DE69903947T2 - Datenspeicherbandkassette mit falscheinlege-verhinderungskerbe - Google Patents
Datenspeicherbandkassette mit falscheinlege-verhinderungskerbeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Datenspeicherbandkassette. Insbesondere betrifft sie eine Datenspeicherbandkassette, welche konfiguriert ist, um eine einzelne Einfügungsorientierung innerhalb einer Haltevorrichtung, wie zum Beispiel einem Bandlaufwerk, zu erlauben.
- Datenspeicherbandkassetten werden seit Jahrzehnten in dem Computer-, Audio- und Videobereich verwendet. Während auch andere Formen von Medienspeichern, wie zum Beispiel Plattenkassetten, verfügbar sind, ist die Datenspeicherbandkassette weiterhin eine extrem populäre Form des Aufzeichnens von großen Mengen an Information für die spätere Wiederherstellung und Benutzung.
- Die Datenspeicherbandkassette besteht im wesentlichen aus einer äußeren Hülle oder einem Gehäuse, das zumindest eine Bandspule und eine Länge eines magnetischen Speicherbands innerhalb eines verfügbaren inneren Bereichs hält, der von dem Gehäuse bestimmt wird. Das Speicherband ist um einen Nabenbereich der Bandspule gewickelt und wird von einem Antriebssystem durch einen definierten Bandpfad angetrieben. Das Gehäuse umfaßt normalerweise ein getrenntes Abdeckteil und Basisteil, wobei die Kombination von beiden eine Öffnung (oder ein Fenster) von einem Typ erzeugt, der den Zugriff auf das Speicherband durch einen Lese/Schreib-Kopf auf das Einführen der Datenspeicherbandkassette in ein Bandlaufwerk hin erlaubt. Diese Wechselwirkung zwischen dem Speicherband und dem Kopf kann innerhalb des Gehäuses stattfinden (zum Beispiel eine Mittel-Band-Ladetechnik) oder das Speicherband kann von dem Gehäuse zu einem benachbarten Bereich weggeführt werden, in dem der Lese/Schreib-Kopf angeordnet ist (zum Beispiel eine Schrauben-Antriebstechnik oder eine Führungsblocktechnik). Wo das Bandkassetten/Antriebssystem zum Führen des Speicherbands von dem Gehäuse weg ausgebildet ist, wie zum Beispiel mit der Führungsblocktechnik, wird normalerweise eine Konfiguration mit einer einzelnen Bandspule verwendet. Umgekehrt werden typischerweise zwei Bandspulen verwendet, wo das Bandkassetten/Antriebssystem entworfen wurde, um eine Wechselwirkung zwischen dem Kopf und dem Speicherband innerhalb oder sehr nah zu dem Gehäuse zur Verfügung zu stellen.
- Bei der Ausgestaltung mit zwei Bandspulen muß innerhalb des Gehäuses ein klar definierter Bandpfad derart erzeugt werden, dass das Speicherband für einen akzeptablen Eingriff des Kopfes parallel zu einer Ebene des Kassettenfensters positioniert ist. Diese Orientierung wird typischerweise durch das Bereitstellen von verschiedenen Bandführungen innerhalb des Gehäuses erreicht. Das Speicherband erstreckt sich von einer der Bandspulen, entlang der Bandführungen, zu der anderen Bandspule. Offensichtlich belegen die beiden Bandspulen und die Bandführungen ebenso wie andere Komponenten (wie zum Beispiel ein Schreibschutzmechanismus) einen Teil des verfügbaren inneren Bereichs innerhalb des Gehäuses. Diese Verringerung des verfügbaren inneren Bereichs steht in direktem Widerspruch zu dem gewünschten Ziel des Maximierens der Menge an Speicherband, welche von der Datenspeicherbandkassette gehalten wird. Bandlaufwerke sind üblicherweise derart in der Größe bemessen, dass sie eine Datenspeicherbandkassette mit "Standard" Größe aufnehmen können. Daher ist die Größe des Gehäuses und damit auch der verfügbare innere Bereich innerhalb des Gehäuses normalerweise fest bestimmt. Die Speicherkapazität der Datenspeicherbandkassette hängt direkt mit der Menge oder der Länge des Speicherbands zusammen. Die Länge des Speicherbands wiederum hängt direkt von dem verfügbaren inneren Bereich des Gehäuses ab. Wie in den meisten allgemeinen Ausdrücken festgehalten, reduziert eine Verringerung des verfügbaren inneren Bereichs des Gehäuses gleichfalls die Menge an Speicherband. Daher werden jegliche unnötigen Komponenten oder andere Merkmale der Datenspeicherbandkassette sich direkt in der Gesamtspeicherkapazität niederschlagen, da eine geringere Menge von Speicherband benutzt werden kann.
- Ein derartiges manchmal betrachtetes Merkmal ist eine Vorrichtung zur Verhinderung einer Falscheinlegung der Datenspeicherbandkassette. Wie zuvor beschrieben ist das Bandlaufwerk typischerweise von einer Standardgröße. Zum Beispiel sind Bandlaufwerke mit einem 130 mm Formfaktor und einem 90 mm Formfaktor allgemein verfügbar. Wichtig ist, dass das Bandlaufwerk, unabhängig von der bestimmten Größe, im Normalfall keinerlei Mittel zur Verhinderung von nicht passendem Einlegen der Bandkassette umfaßt. Anders ausgedrückt ist es mit dem üblichen Standardentwurf des Bandlaufwerks für einen Benutzer durchaus möglich, die Bandkassette auf dem Kopf oder rückwärts einzulegen. In beiden Fällen kann, wenn der Lese/Schreib-Kopf versucht in die nicht korrekt eingelegte Bandkassette einzugreifen, an dem Kopf erheblicher Schaden auftreten.
- US-A-5 348 243 offenbart eine Datenspeicherbandkassette aufweisend ein Gehäuse, das aus zwei Hälften, Basisteil und Abdeckteil, besteht, wobei jede Hälfte ein Vorderteil, ein Rückteil und erste und zweite Seitenteile aufweist. Das Gehäuse beherbergt zwei Bandspulen, auf welche eine Länge von Datenspeicherband gewickelt ist, wobei dieses Band zugänglich ist zum Aufnehmen und/oder zum Wiedergeben von Daten durch eine Öffnung in dem Basisteil und/oder dem Abdeckteil. Darüber hinaus ist auch ein Bereich der Spulen durch eine Öffnung in dem Basisteil und/oder dem Abdeckteil zugänglich. Die Kassette ist mit einer Kerbe in dem Basisteil versehen, die von dem Vorderteil des Basisteils an einem Seitenteil des Basisteils entlang verläuft und eine Länge hat, welche geringer ist als etwa die Hälfte der Länge des besagten Seitenteils. Darüber hinaus offenbart US-A-5 348 243 als Stand der Technik einen Fingerschalter als Schreibschutzvorrichtung (Fig. 4 und 5), für welchen die Kerbe als Ersatz gedacht ist.
- Versuche sind in anderen verwandten Industriezweigen unternommen worden, die sich mit dem oben beschriebenen Problem der Falscheinlegung von Kassetten befassen. Zum Beispiel beschreibt US-A-5 694 178 eine magnetische Plattenkassette mit zwei Keilkerben, welche zur Paarung mit Vorsprüngen in dem Plattenlaufwerk in der Größe bemessen sind. Diese Kerben erstrecken sich über die ganze Länge der bekannten Plattenkassette. Da das von der bekannten Kassette gehaltene magnetische Plattenmedium eine sehr stark begrenzte Dicke hat, beeinflußt die Benutzung von Keilkerben in keiner Weise den inneren Bereich, der für das Halten der magnetischen Platte zur Verfügung steht. In anderen Worten befaßt sich US-A-5 694 178 nicht mit dem Begrenzen von irgendeiner Verringerung des verfügbaren inneren Bereichs der Kassette durch die Verwendung von Keilkerben, weil die bekannte Kassette ein dünnes Medium hält. Des weiteren wird dem Einfluß der Keilkerben, den diese auf die Anordnung der Bandführungen haben könnte, nicht betrachtet, weil die bekannte Kassette keine Verwendung von Bandführungen macht.
- Eine gänzlich andere Situation bietet sich bei einer Datenspeicherbandkassette, welche zwei Bandspulen und mehrere Bandführungen verwendet. Jegliche Änderung der typischen Konfiguration der Datenspeicherbandkassette muß sich verantworten für die Reduzierung des verfügbaren inneren Bereichs des Gehäuses und die sich ergebende Verringerung der Menge des darin gehaltenen Speicherbands. Zusätzlich muß auch die Auswirkung auf die Positionen der Bandführung(en) betrachtet werden.
- Datenspeicherbandkassetten sind wichtige Hilfsmittel, welche benutzt werden, um umfassende Mengen an Information zu halten. Jedoch muß sich das Design der Datenspeicherbandkassette bei ansteigender Komplexität der Lese/Schreib- und Magnetbandtechnologie weiter entwickeln, um für die Verhinderung einer Falscheinlegung in ein Bandlaufwerk zu sorgen, während die Auswirkung, wenn überhaupt vorhanden, auf den verfügbaren inneren Bereich des Gehäuses der Bandkassette minimiert wird. Daher existiert ein Bedürfnis für eine Datenspeicherbandkassette, welche zur Verhinderung einer Falscheinlegung gestaltet ist und doch die Menge des verfügbaren Speicherbands maximiert.
- In Übereinstimmung mit der Erfindung wird eine Datenspeicherbandkassette, wie in Anspruch 1 definiert, und eine Kombination einer Datenspeicherbandkassette und einer Speichervorrichtung, wie in Anspruch 8 definiert, vorgeschlagen. Die abhängigen Ansprüche beziehen sich auf besondere Ausführungsbeispiele der Erfindung.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist eine Datenspeicherbandkassette, welche ein Gehäuse, mindestens eine Bandspule, ein Speicherband und eine in einem Bereich des Gehäuses definierte Falscheinlege-Verhinderungskerbe aufweist. Das Gehäuse umfaßt ein Basisteil und ein Abdeckteil, von denen jedes ein Vorderteil, ein Rückteil, ein erstes Seitenteil und ein zweites Seitenteil bildet. Das Basisteil und das Abdeckteil passen ineinander, wobei sie eine Umhüllung bilden, innerhalb derer zahlreiche weitere Komponenten der Datenspeicherbandkassette gehalten sind. Die Bandspule ist derart in dem Gehäuse angeordnet, dass ein Bereich der Bandspule durch eine Öffnung im Basisteil zugänglich ist. Das Speicherband wird von der Bandspule gehalten. Schließlich ist die Falscheinlege-Verhinderungskerbe in dem Basisteil ausgebildet. Insbesondere erstreckt sich die Falscheinlege- Verhinderungskerbe von dem Vorderteil des Basisteils an dem erstem Seitenteil entlang. In dieser Hinsicht hat die Falscheinlege-Verhinderungskerbe eine Länge, welche geringer ist als zumindest die Hälfte der Länge des ersten Seitenteils des Basisteils.
- Während der Benutzung verhindert die Datenspeicherbandkassette der vorliegenden Erfindung einer fehlerhafte Einlegung in eine entsprechende Haltevorrichtung, wie zum Beispiel ein Bandlaufwerk. Insbesondere stellt die Falscheinlege-Verhinderungskerbe Freiraum um einen Fingervorsprung innerhalb der Haltevorrichtung so lange zur Verfügung wie die Datenspeicherbandkassette richtig orientiert ist. Umgekehrt wird der Fingervorsprung nicht frei gemacht, wenn ein Versuch gemacht wird, die Datenspeicherbandkassette kopfüber oder rückwärts einzulegen und daher wird ein vollständiges Einlegen der Datenspeicherbandkassette verhindert. Auf diese Weise wird eine Beschädigung des Kopfes durch eine falsch eingelegte Kassette verhindert.
- Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf eine Datenspeicherbandkassette, welche ein Gehäuse, eine erste und eine zweite Bandspule, ein Speicherband und eine in einem Bereich des Gehäuses definierte Falscheinlege-Verhinderungskerbe aufweist. Das Gehäuse umfaßt ein Basisteil und ein Abdeckteil, deren Kombination ein Vorderteil, ein Rückteil, ein erstes Seitenteil, ein zweites Seitenteil und einen verfügbaren inneren Bereich bilden, der eine ausreichende Höhe hat, um zahlreiche Komponenten zu halten. Die erste und zweite Bandspule sind innerhalb des verfügbaren inneren Bereichs des Gehäuses angeordnet. Ein Bereich sowohl der ersten als auch der zweiten Bandspule ist durch eine zugeordnete Öffnung im Basisteil zugänglich. Das Speicherband wird von der ersten und zweiten Bandspule gehalten und verläuft zwischen ihnen. Schließlich ist die Falscheinlege-Verhinderungskerbe in dem Basisteil ausgebildet, sie erstreckt sich von dem Vorderteil des Basisteils an dem erstem Seitenteil entlang. Die Falscheinlege-Verhinderungskerbe ist konfiguriert zur Minimierung einer Verringerung des verfügbaren inneren Bereichs des Gehäuses, während sie Freiraum um einen Fingervorsprung innerhalb eines Aufnahmerahmens einer getrennten Vorrichtung, wie zum Beispiel ein Bandlaufwerk, auf das Einlegen einer Datenspeicherbandkassette in den Aufnahmerahmen hin zur Verfügung stellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Falscheinlege-Verhinderungskerbe einzigartig konfiguriert und angeordnet, um so den verfügbaren inneren Bereichs des Gehäuses zu optimieren. Als ein Ergebnis wird die Menge an Speicherband, welches ansonsten innerhalb des Gehäuses gehalten wird, maximiert.
- Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Datenspeicherbandkassette in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht einer Datenspeicherbandkassette in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung mit einem Teil des Gehäuses entfernt;
- Fig. 3 ist eine Explosionsdarstellung der Datenspeicherbandkassette in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung mit entferntem Speicherband;
- Fig. 4 ist eine Seitenansicht der Datenspeicherbandkassette in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung; und
- Fig. 5 ist eine Bodenansicht der in ein Bandlaufwerk eingelegten Datenspeicherbandkassette in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer Datenspeicherbandkassette 10 ist in Fig. 1 gezeigt. Ganz allgemein umfaßt die Datenspeicherbandkassette 10 ein Gehäuse 12, welches von einem Abdeckteil 14 und einem Basisteil 16 definiert ist. Die Datenspeicherbandkassette umfaßt des weiteren eine Basisplatte 18, von welcher ein Teil durch eine Öffnung 20 in dem Abdeckteil 14 freiliegt. Verbleibende Komponenten der Datenspeicherbandkassette 10 werden weiter unten detailliert beschrieben. Jedoch sollte im Hinblick auf Fig. 1 verstanden werden, dass das Abdeckteil 14 und das Basisteil 16 gegenseitig aneinander angepaßt sind und eine Umhüllung bilden, innerhalb derer verschiedene andere Komponenten, einschließend auch der Basisplatte 18, gehalten werden.
- Das Gehäuse 12 ist vorzugsweise in einer Größe gehalten, in der es von einer getrennten Vorrichtung, wie zum Beispiel einem Bandlaufwerk (nicht gezeigt), aufgenommen werden kann. Daher kann das Gehäuse 12 eine Größe zur Benutzung in einem Laufwerk mit einem Formfaktor von 130 mm, einem Laufwerk mit einem Formfaktor von 90 mm oder anderen sinnvollen Größen aufweisen. Das Gehäuse 12 und damit das Abdeckteil 14 und das Basisteil 16 definieren ein Vorderteil 22, ein Rückteil 24, ein erstes Seitenteil 26 und ein zweites Seitenteil 28. Im Hinblick auf die in Fig. 1 gezeigte Ausrichtung, wird die Datenspeicherbandkassette 10 normal in einen Aufnahmerahmen (nicht gezeigt) der separaten Vorrichtung mit dem Abdeckteil 14 nach oben zeigend eingelegt. Des weiteren ist das Vorderteil 22 vorwärts in dem Aufnahmerahmen ausgerichtet.
- Das Abdeckteil 14 und das Basisteil 16 vereinigen sich, um ein Fenster 30 zu bilden, durch welches auf ein ansonsten innerhalb des Gehäuses gehaltenes Speicherband (nicht gezeigt) von einer separaten Vorrichtung, wie zum Beispiel einem Lese/Schreibkopf (nicht gezeigt), zugegriffen werden kann. In dieser Hinsicht enthält die Datenspeicherbandkassette 10 ferner eine Tür 32. Die Tür 32 ist verschiebbar derart an dem Gehäuse 12 gesichert, dass die Tür 32 selektiv zur Schaffung von Zugriff auf das Fenster 30 bewegt werden kann. Die Tür 32 steht normalerweise unter einer Vorspannung oder wird von einer Federlast in eine geschlossene Position gedrückt, um das Speicherband vor Verunreinigung zu schützen, wenn die Datenspeicherbandkassette 10 nicht in Benutzung ist. Schließlich enthält das Gehäuse vorzugsweise einen Schreibschutzmechanismus, von dem ein Bereich mit einem Fingerschalter 34 gezeigt ist. Im allgemeinen bietet der Schreibschutzmechanismus einem Benutzer die Fähigkeit, den Lese/Schreib-Kopf an dem Überschreiben oder Löschen zuvor gespeicherter Daten zu hindern.
- Das Abdeckteil 14 und das Basisteil 16 sind vorzugsweise aus gegossenem Kunststoff. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel bildet das Abdeckteil 16 eine Archivierungskerbe 40. Die Archivierungskerbe 40 erstreckt sich von dem Vorderteil 22 des Abdeckteils 14 an dem ersten Seitenteil 26 entlang und ist von der Größe bemessen, um mit einem Hilfs-Archivierungssystem, einschließlich einer verbundenen Speichervorrichtung, benutzt zu werden.
- Das Basisteil 16 bildet eine Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42. Die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 ist unten detailliert beschrieben. Ganz allgemein erstreckt sich die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 jedoch von dem Vorderteil 22 des Basisteils 16 entlang des ersten Seitenteils 26. Die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 ist derart ausgebildet, dass sie am dem Vorderteil 22 und entlang des ersten Seitenteils 26 offen ist, um so nötigen Freiraum um eine Komponente einer separaten Speichervorrichtung, wie zum Beispiel einem Bandlaufwerk (nicht gezeigt), zu schaffen.
- Die verbleibenden Komponenten der Datenspeicherbandkassette 10 sind in Fig. 2 gezeigt. Zu bemerken ist, dass zur Erleichterung der Darstellung Fig. 2 das Abdeckteil 14 in einer invertierten Position darstellt und dass das Basisteil 16 (Fig. 1) entfernt ist. Mit dieser Orientierung im Hinterkopf umfasst die Datenspeicherbandkassette 10 die Basisplatte 18, eine erste Bandspule 50, eine zweite Bandspule 52, eine erste Winkelführung (Spannrollenlager) 54, eine zweite Winkelführung 56, eine dritte Winkelführung 58, Stiftführungen (Kopfumhüllungsstifte) 60 und ein Speicherband 62. Die erste Bandspule 50 und die zweite Bandspule 52 sind drehbar über jeweiligen Nabenstiften (nicht gezeigt) gehalten, die sich von einer inneren Oberfläche 64 der Basisplatte 18 erstrecken. Die verbleibenden Führungen 54 bis 60 sind an der inneren Oberfläche 64 der Basisplatte 18 gesichert.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Basisplatte 18 aus einem steifen Material, wie z. B. Aluminium, hergestellt. Alternativ sind andere steife Materialien, so wie nichtrostender Stahl ebenfalls verwendbar. Die Basisplatte 18 ist in ihrer Größe bemessen, um innerhalb des Abdeckteils 14 zu sitzen, und umfasst Ausnehmungen 66, welche positioniert sind, um zahlreichen Vorsprüngen 68 in dem Abdeckteil 14 den Durchgang zu erlauben. Die Vorsprünge 68 sind konfiguriert, um Erweiterungen (nicht gezeigt) des Basisteils 16 (Fig. 1) mit Reibung zu empfangen.
- Die erste und zweite Bandspule 50, 52 sind annähernd identisch und sind positioniert um relativ zu der Basisplatte 18 um die jeweiligen Nabenstifte (nicht gezeigt) zu rotieren. Jede von der ersten und zweiten Bandspule 50, 52 umfasst eine in der Mitte angeordnete Nabe (nicht gezeigt), einen oberen Flansch 70, einen unteren Flansch 72 und eine mit Zähnen versehene außenliegende Oberfläche 74. Der obere Flansch 70 und der untere Flansch 72 sind an entgegengesetzten Enden der in der Mitte angeordneten Nabe gesichert. Die mit Zähnen versehene außenliegende Oberfläche 74 ist als eine axiale Erweiterung der Nabe oberhalb des oberen Flansches 70 ausgebildet. Während der Benutzung greift ein Bereich des Bandlaufwerkes (nicht gezeigt) in die mit Zähnen versehene außenliegende Oberfläche 74 für eine kontrollierte Rotation der ersten und zweiten Bandspule 50, 52 ein.
- Die erste Winkelführung 54 ist durch Stifte 80 an der Basisplatte 18 gesichert und umfasst eine erste gewölbte Fläche 82 (teilweise gezeigt in Fig. 2) und eine zweite gewölbte Fläche (nicht gezeigt). Die zweite Winkelführung 46 und die dritte Winkelführung 58 sind auf ähnliche Weise durch Stifte 84 auf der Basisplatte 18 gesichert und jede stellt auf gleiche Weise eine gewölbte Oberfläche zur Verfügung. Schließlich sind die Stiftführungen 60 benachbart zu dem Fenster 30 des Abdeckteils 14 auf der Basisplatte 18 positioniert.
- Schließlich ist das Speicherband 62 vorzugsweise ein magnetisches Band von einem Typ, der im Stand der Technik allgemein bekannt ist. Zum Beispiel könnte das Speicherband 62 aus einem auf ausgeglichenen Polyethylennaphthalin (PEN) basierendem Material sein, welches auf einer Seite mit einer Schicht aus magnetischen Material, das innerhalb eines geeigneten Bindersystems aufgelöst ist, und auf der anderen Seite mit einem leitenden Material beschichtet ist, welches innerhalb eines geeigneten Bindersystems aufgelöst ist. Annehmbares Speicherband ist verfügbar z. B. von der Imation Corp. aus Oakdale, MN, USA. Zu merken ist, dass die Menge (oder Länge) des Speicherbandes 62 von dem Durchmesser der ersten und zweiten Bandspule 50, 52 und insbesondere der Flansche 70, 72 begrenzt ist. Da das Speicherband 62, wenn es um eine der Bandspulen 50, 52 gewickelt ist, zwischen den Flanschen 70, 72 gesichert werden muss, kann die gesamte Länge des Speicherbandes 62 nicht den Durchmesser der Flansche 70, 72 überschreiten, wenn es komplett um eine bestimmte Bandspule 50,52 gewickelt ist.
- Wie in Fig. 2 gezeigt fügen sich die obigen Komponenten zusammen, um einen Bandpfad für das Speicherband 62 zu definieren. Genauer gesagt geht das Speicherband 62 von der ersten Bandspule 50 aus und läuft um die erste gewölbte Oberfläche 82 der ersten Winkelführung 54, erstreckt sich dann zu der zweiten Winkelführung 56 und der dritten Winkelführung 58. Zu bemerken ist, dass die Stiftführungen 60 eine planare Positionierung des Speicherbandes 62 an dem Fenster 30 des Abdeckteils 14 beibehalten, mit der magnetischen Seite des Speicherbandes 62 dem Fenster 30 zugewandt. Von der dritten Winkelführung 58 führt das Speicherband 62 um einen äußeren Bereich der ersten Bandspule 50, verläuft weiter zu der zweiten gewölbten Oberfläche (nicht gezeigt) der ersten Winkelführung 54 und wird schließlich um die erste Bandspule 50 gewickelt. Es wird von jedem mit gewöhnlichen Kenntnissen in der Technik erkannt werden, dass der oben beschriebene Bandpfad lediglich eine von vielen möglichen Konfigurationen ist. Durch das Einarbeiten von verschiedenen Führungen an variierenden Positionen kann der sich ergebende Bandpfad sich von dem in Fig. 2 gezeigten wesentlich unterscheiden.
- Wie aus der obigen Beschreibung ersichtlich sein sollte muss sich das Speicherband 62 durch mehrere radiale Biegungen winden, wenn es von der ersten Bandspule 50 zu der zweiten Bandspule 52 läuft. In dieser Hinsicht ist bei dem Entwurf einer Datenspeicherbandkassette ein wichtiges Ziel, das Speicherband 62 in einer beständigen, vorgegebenen Ebene in dem Bereich des Fensters 30 zu positionieren. Es ist dann aus diesem Grund, dass die zweite Winkelführung 56 und die dritte Winkelführung 58 benachbart an entgegengesetzten Seiten des Vorderteils 22 des Gehäuses 12 positioniert sind. Durch die Anordnung der zweiten und dritten Winkelführung 56, 58 so weit möglich entfernt innerhalb des Gehäuses 12, ist die Positionierung des Speicherbandes 62 an dem Fenster 30 optimiert. Daher kann die unnötige Versetzung der zweiten Winkelführung 56 oder dritten Winkelführung 58 von der bevorzugten Eckplatzierung dazu führen, dass der Bandpfad in nicht akzeptabler Weise von der gewünschten planaren Positionierung an dem Fenster 30 abweicht.
- Ein zweites Hauptziel der Gestaltung einer Datenspeicherbandkassette ist es, die Menge des benutzten Speicherbandes 62 zu maximieren. Wie zuvor beschrieben ist die Speicherkapazität der Datenspeicherbandkassette 10 direkt abhängig von der Menge oder der Länge des Speicherbandes 62, welche wiederum vorgegeben wird von der Größe der ersten und zweiten Bandspule 50, 52. Auf Grund von Beschränkungen in der Größe des Gehäuses 12, wie es von einem Bandlaufwerk mit einer "Standard" Größe vorgeschrieben wird, sind die Durchmesser des oberen Flansches 70 und des unteren Flansches 72 der ersten und zweiten Bandspule 50, 52 limitiert. In anderen Worten hat das Gehäuse 12 und daher das Abdeckteil 14 und das Basisteil 16 einen begrenzten internen Bereich 90 (allgemein in Fig. 2 bezeichnet), welcher für die Unterbringung der verschiedenen Komponenten zur Verfügung steht. Es ist aus diesem Grund, dass die erste und zweite Bandspule 50, 52 vorzugsweise in gegenüberliegenden Ecken des Gehäuses 12 angeordnet sind. Jegliche Verringerung des verfügbaren internen Bereichs 90 erfordert eine Abnahme des Durchmessers des Flansches, war es folglich zu einer Reduzierung der Menge des Speicherbandes 62 führt, welche von der ersten und zweiten Bandspule 50, 52 gehalten werden kann.
- Wie in Fig. 3 gezeigt werden den obigen Bedenken bezüglich der Größe und Anordnung durch eine bevorzugte Konfiguration der Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 Rechnung getragen. Ähnlich zu Fig. 2 stellt Fig. 3 die Datenspeicherbandkassette 10 in einer invertierten Position dar, obwohl die Datenspeicherbandkassette 10 um 180º von der in Fig. 2 gezeigten Orientierung gedreht wurde. Auf die Montage der verschiedenen Komponenten auf die Basisplatte 18 und das Einfügen der Basisplatte 18 innerhalb des Abdeckteils 14, wird das Basisteil 16 auf dem Abdeckteil 14 gesichert. In dieser Hinsicht umfasst das Basisteil 16 eine erste Öffnung 92 und eine zweite Öffnung 94, welche in ihrer Größe so bemessen sind, dass sie Zugriff auf die erste Bandspule 50 bzw. die zweite Bandspule 52 freigeben. Zum Beispiel erlaubt die erste Öffnung 92 Zugriff auf die mit Zähnen versehene außenliegende Oberfläche 74 der ersten Bandspule 50; wohingegen die zweite Öffnung 94 Zugriff auf die mit Zähnen versehene außenliegende Oberfläche 74 der ersten Bandspule 52 erlaubt.
- Die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 ist in ihrer Größe derart bemessen und positioniert, dass die Reduzierung, wenn überhaupt, des verfügbaren internen Bereichs des Gehäuses 12 minimiert ist. Genauer gesagt ist die Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 in dem Basisteil 16 durch eine Seitenwand 100, eine Endwand 102 und eine Bodenfläche 104 definiert. Die Seitenwand 100 und die Endwand 102 erstrecken sich in einer im Wesentlichen rechtwinkligen Art und Weise von der Bodenfläche 104, um eine Höhe der Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 zu definieren. Des weiteren erstreckt sich die Endwand 102 in einer im allgemeinen rechtwinkligen Art und Weise von dem ersten Seitenteil 26 des Basisteils 16. In dieser Hinsicht definiert eine Entfernung von dem Vorderteil 22 des Basisteils 16, zu der Endwand 102 eine Länge der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42. Schließlich verläuft die Seitenwand 100 vorzugsweise unter einem Winkel von der Endwand 102 zu dem Vorderteil 22 des Basisteils 16. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist dann eine minimale Breite der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 von der Endwand 102 definiert, wobei die Breite entlang der gewölbten Erstreckung der Seitenwand 100 ansteigt.
- Die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 reduziert den verfügbaren internen Bereich 90 des Gehäuses 12. Anders gesagt reduziert die Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 eine interne Höhe des Gehäuses 12 auf ein Maß geringer als eine Höhe des Speicherbandes 62 (Fig. 2) und anderer Komponenten, so dass diese Komponenten nicht in dem Bereich der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 angeordnet werden können. Es ist aus diesem Grund, dass die Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 vorzugsweise an einer Ecke positioniert ist, welche durch das Vorderteil 22 und das erste Seitenteil 26 des Basisteils 16 gebildet ist. An dieser Stelle ist die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 von der ersten Bandspule 50 und der zweiten Bandspule 52 entfernt, um nicht die Größe der Bandspulen 50, 52 zu beeinflussen. Insbesondere ist die Endwand 102 der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 zwischen der ersten Bandspule 50 und dem Vorderteil 22 des Basisteils 16 angeordnet. Des weiteren verläuft die Seitenwand 100 vorzugsweise auf eine winklige Art und Weise von der Endwand 102, um so die Anordnung der dritten Winkelführung 58 nahe der von dem Vorderteil 22 und dem ersten Seitenteil 26 gebildeten Ecke zu erleichtern. Mit dieser bevorzugten winkligen Ausrichtung folgt die Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 der allgemein gewölbten Kontur der dritten Winkelführung 58, so dass die dritte Winkelführung 58 so nah wie möglich an dem ersten Seitenteil 26 des Gehäuses 12 positioniert werden kann.
- Um sicherzustellen, dass die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 nicht eine optimale Anordnung der ersten Bandspule 50 an der von dem Rückteil 24 und dem ersten Seitenteil 26 gebildeten Ecke beeinflusst, ist eine Länge der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 geringer als näherungsweise eine Hälfte einer Länge des ersten Seitenteils 26 des Gehäuses 12. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Länge der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 geringer als etwa ein Drittel einer Länge von dem ersten Seitenteil 26 des Gehäuses 12. In einem noch bevorzugteren Ausführungsbeispiel hat die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 eine Länge in dem Bereich von etwa 23 bis 33 mm. In einem am meisten bevorzugten Ausführungsbeispiel hat die Falscheinlege-Verhinderungskerbe eine Länge von 27,2 mm.
- Wie zuvor beschrieben erstreckt sich die Seitenwand 100 in einer winkligen Art und Weise von der Endwand 102. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Seitenwand 100 unter einem Winkel größer als 90º von der Endwand 102 zu dem Vorderteil 22 des Basisteils 16. In einem bevorzugteren Ausführungsbeispiel liegt die winklige Erstreckung der Seitenwand 100 von der Endwand 102 in dem Bereich von etwa 92 bis 98 Grad. Schließlich erstreckt sich in einem am meisten bevorzugten Ausführungsbeispiel die Seitenwand 100 von der Endwand 102 unter einem Winkel von 95,6 Grad zu dem Vorderteil 22.
- Wie zuvor beschrieben hat die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 eine Breite, welche von einem minimalen Wert an der Endwand 102 zu einem maximalen Wert an dem Vorderteil 22 des Basisteils 16 ansteigt. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel liegt die minimale Breite der Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 (und damit die Länge der Endwand 102) vorzugsweise im Bereich von etwa 3,8 bis 10,2 mm. In einem bevorzugteren Ausführungsbeispiel ist die minimale Breite der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 6,9 mm. Während die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 vorzugsweise mit ansteigender Breite von der Endwand 102 beschrieben wurde, ist dieses dimensionale Merkmal kein erforderlicher Bestandteil. Statt dessen kann die Breite der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 relativ konstant entlang der Seitenwand 100 bleiben. Die vorzugsweise ansteigende Breite der Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 an dem Vorderteil 22 des Basisteils 16 wird jedoch vorgestellt, um das Einlegen der Datenspeicherbandkassette 10 in ein separates Gerät (nicht gezeigt) zu erleichtern, wie unten detailliert beschrieben ist.
- Eine Höhe oder Tiefe D der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 ist am besten in Fig. 4 zu erkennen. Es ist festzustellen, dass in Fig. 4 eine Datenspeicherbandkassette 10 in einer aufrechten Position (gegensätzlich zu der in den Fig. 2 und 3 gezeigten Orientierung) dargestellt ist. Die Tiefe D ist durch eine Höhe der Seitenwand 100 und der Endwand 102 definiert. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 konfiguriert, dass sie eine Tiefe D in dem Bereich von etwa 3,8 bis 8,9 mm hat. In einem bevorzugteren Ausführungsbeispiel ist die Tiefe D der Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 6,1 mm. Als ein Bezugspunkt hat das Gehäuse 12 eine gesamte Höhe von etwa 25,4 mm. Die Tiefe D der Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 ist näherungsweise ein Fünftel der Höhe des Gehäuses 12. Daher ist die Tiefe D der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 vorzugsweise ausgewählt, so dass die Ausbildung der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 nicht das Gehäuse 12 schwächt.
- Fig. 4 stellt eine weitere Angelegenheit dar, welche von der bevorzugten Konfiguration der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 angesprochen wird. Genauer gesagt umfasst, wie zuvor beschrieben, die Datenspeicherbandkassette 10 einen Schreibschutzmechanismus, dessen Bereich mit einem Fingerumschalter 34 in Fig. 4 dargestellt ist. Der Schreibschutzmechanismus wird von einem Benutzer durch Bewegen des Fingerumschalters 34 aktiviert und deaktiviert. Daher muss der Fingerumschalter 34 durch einen Bereich des Gehäuses 12 erreichbar sein. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Datenspeicherbandkassette 10 erstreckt sich der Fingerumschalter 34 von dem ersten Seitenteil 26 des Basisteils 16. Wie mit anderen Komponenten der Datenspeicherbandkassette 10 ist der Schreibschutzmechanismus und damit der Fingerumschalter 34 vorzugsweise derart positioniert, dass die Reduzierung, wenn überhaupt, des verfügbaren inneren Bereichs 90 (Fig. 2) des Gehäuses 12 minimiert wird. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist dann die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 in ihrer Größe derart bemessen, dass sie eine optimale Positionierung des Fingerumschalters 34 erlaubt. In dieser Hinsicht ist, wie in Fig. 4 gezeigt, die Endwand 102 der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 zwischen dem Fingerumschalter 34 und dem Vorderteil 22 des Basisteils 16 positioniert. Mit dieser Konfiguration ändert die Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 nicht die gewünschte Positionierung des Schreibschutzmechanismuses einschließlich des Fingerumschalters 34.
- Ein letztes Entwurfsmerkmal der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 ist im Hinblick auf die Archivierungskerbe 40 in Fig. 4 gezeigt. Wie zuvor beschrieben wird die Archivierungskerbe 40, obwohl sie nicht eine erforderliche Komponente ist, oftmals in die Datenspeicherbandkassette 10 integriert, um die Benutzung mit einem Bibliotheksspeichersystem zu fördern. In dieser Hinsicht hat die Archivierungskerbe 40 normalerweise eine Standardgröße. Die Archivierungskerbe 40 wird den verfügbaren internen Bereich 90 (Fig. 3) des Gehäuses 12 reduzieren. Daher ist, wo die Datenspeicherbandkassette 10 die Archivierungskerbe 40 aufweist, die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 vorzugsweise auf ähnliche Art und Weise wie die Archivierungskerbe 40 in der Größe bemessen und positioniert. Mit diesem Ansatz wird die Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 den verfügbaren internen Bereich 90 des Gehäuses 12 nicht über den Betrag hinaus reduzieren, der bereits von der Archivierungskerbe 40 beeinflusst ist.
- Während der Benutzung wird die Datenspeicherbandkassette 10 in einen Aufnahmerahmen 110 einer separaten Haltevorrichtung (wie zum Beispiel einem Bandlaufwerk) 112 wie im Fig. 5 gezeigt eingelegt. Der Aufnahmerahmen 110 enthält einen Finger 114 zum sicherstellen der richtigen Orientierung der Datenspeicherbandkassette 10 innerhalb des Aufnahmerahmens 110. Wie in Fig. 5 gezeigt lässt die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 den Finger 114 des Aufnahmerahmens 110 frei, wenn sie richtig eingelegt ist. Wenn die Datenspeicherbandkassette 10 kopfüber oder rückwärts in den Aufnahmerahmen 110 eingelegt würde, kann der Finger 114 das Auftreten einer vollständigen Einlegung verhindern. Wichtig ist in diesen bevorzugten Ausführungsbeispiel, dass die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 nicht als ein Registrierungspunkt für die Datenspeicherbandkassette 10 relativ zu dem Finger 114 dient. Anders gesagt kontaktiert der Finger 114 nach dem Einlegen nicht die Seitenwand 100, die Endwand 102 oder die Bodenfläche 104, welche sonst die Falscheinlege- Verhinderungskerbe 42 definieren. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 nicht eine ganze Ecke des Gehäuses 12 umfasst. Anders gesagt verbleibt einiges Material (die Bodenfläche 104 definierend), so dass die allgemeine Form des Gehäuses beibehalten wird. Dieses überschüssige Material gibt allgemein Leitung oder Führung in den Aufnahmerahmen 110.
- Schließlich stellt Fig. 5 die Vorzüge des Formens der Seitenwand 100 unter einem Winkel relativ zu der Endwand 102 dar. Während des Einlegens der Datenspeicherbandkassette 10 in einen Aufnahmerahmen 110 der Speichervorrichtung 112 ist es möglich, dass die Datenspeicherbandkassette 10 unter einem geringen Winkel eingelegt wird. Anders gesagt könnte die Datenspeicherbandkassette 10 geringfügig gegen den Uhrzeigersinn verdreht sein (im Hinblick auf die in Fig. 5 gezeigte Orientierung), so dass die Seitenwand 100 näher an dem Finger 114 ist. Während diese Abweichung nach dem vollständigen Einlegen und Registrieren korrigiert wird könnte die ursprüngliche winklige Ausrichtung sonst den Finger 114 veranlassen, das Vorderteil 22 des Gehäuses 12 gegenüberliegend der Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 zu berühren. Durch das Vorsehen einer vergrößerten Breite an dem Vorderteil 22 des Basisteils 16 ist die Falscheinlege-Verhinderungskerbe 42 zur Vermeidung einer möglichen Zurückweisung einer richtig orientierten Datenspeicherbandkassette konfiguriert.
- Die Datenspeicherbandkassette mit einer Falscheinlege-Verhinderungskerbe in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber vorigen Ausführungen dar. Zusammen mit einer ordentlich entworfenen Speichervorrichtung (wie beispielsweise einem Bandlaufwerk) verhindert die Falscheinlege-Verhinderungskerbe, dass ein Benutzer die Datenspeicherbandkassette nicht richtig einlegt oder fälschlicherweise eine falsche Kassette benutzt. Die Falscheinlege- Verhinderungskerbe ist einzigartig konfiguriert, um dieses höchst wünschenswerte Ziel zu erreichen, während die Reduzierung des verfügbaren internen Bereichs der Datenspeicherbandkassette minimiert wird. Auf diese Weise kann eine maximale Menge von Speicherband benutzt werden, wodurch die Gesamtspeicherkapazität ansteigt. Zusätzlich die Anordnung von Bandführungen innerhalb des Gehäuses der Datenspeicherbandkassette ziemlich unbeeinflusst von der Falscheinlege-Verhinderungskerbe, so dass eine akzeptable Orientierung des Speicherbandes an dem Fenster erreicht wird.
- Obwohl die vorliegende Erfindung im Hinblick auf bevorzugte Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, werden in der Technik geschulte Arbeiter feststellen, dass Änderungen in Form und Detail gemacht werden können ohne dass der Umfang der Erfindung verlassen wird. Zum Beispiel wurde die Datenspeicherbandkassette beschrieben, dass sie vorzugsweise eine in einer Abdeckung sitzende Basisplatte umfasst. Diese Basisplatte ist jedoch keine erforderliche Komponente. Statt dessen können die verschiedenen Bandspule(n) und Bandführung(en) direkt auf der inneren Oberfläche des Abdeckteils oder des Basisteils gesichert werden. Auf ähnliche Weise lässt sich, während die Datenspeicherbandkassette vorzugsweise als ein Design mit zwei Bandspulen verwendend gezeigt wurde, die Falscheinlegung der vorliegenden Erfindung genauso gut auf ein Design mit einer Bandspule anwenden und auch auf ein Design, das keine Bandführungen erfordert.
- Des weiteren wurde die Datenspeicherbandkassette als vorzugsweise eine Archivierungskerbe und einen Schreibschutzmechanismus enthaltend beschrieben. Keine dieser beiden Komponenten ist ein erforderliches Element. Statt dessen funktioniert die hier beschriebene Falscheinlege- Verhinderungskerbe genauso gut mit einer Datenspeicherbandkassette, welche keine Archivierungskerbe und/oder einen Schreibschutzmechanismus enthält.
Claims (15)
1. Datenspeicherbandkassette (10) mit:
- einem Gehäuse (12) mit einem Basisteil (16) und einem
Abdeckteil (14), von denen jedes ein Vorderteil (22), ein Rückteil (24),
ein erstes Seitenteil (26) und ein zweites Seiteteil (28) bildet,
- mindestens einer Bandspule (50, 52) in dem Gehäuse (12), wobei
ein Teil der mindestens einen Bandspule (50, 52) durch eine
Öffnung (92, 94) in dem Basisteil (16) zugänglich ist,
- einem Speicherband (62), das von der mindestens einen
Bandspule (50, 52) gehalten wird,
- einer in dem Basisteil (16) ausgebildeten
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42), die von dem Vorderteil (22) des Basisteils (16)
entlang dem ersten Seitenteil (26) des Basisteils (16) verläuft
und deren Länge kleiner ist als ungefähr die halbe Länge des
ersten Seitenteils (26) des Basisteils (16), und
- einer Schreibschutzvorrichtung mit einem Fingerumschalter (34)
auf dem ersten Seitenteil (26) des Basisteils (16), wobei die
Endwand (102) der Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42)
zwischen dem Fingerumschalter (34) und dem Vorderteil (22) des
Basisteils (16) angeordnet ist.
2. Kassette (10) nach Anspruch 1 ferner mit:
- einer ersten (50) und zweiten (52) Bandspule in dem Gehäuse
(12), wobei ein Teil der ersten und zweiten Bandspulen (50, 52)
durch jeweilige Öffnungen (92, 94) in dem
Basisteil (16)
zugänglich ist.
3. Kassette (10) nach Anspruch 1 oder 2, bei der die
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) an dem Vorderteil (22) des Basisteils (16) und
entlang dem ersten Seitenteil (26) des Basisteils (16) offen ist, wobei die
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) von einer Seitenwand (100)
und einer Endwand (102) begrenzt ist und die Seitenwand (100) und
die Endwand (102) im wesentlichen rechtwinklig zu einer planaren
Fläche (104) des Basisteils (16) verlaufen.
4. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) eine Höhe von ungefähr einem Fünftel
der Höhe des Gehäuses (12) aufweist.
5. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die
Datenspeicherbandkassette (10) ferner eine Bandführung (58) in dem Gehäuse
(12) zum Führen des Speicherbands (62) entlang einem Bandweg
aufweist, wobei die Bandführung (58) benachbart zu einer von dem
Vorderteil (22) und dem ersten Seitenteil (26) des Gehäuses (12)
gebildeten Ecke angeordnet ist, wobei ferner die Seitenwand (100) der
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) zum Freihalten der Bandführung
(58) vorgesehen ist.
6. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die
Seitenwand (100) in einem Winkel im Bereich von 92 bis 98 Grad von der
Endwand (102) zu dem Vorderteil (22) des Basisteils (16) verläuft.
7. Kassette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die
Datenspeicherbandkassette (10) ferner eine Archivierungskerbe (40) in dem
Abdeckteil (14) des Gehäuses (12) aufweist, wobei die zur Verwendung in
einem Archivierungssystem vorgesehene Archivierungskerbe (40) von
dem Vorderteil (22) des Abdeckteils (14) entlang dem ersten Seitenteil
(26) des Abdeckteils (14) verläuft und eine vorbestimmte Größe hat,
wobei ferner die Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) eine Größe
aufweist, die ungefähr der vorbestimmten Größe der
Archivierungskerbe (40) gleich ist.
8. Kombination aus einer Datenspeicherbandkassette (10) und einer
Speichervorrichtung, wobei die Speichervorrichtung einen Aufnahmerahmen
(110) aufweist, welcher mit einem Ausrichtungsfinger (114) versehen
ist, und die Datenspeicherbandkassette (10) aufweist:
- ein Gehäuse (12) mit einem Basisteil (16) und einem Abdeckteil
(14), wobei das Gehäuse (12) ein Vorderteil (22), ein Rückteil
(24), ein erstes Seitenteil (26) und ein zweites Seitenteil (28)
bildet und einen verfügbaren Innenbereich (90) mit einer Höhe
aufweist, bei der die verschiedenen Komponenten gehalten
werden,
- erste (50) und zweite (52) Bandspulen in dem verfügbaren
Innenbereich (90) des Gehäuses (12), wobei ein Teil jeder der
ersten (50) und zweiten (52) Bandspulen durch eine erste (92) bzw.
zweite (94) Öffnung in dem Basisteil (16) zugänglich ist,
- ein Speicherband (62), das von den ersten (50) und zweiten (52)
Bandspulen gehalten wird und zwischen diesen verläuft,
- eine in dem Basisteil (16) ausgebildete
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42), die von dem Vorderteil (22) des Gehäuses (12)
und entlang dem ersten Seitenteil (26) verläuft und derart
konfiguriert ist, dass die Reduzierung des verfügbaren Innenbereiches
(90) des Gehäuses (12) minimiert wird und ein Zwischenraum
um den Finger (114) in dem Aufnahmerahmen (110) beim
Einsetzen der Datenspeicherbandkassette (10) in den
Aufnahmerahmen (110) vorhanden ist, und
- eine Schreibschutzvorrichtung mit einem Fingerumschalter (34)
auf dem ersten Seitenteil (26) des Basisteils (16), wobei die
Endwand (102) der Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42)
zwischen dem Fingerumschalter (34) und dem Vorderteil (22) des
Basisteils (16) angeordnet ist.
9. Kombination nach Anspruch 8, bei der die
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) eine Länge aufweist, die kleiner ist als ungefähr ein Drittel
der Länge des ersten Seitenteils (26).
10. Kombination nach Anspruch 8 oder 9, bei der die
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) eine Länge im Bereich von ungefähr 23-33 mm
aufweist.
11. Kombination nach einem der Ansprüche 8 bis 10, bei der die
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) derart dimensioniert ist, dass sie das
Positionieren der ersten Bandspule (50) benachbart zu einer Ecke des
Gehäuses (12) ermöglicht, die von dem Rückteil (24) und dem ersten
Seitenteil (26) gebildet ist.
12. Kombination nach einem der Ansprüche 8 bis 11, bei der die
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) von einer Seitenwand (100) und einer
Endwand (102) gebildet ist, wobei die Endwand (102) im wesentlichen
rechtwinklig zu dem ersten Seitenteil (26) des Gehäuses (12) verläuft
und die Endwand (102) der Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42)
ferner zwischen der ersten Bandspule (50) und dem Vorderteil (22) des
Gehäuses (12) angeordnet ist.
13. Kombination nach einem der Ansprüche 8 bis 12, bei der die erste
Bandspule (50) benachbart zu einer ersten Ecke des Gehäuses (12), die
von dem Rückteil (24) und dem ersten Seitenteil (26) gebildet ist,
angeordnet ist und ferner die zweite Bandspule (52) benachbart zu einer
zweiten Ecke des Gehäuses (12), die von dem Vorderteil (22) und dem
zweiten Seitenteil (28) gebildet ist, angeordnet ist.
14. Kombination nach einem der Ansprüche 8 bis 13, bei der die
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) eine Breite im Bereich von ungefähr
3,8-10,2 mm aufweist.
15. Kombination nach einem der Ansprüche 8 bis 14, bei der die
Falscheinlege-Verhinderungskerbe (42) eine Tiefe im Bereich von ungefähr
3,8-8,9 mm aufweist.
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Publications (2)
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