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Handbohrgerät mit einer Bohrlehre zum Setzen von Dübel-
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löchern Die Erfindung betrifft ein Handbohrgerät mit einer Bohrlehre
zum Setzen von Dübellöchern in einer Bohrfläche, bei dem der Bohrerantrieb auf Führungsbolzen
der Bohrlehre verschiebbar angeordnet ist, die senkrecht zur Bohrfläche und parallel
zur Bohrerachse verlaufen. Zur Bohrlehre gehört eine Grundplatte, an der die Führungsbolzen
befestigt sind und mit der das Handbohrgerät auf die Bohrfläche aufgesetzt wird:
Dadurch ist stets gewährleistet, daß die Bohrung senkrecht auf der Bohrfläche steht.
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Meist ist zwischen Bohrlehre und Bohrantrieb noch mindestens eine
Feder vorgesehen, durch die Bohrlehre und Bohrerantrieb in ihre Ausgangspositionen
gedrückt werden.
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Der Bohrerantrieb kann hierbei ein Teil des Handbohrgerätes oder eine
davon lösbare Handbohrmaschine sein.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein derartiges Handbohrgerät
gemäß Oberbegriff von Anspruch 1 so zu verbessern, daß sich zugeordnete Dübellöcher
in zwei miteinander zu verbindenden Holz stücken einfacher mit größerer Genauigkeit
setzen lassen.
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Die besondere Problematik des Setzens zugeordneter Dübellöcher L1,
L2 in zwei miteinander zu verbindenden Holzstücken H1, H2 wird anhand von Figur
1 näher erläutert:
Die Position des Dübelloches L1 in dem Holz stück
H1 ist bestimmt durch den Seitenabstand S von der Bezugsfläche S1 und den Stirnabstand
A von der Bezugsfläche Al. Die zuletzt genannte Koordinate kann durch einen verschiebbaren
Stirnanschlag 21 einer im wesentlichen rechtwinkligen Bohrlehre mit der Grundplatte
20 eingestellt werden. Der Übersichtlichkeit halber ist die schematisch dargestellte
Bohrlehre außerhalb des Holzstückes H1 gezeichnet und die Bohrrichtung durch einen
Pfeil angedeutet.
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Beim Bohren des zugeordneten Dübelloches L2 in dem Holzstück H2 in
der Bohrfläche F2 muß die Bohrlehre um 1800 gedreht werden, wie dies ebenfalls Figur
1 schematisch zeigt. Der verschiebbare Stirnanschlag 21 weist jetzt nach oben und
ist an die Bezugsfläche A2 anzulegen, während die Grundplatte 20 auf der Bohrfläche
F2 aufliegt. Wegen dieser notwendigen Drehung der Bohrlehre sind übliche, verstellbare
Seitenanschläge zum Festlegen des Seitenabstandes S der Dübellöcher nicht brauchbar:
Es ließe sich damit zwar das eine Dübelloch bohren; nach dem Umdrehen der Bohrlehre
zum Bohren des Dübelloches in dem zweiten Holz stück wäre der Seitenanschlag jedoch
nach der falschen Seite hin gerichtet.
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Das erfindungsgemäße Handbohrgerät ist nun gekennzeichnet durch einen
Seitenanschlag mit mindestens einer verstellbaren Anschlagzunge und durch Verbindungsmittel
zwischen Bohrlehre und Seitenanschlag, die symmetrisch zu einer durch die Bohrerachse
verlaufenden Symmetrieebene angeordnet sind, so daß der Seitenanschlag links oder
rechts der Symmetrieebene mit der Bohrlehre verbindbar ist und daraus bei unveränderter
Einstellung der Anschlagzunge derselbe Seitenabstand zwischen der Anschlagzunge
und der Symmetrieebene resultiert.
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Bei dem Beispiel nach Figur 1 wird also zum Bohren des Dübelloches
L1 der Seitenanschlag so mit der Bohrlehre verbunden, daß er rechts übersteht und
den Seitenabstand S bestimmt. Zum Bohren des zugehörigen Dübelloches L2 in dem Holzteil
H2 wird nun einerseits die Bohrlehre um 1800 gedreht und ebenso mit dem Seitenanschlag
verfahren: Dieser wird dann ohne Veränderung der Einstellung der Anschlagzunge und
damit des Seitenabstandes S wieder so mit der Bohrlehre verbunden, daß er links
übersteht und damit den Seitenabstand S bezogen auf die Bezugsfläche S2 bestimmt.
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Als Verbindungsmittel zwischen Bohrlehre und Seitenanschlag dienen
vorzugsweise Ausrichtzapfen in dem einen der beiden Teile und zugehörige Ausrichtbohrungen
in dem anderen, wobei die eigentliche Halterung selbst durch einen bekannten Schnellverschluß,
beispielsweise in Form eines Konusriegels, sichergestellt ist Vorzugsweise ist der
Stirnanschlag von der Bohrlehre lösbar: Das Handbohrgerät ist dann auch brauchbar,
wenn Löcher mit einem Stirnabstand A gesetzt werden müssen, der weit größer als
die Reichweite der Bohrlehre ist. Der Seitenanschlag kann hierbei mit diesem abnehmbaren
Stirnanschlag verbindbar sein, die so Nachrüstteile für einen einfachen Bohrständer
bilden können, der lediglich entsprechende Führungen für den Stirnanschlag haben
muß.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Bohrlehre als Vorsatz
für eine Handbohrmaschine ausgebildet ist, wird anhand der Figuren 2 bis 5 näher
erläutert; es zeigen
FIG 2 eine Seitenansicht der 130hrlcllr(, IIG
3 eine Draufs-icht in Richtung des Pfeiles III in FIG 2, FIG 4 einen Schnitt entlang
Linie IV-IV in FIG 2 und FIG 5 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles V in FIG 2.
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Das Ausführungsbeispiel weist die folgenden erfindungswesentlichen
Teile auf: A Stirnabstand a Minimaler Stirnabstand B Bohrachse M Symmetrieebene
S Seitenabstand 1 Anschlaghalter 11 Platte 111 Aufnahmeloch 112 Spannschenkel 113
Spannschraube 114 Führungsbuchsen 2 Bohrlehre 20 Grundplatte 200 Ausnehmung 201
Führungsbolzen 202 Bohrungen 203 Feststellschrauben 204 Ausrichtzapfen 205 Gewinde
21 Stirnanschlag 211 Anschlagplatte 212 Einstellbolzen 213 Versteifungsplatte 2131
Schrauben 2132 Arretierschrauben 2133 Langlöcher
22 Seitenanschlag
221 Anschlagträger 2210 Ausrichtbohrungen 222 Meßstange 223 Anschlagzunge 224 Anschlagringe
2241 Feststellschrauben Die Bohrlehre 2 ist symmetrisch zu der Symmetrieebene M
ausgebildet, in der auch die Bohrerachse B liegt. Sie besteht im wesentlichen aus
einer Grundplatte 20, von der senkrecht und parallel zu der Bohrerachse B die beiden
Führungsbolzen 201 abstehen. Sie sind ihrerseits verschiebbar gelagert in den Führungsbuchsen
114 der Platte 11 des Anschlaghalters 1. Dieser weist ein Aufnahmeloch 111 für den
bei Handbohrmaschinen oberhalb des Bohrfutters vorhandenen Maschinenflansch auf,
wobei Teile der Platte 11 als Spannschenkel 112 ausgebildet sind, die durch eine
Spannschraube 113 fest um einen in das Aufnahmeloch 111 hineingesteckten Maschinenflansch
spannbar sind.
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Soweit beschrieben, bilden Anschlaghalter und Grundplatte bereits
einen Bohrständer, der das senkrechte Einbringen von Bohrlöchern erleichtert, wobei
zwischen Grundplatte 20 und Anschlaghalter 1 Federn angeordnet sein können, die
vorzugsweise um die Führungsbolzen 201 angeordnet sind.
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Ferner weist die Grundplatte 20 eine halbkreisförmige Ausnehmung 200
um die Bohrachse B als Mittelpunkt auf, wobei der Radius dieser Ausnehmung so groß
gewählt ist, daß auch größere Topflöcher mit einem entsprechenden Fräsereinsatz
ausgeführt werden können.
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An der Grundplatte 20 ist verschiebbar der Stirnanschlag 21 gehaltert,
der hierzu zwei Einstellbolzen 212 hat, die
in zugeordneten Bohrungen
202 der Grundplatte 20 geführt sind. Ein bestimmter Stirnabstand g zwischen der
senkrecht zu den Einstellbolzen 212 verlaufenden Anschlagplatte 211 und der Bohrerachse
B ist durch Feststellschrauben 203 fixierbar, wobei der minimale Stirnabstand a
durch die hier gewählte Bauform bestimmt ist.
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Im Interesse einer erhöhten Präzision des Stirnanschlages 21 ist rechtwinklig
mit der Anschlagplatte 211 eine Versteifungsplatte 213 durch Schrauben 2131 verbunden,
die flächig auf der Grundplatte 20 aufliegt und durch Arretierschrauben 2133 mit
dieser verspannbar ist; für diese Arretierschrauben weist die Versteifungsplatte
213 entsprechende Langlöcher 2132 auf, wobei die Köpfe der Arretierschrauben 2133
versenkt angeordnet sind.
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Die Ausbildung des Seitenanschlages 22 und seine Verbindung mit der
Bohrlehre 2 ist vor allem aus FIG 4 ersichtlich: Er besteht im wesentlichen aus
einer Meßstange 222, die an einem Ende mit einem Anschlagträger 221 verbunden ist;
die Meßstange 222 kann hierbei in diesen Anschlagträger eingeschraubt sein, so daß
die Möglichkeit besteht, Meßstangen unterschiedlicher Länge - je nach Anwendungsfall
- einzuschrauben. Der Anschlagträger 221 ist symmetrisch zu der Symmetrieebene M
ausgebildet und ist mit zwei Ausrichtbohrungen 2210 auf zugeordnete Ausrichtzapfen
204 auf der Grundplatte 20 der Bohrlehre 2 aufgesteckt: Wegen der symmetrischen
Ausbildung des Anschlagträgers 221 und der Ausrichtbohrungen und Ausrichtzapfen,
kann der Anschlagträger in der in FIG 4 gezeigten Art mit rechts abstehender Meßstange
oder umgekehrt mit links abstehender Meßstange angesetzt werden. In beiden Fällen
ist der Seitenabstand S von der Symmetrieebene M bis zu der auf der Meßstange 222
festgestellten Anschlagzunge 223 gleich. Diese Anschlagzunge 223 ist drehbar um
die
Meßstange 222 zwischen den Anschlagringen 224 angeordnet; ihre
Position ist daher durch Feststellen der Anschlagringe mittels ihrer Feststellschrauben
2241 auf der Meßstange 222 fixiert.
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Auf der Meßstange 222 können auch mehrere Anschlagzungen 223 in dem
jeweils gewünschten Abstand voneinander fixiert sein und so die Position mehrerer
Dübellöcher bestimmen: Da die Anschlagzungen drehbar sind, stören sie sich gegenseitig
beim Arbeiten mit der Bohrlehre nicht.
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