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DE3342489C2 - Vorrichtung zur tiefkalten Lagerung von biologischen oder pharmazeutischen Proben - Google Patents

Vorrichtung zur tiefkalten Lagerung von biologischen oder pharmazeutischen Proben

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DE3342489C2
DE3342489C2 DE3342489A DE3342489A DE3342489C2 DE 3342489 C2 DE3342489 C2 DE 3342489C2 DE 3342489 A DE3342489 A DE 3342489A DE 3342489 A DE3342489 A DE 3342489A DE 3342489 C2 DE3342489 C2 DE 3342489C2
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Messer Griesheim GmbH
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Abstract

Die tiefkalte Einlagerung von biologischen oder pharmazeutischen Proben mittels Ampullen in einem tiefkalten Behälter soll möglichst kompakt und handhabungsfreundlich sein. Zu diesem Zweck sind in einem solchen Behälter Kästen (10) angeordnet, in die Ampullen enthaltende Schachteln (18) eingeschoben werden können. Jede Schachtel (18) weist im Inneren Stifte (40, 42) auf, deren gegenseitiger Mittelabstand gleich dem Außendurchmesser der Ampullen ist, und bei der der lichte Innenabstand von jeweils gegenüberliegenden Seitenwänden der Schachtel (18) gleich dem ganzzahligen Vielfachen des Außendurchmessers der Ampullen ist.

Description

Höhe der Schachteln erfordert Dadurch wird zusätzlich verhindert, daß Schachteln, die in dem Flüssigstickstoff eingelagert sind, aufschwimmen und damit ihren Lagerplatz unkontrolliert verändern können.
Die lagemäßige Sicherung der Schachteln und damit der Ampullen wird in vorteilhafter Weise auch noch dadurch gesteigert, daß jeder Zwischenboden mindestens einen Vorsprung aufweist, der in eine in der Dekkel- und/oder Bodenplatte des Ober- bzw. Unterteils einer Schachtel angeordneten Vertiefung einrastbar ist
Diese Einraststelle kann besonders günstig in einer in den Innenraum der Schachtel lagemäßig im Bereich der Stifte sich erstreckenden nutartigen Vertiefung angeordnet sein.
Indem die Schachteln mit ihrer Einraststelle nur mit ihrer einen Seite in einen Vorsprung des Zwischenbodens eingeschoben werden können, ist es möglich, die Schachteln bezüglich ihrer »Vorder«- und »Rück«-Seite lagemäßig zu definieren. Auch dadurch verbessert sich die Möglichkeit den Einlagerungsort ein jeder Ampulle exakt zu definieren.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen mit ihren weiterhin aufgeführten Merkmalen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine systemhafte Draufsicht auf den Innenraum eines 24 Kästen enthaltenen Behälters,
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht eines Kastens,
F i g. 3 eine perspektivische Teilansicht eines Kastens gemäß F i g. 2 mit teilweise eingeschobener Schachtel,
Fig.4 eine systemhafte Draufsicht auf den Innenraum der Schachtel nach F i g. 3 und
F i g. 5 einen Schnitt entlang Linie L in F i g. 3.
In F i g. 1 ist mit 8 die Innenwandung eines Behälters zur Lagerung von in diesem Fall 24 turmartigen Kästen dargestellt Diese Kästen werden in dem Behälter wahlweise in der Gas- oder in der Flüssigphase von Stickstoff tiefkalt gelagert Jeder der Kästen 10 trägt auf seiner Oberseite eine Nummer 1,2,3... 24 zur Identifizierung desselben. Auf der Oberseite der Kästen 10 ist eine Tragschlaufe angebracht um die Kästen leicht aus dem Behälter herausheben zu können.
Einer der Kästen (Nr. 18) ist in F i g. 2 dargestellt Der Kasten 10 besitzt eine rechteckige Grundrißfläche und ist auf zwei Seiten, die sich gegenüber liegen, vollständig offen. In dem Kasten sind übereinanderliegende Zwischenböden 14 angeordnet, die mit Vorsprüngen 26 versehen sind. In diesen Vorsprüngen sind Schachteln 18 einrastbar. Die Vorspränge 26 sind von der Kante 15 der Zwischenböden gleichweit entfernt
Die Schachtel besteht aus einem Oberteil 22 und Unterteil 20 (F i g. 3). In die Bodenplatte 28 des Unterteils 20 ist eine nutartige Vertiefung 32 eingeformt die sich fast über die gesamte Länge der Schachtel erstreckt. Die Schachtel wird mit dieser Vertiefung 32 auf dem Vorsprung 26 beim Einschieben auf dem Zwischenboden 14 in den Kasten 10 entlang geführt In Querrichtung der Schachtel 18 sind die Vorsprünge 26 in einer Entfernung voneinander auf dem Zwischenboden 14 angebracht, die dem maximalen Außendurchmesser eines Kastens entspricht Der in Fig.2 bzw. 3 dargestellte Kasten 10 ist somit für jeweils drei nebeneinander angeordnete Schachteln 18 ausgelegt. Selbstverständlich sind auf den Decken 14 eines jeden Kastens 10 beliebig viele Schachteln nebeneinander unterzubringen.
Der höhenmäßige Abstand der Zwischenböden 14
voneinander entspricht der maximalen Höhe der Schachtel 18 im verschlossenen Zustand. Die Schachtel behält dadurch sowohl beim Einschieben in den Kasten als auch bei der Lagerung in demselben einen leichten Berührkontakt mit den zwei sie von oben und unten begrenzenden Zwischenböden 14. Dadurch wird verhindert, daß Kästen, die in der Flüssigphase des den Behälter 8 kühlenden Mediums eingelagert sind, aufschwimmen können.
Im Inneren des Unterteils 20 der Schachtel 18 sind Stifte 40, 42 (F i g. 5) angeordnet Diese Stifte sind von den Seitenwänden 24 des Unterteils 20 gleichweit entfernt Sowohl von diesen Seitenwänden 24 als auch untereinander ist der Achsabstand dieser Stifte gleich dem Außendurchmesser der Ampullen 16, die in der Schachtel 18 eingelagert werden sollen. Es ist selbstverständlich auch möglich, mehrere Reihen von Stiften parallel zueinander in einer Schachtel anzuordnen. Mit Hilfe dieser Stifte und gegebenenfalls der Außenwände der Schachtel werden die Ampullen eindeutig in ihrer Bestimmungslage fixiert so daß ein Verrutschen oder Umkippen der Ampullen in der Schachtel verhindert wird. Die Stifte 40 sind im Regelfall gleich hoch ausgebildet Es ist möglich, die Stifte auch ungleichlang auszubilden. Durch eine solche Art definiert ungleiche Länge der Stifte ist es möglich, die Lage eines bestimmten Stiftes in der Schachtel und damit auch die Lage einer jeden Ampulle in dieser Schachtel genau festzulegen.
Für manche Anwendungsfälle kann es wünschenswert sein, die Schachtel vor unbefugtem oder unbeabsichtigtem öffnen zu schützen. Zu diesem Zweck ragt ein an dem Oberteil 22 befestigter Stift 46 durch eine Längsbohrung 44 eines im Unterteil 20 befestigten Stiftes 42 hindurch bis in die nutartige Vertiefung 32 der Bodenplatte 28 hinein, so daß der Stift 46 auf der Unterseite der Bodenplatte 28 an dieser befestigt werden kann. Es hat sich gezeigt daß für den hier vorliegenden Fall einer tiefkalten Lagerung sich eine Schachtel aus Niederdruck-Polyäthylen gut eignet Eine aus diesem Material hergestellte Schachtel läßt sich nun besonders einfach dadurch versiegeln, daß dieser Stift 46 von unten mit der Bodenplatte 28 verschweißt wird. Dadurch kann die Schachtel 18 nur noch durch Zerstören der Versiegelung oder durch Abtrennen des Stiftes 42 vom Unterteil 20 oder des Stiftes 46 vom Oberteil 22 geöffnet werden.
Die nutartige Vertiefung 32 (F i g. 5) besitzt an zwei Stellen 34,36 Querwände, so daß zwischen diesen eine Vertiefung 30 gebildet ist, in die ein Vorsprung 26 des Zwischenbodens 14 einrastbar ist. Eine der Querwände läuft in einer flachen Neigung 38 in Längsrichtung der Schachtel 18 in der Vertiefung 32 aus, im Gegensatz zu der Wand an der Stelle 36. Dadurch wird erreicht daß die Schachtel 18 nur mit ihrer einen Stirnseite über den Vorsprung 26 in den Zwischenboden 14 eingeschoben werden kann. Dies verbessert die Möglichkeit zur lagemäßigen Definition der Ampullen in der Schachtel und damit letztlich im Behälter 8, da die Schachtel 18 auch noch bezüglich ihrer »Vorder«- und »Rück«-Seite gekennzeichnet werden kann.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

1 2 kenden nutartigen Vertiefung (32) versehen ist, die Patentansprüche: an mindestens zwei Stellen (34,36) durch Querwän de unterbrochen ist
1. Vorrichtung zur tiefkalten Lagerung von biolo- 10. Vorrichtung nach Anspruch·), dadurch gegischen oder pharmazeutischen Proben mittels Am- 5 kennzeichnet, daß mindestens eine der Querwände pullen in einem Behälter, mit in dem Behälter ange- in einer flachen Neigung (38) in Längsrichtung der ordneten Kästen, die übereinanderliegende, aus den Schachtel in der Vertiefung (32) ausläuft
Kästen ausziehbare Fächer zur Aufnahme der Ampullen aufweisen, dadurch gekennzeich-
net, daß jedes Fach eines Kastens (10) von minde- io
stens einer aus einem Ober- (22) und Unterteil (20)
bestehenden Schachtel (18) gebildet ist, wobei auf Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur tiefkalten
der Bodenplatte (28) des Unterteils (20) der Schach- Lagerung von biologischen oder pharmazeutischen
tel (18) π Reihen von Stiften (40,42) mit π ^ 1 ange- Proben gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
ordnet sind zur Aufnahme von π + 1 Reihen Ampul- 15 Derartige Proben werden in Ampullen, die ihrerseits
len (16) zwischen den Stiften (40,42) sowie zwischen in gut isolierenden Behältern, deren Inneres mittels
den Stiften (40,42) und den Seitenwänden {24) der Flüssigstickstoff auf der gewünschten niedrigen Tempe-
Schachtel (18), wobei der gegenseitige Achsabstand ratur gehalten wird, konservierend eingelagert
der Stifte (40,42) und der Achsabstand der den Sei- Einerseits ist es aus wirtschaftlichen Gründen wün-
tenwänden (24) der Schachtel (18) benachbarten 20 sehenswert die Ampullen in solchen Behältern' mög-
Stifte (40,42) zu den Seitenwänden (24) dem Außen- liehst raumsparend unterzubringen. Andererseits muß
durchmesser der Ampullen (16) entspricht sichergestellt sein, daß jede beliebige der Ampullen dem
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn- Einlagemngsbehälter zur weiteren Verwendung auch zeichnet, daß das Oberteil (22) der Schachtel (18), die wieder auf einfache Weise entnommen werden kann.
Seitenwände (24) des Unterteils (20) mindestens teil- 25 Es ist aus Einrichtungen der Anmelderin bekannt weise überlappt Ampullen in gitterartigen Einsätzen zu lagern, die Be-
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch standteil von Schubfächern sind, wobei die Schubfächer gekennzeichnet, daß von allen Stiften (40, 42) einer ihrerseits wiederum Bestandteil von schrankartigen Kä-Bodenplatte (28) wenigstens einer (42) bis in die un- sten sind.
mittelbare Nähe der Unterseite der Deckelplatte des 30 Bei dieser Art der Einlagerung sind die Ampullen Oberteils (22) reicht. durch Stäbe bzw. Wände der gitterartigen Einsätze
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, räumlich voneinander getrennt, wodurch sich der Platzdadurch gekennzeichnet, daß einer der an der Innen- bedarf jeder Ampulle vergrößert.
seite der Bodenplatte (28) befestigten Stifte (40, 42) Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kom-
eine Längsbohrung (44) aufweist und daß an der 35 pakte und handhabungsfreundliche Lagerungsart für
Innenseite der Deckelplatte lagemäßig über diesem die Ampullen zu finden.
Stift ein weiterer Stift (46) befestigt ist, der durch die Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Vor-
Längsbohrung und durch die an dieser Stelle eben- richtung erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
falls noch durchbohrte Bodenplatte (28) hindurch- Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
ragt 40 Die in jeder Schachtel angeordneten Stifte sind im
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, Regelfall gleichlang ausgebildet. Durch eine definiert dadurch gekennzeichnet, daß die Schachtel (18) aus ungleiche Länge der Stifte ist es möglich, den Ort einer Niederdruck-Polyäthylen besteht. jeden Ampulle bezüglich der Stifte und damit innerhalb
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, der Schachtel genau festzulegen.
dadurch gekennzeichnet, daß jeder turmartige Ka- 45 Zum Zweck der Sicherung des Schachtelinhalts vor
sten (10) an mindestens zwei seiner gegenüberlie- unbefugtem oder unbeabsichtigem Öffnen kann es wün-
genden Seiten vollständig offen ist, daß die Länge sehenswert sein, die Schachtel zu versiegeln. Zu diesem
jeder Schachtel (18) nicht größer ist als der Abstand Zweck kann eine beispielsweise aus Niederdruck-Poly-
der gegenüberliegenden offenen Seiten des Kastens äthylen bestehende Schachtel dadurch versiegelt wer-
(10), daß die Schachteln (18) auf ebenen Zwischenbö- 50 den, daß einer der an der Innenseite der Bodenplatte
den (14) des Kastens (10) lagerbar sind und daß der befestigten Stifte eine Längsbohrung aufweist und daß
lichte Abstand der Zwischenböden (14) geringfügig an der Innenseite der Deckelplatte lagemäßig über die-
größer ist als die Höhe der Schachteln (18). sem Stift ein weiterer Stift befestigt ist, der durch die
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn- Längsbohrung durch die an dieser Stelle ebenfalls noch zeichnet daß jeder Zwischenboden (14) mindestens 55 durchbohrte Bodenplatte hindurchragt, so daß dieser einen Vorsprung (26) aufweist, der in eine in der Stift mit der Bodenplatte verschweißt werden kann, mit Deckel- und/oder Bodenplatte (28) des Ober- (2) dem Erfolg, daß sich Ober- und Unterteil der Schachtel bzw. Unterteils (20) einer Schachtel (18) angeordne- nicht mehr zerstörungsfrei voneinander trennen lassen, ten Vertiefung (30) einrastbar ist. Für eine kompakte, sichere Lagerung der Ampullen
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn- 60 ist es weiterhin vorteilhaft, jeden der in den Behälter zeichnet, daß die auf den Zwischenböden (14) eines einbringbaren turmartigen Kästen an mindestens zwei Kastens (10) nebeneinanderliegend angebrachten seiner gegenüberliegenden Seiten vollständig offen aus-Vorsprünge (26) gleichweit von einer der offenen zubilden, so daß die Länge jeder der auf den Zwischen-Seiten des Kastens (10) entfernt sind. boden der Kästen zu lagernden Schachteln genauso
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch 65 lang sein kann wie der Abstand der sich gegenüberliegekennzeichnet, daß die Deckel- und/oder Boden- genden offenen Seiten eines jeden Kastens.
platte (28) jeder Schachtel (18) mit einer in deren Auch ist es vorteilhaft, wenn der lichte Abstand dieser
Längsrichtung (L) sich wenigstens teilweise erstrek- Zwischenböden eines Kastens nicht größer ist als es die
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