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DE3305761A1 - Zellgeruest sowie verriegelungsvorrichtung insbesondere fuer ein zellgeruest - Google Patents

Zellgeruest sowie verriegelungsvorrichtung insbesondere fuer ein zellgeruest

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Publication number
DE3305761A1
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DE
Germany
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cell
cell framework
pillars
framework
type
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19833305761
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English (en)
Inventor
Heiko 2806 Oyten Schroeder
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HEINRICHS INGENIEUR TECHNIK GM
Original Assignee
HEINRICHS INGENIEUR TECHNIK GM
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Publication date
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Priority to DE19833305761 priority Critical patent/DE3305761A1/de
Publication of DE3305761A1 publication Critical patent/DE3305761A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B25/00Load-accommodating arrangements, e.g. stowing, trimming; Vessels characterised thereby
    • B63B25/002Load-accommodating arrangements, e.g. stowing, trimming; Vessels characterised thereby for goods other than bulk goods
    • B63B25/004Load-accommodating arrangements, e.g. stowing, trimming; Vessels characterised thereby for goods other than bulk goods for containers

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Mutual Connection Of Rods And Tubes (AREA)

Description

Zellgerüst sowie Verriegelungsvorrichtung insbesondere für ein Zellgerüst
Die Erfindung betrifft ein Zellgerüst zur Aufnahme von Frachtgut auf einem Schiff, insbesondere zur Aufnahme von Containern auf einem Containerschiff/ beispw. 20'- und 40'- Containern, mit Zellgerüstpfeilern sowie Verstrebungs-und Verankerungselementen.
Zellgerüste der zuvor bezeichneten Art finden in Containerschiffen schon seit längerem Verwendung. Derartige Zellgerüste ermöglichen eine sichere Verstauung
1031
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Telex: 524282 forbo d
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der Container, da die Container einzeln an zugeordneten Bereichen des Zellgerüsts ohne Laschunq gestaut werden können. Darüber hinaus erbringen derartige Zellgerüste auch eine Vereinfachung beim Umschlagen von Containern, da einzelne Container entnommen werden können, ohne daß die sichere Halterung der in dem Containerschiff verbleibenden Container beeinträchtigt ist. Entsprechend ist für eine sichere Halterung der Container nicht Voraussetzung, daß eine bestimmte Mindestanzahl... von Containern vorhanden ist.
Bei einem aus der Praxis bekannten Zellgerüst der eingangs genannten Art sind die Zellgerüstpfeiler über Verstrebungselemente untereinander in einer solchen Weise verbunden, daß ein betriebsmäßiges Lösen der Verstrebungselemente nicht möglich ist. Da auf einem Containerschiff Container unterschiedlicher Größe zu transportieren sind, gewöhnlich insbesondere 20" (20-Fuß)-Container einerseits und 40' (40-Fuß)-Container andererseits, sind die Zellgerüstpfeiler entsprechend teilweise in einem Abstand angeordnet, der zur Bildung von Zellen für 20'-Container ausreichend ist und teilweise in· einem Abstand, der zur Bildung von Zellen für 40'-Containern ausreichend ist.
Bei dem bekannten Zellgerüst ist die Aufteilung in Zellen für 20'-Container und 40'-Container durch die betrieblich nicht lösbaren Verstrebungselemente zwischen den Zellgerüstpfeilern vorgegeben. Bei einer Verschiebung beispw. des Anteils der 20'-Container an der Gesamtzahl der zu transportierenden Container kann
BAD ORIGINAL
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bei diesem bekannten Zellgerüst die Aufteilung der Zellen nicht unmittelbar an diesen veränderten Bedarf angepaßt werden. Zwar ist es auch bei diesem bekannten Zellgerüst möglich, die Aufteilung der Zellen zu ändern, jedoch ist dies mit einem sehr großen Aufwand verbunden, der auf jeden Fall zu unerwünscht langen Umrüstzeiten führt.
Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Zellgerüst zur Aufnahme von Containern auf einem Containerschiff anzugeben, dessen Zellaufteilung in einfacher Weise bei möglichst geringen Umrüstzeiten geändert werden kann.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist erfindungsgemäß zunächst und im wesentlichen dadurch gelöst, daß zumindest die Verstrebungseleraente teilweise als zwischen zwei Zellgerüstpfeilern lösbar zu befestigende Zellgerüstrahmen ausgeführt sind.
Die Zellaufteilung eines erfindungsgemäßen Zellgerüstes ist also in einfacher Weise dadurch zu variieren, daß einzelne Zellgerüstrahmen entfernt werden und sich auf die Weise größere Zellen ergeben. In gleicher Weise können relativ große Zellen verkleinert .werden, indem zuvor nicht verbundene Zellgerüstpfeiler über die Zellgerüstrahmen miteinander verbunden werden.
Die Erläuterung des erfindungsgemäßen Zellgerüstes wird im folgenden insbesondere an Hand von zwei häufig
BOEHMERT& BOEHMERT
zu transportierenden Containertypen durchgeführt, nämlich handelsüblichen 20'-Containern und 40'-Containern. Die Nennung dieser Containertypen ist jedoch nur beispielhaft zu verstehen. Es versteht sich, daß die Lehre der vorliegenden Erfindung nicht auf Zellgerüste beschränkt ist, deren Zellen lediglich je nach Bedarf überwiegend für 20'- oder überwiegend für 40'-Container dienen sollen. Vielmehr hat die Lehre der vorliegenden Erfindung überall dort Bedeutung, wo ein Zellgerüst in möglichst einfacher Weise an in unterschiedlichen Größen zu transportierendes Frachtgut anzupassen ist.
Ein erfindungsgemäßes Zellgerüst kann nun in verschiedener Weise ausgebildet sein.
Gewöhnlich sind bei einem Zellgerüst der gattungsgemäßen Art die Zellgerüstpfeiler in Reihen bzw. zwei zueinander senkrechten Fluchtrichtungen angeordnet, deren Schnittpunkte ein Viereckmuster ergeben. Bei einem erfindungsgemäßen Zellgerüst ist nun bevorzugt vorgesehen, daß zumindest teilweise Zellgerüstpfeiler einer ersten Art vorhanden sind, die in einer, der ersten Fluchtrichtung über die Zellgerüstrahmen gegeneinander zu verstreben sind. Weitere Zellgerüstpfeiler einer zweiten Art sind in derselben, ersten Fluchtrichtung über betriebsmäßig nicht lösbare Verstrebungselemente zu verstreben. Die über betriebsmäßig nicht lösbare Verstrebungselemente miteinander verbundenen Zellgerüstpfeilern zweiter Art ergeben also gleichsam eine Grundeinteilung des Zellgerüsts, während die Zellgerüstpfeiler erster Art, die teil-
BUÜHMüKl fit B£JhHMt>Ki .
weise über die Zellgerüstrahmen zu verbinden sind, die erwünschte Anpassungsfähigkeit der Zellaufteilung an die zu transportierenden Container ergeben.
Weiterhin ist bei einem erfindungsgemäßen Zellgerüst bevorzugt vorgesehen, daß in der ersten Fluchtrichtung nebeneinander nur Zellgerüstpfeiler derselben Art angeordnet sind, während in der zweiten Fluchtrichtung nebeneinander abwechselnd Zellgerüstpfeiler der ersten Art und Zellgerüstpfeiler der zweiten Art angeordnet sind.
Während die Zellgerüstpfeiler erfindungsgemäß in der ersten Fluchtrichtung entweder über Zellgerüstrahmen oder betriebsmäßig nicht lösbare Verstrebungselemente zu verbinden sind, ist erfindungsgemäß weiterhin vorgesehen, daß die Zellgerüstpfeiler in der zweiten Fluchtrichtung miteinander durch lösbare Verstrebungselemente zu verbinden sind. Diese Maßnahme hat insbesondere dann Bedeutung, wenn beispw. in dem Frachtraum eines Schiffes, in dem das Zellgerüst angeordnet ist, Güter zu transportieren sind, zu deren Halterung ein Zellgerüst nicht notwendig oder nicht geeignet ist. Dann können die wesentlichen Elemente eines erfindungsgemäßes Zellgerüsts nach Lösen der in der zweiten Fluchtrichtung vorgesehenen lösbaren Verstrebungseleraente im nicht benutzten Zustand raumsparend angeordnet werden.
Zur notwendigen Stabilität des erfindungsgemäßen Zellgerüsts ist gemäß einer weiteren Lehre der vorliegen-
BOEHMERT "&- BOEHMERT
A<r 330576Ί
AS
den Erfindung vorgesehen, daß die Zellgerüstpfeiler erster Art und die Zellgerüstpfeiler zweiter Art an einem Schiffskörper zu verankern sind. Während die Verstrebungselemente also die notwendige Stabilität des Zellgerüsts in sich ergeben, ist die Verankerung für die Sicherung des Zellgerüst gegenüber dem Schiffskörper erforderlich.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Zellgerüstpfeiler erster Art einzeln an dem Schiffskörper zu verankern sind. Weiterhin bevorzugt sind die Zellgerüstpfeiler erster Art einzeln an dem Schiffsboden zu verankern, geeigneterweise durch Zuganker. Dadurch, daß die Zellgerüstpfeiler erster Art einzeln an dem Schiffsboden zu verankern sind, ist es ohne weiteres möglich auch gleichsam inselartig in einer Reihe zwei Zellgerüstpfeiler erster Art über einen Zellgerüstrahmen miteinander zu verbinden, da die notwendige Befestigung der Zellgerüstpfeiler gegenüber dem Schiffskörper durch die Verankerung der Zellgerüstpfeiler am Schiffsboden gegeben ist.
Gemäß einer weiteren Lehre der vorliegenden Erfindung sind die Zellgerüstrahmen in die Zellgerüstpfeiler einzuhängen. Die Möglichkeit, die Zellgerüstrahmen in die Zellgerüstpfeiler einzuhängen ist also nicht auf Zellgerüstpfeiler der ersten Art beschränkt, sondern sowohl bei Zellgerüstpfeilern der ersten Art wie bei Zellgerüstpfeilern der zweiten Art gegeben. Zur Sicherung der Zellgerüstrahmen zwischen den Zellgerüstpfeilern ist weiterhin vorgesehen, daß die Zellge*
BOIiHMERT <& t
rüstrahmen mit den Zellgerüstpfeilern zu verriegeln sind.
Um die erwünschte Variationsmöglichkeit in der Zellaufteilung zu erreichen, sind die Zellgerüstpfeiler erster Art in der ersten Fluchtrichtung zweckmäßigerweise mit einem lichten Abstand angeordnet, der die Breite eines Containers übersteigt. Nach Entfernen eines Zellgerüstrahmens kann damit ein Container ohne weiteres zwischen zellenmäßig zugeordneten Zellgerüstpfeilern zweiter Art gelagert werden.
Entsprechend ist die Anordnung der Zellgerüstpfeiler zweiter Art zweckmäßigerweise so vorgesehen, daß in der zweiten Fluchtrichtung der Abstand zwischen den Zellgerüstpfeilern zweiter Art zur Aufnahme eines relativ großen, nämlich eines 40'-Containers ausreicht. Zusammen mit einer in der zweiten Fluchtrichtung zwischen zwei Zellgerüstpfeilern zweiter Art mittigen Anordnung eines Zellgerüstpfeilers erster Art ergibt sich damit eine Aufteilung des Zellgerüsts, die wahlweise die Bildung von Zellen für 40'-Container und 20'-Containern zuläßt.
Zur Befestigung der Zellgerüstrahmen in den Zellgerüstpfeilern sind die Zellgerüstrahmen zweckmäßigerweise mit Lagerzapfen versehen. Die Lagerzapfen sind in bezug auf eine gedachte, innerhalb der räumlichen Erstreckung des Zellgerüstrahmens verlaufenden Mittelebene mit einer seitlichen Versetzung angeordnet. Die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme sowie die Zweck-
BOEHMERT &BOEHMERT
St
raäßigkeit der nachfolgend beschriebenen vorzugsweisen Ausgestaltung eines Zellgerüstrahmens ist weiter unten noch näher erläutert.
Der Zellgerüstrahmen weist im Querschnitt unterschiedliche Breiten auf, nämlich in seinen Randbereichen eine größere Breite als in seinen Mittelbereichen und in seinen Außenbereichen wiederum eine kleinere Breite als in seinen Mittelbereichen. Der Übergang von den Randbereichen zu den Außenbereichen ist dabei in Form einer Übergangsstufe ausgebildet.
Wie schon weiter oben ausgeführt ist, sind die Zellgerüstrahmen sowohl in die Zellgerüstpfeiler erster Art wie in die Zellgerüstpfeiler zweiter Art einzuhängen bzw. mit diesen zu befestigen. Die Zellgerüstpfeiler zweiter Art weisen zu diesem Zweck Halterungsbereiche auf, in die die Zellgerüstrahmen zunächst einzuhängen sind und mit denen sie nachfolgend verriegelt werden können. Die Halterungsbereiche entsprechen in ihrer Ausgestaltung im wesentlichen den Zellgerüstpfeilern erster Art.
Durch die zuvor angesprochenen Halterungsbereiche, die so angeordnet sind, daß ein Zellgerüstrahmen zwischen zwei Zellgerüstpfeilern zweiter Art im wesentlichen parallel zur ersten Fluchtrichtung zu befestigen ist, ergibt sich, daß die Zellgerüstpfeiler zweiter Art in der Draufsicht einen im wesentlichen kreuzförmigen Umriß aufweisen.
Zwischen den sich in der ersten Fluchtrichtung erstreckenden Bereichen und den sich in der zweiten Fluchtrichtung erstreckenden Halterungsbereichen eines Zellgerüstpfeilers zweiter Art ergibt sich ein Eckbereich, der gemäß einer weiteren Lehre der vorliegenden Erfindung in besonderer Weise ausgestaltet ist. In einem solchen Eckbereich ist ein im Querschnitt kantenartiger Vorsprung vorgesehen, der komplementär zu der Übergangsstufe in einem Zellgerüstrahmen ausgeführt ist.
Die kantenartigen, zuvor beschriebenen Vorsprünge von zwei zugeordneten Zellgerüstpfeilern zweiter Art dienen, wenn diese Zellgerüstpfeiler eine Zelle für einen 20'-Container begrenzen, als zugeordnete Anschlagflächen für diesen Container. Wenn diese Zellgerüstpfeiler zweiter Art nun eine Zelle für einen 40'-Container begrenzen, so ist, wie vorstehend beschrieben, zunächst ein die Zelle für den 20'-Container zwischen zwei Zellgerüstpfeilern erster Art begrenzender Zellgerüstrahmen entfernt worden. Dieser Zellgerüstrahmen ist nun in einfacher Weise in die Halterungsbereiche von zwei der vier Zellgerüstrahraen zweiter Art einzuhängen, die die Zelle für den 40'-Container bilden, und mit diesen zu befestigen. Dadurch, daß die kantenartigen Vorsprünge komplementär zu den Übergangsstufen der Zellgerüstrahmen ausgeführt sind, kann ein Zellgerüstrahmen gleichsam zwischen zwei Zellgerüstpfeilern zweiter Art "eingeschachtelt" werden.
Die "Einschachtelbarkeit" der Zellgerüstrahmen
BOEHMERT & BOEHMERT Ί Ί Π S 7 R
zwischen zwei Zellgerüstpfeilern zweiter Art hat im Hinblick auf die Abmessungen von 20'-Containern einerseits und 40'-Containern andererseits Bedeutung. Zwei normgemäße 20'-Container sind, aneinandergelegt, um mm kürzer, als ein normgemäßer 40'-Container. Wenn also zwei hintereinander angeordnete Zellen eines Zellgerüstes für 20'-Container zu einer Zelle für einen 40'-Container umgewandelt werden sollenf ergibt sich zunächst, daß diese Zelle für den 40'-Container zu klein ist, da nämlich die "Trennwand", also der Zellgerüstrahmen, lediglich verschoben wird, bzw. an anderer Stelle angeordnet ist. Dadurch, daß ein Zellgerüstrahmen nun zwischen zwei Zellgerüstpfeilern erster Art "einschachtelbar" ist, sind zwei Zellen für 20'-Container gleichwohl in eine Zelle für einen 40'-Container umzuwandeln.
Eine weitere Lehre der vorliegenden Erfindung, der auch eigenständige Bedeutung zukommt, betrifft eine Verriegelungsvorrichtung, insbesondere zur Verriegelung von Zellgerüstrahmen zwischen Zellgerüstpfeilern eines erfindungsgemäßen, zuvor beschriebenen Zellgerüst.
Die erfindungsgeraäße Verriegelungsvorrichtung ist nun dadurch gekennzeichnet, daß zur Verriegelung ein an einem ersten Endbereich schraubenartig ausgebildetes Verriegelungselement vorgesehen ist. An dem zweiten Endbereich ist das Verriegelungselement mit mindestens einem quer zur Längsachse des Verriegelungselements sich erstreckenden und in bezug auf den zweiten End-
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bereich überkragenden Verriegelungskopf versehen.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß das Verriegelungselement zwei Verriegelungsköpfe aufweist.
In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der zweite Endbereich des Verriegelungselementes im Querschnitt kreisförmig ausgebildet ist und einen größeren Querschnitt aufweist als der erste Endbereich. Zwischen dem ersten Endbereich und dem zweiten Endbereich des Verriegelungselementes ist noch ein konusförmiger Übergangsbereich vorgesehen.
Ein Verriegelungselement der zuvor beschriebenen Art ermöglicht es nun, einen Zellgerüstrahmen mit einem Zellgerüstpfeiler in einfacher Weise dadurch zu verriegeln, daß der Verriegelungskopf im Verriegelungszustand mit einem Zellgerüstpfeiler zusammenwirkt und der mit einem Gewinde versehene erste Endbereich des Verriegelungselementes mit dem Zellgerüstrahmen. Die Zellgerüstpfeiler sind vorzugsweise an die Verriegelungselemente in der Weise angepaßt, daß sie Ausnehmungen aufweisen, die der Kontur der mit Verriegelungsköpfen versehenen zweiten Endbereiche der Verriegelungselemente entsprechen. Weiterhin sind die Zellgerüstrahmen in der Weise an die Verriegelungselemente angepaßt, daß sie im wesentlichen kreisförmige Ausnehmungen aufweisen, die in ihrem Durchmesser mindestens der größten Quererstreckung eines Verriegelungselements entsprechen.
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Eine Verriegelung eines Zellgerüstrahmens mit einem Zellgerüstpfeiler wird nun in der Weise durchgeführt, daß das Verriegelungselement von der Seite des Zellgerüstrahmens aus zunächst durch die kreisförmige Ausnehmung in die Zellgerüstrahmen und nachfolgend durch die Ausnehmung in dem Zellgerüstpfeiler schlüsselartig hindurchgesteckt wird. Eine Drehung des Verriegelungs-* elementes um 90° nach Durchstecken des Verriegelungselementes durch die Ausnehmung in dem Zellgerüstpfeiler sichert das Verriegelungselement in dem Zellgerüstpfeiler. Von der Seite des Zellgerüstrahmens aus wird dann ein innen teilweise konusartig ausgebildetes Zentrierelement auf das Verriegelungselement aufgeschoben. Weiterhin wird von der Seite des Zellgerüstrahmens aus ein mindestens eine dem Querschnitt des ersten Endbereiches des Verriegelungselements entsprechende Ausnehmung aufweisendes Gegenhaiterungselement aufgeschoben. Auf den mit einem Schraubengewinde versehenen ersten Endbereich des Verriegelungselementes kann dann eine Spannmutter und eine Kontermutter aufgezogen werden zum festen Verspannen des Zellgerüstrahmens mit dem zugeordneten Zellgerüstpfeiler.
Die Ausbildung und die entsprechend ausgebildeten Einzelteile der Verriegelungsvorrichtung ermöglichen es, daß die Zellgerüstrahmen zunächst, um ein Verriegelungselement durch einen Zellgerüstrahmen hindurch und dann schlüsselartig in den Zellgerüstpfeiler einzuführen, nicht genau mit dem Zellgerüstpfeiler fluchten müssen. Erst das nachfolgende Aufschieben des Zentrierungselementes und die Verspannung des Verriege-
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lungselementes über die Spannmutter und das Gegenhalterungselement führen dazu, daß sich der Zellgerüstrahmen in eine definierte Stellung zu dem Zellgerüstpfeiler ausrichtet.
Weitere Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Das Ausführungsbeispiel ist im Nachfolgendem an Hand einer Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines
erfindungsgemäßen Zellgerüsts;
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein
erfindungsgemäßes Zellgerüst;
Fig. 3 einen erfindungsgemäßen ZeIIgerüstrahmen;
Fig. 4 einen Schnitt durch den in Figur
dargestellten Zellgerüstrahmen entlang der Linie IV-IV;
Fig. 5 den oberen Bereich eines Zellgerüstpfeilers zweiter Art, in der Seitenansicht;
Fig. 6 den Gegenstand gemäß der Figur 5 in der Draufsicht;
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Fig. 7 einen Zellgerüstpfeiler erster Art in der Seitenansicht in der ersten Fluchtrichtung;
Fig. 8 den Gegenstand gemäß Figur 7 in der Seitenansicht in der zweiten Fluchtrichtung;
Fig. 9 eine Verriegelungsvorrichtung, in perspektivischer und teilweise geschnittener Darstellung;
Fig. 10 eine Verriegelungsvorrichtung gemäß Fig. 8, dargestellt in Richtung des Pfeiles P in Fig. 9.
Dargestellt und beschrieben ist ein Zellgerüst 1 zur Aufnahme von 20'- und 40'-Containern auf einem Containerschiff, mit Zellgerüstpfeilern 3, 4 und Verstrebungs- und Verankerungselementen 5, 6, 8.
Bei dem erfindungsgemäßen Zellgerüst 1 sind im wesentlichen zwei Arten von Zellgerüstpfeilern 3, 4 zu unterscheiden, nämlich einmal Zellgerüstpfeiler erster Art 3 und zum anderen Zellgerüstpfeiler zweiter Art Zwischen zwei Zellgerüstpfeilern erster Art 3 sind die Verstrebungselemente als lösbar zu befestigende Zellgerüstrahmen 2 ausgeführt (vergl. insbesondere Fig. 2).
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-JA-
Entsprechend den in Fig. 2 mit Pfeilen eingezeichneten Fluchtrichtungen, nämlich der ersten Fluchtrichtung A und der zweiten Fluchtrichtung B, ist zu erkennen, daß die Zellgerüstpfeiler erster Art 3 in der ersten Fluchtrichtung A (nur) über die Zellgerüstrahmen 2 gegeneinander zu verstreben sind. Die Zellgerüstpfeiler zweiter Art 4 sind dagegen in der ersten Fluchtrichtung A gegeneinander über betriebsmäßig nicht lösbare Verstrebungselemente 5 verstrebt.
Weiterhin sind in der ersten Fluchtrichtung A nebeneinander immer Zellgerüstpfeiler 3, 4 derselben Art angeordnet, nämlich einmal Zellgerüstpfeiler der ersten Art 3 und einmal Zellgerüstpfeiler der zweiten Art 4. Entsprechend sind in der zweiten Fluchtrichtung B abwechselnd Zellgerüstpfeiler der ersten Art 3 und ZeIlgerüstpfeiler der zweiten Art 4 angeordnet.
Die Zellgerüstpfeiler 3< 4 sind in der zweiten Fluchtrichtung B gegeneinander durch lösbare Verstrebungselemente 6 verstrebt. Dies ermöglicht es, im nicht benutzten Zustand die wesentlichen Elemente eines erfindungsgemäßen Zellgerüsts 1 raumsparend anzuordnen, wie dies in einem Teilbereich der Figur 2 beispw. dargestellt ist.
Die Zellgerüstpfeiler erster Art 3 und die Zellgerüstpfeiler zweiter Art 4 sind gegenüber dem Schiffskörper verankert. Die Verankerung der Zellgerüstpfeiler zweiter Art 4 gegenüber dem Schiffskörper ist lediglich durch die benachbart zu den Schiffsseitenwänden
BOEHMERT-
-Vt-
angeordneten Zellgerüstpfeiler zweiter Art 4 realisiert. Die mit Entfernung zu den Schiffsseitenwänden angeordneten Zellgerüstpfeilern zweiter Art 4 sind lediglich mittelbar über die Verstrebungselemente 5 verankert. Die Zellgerüstpfeiler erster Art 3 dagegen sind jeweils einzeln im Schiffsboden 7 über Zuganker verankert.
Die Zellgerüstpfeiler 3, 4 sind so ausgestaltet, daß die Zellgerüstrahmen 2 in die Zellgerüstpfeiler 3, 4 einzuhängen sind. Zu diesem Zweck weisen die Zellgerüstrahmen 2 Lagerzapfen 9 auf (vergl. Fig. 3). Die Zellgerüstpfeiler 3f 4 weisen entsprechende, nach oben offene Lagerungen 26 auf (vergl. Fig. 5f 7).
Weiterhin sind die Zellgerüstrahmen 2 zwischen zwei Zellgerüstpfeilern 3, 4 zu verriegeln, was weiter unten noch näher erläutert wird.
Die Zellgerüstpfeiler erster Art 3 sind in der ersten Fluchtrichtung A mit einem die Breite eines Containers übersteigenden Abstand a angeordnet (vergl. Fig. 2). Diese Maßnahme ermöglicht es, zwischen vier, zellenmäßig einander zugeordneten Zellgerüstpfeilern zweiter Art 4 entweder einen 40'-Container oder zwei 20'- Container unterzubringen.
Um zwischen vier zellenmäßig einander zugeordneten Zellgerüstpfeilern zweiter Art 4 einen 40'-Container unterzubringen, sind die Zellgerüstpfeiler zweiter Art 4 in der zweiten Fluchtrichtung B mit einem Abstand b
BOEHMERT
angeordnet, der mindestens der Länge eines 40'- Containers entspricht.
Ein Zellgerüstrahmen 2 weist im einzelnen, wie dies insbesondere in Fig. 4 zu erkennen istf im Querschnitt unterschiedliche Breiten auf. Während ein Randbereich 10 einen Zellgerüstrahmen 2 mit einer Breite d ausgeführt ist, die größer ist als eine Mittelbreite d1 eines Mittelbereiches 11 des Zellgerüstrahmens 2, weist ein Außenbereich 12 wiederum eine Außenbreite b1 auf, die kleiner ist als die Mittelbreite d1. Wie weiterhin in Fig. 4 zu erkennen ist, ergibt sich zwischen dem Randbereich 10 und dem Außenbereich 12 des Zellgerüstrahmens 2 somit eine Übergangsstufe 13. Diese übergangsstufe 13 ist nur mit einer relativ geringen Länge in bezug auf die Gesamtlänge eines Zeilgerüstsrahmens 2 ausgebildet, wie dies bspw. in Fig. 3 zu erkennen ist.
Weiterhin sind bei einem Zellgerüstrahmen 2 die Lagerzapfen 9 in bezug auf eine gedachte, innerhalb der räumlichen Erstreckung des Zellgerüstrahmens 2 verlaufende Mittelebene E mit einer seitlichen Versetzung c angeordnet.
Die zuvor beschriebene besondere Ausgestaltung der Zellgerüstrahmen 2 hat insbesondere Bedeutung für das Zusammenwirken der Zellgerüstrahmen 2 mit den Zellgerüstpfeilern zweiter Art 4, was nachstehend noch näher erläutert ist.
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Die Zellgerüstpfeiler zweiter Art 4 weisen in der zweiten Fluchtrichtung B sich erstreckende Halterungsbereiche 14 auf (vergl. insbesondere Fig. 2 und 6). Die Halterungsbereiche 14 führen dazu, daß die Zellgerüstpfeiler zweiter Art 4 in der Draufsicht einen im wesentlichen kreuzförmigen Umriß aufweisen (vergl. Fig. 6). In den inneren Eckbereichen, also in den Bereichen, in denen gleichsam die Arme der kreuzförmigen Bereiche eines Zellgerüstpfeilers zweiter Art 4 zusammenstoßen, sind kantenartige Vorsprünge 15 vorgesehen. Die kantenartigen Vorsprünge 15 sind so ausgebildet, daß sie komplementär zu den übergansstufen der Zellgerüstrahmen 2 passen. Diese Maßnahme ist insbesondere im Hinblick auf die Längenverhältnisse von zwei 20'-Containern zu einem 40'-Container von Bedeutung.
Zwei hintereinander angeordnete normgemäße 20'-Container sind um 76 mra kürzer, als ein 40'-Container. Wenn nun zwei hintereinander angeordnete 20'-Zellen bei einem erfindungsgemäßen Zellgerüst in eine 40'-Zelle umgerüstet werden, dadurch, daß ein Zellgerüstrahmen 2 zwischen zwei Zellgerüstpfeilern erster Art 3 herausgenommen wird und zwischen die Halterungsbereiche 14 von zwei entsprechend angeordneten Zellgerüstpfeilern zweiter Art 4 eingehängt wird, würde die entstehende große Zelle an sich um die zuvor genannten 76 mm zu klein sein. Dadurch, daß die kantenartigen Vorsprünge 15 nun komplementär zu den Übergangsstufen 13 der Zellgerüstrahmen 2 ausgeführt sind, wird ein Zellgerüstrahmen 2 also gleichsam um das erforderliche
BOEHMERT & BOEHMEET. * .: - : oonrr,c1
330b /6Ί If
-Vb-
Maß zwischen zwei Zellgerüstrahmen zweiter Art 4 "eingeschachtelt" .
Die auf den Fig. 9 und 10 dargestellte erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem Verriegelungselement 17, das mit einem Zentrierungselement 24 und einem Gegenhalterungselement 25 zusammenwirkt.
Das Verriegelungselement 24 ist an einem ersten Endbereich 16 schraubenartig ausgebildet. An dem zweiten Endbereich 18 weist das Verriegelungselement 17 zwei quer zur Längsachse 19 sich erstreckende und in bezug auf den zweiten Endbereich 18 überkragende Verriegelungsköpfe 20 auf. Der zweite Endbereich 18 des Verriegelungselementes 17 ist im wesentlichen im Querschnitt kreisförmig ausgebildet, wobei er einen größeren Querschnitt aufweist als der erste Endbereich 16. Weiterhin weist das Verriegelungselement 17 zwischen dem ersten Endbereich 16 und dem zweiten Endbereich 18 einen konusförmigen Übergangsbereich 21 auf. v
In den Zellgerüstpfeilern 3r 4 sind Ausnehmungen 22 vorgesehen, die der Kontur des mit zwei Verriegelungsköpfen 20 versehenen zweiten Endbereichs 18 des Verriegelungselementes 17 entsprechen. In den Zellgerüstrahmen sind an zugeordneten Stellen im wesentlichen kreisförmige Ausnehmungen 23 vorgesehen, die in ihrem Durchmesser mindestens den größten Quererstreckungen des Verriegelungselementes 17 entsprechen.
BOEHMERT. & ÖÖßhMßRf. \o o n c n r
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Zum Verriegeln eines Zellgerüstrahmens mit einem Zellgerüstpfeiler wird das Verriegelungselement 17 zunächst durch den Randbereich 10 des Zellgerüstrahmens 2 hindurchgeführt und dann schlüsselartig in den korrespondierenden Bereich des Zellgerüstpfeilers 3, durch die Ausnehmung 22 eingeführt. Nach Einführung in den Zellgerüstrahmen 2 wird das Verriegelungselement 17 um 90° gedreht, so daß die Verriegelungsköpfe 20 zwischen Halterungsvorsprüngen 27 arretiert sind.
Von der Seite des Zellgerüstrahmens aus wird dann auf das Verriegelungselement 17 das Zentrierungselement aufgeschoben, das an seiner Innenoberfläche teilweise an dem konusförmigen Übergangsbereich 21 des Verriegelungselementes 17 angepaßt ist.
Zum Verspannen des Zellgerüstrahmens 2 gegen einen Zellgerüstpfeiler 3, 4 im Verriegelungszustand wird auf das Verriegelungselement 17 ein Gegenhalterungselement 25 aufgeschoben, das eine dem Querschnitt des ersten Endbereichs 16 des Verriegelungselementes 17 entsprechende Ausnehmung aufweist, über Spann- und Kontermuttern 26 kann dann gleichzeitig eine Ausrichtung und Verspannung des Zellgerüstrahmens 2 gegen den Zellgerüstpfeiler 3, 4 erreicht werden.
Zwei hintereinander angeordnete normgemäße 20'-Container sind um 76 mm kürzer, als ein 40'-Container. Wenn nun zwei hintereinander angeordnete 20'-Zellen bei einem erfindungsgemäßen Zellgerüst in eine 40'-
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ooUb / b I
- 21 -
Zelle umgerüstet werden, dadurch, daß ein Zellgerüstrahraen 2 zwischen zwei Zellgerüstpfeilern erster Art 3 herausgenommen wird und zwischen die Halterungsbereiche 14 von zwei entsprechend angeordneten Zellge— rüstpfeilern zweiter Art 4 eingehängt wird, würde die entstehende große Zelle an sich um die zuvor genannten 76 mm zu klein sein. Dadurch, daß die kantenartigen Vorsprünge 15 nun komplementär zu den Übergangsstufen 13 der Zellgerüstrahmen 2 ausgeführt sind, wird ein Zellgerüstrahmen 2 also gleichsam um das erforderliche Maß zwischen zwei Zellgerüstrahmen zweiter Art 4 "eingeschachtelt" .
Die auf den Fig. 9 und 10 dargestellte erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem Verriegelungselement 17, das mit einem Zentrierungselement 24 und einem Gegenhalterungselement 25 zusammenwirkt.
Das Verriegelungselement 24 ist an einem ersten Endbereich 16 schraubenartig ausgebildet. An dem zweiten Endbereich 18 weist das Verriegelungselement 17 zwei quer zur Längsachse 19 sich erstreckende und in bezug auf den zweiten Endbereich 18 überkragende Verriegelungsköpfe 20 auf. Der zweite Endbereich 18 des Verriegelungselementes 17 ist im wesentlichen im Querschnitt kreisförmig ausgebildet, wobei er einen größeren Querschnitt aufweist als der erste Endbereich 16. Weiterhin weist das Verriegelungselement 17 zwischen dem ersten Endbereich 16 und dem zweiten Endbereich 18 einen konusförmigen Übergangsbereich 21
BOEHMERT & BOEHMERT- .:'. : oonrnC
In den Zellgerüstpfeilern 3, 4 sind Ausnehmungen 22 vorgesehen, die der Kontur des mit zwei Verriegelungsköpfen 20 versehenen zweiten Endbereichs 18 des Verriegelungseleraentes 17 entsprechen. In den Zellgerüstrahmen sind an zugeordneten Stellen im wesentlichen kreisförmige Ausnehmungen 23 vorgesehen, die in ihrem Durchmesser mindestens den größten Quererstreckungen des Verriegelungselementes 17 entsprechen.
Zum Verriegeln eines Zellgerüstrahmens mit einem Zellgerüstpfeiler wird das Verriegelungselement 17 zunächst durch den Randbereich 10 des Zellgerüstrahmens 2 hindurchgeführt und dann schlüsselartig in den korrespondierenden Bereich des Zellgerüstpfeilers 3, durch die Ausnehmung 22 eingeführt. Nach Einführung in den Zellgerüstrahmen 2 wird das Verriegelungselement 17 um 90° gedreht, so daß die Verriegelungsköpfe 20 zwischen Halterungsvorsprüngen 27 arretiert sind.
Von der Seite des Zellgerüstrahmens aus wird dann auf das Verriegelungselement 17 das Zentrierungselement aufgeschoben, das an seiner Innenoberfläche teilweise an dem konusförmigen Übergangsbereich 21 des Verriegelungselementes 17 angepaßt ist.
Zum Verspannen des Zellgerüstrahmens 2 gegen einen Zellgerüstpfeiler 3, 4 im Verriegelungszustand wird auf das Verriegelungselement 17 ein Gegenhalterungselement 25 aufgeschoben, das eine dem Querschnitt des
BOEHMERT & BGEHMERT ~ - : -
ersten Endbereichs 16 des Verriegelungselementes 17 entsprechende Ausnehmung aufweist, über Spann- und Kontermuttern 26 kann dann gleichzeitig eine Ausrichtung und Verspannung des Zellgerüstrahmens 2 gegen den Zellgerüstpfeiler 3, 4 erreicht werden.
Die in der vorstehenden Beschreibung, der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzelnd als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen wesentliche sein.
BOEHMgRT & BOEHMERT.. ,; V^ Γ) S 7 fi
Il
1425
Bezugszeichenliste
1 Zellgerüst 1
2 Zellgerüstrahmeη 2
3 Zellgerüstpfeiler erster Art 3
4 Zellqerüstpfeiler zweiter Art 4
5 Verstrebungselemente (betriebsm. nicht lösbar) 5
6 Verstrebung se leinen te 6
7 Schiffsboden 7
8 Zuganker 8
9 Lagerzapfen 9
10 Randbereich 10
11 Mittelbereich 11
12 Außenbereich 12
13 Übergangsstufe 13
14 Halterungsbereich 14
15 Vorsprung 15
16 erster Endbereich (von 17) 16
17 Verriegelungselement 17
BOEHMBRT&BQEHMERT[[-.-.['■ ? 3 G 576 1
18 zweiter Endbereich (von 17) 18
19 Längsachse (von 17) 19
20 Verriegelungskopf 20
21 Übergangsbereich 21
22 Ausnehmung 22
23 kreisförmige Ausnehmung 23
24 Zentrierungselement 24
25 Gegenhaiterungselement 25
26 Spann- und Kontermuttern 26
27 Haiterungsvorsprung 27
a Abstand a
b Abstand b
C Versetzung C
d Randbreite d
d1 Mittelbreite d1
d1 ' Außenbreite d1 '
E Mittelebene E
A erste Fluchtrichtung A
B zweite Fluchtrichtung B
$5 - Leerseite -

Claims (43)

  1. BOEHME-RT & BOEHMERT '·■ o o n c η η λ
    -9A-
    H 1425
    Ansprüche
    Zellgerüst zur Aufnahme von Frachtgut auf einem Schiff/ insbesondere zur Aufnahme von Containern auf einem Containerschiff, bspw. 20'- und 40'- Containern, mit Zellgerüstpfeilern sowie Verstrebungs- und Verankerungselementen, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Verstrebungselemente teilweise als zwischen vorzugsweise zwei Zellgerüstpfeilern (3, 4) lösbar zu befestigende Zellgerüstrahmen (2) ausgeführt sind.
  2. 2. Zellgerüst nach Anspruch 1, wobei die Zellgerüstpfeiler in Reihen bzw. zwei zueinander senkrechten Fluchtrichtungen angeordnet sind, deren Schnittpunkte ein Viereckmuster ergeben, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest teilweise Zellgerüstpfeiler erster Art (3) vorgesehen sind, die in einer (ersten) B'luchtrichtung (A) über die Zellgerüstrahmen (2) gegeneinander zu verstreben sind.
    BOEHMERT &;30EHMERT : : . .:
    ooUo / b I
    _ aa _
  3. 3. Zellgerüst nach Anspruch 1 9der 2, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Zellgerüstpfeiler zweiter Art (4) vorgesehen sind, die in der ersten Fluchtrichtüng (A) gegeneinander über betriebsmäßig nicht lösbare Verstrebungselemente (5) zu verstreben sind.
  4. 4. Zellgerüst nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten Fluchtrichtung (A) nebeneinander Zeilgerüstpfeiler (3, 4) derselben Art angeordnet sind.
  5. 5. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der weiteren (zweiten) Fluchtrichtung (B) nebeneinander abwechselnd Zellgerüstpfeiler erster Art (3) und Zellgerüstpfeiler zweiter Art (4) angeordnet sind.
  6. 6. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstpfeiler (3, 4) in der zweiten Fluchtrichtung (B) gegeneinander durch lösbare Verstrebungselemente (6) zu verstreben sind.
  7. 7. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sellgerüstpfeiler erster Art (3) und die Zellgerüstpfeilern zweiter Art (4) gegenüber einem Schiffskörper zu verankern sind»
  8. 8. Zellgerüst nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
    BOEHMERT & BOEKMERT :..:\.: o o n r n Λ
    330b Ib ι 3
    daß zumindest die Zellgerüstpfeiler erster Art (3) einzeln gegenüber dem Schiffskörper zu verankern sind.
  9. 9. Zellgerüst nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstpfeiler erster Art (3) an einem Schiffsboden (7) zu verankern sind.
  10. 10. Zellgerös% nach Anspruch 9r dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstpfeiler erster Art (3) an dem Schiffsboden (7) durch Zuganker (8) zu verankern sind.
  11. 11. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstrahmen (2) in die Zellgerüstpfeiler (3, 4) einzuhängen sind.
  12. 12. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstrahmen (2) mit den Zellgerüstpfeilern (3, 4) zu verriegeln sind.
  13. 13. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 12, zum Transport von Containern, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Zellgerüstpfeiler erster Art (3) in der ersten Fluchtrichtung (A) mit einem die Breite eines Containers übersteigenden Abstand (a) angeordnet sind.
  14. 14. Zellgerüst nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (a) zwischen den Zellgerüstpfeilern erster Art (3) in der ersten Fluchtrichtung (A)
    BOEHMERT ;&BCEHMERr
    die Breite eines Containers um 2 bis 15 Zentimeter übersteigt.
  15. 15. Zellgerüst nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (a) zwischen den Zellgerüstpfeilern erster Art (3) in der ersten Fluchtrichtung (A) die Breite eines Containers um etwa 2,5 Zentimeter übersteigt.
  16. 16. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstpfeiler zweiter Art (4) in der zweiten Fluchtrichtung (B) in einem zur Aufnahme eines relativ großen Containers ausreichenden Abstand (b) angeordnet sind.
  17. 17. Zellgerüst nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstpfeiler zweiter Art (4) in einem zur Aufnahme eines 40'-Containers ausreichenden Abstand (b) angeordnet sind.
  18. 18. Zellgerüst nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstpfeiler erster Art (3) in der zweiten Fluchtrichtung (B) etwa mittig zwischen zwei Zellgerüstpfeilern zweiter Art (4) angeordnet sind, so daß eine zwischen zugeordneten Zellgerüstpfeilern zweiter Art (4) sich ergebende Zelle durch den zwischen zwei Zellgerüstpfeilern erster Art (3) zu befestigenden Zellgerüstrahmen (2) in zwei etwa gleich große Zellen zu unterteilen ist.
  19. 19. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche
    BOEHMER-T & BGEHMERT - ο ο η c τ c
    330b /οι
    bis 18/ dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstrahmen (2) zur Lagerung in den Zellgerüstpfeilern (3, 4) mit Lagerzapfen (9) versehen sind.
  20. 20. Zellgerüst nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerzapfen (9) in bezug auf eine gedachte, innerhalb der räumlichen Erstreckung des Zellgerüstrahraens (2) verlaufenden Hittelebene (E) mit einer seitlichen Versetzung (c) angeordnet sind.
  21. 21. Zellgerüst nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstrahmen (2) in ihren den Zellgerüstpfeilern (3, 4) zugeordneten Randbereichen (10) eine Randbreite (d) (Erstreckung senkrecht zur Mittelebene (E)) aufweisen, die im Vergleich zu einer Mittelbreite Cd1) von nach Einbau zwischen zwei Zellgerüstpfeilern (3, 4) mit Abstand zu diesen befindlichen Mittelbereichen (11) der Zellgerüstrahmen (2) größer ist.
  22. 22. Zellgerüst nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstrahmen (2) weiterhin in den unmittelbar den Zellgerüstpfeilern (3, 4) zugeordneten Außenbereichen (12) eine Außenbreite (d11) aufweisen, die kleiner ist als die Mittelbreite (d1).
  23. 23. Zellgerüst nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstrahmen (2) im Querschnitt zwischen den Randbereichen (10) und den Außenbereichen (12) eine Übergangsstufe (13) aufweisen.
    - 29 -
  24. 24. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstpfeilur zweiter Art (4) zumindest einseitig in der zweiten Fluchtrichtung (B) über Halterungsbereiche (14) zur Befestigung eines Zellgerüstrahmens (2) verfugen.
  25. 25. Zellgerüst nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zellgerüstrahmen (2) zwischen zwei Zellgerüstpfeilern zweiter Art (4) im wesentlichen parallel zur ersten Fluchtrichtung (A) zu befestigen
  26. 26. Zellgerüst nach einem der Ansprüche 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstpfeiler zweiter Art (4) in der Draufsicht im wesentlichen einen kreuzförmigen Umriß aufweisen.
  27. 27. Zellgerüst nach Anspruch 26 dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstpfeiler zweiter Art (4) in den inneren Eckbereichen kantenartige Vorsprünge (15) aufweisen.
  28. 28. Zellgerüst nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (15) komplementär zu den Übergangsstufen (13) der Zellgerüstrahmen (2) ausgeführt sind.
  29. 29. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die in der zweiten Fluchtrichtung (B) sich erstreckenden Halterungsbereiche (14) eines Zellgerüstpfeilers (4) (zweiter
    :' f f
    BOEHME&T & BöEHMBRT · -' Ί n Π 5 7 R
    Art) im wesentlichen einem Zellgerüstpfeiler (3) (erster Art) entsprechen.
  30. 30. Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Fluchtrichtung (A) beim Einbau eines Zellgerüstes (1) in ein Schiff im wesentlichen quer zur Längsrichtung des Schiffes verläuft.
  31. 31. Verriegelungsvorrichtung insbesondere zur Verriegelung von Zellgerüstrahmen zwischen Zellgerüstpfeilern bei einem Zellgerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verriegelung ein an einem (ersten) Endbereich (16) schraubenartig ausgebildetes Verriegelungselement (17) vorgesehen ist.
  32. 32. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (17) an seinem zweiten Endbereich (18) mindestens einen quer zur Längsachse (19) des Verriegelungselements (17) sich erstreckenden und in bezug auf den (zweiten) Endbereich (18) überkragenden Verriegelungskopf (20) aufweist.
  33. 33. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (17) zwei Verriegelungsköpfe (20) aufweist.
  34. 34. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Endbereich (18) des Verriegelungselementes (17) im Querschnitt kreis-
    BOEHMERT-& BOEHMERT -: ^ ^ 0 5 7 R
    - 31 -
    förmig ausgebildet ist.
  35. 35. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Endbereich (18) des Verriegelungselementes (17) einen größeren Querschnitt aufweist als der erste Endbereich (16).
  36. 36. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (17) zwischen dem ersten Endbereich (16) und dem zweiten Endbereich (18) einen konusförmigen Übergangsbereich (21) aufweist.
  37. 37. Verriegelungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche.32 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß im Verriegelungszustand der Verriegelungskopf (20) mit einem Zellgerüstpfeiler (3, 4) und der mit einem Gewinde versehene erste Endbereich (16) mit einem Zellgerüstrahmen (2) zusammenwirkt.
  38. 38. Verriegelungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 32 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß in den Zellgerüstpfeilern (3, 4) der Kontur des mit einem Verriegelungskopf (20) versehenen zweiten Endbereiches (18) des Verriegelungselementes (17) entsprechende Ausnehmungen (22) vorgesehen ist.
  39. 39. Verriegelungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 32 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Zellgerüstrahmen (2) im wesentlichen kreisförmige Ausnehmungen (23) aufweisen, die in ihrem Durchmesser
    BOEHMERT- & BOEHMERT -" ^ Q ΓΊ 5 7 R
    mindestens der größten Quererstreckung eines Verriegelungselements (17) entsprechen.
  40. 40. Verriegelungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 32 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß ein kreisringförmiges, an seiner inneren Oberfläche geometrisch zumindest teilweise an den konusförmigen Übergangsbereich (21) des Verriegelungselementes (17) angepaßtes Zentrierungselement (24) vorgesehen ist.
  41. 41. Verriegelungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 32 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß weiterhin ein scheibenförmiges, mindestens eine dem Querschnitt des ersten Endbereichs (16) des Verriegelungseleraents (17) entsprechende Ausnehmung aufweisendes Gegenhalterungselement (25) vorgesehen ist.
  42. 42. Verriegelungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 32 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verriegeln eines Zellgerüstrahmens (2) mit einem Zellgerüstpfeiler (3, 4) ein Verriegelungselement (17) zunächst durch den Randbereich (10) des Zellgerüstrahmens (2) hindurchzuführen und dann schlüsselartig in einen korrespondierenden Bereich des Zellgerüstpfeilers (3, 4) einzuführen ist.
  43. 43. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (17) im Verriegelungszustand über Spann- und Kontermuttern (26) zu verspannen ist.
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