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DE3321981A1 - Luftreifen-sicherheitsfahrzeugrad - Google Patents

Luftreifen-sicherheitsfahrzeugrad

Info

Publication number
DE3321981A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rim
tire
vehicle wheel
pneumatic tire
bead
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19833321981
Other languages
English (en)
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Uniroyal GmbH
Original Assignee
Uniroyal GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Uniroyal GmbH filed Critical Uniroyal GmbH
Priority to DE19833321981 priority Critical patent/DE3321981A1/de
Priority to FR8409495A priority patent/FR2550134B1/fr
Publication of DE3321981A1 publication Critical patent/DE3321981A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
    • B60B21/00Rims
    • B60B21/10Rims characterised by the form of tyre-seat or flange, e.g. corrugated

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tires In General (AREA)

Description

UNIROYAL ENGLEBERT Reifen GmbH P135 Sicherheitsfahrzeugrad
Die Erfindung bezieht sich auf ein Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad, wie es im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrieben ist.
Bekannte Sicherheitsfahrzeugräder weisen eine Felge auf, die mit
einem axial inneren Sicherheitsrand in Form einer geringen radialen Erhebung versehen sind, um axiales Verschieben des Reifenwulstes zu verhindern. Diese Fahrzeugräder weisen des weiteren ein FeIgentiefbett auf, durch das der Einbau des Luftreifens problemlos ermöglicht wird.
Bei Kurvenfahrt eines Fahrzeugs können extrem hohe Seitenkräfte auf den Luftreifen wirksam werden. Diese verbiegen den Reifen derart, daß er mit der radaußenseitigen Reifenwulst axial verschoben wird.
Der Sicherheitsrand bietet bei extrem hoher Seitenkraft keine Sicherheit mehr und der Reifenwulst wird in das Tiefbett geschoben. Während dieser verhältnismäßig kurzen Zeit verliert der Luftreifen ein gewisses Druckluftvolumen und der Reifendruck sinkt. Wiederholt sich dieser Vorgang mehrfach, kann der Luftreifen so luft- und druckarm werden, daß der Reifenwulst über das Felgenhorn hinweg vom Fahrzeugrad abgedrückt wird. Diese gefährliche Situation ist unter allen Umständen zu vermeiden.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, auf Felgen mit Tiefbett zu verzichten, weil sie der Anlaß für Druckverluste sind, öbliche Luftreifen sind jedoch auf tiefbettfreien Felgen nicht montierbar.
N3
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Sicherheitsfahrzeugrad zu schaffen, das aus zusammenbaubarer tiefbettfreier Felge und Luftreifen besteht, wobei die Felge einteilig und der Luftreifen ein üblicher, auf Standardfelge montierbarer Reifen sein soll, der gegen Verschieben auf der Felge gesichert ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß die Felge als Flachbettfelge mit ebenfalls flacher oder geneigter Felgenschulter und jeder Reifenwulst ist um den Wulstkern drehbar und auf der Felge exzenterartig verlagerbar ausgebildet.
Der Reifenwulstinnendurchmesser 1st gleich oder etwas kleiner als der Durchmesser der Felgenschulter an der tiefsten Stelle.
Wichtig ist, daß ein Luftreifen mit drehbaren Reifenwülsten auf tiefbettfreien Felgen montierbar ist. Wichtig ist ferner, daß die Reifenwülste unter dem Einfluß extrem hoher Seitenkräfte zwar axial verschoben werden können, daß sie jedoch keinen nennenswerten Druckluftverlust zulassen und daß sie zuverlässig und sicher auf der Felge gehalten werden und nicht über das Felgenhorn abgedrückt werden. Da der Reifenwulst mit dem Innendurchmesser gleich oder kleiner ist als der kleinste Durchmesser der Felgenschulter, auf dem er unter hoher Seitenkraft verschiebbar ist, ist der Reifen dennoch gegen Druckluftverlust abgedichtet.
Nach weiteren Merkmalen der Erfindung kann die Felge einen an sich bekannten Sicherheitsrand aufweisen, um axiale Verschiebungen bei kleineren wirksamen Seitenkräften zu verhindern. Die Felge kann auch mit einer zusätzlichen Rille im Bereich des Sicherheitsrandes versehen sein. Sie dient ebenfalls der Begrenzung der axialen Verschiebebewegung des Reifenwulstes. Sicherheitsrand und Rille können im Bereich beider Felgenschultern vorgesehen sein. Die Felge kann des weiteren mit einem radial erhabenen Ringkragenbett ausgestattet sein. Auch dieser Kragen grenzt die Reifenwulstbewegung ein.
N4
Die Felge kann entweder mit fallend gegenüber der Radachse geneigten oder mit steigend geneigten Reifenschultern versehen sein, die in ein Flachbett odeY ein gering nach radial innen eingesenktes Felgenbett übergehen. Letzteres ist kein Tiefbett, wie es als Montagehilfe bekannt ist. Die Felgenschultern können auch unterschiedlich im Felgendurchmesser bemessen sein. Alle diese jeweils genannten Kennzeichnungsmerkmale nach der Erfindung dienen dazu, übliche Luftreifen auf tiefbettfreien Felgen montieren und demontieren zu können. Sie gewährleisten, daß ein Fahrzeugrad vorliegt, das mit
Sicherheit den Reifen auf der Felge hält.
Der Reifenwulst ist so ausgebildet, daß der Wulstkern auf einer radialen Wulstfußhöhe von etwa dem 0,4fachen des Felgenhornmaßes oder höher und daß er axial bis nahe an die Wulstinnenkontur heranreichend angeordnet ist, wobei das Verhältnis von Wulstfußhöhe zu Axial abstand stets größer als 2,0 ist. Durch diese Anordnung des Wulstkerns und Ausbildung des Reifenwulstes ist die Dreh- und Verlagerungsfähigkeit des Wulstes gewährleistet.
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 ein Fahrzeugrad (Radialteilschnitt) mit Flachbettfelge, und Reifen mit drehbaren Reifenwülsten,
Fig. 2 ein Fahrzeugrad wie nach Fig. 1 mit Flachbettfelge und Schrägschultern,
Fig. 3 ein Fahrzeugrad wie nach Fig. 2 mit Sicherheitsrand, Fig. 4 ein Fahrzeugrad wie nach Fig. 3 mit Rille,
Fig. 5 ' ein Fahrzeugrad mit Flachbettfelge, die Kegel ringschul tern aufweist,
332Ί981 -7-
F1g. 6 ein Fahrzeugrad mit Kragenbettfelge, F1g. 7 ein Fahrzeugrad mit Felge, die ein Flachtiefbett
aufweist',
5
Fig. 8 ein Fahrzeugrad mit Felge, die ein asymmetrisches Felgenbett aufweist.
Das Fahrzeugrad als Sicherheitsrad nach Fig. 1 besteht im wesentlichen aus einer Flachbettfelge 1 und einem Luftreifen 11 mit drehbaren Wülsten 12. Das Felgenbett 1st mit 2, die Felgenschultern sind mit 3 und das Felgenhorn ist mit 4 bezeichnet. Bett und Schulter sind zylindrisch ausgebildet. Die Wülste enthalten einen Wulstkern 13, der auf einer Wulstfußhöhe 14 angeordnet ist, die 0,4 χ Felgenhornhöhe 5 und größer beträgt. Der Wulstkern 13 ist axial im Abstand 15 zur Innenkrümmung 16 angeordnet, der max. 0,5 χ Wulstfußhöhe 14 und kleiner beträgt. Der (strichliert) dargestellte Wulst 121 zeigt eine gedrehte Stellung.
Das Sicherheitsfahrzeugrad 21 nach Fig. 2 weist eine Felge mit unter Winkel QC zur Radachse geneigten Schultern 23 auf. Das flache Felgenbett 22 ist zylindrisch ausgebildet.
Das Sicherheitsfahrzeugrad 31 nach Fig. 3 weist eine Felge mit einem zusätzlichen Sicherheitsrand 36 auf. Der Rand dient als Sperre für den Reifenwulst, wenn dieser unter dem Einfluß großer Seitenkräfte axial nach innen gedrückt wird. Eine solche Sperre kann an beiden Felgenschultern vorhanden sein.
Das Sicherheitsfahrzeugrad 41 nach Fig. 4 weist eine Felge mit zusätzlicher radial nach innen sich erstreckender Rille 47 bzw. 47' auf. Diese dient der Aufnahme eines luftarm gewordenen Luftreifens, der z.B. durch einen eingedrungenen Nagel verletzt wurde.
N6
332198Ί
Das Sicherheitsfahrzeugrad 51 nach Fig. 5 zeigt eine Felge, die kegelringartige FeI genschul tern 58 aufweist. Diese sind unter Winkel ß zur Radachse geneigt. Das Sicherheitsfahrzeugrad 61 nach Fig. 6 ist mit einer Felge mit einem Ringkragenbett 60 ausgestattet, das radial höher als die Felgenschulter 62 vorliegt. Die Höhe des Felgenbettes kann im Bereich der Höhe des Sicherheitsrandes liegen. Das Sicherheitsfahrzeugrad nach Fig. 7 weist eine Felge 71 mit Flachtiefbett 72 auf. Das Sicherheitsfahrzeugrad nach Fig. 8 weist eine Felge 81 auf, bei der die Felgenbettabschnitte 83, 84 und auch die Felgenschultern 82 unterschiedliche Durchmesser aufweisen; z.B. ist der Abschnitt 84 im Durchmesser kleiner als bei 83.
Bei allen AusfUhrungsformen kann das Felgenhorn Standardmaße wie für B-, C- oder J-Horn aufweisen. Es können jedoch auch FeIgenhörner der gleichen Form in schmalerer Ausführung Anwendung finden.
Die drehbaren Reifenwülste des Luftreifens sind um den Kern um mindestens 45° drehbar. Dies erlaubt die Montage und Demontage auf tiefbettfreien Felgen. Bei unter Innendruck stehendem Reifen übt der Reifenwulst auf den Wulstsitz der Felge und auf das Felgenhorn einen Anpreßdruck aus, der den Reifen gegen Innendruckverlust schützt. Der Wulstkern steht bei diesem Vorgang unter Zugspannung.
Der Reifen kann so konstruiert und ausgebildet sein, daß er die zur Zeit geläufigen Maße und Höhen/Breitenverhältnisse berücksichtigt. Es können Reifen und Felgen Tür PKW- oder LKW Fahrzeugräder oder Motorräder bzw. andere Luftreifenräder sein.
- Leerseite

Claims (1)

  1. Patentansprüche:
    Lu.ftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad mit einer einteiligen Felge, die aus Felgenbett, beidseitig davon angeordneten Felgenschultern und Felgenhörnern besteht, und mit einem Luftreifen, der aus Karkasse sowie Reifenwülsten, die einen zugfesten Wulstkern enthalten, Reifenseitenwänden und einem Laufstreifen besteht, wobei der Luftreifen auf der Felge gegen Verschieben gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Felge ein Flachbett (2) und zylindrische Felgenschultern (3) aufweist und ein Reifen mit Reifenwülsten (12) vorliegt, die jeweils um ihren Wulstkern (13) drehbar und auf der Felge exzenterartig verlagerbar sind, wobei der Reifenwulstinnendurchmesser gleich oder etwas kleiner ist als der Durchmesser der Felgenschulter.
    Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad mit einer einteiligen Felge, die aus Felgenbett, beidseitig davon angeordneten Felgenschultern und Felgenhörnern besteht, und mit einem Luftreifen, der aus Karkasse sowie Reifenwülsten, die einen zugfesten Wulstkern enthalten, Reifenseitenwänden und einem Laufstreifen besteht, wobei der Luftreifen auf der Felge gegen Verschieben gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Felge ein Flachbett (22) und kegel ringartige Felgenschultern (23, 58) aufweist und ein Reifen mit Reifenwülsten (12) vorliegt, die jeweils um ihren Wulstkern (13) drehbar und auf der Felge exzenterartig verlagerbar sind, wobei der Reifenwulstinnendurchmesser gleich oder etwas kleiner ist als der kleinste Durchmesser der Felgenschulter.
    Nl
    3. Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulstkern (13) radial im Reifenwulst auf wenigstens der 0,4fachen Felgenhornhöhe (5) und axial im Abstand (15) zur Innenkrümmung (16) von höchstens der 0,5fachen Wulstfußhöhe (14) angeordnet ist.
    4. Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein an sich bekannter Sicherheitsrand (36) vorgesehen ist, der radial erhaben ausgebildet ist.
    5. Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine radial nach innen sich erstrekkende Rille (47) zwischen Schulter und Bett angeordnet ist, deren Tiefe im Bereich von 0,02 bis 0,25 χ Felgenhornhöhe vorliegt.
    6. Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß unter kleinem Winkel OC zur Radachse geneigte Felgenschultern (23) oder unter kleinem Winkel (ß) zur Radachse steigend verlaufende Schultern (58) vorgesehen sind.
    7. Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein ringkragenartiges Felgenbett (60) vorgesehen ist.
    8. Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Flachtiefbett (72) vorgesehen ist, dessen radiale Tiefe im Bereich der Rille (47) liegt.
    N2
    9. Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Felgenschultern unterschiedliche Durchmesser (82) aufweisen.
    10. Luftreifen-Sicherheitsfahrzeugrad nach Anspruch 1 bis 9, da» durch gekennzeichnet, daß die Felgenbettabschnitte (83,84) unterschiedliche Durchmesser aufweisen.
    N3
DE19833321981 1983-06-18 1983-06-18 Luftreifen-sicherheitsfahrzeugrad Withdrawn DE3321981A1 (de)

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FR8409495A FR2550134B1 (fr) 1983-06-18 1984-06-18 Roue de securite pour vehicule comportant une jante sans base creuse

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FR (1) FR2550134B1 (de)

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FR2550134A1 (fr) 1985-02-08
FR2550134B1 (fr) 1990-05-11

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