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DE3218385C2 - - Google Patents

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DE3218385C2
DE3218385C2 DE19823218385 DE3218385A DE3218385C2 DE 3218385 C2 DE3218385 C2 DE 3218385C2 DE 19823218385 DE19823218385 DE 19823218385 DE 3218385 A DE3218385 A DE 3218385A DE 3218385 C2 DE3218385 C2 DE 3218385C2
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DE
Germany
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tractor
shaft
machine according
tillage
tillage machine
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Application number
DE19823218385
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English (en)
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DE3218385A1 (de
Inventor
Richard 4515 Bad Essen De Warnking
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RABEWERK GMBH + CO, 4515 BAD ESSEN, DE
Original Assignee
RABEWERK HEINRICH CLAUSING 4515 BAD ESSEN DE
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Publication date
Application filed by RABEWERK HEINRICH CLAUSING 4515 BAD ESSEN DE filed Critical RABEWERK HEINRICH CLAUSING 4515 BAD ESSEN DE
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    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
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    • A01B59/06Devices specially adapted for connection between animals or tractors and agricultural machines or implements for machines mounted on tractors
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Bodenbearbeitungsma­ schine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Solche Maschinen sind für den Anbau an einen Schlepper vor­ gesehen und haben von diesem aus antreibbare Werkzeuge in Form einer Bodenfräse oder einer Kreiselegge sowie Anschluß­ stellen für ein am Heck des Schleppers angeordnetes Drei­ punktgestänge.
Der Anbau von Bodenbearbeitungsmaschinen an die Frontseite eines Schleppers ist manchmal erwünscht, z. B. dann, wenn eine kombinierte Bearbeitung stattfinden soll, wobei auch am Heck des Schleppers Geräte angeschlossen werden. Die An­ bringung an der Vorderseite hat ferner den Vorteil, daß die Arbeit des Gerätes vom Schlepperfahrer sehr gut und bequem beobachtet werden kann.
Aus der DE-OS 24 17 153 ist eine Bodenbearbeitungsmaschine der eingangs genannten Art in Form einer Kreiselegge bekannt, die eine Anschlußvorrichtung aufweist, welche lösbar mit dem Gestell der Kreiselegge verbunden ist. Die Anschlußvorrich­ tung kann in um 180° gegeneinander verdrehten Lagen mit dem Gestell verschraubt werden. In einer Anschraubstellung sind Anschlußpunkte für ein Schlepper-Dreipunktgestänge in einer solchen Lage, daß die Kreiselegge an der Rückseite eines Schleppers angebaut werden kann. Hingegen liegen in der an­ deren Anschraubstellung die Anschlußpunkte so, daß eine Be­ festigung des Gerätes an der Vorderseite eines Schleppers möglich ist, wobei jedoch außerdem das Getriebe um 180° ge­ dreht werden muß, um dort eine Gelenkwelle ankuppeln zu können, die zu einer vorderen Zapfwelle am Schlepper führt. Für eine Umrüstung sind verhältnismäßig umfangsreiche Monta­ gearbeiten erforderlich, nämlich das Umbauen eines Anbau­ bockes, der lösbar sein muß, damit die Bodenbearbeitungsma­ schine überhaupt an der Rückseite des Schleppers einsetz­ bar ist. Dies bedeutet jedoch einen großen Arbeitsaufwand.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bodenbear­ beitungsmaschine der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sie ohne Umbauarbeiten am Gerät selber sowohl an der Vorderseite als auch an der Rückseite eines Schleppers an­ gebaut werden kann.
Die Lösung dieser Ausgabe bewirken die im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegebenen Merkmale, Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 11.
Die erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsmaschine zeichnet sich durch einen starren Zwischenbock aus, der starr und lösbar mit der Maschine verbunden ist und Anschlußstellen für ein an der Frontseite des Schleppers angeordnetes Drei­ punktgestänge aufweist, relativ zu dem der Zwischenbock um eine horizontale, in Fahrtrichtung verlaufende Achse be­ grenzt beweglich ist, und durch die Ausbildung eines Getrie­ bes derart, daß sowohl ein vorderer als auch ein hinterer Anschlußstummel für die Gelenkwelle vorgesehen ist.
Ein Bo­ denbearbeitungsgerät nach der Erfindung läßt sich also ohne jegliche Umrüstung, d. h. in unveränderter Form, sowohl an der Rückseite als auch an der Vorderseite eines Schleppers anbauen; es ist dann sofort einsatzbereit. Hierzu muß le­ diglich das Dreipunktgestänge an die entsprechend vorge­ sehenen Anschlußpunkte angebracht und die Gelenkwelle zum Antrieb der Bodenbearbeitungswerkzeuge angeschlossen werden. Im Gegensatz zum Stand der Technik z. B. nach der DE-OS 24 17 153 dient die Lösbarkeit des Zwischenbockes hierbei lediglich dazu, die Bodenbearbeitungsmaschine für den An­ schluß weiterer Arbeitsgruppen vorzubereiten, die näher an die Bodenbearbeitungswerkzeuge der Bodenbearbeitungsmaschi­ ne heranzurücken sind, als dies der Fall wäre, wenn sie an den Anschlüssen des Zwischenbockes angebracht würden. Diese Lösbarkeit des Zwischenbockes bringt somit einen gegenüber dem Stand der Technik wesentlich erweiterten Einsatzbereich der Bodenbearbeitungsmaschine.
Im allgemeinen müssen Bodenbearbeitungsmaschinen zur Anpas­ sung an Bodenunebenheiten um eine Achse beweglich sein, die in Fahrtrichtung horizontal verläuft. Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsge­ mäßen Maschine kann diese Beweglichkeit leicht mittels Lang­ löchern gemäß Anspruch 2 erreicht werden.
Vorteilhaft hat der Zwischenbock eine Aussparung gemäß An­ spruch 3. Dadurch läßt sich auf einfache Weise eine hinten an der Bodenbearbeitungsmaschine angeordnete Bodenwalze über­ brücken. Der Zwischenbock kann aus einzelnen Streben gemäß den Ansprüchen 4 und 5 zusammengesetzt sein. Im Falle einer Längenverstellbarkeit der Diagonalstrebe sind die Anschluß­ punkte für die Unterlenker bequem höhenverstellbar, wodurch eine Anpassung an verschiedene Durchmesser einer Bodenwalze möglich ist. Wenn die dort genannte obere Längsstrebe gemäß Anspruch 7 längenveränderlich ist, läßt sich der Zwischen­ bock besonders leicht an die jeweiligen Verhältnisse anpas­ sen.
Besonders günstig ist eine Weiterbildung laut Anspruch 8, wonach der Zwischenbock an Anschlußstellen der Bodenbear­ beitungsmaschine angeschlossen ist, die auch für den An­ schluß von Zusatzgeräten bestimmt sind, wenn die Bodenbear­ beitungsmaschine als Heckgerät betrieben wird. Dies hat ein­ mal den Vorteil daß besondere Anschlußstellen für den Zwi­ schenbock an der Bodenbearbeitungsmaschine nicht vorgesehen werden müssen, und zum anderen den Vorzug, daß der Zwischen­ bock oder Teile davon auch leicht für die Ankuppplung von Zu­ satzgeräten verwendbar sind. An den Zwischenbock kann auch ein Aushubgestänge angeschlossen werden, mit dem sich ein Zusatzgerät ausheben läßt.
Bei einer erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsmaschine ist jeder Umbau am Getriebe entbehrlich, wenn die Maschine von der einen Anbauart (z. B. am Heck) auf die andere Anbauart (z. B. an der Frontseite) umgestellt wird. Besonders zweck­ mäßig ist dabei eine Getriebeausbildung gemäß den Ansprü­ chen 9 und 10, so daß über beide Anschlußstummel gleichgroße Leistungen in die Bodenbearbeitungsmaschine über die Anschluß­ stummel eingeleitet werden können. Möglich sind aber auch Aus­ führungsformen, bei denen der hintere Anschlußstummel einen kleineren Durchmesser hat als der vordere Anschlußstummel. Solche Getriebe sind an sich bekannt, wobei herkömmlich der hintere Anschlußstummel für den Antrieb von Anbaugeräten be­ nutzt wird. Eine solche Ausführung genügt dann, wenn der dünnere Anschlußstummel für die Übertragung der einzuleiten­ den Leistung ausreicht.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dar­ gestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Kombinationsgerätes, bestehend aus einem Schlepper, einer vorne an den Schlepper angebauten Kreiselegge, einer hinten an den Schlepper angebauten Kreiselegge und einer an die hintere Kreiselegge angebauten Sämaschine,
Fig. 2 eine vorne an einen Schlepper angebaute Kreisel­ egge in Seitenansicht entsprechend dem Pfeil II in Fig. 3,
Fig. 3 eine Draufsicht nach dem Pfeil III in Fig. 2 und
Fig. 4 einen vertikalen Schnitt durch ein Getriebe der Kreiselegge nach den Fig. 2 und 3.
An einen Schlepper S ist vorne eine Bodenbearbeitungsmaschine (Kreiselegge) K 1 und hinten eine Bodenbearbeitungsmaschine (Kreiselegge) K 2 angebaut. An die Kreiselegge K 2 ist ein Zusatzgerät (z. B. Sämaschine) D angebaut. Nachfolgend soll die Kreiselegge K 1 und deren Anbau an den Schlepper S anhand der Fig. 2 und 3 betrachtet werden.
Die Kreiselegge K 1 hat einen zugleich als Gestell ausge­ bildeten Getriebekasten 1, in dem mehrere Werkzeugkreisel 2 drehbar gelagert sind. Benachbarte Kreisel (aus dem Grund­ riß nach Fig. 3 ist zu erkennen, daß insgesamt acht Kreisel vorgesehen sind) sind getriebemäßig miteinander gekuppelt, z. B. mittels Stirnrädern, die auf den Kreiselwellen sitzen und miteinander kämmen, so daß benachbarte Kreisel gegenläu­ fig rotieren. Eine der Kreiselwellen wird von einem Getriebe 3 aus angetrieben, von dem Fig. 4 einen Vertikalschnitt zeigt. Schließlich am Getriebekasten 1 befinden sich Arme 4, an deren Enden eine Bodenwalze 5 gelagert ist, mit der die Kreiselegge K 1 auf dem zu bearbeitenden Boden 6 abgestützt ist. Die Arme 4 sind höhenverstellbar mit Hilfe einer Reihe aus Löchern 7 und eines Bolzens 8.
Mit dem Gestell 1 ist ein insgesamt mit 9 bezeichneter Auf­ bau verbunden. Dieser Aufbau 9 dient sowohl für den An­ schluß der Kreiselegge an die Rückseite eines Schleppers S, als auch an die Vorderseite eines Schleppers S. Der Aufbau 9 hat vor und hinter dem Getriebekasten schräg nach oben ragen­ de Pfosten 10 und 11. Die vorderen Pfosten 10 sind mit Blechen 12 verschweißt, die ihrerseits mit dem Getriebe­ kasten 1 verschweißt sind. Die Pfosten 10, 11 sind oben durch einen horizontalen Balken 13 miteinander verbunden, der (siehe Fig. 3) aus zwei parallelen Flachprofilen 13 a und 13 b besteht. An den vorderen Enden dieser Flachprofile sind Platten 14 angeschweißt. In diesen und den Flachprofilen 13 befinden sich in einer vertikalen Reihe angeordnete Löcher 15. Am hinteren Ende des horizontalen Balkens 13 befinden sich weitere Löcher als Anschlußstellen 16, die in einer horizontalen Reihe ange­ ordnet sind.
An den Blechen 12 befinden sich Zapfen 17 für den Anschluß der unteren Lenker 57 eines hinteren Schlepper-Dreipunktgestänges 56. Der obere Lenker 58 des hinteren Schlepper-Dreipunktgestänges wird in Höhe einer der Bohrungen 15 befestigt. Auf diese Weise kann das Gerät an die Rückseite eines Schleppers S angebaut werden.
Wenn, wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt, das Gerät an der Frontseite eines Schleppers angebaut werden soll, wird hier­ für ein insgesamt mit Z bezeichneter Zwischenbock verwendet. Der Zwischenbock Z hat zwei untere Längsstreben 18, eine obere Längsstrebe 19, einen Turm 20 und Diagonalstreben 21. Die unteren Längsstreben 18 sind so nach oben ausgebogen (bei 18 a), daß genügend Raum für die Bodenwalze 5 bleibt.
Der Turm 20 besteht wieder aus zwei schräg angeordneten Pfosten aus Flachmaterial, die in Fig. 3 mit 20 a und 20 b bezeichnet sind. Die obere Längsstrebe besteht wiederum aus zwei parallelen Flachprofilen (in Fig. 3 mit 19 a und 19 b bezeichnet). Die Diagonalstreben 21 bestehen aus zwei Flach­ profilen 21 a und 21 b.
Die horizontale Längsstrebe 19 greift (siehe Fig. 3) mit ihrem vorderen Ende zwischen die beiden Flachprofile 13 a, 13 b des Aufbaues 9 ein und ist mit diesem Aufbau durch einen Bolzen 22 gekuppelt. Die unteren Längsstreben 18 sind im unteren Bereich des Pfostens 11 durch Bolzen 23 mit diesem verbunden. Die oberen Enden der Diagonalstreben 21 sind mittels eines Bolzens 24 befestigt, der auch den Turm 20 und die obere Längsstrebe 19 durchgreift. Die unteren Enden der Diagonalstreben 21 sind nahe bei den Befestigungsstellen 23 mittels Bolzen 25 mit den unteren Längsstreben 18 verbunden.
An den Teilen 20 a und 20 b des Turmes 20 befinden sich unten Befestigungsplatten 26, die vertikale Langlöcher 27′ aufweisen. Die miteinander fluchtenden Langlöcher 27′ sind von einem Querstab 27 durchgriffen, an dessen Enden sich als Zapfen ausgebildete Anschlußstellen 27 a für den Anschluß von unteren Lenkern 51 eines an der Frontseite des Schleppers angeordneten Dreipunktge­ stänges befinden 50. Die obere Längsstrebe 19 ist nach hinten über den Turm 20 hinaus verlängert. An dieser Verlängerung befinden sich als Bohrungen ausgebildete Anschlußstellen 28 für den Anschluß des oberen Lenkers 52 eines Schlepper-Dreipunktgestänges.
Nachfolgend wird anhand der Fig. 4 das Getriebe 3 betrachtet. Das Getriebe 3 hat einen Kasten 29, der auf den Getriebekasten 1 aufgesetzt ist. In diesem Getriebekasten 29 ist eine erste (vordere) Welle 30 gelagert, wozu Kugellager 31 und 32 dienen, die in den Wänden des Getriebekastens 29 gehalten sind. Aus dem Getriebekasten 29 ragt nach links ein vorderer Anschlußstummel 33 heraus, der mit einem Keilprofil 33 a versehen ist. Parallel zur Welle 30 verläuft eine Welle 34, die ebenfalls im Kasten 29 gelagert ist. Auf dieser Welle 34 sitzt drehfest ein Kegel­ zahnrad 35 eines Winkelgetriebes. Mit diesem Kegelzahnrad 35 wird ein horizontal angeordnetes (nicht dargestelltes, Ke­ gelrad angetrieben, das drehfest mit einer der Kreiselwellen verbunden ist.
Eine Antriebsverbindung zwischen den Wellen 30 und 34 be­ findet sich innerhalb eines kastenförmigen Gebildes 36, das auf den Getriebekasten 29 aufgesetzt ist. Diese An­ triebsverbindung besteht aus Stirnrädern 37 und 38. Das Stirn­ rad 37 ist drehfest mit der vorderen Welle 30 verbunden. Zu diesem Zweck hat diese an ihrem Ende ein Keilwellenpro­ fil 39. Das Stirnrad 37 kämmt mit dem Stirnrad 38, das einer­ seits über ein Keilwellenprofil 40 am rechten Ende der Welle 34 drehfest mit dieser Welle verbunden ist. Die Räder 37 und 38 können ausgetauscht werden, wodurch sich das Über­ setzungsverhältnis zwischen den Wellen 30 und 34 ändert. Zur Herstellung weiterer Übersetzungsverhältnisse können auch zusätzliche Radsätze vorgesehen sein.
An einem Deckel 41 für den Kasten 36 befindet sich eine Lagerhülse 42, in der mittels Kugellagern 43, 44 eine zweite (hintere) Welle 45 drehbar gelagert ist. Die zweite (hintere) Welle 45 hat einen hinteren Antriebsstummel 46 mit einem Keilwellenprofil 48. Die beiden Antriebsstummel 33 und 46 haben gleiche Abmes­ sungen.
Die vordere Welle 30 ist mit der hinteren Welle 45 über eine Kupplungshülse 47 gekuppelt. Die Kuppelungshülse 47 greift formschlüssig in das Keilwellenprofil 39 der vorderen Welle 30 und in ein weiteres Keilwellenprofil 48 der hinteren Welle ein. Die Kupplung über die Kupplungshülse 47 gestattet den Ausgleich kleiner Achsversetzungen zwischen den Achsen der Wellen 30 und 45, wie sie aufgrund von Fertigungstoleranzen entstehen können. Man vermeidet so eine statisch unbestimm­ te Lagerung der Wellen. Die Zweiteilung schafft gegenüber einer einteiligen durchgehenden Welle auch den Vorteil, daß die beiden Anschlußstummel 33 und 46 mit gleichen Abmes­ sungen hergestellt werden können.
Wie die Fig. 1 bis 3 zeigen, gestattet der Zwischenbock Z den Anbau der Kreiselegge K 1 an ein Schlepper-Dreipunkt­ gestänge 50, das an der Frontseite des Schleppers S ange­ ordnet ist. Das Schlepper-Dreipunktgestänge hat, wie üblich, untere Lenker 51 und einen oberen Lenker 52. An den unteren Lenkern 51 greifen Hydraulikzylinder 53 an, mit denen die unteren Lenker 51 angehoben werden können.
Die Kreiselegge K 1 ist über eine Gelenkwelle 54 mit dem Schlepper gekuppelt. Die Gelenkwelle 54 ist dabei auf den hinteren Anschußstummel 46 des Getriebes aufgesteckt. An der Frontseite des Schleppers befindet sich eine Zapf­ welle, auf die das rechte Ende der Gelenkwelle 54 aufge­ steckt ist.
Dank der Langlöcher 27′ kann sich das Gerät um eine horizon­ tale, in Fahrtrichtung verlaufende Achse bewegen, also um eine Achse, die etwa mit der Achse der Gelenkwelle 54 überein­ stimmt. Dadurch sind die nötigen Bodenanpassungen möglich.
In Fig. 1 ist als Variante eingezeichnet, daß die hier mit 19′ bezeichnete obere Strebe als Spannschloß ausgebildet ist, also längenveränderlich ist. Auch ist eine andere Einstell­ vorrichtung für die Arbeitstiefe der Bodenwalze 5 ge­ zeichnet. Die dafür dienenden Löcher 55 nämlich befinden sich an besonderen, nach oben ragenden Blechen. Schließlich weicht auch die Form der unteren Längsstreben 18′ des Zwischen­ bockes Z′ und die Form der Schwenkarme 4′ für die Lagerung der Bodenwalze 5 von der Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 ab. Dies jedoch ist kein prinzipieller Unterschied.
Bei dem Kombinationsgerät nach Fig. 1 ist am Heck des Schleppers S eine Kreiselegge K 2 angebaut, die gleich ausgebildet ist wie die Kreiselegge K 1. In diesem Fall sind die anhand der Fig. 2 beschriebenen vorderen An­ lenkungsstellen für ein hinteres Schlepper-Dreipunkt­ gestänge 56 ausgenutzt, von dem ein unterer Lenker 57 und der obere Lenker 58 in Fig. 1 zu sehen sind.
Die Sämaschine D ist mit Teilen eines Zwischenbockes Z′ mit der Kreiselegge K 2 verbunden. Es handelt sich hierbei um Teile, wie sie auch am Zwischenbock Z′ verwendet sind. Übereinstimmend sind die Unterlenker 18′ und der Ober­ lenker 19′. Der Turm 20′ allerdings fehlt, da er durch das Gestell der Sämaschine D gebildet wird. Die unteren Längsstreben 18′ sind durch Diagnonalstreben 21′ festge­ stellt, die allerdings anders angeordnet werden, als dies in Fig. 1 links dargestellt ist.
Wenn eine Kreiselegge, die z. B. hinten an einen Schlepper angebaut ist, an die Vorderseite des Schleppers angebaut werden soll, sind an der Egge selber keine Umbauarbei­ ten nötig. Es muß lediglich ein Zwischenbock Z, Z′ mit einigen Bolzen angesteckt werden, wonach sofort die Kupplung mit dem vorderen Dreipunktgestänge 50 des Schleppers S möglich ist. Vor allem sind auch keine Umbauarbeiten an dem Getriebe 3 nötig, da ja dieses einen vorderen Antriebs­ stummel 33 und einen hinteren Antriebsstummel 46 hat. Bei häufigerem Umbau wird man in der Regel darauf verzichten, den Zwischenbock abzunehmen.
Ein Kombinationsgerät nach Fig. 1 gestattet die Vorbereitung eines Saatbettes und das Einbringen von Saat in einem einzi­ gen Arbeitsgang. Hierbei bewirkt die Kreiselegge K 1 eine grobe Lockerung des Bodens. Die Kreiselegge K 2 beseitigt die Schlepperspuren und bewirkt eine feine Krümmelung des Bodens, der dann durch die Bodenwalze an der Kreisel­ egge K 2 festgedrückt wird. In diesen vorbereiteten Boden wird mit der Sämaschine D Saatgut eingebracht.
Wie man aus Fig. 3 ersehen kann, ist die Arbeitsbreite B a der Kreiselegge K 1 größer als die Spurbreite B s des Schleppers S. Dies gilt auch für die hintere Kreiselegge K 2. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die hintere Kreiselegge K 2 die Schlepperspuren beseitigt.

Claims (11)

1. Bodenbearbeitungsmaschine für den Anbau an einen Schlep­ per, mit vom Schlepper aus antreibbaren Werkzeugen in Form einer Bodenfräse oder einer Kreiselegge, mit Anschlußstellen für ein am Heck des Schleppers angeordnetes Dreipunktgestän­ ge, gekennzeichnet durch einen starren Zwischenbock (Z; Z′), der starr und lösbar mit der Maschine verbunden ist und An­ schlußstellen (28, 27 a) für ein an der Frontseite des Schleppers (S) angeordnetes Dreipunktgestänge (50) aufweist, daß der Zwischenbock (Z; Z′) relativ zum Schlepper-Dreipunkt­ gestänge (50) um eine horizontale, in Fahrtrichtung verlau­ fende Achse begrenzt beweglich ist und daß die Bodenbearbei­ tungsmaschine (K 1, K 2) ein Getriebe (3) aufweist, an dem zwei Anschlußstummel (33, 46) für eine Gelenkwelle (54) angeordnet sind, von denen einer (33, vorderer Anschlußstummel) in Fahrt­ richtung und einer (46, hinterer Anschlußstummel) gegen die Fahrtrichtung weist.
2. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß am Zwischenstück (Z; Z′) vertikale Lang­ löcher (27′) vorgesehen sind, die von einem Querstab (27) durchgriffen sind, an dessen Enden die unteren Lenker (51) des Schlepper-Dreipunktgestänges (50) angreifen.
3. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß der Zwischenbock (Z; Z′) eine an der Bodenbearbeitungsmaschine angeordnete Bodenwalze (5) mindestens teilweise überbrückt, wobei am Zwischenbock (Z; Z′) vorzugsweise eine Aussparung vorgesehen ist, in die die Bodenwalze (5) eingreift.
4. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbock (Z; Z′) zwei untere Längsstreben (18; 18′), eine obere Längsstrebe (19; 19′), einen die unteren Längsstreben (18; 18′) mit der oberen Längsstrebe (19; 19′) verbindenden Turm (20; 20′) und zwei vorzugsweise längenverstellbare Diagonalstreben (21; 21′) aufweist, die winklig zum Turm (20; 20′) verlau­ fen und diesen oder die obere Längsstrebe mit den unteren Längsstreben (18, 18′) verbinden.
5. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sich die Diagonalstreben (21; 21′) vom oberen Ende des Turmes (20; 20′) bis an die vorderen Enden der unteren Längsstreben (18; 18′) oder in die Nähe dieser Enden erstrecken, wobei vorzugsweise der Turm (20), die obe­ re Längsstrebe (19) und die Diagonalstreben (21) durch einen Bolzen (24) miteinander verbunden sind.
6. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 4 oder 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die unteren Längsstreben (18; 18′) nach oben ausgebogen sind.
7. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Längsstrebe (19′) längsverstellbar ist und vorzugsweise aus einem Spannschloß besteht (Fig. 1).
9. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbock (Z; Z′) an Anschlußstellen (16, 25) der Bodenbearbeitungsmaschi­ ne (K 1; K 2) angeschlossen ist, die auch für den Anschluß von Zusatzgeräten (D) bestimmt sind, wenn die Bodenbearbeitungs­ maschine als Heckgerät betrieben wird.
9. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden Anschlußstummel (33, 46) die gleiche Dicke haben.
10. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der vordere Anschlußstummel (33) Bestand­ teil einer ersten Welle (30, vordere Welle) und der hintere Anschlußstummel (46) Bestandteil einer mit der ersten Welle (30) fluchtenden zweiten Welle (45, hintere Welle) ist, wo­ bei jede Welle (30, 45) eine eigene Lagerung (31, 32 bzw. 43, 44) aufweist und die beiden Wellen (30, 45) durch ein Kupplungsstück gekuppelt sind, z. B. durch eine Kupplungs­ hülse (47), die formschlüssig mit den benachbarten Enden der beiden Wellen (30, 45) im Eingriff ist.
11. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die hintere Welle (45) in einem lösbaren Getriebekastendeckel (41) gelagert ist, in dem ein Unter­ setzungsgetriebe mit auswechselbaren Stirnrändern (37, 38) angeordnet ist und in dem die Kupplungshülse (47′) liegt.
DE19823218385 1982-05-15 1982-05-15 Bodenbearbeitungsmaschine in form einer bodenfraese oder einer kreiselegge Granted DE3218385A1 (de)

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