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Etikettiervorrichtung Die Erfindung bezieht sich auf eine Etikettiervorrichtung
mit mindestens einem an einem Maschinengestell umlaufenden Transportorgan für Etiketten,
mit einem an der Umlaufbahn des Transportorganes angeordneten Stempelkopf, welcher
sich auf den Transportorgan abwälzt, mit einer ro-tierenden Farbwalze, sowie mit
einer Einrichtung zum Abgeben von Farbe auf die Mantelfläche der Farbwalze.
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Etikettiervorrichtungen dieser Art sind bekannt und dienen dazu, beim
Etikettieren von Behältern (z.B. Flaschen) auf die Etiketten gleichzeitig Sichtvermerke,
wie beispielsweise Datumsangaben usw. aufzudrucken. Alle bekannten Etikettiervorrichtungen
dieser Art haben den Nachteil, daß sie grundsätzlich rarben in flüssiger Form verwenden,
wodurch ein sauberes Arbeiten der \/orrichtung nur seir schwer und vielfach nur
mit großem konstruktivem Aufwand gewährleistet werden kann. Insbesondere besteht
bei diesen Vorrichtungen in hohem Maße die Gefahr, daß vor allem auch bei zu hoher
bzw. bei ungenauer Dosierung die flüssige )ruck-'arbe in andere Teile der Etikettiervorrichtung
und dabei vor allem in den zum Leimauftrag dienenden Teil der Vorrichtunn verschleppt
wird. Auch das Problem eines ev. Eintrocknens der Druckfarbe ist bei bekannten Vorrichtungen
nicht zufriedenstellend gelöst, zumal die verwendeten Druckfarben sehr schnell trocknen
müssen und daher die Verwendung eines äußerst schnell sich verflüchtigenden Lösungsmittels
für die Farben erforderlich ist. Auch das Nachfüllen neuer Druckfarbe ist bei den
bekannten Vorrichtungen in der Regel umständlich und zeitraubend.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Etikettiervorrichtung
aufzuzeigen, die bei äußerst einfachem konstruktiven Aufbau die Nachteile bekannter
Vorrichtungen vermeidet, die ein sauberes Arbeiten sicherstellt und vor allen. auch
das Nachfüllen neuer Druckfarbe in bes. einfacher und sauberer eise gestattet.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Etikettiervorrichtung der eingangs
geschilderten Art erfindungsgemäß so ausgebildet, daß die Mantelfläche der Farbwalze
von einem saubfähiqen Material gebildet ist, daß die Einrichtung zur Abgabe von
Farben von eine Rakel aufweist, die mit einer Anlageflache neigen die @antelfläche
der Farbwalze anliegt. sowie wenigstens einen an die Anlagefläche mündenden Farbkanal
besitzt, der über ein tsunplungsstück mit den Innenraum eins tubenartigen Elementes
zur Aufnahme einer Druc!<farbe in pastöser Form in Verbindung steht, und daß
eine Farbübertragungswalze veroesehen ist, deren Umfangs- bzw. Mantelfläche einerseits
gegen die Farbwalze anliegt und sich an dieser abälzt und andererseits in der Umlaufbahn
des Stempelkopfes angeordnet is.
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Unter "saugfähigen Material" im Sinne der Erfindung ist ein Material
zu verstehen, welches aufgrund seiner porösen oder faserigen Struktur in der Laoe
ist, eine gewisse Menge an pastöser Druckfarbe bzw. Druckfarbe in Pastenform aufzunehmen
und zu speichern, wobei dieses Material gleichzeitig auch in gewissen Grenzen elastisch
verformbar ist, um so die gespeicherte Druckfarbe nach und nach an die Farbübertragungswalze
abzugeben, O,n, an deren Umfangs-bzw. Mantelfläche einen dünnen Film aus Druckfarbe
zu bilden, der eine genau dosierte, für den jeweiligen Druckvorgang ausreichende
Menge an Druckfarbe an den Stempelkopf bzw an die dort vorhandenen Druckelemente
abgibt.
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Die erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung zeichnet sich vor allem
dadurch aus, daß Druckfarbe "aus der Tube" verwendet werden kann, wobei die Tube
bzw. das tubenartige Element solange an der Rakel verbleibt, bis die gesamte Druckfarbe
aufgebraucht
ist. Anschließend wird die verbrauchte Tube bzw. das
verbrauchte tubenartige Element durch eine neue, mit Druckfarbe gefüllte Tube bzw.
ein einsprechendes tubenartiges Element ersetzt. Das "Nachfüllen" der Druck farbe
kann bei der e-rfindunqsgemäBen Etikettiervorrichtung somit sauber und ohne Probleme
schnell durchgeführt werden. Durch die Speicher funktion des saugfähigen Materials
der Farbwalze ist sichergestellt, daß stets die erforderliche Menge an Druckfarbe
auf die Farbübertragungswalze gelangt, es also nicht notwendig ist, ständig neue
Druckfarbe aus der Tube bzw. aus dem tubenartigen Element über den wenigstens einen
Farbkanal auf die Farbwalze aufzudrücken. Dies erfolgt vielmehr nur von Zeit zu
Zeit, wenn ein schwächer bzw.
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blasser werdender Aufdruck auf den Etiketten festgestellt wird.
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Außerdem ist es durch die Speicherwirkung der rarbwalze möglich, daß
Auswechseln des tubenartigen Elements während des laufenden getriebes der Etikettiervorrichtung
vorzunehmen. Die Dosieruna der Druckfarbe erfolgt bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wie ausgeführt, durch die Zwischenschaltung der Farbübertragungswalze zwischen Farbwalze
und Stempelkopf.
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eiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es zeigen: Tia. 1 in schematischer Darstellung die teilweise Draufsicht
auf eine Etikettiervorrichtung gemäß der Erfindung, wobei zum besseren Verständnis
die zur Lagerung der Farbwalze und Farbübertragungswalze dienende Lagerplatte teilweise
weggebrochen dargestellt ist; Fig. 2 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der
Fio. 1;
Fig. 3 eine Detaildarstellung der Farbwalze und der mit
dieser Farbwalze zusammenwirkenden Rakel in einer Draufsicht ähnlich der Fig. 1,
wobei in dieser Detaildarstellung auch die Lagerplatte und die die Rakel an die
Farbwalze anpressenden Mittel wiedergegeben sind; Fig. 4 bis 6 in Detaildarstellung
die PakeT in Vorderansicht, in Draufsicht sowie in Seitenansicht, teilweise geschnitten.
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In den Figuren ist 1 ein Maschinengestell, an welchem um eine vertikale
Achse ein Transportelement 2 drehbar gelagert und rotierend (in Richtung des Pfeiles
A) angetrieben ist. Das Transportelement 2 trägt mehrere Etikettenpaletten 3, die
an vertikalen Wellen 4 am Transportelement 2 schwenkbar gelagert sind und mit dem
Transportelement umlaufen sowie zusätzlich um die Achse der Welle 4 Schwenkbewegungen
relativ zum Transp@rtelement 2 ausführen, und zwar aufgrund einer Steueruno durch
nicht näher dargestellte Steuerkurven, wie dies an sich bekannt ist. Am Maschinengestel
1 1 ist weiterhin um eine vertikale Achse ein Greiferzylinder 5 drehbar @elagert,
der synchron, aber gegenläufig zum Transportelement 2 (in Richtung des Pfeiles B)
rotierend angetrieben ist. Das Transportelement 2 bzw. die Etikettenpaletten 3 sowie
der Greiferzylinder 5 dienen in bekannter Weise zur Überführung von Etiketten aus
einem nicht näher dargestelltem Magazin, welches beispielsweise bei der für die
Fig. 1 gewählten Darstellung rechts vo Transportelement 2 angeordnet ist, an die
mit den Etiketten zu versehenen, cbenfalls nicht dargestellten Flaschen, die sich
beispielsweise bei der für die Fig. 1 gewählten Darstellunz an der linken Seite
des Greiferzylinders 5 vorbeibewegen. Die Etikettenpaletten 3 weisen eine konvex
gekrümmte bzw. kreisbogenförmio gekrümmte Außenfläehe 6 auf, die in einer dem Etikettenmagazin
vorgeschalteten Beleimungseinrichtung mit einem Leimauftrag versehen wird, so
daß
die dem Etikettenmagazin entnommenen Etiketten an der beleimten Außenfläche 6 mit
ihrer Rückseite haften, bis sie von dort vom Greiferzylinder 5 abgenommen werden.
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Zum Aufbringen von Sichtvermerken, wie beispielsweise Datumsanwaben
usw. , auf die Vorderseite der Etiketten besitzt die dargestellte Etikettiervorrichtung
eine Druck- bzw. Markierungseinrichtung, die einen Stempelkopf 7 aufweist, welcher
mit Hilfe von Schrauben 8 am freien Ende eines Tragarmes 9 befestigt ist, der radial
von einer vertikalen Welle wegsteht und an dieser befestigt ist, wobei die Welle
10 ebenfalls drehbar am Maschinengestell 1 gelagert und synchron mit dem Transportelement
2 derart angetrieben ist, daß der Stempelkopf gegenläufig zum Transportelement,
d.h. in Richtung des Pfeiles C um die Achse der Welle 10 umläuft. Der Stempelkopf
7 trägt an seiner konvex und kreisförmig gewölbten Außenfläche 11 den gewünschten
Sichtvermerken entsprechende ilubelemente 12, die bei der dargestellten Ausführungsform
aus elastischem Material, z.B. aus Hartgummi oder elastischem Kunststoff oefertigt
und durch Schrauben 13 und Klemmplatten 14 in Ausnehmungen an der Außenflache 11
des Stempelkopfes 7 gehalten sind. Die Anordnuno ist so getroffen, daß sich die
Druckelemente 12 beim Umlauf des Druckkopfes 7 um die Achse der Welle 10 sowie beim
Umlauf des Transnortelementes 2 auf der Jeweiligen Außenfläche 6 einer Etikettenpalette
3 bzw. auf dem dort vorhandenen Etikett schlupfFrei abwälzen. Am Maschinengestell
1 ist weiterhin eine vertikale Säule 15 befestigt, an der eine Lacerplatte 16 mit
gewissen Abstand über der Oberseite des Maschinengestells 1 nenalten ist, obei die
Lagerplatte 16 mit ihren Oberflächenseiten in horizontaler Richtung liegt. In der
Lagerplatte 16 sind u.a. zwei ellen 17 und 18 drehbar gelagert, die mit ihren Achse
Jeweils in vertikaler Richtung liegen, und von denen die Welle 17 an ihrem über
die Lagerplatte 16 nach unten vorstehenden Ende eine mit dieser Welle drehfest verbundene
Farbübertragungawalze 19 trägt. Diese Farbübertragungswalze besitzt eine Mantelfläche
20 aus Stahl, wobei die Anordnung so getroffen ist,
daß die Mantel-
oder Umfangs fläche der Farbübertranungswalze 19 in der Bewegungsbahn der Druckelemente
12 am Stempelkopf 7 liegt, d.h. der Stempelkopf 7 wälzt sich mit seinen Druckelementen
12 an der Farbübertragungwwalze 19 ab, die für dieser Zweck in Richtung des Pfeiles
D rotierend angetrieben ist.
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An dem über die Lagerplatte 16 nach unten vorstehenden Ende der Welle
18 ist eine Farbwalze 21 befestigt, die aus einem auf der Welle 18 sitzenden, zylinder
förmigen Kernstück 22 und aus einem auf dieses Kernstück aufgeschobenen ring- oder
hohlzylinderartigem Element aus saugfähigem Material, beispielsweise aus Filz besteht.
Das Element 23 ist durch eine Platte 24 und eine Schraube 25 am Kernstück 22 gesichert
und bildet die Mantel-bzw. Umfangsfläche der Farbwalze 21. Die Anordnung ist so
getroffen, daß die Farbübertragungswalze 19 mit ihrer Mantelfläche 20 gegen die
Mantelfläche (23) der Farbwalze 21 anliegt bzw. die Mantelfläche 20 sich an der
Mantel fläche der Farbwalze 21 abwälzt.
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Zum Antrieb der ellen 17 und 18 bzw. der Walzen 19 und 21 ist über
der Lagerplatte 16 ein Zahnradgetriebe vorgesehen, welches aus den an den ellen
17 und 18 befestigten und miteinander in Eingriff stehenden Zahnrädern 26 und 27,
aus dem an der Welle 18 zusätzlich befestigten Zahnrad 28 sowie aus den an einer
Hilfswelle 29 befestigten Zahnrädern 30 und 31 besteht, von welch letzteren das
Zahnrad 30 mit dem Zahnrad 28 und das Zahnrad 31 mit einem Zahnrad 32 in Eingriff
stehen. Das Zahnrad 32 ist mit einer vertikalen Antriebswelle 33 verbunden, die
synchron mit dem Transportelement 2 angetrieben wird.
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An der Unterseite der Lagerplatte 16 ist mit Hilfe eines Gelenkbolzens
34 eine Rakel 35 befestigt, die bei der dargestellten Ausführungsform von einem
klotzartigen Element aus Metall gebildet ist und eine Bohrung 36 zur Aufnahme des
vertikalen Gelenkbolzens 34 aufweist. Die Rakel 35 ist so angeordnet, daß sie mit
ihrer Vorderseite 37 der Farbwalze 21
unmittelbar benachbart liegt.
An der Vorderseite 37 besitzt die Rakel 35 einen sich in vertikaler Richtung erstreckenden,
stegförmigen Vorsprung 38, mii welchem die Rakel 35 gegen die Mantelfläche der rarbwalze
21 anliegt. Wie insbesondere die Fio.
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5 zeit, ist die Vorderseite 37 der Rakel 35 so ausgebildet, daß der
Vorsprung 38 bei der für die Fig. 5 gewählten Darstellung gegenüber der Bohrung
36 nach rechts versetzt ist, d.h. in Umlaufrichtung der Farbwalze 21 folgt der gegen
diese walze anliegende Vorsprung 38 auf die Verbindungslinie zwischen der alle 18
und dem Gelenkbolzen 34.
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Wie insbesondere die Fig. 4 und 6 zeigen, besitzt der die Rakel 35
bildende Klotz an seiner Oberseite einen Vorsprung 39, welcher mit einer Gewindebohrung
40 versehen, in die das Gewinde einer Stellschraube 41 eingreift, welche sich mit
ihrem freien Ende gegen eine Seitenfläche der Laserplatte 16 angstützt (Fig.
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3). Da sich die Gewindebohrung 40 auf der dem Vorsprung 3 3R abgewendeten
Seite des Gelenkbolzens 34 befindet, ann durch Anziehen der Stellschraube 41 bzw.
durch Schwenken der Rakel 35 m den Gelenkbolzen 34 in Richtung des Pfeiles F die
Anpresskraft eingestellt werden, mit der der Vorsprung 38 gegen die Farbwalze 21
anliegt. Beispielsweise nicht näher dargestellte Federmittel dienen dazu, u m beim
Lösen der Stellschraube 43 die Rakel 35 in umgekehrter Richtung (entgegen dem Pfeil
F) zu schwenken. An der Rückseite 42 der Rakel 35 ist eine Gewindebohrung 43 voraesehen,
in welche der mit einem Außengewinde versehende rohrförmige Auslaßstutzen 44 einer
Tube 45 einschraubbar ist, die eine pastenartige Druckfarbe enthält. Die als Kupplungsstück
zwischen der Tube 45 und der Rakel 35 dienende Gewindebohrung 34 steht mit mehreren
Farbkanälen 46 in Verbindung, die an die Vorderseite 37 reichen und deren dortige
Üffnungen in unmittelbarer Nähe aes Vorsprunges 38 und entlano dieses Vorsprunges
gleichmäßig verteilt vorgesehen sind, und zwar an der der Bohrung 36 zugewendeten
Seite dieses Vorsprungs.
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Am geschlossenem Ende trägt die Tube 45 ein zum Aufwickeln der Tube
dienendes, an sich handelsübliches Element 47. Wird mit
diesem
Element von Hand das Tubenende um ein bestimmtes a eingerollt bzw. aufgewickelt,
so wird hier durch Druckfarbe aus den Farbkanälen 46 auf die Farbwalze 21 aufaedrückt,
die (Druckfarbe) beim Umlauf der Farbwalze 21 durch den Vorsprung 33 auf diese Walze
gleichmäßig verteilt wird, so daß das Element 23 dieser Walze vollständin mit Druckfarbe
durchsetzt ist.
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Beim Betrieb der Etikettiervorrichtung wird also immer von der Farbwalze
21 über die Farbübertragungswalze 19 die für den Aufdruck gerade benötigte Menge
an Druckfarbe auf die Druckelemente 12 übertragen, wobei das Element 23 aus saugfähigen
Material so zu sagen als Puffer oder Speicher für die Druckfarbe dient, d.h. es
ist nur von Zeit zu Zeit erforderlich durch Betätigen des Elementes 47 neue Druckfarbe
aus der Tube 45 auf die Farbwalze 21 aufzubringen.
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Ist die Druckfarbe in einer Tube 45 verbraucht, so wird die verbrauchte
Tube gegen eine neue ausgetauscht, was wegen der Puffer- bzw. Speicherwirkung der
Farbwalze 21 auch während des Betriebes der Etikettiervorrichtung erfolgen kann.
Durch die Verwendung einer Druckfarbe aus der Tube stellt die Vorrichtung auch ein
sehr sauberes und vor allem sehr störunanfälliges Arbeiten sicher.
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Aus optischen Gründen sowie aus Sicherheitsgründen sind vor alle die
an der Oberseite der Lagerplatte 16 vorgesehenen Elemente durch ein haubenartiges
Gehäuse 48 abgedeckt.
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Wie der rig. 2 zu entnehmen ist, ist bei der dargestellten Ausführungsform
das Zahnrad 32 an dem oberen Ende einer Hohlwelle 49 befestint, die ebenfalls in
der Lagerplatte 16 drehbar gelagert ist. Diese Hohlwelle umgreift die Antriebswelle
33, wobei die antriebsmäßige Verbindung zwischen der Hoillwelle 49 und der Antriebswelle
33 durch eine PaPfeder 50, die an der Außenfläche der Antriebswelle 33 vorgesehen
ist, und durch eine Längsnut an der Innenfläche der Hohlwelle 49 hergestellt ist,
in
welche (Längsnut) die Paßfeder 50 einareift. Durch diese Ausbildung
ist es möglich, die Lagerplatte 16 mit allen an ihr gelagerten bzw. befestigten
Teilen (Farbübertragunoswalze 19, farbwalze 21, zugehörige Zahnräder, Rakel 35 usw.
) als komplette Einheit ledinlich durch Aufsetzen auf die Säule 15 und die Antriebswelle
33 an der Etikettiermaschine zu montieren bzw. in umgekehrter Richtung von dieser
abzunehmen. Weiterhin bietet die beschriebene Ausbildung die Möglichkeit, für eine
Bedruckung der Etiketten an unterschiedlichen Stellen die Lagerplatte 16 mit allen
ihren Elementen in vertikaler Richtung einzustellen und in der jeweiligen Lage durch
nicht näher dargestellte Halte- oder Klemmelemente festzulegen. Bei Anderung der
Einstellung bzw.
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Lage der Lagerplatte 16 erfolgt dann auch eine entsprechende Einstellung
des Tragarmes 9 für den Stempelkopf 7 entlang der Welle 10.
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Unabhängig von der jeweiligen Ausbildung bietet die Erfindung grundsätzlich
auch den Vorteil, daß durch die Zwischenschaltung der Farbübertragungswalze 19 die
Druckelemente 12 gegen eine Verschmutzung insbes. durch einen von der Farbwalze
21 stammencen Abrieb oder von dieser Farbwalze sich lösenden Stoffen (z.B.
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ussel usw.) geschützt sind.
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Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben.
Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, bohne daß dadurch
der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke vcrlassen wird.
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- L e e r s e i t e -