DE3220441A1 - Auf eine welle aufwickelbares rollo - Google Patents
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Description
- Beschreibung.
- Auf eine Welle aufwickelbares Rollo Die Erfindung betrifft ein auf eine Welle aufwickelbares Rollo.
- Die bekannten Rollo dieser Art sind handbetätigt.
- Der Rollovorhang wird beim Herabziehen oder Schließen an seinem unteren Rand oder an einer dort befestigten Schnur erfaßt und gegen die Wirkung einer in der Rollowelle enthaltenen Feder von dieser Welle abgezogen. Beim öffnen oder Hochziehen des Rollos muß dem Vorhang zunächst ein kurzer, kräftiger Ruck nach abwärts gegeben werden, wonach die Feder die Rollowelle in Umlauf versetzt und hierdurch den Vorhang wieder auf die Welle aufwickelt.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, ein automatisch betätigbares Rollo vorzuschlagen.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Rollowelle als Hohlwelle ausgebildet ist und eine elektrische Antriebsvorrichtung enthält, die ihrerseits einen Motor, ein Untersetzungsgetriebe und eine Endabschaltung umfaßt.
- Die nachstehende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit beiliegender Zeichnung der weiteren Erläuterung.
- Es zeigen: Fig. 1 eine teilweise aufgeschnittene Draufsicht der Hohlwelle eines Rollos mit Antriebsvorrichtung und Stromzuführungskabel; Fig. 2 verschiedene Schnittansichten der bis 5 in Fig. 1 dargestellten Hohlwelle; Fig. 6 eine Schnittansicht entlang der Linie 6-6 in Fig. 5 und Fig. 7 eine elektrische Schaltanordnung.
- Auf eine drehbar gelagerte Hohlwelle 1 ist in an sich bekannter Weise ein (nicht dargestellter) Rollovorhang aus Textilstoff oder Plastikfolie aufwickelbar. Der Mantel der Hohlwelle 1 weist, wie in Fig. 2 bis 5 dargestellt, eine längsachsparallele Kerbe 2 auf, in welcher der eine Rand des Rollovorhangs in an sich bekannter Weise befestigt wird.
- Die Hohlwelle 1 besteht vorzugsweise aus einem Metallrohr, beispielsweise aus Aluminium oder Aluminiumlegierung.
- In der Nähe ihres einen Endes enthält die Hohlwelle 1 (in Fig. 1 links gelegen) eine Antriebsvorrichtung 3, die aus drei Hauptteilen besteht, nämlich aus einem Elektromotor 4, einem Untersetzungsgetriebe 5 und einer Endabschaltung 6. Die drei Teile 4, 5 und 6 sind zu einer zusammenhängenden, vorfabrizierbaren Baueinheit vereinigt, welche in die Hohlwelle 1 einsteckbar ist. Diese Baueinheit umfaßt drei Platinen oder Zwischenwände 7, 8 und #9, welche durch Distanzpfeiler oder Abstandsstücke 11, 12 in gegenseitigem Abstand gehalten und verbunden sind. Die drei zwischen den Platinen 7, 8 verlaufenden Abstandshalter 11 haben einen sechseckigen Querschnitt, vgl. Fig. 2.
- Die Platine 7 ist mittels Schrauben 13 auf die eine Stirnseite der Abstandshalter 11 aufgeschraubt. An ihrer gegenüberliegenden Stirnseite tragen die Abstandshalter 11 Gewindezapfen 14, die unter Zwischenschaltung der nächsten Platine 8 in entsprechende Gewindebohrungen der ebenfalls sechseckig ausgebildeten, drei Abstandshalter 12 eingeschraubt sind. An ihrer der Platine 8 gegenüberliegenden Stirnseite weisen auch die Abstandshalter 12 einen Gewindezapfen 15 auf, der unter Zwischenschaltung der nächsten Platine 9 -in eine entsprechende Gewindebohrung dreier weiterer, als runde Stangen ausgebildeter Abstandshalter 16 eingeschraubt ist. Die der Platine 9 gegenüberliegenden Stirnenden der Abstandshalter 16 sind schließlich mittels Schrauben 17 mit einer blockartigen Endverschlußplatte 18 verbunden. Auf diese Weise entsteht eine in sich starre, in die Hohlwelle 1 einsteckbare Baueinheit, welche der Lagerung sich drehender Bauteile dient.
- Auf der einen Seite der Platine 7 ist der Elektromotor 4 mittels Schrauben 19 (Fig. 2) frei,tragend befestigt. Ein mit der Motorwelle verbundenes Abtriebsritzel 21 des Motors 4 ragt durch die Platine 7 hindurch in den in Fig. 1 links von dieser gelegenen Raum und kämmt dort mit einem als Kunststoffspritzteil ausgebildeten Kronenrad 22. Eine mit dem Kronenrad 22 drehfest verbundene Welle 23 verläuft quer zur Längsachse der Hohlwelle 1 und der hierzu parallelen Welle des Motors 4 und ist in Lagern 24 an den beiden, diametral einander gegenüberliegenden Abstandshaltern 11 gelagert. Auf diese Weise kann das Kronenrad 22 verhältnismäßig groß ausgebildet werden und dennoch im Raum zwischen den Platinen 7 und 8 untergebracht werden. Weiterhin läßt sich auf diese Weise platzsparend auf der Welle 23 eine Schnecke 25 drehfest anordnen, die mit einem Schneckenrad 26 in Eingriff steht. Die das Zahnrad 26 tragende Welle 27 ist in den Platinen 7 und 8 gelagert und verläuft wieder parallel zur Achse der Hohlwelle 1. Das Untersetzungsgetriebe 5 enthält auf diese Weise einen Schneckentrieb, der eine Selbsthemmung der Antriebsvorrichtung bewirkt.
- Im Raum zwischen den Platinen 8 und 9 sitzt auf der Welle 27 drehfest und freiztragend ein Ritzel 28, welches mit einem größeren Zahnrad 29 kämmt. Mit dem Zahnrad 29 ist koaxial und drehfest ein kleineres Zahnrad 31 verbunden, welches wiederum mit einem größeren, koaxial in der Hohlwelle 1 drehbar gelagerten Zahnrad 32 kämmt. Die beiden miteinander verbundenen Zahnräder 29, 31 sitzen drehfest auf einer in den Platinen 8, 9 gelagerten Welle 33, das Zahnrad 32 ist auf einer in der Platine 9 abgestützten Welle 34 gelagert, die sich bis zur Platine 8 erstrecken und auch dort gelagert sein kann. Mit Ausnahme der Welle 23 verlaufen alle Wellen des Untersetzungsgetriebes 5 achsparallel zur Hohlwelle 1 und zur Welle des Elektromotors 4.
- Mit den beschriebenen Getriebeteilen läßt sich beispielsweise eine Untersetzung im Verhältnis von etwa 1 l: 500 erzielen.
- In dem in Fig. 1 links von der Platine 9 gelegenen Raum weist das dorthin hineinragende Ende der das Zahnrad 32 tragenden Welle 34 ein an sich bekanntes Steckkupplungsteil 35 auf, in welches das freie Ende einer Schraubspindel 36 drehschlüssig eingesteckt ist. Das gegenüberliegende Ende der Schraubspindel ist drehbar in dem Endverschlußteil 18 gelagert. Bei Inbetriebnahme des Elektromotors 4 wird die Schraubspindel 36 wegen des zwischengeschalteten Untersetzungsgetriebes 5 in langsame Umdrehung versetzt. Die Schraubspindel 36 ist Teil der zwischen der Platine 9 und dem Endverschlußstück 18 angeordneten Endabschaltung, die nun anhand von Fig. 4, 5 und 6 beschrieben wird.
- Auf der Schraubspindel 36 sitzt mittels eines entsprechenden Muttergewindes ein erster Schaltnocken 37, der über einen Gewindestift 38 mit einem zweiten Schaltnocken 39 verbunden ist. Im Gegensatz zum Schaltnocken 37 ist die Schraubspindel 36 mit dem Schaltnocken 39 nicht durch ein Gewinde verbunden, sondern durchdringt diesen Schaltnocken 39 frei drehbar. Der Schraubstift 38 ist an seinem in Fig. 6 links gelegenen Ende drehbar, jedoch axial unverschieblich mit dem zweiten Schaltnocken 39 verbunden.
- Im Schaltnocken 37 ist der Schraubstift 38 mittels eines entsprechenden Gewindes gelagert. An seinem freien, in einer Ausnehmung 41 des Endverschlußstücks 18 liegenden Ende weist der Schraubstift 38 einen Schlitz 42 od. dgl. zum Einführen eines Schraubendrehers auf. Auf diese Weise kann durch ein von außen einführbares Werkzeug (Schraubendreher) der Schraubstift 38 verdreht und hierdurch der Abstand zwischen den beiden Schaltnocken 37 und 39 verändert werden, weil sich beim Verdrehen des Schraubstiftes 38 bei unbeweglichem Schaltnocken 37 der Schaltnocken 39 auf der Schraubspindel 36 verschiebt. Der Schraubstift 38 dient damit als Justierspindel.
- Die beiden Schaltnocken 37 und 39 sind, wie insbesondere aus Fig. 4 und 5 hervorgeht, innerhalb der Hohlwelle 1 unverdrehbar gehalten, beispielsweise durch gleitendes Anliegen an den beiden benachbarten Abstandshaltern 16 und/oder an einer noch zu beschreibenden Leiterplatte 43. Wird somit die axial unverschiebliche Schraubspindel 36 verdreht, so verschiebt sich der erste Schaltnocken 37 in der Hohlwelle 1 parallel zu deren Achse. Da der erste Schaltnocken 37 über den als Justierspindel dienenden Schraubstift 38 starr mit dem zweiten Schaltnocken 39 verbunden ist und dieser frei auf der Schraubspindel 36 gleitet, wird beim Drehen dieser Schraubspindel auch der zweite Schaltnocken 39 gemeinsam mit dem Schaltnocken 37 verschoben.
- Jedem Schaltnocken 37, 39 ist ein Endschalter 44 bzw. 45 zugeordnet, die von den betreffenden Schaltnocken bei deren Verschiebung betätigt werden. Diese Endschalter 44, 45 dienen dem Abschalten des Elektromotors 4 bei voll auf- bzw. voll abgewickeltem Rollovorhang. Durch entsprechende Einstellung des Abstandes zwischen den Schaltnocken 37, 39 mit Hilfe des Schraubstiftes 38 können die betreffenden Schaltzeitpunkte an die Länge des Rollovorhangs angepaßt werden. Fig. 6 zeigt eine Zwischenstellung der Schaltnocken 37, 39, bei welcher keiner der Endschalter 44, 45 betätigt ist, der Rollovorhang wird also gerade auf- oder abgewickelt, vorausgesetzt, daß der Elektromotor 4 mit elektrischem Strom versorgt ist. Bewegen sich in Fig. 6 die beiden Schaltnocken 37, 39 weiter nach rechts, so trifft der erste Schaltnocken 37 auf den Betätigungsknopf des Endschalters 44 und löst den Schalter aus, so daß die Stromzuführung zum Elektromotor 4 unterbrochen ist und das Rollo in seiner einen Endstellung stillsteht.
- Wird nun mittels einer noch zu erläuternden Schaltung (Fig. 7) die Drehrichtung des Elektromotors 4 umgekehrt, so läuft die aus den Schaltnocken 37 und 39 sowie dem sie verbindenden Schraubstift 38 bestehende Anordnung in Fig. 6 nach links, bis der zweite Schaltnocken 39 den ihm zugeordneten Endschalter 45 auslöst und hierdurch wiederum den Strom zum Elektromotor 4 unterbricht, so daß das Rollo nunmehr in seiner anderen Endstellung angehalten wird. Wie gesagt, läßt sich durch entsprechende Einstellung des Abstandes zwischen den beiden Schaltnocken 37, 39 der Schaltzeitraum zwischen der Abschaltung des Rollos in seinen beiden Endstellungen, d. h. die Anzahl der Umdrehungen des Systems zwischen den jeweiligen Abschaltzeitpunkten, an die Länge des mit der Hohlwelle 1 verbundenen Rollovorhangs anpassen. Diese Einjustierung erfolgt von außen her mittels des als Justierspindel dienenden Schraubstiftes 38.
- Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist das linke Ende des die Hohlwelle 1 bildenden Rohres durch entsprechende Abknickung formschlüssig und damit drehfest mit dem Endverschlußstück 18 und damit mit der gesamten Antriebsvorrichtung 3 verbunden. Ein aus dem Endverschlußstück 18 herausragendes Ende 46 der Schraubspindel 36 (Fig. 1 und 6) ist flach ausgebildet und unverdrehbar in einem Schlitz einer Halterung 47 abgestützt. Die beispielsweise als Winkeleisen ausgebildete Halterung 47 ist mittels einer Schraube 48 an einer vertikalen, senkrecht zur Zeichnungsebene der Fig. 1 verlaufenden Wand 49 befestigt.
- Diese Befestigung dient gleichzeitig der Lagerung der Rollowelle 1 an ihrer einen Seite. Da die Schraubspindel 36 unverdrehbar an der Halterung 47 gelagert ist, dreht sich somit die gesamte Antriebsvorrichtung 3 einschließlich Elektromotor 4, Untersetzungsgetriebe 5 und Endabschaltung 6, gleichzeitig mit der Hohlwelle 1, wenn der Elektromotor 4 eingeschaltet ist, während die in einem Drehlager am Endverschlußstück 18 gelagerte Schraubspindel 36 stillsteht. Bei einer anderen Ausführungsform kann auch vorgesehen werden, die Schraubspindel 36 an ihrem aus dem Endverschlußstück 18 herausragenden Ende drehbar an der Halterung 47 zu lagern, so daß dann bei sich drehender Hohlwelle 1 der Elektromotor 4 und die mit ihm verbundenen Teile 5 6 nicht mit umlaufen.
- Bei der dargestellten Ausführungsform, bei welcher, wie gesagt, die Antriebsvorrichtung 3 gemeinsam mit der Hohlwelle 1 umläuft, ist diese Welle 1 an ihrem der Antriebsvorrichtung 3 gegenüberliegenden Ende (vgl. Fig. 1) verdrehbar an einer weiteren, mit der Wand 49 verbundenen Halterung 51 gelagert. Die Halterung 51 trägt einen Lagerzapfen 52, auf dem drehbar ein Endverschlußstück 53 der Hohlwelle 1 abgestützt ist. Durch den hohlen, sich nicht drehenden Lagerzapfen 52 ist das eine Ende eines der Stromversorgung des Elektromotors 4 dienenden Kabels 54 herausgeführt. Zwischen dem Lagerzapfen 52 und dem Elektromotor 4 ist dieses Kabel 54 schraubenförmig aufgewickelt, wobei die hierdurch gebildete "Schraube" so viele Windungen aufweist, daß die für ein vollständiges Auf- oder Abwickeln des Rollovorhangs erforderlichen Umdrehungen der Hohlwelle 1 auf genommen werden können, ohne daß eine Verwindung des Kabels 54 stattfindet.
- Die Fig. 7 zeigt das elektrische Schaltbild für das beschriebene Rollo. Die Schaltung umfaßt einen der Ein- und Ausschaltung dienenden Pol-Wechselschalter 55 sowie Dioden D1, D2, D3 und D4, von denen die Dioden D1 und D4 die Endschalter 44 bzw. 45 überbrücken. Die Dioden D2 und D3 dienen der Kurzschliessung des Motors 4 und damit einer sofortigen Abbremsung desselben ohne Nachlauf. Der Motor 4 wird mit Gleichstrom betrieben. Je nach Stellung des Schalters 55 läuft der Motor 4 in der einen oder anderen Richtung und wickelt den Rollovorhang auf oder ab.
- Wenn beispielsweise bei der in Fig. 7 dargestellten Stellung des Schalters 55 Spannung an den Motor 4 angelegt wird, läuft dieser so lange, bis der eine Endschalter, beispielsweise der Endschalter 44, betätigt wird und in die in Fig. 7 gestrichelt dargestellte Stellung gelangt. Hierdurch wird ein Ruhekontakt geöffnet und der Stromfluß zum Motor 4 unterbrochen. Durch den nunmehr geschlossenen (gestrichelt gezeichneten) Arbeitskontakt wird der Motor über die Diode D2 kurzgeschlossen und abgebremst, so daß er sofort und ohne Nachlauf stehenbleibt. Wenn am Schalter 55 die Spannung umgepolt wird, ist der geöffnete Endschalter 44 von der Diode D1 überbrückt und der Motor läuft mit entgegengesetztem Umlaufsinn so lange, bis der andere Endschalter 45 betätigt wird. Die weiteren Vorgänge laufen nun wie zuvor beschrieben ab.
- Durch Einbau eines weiteren (in Fig. 7 nicht eingezeichneten) Schalters kann die Stromzufuhr ebenfalls unterbrochen und hierdurch der Rollovorhang in Zwischenstellungen stillgesetzt werden.
- Die Bauteile der in Fig. 7 dargestellten Schaltung sind auf der bereits erwähnten Leiterplatte 43 (Fig. 1, 4 bis 6) angeordnet.
Claims (10)
- Patentansprüche: 1. Auf eine Welle aufwickelbares Rollo, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Welle als Hohlwelle (1) ausgebildet ist und eine elektrische Antriebsvorrichtung (3) enthält, die ihrerseits einen Motor (4), ein Untersetzungsgetriebe (5) und eine Endabschaltung (6) umfaßt.
- 2. Rollo nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Untersetzungsgetriebe (5) durch Einbau eines Schneckentriebes (25,26) selbsthemmend ist.
- 3. Rollo nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Untersetzungsgetriebe (5) ein in ein Ritzel (21) des Motors (4) eingreifendes Kronenrad (22) mit quer zur Welle des Ritzels (21) verlaufender Drehachse umfaßt.
- 4. Rollo nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ausgangswelle (34) des Untersetzungsgetriebes (5) drehschlüssig mit einer Schraubspindel (36) verbunden ist, die zwei Schaltnocken (37,39) zur Betätigung von Endschaltern <44,45) verschiebt.
- 5. Rollo nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltnocken (37,39) von der Außenseite der Rollo-Hohlwelle (1) her zwecks Einstellung der Schaltzeitpunkte relativ zueinander verstellbar sind.
- 6. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Motor (4), Untersetzungsgetriebe (5) und Endabschaltung (6) durch Zwischenwände (7,8,9) und zwischen diesen vorgesehene Abstandshalter (11,12,16) jeweils stirnseitig zu einer in die Hohlwelle (1) des Rollos einsteckbaren und mit dieser verbindbaren Baueinheit vereinigt sind.
- 7. Rollo nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter (11) mindestens teilweise der gleichzeitigen Lagerung von drehenden Teilen (23) des Untersetzungsgetriebes (5) dienen.
- 8. Rollo nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgangswelle des Motors (4) über die mit ihr getriebemäßig verbundene Schraubspindel (36) der Endabschaltung (6) unverdrehbar gehalten ist, so daß sich Hohlwelle (1) und Antriebsvorrichtung (3) gleichzeitig mitdrehen.
- 9. Rollo nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der der Antriebsvorrichtung (3) abgekehrten Seite der Hohlwelle (1) und innerhalb dieser Welle ein schraubenförmig aufgewickeltes Stromversorgungskabel (54) für den Motor (4) angeordnet ist, dessen Ende durch einen ortsfesten, die Hohlwelle (1) drehbar abstützenden Lagerzapfen (52) aus der Hohlwelle herausgeführt ist.
- 10. Rollo nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch den Endschaltern (44,45) zugeordnete Dioden (D2, D3) ein Nachlaufen des Motors (4) bei dessen Abschaltung verhindert ist.
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