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DE3341180A1 - Haushaltsschneidemaschine, insbesondere mit elektromotorischem antrieb - Google Patents

Haushaltsschneidemaschine, insbesondere mit elektromotorischem antrieb

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DE3341180A1
DE3341180A1 DE19833341180 DE3341180A DE3341180A1 DE 3341180 A1 DE3341180 A1 DE 3341180A1 DE 19833341180 DE19833341180 DE 19833341180 DE 3341180 A DE3341180 A DE 3341180A DE 3341180 A1 DE3341180 A1 DE 3341180A1
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DE
Germany
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cutting machine
outer sleeve
household cutting
machine according
link pin
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Application number
DE19833341180
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English (en)
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DE3341180C2 (de
Inventor
Norbert Dipl.-Ing. Flammann (FH), 5650 Solingen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Krups GmbH and Co KG
Original Assignee
Robert Krups Stiftung & Co Kg 5650 Solingen
Robert Krups GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Robert Krups Stiftung & Co Kg 5650 Solingen, Robert Krups GmbH and Co KG filed Critical Robert Krups Stiftung & Co Kg 5650 Solingen
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Description

PATENTANWÄLTE ^ DiPL-PHYS.BUSE · DiPL-PHYS.MENTZEL · dipl-ing.
Unterdörnen 114 · Postfach 200210 · 5600 Wuppertal 2 · Fernruf (0202)5570 22/23/24 · Telex 8591606wpa
89 5800 Wuppertal 2, den
Kennwort: Kulissenführung
Firma Robert Krups Stiftung & Co. KG., Heresbachstr. 29, 565o Solingen 19 Haushaltsschneidemaschine, insbesondere mit elektromotorischem Antrieb
Die Erfindung bezieht sich auf eine Haushaltsschneidemaschine, insbesondere mit elektromotorischem Antrieb, für ein in einer senkrechten Ebene angeordnetes Kreismesser, mit einer dieses Kreismesser bereichsweise abdeckenden Schutzplatte, einem den Antrieb betätigenden Taster, mit einer Arbeitsplatte und mit einer Anschlagplatte, deren Abstand von dem Kreismesser zur Veränderung der Schnittstärke des abzutrennenden Gutes mittels einer Verstelleinrichtung veränderbar ist.
Derartige Haushaltsschneidemaschinen sind in mannigfachen Ausführungsformen bekannt geworden. Ihre Verstelleinrichtung besteht in aller Regel aus einer Gewindespindel, die mit einer Gewindemutter zusammenwirkt. Zwischen diesen beiden Teilen findet eine Relativdrehbewegung statt, durch welche der Abstand der Anschlagplatte vom Kreismesser verändert wird. V/elcher dieser beiden Teile ortsfest und welcher lageveränderbar ist, bleibt gleichgültig.
Vielfach werden die Gewindespindeln aus einem metallischen Werkstoff gefertigt, wobei die Spindel auf ihrer Außenfläche ein Gewinde trägt, das mit dem Gegengewinde der Stellmutter zusammenwirkt. Derartige Teile sind verhältnismäßig kostspielig in ihrer Herstellung.
Die Erfindung will einen anderen Weg aufzeigen, wie man mit einfachen und wohlfeil herzustellenden Einzelteilen eine Verstelleinrichtung schaffen kann,
BAD ORIGINAL
die nach dem Zusammensetzen der Einzelteile die gewünschte Lageveränderung der Anschlagplatte herbeiführen kann, wobei man aber die Möglichkeit hat, mit einfachen Mitteln die Abmessungen eines Gewindeganges zu verändern.
Dieses Ziel ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, daß die Verstelleinrichtung eine Außenhülse und eine damit drehfest verbundene Innenhülse aufweist und daß' die Außenhülse drehbar und gegen Längsverschieben gesichert auf einer Lagerachse der Anschlagplatte gelagert ist, wobei Außenhülse und Innenhülse Ringwände aufweisen, deren einander zugekehrte Stirnflächen eine gewindegangartige Kulisse begrenzen, in die ein ortsfest an der Haushaltsschneidemaschine, vorzugsweise an deren Arbeitsplatte, angeordneter Kulissenzapfen eingreift. Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung . der Verstelleinrichtung für eine Haushaltsschneidemaschine der genannten Art wird sowohl die Außenhülse als auch die Innenhülse zunächst gesondert ge-
■^ fertigt. Dies hat den Vorteil, daß beide Hülsen in einfacher Weise hergestellt werden können, wobei man es in der Hand hat, die Ringwände in Bezug auf ihre Höhenlage unterschiedlich zu gestalten. Dadurch erhält man die Möglichkeit ,der gewindegangartige Kulisse, die durch die Stirnflächen der Ringwände gebildet wird, bestimmte Abmessungen zu geben und auch den
^0 Verlauf der Kulisse zu beeinflussen.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die einstückig aus einem Kunststoff gefertigte Außenhülse einen Außenring und konzentrisch dazu einen durchmessermäßig kleineren Innenring auf, wobei zwischen diesen beiden Ringen die Ringwand mit ansteigender Höhe angeordnet ist und wobei die Außenhülse einen Boden aufweist, der in seiner Mitte einen Durchbruch hat, der vom freien Ende der Lagerachse durchgriffen wird und v/obei auf dem durchgesteckten Ende der Lagerachse ein Sicherungselement anbringbar ist, das sich sperrend gegen den Boden der Außenhülse legt. Bei dieser Gestaltung der Außenhülse kann diese mit verhältnismäßig einfachen Werkzeugen gefertigt werden. Auch die Verwendung von Seitenschiebern bei den Herstellungswerkzeugen kann verzichtet werden. Die Stirnfläche der Ringwand bildet dabei die eine Begrenzungswand der Kulisse, der mit dem Kulissenzapfen zusammenarbeitet. Es ergibt sich dabei der Vorteil, daß man diese Begrenzungswand in unterschiedlicher Höhe enden lassen kann.
BAD ORIGINAL
Es empfiehlt sich, die einstückig aus einem Kunststoff gefertigte Innenhülse als hohlzylinderförmigen Körper auszubilden, der aus zwei Hohlzylinderabschnitten mit unterschiedlichen Durchmessern und unterschiedlichen Längenabmessungen besteht, wobei die Innenhülse eine Ringwand aufweist, deren Stirnfläche die eine Begrenzungswand der Kulisse bildet. Diese Begrenzungswand der Innenhülse ist der der Außenhülse anzupassen. Den gegenseitigen Abstand der beiden Begrenzungswände kann man verändern, um hier beispielsweise eine Anpassung vornehmen zu können, wenn ein in seinen Abmessungen größer gehaltener Kulissenzapfen eingesetzt werden soll.
Es empfiehlt sich, die Innenhülse eine Rippe zur drehfesten Verbindung mit der Außenhülse und mehrere Vorsprünge aufweisen zu lassen. Die letzteren dienen der Zentrierung, während die erstgenannte Rippe in eine Nut am Innenring der Außenhülse eingreift.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung weist die Innenhülse eine Ein-1-* führung für den Kulissenzapfen auf. Diese Einführung gestattet nicht nur das Einführen des Kulissenzapfens in die Kulisse sondern ermöglicht auch eine nachträgliche Aufhebung dieser Verbindung, beispielsweise um den Kulissenzapfen aus der Kulisse herausnehmen zu können. Damit ist eine Trennung dieser beiden Teile möglich.
Es empfiehlt sich, die Anschlagplatte einen vorspringenden umlaufenden Flansch aufweisen zu lassen, an dessen Innenfläche ein Teilbereich der Außenfläche des Außenringes der Außenhülse anliegt und die eine mittige Verdickung besitzt, die von dem ihr zugekehrten Ende der Innenhülse umgriffen ist und in ihrer Mitte die Lagerachse aufweist und wobei in der Anschlagplatte zwisehen Verdickung und Flansch liegend ein fensterartiger Durchbruch zum Durchgriff des Kulissenzapfens angeordnet ist.
Die Anschlagplatte hat zweckmäßig auf ihrer der Arbeitsplatte zugekehrten Seite zwei in Abstand voneinander angeordnete und parallel zueinander liegende Führungsstangen, die in der Arbeitslage der Anschlagplatte in Bohrun- -50 gen der Arbeitsplatte geführt eingreifen.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist der Kulissenzapfen Bestandteil eines einstückigen Kulissenzapfenhalters, der seinerseits fest mit der Arbeitsplatte verbunden ist. Dabei empfiehlt es sich, daß der Kulissenzapfenhalter an seinem vorderen freien Ende den Kulissenzapfen trägt, an den sich eine Leiste anschließt, die in ihrem unteren Bereich - auf unterschiedlichen Seite der Leiste liegend - gekrümmte Führungsflächen hat, die über je eine schräge Übergangskante in den Führungszapfen auslaufen und wobei das rückwärtige, der Befestigung mit der Arbeitsplatte dienende Ende des Kulissenzapfenhalters eine'Verdickung aufweist. Diese Ausbildung des Kulissenzapfenhalters hat nicht nur den Vorteil, daß er in einfacher Weise aus einem einzigen Werkstoff, vorzugsweise aus einem Kunststoff, hergestellt werden kann sondern daß er auch eine vorzügliche Führung mit den zugeordneten Teilen der zusammengesetzten Innen- und Außenhülse ergibt.
Zweckmäßig ist es, daß die Verdickung des Kulissenzapfenhalters in einer Ausnehmung der Arbeitsplatte angeordnet ist und mit deren Begrenzungswandungen derart verbunden ist, daß eine einen Quersteg der Verdickung durchgreifende Befestigungsschraube in die eine Seitenwandung eingreift und durch einen Durchbruch in der gegenüberliegenden anderen Seitenwand zugänglich ist, während eine Verlängerung in einen Durchbruch des Bodens der Ausnehmung eingreift. Bei dieser Art der Festlegung des Kulissenzapfenhalters an der Arbeitsplatte kommt man mit einer einzigen Befestigungsschraube aus, die von der Unterseite der Arbeitsplatte her zugänglich ist. Trotz Benutzung nur einer einzigen Befestigungsschraube ist ein Verdrehen des Kulissenzapfenhalters nicht möglich, weil dessen rückwärtige Verlänge- ^ rung in einen zugeordneten Durchbruch in einer Wandung der Arbeitsplatte
eingreift.
In der Praxis kommt es häufig vor, daß dann, wenn die Anschlagplatte in eine ihrer beiden Endlagen, beispielsweise in die Null-Lage überführt ist, der Versuch unternommen wird, die Verstelleinrichtung noch weiterzudrehen. Da- ^0 bei werden beachtliche Kräfte auf die Verstelleinrichtung ausgeübt, die zu
einer Beschändigung oder gar zu einer Zerstörung derselben führen können. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung der Verstelleinrichtung der Haushaltsschneidemaschine eine Kappe züge-
<. ty
ordnet, die unter Bildung einer Rutschkupplung lösbar mit der Außenhülse der Verstelleinrichtung verbunden ist. Diese Kappe umgreift Bereiche der AuQenhülse der Verstelleinrichtung und wird vom Benutzer daher beim Gebrauch stets erfaßt. Wenn sich nun die Anschlagplatte in ihrer einen Endstellung, beispielsweise in der Null-Stellung befindet und dann der Versuch
unternommen wird, die Verstelleinrichtung weiterzudrehen, dann ist dies nicht mehr möglich, weil durch die zwischengeschaltete Rutschkupplung eine Relativbewegung der Kappe zu der Außenhülse der Verstelleinrichtung erfolgt. Dadurch werden Kräfte von der Verstelleinrichtung ferngehalten, die -ν l0 zu ihrer Beschädigung oder Zerstörung führen könnten. Man hat es dabei in
der Hand, die Rutschkupplung so zu gestalten, daß nur eine bestimmte Kraft übertragen werden kann. Wird diese überschritten, dann tritt die Rutschkupplug in Aktion.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Rutschkupplung weist der Boden ^ der Außenhülse an seiner Außenseite einen konzentrisch zu seinem Mittelpunkt liegenden Kranz von Vertiefungen auf, in die Vorsprünge der Kappe eingreifen. Es genügt dabei, der Kappe nur wenige Vorsprünge, beispielsweise vier, zuzuordnen. Diese greifen dann in einige der Vertiefungen des Kranzes ein.
Zweckmäßig ist es, wenn die Außenhülse auf ihrer äußeren Umfangsfläche ) eine vorzugsweise umlaufende Rast aufweist, die von einer von der Umfangsfläche der Kappe nach innen vorstehenden Gegenrast umgriffen wird. Die Kappe ist einstückig aus einem Kunststoff gefertigt. Die Vorsprünge und die Gegenrast werden sofort mit erzeugt.
Auf der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt und zwar zeigen:
Fig. 1 in schaubildlicher Darstellung die erfindungsgemäße Haushaltsschneidemaschine in ihrer Arbeitslage,
Fig. 2 ebenfalls in schaubildlicher Darstellung die erfindungsgemäße Haushaltsschneidemaschine, jedoch nunmehr von der im Bezug auf Fig. 1
gegenüberliegenden anderen Seite aus gesehen,
Fig. 3 im vergrößerten Maßstab und in schaubildlicher Ansicht einen Teil der erfindungsgemäßen Haushaltsschneidemaschine, bei der die
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Arbeitsplatte noch nicht in ihre Einbaulage gebracht ist, teilweise weggeschnitten und bei fehlender Verstelleinrichtung an der Anschlagplatte,
Fig. 4 im Längsschnitt einen Kulissenzapfenhalter, der bei der Haushaltsschneidemaschine gemäß der Fig. 1 eingesetzt wird,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Kulissenzapfenhalters gemäß der Fig. 4,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Kulissenzapfenhalter nach der Fig: 4,
Fig. 7 im Längsschnitt eine Innenhülse der Verstelleinrichtung für die Anschlagplatte der Haushaltsschneidemaschine gemäß der Fig. 1,
Fig. 8 eine Seitenansicht der Innenhülse gemäß der Fig. 7,
Fig. 9 ebenfalls eine Seitenansicht der Innenhülse gemäß der Fig. 7, jedoch von der gegenüberliegenden anderen Seite her gesehen,
Fig. Io eine Abwicklung der Innenhülse gemäß der Fig. 7,
Fig. 11 im Längsschnitt eine Außenhülse der Verstelleinrichtung für die Anschlagplatte der Haushaltsschneidemaschine gemäß der Fig. I1
Fig. 12 eine Seitenansicht der Außenhülse gemäß der Fig. 11 von der offenen Seite der Außenhülse her betrachtet,
Fig. 13 eine Seitenansicht der Außenhülse gemäß der Fig. 11 der Zeichnung von der gegenüberliegenden anderen Seite aus gesehen, teilweise weggeschnitten,
Fig. 14 eine Abwicklung eines Teiles der Außenhülse gemäß der Fig. der Zeichnung,
Fig. 15 im Schnitt eine Kappe, die auf cem freie Ende der Außenhülse der Verstelleinrichtung befestigt wird,
Fig. 16 eine Ansicht der Kappe gemäß der Fig. 15 von der offenen Seite der Kappe her gesehen,
Fig. 17 im Schnitt die die Verstellvorrichtung der Haushaltsschneidemaschine nach der Fig. 1 bildenden Teile nach ihrem Zusammenbau in ihrer Arbeitsstellung und
Fig. 18 einen Schnitt entlang der Linie XVIII-XVIII durch die Verstelleinrichtung gemäß der Fig. 17.
Es sei zunächst erwähnt, daß in den Figuren der Zeichnungen nur diejenigen Teile einer Haushaltsschneidemaschine wiedergegeben sind, die für das Verständnis der Erfindung Bedeutung haben. So ist es beispielsweise unterlassen, den motorischen Antrieb und die dazu gehörenden Steuerteile zu zeigen. Ferner fehlt die elektrische Anschlußleitung und es fehlen auch Zubehörteile, wie Restehalter od.dgl. Alle nicht dargestellten Teile der Haushaltsschneidemaschine können einen an sich bekannten Aufbau haben.
Die dem Ausführungsbeispiel zugrunde gelegte Haushaltsschneidemaschine ist generell mit 2o bezeichnet. Sie weist ein Gehäuse 21 auf, in dem u.a. der elektrische Antriebsmotor sowie Steuer- und Regelglieder angeordnet sind. Zum Betätigen des Antriebes der Haushaltsschneidemaschine 2o dient ein an sich bekannter Taster 22, der im oberen Bereich des Gehäuses 21 angeordnet ist und der im gewählten Ausführungsbeispiel nur dann betätigt v/erden kann, wenn sich eine Schutzplatte 27 in ihrer Arbeitslage befindet.
Zu der Haushaltsschneidemaschine 2o gehört auch eine Anschlagplatte 23, deren Abstand von einem Kreismesser 26 zur Einstellung der Schnittstärke des abzutrennenden Gutes verändert werden kann. Zum Verstellen der Anschlagplatte 23 dient eine generell mit 24 bezeichnete Verstelleinrichtung, deren Ausbildung und Gestalt noch näher angegeben wird.
Zwischen dem Gehäuse 21 der Haushaltsschneidemaschine 2o und der Anschlagplatte 23 befindet sich eine sichelförmige Öffnung 25 zum Durchtritt
des abzuschneidenden Gutes.
Wie schon gesagt, ist die Haushaltsschneidemaschine 2o mit einem Kreismesser 26 ausgestattet. Dieses Kreismesser ist senkrecht angeordnet. Es ist ferner in an sich bekannter Weise im Gehäuse 21 der Haushaltsschneidemaschine 2o gelagert und wird in ebenfalls bekannter Weise von einem elektromotorischen Antrieb, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Getriebes, in Drehung versetzt. Das Kreismesser 26 ist lösbar im Gehäuse 21 angeordnet, um es bei Bedarf reinigen zu können.
Dem Kreismesser 26 ist eine es bereichsweise abdeckende abnehmbare Schutzplatte 27 zugeordnet. Diese ist im gewählten Ausführungsbeispiel ein einstückiger plattenförmiger Körper. Dieser ist verschiebbar am Gehäuse 21 der Haushaltsschneidemaschine 2o gelagert. Die Schutzplatte 27 kann dabei mehrere Stellungen einnehmen. Dargestellt ist in der Fig. 1 der Zeichnung die Arbeitslage der Schutzplatte 27, in welcher der Taster 22 betätigt werden kann und in der ein der Schutzplatte 27 zugekehrter Bereich des Kreismessers 26 freigegeben ist. Die Schutzplatte 27 kann in der Fig. 1 nach rechts verschoben werden, bis sie den in Fig. 1 sichtbaren Teil des Kreismessers 26 ganz abdeckt. In dieser Stellung ist der Taster 22 gesperrt. Durch Überführen der Schutzplatte 27 in eine gegenüberliegende zweite Ruhelage wird der Taster 22 ebenfalls gesperrt. In dieser Lage ist darüber hinaus ein Abnehmen bzw. ein Wiederanbringen der Schutzplatte 27 am Gehäuse 21 der Haushaltsschneidemaschine 2o möglich. Das Überführen der Schutzplatte 27 in die Arbeitsiage bzw. in die beiden Ruhelagen wird durch einen Handgriff 28 erleichtert, der der Vorderfläche der Schutzplatte 27 angeformt ist.
Die Haushaltsschneidemaschine 2o ist ferner mit einer Arbeitsplatte 29 ausgerüstet, die starr mit dem Gehäuse 21 der Haushaltsschneidemaschine 2o verbunden ist, somit nicht hochgeklappt werden kann. Die Arbeitsplatte 29 ist brückenartig gestaltet und hat an ihrer Oberfläche eine nicht näher bezeichnete Nut zur Führung von Zusatzwerkzeugen, beispielsweise zur Führung eines Schlittens für den Restehalter.
Die Fig. 3 der Zeichnung gibt nähere Einzelheiten über die Ausbildung der Anschlagplatte 23 wieder und zeigt auch, wie diese mit der Arbeitsplatte 29
verbunden wird. Zu diesem Zweck ist die Anschlagplatte 23 mit zwei im Abstand voneinander angeordneten Führungsstangen 3o versehen, die in Bohrungen 31 eingreifen, die im Boden 38 einer Ausnehmung 37 der Arbeitsplatte vorgesehen sind. Im übrigen ist die Ausnehmung 37 im Querschnitt gesehen U-förmig gestaltet. Die beiden längeren Seitenwandungen 39 bilden die Schenkel dieses U1S.
Auf ihrer Vorderseite ist die Anschlagplatte 23 mit einem vorspringenden kreisförmigen Flansch 32 ausgerüstet, der in noch zu beschreibender Weise mit einer Verstelleinrichtung 2A zusammenarbeitet. Dies gilt auch für eine im Zentrum des durch den vorspringenden Flansch begrenzten Raumes angeordnete scheibenförmige Verdickung 33, die der benachbarten Wand der Anschlagplatte 23 angeformt ist. In der Mitte dieser Verdickung 33 ist eine Lagerachse 3A angeordnet und schließlich ist in dem von dem vorspringenden Flansch 32 begrenzten Raum noch ein fensterartiger Durchbruch 35 vorgesehen, durch welchen ein Kulissenzapfenhalter 36 hindurchgreifen kann, der ortsfest an der Arbeitsplatte 29 befestigt ist. (Fig. 3)
Die Ausbildung des Kulissenzapfenhalters 36 ist aus den Fig. A, 5 und 6 der Zeichnungen zu ersehen. Dieser Kulissenzapfenhalter 36 ist einstückig aus einem Kunststoff, beispielsweise aus einem Kunststoff hergestellt, der unter dem Namen "DELRIN" bekannt ist. An seinem einen Ende weist der Kulissenzapfenhalter 36 einen Kulissenzapfen Ao auf, der im Querschnitt gesehen kreisrund gehalten ist. An die rückwärtige Seite des Kulissenzapfens Ao schließt sich eine längliche Leiste Al an, die - vergl. dazu die Fig. 5 und 6 der Zeichnung - in ihrem unteren Bereich auf gegenüberliegenden Seiten je mit einer schmalen Führungsfläche A2 versehen ist, die - vergl. die Fig.
5 der Zeichnung - gekrümmte Begrenzungsflächen aufweist. Vom Kulissenzapfen Ao her laufen schräge Übergangskanten A3 bis zu den waagerecht ange ordneten Seitenkanten der Führungsflächen A2.
Das rückwärtige Ende des Kulissenzapfenhalters 36 ist als Verdickung AA aus- ^0 gebildet. Dieses verdickte Ende AA ist nicht massiv gehalten sondern mit
mehreren nicht bezeichneten Durchbrüchen versehen. Etwa in der Mitte der Verdickung AA ist ein Quersteg A5 angeordnet, der von einer Bohrung A6 durchsetzt wird. Diese Bohrung A6 wird zwecks Befestigung des Kulissen-
BAD ORIGINAU
zapfenhalters 36 an der Arbeitsplatte 29 von einer Befestigungsschraube 47 durchgriffen, wie dies die Fig. 17 der Zeichnung erkennen läßt. Daraus folgt, daß das verdickte Ende AA des Kulissenzapfenhalters 36 der Ausnehmung 37 der Arbeitsplatte 29 angepaßt ist. Ferner ist erkennbar, daß die rückwärtige Wandung der Verdickung AA eine Verlängerung A8 aufweist, die in eine Spitze ausläuft. Diese Verlängerung A8 greift in eine der Bohrungen ein, die im Boden 38 der Ausnehmung 37 angeordnet sind. Bei dieser Ausführung kommt man mit einer einzigen Befestigungsschraube aus, ohne daß dabei ein Verdrehen bzw. eine Lageveränderung des Kulissenzapfenhalters 36 möglich ist.
Zu der aus Fig. 2 der Zeichnung ersichtlichen Verstelleinrichtung 2A der Anschlagplatte 23 gehört eine Innenhülse A9, die in den Fig. 7 bis Io der Zeichnung wiedergegeben ist. Daraus folgt, daß die Innenhülse A9 ein Zylinderkörper ist, der aus zwei Zylinderabschnitten unterschiedlichen Durchmessers zusammengesetzt ist, die aber - vergl. dazu die Fig. 7 der Zeichnung - unterschiedliche Längenabmessungen haben. Die Innenhülse A9 ist einstückig aus einem Kunststoff, beispielsweise aus einem solchen, der unter dem Handelsnamen "NOVODUR" bekannt ist, hergestellt. Im Inneren der Innenhülse A9 befindet sich ein in Längsrichtung verlaufender und im wesentlichen die ganze Länge der Innenhülse erfassender Vorsprung 5o, der zum drehfesten Kuppeln mit der Außenhülse 56 der Verstelleinrichtung 2A dient.
Die Innenhülse A9 weist ferner eine Ringwand 53 mit ansteigender Höhe auf, vergl. dazu die Fig. 7 und Io der Zeichnung. Die Stirnfläche der Ringwand ist mit 5A bzw. 55 bezeichnet. Dabei ist der eine Bereich 5A mit einer unterschiedlichen Steigung gegenüber dem zweiten Bereich 55 versehen. An den Bereich 5A schließt sich noch ein kurzer horizontaler Bereich 77 an, wie dies die Fig. Io der Zeichnung erkennen läßt.
Auf der einen Seite der Ringwand 53 sind Rippen 51 angeordnet. Diese Rippen haben im dargestellten Ausführungsbeispiel gleichen Abstand voneinander, sind aber unterschiedlich lang bemessen, wobei sie jedoch in der gleichen horizontalen Ebene enden. Nachzutragen bleibt noch, daß die Innenhülse A9 eine Einführung 52 für den Kulissenzapfen Ao aufweist. Diese Einführung ist an ihrer einen Seite mit einer nicht näher bezeichneten trichterförmigen Erweiterung versehen.
< /16-
In den Fig. 11 bis IA der Zeichnung ist die mit der Innenhülse A9 zusammenwirkende AuBenhülse 56 der Verstelleinrichtung 2A dargestellt. Auch die Außenhülse 56 ist einstückig aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus einem solchen, der unter der Handelsbezeichnung "NOVODUR" bekannt ist, gefertigt.
Die Außenhülse 56 hat zunächst einen umlaufenden Außenring 57, an dessen Umfangsfläche eine umlaufende Rast 68 angeordnet ist, die zum lösbaren Anbringen einer Kappe 71 dient. Es ist ferner ein durchmessermäßig wesentlich kleinerer Innenring 58 vorgesehen. Die Ringe 57 und 58 sind konzentrisch zueinander angeordnet. Zwischen dem Außenring 57 und dem Innenring 58 ist noch eine Ringwand 6A mit ansteigender Höhe vorgesehen, wie dies die Fig. und IA erkennen lassen. Die Stirnfläche der Ringwand 6A läßt sich in die Bereiche 65 und 66 unterteilen, wobei der erste Bereich 65 eire kleinere Steigung aufweist als der sich dsran anschließende zweite Bereich 66. Die Krickstelle zwischen den beiden Bereichen 65 und 66 liegt dabei bei 67. Dies entspricht etwa einer Drehung der Außenhülse 56 um 18o°. An den Bereich 66 schließt sich noch ein kurzer horizontaler Bereich 78 an, wie dies die Fig. 14 der Zeichnung erkennen läßt.
Nachzutragen bleibt noch, daß die Außenhülse 56 einen Boden 59 aufweist, der seinerseits einen hochgezogenen Mittelteil 6o bildet, in dem ein Durchbruch 61 zum Durchgriff des vorderen freien Endes der Lagerachse 34 angeordnet ist. Dem Durchbruch 61 ist ein Aufnahmeraum 62 nachgeschaltet, in dem nach dem Zusammensetzen der Verstelleinrichtung 24 das vordere freie Ende der Lagerachse 34 ruht. In diesem Aufnahmeraum 62 sitzt auch ein an sich bekanntes Sicherungselement 8o auf der Lagerachse 34. Durch dieses wird die Außenhülse 56 gegen Längsverschiebung gesichert.
Wie die Fig. 12 der Zeichnung erkennen läßt, ist die Stirnfläche der Ringwand mit einer Riffelung 69 versehen. Eine Riffelung ist auch auf der Ringwand 81 (Fig. 9) angebracht. Die Kraft beim bestimmungsgemäßen Gebrauch - beim Schneiden - wirkt auf die Innenhülse. Eine Selbsthemmung der zusammenwirkenden Teile ist gewährleistet. Aus der gleichen Figur ist auch zu erkennen, daß die Ringwand 64 nicht durchläuft. Es ist eine Unterbrechung vorgesehen, in welcher eine Rast 79 liegt. Diese Rast 79 muß überwunden werden, um die Anschlagplatte 23 von der Arbeitsplatte 29 trennen zu können.
^ABORIGINAL
Aus den Fig. 11 und 13 der Zeichnung ist auch ersichtlich, daß der Boden 59 der Außenhülse 56 auf seiner Außenseite eine Mehrzahl von Vertiefungen 7o aufweist, die auf einem Kreis angeordnet sind. Es ist eine Vielzahl von Vertiefungen 7o vorgesehen, derart, daß diese praktisch aneinander anschließen, wie dies die Fig. 13 erkennen läßt. Diese Vertiefungen 7o bilden den einen Teil einer Rutschkupplung, deren anderer Teil der Kappe 71 zugeordnet ist, welche in den Fig. 15 und 16 der Zeichnung dargestellt. Diese einstückig aus einem Kunststoff hergestellte Kappe 71 hat eine umlaufende Umfangsfläche 72. Deren Durchmesser ist dem der Außenhulse 56 angepaßt, weil die Umfangsfläche eine nach innen weisende Gegenrast 73 aufweist, die mit der Rast 68 an der Außenfläche der Außenhülse 56 im Sinne des Festlegens der Kappe 71 zusammenwirken soll.
Die Kappe 71 hat einen durchlaufenden Boden 74, auf dessen Innenfläche in kreisrunder Anordnung Vorsprünge 75 angeordnet sind, die mit den Vertiefungen 7o an der Außenseite des Bodens 59 der Außenhülse 56 zusammenwirken. Beide Teile 7o und 75 bilden zusammen eine Rutschkupplung. Im Zusammenwirken der Teile 7o und 75 kann nämlich nur eine begrenzte kraft übertragen werden. Wird diese Kraft überschritten, dann können die Vorsprünge 75 aus den ihnen zugeordneten Vertiefungen 7o austreten, d.h. es ist eine Bewegung der Kappe 71 relativ zur Außenhülse möglich. Durch diese Rutsch_ kupplung soll ein Zerstören von Teilen der Feststelleinrichtung 24 verhindert werden. Wenn beispielsweise die Verstelleinrichtung 24 in ihre Null-Lage überführt wird und damit ein weiteres Zurückbewegen in Richtung auf die Arbeitsplatte nicht mehr möglich ist, wird bei dem Versuch, die Verstelleinrichtung trotzdem weiterzudrehen, die Rutschkupplung wirksam. Dies ist im übrigen auch dann der Fall, wenn sich die Anschlagplatte in ihrer äußersten ausgefahrenen Lage befindet.
In den Fig. 17 und 18 der Zeichnung sind die zusammenwirkenden und zusammengesetzten Teile der Verstelleinrichtung 24 der Haushaltsschneidemaschine 2o zu erkennen. Daraus folgt, daß die Außenhülse 56 mit ihrem vorderen freien Ende an der Innenwandung des vorspringenden Flansches 32 der Anschlagplatte 23 anliegt. Die Stirnfläche stößt dabei gegen den benachbarten Bereich der Anschlagplatte 23. Die Lagerachse 34 hat den Durchbruch 61 im Mittelteil 6o des Bodens 59 der Außenhulse 56 durchgriffen. Das Sicherungs-
element 80 ist auf dem vorderen freien Ende der Lagerachse 34 angebracht. Sicherungselement 80 und das vordere freie Ende der Lagerachse 34 liegen in dem Aufnahmeraum 62. Die Innenhülse 49 ist gegen Verdrehen gesichert mit der Außenhülse 56 verbunden. Dies geschieht dadurch, daß die Rippe 5o der Innenhülse 49 in die Nut 63 am Innenring 58 eingreift. Die Rippen 51 der Innenhülse 49 dienen zur Zentrierung.
Der vordere Teil der Innenhülse 49 umgreift die Verdickung 33 der Anschlagplatte 23. Die vordere Stirnfläche der Innenhülse 49 liegt an der Anschlagplatte 23 an. Die gegenüberliegende andere Stirnfläche der Innenhülse 49 liegt *° an der Innenwand des Bodens 59 der Außenhülse 56. In dieser Lage bilden die
einander zugekehrten Stirnflächen der Ringwande 64 bzw. 53 eine gewindegangartige Kulisse 76, in die der Kulissenzapfen 4odes Kulissenzapfenhalters 36 eingreift. Die gekrümmten Führungsflächen 42 des Kulissenzapfenhalters . wirken in der in der Fig. 18 dargestellten Weise mit Wandungen der Außenhülse 56 zusammen. Die vordere Fläche der Leiste 41 des Kulissenzapfenhalters 36 liegt dabei in der benachbarten Wandung der Innenhülse 49 an. Auf diese Weise wird eine sehr gute Führung der zusammenwirkenden Teile der Verstelleinrichtung 24 erzielt.
In einer Lage, vorzugsweise etwa in der Null-Lage der Anschlagplatte 23, ist eine Trennung des Kulissenzapfens 4o von den übrigen Teilen der Verstelleinrichtung 24 möglich. Dies bedeutet, daß - wie in der Fig. 3 der Zeichnung dargestellt - die Anschlagplatte 23 ganz von der Arbeitsplatte 29 abgenommen werden kann. Auf der anderen Seite ist ein genau so einfaches Wieder-
zusammenfügen der Anschlagplatte 23 mit der Arbeitsplatte 29 möglich.
Wie bereits erwähnt, ist die dargestellte Ausführung nur eine beispielsweise Verwirklichung der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind noch mancherlei andere Anwendungen und Ausbildungen möglich. Dies gilt insbesondere für die Innen- und Außenhülse 49 bzw. 56, deren Teile eine andere als die dargestellte Ausbildung erhalten können. Vor allem ließe sich auch die Steigung der Ringwände gegenüber dem gezeigten Ausfuhrungsbeispiel variieren. Dabei ist es auch möglich, anstelle der geradlinigen Steigung eine leicht gekrümmte einzusetzen, wobei die Krümmung vorzugsweise nach außen zeigt. Auch eine Aufgliederung der Stirnflächen in mehr als zwei Abschnitte mit unterschiedlichen Steigungen ist möglich.
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DiPL-PHYS. BUSE · DiPL-PHYS. MENTZEL.· dipl-ing. LUDEWIG
Unterdörnen 114 · Postfach 200210 · 5600 Wuppertal 2 · Fernruf (0202) 557022/23/24 . Telex 8 591 606 wpat
5600 Wuppertal 2, den Kennwort: Kulissenführung
Firma Robert Krups Stiftung & Co. KG., Heresbachstr. 29, 565o Solingen 19
Haushaltsschneidemaschine, insbesondere mit Bezugszeichenliste: elektromotorischem Antrieb - Leiste (an 36)
Hausha ltsschne idemaschine - Führungsfläche (an 36)
2o - Gehäuse Al - schräge Übergangskante
21 - Taster ' 42 - verdicktes Ende (von 36)
22 - Anschlagplatte A3 - Quersteg (in AA)
23 - Verstelleinrichtung AA - Bohrung (in 45)
2A - sichelförmige Öffnung A5 - Befestigungsschraube (für 36)
25 - Kreismesser A6 - Verlängerung (von 44)
26 - Schutzplatte A7 - Innenhülse (von 24)
27 - Handgriff (an 27) A8 - Rippe (von 49)
28 - Arbeitsplatte A9 - Vorsprung
29 - Führungsstange (an 23) 50 - Einführung (für £o)
3o - Bohrungen (in 38) 51 - Ring,va"C "-.it ansteigender
31 - vorspringender Flansch (an 23) 52 Höhe (vco L9)
32 - Verdickung (an 23) 53 - erster Bereich der Stirnfläche
(von 53)
33 - Lagerachse (an 23) - zweiter Bereich der Stirnfläche
34 - fensterartiger Durchbruch (in 23) 5A (von 53)
35 - Kulissenzapfenhalter 55 - AuGenhülse (von 24)
36 - Ausnehmung (in 29) - Außenring (von 56)
37 - Boden (von 37) 56 - Innenring (von 56)
38 - Seitenwandungen 57 - Boden (von 56)
39 - Kulissenzapfen (an 36) 58
Ao - 59
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60 - hochgezogener Mittelteil (von 59)
61 - Durchbruch
62 - Aufnahmeraum
63 - Nut (von 58)
64 - Ringwand mit ansteigender Höhe (von 56)
65 - erster Bereich der Stirnfläche (von 64)
66 - zweiter Bereich dar Stirnfläche (von 64) 61 - Knickstelle
68 - Rast (an 57)
69 - Riffelung (auf 65 und 66)
70 - Vertiefung (an 59)
71 - Kappe
72 - Umfangsf lache (von 71)
73 - Gegenrast (an 72)
74 - Boden (von 71)
75 - Vorsprung (an 74)
76 - Kulisse
77 - horizontaler Bereich (an 53)
78 - horizontaler Bereich (an 64)
79 - Rast
80 - Sicherungselement (an 34)
81 - Riffelung (auf 54 und 55)

Claims (13)

DiPL-PHYS. BUSE · DiPL-PHYS. MENTZEL DiPL-iNG. LUDEWIG Unterdörnen 114 · Postfach 200210 - 5600 Wuppertal 2 · Fernruf (0202) 557022/23/24 · Telex 8591 606 wpat 89 5600 Wuppertal 2, den Kennwort: Kulissenführung Firma Robert Krups Stiftung & Co. KG., Heresbachstr. 29, 565o Solingen Haushaltsschneidemaschine, insbesondere mit elektromotorischem Antrieb Ansprüche:
1. Haushaltsschneidemaschine, insbesondere mit elektromotorischem Antrieb, für ein in einer senkrechten Ebene angeordnetes Kreismesser, mit einer dieses Kreismesser bereichsweise abdeckenden Schutzplatte, einem den Antrieb betätigenden Taster, mit einer Arbeitsplatte und mit einer An-
-> schlagplatte, deren Abstand von dem Kreismesser zur Veränderung der
Schnittstärke des abzutrennenden Gutes mittels einer Verstelleinrichtung veränderbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstelleinrichtung (2A) eine Außenhülse (56) und eine damit drehfest verbundene Innenhülse (49) aufweist, und daß die AuQenhülse (56)
drehbar und gegen Längsverschieben gesichert auf einer Lacor-jC .·:· 'J-, der .Anschlagplatte (23) gelagert ist, wobei Außenhülse (56) κτ,ζ r-e---. hülse (49) Ringwände (64 bzw. 53) aufweisen, deren einander zugekehrte Stirnflächen eine gewindegangartige Kulisse (76) begrenzen,in die ei" ortsfest an der Haushaltsschneidemaschine (2o), vorzugsweise an ceren Arbeitsplatte (29), angeordneter Kulissenzapfen (4o) eingreift.
2. Haushaltsschneidemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, Gaß die einstückig aus einem Kunststoff gefertigte Außenhülse (56) einen Aussenring (57) und konzentrisch dazu einen durchmessermäßig kleineren Innenring (58) aufweist, wobei zwischen diesen beiden Ringen (57, 58) die
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Ringwand (64) mit ansteigender Höhe angeordnet ist und daß die Außenhülse (56) einen Boden (59) aufweist, der in seiner Mitte einen Durchbruch (61) hat, der vom freien Ende der Lagerachse (34) durchgriffen wird und wobei auf dem durchgesteckten Ende der Lagerachse (34) ein Sicherungselement (8o) anbringbar ist, das sich sperrend gegen den Boden (59) der Außenhülse (56) legt.
3. Haushaltsschneidemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einstückig aus einem Kunststoff gefertigte Innenhülse (49) als hohlzylinderförmiger Körper ausgebildet ist, der aus zwei Hohlzylinderabschnitten mit unterschiedlichen Durchmessern und unterschiedlichen Längenabmessungen besteht und daß die Innenhülse (49) eine Ringwand (53) aufweist, deren Stirnfläche (54, 55) die eine Begrenzungswand der Kulisse (76) bildet.
4. Haushaltsschneidemaschine nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenhülse (49) eine Rippe (5o) zur drehfesten Verbindung mit der Außenhülse (56) und mehrere Vorsprünge (51) aufweist.
5. Haushaltsschneidemaschine nach den Ansprüchen 1, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenhülse (49) eine Einführung (52) für den Kulissenzapfen (4o) aufweist.
6. Haushaltsschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagplatte (23) einen vorspringenden, umlaufenden Flansch (32) aufweist, an dessen Innenfläche ein Teilbereich der Außenfläche des Außenringes (57) der Außenhülse (56) anliegt, und eine mittige Verdickung (33) besitzt, die von dem ihr zugekehrten Ende der Innenhülse (49) umgriffen ist und in ihrer Mitte die Lagerachse (34) aufweist und daß in der Anschlagplatte (23) zwischen Verdickung (33) und Flansch (32) liegend, ein fensterartiger Durchbruch (35) zum Durchgriff des Kulissenzapfens (4o) angeordnet ist.
7. Haushaltsschneidemaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagplatte (23) auf ihrer der Arbeitsplatte (29) zugekehrten Seite, zwei in Abstand voneinander angeordnete Führungsstangen (3o) aufweist, die in der Arbeitslage der Anschlagplatte (23) Bohrungen (31) der Arbeitsplatte (29) geführt eingreifen.
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8. Haushaltsschneidemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kulissenzapfen (Ao) Bestandteil eines einstückigen Kulissenzapfenhalters (36) ist, der fest mit der Arbeitsplatte (29) verbunden ist.
9. Haushaltsschneidemaschine nach Anspruch 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kulissenzapfenhalter (36) an seinem vorderen freien Ende den Kulissenzapfen (Ao) trägt, an den sich eine Leiste (Al) anschließt, die in ihrem unteren Bereich-auf unterschiedlichen Seiten der Leiste (Al) liegend gekrümmte Führungsflächen (A2) hat, die über je eine schräge Übergangskante (A3) in den Führungszapfen (Ao) auslaufen und das rückwärtige der Befestigung mit der Arbeitsplatte (29) dienende Ende des Kulissenzapfenhalters (38) eine Verdickung (AA) aufweist.
10. Haushaltsschneidemaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ■-·-. die Verdickung (AA) des Kulissenzapfenhalters (36) in einer Ausnehmung
(37) der Arbeitsplatte (29) angeordnet und mit deren Begrenzungswandungen (38, 39) derart verbunden ist, daß eine einen Quersteg (A5) der Verdickung (AA) durchgreifende Befestigungsschraube (A7) in die eine Seitenwandung (39) eingreift und durch einen Durchbruch in der gegenüberliegenden anderen Seitenwandung (39) zugänglich ist, während eine Verlängerung (A8) in einen Durchbruch (31) des Bodens (38) der Ausnehmung
(37) eingreift (Fig. 17).
11. Haushaltsschneidemaschine nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verstelleinrichtung (2A) der Haushaltsschneidemaschine (2o) eine Kappe (71) zugeordnet ist, die unter Bildung einer Rutschkupplung lösbar mit der Außenhülse (56) der Verstelleinrichtung-(2A) verbunden ist.
12. Haushaltsschneidemaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (59) der Außenhülse (56) an seiner Außenseite einen konzentrisch zu seinem Mittelpunkt liegenden Kranz von Vertiefungen (7o) aufweist, in die Vorsprünge (75) der Kappe (71) eingreifen.
13. Haushaltsschneidemaschine nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenhülse (56) auf ihrer äußeren Umfangsfläche eine vorzugsweise umlaufende Rast (68) aufweist, die von einer von der Umfangsfläche (72) der Kappe (71) nach innen vorstehenden Gegenrast (73) umgriffen wird.
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8110 Request for examination paragraph 44
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