DE3325434A1 - Schutzhuelle mit einer flexiblen magnetischen aufzeichnungsscheibe - Google Patents
Schutzhuelle mit einer flexiblen magnetischen aufzeichnungsscheibeInfo
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Description
Fuji Photo Film Co., Ltd.
210 Nakanuma, Minamiashigara-shi,
Kanagawa-ken / Japan
Schutzhülle mit einer flexiblen magnetischen AufZeichnungsscheibe
Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle mit einer flexiblen magnetischen Aufzeichnungsscheibe, die in
ihrem Zentrum eine zylindrische Lagerbuchse aufweist; insbesondere eine Schutzhülle mit einer magnetischen
Aufzeichnungsscheibe kleinen Durchmessers und extrem dünner Wandstärke, die bei der Aufzeichnung bzw. bei
der Wiedergabe mit hoher Geschwindigkeit rotiert.
Derartige flexible magnetische Aufzeichnungsscheiben
haben als sog.. Floppy-disks bei Computern eine breite Anwendung gefunden. Dabei handelt es sich um flexible
Scheiben aus Polyesterharz, die auf ihren beiden Seiten mit magnetischem Material beschichtet sind. In diese
Beschichtungen werden mittels eines magnetischen Aufzeichnungskopfes digitale Informationen eingeschrieben.
Floppy-disks sind preisgünstig und leicht zu handhaben .
In neuester Zeit wurde eine sog. "elektronische Kamera"
entwickelt, in welcher an Stelle eines nur einmal verwendbaren Filmes aus herkömmlichem Silbersalz als Aufzeichnungsmedium
eine magnetische Aufzeichnungsscheibe verwendet wird, die sowohl im Durchmesser als auch in
der Dicke kleiner als eine bekannte Floppy-disk ist.
Diese elektronische Kamera ist normalerweise glelchr-ross
wie eine typische 35 mm-Photokamera. In der elektronischen Kamera wird das Bild eines Objektes auf magnetischem Kege
in die magnetische Aufzeichnungsscheibe eingeschrieben,
während die Scheibe mit hoher Geschwindigkeit rotiert.
Normalerweise ist die magnetische Aufzeichnungsscheibe für die elektronische Kamera in einem harten, eine Schutzhülle
bildenden Gehäuse untergebracht und wird die Aufzeichnungsscheibe gemeinsam mit dem Gehäuse in die Kamera geladen.
Obwohl bei herkömmlichen Floppy-disks die Scheibe in ihrem
Zentrum mit einer Mitnehmerbohrung ausgestattet ist, ur.
die Scheibe beidseitig antreiben zu können, weist die Auf-Zeichnungsscheibe für die elektronische Kamera eine zentrale
Lagerbuchse auf, die derart ausgebildet ist, dass ein sich drehender Stift von einer Seite in die Schutzhülle
eingesteckt und in die Lagerbuchse eingeklinkt werden kann.
Beim Aufzeichnen von Bildern mit einem magnetischen Aufzeichnungsmedium
werden die Signale sehr dicht in das magnetische Aufzeichnungsmedium eingeschrieben, da Videosignale
im Vergleich zu digitalen Signalen oder Rundfunk-Signalen ein breiteres Frequenzband aufweisen. Infolge
dieser hohen Einschreibdichte kann bei der Wiedergabe durch feine Unebenheiten, Kratzer oder Fehlstellen in
der magnetischen Beschichtung des Aufzeichnungsmediums ein Signalausfall eintreten, so dass die aufgezeichneten
Signale nicht zuverlässig wiedergegeben werden können.
Da die bekannten, eine Schutzhülle aufweisenden magnetischen Aufzeichnungsscheiben für elektronische Kameras
üblicherweise auch im Freien benutzt werden, sind sie während der Benutzung Vibrationen ausgesetzt, so dass
die Oberfläche der magnetischen Beschichtung der Aufzeichnungsscheibe
mit grösster Wahrscheinlichkeit mit der Innenfläche des harten Gehäuses in Kontakt kommt
und dabei zerkratzt wird.
Deshalb liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schutzhülle der eingangs genannten Art
mit einer magnetischen Aufzeichnungsscheibe zur Verfügung zu stellen, bei der die Beschichtung der Auf-Zeichnungsscheibe
während der normalen Benutzung und den dabei auftretenden Erschütterungen vor einem Berührungskontakt
mit der Innenfläche der Umhüllung und damit vor Beschädigungen der Beschichtung zuverlässig
geschützt ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst,
dass die Schutzhülle eine Arretiervorrichtung aufweist, die ein Paar am Gehäuse der Schutzhülle befestigte, federnde
Arme umfasst, welche gegeneinander vorgespannt sind und dabei die zwischen ihnen befindliche Lagerbuchse
fassen, um die Aufzeichnungsscheibe im Gehäuse derart zu fixieren, dass die beiden Flächen der Aufzeichnungsscheibe
nicht mit der Innenfläche des Gehäuses in Kontakt gelangen, und dass die Schutzhülle ein Freigabeglied
aufweist, das zwischen einer Ruheposition,in der es von den federnden Armen entfernt ist, und einer
Arbeitsstellung, in der die federnden Arme von der Lagerbuchse entfernt sind, um die Lagerbuchse von der
Arretiervorrichtung freizugeben, hin- und herbewegbar ist.Weiterbildungen der Erfindung sind in der Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere im einfachen Aufbau eines sicheren Schutzes
der Beschichtung des magnetischen Aufzeichnungsmediums
einer Aufzeichnungsscheibe gegen Berührungen mit der
Innenfläche des Gehäuses für diese Aufzeichnungsscheibe und den daraus resultierenden Beschädigungen der
Aufzeichnungsbeschichtung.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Freigabeglied derart angeordnet,dass
es sich automatisch in die Arbeitsposition bewegt, um die Aufzeichnungsschexbe von der Arretiervorrichtung
freizugeben, wenn die Aufzeichnungsscheibe mit der Schutzhülle beispielsweise in eine elektronische Kamera
geladen wird.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der
Zeichnung dargestellten AusführLuigübeispiels der Erfindung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine räumliche Explosicnsdarstellung, aus der die Innenbestandteile der Schutzhülle einer
magnetischen Aufzeichnungsscheibe zu ersehen sind,
Fig. 2 eine räumliche Darstellung einer Schutzhülle mit
einer magnetischen AufZeichnungsscheibe,und
Fig. 3 eine schematische räumliche Darstellung der Arretiervorrichtung und des Freigabegliedes,
und deren Wirkungsweise.
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Die Figuren 1 und 2 zeigen eine Schutzhülle 21 mit einer magnetischen Aufzeichnungsscheibe 6 und deren Innenbestandteilen,
die im wesentlichen aus einem rechteckigen, stabilen Gehäuse 24 und einer darin angeordneten flexiblen
magnetischen Aufzeichnungsscheibe 6 aufgebaut ist.
Ira Zentrum der Aufzeichnungsscheibe 6 ist eine zylindrische
Lagerbuchse 1 befestigt. Dabei ist die magnetische Aufzeichnungsscheibe 6 zwischen einem Paar Buchsenhälften
la und Ib der Lagerbuchse 1 zentriert eingeklemmt. Die
Lagerbuchse 1 und damit die Aufzeichnungsscheibe 6 sind mittels der Arretiervorrichtung 2 im Gehäuse 24 fixiert.
Zur weiter unten beschriebenen Freigabe der Lagerbuchse 1 dient ein Freigabeglied 9.
Die Buchsenhälften 1a und 1b weisen Bereiche 10a und 10b auf, die einen kleineren Durchmesser besitzen als däe
mittigen Bereiche 11a und 11b. Auf der freien Stirnfläche des Bereiches 10a der Buchsenhälfte 1a sind Einrastbohrungen
7a und 7b vorhanden, die für eine nicht dargestellte Antriebswelle und einen an die Antriebswe.-Ie
angeformten Ansatz bei einer elektronischen Kamera oder einem anderen Reproduktionssystem vorgesehen sine ,
um die magnetische Aufzeichnungsscheibe 6 mit hohen Drehzahlen anzutreiben.
An die ringförmigen Schulterflächen des Bereiches 11- und 11b grösseren Durchmessers sind eine Vielzahl Ansätze
12 derart angeformt, dass sie entlang der auswaren Umfangsflache der Bereiche 10a und 10b kleinerer
Durchmessers angeordnet sind.
Die Arretiervorrichtung 2 ist im wesentlichen v-förmig
ausgebildet und weist ein Paar Arme 3a und 3b auf, die durch einen Steg 8 miteinander zu einer Einheit verbunden
sind. Diese Arretiervorrichtung 2 ist mit dem Steg 8 an der Innenfläche des Gehäuses 24 befestigt. Ai den
dem Steg 8 gegenüberliegenden beiden Endbereichen der Arme 3a und 3b sind ringförmige Teile 4a und 4b vorhanden.
Diese ringförmigen Teile 4a und 4b weisen ei ie Öffnung auf, deren Durchmesser etwas grosser als Jer
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Durchmesser des Bereiches 10a bzw. 10b kleineren Durchmessers,
und kleiner als der Durchmesser der mittigen Bereiche 11a und 11b ist. Die ringförmigen Teile 4a und
4b weisen an ihrem Innenrand eine Vielzahl Kerben 5a und 5b auf. Die ringförmigen Teile 4a und 4b sind im Ruhezustand
durch die Federkraft der federnden Arme 3a und 3b gegeneinander gepresst und halten zwischen sich dadurch
die Lagerbuchse 1 fest, dass die Kerben 5a und 5b in die entsprechenden Ansätze 12 eingerastet sind. Dadurch werden
Drehungen und gleitende Bewegungen der Aufzeichnungsscheibe 6 verhindert. Die Arretiervorrichtung 2 besteht
üblicherweise aus Metall, um die Arme 3a und 3b ausreichend derart federnd auszubilden, dass die ringförmigen
Teile 4a und 4b im normalen Ruhezustand gegeneinander drücken.
Das Freigabeglied 9 ist im wesentlichen L-förmig gestaltet.
Es enthält einen ersten Arm 15 und einen zweiten Arm 13. Der freie Endbereich des ersten Armes 15 ist mit
einem Paar geneigter Flächen 15a und 15b spitz zusammenlaufend ausgebildet. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist
das Freigabeglied 9 im Gehäuse 24 in Pfeilrichtung C vorwärts und rückwärts bewegbar montiert. Der zweite Arm 13
des Freigabegliedes 9 steht aus einer Öffnung 14 in einer Seitenwand des Gehäuses 24 hervor, um einem nicht dargestellten,
in einem System in das die Aufzeichnungsscheibe 6 mit der Schutzhülle 21 geladen wird, vorhandenen Einrastteil
Zugang zu verschaffen. Beim Laden wird die Schutzhülle 21 in Richtung des Pfeiles D bewegt. Dabei
wirkt der zweite Arm 13 des Freigabegliedes 9 mit dem nicht dargestellten Einrastteil des Systems derart zusammen,
dass das Freigabeglied 9 in Richtung des Pfeiles C gedrückt wird. Dabei werden die geneigtenFlächen 12a und
12b des ersten Armes 15 zwischen die beiden federnden Arme 3a und 3b der Arretiervorrichtung 2 eingeschoben,wo-
durch die Arme 3a und 3b voneinanderweg bewegt werden.
Dabei bewegt sich der ringförmige Teil Aa des Armes 3a in Richtung des in Fig. 3 dargestellten Pfeiles A aufwärts
und von der Buchsenhälfte 1a weg,während sich der ringförmige Teil 4b des Armes 3b in Richtung des in
Fig. 3 dargestellten Pfeiles B abwärts und von der Buchsenhälfte 1b weg bewegt. Diese Endstellung, in der
die Aufzeichnungsscheibe 6 von der Arretiervorrichtung
2 freigegeben ist, ist in Fig. 3 strichliert dargestellt Dabei wird die Aufzeichnungsscheibe 6 von der Arretiervorrichtung
2 automatisch durch blosses Einstecken der Schutzhülle 21 in ein eine solche Aufzeichnungsscheibe
6 mit einer derartigen Schutzhülle 2 benutzenden System freigegeben.
Wird die Aufzeichnungsscheibe 6 mit dieser Schutzhülle 21 aus dem Systenyherausgenommen, so bewegt sich das Freigabeglied
9 infolge der auf die geneigten Flächen 12a und 12b wirkenden Federkraft der Arr^e 3a und 3b in die
2G Ausgangslage zurück, in der die ringförmigen Teile 4a und 4b wieder mit den Buchsenhälften 1a und 1b in Verbindung
gebracht werden, um die magnetische Aufzeichnungsscheibe 6 im Gehäuse 24 zu fixieren und die beschichteten,
Informationen aufweisenden Flächen der Auf-Zeichnungsscheibe 6 gegen Berührungskontakte mit der Innenfläche
des Gehäuses 24 zu schützen.
Wenn die Federkraft der Arme 3a und 3b für das Zurückdrücken des Freigabegliedes 9 nicht ausreichend sein
sollte, können auch zusätzliche Hilfsmittel, wie ein Gummi oder eine Feder angeordnet sein, um das Freigabeglied
9 zwangsweise in die dem Pfeil C entgegengesetzte Richtung zu bewegen.
Beim oben beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die Be-
■ ·
A ft #
weglichkeit der Aufzeichnungsscheibe 6 durch die Einkupplung
der an den Schulterflachen des Bereiches 11a
und 11b grösseren Durchmessers vorhandenen Ansätze 12 in die im Innenrand jedes ringförmigen Teiles 4a und
Ab vorhandenen Kerben 5a und 5b beschränkt. Diese Einschränkung
der Bewegung der Aufzeichnungsscheibe 6 kann jedoch auch durch Reibung zwischen den ringförmigen
Teilen 4a und 4b und den Schulterflächen der
Buchsenhälften 1a und 1b realisiert sein. In diesem Fall bestehen die ringförmigen Teile 4a und 4b und
die Schulterflächen der Buchsenhälften la und 1b in vorteilhafter Weise aus Materialien mit hohen Gleitreibungskoeffizienten.
Wahlweise kann die Bewegung der Aufzeichnungsscheibe auch durch die Verbindung zwischen einer Vielzahl auf
den ringförmigen Teilen 4a und 4b angeordneter, radialer Vorsprünge und einer Vielzahl auf den Schulterflächen
der Buchser.hälften 1a und 1b angeordneter, ähnlicher Vor·
■ sprünge beschränkt werden.
Leerseite
Claims (1)
- ANSPRÜCHE:10152025Schutzhülle mit einer flexiblen magnetischen Aufzeichnungsscheibe, die in ihrem Zentrum eine zylindrische Lagerbuchse aufweist,dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (21) eine Arretiervorrichtung (2) aufweist, die ein Paar am Gehäuse (2A) der Schutzhülle befestigte, federnde Arme (3a, 3b) umfasst, welche gegeneinander vorgespannt sind und dabei die zwischen ihnen befindliche Lagerbuchse (1) fassen, um die Auf-Zeichnungsscheibe (6) im Gehäuse (2A) derart zu fixieren, dass die beiden Flächen der Aufzeichnungsscheibe (6) nicht mit der Innenfläche desGehäuses (24) in Kontakt gelangen, und dass die Schutzhülle (21) ein Freigabeglied (9) aufweist, das zwischen einer Ruheposition, in der es von den federnden Armen (3a, 3b) entfernt ist, und einer Arbeitsstellung, in der die federnden Arme (3a, 3b) von der Lagerbuchse (1) entfernt sind, um die Lagerbuchse (1) von der Arretiervorrichtung (2) freizugeben, hin- und herbewegbar ist.Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die durch ihre eigene Federvorspannung gegeneinandergepressten federnden Arme (3a, 3b) an ihren der Lagerbuchse (1) gegenüberliegenden Enden miteinander durch einen Verbindungssteg (8) verbunden sind.I ft ·♦ » · · ·3. Schutzhülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Freigabeglied (9) einen spitz zusammenlaufenden Endbereich mit einem Paar gegeneinander geneigter Flächen (15a, 15b) aufweist, und dass dieser spitz zusammenlaufende Endbereich in der Nähe des Verbindungssteges (8) einpressbar ist, wenn das Freigabeglied (9) in die Arbeitsstellung bewegt wird, so dass die gegeneinander geneigten Flächen (15a, 15b) mit den Innenflächen der federnden Arme (3a, 3b) verbunden sind und diese nach aussen drücken.4. Schutzhülle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass beim Laden der Schutzhülle (21) mit Aufzeichnungsscheibe (6) in ein System das Freigabeglied (9) mittels eines Kupplungsteils, das in einem die Schutzhülle (21) für eine flexible magnetische Aufzeichnungsscheibe (6) verwendeten System vorgesehen ist, in die Arbeitsstellung bewegbar ist.5. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerbuchse (1) einen Mittelbereich {11a, 11b) mit einem grossen Durchmesser und auf seinen gegenüberliegenden Stirnflächen je einen Bereich (10a, 10b) kleineren Durchmessers aufweist, wodurch zwischen den Bereichen (10a, 10b) kleineren Durchmessers und dem Mittelbereich (11a, 11b) mit grösserem Durchmesser Schulterflachen gebildet sind, dass jeder federnde Arm (3a, 3b) der Arretiervorrichtung (2) an seinem freien Ende mit einem ringförmigen Teil (4a, 4b) ausgebildet ist, dessen Öffnung einen Durchmesser hat, der grosser ist als der Durchmesser des Bereiches (10a, 10b) kleineren Durchmessers aber kleiner als der Durchmesser des Mittelbereichs (11a, 11b), und dass die ringförmigen Teile (4a, 4b) der beiden federnden Arme (3a, 3b) derart an die auf den gegenüberliegenden Stirnflächen des MittelbereichsΛ Ι * ·3325Α34(11a, 11b) befindlichen Schulterflachen der Lagerbuchse (1) angepasst sind, dass sie die Lagerbuchse (1) fassen6. Schutzhülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schulterflächen auf dem Mittelteil (11a, 11b) eine Vielzahl Ansätze (12) aufweisen, die einer Vielzahl Kerben(5a, 5b) im inneren Umfang des ringförmigen Teils (Aa, Ab) entsprechen und dass die Kerben (5a,5b) mit den Ansätzen (12) verbunden sind, wenn die Lagerbuchse (1) zwischen den federnden Armen (3a, 3b) gefasst ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |