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Personenkraftwagen mit zentraler
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Ver- bzw. Entriegelungseinrichtung Die Erfindung bezieht sich auf
Personenkraftwagen mit Türen zum Ein- und Ausstieg, die mit Schlössern versehen
sind, und mit einer zentralen Ver- bzw. Entriegelungseinrichtung der Schlösser,
die zumindest mittels eines durch einen Schlüssel betätigten Schalter, vorzugsweise
in der Fahrertür, von außen betätigbar ist.
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Personenkraftwagen dieser Art sind allgemein bekannt. Die Ver- bzw.
Entriegelungseinrichtungen können elektrisch, hydraulisch oder auch pneumatisch
betätigt sein. In der DE-OS 24 23 941 ist eine pneumatische Ent- bzw. Verriegelungseinrichtung
beschrieben. Diese Ver- bzw. Entriegelungseinrichtungen stellen zweifelsohne eine
erhebliche Komfortverbesserung der Personenkraftwagen dar. Es besteht jedoch das
Bedürfnis nach weiterer Komfortverbesserung, da Mitreisende auch nach Entriegelung
aller Türschlösser diese selbst öffnen müssen, was oftmals zu Schwierigkeiten führt,
da sehr verschiedenartige Einrichtungen, wie Knöpfe, Griffe usw. zur Lösung der
Sperre der Schlösser in Gebrauch sind.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Einrichtung
zu schaffen, die das öffnen der Türen für die mitfahrenden Personen erleichtert.
Dies soll mit einfachen Mitteln erfolgen, wobei auch ein nachträglicher Einbau ins
Auge gefaßt ist.
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Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, daß ein elektrischer,
pneumatischer oder hydraulischer Stellmotor in der Beifahrertür und/oder weiteren
Türen angeordnet ist, der die Sperrung des bzw. der Schlösser löst und daß der Schalter
zum Betätigen der Ver- bzw. Entriegelungseinrichtung eine weitere Schaltstellung
aufweist, in der der Stellmotor betätigbar ist. Durch diese Ausgestaltung der Erfindung
ist es dem Fahrer des Fahrzeuges durch Verdrehen des Schlüssels in eine weitere
Schaltstellung möglich, auch die Sperrung der Türschlösser aufzuheben, so daß diese,
da sie üblicherweise, zum Beispiel über die Dichtung, unter Spannung stehen, sich
teilweise von selbst öffnen.
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Je nach Ausgestaltung des PKW's mit zwei oder vier Türen können dabei
auch mehrere Schaltstellungen vorgesehen sein, so daß der Fahrer entweder nur die
Beifahrertür oder auch die hinteren Türen zusätzlich öffnen kann.
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Um ein sicheres Öffnen der Türen zu erreichen und Verkehrsgefährdungen
auszuschließen, wird gemäß Anspruch 2 vorgeschlagen, daß an den Türen ein feder-
oder hilfsmittelbetätigter öffnungsmechanismus vorgesehen ist, durch den ein begrenztes
Öffnen der Türen erfolgt. Dieser Öffnungsmechanismus kann aus einem Feder-Dämpfer-Element
bestehen, das zwischen den Türen und der Karosserie im Bereich der Schlösser angeordnet
ist. Beim Schließen der Türen wird dabei die Feder gespannt. Der Dämpfer soll in
dieser Richtung nicht wirken. Nach Lösen der Sperre der Schlösser kann die Feder,
deren Bewegung durch den Dämpfer abgebremst ist, die Tür selbsttätig öffnen. Der
Dämpfer hat, abgesehen von einem eleganten öffnen der Tür, auch die Bedeutung, daß
die Tür nicht zu heftig und dabei zu weit durch die Feder geöffnet wird.
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Die Begrenzung der Türöffnung kann dabei gemäß Anspruch 4 durch eine
Rastung im Bereich der Türscharniere erfolgen.
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Falls, wie bei vielen Personenkraftwagen üblich, bereits eine Rastung
im Bereich der halben Öffnung der Türe vorgesehen ist, kann eine weitere Rastung
eingebaut werden, die die Tür im nur wenig geöffneten Zustand festhält. Es sind
jedoch auch federnde Rastungen im Bereich der Schlösser, z.B. ein federbelastetes
Rädchen, das mit entsprechenden Ausnehmungen auf der gegenüberliegenden Seite zusammenarbeitet,
oder auch Kippmechanismen verschiedener Art denkbar.
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Der Stellmotor kann gemäß Anspruch 5 an innerhalb der Türen angeordneten
Stangen angreifen, die mit Hebeln oder Griffen zusammenwirken, mit denen bekannterweise
die Sperrung der Schlösser aufgehoben werden kann. Dadurch ist ein nachträglicher
Einbau in einfacher Weise möglich. Der Stellmotor kann aber auch z.B. als Elektromagnet
ausgebildet sein, der direkt mit dem Schloß, z.B. mit der Sperrklinke des Schlosses
zusammenwirkt, so daß das Schloß von Anfang an für eine solche Einrichtung ausgelegt
ist.
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Um die Türen in gewünschter Weise und gewünschten Reihenfolge auch
vom Fahrersitz aus öffnen zu können, wird vorgeschlagen, daß der Stellmotor bzw.
die Stellmotoren zusätzlich durch Schaltelemente im Bedienungsbereich des Fahrers
innerhalb des PKW's betätigt werden können. Die Schaltelemente können dabei am Armaturenbrett
oder auch an Konsolen im Bereich des Fahrersitzes angebracht sein.
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Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnungen verwiesen,
in denen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung vereinfacht dargestellt ist. Es zeigen:
Fig.
1 einen Teilausschnitt einer Fahrertür und einem zugehörigen Karosserieteil und
Fig. 2 einen Teilausschnitt einer Beifahrertür und ebenfalls einen Teilausschnitt
aus dem zugehörigen Karosserieteil.
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In den Fig. 1 und 2 werden, soweit es sich um die gleichen Teile handelt,
die gleichen Bezugsziffern benutzt.
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Mit 1 ist, eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Tür eines Personenkraftwagens
bezeichnet, die über ein allgemein mit 2 bezeichnetes Schloß mit einer Karosserie
3 des Personenwagens in Wirkverbindung stehen kann. Das Schloß 2 weist eine in der
Türe 1 bzw. in einem Hilfsrahmen gelagerte Welle 4 auf, die, außerhalb der Tür einen
Rasthebel 5 trägt, der mit einem Segment 6 an der Karosserie bei geschlossener Tür
in Wirkverbindung tritt. Das Segment 6 hat üblicherweise zwei Raststellungen, in
die der Rasthebel einrasten kann. Auf der Welle 4 ist weiterhin innerhalb der Tür
ein Drehhebel 7 befestigt, der mit einem Kipphebel 8 in Verbindung steht. Am Ende
des Drehhebels 7 greift eine Zugfeder 9 an, die weiterhin an einem Innenteil der
Tür bzw. an einem Hilfsrahmen befestigt ist. Diese Feder erzeugt auf der Welle 4
ein Drehmoment, so daß der Rasthebel 5 sicher in das Segment einrastet und dort
verbleibt. Das dem Drehhebel 7 abgewandte Ende des Kipphebels 8 steht mit einem
in der Tür bzw. einem Hilfsrahmen gelagerten Schwenkhebel 10 in Verbindung, an dem
eine Stange 11 befestigt ist, die zu einem Hebel führt, der, nicht dargestellt,
an der Tür befestigt ist und in bekannter Weise zum offenen der Tür von innen dient.
An dem Schwenkhebel 10 ist ein weiteres Gestänge 13 angelenkt, das zu einem von
außen erreichbaren Griff führt, durch den die Tür von außen geöffnet werden kann.
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Der Schalter 12 weist eine Nase 15 auf, die mit einer starr in der
Türe befestigen Schaltscheibe 16 in Wirkverbindung steht. Die Schaltscheibe 16 hat
Kontaktpaare, wobei in der Schaltscheibe 16 gemäß Fig. 1 drei Kontaktpaare 17, 18
und 19 vorgesehen sind, in Fig. 2 sind nur zwei Kontaktpaare 17 und 18 eingebaut.
An den Kontakten der Kontaktpaare sind elektrische Leitungen angeschlossen, so daß
sich in Verbindung mit der Nase 15 elektrische Schaltstellungen ergeben.
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Mit der Welle 4 steht eine nicht näher ausgeführte Ver- bzw. Entriegelungseinrichtung
20 in Wirkverbindung, die, wie in den Fig. ersichtlich, über einen Handgriff 21
und elektrisch betätigbar ist. Die Kontaktpaare 17 und 18 in beiden Türen dienen
der Betätigung der Ver- bzw. Entriegelungseinrichtung und sind daher über elektrische
Leitungen 22 mit der Ver- bzw. Entriegelungseinrichtung 20 der gleichen Tür verbunden
und über Leitungen 23 mit Ver- bzw.
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Entriegelungseinrichtungen in den übrigen Türen, so daß eine zentrale
Ver- bzw. Entriegelung durch Betätigung des Schalters 12 mittels des Schlüssels
erfolgen kann. Das Kontaktpaar 17 dient der Verriegelung, das Kontaktpaar 18 der
Entriegelung.
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In Fig. 1 ist auf der Schaltscheibe 16 das weitere Kontaktpaar 19,
wie bereits erwähnt, angeordnet, an dem ein Leitungspaar 24 angeschlossen ist. Dieses
Leitungspaar 24 führt, wie aus Fig. 2 ersichtlich, zu einem elektrischen Stellmotor
25, der in der Beifahrertür angeordnet ist.
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Selbstverständlich können auch in den weiteren Türen entsprechende
Stellmotoren angebracht sein. Wird nunmehr der Schalter 12 soweit verdreht, daß
die Nase 15 mit dem Kontaktpaar 19 in Verbindung tritt, so wird der elektrische
Stellmotor 25 betätigt, wobei die Welle 4 soweit verdreht
wird,
daß der Rasthebel 5 aus dem Segment 6 ausrastet, wodurch die betreffende Tür frei
geöffnet werden kann. Da dies nicht mit hinreichender Sicherheit selbsttäig erfolgt,
ist in Fig. 2 ein Feder-Dämpfer-Element 26 eingebaut, das zwischen der Karosserie
3 und der Tür 1 wirkt.
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Wird der Rasthebel 5 über den elektrischen Stellmotor 25 entrastet,
so öffnet die Feder des Feder-Dämpfer-Elements 26, durch den Dämpfer in ihrer Bewegung
gedämpft, die Türe so weit, daß der Rasthebel im Segment 6 nicht mehr einrasten
kann und die Tür ohne weiteres vollständig geöffnet werden kann. Damit die Tür sich
nicht ungewünscht vollständig öffnet, ist, wie in der einleitenden Beschreibung
bereits beschrieben, an einem oder mehreren Scharnieren in der Tür eine Rastung
bzw. Zwischenrastung vorgesehen, so daß keine Verkehrsgefährdung eintreten kann.
Beim Schließen der Tür wird die Feder des Feder-Dämpfer-Elements 26 vorgespannt,
wobei in dieser Bewegungsrichtung der Dämpfer nicht wirkt, sondern sich frei bewegen
läßt, damit ein sicheres Schließen der Tür erfolgen kann. Der Schalter 12 der Beifahrertür
(Fig. 2), der ebenfalls durch Schlüssel von außen betätigt werden kann, weist kein
Kontaktpaar 19 zur Betätigung des elektrischen Stellmotors (25) auf, da dies nicht
für erforderlich gehalten wird. Die Schaltscheibe kann natürlich ebenfalls so wie
bei der Fahrertür (Fig. 1) ausgebildet sein, so daß auch von da aus die betreffende
Tür oder auch andere Türen entriegelt und geöffnet werden können. Entsprechenderweise
kann dann auch die Fahrertür einen elektrischen Stellmotor aufweisen und mit einem
Feder-Dämpfer-Element ausgerüstet sein.
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In den Fig. 1 und 2 sind nur die Elemente in den Türen beschrieben.
Zu der elektrischen Betätigung gehört natürlich noch ein Plus- und ein Minus-Stromanschluß,
d.h. ein vollständiger Stromkreis, der in vorteilhafter Weise über ei-
nen
Schaltkasten im Innern des Personenwagens elektrisch verklemmt wird. An diesem Schaltkasten
bzw. an sonstigen Stellen des Armaturenbrettes können weitere Schaltelemente angebracht
sein, durch deren Betätigung die Beifahrertür und ggf. weitere Türen geöffnet werden
können, wobei die entsprechenden elektrischen Stellmotoren 25 mit Strom versorgt
werden. Die elektrischen Leitungen stellen daher nicht die vollständigen Schaltpläne
dar, die der Fachmann aber ohne weiteres erstellen kann. Die Leitungen zeigen lediglich
in skizzierter Form die Wirkrichtungen.
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Der Schalter 12 kann derart federbelastet sein, daß er sich selbsttätig
in die dargestellte Stellung aus den Schaltstellungen zurückbewegt. Weiterhin kann
zwischen der Entriegelungsstellung (Kontaktpaar 18) und O£fnungsstellung (Kontaktpaar
19) eine Raste eingebaut sein, damit die Bedienungsperson darauf aufmerksam gemacht
wird, daß durch weiteres Verdrehen sich die Türen öffnen.