DE3229989A1 - Gewinnungsmaschine, insbesondere walzenschraemmaschine, die mit einem seitlichen arm in einen seitenbrackenkanal eingreift - Google Patents
Gewinnungsmaschine, insbesondere walzenschraemmaschine, die mit einem seitlichen arm in einen seitenbrackenkanal eingreiftInfo
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Description
Gewinnungsmaschine, insbesondere ■Walzenschrämmaschine, die mit
einem seitlichen Arm in einen Seitenbrackenkanal eingreift
Die Erfindung geht aus von einer Gewinnungsmaschine, insbesondere einer Walzenschrämmaschine, die mit einem seitlichen Arm in einen
Seitenbrackenkanal eingreift, in welchem sich das die Gewinnungsmaschine mit elektrischer Energie versorgende Schrämkabel
und/oder ein sie mit Flüssigkeit zur Kühlung und/oder Staubbekämpfung versorgender Wasserschlauch befindet.
Walzenschrämmaschinen dieser Gattung sind durch die deutsche Patentschrift 24 56 442 bekannt. Sie sind auf einer Winkelrinne
verfahrbar, greifen mit einem Arm in den Innenraum einer versatzseitigen Seitenbracke der Winkelrinne ein und leiten das Ende
des hier verlegten Schrämkabels mit Hilfe des Armes aus dem Innenraum dieser Seitenbracke in den Maschinenkörper der Walzenschrämmaschine
über.
Schrämkabel, vor allem wenn sie ohne Kabelkette benutzt werden, unterliegen auch innerhalb des Seitenbrackenkanals einem erheblichen
Verschleiß. Verursacht wird dieser Verschleiß einmal durch die Bewegung des von der Walzenschrämmaschine mitgeschleppten
Kabelabschnittes, der an den Kanalwandungen entlanggleitet, zum anderen aber auch durch die äußerst enge Krümmung der Kabelschleife,
deren Höhe entweder vom Durchmesser der Rolle des Kabelwagens oder - bei fehlendem Kabelwagen - durch die begrenzte
Höhe des Brackeninnenraumes bestimmt wird. Im Krümmungsbogen der Kabelschleife, ganz besonders aber im Bereich
der Kabeleinführung, also unmittelbar an der Walzenschrämmaschine, kommt es wegen der hier auf Schrämkabel und/oder
Schlauch einwirkenden hohen Zugkräfte und auch wegen der Verwindung des in die Walzenschrämmaschine übertretenden Kabelabschnittes
zu starken Verformungen der Kabelummantelung, die über kurz oder lang Kabelschäden nachsichziehen. Sie machen es
notwendig, in gewissen Zeitabständen das Schrämkabel im Bereich der Kabeleinführung um die Länge des jeweils beschädigten Kabel-
abschnittes zu kürzen oder zwingen gar dazu, das ganze Schrämkabel
auszuwechseln. Eine solche Maßnahme ist untertage arbeitsaufwendig und zeitraubend, und zwar vor allem deshalb, weil
das die Zugabfangung durchlaufende Schrämkabel sich aus der Seitenbracke heraus mit seiner Ummantelung bis in den Maschinenkörper
erstreckt und hier erst, innerhalb eines druckfesten Raumes, wo es mit seinen einzelnen Adern an den elektrischen
Klemmen befestigt ist, endet. Jedes wegen solcher Schaden notwendige Verkürzen des Schrämkabels oder jeder deshalb erforderliche
Kabelwechsel ist mit Montagearbeiten an bzw. in der Walzenschrämmaschine verbunden, die, weil sie stets innerhalb
des Maschinenfahrfeldes ausgeführt werden müssen, die Unfallgefahr
vergrößern.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer Gewinnungsmaschine, insbesondere
bei einer Walzenschrämmaschine, die über ein Schrämkabel aus einer Seitenbracke heraus mit elektrischer Antriebsenergie und/oder mit Flüssigkeit zur Kühlung und/oder Staubbekämpfung
versorgt wird, eine Möglichkeit zu schaffen, die Unfallgefahr beim Kürzen oder Auswechseln des Schrämkabels
und/oder Wasserschlauches zu verringern.
Zur Lösung dieses Problems geht die Erfindung von einer Gewinnungsmaschine,
insbesondere einer Walzenschrämmaschine, wie sie eingangs beschrieben ist, aus und schlägt vor, das Schrämkabel
und/oder den Wasserschlauch nur bis zu dem seitlichen Arm der Gewinnungsmaschine zu führen und hier in bzw. an einem
druckfesten Gehäuse enden zu lassen, das innerhalb des Seitenbrackenkanals liegt, mit dem Arm fest verbunden ist und innerhalb
seines druckfesten Gehäuseraumes eine trennbare elektrische Verbindung und/oder außerhalb des druckfesten Gehäuseraumes
eine trennbare Flüssigkeitsleitung zwischen der Gewinnungsmaschine einerseits und dem Schrämkabel und/oder dem Wasserschlauch
andererseits aufweist. Die vorgeschlagene Lösung unterteilt Schrämkabel und/oder Wasserschlauch in zwei voneinander
unabhängige Abschnitte, von denen der längere Abschnitt sich
innerhalb der Seitenbracke befindet, während der kürzere Abschnitt
vom Seitenbrackenkanal bis zum Maschinenkörper reicht. Da beide Abschnitte innerhalb des Seitenbrackenkanals lösbar miteinander
verbunden sind, und zwar innerhalb oder außerhalb des hier befindlichen Gehäuses, lassen sie sich auch hier voneinander
trennen. Sowohl das Kürzen des Schrämkabels als auch ein Kabelwechsel kann daher unter dem sicheren Schutz des Ausbaues
vorgenommen werden, was die Montagearbeit wesentlich vereinfacht und erleichtert. Gleiches gilt natürlich auch für den entsprechend
unterteilten Wasserschlauch.
Um bei der Gewinnungsmaschinenfahrt Beschädigungen der Seitenbracke oder des Gehäuses durch Kollisionen zwischen Gehäuse und
Seitenbrackenwand auszuschließen, kann nach einem weiteren Erfindung
smerkmal der das Gehäuse haltende, starr mit ihm verbundene Arm um eine senkrechte Achse des Maschinenkörpers schwenkbar
gelagert und von einer Abschaltvorrichtung in seiner Schwenkbewegung begrenzt sein. Überschreitet der Widerstand, der sich
dem Gehäuse bei seiner Bewegung innerhalb des Seitenbrackenkanals entgegenstellt, einen vorbestimmten Wert, so verursacht er
eine Schwenkung des Armes. Die dadurch betätigte Abschaltvorrichtung setzt die Gewinnungsmaschine still und verhütet Beschädigungen
der Seitenbracke bzw. des sich in ihrem Innern bewegenden Gehäuses.
Es ist aber auch möglich, das Gehäuse mit Führungsorganen auszustatten,
die in Führungsschienen des Seitenbrackenkanals formschlüssig eingreifen und es bei der Maschinenfahrt sowohl horizontal
als auch vertikal längsverschiebbar innerhalb der Seitenbracke führen. Eine solche Maßnahme schließt Kollisionen zwischen
Gehäuse und Seitenbracke mit Sicherheit aus. Sie erfordert allerdings,
um Zwängungen zwischen der Gewinnungsmaschine einerseits und der Seitenbracke und dem Gehäuse andererseits zu vermeiden,
einen starr mit dem Gehäuse verbundenen Arm, der innerhalb des Maschinenkörpers quer zur Maschinenfahrtrichtung
begrenzt verschiebbar geführt und hier um eine in Maschinen-
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fahrtrichtung weisende, zum Liegenden parallele Achse schwenkbar gelagert ist. Mit Hilfe dieses verschiebbaren Armes lassen sich
alle Abweichungen zwischen dem Maschinenfahrweg und der Bewegungsbahn des Gehäuses innerhalb der Seitenbracke ausgleichen.
Dazu kann das Gehäuse auf seiner Oberseite an beiden Enden mit je einem Ansatz versehen sein, die beide von unten in das
Innere einer kastenförmigen Führungsschiene eingreifen, die sich an der oberen Fläche einer das Gehäuse allseitig umschließenden
Seitenbracke befindet und die beiden Ansätze mittels je zweier innerhalb der Führungsschiene befindlicher Rollenpaare hält, die
paarweise, mit quer zur Maschinenfahrtrichtung verlaufender horizontaler Drehachse einem gelenkig mit dem Ansatz verbundenen
Wagen zugeordnet sind. Ebenso kann das Gehäuse an der Unterseite mit einem von seiner Längsmitte ausgehenden Ansatz versehen
sein, der seitlich abgebogen ist, eine an der Seitenwand der Seitenbracke befestigte Führungsschiene untergreift und sie
beidseitig mittels paarweise angeordneter, um senkrechte Achsen drehbarer Laufrollen einschließt. "Während die obere Führungsschiene
des Seitenbrackenkanals das Gehäuse trägt, übernimmt die untere Führungsschiene die seitliche Führung des Gehäuses
innerhalb des Seitenbrackenkanals. Beide Führungsschienen legen das Gehäuse - ohne seine Längsverschiebbarkeit zu beeinträchtigen
- innerhalb des Seitenbrackenkanals allseitig fest und schließen Berührungen zwischen dem Gehäuse und den Kanalwandungen
aus.
Für den VJasserschlauch ist ein unterhalb des Gehäuses befindliches,
ihn umschließendes und zugfest haltendes Klemmstück sowie eine hinter dem Klemmstück liegende Verschraubung vorgesehen,
die das Schlauchende mit einem hier fest am Gehäuse verlegten, in den Arm übertretenden Rohr verbindet.
Weiterhin empfiehlt es sich, das Gehäuse versatzseitig mit einem
Verschlußdeckel auszustatten, der den Zugang zum druckfest verschlossenen Innenraum nur im spannungslosen Zustand der
Schrämleitung zuläßt.
Vorteilhaft ist es auch, wenn die elektrische Verbindung zwischen den Klemmen des druckfesten Raumes und dem Maschinenkörper,
zumindest innerhalb des Armes, aus einzelnen, vorzugsweise nebeneinanderliegenden Adern besteht. Verzichtet man in diesem
Bereich auf die Armierung, d. h. auf die Ummantelung des Schrämkabels, löst also das Schrämkabel in der vorgeschlagenen
Weise auf, so verringert sich der für seine Unterbringung benötigte Raum innerhalb des Armes erheblich. Da der Arm aus
Gründen der Stabilität seine größten Abmessungen in der Horizontalen,
nicht aber in der Vertikalen haben muß, lassen sich die einzelnen Adern und auch die Rohrleitung für das Kühl-
und/oder Berieselungswasser ohne Schwierigkeiten nebeneinander innerhalb des Armes verlegen und in den Maschinenkörper überleiten.
Wegen seiner geringen Höhe eignet sich ein solcher Arm ganz besonders für den Einsatz an Gewinnungsmaschinen, deren
Schrämkabel in einer allseitig geschlossenen Seitenbracke verlegt ist, weil er durch eine verhältnismäßig schmale seitliche
Öffnung in das Innere der Seitenbracke eingreifen kann,die sich
durch Gummileisten leicht und auch sicher verschließen läßt.
In den Abbildungen sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt und in folgenden Beschreibungsteil näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die mit einem Strebfördermittel verbundene Seitenbracke in einem Quer
schnitt;
Fig. 2 einen Teilquerschnitt der Seitenbracke in einem anderen Maßstab;
Fig. 3 eine Seitenansicht des Gehäuses ohne Verschlußdeckel;
Fig. L, das Gehäuse in einem teilweise geschnittenen
Grundriß mit dem Arm, der das Gehäuse mit der Walzenschräm-
maschine verbindet;
Fig. 5 das Gehäuse mit den zugehörigen Führungsorganen in einer durch den Arm
der Walzenschrämmaschine geschnittenen, perspektivischen Darstellung;
Fig. 6 ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung in einem Grundriß auf das
Gehäuse und den die Verbindung zwischen dem Gehäuse und der Walzenschrämmaschine
herstellenden Arm.
Das Strebfördermittel ist mit 1 bezeichnet. An seiner versatzseitigen
Wand ist die Seitenbracke 2 befestigt, die in ihrem Innenraum 3 das Schrämkabel 4 und den Wasserschlauch 5 aufnimmt.
Sie besitzt in ihrem oberen Teil, in ihrer dem Strebfördermittel 1 zugewandten Seitenwand, eine sich über die ganze Brackenlänge
erstreckende Öffnung 6, die durch zwei Gummileisten 7 abgeschlossen ist. Durch diese Öffnung 6 greift die über dem Strebfördermittel
1 verfahrbare Walzenschrämmaschine 8 mit einem seitlichen Arm 9 in den Brackeninnenraum 3 hinein und trägt innerhalb
des Brackeninnenraumes 3 das Gehäuse 10.
In dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 bis 5 ist dieses
Gehäuse 10 mit zwei an den entgegengesetzten Gehäuseenden angebrachten Ansätzen 11 versehen, die sich auf der Gehäuseoberseite
befinden. Letztere greifen durch einen Längsschlitz 12 in eine kastenförmige Führungsschiene 13 ein, die im Innern der
allseitig geschlossenen Seitenbracke 2, und zwar an der oberen Fläche dieser Bracke, befestigt ist. Jedem der beiden Ansätze 11
sind zwei Rollenpaare IA zugeordnet (Fig. 5), die Teile je eines
in der Führungsschiene 13 verfahrbaren Wagens 15 sind. Beide Wagen 15 besitzen, wie insbesondere die Figur 5 zeigt, je eine
quer zur Längsrichtung der Seitenbracke 2 verlaufende Drehachse 16, über die sie mit einem der beiden Ansätze 11 des Gehäuses
10 verbunden sind. Ein an der Gehäuseunterseite befindlicher weiterer Ansatz 17, der in der Längsmitte des Gehäuses 10
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liegt und sich in Richtung auf die abbaustoßseitige Wand der Seitenbracke 2 erstreckt, untergreift eine in diesem Bereich der
Brackenwand angebrachte Führungsschiene 18 und schließt sie mittels paarweise angeordneter, um senkrechte Achsen drehbarer
Rollen 19 ein (Fig. 5). Diese Führungsschiene 18 ist Teil einer den Fuß der Gummileisten 7 seitlich einschließenden und sie haltenden
Befestigungsleiste 20. Während die obere Führungsschiene 13 das Gehäuse 10 trägt, übernimmt die untere, seitliche Führungsschiene
18, die sich unterhalb der Öffnung 6 der Seitenbracke 2 befindet, die seitliche Führung des Gehäuses 10.
Zwischen Walzenschrämmaschine 8 und Gehäuse 10 erstreckt sich der starr mit dem Gehäuse 10 verbundene Arm 9, der, wie insbesondere
die Figur 5 zeigt, an einem Ende über die Stirnfläche des Gehäuses 10 hinausragt. Innerhalb des Körpers der Walzen-Schrämmaschine
8 ist der Arm 9 um eine zum Liegenden parallele, in Maschinenfahrtrichtung weisende Achse 21 schwenkbar angeordnet.
Außerdem ist er zusammen mit dieser Achse 21 in Richtung des Doppelpfeiles 22 quer zur Maschinenfahrtrichtung verschiebbar
innerhalb des Maschinenkörpers gelagert. Hierdurch werden Zwängungen des von den beiden Führungsschienen 13, 18 gehaltenen
Gehäuses 10 mit Sicherheit ausgeschlossen. Im Grundriß hat der Arm 9 Trapezform. Mit seiner in Maschinenfahrtrichtung weisenden
längeren Trapezseite grenzt er an das in der Seitenbracke 2 befindliche Gehäuse 10. An seiner gegenüberliegenden, kürzeren
Trapezseite schließt sich der in den Maschinenkörper eintretende und hier quer verschiebbar geführte bzw. schwenkbar gelagerte
Armteil 23 an. Die zwischen diesem Armteil 23 und dem Gehäuse 10 verlaufenden beiden schrägen Stirnkanten des Armes 9 sind, wie
insbesondere die Figuren 3 und 5 zeigen, zugeschärft. Sie drükken die Gummileisten 7 bei der Maschinenfahrt allmählich aus
ihrer die Öffnung 6 der Seitenbracke 2 verschließenden Lage, wie in der Figur 1 sowie in der Figur 2 dargestellt ist.
Sowohl das Schrämkabel i,, über das die Walzenschrämmaschine 8
mit Antriebsenergie versorgt wird, als auch der Wasserschlauch 5,
der der Walzenschrämmaschine 8 die Kühlflüssigkeit und auch die Berieselungsflüssigleit zur Staubbekämpfung zuführt, können mit ·
Hilfe eines nichtdargestellten Kabelwagens gespannt werden. Während der Wasserschlauch 5 von einem unter dem Gehäuse 10 befindlichen
Klemmstück 24 gehalten wird, an welchem der untere Ansatz 17, der an der Führungsschiene 18 angreift, angeordnet
ist, tritt das Schrämkabel A durch eine seinem Durchmesser angepaßte
Öffnung in den Gehäuseinnenraum 25 ein. Die mit dem Gehäuse 10 verbundene Zugabfangung 26 umschließt das dem Gehause
10 zugehende Kabelende und überträgt alle auf das Schrämkabel A einwirkenden Zugkräfte über das Gehäuse 10 und den
Arm 9 auf die Walzenschrämmaschine 8. Folglich sind die im Gehäuseinnenraum 25 aus der Kabelummantelung austretenden einzelnen
Adern R, S, T des Schrämkabels 4 von Zugkräften frei.
Sie sind, wie die Figur 3 zeigt, mit den innerhalb des Gehäuseraumes
25 befindlichen Klemmen 27 lösbar verbunden und geben über diese Klemmen 27 die elektrische Antriebsenergie an die
Aderabschnitte R', S', T' ab, die durch die Tragarmbohrungen 28 hindurch bis in das Innere des Maschinenkörpers der
Walzenschrämmaschine 8 geführt sind. Auch diese Aderabschnitte R', S1, T' sind lösbar mit den Klemmen 27 des Gehäuserau mes
25 verbunden. Dasselbe gilt für den Wasserschlauch 5, der außerhalb des Gehäuses 10 verlegt und im unmittelbaren Gehäusebereich,
beispielsweise mittels einer Steckverbindung 29, von dem Schlauch- oder Rohrabschnitt 30 trennbar ist, der, vom Gehäuse 10
ausgehend, durch eine Bohrung 31 des Armes 9 bis in das Innere der Walzenschrämmaschine 8 geführt ist. Der Raum 25 des Gehäuses
10 ist durch einen Deckel 32 verschließbar, der sich auf der versatzseitigen Gehäusewand befindet. Er schließt den Raum 25
des Gehäuses 10 druckfest ab und läßt sich nur im spannungslosen Zustand des Schrämkabels L1 entfernen.
In dem Ausführungsbeispiel nach der Figur 6 besitzt das innerhalb
der Seitenbracke 2 befindliche druckfeste Gehäuse 10 keine Führungsorgane. Es wird hier ausschließlich von dem Arm 9 der
Walzenschrämmaschine 8 gehalten und auch geführt. Dazu ist dieser
Arm 9 um eine senkrechte Achse 33 innerhalb des Maschinenkörpers schwenkbar gelagert und mit einer nicht dargestellten
Abschaltvorrichtung versehen, die, sobald die durch eine Kollision zwischen Gehäuse 10 und Seitenbracke 2 ausgelöste Armschwenkbewegung
ein vorgegebenes Maß überschreitet, in Tätigkeit tritt und die Walzenschrämmaschine 8 abschaltet.
Leerseite
Claims (9)
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führen.
4. Gewinnungsmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der starr mit dem Gehäuse (10) verbundene Arm (9) innerhalb des Maschinenkörpers quer zur Maschinenfahrtrichtung
begrenzt verschiebbar geführt und hier um eine in Maschinenfahrtrichtung weisende, zum Liegenden parallele Achse (21)
schwenkbar ist.
5. Gewinnungsmaschine nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) auf seiner Oberseite an beiden Enden mit je einem Ansatz (11) versehen ist, der von
unten in das Innere einer kastenförmigen Führungsschiene (13) eingreift, die sich an der oberen Fläche einer das Gehäuse
(10) allseitig umschließenden Seitenbracke (2) befindet und die beiden Ansätze (11) mittels je zweier innerhalb der Führungsschiene
(13) befindlicher Rollenpaare (14) hält, die paarweise, mit quer zur Maschinenfahrtrichtung verlaufender,
horizontaler Drehachse (16) Teile eines gelenkig mit dem Ansatz (11) verbundenen Wagens (15) sind.
6. Gewinnungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (10) an der Unterseite mit einem von seiner Längsmitte ausgehenden Ansatz (17) versehen ist, der eine an
der Seitenwand der Seitenbracke (2) befestigte Führungsschiene (18) untergreift und sie beidseitig mittels paarweise angeordneter,
um senkrechte Achsen drehbarer Laufrollen (19) einschließt.
7· Gewinnungsmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch ein unterhalb des Gehäuses (10) befindliches, den Wasserschlauch (5) umschließendes
und zugfest haltendes Klemmstück (24) sowie eine hinter dem Klemmstück (24) liegende Verschraubung (29), die das Ende
des Wasserschlauches (5) mit einem hier fest am Gehäuse (10)
verlegten, in den Arm (9) übertretenden Rohr (30) lösbar verbindet.
8. Gewinnungsmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) versatzseitig mit einem Verschlußdeckel (32) versehen ist, der
den Zugang zum druckfest verschlossenen Raum (25) nur im spannungslosen Zustand der Schrämleitung (A) zuläßt.
9. Gewinnungsmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindung
zwischen den Klemmen (27) des druckfesten Raumes (25) und dem Maschinenkörper, zumindest innerhalb des Armes
(9), aus einzelnen, vorzugsweise nebeneinanderliegenden Adern (R1 S' T1) besteht.
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