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"Bestrahlungsgerät'@
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Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Bestrahlung von Personen mittels
optischer Strahlung, z.B. UV-Strahlung für medizinische und/oder kosmetische Zwecke,
mit wenigstens einer, in einem mit einer Strahlenaustrittsöffnung versehenen Gehäuse
angeordneten, z.B. röhrenförmigen Strahlenquelle und gegebenenfalls zugeordneten
Mitteln zur Umlenkung und/oder Veränderung der spektralen Zusammensetzung der Strahlung.
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Solche Bestrahlungsgeräte liefern beispielsweise in der zuge ordneten
Nutzebene, also in der Ebene, in welcher sich die 2 zu bestrahlende Person befindet,
Bestrahlungsstärken von lOOW/m oder mehr. Als röhrenförmige Strahlungsquellen werden
beispielsweise Lampen hoher Strahldichte, so z.B. Metalldampflampen# oder Lampen
niedrigerer Strahidichte, z,B. Leuchtstofflampen eingesetzt. Als Mittel zur Umlenkung
und/oder Veränderung der spektralen Zusammensetzung der Strahlung können Reflektoren
und gesonderte im Bereich der Strahlenaustrittsöffnung angeordnete Strahlenfilter
dienen.
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Bei solchen Bestrahlungsgeräten ist der Anteil der den jeweils gewünschten
biologischen Effekt auslösenden Strahlung nur ein Bruchteil der gesamten, die zugeordnete
Nutzebene treffenden oder durch diese hindurchtretenden Strahlung. Die Strahlenbelastung
der zu bestrahlenden Person ist damit wesentlich höher als es der Bestrahlungsstärke
der Strahlung im jeweiligen in
erster Linie gewünschjen Wirkungsspektrum
entspricht. Da biologische und chemische Strahlenwirkungen vom Erreichen einer bestimmten
Mindestdosis abhängen, sind Personen während der gesamten Zeitdauer, während der
der Bruchteil der gesamten wirksamen Bestrahlungstärke einwirken muß, um einen bestimmten
biologischen Effekt zu erreichen, der gesamten Strahlenbelastung ausgesetzt. Hierdurch
können Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen werden. So beeinflußt beispielsweise
die vom menschlichen Körper absorbierte Strahlung beispielsweise den Wärmehaushalt
und löst zu seiner Regulierung über die Schweißnerven und Blutgefäßnerven übermäßige
Transpiration aus.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gerät der gattungsgemäßen
Art so auszubilden, daß der zuvor genannte Nachteil vermieden und insbesondere innerhalb
der Zeit, in welcher ein Teil der Gesamtbestrahlungstärke den gewünschten biologischen
Effekt auslöst, keine unerwünschten Nebeneffekte, wie Hyperhidrose auftreten.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß dem Gehäuse
ein oder mehrere gesonderte Belüftungskammern mit einem Luftführungsteil, einem
Lüfter und einer in seiner Wirkungsrichtung verstellbaren Luftleiteinrichtung zugeordnet
ist. Über eine solche Belüftungskammer kann vermittels verstellbarer Düsen ein Luftstrom
derart entlang der Nutzebene gerichtet werden, daß die Verdunstungsgeschwindigkeit
am Körper der sich bestrahlenden Person erhöht und damit die unerwünscht absorbierte
Energie als Verdunstungswärme rascher an die Umgebung abgegeben wird. Ein Teil des
von der Belüftungskammer gelieferten Luftstromes kann dabei durch das Gehäuse selbst,
welches die sich erwärmenden Strahlenquellen und Steuergeräte enthält, abgezweigt
werden, um diese zu kühlen.
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Das Luftführungsteil dient im übrigen im wesentlichen zur Bildung
einer Lufteintrittsöffnung, eines Raumes für die Aufnahme
des Lüfters
und einer Luftaustrittsöffnung der Belüftungskamme, an welcher die Luftleiteinrichtung
mit verstellbaren Düsen oder dergl. angeordnet ist.
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Aus räumlichen Gründen ist vorteilhafterweise wenigstens eine Belüftungskammer
stirnseitig an dem in seiner Grundfläche im wesentlichen rechteckigen Gehäuse angeordnet.
Die Grundfläche des Gehäuses, die im wesentlichen auch die Strahlenaustrittsöffnung
bestimmt, hat bei sogenannten Ganzkörperbestrahlungsgeräten eine an die Abmessungen
des menschlichen Körpers in Breite und Länge bestimmte Größe. Insbesondere bei solchen
Geräten wird die durch stirnseitige Anordnung der Belüftungskammer eine günstige
Strömungsrichtung für den die zu bestrahlende Person überstreichenden Luftstrom
erzielt. Dabei kann die Belüftungskammer sowohl kopfseitig als auch fußseitig sich
an das Gehäuse, welches die Strahlenquellen und die Steuergeräte sowie die Mittel
zum Umlenken und/oder Verändern der spektralen Zusammensetzung der Strahlung aufnimmt,
anschließen oder in dem Gehäuse selbst, beipsielsweise abgetrennt durch eine Trennwand,
vorgesehen sein. Mit den stirnseitigen Belüftungskammern können aber auch Kanäle
verbunden sein, die in Luftaustrittsöffnungen oder -schlitze münden, welche die
Strahlenaustrittsöffnung beidseitig begrenzen.
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Dabei ist es zweckmäßig, daß der Luftführungsteil einen Luftreinigungsfilter
und/oder Lufttrockner enthält, damit ein angenehmer und wirksamer Luftstrom erzeugt
wird. In diesen Fällen kann auch ein Kühlaggregat nach Art eines Klimagerätes in
dem Luftführungsteil vorgesehen sein.
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Die Luftleiteinrichtung hat vorzugsweise dreh- und/oder schwenkbare
Luftaustrittsöffnungen aufweisende Luftleitkanäle. Die Luftaustrittsöffnungen können
dabei die Form von Düsen annehmen, um dem Luftstrom die entsprechende Strömungsgeschwindigkeit
und -richtung zu geben.
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Die Luftaustrittsöffnungen sind vorzugsweise stufenlos verschließbar
und öffenbar, so daß die Stärke der Luftströmung eingestellt werden kann.
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Bei einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung sind die Luftleitkanäle
über einem Abschnitt des Außenumfangs um seine Längsachse an dem Belüftungskammeraustritt
drehbar gelagerten Hohlwalzenkörpers verteilt angeordnet. Durch Drehung des Hohlwalzenkörpers
werden damit alle Luftleitkanäle gleichzeitig bewegt, um die Luftströmung nach Richtung
und gegebenenfalls Menge beeinflussen zu können.
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Dabei verlaufen vorteilhafterweise die Luftleitkanäle parallel zur
Längsachse des Hohlwalzenkörpers und sie haben gegebenenfalls über ihre gesamte
Länge als Schlitze ausgebildete Luftaustrittsöffnungen.
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Wenn dann weiterhin der Hohlwalzenkörper mit dem die Luftleitkanäle
aufweisenden Außenumfangsabschnitt ganz oder teilweise in den Luftführungsteil der
Bestrahlungskammer einschwenkbar ist, so läßt sich durch bloße Verdrehung des Hohlwalzenkörpers
die Strömungsrichtung und Menge der die zu bestrahlende Person von der Luftströmung
in optimaler Weise einstellen.
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Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles
anhand der beiliegenden Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand
der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen
oder deren Rückbeziehung.
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Die einzige Figur zeigt im Vertikalschnitt, und zwar im Bereich eines
stirnseitigen Endes, im übrigen aber weggebrochen, ein die Erfindung aufweisendes
Bestrahlungsgerät.
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Bei dem in der Figur dargestellten Bestrahlungsgerät handelt es sich
um ein beispielsweise über einer Liege aufhängbares und in der Höhe über der Liege
veränderbares Ganzkörperbestrahlungsgerät. In seinem Gehäuse 1 sind eine Anzahl
von röhrenförmigen Strahlenquellen 3 mit diese hinten und an den Seiten umgreifenden
Reflektoren 2, ein im Bereich der in diesem Fall nach unten weisenden Strahlenaustrittsöffnung
vorgeschaltetes Strahlenfilter 4 und die zugehörigen Betriebseinrichtungen untergebracht.
Von dem eigentlichen Gehäuse 1 ist durch eine im wesentlichen vertikale Zwischenwand
erfindungsgemäß eine Belüftungskammer 5 abgeteilt. Diese wird im wesentlichen von
einem Luftführungsteil 10 gebildet, in welchem eingangsseitig ein Luftfilter 6,
daran in Strömungsrichtung anschließend ein Lufttrockner 7, dann ein Belüfter 8
und ausgangsseitig eine Luftleiteinrichtung 9 aufgenommen wird. Die Luftleiteinrichtung
9 weist einen im oberen Bereich weggeschnittenen, im Bereich der Luftaustrittsöffnung
des Luftführungsteiles 10 um seine horizontale Achse drehbar gelagerten Hohlwalzenkörper
auf, der über einen Abschnitt seines Außenumfangs, im dargestellten Fall in dem
etwas mehr als das linke untere Viertel ausmachenden Abschnitt, axial verlaufende
Luftleitkanäle 11 hat. Die Luftleitkanäle 11 erstrecken sich im wesentlichen über
die gesamte Länge des Hohlwalzenkörpers, der wiederum in seiner Länge etwa der Breite
des Gehäuses 1 und damit auch der Breite der Strahlenaustrittsöffnung entspricht.
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Während die Luftleitkanäle 11 aus dem Inneren des Luftführungsteils
10 über den Hohlraum des Walzenkörpers und entsprechende Durchtrittsöffnungen Luft
aufnehmen können, geben sie diese gerichtet über gegebenenfalls düsenförmige Luftaustrittsöffnungen
12
in Richtung auf die Nutzungsebene des Bestrahlungsgerätes ab. Bei der dargestellten
Konstruktion können die Luftaustrittsöffnungen 12 beispielsweise durch sich im wesentlichen
über die gesamte Länge der Luftleitkanäle 11 und damit gegebenenfalls auch des Walzenkörpers
und gegebenenfalls der Breite der Strahlenaustrittsöffnung erstreckende Schlitze
gebildet sein. Der die Luftleitkanäle 11 aufweisende Abschnitt des Außenumfangs
des Walzenkörpers ist von nach außen ragenden Anschlagleisten 13 begrenzt, denen
entsprechende Gegenanschlagflächen der Belüftungskammer 5 zugeordnet sind. Ersichtlich
kann also der Hohlwalzenkörper aus derjenigen Stellung, in der praktisch alle Luftaustrittsöffnungen
12 freigegeben sind, bis in eine Stellung verdreht werden, in welcher der Luftstrom
völlig abgestellt ist. Durch eine entsprechende selbsthaltende Lagerung kann der
Hohlwalzenkorper auch alle Zwischenstellungen einnehmen. Auf diese Weise lassen
sich Richtung und/oder Menge der austretenden Luft von der zu bestrahlenden Person
wirksam einstellen. Durch Regulierung des Belüfters 8 läßt sich auch die Strömungsgeschwindigkeit
einstellen. Es sind auch Lösungen möglich, bei welchen einzelne düsenförmige Luftaustrittsöffnungen
in ihrem wirksamen Öffnungsquerschnitt je einzeln oder in Gruppen verstellt werden
können.