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Gerät zur UV-Nahbestrahlun#, insbesondere Bestrahlungsliege Die Erfindung
bezieht sich auf ein Gerät zur W-Nahbestrahlung, bei dem die Strahlungserzeuger
in einem Gehäuseraum angeordnet sind, der an der Strahlenaustrittsöffnung durch
eine strahlendurchlässige Platte begrenzt ist und zur Kühlung der Strahlungserzeuger
mindestens ein Gebläse aufweist, das Luft durch Eintrittsöffnungen ansaugt und durch
Austrittsöffnungen abgibt, insbesondere Bestrahlungsliege, bei der die Platte eine
Liegeplatte ist.
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Es sind Bestrahlungsliegen bekannt, die zu Bräunungszwecken und zur
medizinischen Behandlung verwendet werden. Sie weisen mehrere nebeneinander angeordnete,
stabförmige Leuchtstofflampen und rinnenförmige Reflektoren auf. Die Liegeplatte
ist auf den vorderen Kanten der Reflektoren abgestützt. Die Luft wird durch an der
Unterseite der Liege vorgesehene Eintrittsöffnungen angesaugt, über die Strahlungserzeuger
geleitet und nach Erwärmung wiederum an der Unterseite der Liege abgegeben.
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Obwohl durch diese Kühlung unzulässige Erwärmungen vermieden werden,
haben einige Benutzer unter dem Einfluß der Strahlung ein Wärmegefühl oder beginnen
sogar zu schwitzen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Bestrahlungsliege mit
einem Deckengerät kombiniert ist, das gleichzeitig von oben strahlt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der eingangs beschriebenen
Art anzugeben, das einem wärmeempfindlichen Benutzer einen größeren Komfort bietet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Austrittsöffnungen
in den Bereich auf der dem Gehäuseraum abgewandten Seite der Platte weisen.
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Die Luft wird demnach dorthin gerichtet, wo sich der Benutzer bei
der Nahbestrahlung befindet. Dies ergibt einen gewissen Kühleffekt auf der Haut.
Da es sich dabei aber um erwärmte Luft handelt, besteht keine Gefahr, daß sich der
Benutzer des Geräts erkältet.
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Bei Geräten, bei denen in üblicher Weise die Eintrittsöffnungen auf
der der Platte gegenüberliegenden Seite des Gehäuseraums angeordnet sind, ergibt
sich der weitere Vorteil, daß die erwärmte Luft auf der den Eintrittsöffnungen abgewandten
Seite des Geräts austritt und daher keine Gefahr besteht, daß sie ohne ausreichende
Abkühlung wieder angesaugt wird. Daher ist die durchschnittliche Temperatur der
Kühlluft geringer. Die Strahlungserzeuger arbeiten bei geringerer Temperatur. Dies
führt insbesondere bei Leuchtstofflampen zu einer höheren Strahlungsausbeute.
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Wenn der Gehäuseraum des Geräts durch einen Rahmen, die Platte und
auf der dieser gegenüberliegenden Seite durch eine Wand begrenzt ist, ist es von
Vorteil, wenn die Austrittsöffnungen an der Innenseite des Rahmens auf der dem Gehäuseraum
abgewandten Seite der Platte angeordnet sind. Auf diese Weise können die Austrittsöffnungen
gleichmäßig über die gesamte Platte verteilt werden. Es erfordert auch nur einen
geringen zusätzlichen Aufwand, die Austrittsöffnungen im Rahmen vorzusehen.
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Konstruktiv empfiehlt es sich insbesondere, daß der Rahmen einen Auflagesteg
für die Platte, einen hierzu etwa senkrechten Verbindungssteg mit größerer Höhe
als die Plattendicke und eine im Abstand vom Verbindungssteg verlaufende Außenwand
aufweist und daß ein freier Querschnitt der Austrittsöffnungen sich im Verbindungssteg
außerhalb der Plattendicke befindet. Ein solcher Rahmen kann aus einem Strangpreßprofil
hergestellt sein, in dem nachträglich Austrittsöffnungen angebracht worden sind.
Außerdem ist auf sehr einfache Weise dafür gesorgt, daß die Austrittsöffnungen mit
dem Gehäuseraum in Verbindung stehen.
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Des weiteren kann der Rahmen einen Luftführungssteg aufweisen, der
etwa parallel zum Auflagesteg auf der diesem gegenüberliegenden Seite der Austrittsöffnungen
verläuft.
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Auf diese Weise wird die Luft zwischen Platte und Luftführungssteg
schichtartig ausgebreitet, so daß bereits geringe Luftgeschwindigkeiten ausreichen,
um die Luftschicht bis zum Benutzer gelangen zu lassen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist dafür gesorgt, daß mindestens
ein Gebläse nahe dem Rahmen angeordnet ist und mit seinem Mundstück in einen zu
den Austrittsöffnungen führenden Austrittskanal ragt, der zwischen der Außenwand
des Rahmens und einer Seitenwand eines
langgestreckten Reflektors
verläuft und mittels einer Trennwand vom übrigen Gehäuseraum abgetrennt ist. Dieser
geschlossene Austrittskanal führt die vom Gebläse geförderte Luft unmittelbar zu
den Austrittsöffnungen.
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Wenn das Gerät parallel nebeneinander angeordnete stabförmige Leuchtstofflampen
mit rinnenförmigen, Luftschlitze aufweisenden Reflektoren nahe der Platte besitzt,
empfiehlt es sich, daß die Reflektoren zusammen mit der Platte Kühlkanäle bilden,
die stirnseitig mit den an den Geräteenden an der der Platte gegenüberliegenden
Seite befindlichen Eintrittsöffnungen verbunden sind, und daß der Ansaugraum des
mindestens einen Gebläses nur über die Luftschlitze und die Kühlkanäle mit den Eintrittsöffnungen
verbunden sind.
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Hierdurch wird die angesaugte Luft gezwungen #unächst längs der Leuchtstofflampen
entlangzuströmen dann über die Luftschlitze zu der Gebläseansaugöffnung.
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Der Gehäuseraum ist daher im wesentlichen in drei Bereiche unterteilt,
nämlich die Kühlkanäle, den Ansaugraum und die Austrittskanäle.
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Mit Vorzug ist das Gebläse ein Walzenlüfter, dessen Walze sich teilweise
mit dem äußeren Reflektor überlappt. Dies gibt eine gedrungene Bauweise. Außerdem
kann Walzenlüftern ein verhältnismäßig breites Mundstück verliehen werden, so daß
eine größere Anzahl von Austrittsöffnungen gleichmäßig mit Luft versorgt werden
kann. Insbesondere sollten die Gebläse!'Nkndstücke mit einer Länge von 30 bis 45
cm haben.
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Gute Ergebnisse wurden erzielt, wenn sich die Austrittsöffnungen etwa
über die gesamte Länge der Platte verteilen und wenn auf beiden Seiten je zwei Gebläse
vorgesehen sind. Dies ergibt eine sehr gleichmäßige Verteilung der erwärmten Luft
auf der Platte.
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Günstig ist es auch, wenn das Gebläse einen Motor mit änderbarer Drehzahl
aufweist und am Gerät eine Stellvorrichtung zur Drehzahländerung vorgesehen ist.
Durch die Stellvorrichtung kann sich jeder Benutzer individuell diejenige Luftfördening
einstellen, die er subjektiv am angenehmsten empfindet.
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Besonders günstig ist es, wenn eine konkav gekrümmte oder geknickte
Platte verwendet ist und die Austrittsöffnungen etwa parallel zum Randbereich der
Platte verlaufen. Auf diese Weise wird der Luftschleier mit noch größerer Sicherheit
auf der Platte bis zum Benutzer geleitet.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand in der Zeichnung dargestellter,
bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine schematische
Darstellung eines erfindungsgemäßen Geräts, wobei Leuchtstofflampen und Reflektoren
fortgelassen sind, Fig. 2 einen Teilschnitt durch einen llandbereich des Geräts
der Fig. 1 und Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform im Querschnitt.
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In Fig. 1 und 2 ist ein Bestrahlungsgerät 1 in Form einer Liege veranschaulicht.
Ein Gehäuseraum 2 wird oben durch eine Liegeplatte 3, am Rand durch einen Rahmen
4 und unten durch eine Wand 5 begrenzt. Diese Anordnung steht auf vier Füßen 6.
Im Gehäuseinnenraum 2 sind vier Gebläse 7, 8, 9 und 10, nämlich zwei Gebläse auf
jeder Längsseite, angeordnet. Luft wird durch Schlitze 11 und 12 in der Wand 5 an
den Stirnseiten
der Liege von unten entsprechend den Pfeilen A
angesaugt und nach Erwärmung über Austrittsöffnungen 13 oberhalb der Platte 3 entsprechend
den Pfeilen B abgegeben. An der Außenseite des Rahmens 4 ist außer einem Schalter
14 zum Inbetriebsetzen des Geräts eine Stellvorrichtung 15 in der Form eines Potentiometers
vorgesehen, mit dessen Hilfe die Drehzahl der Gebläse 8 bis 10 geändert werden kann.
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Fig. 2 zeigt Einzelheiten. Hiernach sind unterhalb der Platte 3 mehrere
stabförmige Leuchtstofflampen 16 parallel nebeneinander mit geringem Abstand angeordnet.
Sie sind so ausgewählt, daß sie im wesentlichen UVA-Strahlung abgeben und daß ihre
Glashülle UVB- und UVC-Strahlung im wesentlichen abfiltert. Beispielsweise sind
bei einer 70 cm breiten Liege zehn solcher Leuchtstofflampen 16 vorgesehen. Die
Lampen 16 sind von rinnenförmigen Reflektoren 17 umgeben, die auf Querträgern 18
mit Hilfe von Befestigungselementen 19 angebracht sind.
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Die Reflektoren 17 bestehen aus Bauelementen 20, die zu beiden Seiten
einer Umbiegung 21 je einen halben Reflektor, bestehend aus einer Seitenwand 22
und einer halben Rückwand 23, bilden. Lediglich am Rand ist eine Baueinheit 24 vorgesehen,
die nur aus einer Seitenwand und einer halben Rückwand besteht und in einer Führungsnut
25 des Profils 4 zusätzlich gehalten werden kann.
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Das Profil 4 besteht aus Strangpreßteilen 26, die an der Außenseite
einen eingelegten Kunststoffstreifen 27 tragen. Unten sind sie in vorgegebenen Abständen
mit einem Gewinde 28 versehen, in das Blechschrauben 29 zum Halten der Wand 5 eingeschraubt
sind. An der Oberseite ist ein vertikaler Verbindungssteg 30 im Abstand von der
Außenwand des Strangpreßteils 26 angeformt, der unten einen Auflagesteg 31 trägt.
Die Platte 3 ist auf diesen Auflagesteg 31 und den Umbiegungen 21 der Reflektoren
17 abgestützt. Außerdem
ist in der obersten Ebene parallel zum
Auflegesteg 31 ein Luftführungssteg 32 vorgesehen. Der Verbindungssteg 30 hat eine
größere Höhe als die Dicke der Platte 3. Die in ihm vorgesehenen Austrittsöffnungen
13 befinden sich in dem verbleibenden Freiraum 33, so daß Luft etwa parallel zur
Platte 3 gerichtet austreten kann.
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Die Gebläse 7 bis 10 sind Walzenlüfter, deren Ansaugseite 34 nach
innen gerichtet ist und deren Austrittsmündung 35 in einen Austrittskanal 36 weist,
der zu den Austrittsöffnungen 13 führt, außen durch das Strangpreßteil 26, innen
durch die Seitenwand des Reflektor-Bauteils 24 und unten durch eine Trennwand 37
abgeschlossen ist, so daß die vom Gebläse geförderte Luft in vollem Umfang zu den
Austrittsöffnungen 13 gelangt.
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Die Gebläse 7 bis 10 befinden sich in einem Ansaugraum 38 des Gehäuseraums
2, der nur über in den Reflektoren 17 vorgesehene Luftschlitze 39 zugänglich ist.
Denn dieser Raum ist im übrigen durch die Wand 5, das Strangpreßteil 26, die Trennwand
7 und nahe beider Stirnseiten durch die Querträger18 abgedichtet. Zwischenräume
40 zwischen diesen Querträgem 18 und den Reflektoren können mit Dichtmaterial, wie
Schaumstoff, abgedichtet werden. Demzufolge stehen die Eintrittsöffnungen 11 und
12 lediglich mit den Stirnseiten von Kühlkanälen 41 in Verbindung, die durch die
Reflektoren 17 und die Platte 3 begrenzt sind und Leuchtstofflampen 16 aufnehmen,
Beim Einschalten der Gebläse 7 bis 10 wird luft über die Eintrittsöffnungen 11 von
der Unterseite her angesaugt, gelangt über die Kühlkanäle 41 und die Luftschlitze
39 in den Ansaugraum 38, wobei Wärme durch Kühlung der Leuchtstofflampen 16 aufgenommen
worden
ist. Das Gebläse fördert die erwärmte Luft in den Austrittskanal 36, von wo sie
über die Austrittsöffnungen 13 und den freien Querschnitt 33 in den Bereich oberhalb
der Platte 3 geblasen wird. Sie bestreicht die Platte, bis sie einen Benutzer erreicht.
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Da die austretende Luft über eine große Fläche verteilt ist, ergibt
sich eine sehr geringe Luftgeschwindigkeit. Da die Luft überdies erwärmt ist, empfindet
der Benutzer einen sehr sanften, angenehmen Luftzug, der als erfrischend empfunden
wird, aber nicht schädlich wirkt.
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Das beschriebene Prinzip läßt sich auch bei Geräten anwenden, bei
denen der Benutzer nicht auf der Platte 3 liegt, sondern bei denen er einen kleinen
Abstand von der Platte hat, beispielsweise wenn ein Deckengerät bis dicht über den
Benutzer abgesenkt worden ist. Denn die beiden einander entgegengerichteten Luftschleier
treffen in der Mitte der Platte aufeinander und biegen in Richtung auf den Benutzer
ab, so daß der gewünschte Effekt ebenfalls eintritt.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist eine Liegeplatte 43 veranschaulicht,
deren Randbereiche 44 und 45 in einem Winkel von 250 zum Mittelbereich 46 stehen.
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Hier werden die Luftströme B parallel zu den Randbereichen 44 und
45 zugeführt. Sie treffen daher im Winkel auf den Mittelbereich 46 auf, werden also
mit erhöhter Sicherheit längs der Liegeplatte 43 geführt.