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DE3229989A1 - Gewinnungsmaschine, insbesondere walzenschraemmaschine, die mit einem seitlichen arm in einen seitenbrackenkanal eingreift - Google Patents

Gewinnungsmaschine, insbesondere walzenschraemmaschine, die mit einem seitlichen arm in einen seitenbrackenkanal eingreift

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DE3229989A1
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Germany
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housing
arm
side bracket
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machine according
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DE19823229989
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English (en)
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DE3229989C2 (de
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Klaus 4630 Bochum Lodwig
Friedhelm Ing.(grad.) 4600 Dortmund Schefers
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Gebr Eickhoff Maschinenfabrik u Eisengiesserei GmbH
Original Assignee
Gebr Eickhoff Maschinenfabrik u Eisengiesserei GmbH
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Publication date
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Priority to GB08316669A priority patent/GB2125467B/en
Priority to US06/514,301 priority patent/US4514011A/en
Priority to JP58146778A priority patent/JPS5996391A/ja
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    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21CMINING OR QUARRYING
    • E21C35/00Details of, or accessories for, machines for slitting or completely freeing the mineral from the seam, not provided for in groups E21C25/00 - E21C33/00, E21C37/00 or E21C39/00
    • E21C35/04Safety devices
    • E21C35/046Protection of cables or pipes for supplying power

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  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Drilling And Exploitation, And Mining Machines And Methods (AREA)
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  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)
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Description

Gewinnungsmaschine, insbesondere ■Walzenschrämmaschine, die mit einem seitlichen Arm in einen Seitenbrackenkanal eingreift
Die Erfindung geht aus von einer Gewinnungsmaschine, insbesondere einer Walzenschrämmaschine, die mit einem seitlichen Arm in einen Seitenbrackenkanal eingreift, in welchem sich das die Gewinnungsmaschine mit elektrischer Energie versorgende Schrämkabel und/oder ein sie mit Flüssigkeit zur Kühlung und/oder Staubbekämpfung versorgender Wasserschlauch befindet.
Walzenschrämmaschinen dieser Gattung sind durch die deutsche Patentschrift 24 56 442 bekannt. Sie sind auf einer Winkelrinne verfahrbar, greifen mit einem Arm in den Innenraum einer versatzseitigen Seitenbracke der Winkelrinne ein und leiten das Ende des hier verlegten Schrämkabels mit Hilfe des Armes aus dem Innenraum dieser Seitenbracke in den Maschinenkörper der Walzenschrämmaschine über.
Schrämkabel, vor allem wenn sie ohne Kabelkette benutzt werden, unterliegen auch innerhalb des Seitenbrackenkanals einem erheblichen Verschleiß. Verursacht wird dieser Verschleiß einmal durch die Bewegung des von der Walzenschrämmaschine mitgeschleppten Kabelabschnittes, der an den Kanalwandungen entlanggleitet, zum anderen aber auch durch die äußerst enge Krümmung der Kabelschleife, deren Höhe entweder vom Durchmesser der Rolle des Kabelwagens oder - bei fehlendem Kabelwagen - durch die begrenzte Höhe des Brackeninnenraumes bestimmt wird. Im Krümmungsbogen der Kabelschleife, ganz besonders aber im Bereich der Kabeleinführung, also unmittelbar an der Walzenschrämmaschine, kommt es wegen der hier auf Schrämkabel und/oder Schlauch einwirkenden hohen Zugkräfte und auch wegen der Verwindung des in die Walzenschrämmaschine übertretenden Kabelabschnittes zu starken Verformungen der Kabelummantelung, die über kurz oder lang Kabelschäden nachsichziehen. Sie machen es notwendig, in gewissen Zeitabständen das Schrämkabel im Bereich der Kabeleinführung um die Länge des jeweils beschädigten Kabel-
abschnittes zu kürzen oder zwingen gar dazu, das ganze Schrämkabel auszuwechseln. Eine solche Maßnahme ist untertage arbeitsaufwendig und zeitraubend, und zwar vor allem deshalb, weil das die Zugabfangung durchlaufende Schrämkabel sich aus der Seitenbracke heraus mit seiner Ummantelung bis in den Maschinenkörper erstreckt und hier erst, innerhalb eines druckfesten Raumes, wo es mit seinen einzelnen Adern an den elektrischen Klemmen befestigt ist, endet. Jedes wegen solcher Schaden notwendige Verkürzen des Schrämkabels oder jeder deshalb erforderliche Kabelwechsel ist mit Montagearbeiten an bzw. in der Walzenschrämmaschine verbunden, die, weil sie stets innerhalb des Maschinenfahrfeldes ausgeführt werden müssen, die Unfallgefahr vergrößern.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer Gewinnungsmaschine, insbesondere bei einer Walzenschrämmaschine, die über ein Schrämkabel aus einer Seitenbracke heraus mit elektrischer Antriebsenergie und/oder mit Flüssigkeit zur Kühlung und/oder Staubbekämpfung versorgt wird, eine Möglichkeit zu schaffen, die Unfallgefahr beim Kürzen oder Auswechseln des Schrämkabels und/oder Wasserschlauches zu verringern.
Zur Lösung dieses Problems geht die Erfindung von einer Gewinnungsmaschine, insbesondere einer Walzenschrämmaschine, wie sie eingangs beschrieben ist, aus und schlägt vor, das Schrämkabel und/oder den Wasserschlauch nur bis zu dem seitlichen Arm der Gewinnungsmaschine zu führen und hier in bzw. an einem druckfesten Gehäuse enden zu lassen, das innerhalb des Seitenbrackenkanals liegt, mit dem Arm fest verbunden ist und innerhalb seines druckfesten Gehäuseraumes eine trennbare elektrische Verbindung und/oder außerhalb des druckfesten Gehäuseraumes eine trennbare Flüssigkeitsleitung zwischen der Gewinnungsmaschine einerseits und dem Schrämkabel und/oder dem Wasserschlauch andererseits aufweist. Die vorgeschlagene Lösung unterteilt Schrämkabel und/oder Wasserschlauch in zwei voneinander unabhängige Abschnitte, von denen der längere Abschnitt sich
innerhalb der Seitenbracke befindet, während der kürzere Abschnitt vom Seitenbrackenkanal bis zum Maschinenkörper reicht. Da beide Abschnitte innerhalb des Seitenbrackenkanals lösbar miteinander verbunden sind, und zwar innerhalb oder außerhalb des hier befindlichen Gehäuses, lassen sie sich auch hier voneinander trennen. Sowohl das Kürzen des Schrämkabels als auch ein Kabelwechsel kann daher unter dem sicheren Schutz des Ausbaues vorgenommen werden, was die Montagearbeit wesentlich vereinfacht und erleichtert. Gleiches gilt natürlich auch für den entsprechend unterteilten Wasserschlauch.
Um bei der Gewinnungsmaschinenfahrt Beschädigungen der Seitenbracke oder des Gehäuses durch Kollisionen zwischen Gehäuse und Seitenbrackenwand auszuschließen, kann nach einem weiteren Erfindung smerkmal der das Gehäuse haltende, starr mit ihm verbundene Arm um eine senkrechte Achse des Maschinenkörpers schwenkbar gelagert und von einer Abschaltvorrichtung in seiner Schwenkbewegung begrenzt sein. Überschreitet der Widerstand, der sich dem Gehäuse bei seiner Bewegung innerhalb des Seitenbrackenkanals entgegenstellt, einen vorbestimmten Wert, so verursacht er eine Schwenkung des Armes. Die dadurch betätigte Abschaltvorrichtung setzt die Gewinnungsmaschine still und verhütet Beschädigungen der Seitenbracke bzw. des sich in ihrem Innern bewegenden Gehäuses.
Es ist aber auch möglich, das Gehäuse mit Führungsorganen auszustatten, die in Führungsschienen des Seitenbrackenkanals formschlüssig eingreifen und es bei der Maschinenfahrt sowohl horizontal als auch vertikal längsverschiebbar innerhalb der Seitenbracke führen. Eine solche Maßnahme schließt Kollisionen zwischen Gehäuse und Seitenbracke mit Sicherheit aus. Sie erfordert allerdings, um Zwängungen zwischen der Gewinnungsmaschine einerseits und der Seitenbracke und dem Gehäuse andererseits zu vermeiden, einen starr mit dem Gehäuse verbundenen Arm, der innerhalb des Maschinenkörpers quer zur Maschinenfahrtrichtung begrenzt verschiebbar geführt und hier um eine in Maschinen-
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fahrtrichtung weisende, zum Liegenden parallele Achse schwenkbar gelagert ist. Mit Hilfe dieses verschiebbaren Armes lassen sich alle Abweichungen zwischen dem Maschinenfahrweg und der Bewegungsbahn des Gehäuses innerhalb der Seitenbracke ausgleichen.
Dazu kann das Gehäuse auf seiner Oberseite an beiden Enden mit je einem Ansatz versehen sein, die beide von unten in das Innere einer kastenförmigen Führungsschiene eingreifen, die sich an der oberen Fläche einer das Gehäuse allseitig umschließenden Seitenbracke befindet und die beiden Ansätze mittels je zweier innerhalb der Führungsschiene befindlicher Rollenpaare hält, die paarweise, mit quer zur Maschinenfahrtrichtung verlaufender horizontaler Drehachse einem gelenkig mit dem Ansatz verbundenen Wagen zugeordnet sind. Ebenso kann das Gehäuse an der Unterseite mit einem von seiner Längsmitte ausgehenden Ansatz versehen sein, der seitlich abgebogen ist, eine an der Seitenwand der Seitenbracke befestigte Führungsschiene untergreift und sie beidseitig mittels paarweise angeordneter, um senkrechte Achsen drehbarer Laufrollen einschließt. "Während die obere Führungsschiene des Seitenbrackenkanals das Gehäuse trägt, übernimmt die untere Führungsschiene die seitliche Führung des Gehäuses innerhalb des Seitenbrackenkanals. Beide Führungsschienen legen das Gehäuse - ohne seine Längsverschiebbarkeit zu beeinträchtigen - innerhalb des Seitenbrackenkanals allseitig fest und schließen Berührungen zwischen dem Gehäuse und den Kanalwandungen aus.
Für den VJasserschlauch ist ein unterhalb des Gehäuses befindliches, ihn umschließendes und zugfest haltendes Klemmstück sowie eine hinter dem Klemmstück liegende Verschraubung vorgesehen, die das Schlauchende mit einem hier fest am Gehäuse verlegten, in den Arm übertretenden Rohr verbindet.
Weiterhin empfiehlt es sich, das Gehäuse versatzseitig mit einem Verschlußdeckel auszustatten, der den Zugang zum druckfest verschlossenen Innenraum nur im spannungslosen Zustand der
Schrämleitung zuläßt.
Vorteilhaft ist es auch, wenn die elektrische Verbindung zwischen den Klemmen des druckfesten Raumes und dem Maschinenkörper, zumindest innerhalb des Armes, aus einzelnen, vorzugsweise nebeneinanderliegenden Adern besteht. Verzichtet man in diesem Bereich auf die Armierung, d. h. auf die Ummantelung des Schrämkabels, löst also das Schrämkabel in der vorgeschlagenen Weise auf, so verringert sich der für seine Unterbringung benötigte Raum innerhalb des Armes erheblich. Da der Arm aus Gründen der Stabilität seine größten Abmessungen in der Horizontalen, nicht aber in der Vertikalen haben muß, lassen sich die einzelnen Adern und auch die Rohrleitung für das Kühl- und/oder Berieselungswasser ohne Schwierigkeiten nebeneinander innerhalb des Armes verlegen und in den Maschinenkörper überleiten. Wegen seiner geringen Höhe eignet sich ein solcher Arm ganz besonders für den Einsatz an Gewinnungsmaschinen, deren Schrämkabel in einer allseitig geschlossenen Seitenbracke verlegt ist, weil er durch eine verhältnismäßig schmale seitliche Öffnung in das Innere der Seitenbracke eingreifen kann,die sich durch Gummileisten leicht und auch sicher verschließen läßt.
In den Abbildungen sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt und in folgenden Beschreibungsteil näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die mit einem Strebfördermittel verbundene Seitenbracke in einem Quer
schnitt;
Fig. 2 einen Teilquerschnitt der Seitenbracke in einem anderen Maßstab;
Fig. 3 eine Seitenansicht des Gehäuses ohne Verschlußdeckel;
Fig. L, das Gehäuse in einem teilweise geschnittenen Grundriß mit dem Arm, der das Gehäuse mit der Walzenschräm-
maschine verbindet;
Fig. 5 das Gehäuse mit den zugehörigen Führungsorganen in einer durch den Arm der Walzenschrämmaschine geschnittenen, perspektivischen Darstellung;
Fig. 6 ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung in einem Grundriß auf das Gehäuse und den die Verbindung zwischen dem Gehäuse und der Walzenschrämmaschine herstellenden Arm.
Das Strebfördermittel ist mit 1 bezeichnet. An seiner versatzseitigen Wand ist die Seitenbracke 2 befestigt, die in ihrem Innenraum 3 das Schrämkabel 4 und den Wasserschlauch 5 aufnimmt. Sie besitzt in ihrem oberen Teil, in ihrer dem Strebfördermittel 1 zugewandten Seitenwand, eine sich über die ganze Brackenlänge erstreckende Öffnung 6, die durch zwei Gummileisten 7 abgeschlossen ist. Durch diese Öffnung 6 greift die über dem Strebfördermittel 1 verfahrbare Walzenschrämmaschine 8 mit einem seitlichen Arm 9 in den Brackeninnenraum 3 hinein und trägt innerhalb des Brackeninnenraumes 3 das Gehäuse 10.
In dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 bis 5 ist dieses Gehäuse 10 mit zwei an den entgegengesetzten Gehäuseenden angebrachten Ansätzen 11 versehen, die sich auf der Gehäuseoberseite befinden. Letztere greifen durch einen Längsschlitz 12 in eine kastenförmige Führungsschiene 13 ein, die im Innern der allseitig geschlossenen Seitenbracke 2, und zwar an der oberen Fläche dieser Bracke, befestigt ist. Jedem der beiden Ansätze 11 sind zwei Rollenpaare IA zugeordnet (Fig. 5), die Teile je eines in der Führungsschiene 13 verfahrbaren Wagens 15 sind. Beide Wagen 15 besitzen, wie insbesondere die Figur 5 zeigt, je eine quer zur Längsrichtung der Seitenbracke 2 verlaufende Drehachse 16, über die sie mit einem der beiden Ansätze 11 des Gehäuses 10 verbunden sind. Ein an der Gehäuseunterseite befindlicher weiterer Ansatz 17, der in der Längsmitte des Gehäuses 10
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liegt und sich in Richtung auf die abbaustoßseitige Wand der Seitenbracke 2 erstreckt, untergreift eine in diesem Bereich der Brackenwand angebrachte Führungsschiene 18 und schließt sie mittels paarweise angeordneter, um senkrechte Achsen drehbarer Rollen 19 ein (Fig. 5). Diese Führungsschiene 18 ist Teil einer den Fuß der Gummileisten 7 seitlich einschließenden und sie haltenden Befestigungsleiste 20. Während die obere Führungsschiene 13 das Gehäuse 10 trägt, übernimmt die untere, seitliche Führungsschiene 18, die sich unterhalb der Öffnung 6 der Seitenbracke 2 befindet, die seitliche Führung des Gehäuses 10.
Zwischen Walzenschrämmaschine 8 und Gehäuse 10 erstreckt sich der starr mit dem Gehäuse 10 verbundene Arm 9, der, wie insbesondere die Figur 5 zeigt, an einem Ende über die Stirnfläche des Gehäuses 10 hinausragt. Innerhalb des Körpers der Walzen-Schrämmaschine 8 ist der Arm 9 um eine zum Liegenden parallele, in Maschinenfahrtrichtung weisende Achse 21 schwenkbar angeordnet. Außerdem ist er zusammen mit dieser Achse 21 in Richtung des Doppelpfeiles 22 quer zur Maschinenfahrtrichtung verschiebbar innerhalb des Maschinenkörpers gelagert. Hierdurch werden Zwängungen des von den beiden Führungsschienen 13, 18 gehaltenen Gehäuses 10 mit Sicherheit ausgeschlossen. Im Grundriß hat der Arm 9 Trapezform. Mit seiner in Maschinenfahrtrichtung weisenden längeren Trapezseite grenzt er an das in der Seitenbracke 2 befindliche Gehäuse 10. An seiner gegenüberliegenden, kürzeren Trapezseite schließt sich der in den Maschinenkörper eintretende und hier quer verschiebbar geführte bzw. schwenkbar gelagerte Armteil 23 an. Die zwischen diesem Armteil 23 und dem Gehäuse 10 verlaufenden beiden schrägen Stirnkanten des Armes 9 sind, wie insbesondere die Figuren 3 und 5 zeigen, zugeschärft. Sie drükken die Gummileisten 7 bei der Maschinenfahrt allmählich aus ihrer die Öffnung 6 der Seitenbracke 2 verschließenden Lage, wie in der Figur 1 sowie in der Figur 2 dargestellt ist.
Sowohl das Schrämkabel i,, über das die Walzenschrämmaschine 8 mit Antriebsenergie versorgt wird, als auch der Wasserschlauch 5,
der der Walzenschrämmaschine 8 die Kühlflüssigkeit und auch die Berieselungsflüssigleit zur Staubbekämpfung zuführt, können mit · Hilfe eines nichtdargestellten Kabelwagens gespannt werden. Während der Wasserschlauch 5 von einem unter dem Gehäuse 10 befindlichen Klemmstück 24 gehalten wird, an welchem der untere Ansatz 17, der an der Führungsschiene 18 angreift, angeordnet ist, tritt das Schrämkabel A durch eine seinem Durchmesser angepaßte Öffnung in den Gehäuseinnenraum 25 ein. Die mit dem Gehäuse 10 verbundene Zugabfangung 26 umschließt das dem Gehause 10 zugehende Kabelende und überträgt alle auf das Schrämkabel A einwirkenden Zugkräfte über das Gehäuse 10 und den Arm 9 auf die Walzenschrämmaschine 8. Folglich sind die im Gehäuseinnenraum 25 aus der Kabelummantelung austretenden einzelnen Adern R, S, T des Schrämkabels 4 von Zugkräften frei.
Sie sind, wie die Figur 3 zeigt, mit den innerhalb des Gehäuseraumes 25 befindlichen Klemmen 27 lösbar verbunden und geben über diese Klemmen 27 die elektrische Antriebsenergie an die Aderabschnitte R', S', T' ab, die durch die Tragarmbohrungen 28 hindurch bis in das Innere des Maschinenkörpers der Walzenschrämmaschine 8 geführt sind. Auch diese Aderabschnitte R', S1, T' sind lösbar mit den Klemmen 27 des Gehäuserau mes 25 verbunden. Dasselbe gilt für den Wasserschlauch 5, der außerhalb des Gehäuses 10 verlegt und im unmittelbaren Gehäusebereich, beispielsweise mittels einer Steckverbindung 29, von dem Schlauch- oder Rohrabschnitt 30 trennbar ist, der, vom Gehäuse 10 ausgehend, durch eine Bohrung 31 des Armes 9 bis in das Innere der Walzenschrämmaschine 8 geführt ist. Der Raum 25 des Gehäuses 10 ist durch einen Deckel 32 verschließbar, der sich auf der versatzseitigen Gehäusewand befindet. Er schließt den Raum 25 des Gehäuses 10 druckfest ab und läßt sich nur im spannungslosen Zustand des Schrämkabels L1 entfernen.
In dem Ausführungsbeispiel nach der Figur 6 besitzt das innerhalb der Seitenbracke 2 befindliche druckfeste Gehäuse 10 keine Führungsorgane. Es wird hier ausschließlich von dem Arm 9 der
Walzenschrämmaschine 8 gehalten und auch geführt. Dazu ist dieser Arm 9 um eine senkrechte Achse 33 innerhalb des Maschinenkörpers schwenkbar gelagert und mit einer nicht dargestellten Abschaltvorrichtung versehen, die, sobald die durch eine Kollision zwischen Gehäuse 10 und Seitenbracke 2 ausgelöste Armschwenkbewegung ein vorgegebenes Maß überschreitet, in Tätigkeit tritt und die Walzenschrämmaschine 8 abschaltet.
Leerseite

Claims (9)

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daß das Gehäuse. (10) mit ^ührungsorlanen tt§;tlY Mi§iität~ tet ist; dU in Führu5|lschiSeV (ΐί,'ίΙ/ $i$ Mt&ifeFä䣧B&ä= nals (3) form^schiüssig. eingreifen und es bei der Mä§&M$£R-
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führen.
4. Gewinnungsmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der starr mit dem Gehäuse (10) verbundene Arm (9) innerhalb des Maschinenkörpers quer zur Maschinenfahrtrichtung begrenzt verschiebbar geführt und hier um eine in Maschinenfahrtrichtung weisende, zum Liegenden parallele Achse (21) schwenkbar ist.
5. Gewinnungsmaschine nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) auf seiner Oberseite an beiden Enden mit je einem Ansatz (11) versehen ist, der von unten in das Innere einer kastenförmigen Führungsschiene (13) eingreift, die sich an der oberen Fläche einer das Gehäuse (10) allseitig umschließenden Seitenbracke (2) befindet und die beiden Ansätze (11) mittels je zweier innerhalb der Führungsschiene (13) befindlicher Rollenpaare (14) hält, die paarweise, mit quer zur Maschinenfahrtrichtung verlaufender, horizontaler Drehachse (16) Teile eines gelenkig mit dem Ansatz (11) verbundenen Wagens (15) sind.
6. Gewinnungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) an der Unterseite mit einem von seiner Längsmitte ausgehenden Ansatz (17) versehen ist, der eine an der Seitenwand der Seitenbracke (2) befestigte Führungsschiene (18) untergreift und sie beidseitig mittels paarweise angeordneter, um senkrechte Achsen drehbarer Laufrollen (19) einschließt.
7· Gewinnungsmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein unterhalb des Gehäuses (10) befindliches, den Wasserschlauch (5) umschließendes und zugfest haltendes Klemmstück (24) sowie eine hinter dem Klemmstück (24) liegende Verschraubung (29), die das Ende des Wasserschlauches (5) mit einem hier fest am Gehäuse (10) verlegten, in den Arm (9) übertretenden Rohr (30) lösbar verbindet.
8. Gewinnungsmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) versatzseitig mit einem Verschlußdeckel (32) versehen ist, der den Zugang zum druckfest verschlossenen Raum (25) nur im spannungslosen Zustand der Schrämleitung (A) zuläßt.
9. Gewinnungsmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindung zwischen den Klemmen (27) des druckfesten Raumes (25) und dem Maschinenkörper, zumindest innerhalb des Armes (9), aus einzelnen, vorzugsweise nebeneinanderliegenden Adern (R1 S' T1) besteht.
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DE3446469A1 (de) * 1984-12-20 1986-07-03 Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik U. Eisengiesserei Mbh, 4630 Bochum Gewinnungsmaschine fuer den untertagebergbau, die ueber ein aus einer seitenbracke herausgefuehrtes schraemkabel mit antriebsenergie versorgt wird

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