DE3312064A1 - Dose zur aufbewahrung von fotographischen filmen u. dgl. - Google Patents
Dose zur aufbewahrung von fotographischen filmen u. dgl.Info
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dose zur Aufbewahrung von fotographischen Filmen, FiImpatronen,
Filmspulen u. dgl. mit einem hohlzylindrischen Dosenkörper und einem diesen verschließenden
Dosendeckel, der als Schraub- und/ oder Preßdeckel ausgebildet ist.
Die handelsüblichen fotographischen Filme sind heute
in der Regel in Patronen erhältlich, die im Handel in entsprechenden Verpackungen angeboten werden.
Wenn eine Vielzahl von Filmen benötigt wird, beispielsweise bei einer Ferienreise u. dgl.,müssen
die Filmpartronen mit oder ohne Verpackung lose in Taschen, Beuteln, Koffern etc. transportiert werden.
Dies is reichlich unbequem, und es besteht die Gefahr, daß die Filme relativ einfach verlorengehen
können.
Ferner hat diese Art der Aufbewahrung bzw. des Transportes
den Nachteil, daß es zwischen bereits belichteten Filmen und noch unbelichteten Filmen
zu Verwechslungen kommen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Filmpatronen bereits
aus ihren Verpackungen herausgenommen worden sind. Um dies zu vermeiden, können zwar Markierungen bzw.
Beschriftungen vorgesehen werden. Dies stellt jedoch einen beträchtlichen zusätzlichen Aufwand dar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Dose zur Aufbewahrung von fotographischen Filmen zu
schaffen, die sich zu bequem handhabbaren, aus mehreren Dosen bestehenden Einheiten zusammensetzen läßt und
gleichzeitig eine Kennzeichnung des in ihr aufbewahrten Filmes ermöglicht.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einer Dose der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß
der Dosenkörper an gegenüberliegenden Stellen seiner Umfangsflache vorstehende Rastabschnitte aufweist,
mit denen passend ausgebildete Rastabschnitte eines Kupplungselementes in Eingriff bringbar sind, über
das jeweils zwei Dosen zu einer Einheit zusammensteckbar
sind, und daß am Deckel der Dose ein drehbarer Indikator vorgesehen ist.
Der erfindungsgeraäße Gedanke besteht somit darin,
mehrere Dosen über eine entsprechende Anzahl von Kupplungselementen zu einer größeren Einheit
zusammenzufassen, die zur Aufbewahrung und zum Transport weitaus handlicher ist als die einzelnen
Filmpatronen. Mit derartigen Dosen und Kupplungs- . elementen lassen sich individuell gewünschte: Einheiten
zusammenstellen, die auch ohne weiteres in Taschen von Bekleidungsstücken eingesteckt werden
können, wodurch sich z.B. Röntgendurchleuchtungen der im Reisegepäck aufbewahrten Filme an Flughäfen
vermeiden lassen.
Die erfindungsgemäß ausgebildeten Dosen sind in ihrer Größe an die handelsüblichen Filmpatronen angepaßt.
Sie sind entweder mit einem Schraubdeckel oder mit einem Preßdeckel versehen, was jedoch andere Deckelkonstruktionen
nicht ausschließen soll. Um eine Kennzeichnung der in den Dosen der zusammengesetzten
Einheiten aufbewahrten File zu ermöglichen, ist am jeweiligen Dosendeckel ein drehbarer Indikator vorgesehen,
der sich manuell in eine bestimmte Stellung bringen läßt, die den Zustand des aufbewahrten Filmes
- beispielsweise belichtet oder unbelichtet kennzeichnet. Ohne diesen Indikator wäre ein Erkennen
der aufbewahrten Filmpatronen bzw. ein Unterscheiden
zwischen belichteten und unbelichteten Filmen nur schwer möglich, da die Filmpatronen zur Aufbewahrung
aus ihren Verpackungen entfernt werden. Der Indikator kann auch anzeigen, wenn eine Dose nicht gefüllt
ist.
Die erfindungsgemäß ausgebildeten Dosen sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt, der eine gewisse
Eigenelastizität besitzts so daß sich eine Rastverbindung
zwischen den auf der Oberfläche des Dosenkörpers und den am Kupplungsslement vorgesehenen
Rastabschnitten herstellen läßt. Hierfür geeignete Kunststoffe sind dem Fachmann bekannt. Die Rastabschnitte
sind vorzugsweise an zwei gegenüberliegenden Stellen der Umfangsflache des Dosenkörpers
angeordnet, so daß sich mehrere Dosen zu einer Reihe
zusammenstellen lassen.
Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß der Dosenkörper an vier Stellen seines UmfangSg
von denen sich jeweils zwei gegenüberliegen, entsprechende Rastabschnitte aufweist. Mit dieser
Ausführungsform lassen sich Einheiten in zwei aufeinander senkrecht stehenden Richtungen zusammensetzen.
Die Rastabschnitte weisen zweckmäßigerwaise Leistenform
auf und sind so angeordnet^ daß sie sich parallel zur Längsachse der Dose erstrecken. Sie warden dabei
in entsprechende Nuten des Kupplungselementes eingeschoben, oder vorstehende Rastabschnitte des
Kupplungselementes werden so mit den Rastabschnitten
des Dosenkörpers in Eingriff gebracht, daß sie diese hintergreifen. Um eine Arretierung der Dosen im bzw.
am Kupplungselement zu sichern, sind entweder am Kupplungselement oder am Dosenkörper vorstehende
Elemente, beispielsweise Querleisten, vorgesehen, die
-βάθη Abschluß der Aufnahmenuten bilden. Wenn die entsprechenden
Rastabschnitte in die Aufnahmenuten eingeführt sind, verhindern diese vorstehenden Elemente
ein Herausziehen. Dieses wird erst dadurch möglich, daß durch manuelle Einwirkung auf das Kupplungselement,
beispielsweise Auseinanderdrücken bzw. Zusammendrücken desselben, eine Trennung der Rastabschnitte von den die
Rastnuten abschließenden Vorsprüngen erreicht wird.
Um eine zuverlässige Verbindung zwischen den einzelnen Dosen sicherzustellen, ist das Kupplungselement vorzugsweise
plattenförmig ausgebildet und wirkt an einer Seite des Dosenkörpers mit zwei Rastabschnitten zusammen,
bei denen es sich beispielsweise um die von der Dosenkorperoberflache abstehenden Endabschnitte
einer integrierten Kupplungsplatte oder um zwei leistenförmige Rastabschnitte hnndeln kann. Bei dieser
Ausführungsform treten somit an einer Kupplungsstelle zwei Paare von Rastabschnitten miteinander in Eingriff.
Dadurch wird an zwei Stellen der Dosenoberfläche eine Verbindung hergestellt, so daß sich insgesamt eine
steifere Einheit herstellen läßt als wenn nur ein Eingriffspunkt vorhanden wäre. Spezielle Konstruktionen
dieser Art sind in der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele erläutert. Sie haben
den Vorteil, daß zusätzlich zum Eingriff der Rastabschnitte ein Flächenkontakt zwischen der Dosenkörperoberfläche
und dem Kupplungselement vorhanden sein kann, so daß sich eine sehr stabile Verbindung
ergibt. Hierbei sind die entsprechenden Flächen des Kupplungselementes mit dem gleichen Krümmungsradius
versehen wie die Dosenkorperoberflache, so daß sich
die Flächen &ng aneinanderIegen können. Um ein Lösen
der Teile voneinander zu ermöglichen, sind vorzugsweise seitliche Griffabschnitte vorgesehen, die ein Auseinanderziehen
bzw. Zusammenpressen des Kupplungselementes ermöglichen.
Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes gehen aus · den Unteransprüchen hervor. Die Erfindung wird nunmehr
anhand von drei Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläutert.
Dabei können sämtliche beschriebenen und dargestellten Teile von erfindungswesentlicher Bedeutung sein.
Es zeigen:
Figur 1 eine Dose zur Aufbewahrung von foto-
graphisehen Filmen mit entferntem Deckel
und entferntem Indikator in räumlicher Ansicht;
Figur 2 einen Schnitt durch die Dose in Figur 1 gemäß. Linie A-A;
Figur 3 ein zugehöriges Kupplungselement in räumlicher Ansicht;
Figur 4 eine räumliche Ansicht einer weiteren
Ausführungsform einer Dose mit entferntem Deckel;
Figur 5 einen Schnitt durch die Dose der Figur 4 gemäß Linie B-B in Figur 4; und
Figur 6 einen Horizontalschnitt durch eine aus zwei Dosen und einem Kupplungselement
einer dritten Ausführungsform zusammengesetzte] Einheit.
Figur 1 zeigt eine aus drei Teilen bestehende Dose 1 zur Aufbewahrung von fotographischen Filmen, Filmpatronen,
Filmspulen u. dgl. Bei den drei Teilen handelt es sich um einen Dosenkörper 2 in der Form
eines Hohlzylinders, der am oberen Rand mit einem Gewinde versehen ist, einen Schraubdeckel 5, mit dem
der Dosenkörper verschließbar ist, und einen in den
Deckel 5 einsetzbaren Indikator 6. An zwei gegenüberliegenden Stellen seiner äußeren Umfangsfläche
weist der Dosenkörper zwei in diesen integrierte Kupplungsplatten 3 auf, die sich etwa tangential
zur Dosenkörperoberfläche erstrecken. Die Kupplungsplatten 3 besitzen Endabschnitte 20, die von der
Dosenkörperoberfläche abstehen. Mit diesen Endabschnitten erfolgt eine Verrastung mit einem in
Figur 3 dargestellten Kupplungselement 4.
Der Dosendeckel 5 ist mit einem geriffelten Rand 28 versehen, so daß er sich leicht auf- und abschrauben
läßt. Hinter dem Rand befindet sich eine Vertiefung, in der ein an die Deckelform angepaßter Ihdikator
6 drehbar gelagert ist. Der Indikator 6 weist einen Quersteg 7 auf, mit dem er relativ zum Deckel
gedreht werden kann. Ih der Unterseite des Indikators ist eine Öffnung 26 vorgesehen, die durch Drehen des
Indikators mit entsprechenden gewölbten Abschnitten 27 der Deckeloberseite in Eingriff gebracht werden
kann. Aufgrund der Wölbung der Abschnitte 27 rastet die öffnung ein, wenn sie mit dem gewölbten Abschnitt
in Eingriff gelangt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind drei gewölbte Abschnitte 27
vorgesehen.
Figur 2 zeigt einen Schnitt durch die Dose mit aufgeschraubtem
Deckel und darin angeordnetem Indikator entlang Linie A-A in Figur 1. Wie man Figur 2 entnehmen
kann, untergreift der als Drehscheibe ausgebildete Indikator 6 von innen den Deckelrand 28, so daß er
gegen Herausfallen gesichert ist. Der Indikator kann in drei Positionen einrasten, da die gesamte Dose aus
einem entsprechendelastischen Kunststoff hergestellt ist. Dieser Rastvorgang wird noch dadurch verstärkt,
daß in dem als Griffleiste dienenden Quersteg 7 ein Federstahlelement 8 eingelassen ist. Hierdurch wird
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beim !Transport der Dose ein unbeabsichtigtes Verdrehen
erschwert.
Wenn die Dos® zusammengebaut ist, wie in Figur 2 gezeigt, wird sie mit Hilfe des in Figur 3 darge-.
stellten Kupplungselementes 4 zu einar aus mehreren
Dosen bestehenden Einheit zusammengebaut. Hierzu wird das Kupplungselement 4, das im allgemeinen
U-förmig ausgebildet ist und in seinem Inneren Aufnahmennuten
21 für die abstehenden Kupplungsplattenendabschnitte
20 der Dose aufweist, von unten h®r über die Kupplungsplatte 3 geschoben, so daß deren
Endabschnitte in die Aufnahmenuten 21 eingreifen«
Wenn die Endabechnitte vollständig in den Aufnehmenuten
angeordnet sind, springt eines die Aufnahmenuten
abdeckende Querlei^e 25» die beim Einschieben
zusammengedrückt worden ist, vor und verriegelt dadurch die Platte 3 im Kupplungselement. Das Kupplungselement
ist symmetrisch ausgebildet, so daß in di© benaehbarte
Aufnahmenut die Kupplungsplatte einer weiteren
Dose eingesetzt werden kann.
.. Bei der hier dargestellten Aueführungsform sind die
äußeren Begrenzungsleisten 22 sowie der untere Teil des Kupplungsslamentas an die Krümmung der
Oberfläche des Dosenkörpers angepaßt«, so daß sich
im eingeschobenen Zustand der Kupplungsplatt© 3 das Kupplungselement mit diesen Abschnitten an die
Dosenkörperob@rfläche anlegt» Hierdurch wird eine
stabile Verbindung gesichert. An den oberen Enden der Schenkel 23 des Kupplungselementes befinden
sich Griffleisten 24, die auseinandergedrückt werden können, um das Kupplungselement wieder von
den Dosen zu lösen. Dadurch gerät die Querleiste außer Eingriff mit den Kupplungsplatten 3» so daß
die Dosen wieder aue den Aufnahmenuten 21 herausgezogen werden können. Zwischen den Aufhahmenuten 21
befindet sich ©in© gegenüber dia iui©r©n Leisten
etwas dicker und größer ausgebildete Trennleiste zur Stabilisierung.
Sie Dosen können sowohl im Einzelzustand als auch in der aus mehreren Dosen bestehenden Transporteinheit
befüllt werden. Die durch die Kupplungselemente hergestellte Verbindung ist dabei so stabil, daß
sich die Dosendeckel ohne weiteres auf- und abschrauben lassen. Wenn eine Dose mit einer unbelichtaten
oder belichteten Pilmpatrone verfüllt wird, wird der Indikator 6 mit Hilfe des Quersteges 7
in die entsprechende Stellung gedreht, die den Zustand des Filmes (belichtet oder unbelichtet) anzeigt. *
Diese Stellungen sind durch die jeweiligen gewölbten Abschnitte 27 im Deckel vorgegeben, mit denen die
öffnung 26 im Indikator in Eingriff gebracht wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind drei gewölbte
Abschnitte 27 vorgesehen, die auf den Leerzustand der Dose ρ einen unbelichteten Film oder einen belichteten
Film hinweisen können.
Zh den Figuren 4 und 5 ist eine weitere Ausführungsfora einer Dose zur Aufbewahrung von fotographischen
Filmen gezeigt. Die Dose 30 besteht wiederum aus einem hohlzylindrischen Dosenkörper 3I1 der mit
einem Deckel 9 verschließbar ist. Der Deckel ist jedoch bei dieser Ausführungsform nicht als Schraubdeckel
ausgebildet, sondern als Freßdeckel, der über den Rand des Dosenkörpers stülpbar ist. Um eine sichere
Anlage des Deckels zu gewährleisten, ist der obere
Rand des Dosenkörpers etwas verdickt ausgebildet und greift in eine Vertiefung im Deckelinneren ein, wie
dies in Figur 5 gezeigt ist.
Bei dieser Ausführungsform sind die zur Verbindung von mehreren Dosen dienenden Elemente ähnlich wie bei
der Ausführungsform der Figuren 1 bis 3 ausgebildet, so daß hierauf im einzelnen nicht mehr
eingegangen werden muß. Lediglich der Indikator ist vereinfacht gestaltet.
Wie man Figur 4 entnehmen kann, ist der Dosendeckel 9 selbst als Indikator ausgebildet und weist einen
Zeiger 10 auf, der durch Drehen des Deckels in verschiedene Stellungen am Dosenkörper gebracht
werden kann. Um diese Stellungen festzulegen, sind am Dosenkörper Nocken 11 vorgesehen, zwischen denen
der Zeiger 10 einrasten kann. Auch hier sind wiederum drei Stellungen vorgegeben, die den Leerzustand
der Kasette, die Aufbewahrung eines unbelichteten Filmes und die Aufbewahrung eines belichteten Filmes
anzeigen.
Schließlich ist in Figur 6 eine Ausführungsform einer Dose und eines Kupplungselementes dargestellt,, die
von den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen abweichen. Bei dieser Ausführungsform weist die
Dose keine Kupplungsplatten auf, sondern zwei Paare von Rastleisten 12, die von dem Kupplungselement 13
hintergriffen werden. Das Kupplungselement 13 ist so ausgebildet, daß es mit seinen gegenüberliegenden
Flächen an der Dosenkörperoberflache zur Anlage kommt.
Auch hierbei wird das Kupplungselement von unten in die zwischen den Leisten 12 und der Dosenoberfläche
gebildeten Rastnuten 41 eingeschoben. Um ein Herausschieben nach oben zu verhindern, kann auch bei dieser
Ausführungsform ein Anschlag iu Form einer entsprechenden
Querleiste vorgesehen sein. Zum Entfernen des Kupplungselementes von der Dose müssen bei dieser
Ausführungsform zwei seitliche Griffabschnitte 40 zusammengedrückt werden, die eine Verformung des
Kupplungselementes aufgrund dessen hohler Ausführung und damit ein Lösen der Rastverbindung bewirken.
Claims (17)
- - - PATENTANWÄLTE OO' !..DR-"1??- H. ΝΕΟΙ^ΝΏΑ,Ι^Χ <-Je73)HAUCK, SCHMITZ, GRAALFS, WBHNBRT, DÖRING HAMBURG MÜNCHEN DÜSSELDORFDn-404 Düsseldorf, den 31. März 1983PATENTANSPRÜCHE:Dose zur Aufbewahrung von fotographischen Filmen, Filmpatronen, Filmspulen u. dgl. mit einem hohlzylindrischen Dosenkörper und einem diesen verschließenden Dosendeckel, der als Schraub- und/oder Preßdeckel ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Dosenkörper (2, 31) an gegenüberliegenden Stellen seiner Urafangsflache vorstehende Rastabschnitte aufweist, mit denen passend ausgebildete Rastabschnitte eines Kupplungselementes (4, 13) in. Eingriff bringbar sind, über das jeweils zwei Dosen zu einer Einheit zusammensteckbar sind, und daß am Deckel (5» 9) der Dose (1, 31) ein drehbarer Indikator (6, 9) vorgesehen ist.
- 2. Dose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Rastabschnitte parallel zur Dosenlängsachse erstrecken.
- 3* Dose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei gegenüberliegenden Stellen der Dosenkörperoberflache zwei Paare von Rastabschnitten vorgesehen sind, die mit zwei seitlich vonein·»· ander beabstandeten Rastabschnitten des Kupplungselementes (4, 13) in Eingriff bringbar sind._ 2 — '
- 4. Dose nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastabschnitte durch die von der Dosenoberfläche abstehenden Endbereiche (20) einer tangential zur Dosenoberfläche angeordneten und in diese integrierten Kupplungsplatte (3, 32) gebildet sind.
- 5. Dose nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsplatte (3» 32) in das Kupplungselement (4) einschiebbar ist, wobei die abstehenden Plattenendabschnitte (20) in Aufnahmenuten (21) des Kupplungselementes einrasten.
- 6. Dose nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurchgekennzeichnet, daß die Rastabschnitte durch zwei von der Dosenoberfläche abstehende Leisten (12) gebildet sind, zwischen denen und der Dosenoberfläche zur Aufnahme von entsprechenden Rastabschnitten des Kupplungselementes dienende Rastnuten(41) ausgebildet sind.
- 7· Dose nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastnuten 41 spitzwinklig zusammenlaufen.
- 8. Dose nach Anspruch 6 oder 7» dadurch gekennzeichnet, daß die Rastnuten am oberen Ende durch Vorsprünge verschlossen sind.
- 9. Dose nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Indikator (6) als im Deckel (5) angeordnete Drehscheibe ausgebildet ist, in deren Boden eine Öffnung (26) vorgesehen ist, die mit im Deckelboden angeordneten konvex gekrümmten Abschnitten (27) in Eingriff bringbar ist.
- 10. Dose nach einem der Ansprüche 1 bis 8 miIj einem Preßdeckel, dadurch gekennzeichnet, daß der Preßdeckel (9) als Indikator ausgebildet ist und einen seitlich herabhängenden Zeiger (10) aufweist, der durch Drehen des Deckels in Positionen zwischen am Dosenkörper (31) angeordnete Nocken (11) bringbar ist.
- 11. Dose nach einem der vorangehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß sie aus elastischem Kunststoff besteht ο
- 12. Kupplungselement zum Zusammenbau von zwei Dosen der Ansprüche 1 bis 5 und 9 bis 11, dadurch gekenn zeichnet, daß es im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und entlang der beiden Schenkel (23) jeweils zwei durch nach innen vorstehende Leisten (22, 28) gebildete Aufnahmenuten (21) für die Kupplungsplattenendabschnitte (20) der Dosen aufweist.
- 13· Kupplungselement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß es eine sich über das Eintrittsende der Aufnahmenuten (21) erstreckende Querleiste (25) aufweist, die die Kupplungsplattenendabschnitte in den Nuten verrisgalt.
- 14» Kupplungselement nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß es am freien Ende der Schenkel (23) jeweils einennach außen vorstehenden Griffabschnitt (24) umfaßt.
- 15. Kupplungselement nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß es einen mit der Krümmung der Dosenoberfläche versehenen Abschnitt aufweist«
- 16. Kupplungselement zum Zusammenbau von zwei Dosen nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß es etwa hohlkastenförmig ausgebildet ist und spitzwinklig ausgebildete5 Ecken aufweist.
- 17. Kupplungselement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß es mit seitlichen Griffabschnitten (40) versehen ist.
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| DE3312064A Expired DE3312064C2 (de) | 1983-04-02 | 1983-04-02 | Dose zur Aufbewahrung von fotographischen Filmen |
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