DE3218385C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bodenbearbeitungsma
schine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Solche Maschinen sind für den Anbau an einen Schlepper vor
gesehen und haben von diesem aus antreibbare Werkzeuge in
Form einer Bodenfräse oder einer Kreiselegge sowie Anschluß
stellen für ein am Heck des Schleppers angeordnetes Drei
punktgestänge.
Der Anbau von Bodenbearbeitungsmaschinen an die Frontseite
eines Schleppers ist manchmal erwünscht, z. B. dann, wenn
eine kombinierte Bearbeitung stattfinden soll, wobei auch
am Heck des Schleppers Geräte angeschlossen werden. Die An
bringung an der Vorderseite hat ferner den Vorteil, daß die
Arbeit des Gerätes vom Schlepperfahrer sehr gut und bequem
beobachtet werden kann.
Aus der DE-OS 24 17 153 ist eine Bodenbearbeitungsmaschine
der eingangs genannten Art in Form einer Kreiselegge bekannt,
die eine Anschlußvorrichtung aufweist, welche lösbar mit dem
Gestell der Kreiselegge verbunden ist. Die Anschlußvorrich
tung kann in um 180° gegeneinander verdrehten Lagen mit dem
Gestell verschraubt werden. In einer Anschraubstellung sind
Anschlußpunkte für ein Schlepper-Dreipunktgestänge in einer
solchen Lage, daß die Kreiselegge an der Rückseite eines
Schleppers angebaut werden kann. Hingegen liegen in der an
deren Anschraubstellung die Anschlußpunkte so, daß eine Be
festigung des Gerätes an der Vorderseite eines Schleppers
möglich ist, wobei jedoch außerdem das Getriebe um 180° ge
dreht werden muß, um dort eine Gelenkwelle ankuppeln zu
können, die zu einer vorderen Zapfwelle am Schlepper führt.
Für eine Umrüstung sind verhältnismäßig umfangsreiche Monta
gearbeiten erforderlich, nämlich das Umbauen eines Anbau
bockes, der lösbar sein muß, damit die Bodenbearbeitungsma
schine überhaupt an der Rückseite des Schleppers einsetz
bar ist. Dies bedeutet jedoch einen großen Arbeitsaufwand.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bodenbear
beitungsmaschine der eingangs genannten Art so auszubilden,
daß sie ohne Umbauarbeiten am Gerät selber sowohl an der
Vorderseite als auch an der Rückseite eines Schleppers an
gebaut werden kann.
Die Lösung dieser Ausgabe bewirken die im kennzeichnenden
Teil von Anspruch 1 angegebenen Merkmale, Ausgestaltungen
sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 11.
Die erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsmaschine zeichnet
sich durch einen starren Zwischenbock aus, der starr und
lösbar mit der Maschine verbunden ist und Anschlußstellen
für ein an der Frontseite des Schleppers angeordnetes Drei
punktgestänge aufweist, relativ zu dem der Zwischenbock um
eine horizontale, in Fahrtrichtung verlaufende Achse be
grenzt beweglich ist, und durch die Ausbildung eines Getrie
bes derart, daß sowohl ein vorderer als auch ein hinterer
Anschlußstummel für die Gelenkwelle vorgesehen ist.
Ein Bo
denbearbeitungsgerät nach der Erfindung läßt sich also ohne
jegliche Umrüstung, d. h. in unveränderter Form, sowohl an
der Rückseite als auch an der Vorderseite eines Schleppers
anbauen; es ist dann sofort einsatzbereit. Hierzu muß le
diglich das Dreipunktgestänge an die entsprechend vorge
sehenen Anschlußpunkte angebracht und die Gelenkwelle zum
Antrieb der Bodenbearbeitungswerkzeuge angeschlossen werden.
Im Gegensatz zum Stand der Technik z. B. nach der DE-OS
24 17 153 dient die Lösbarkeit des Zwischenbockes hierbei
lediglich dazu, die Bodenbearbeitungsmaschine für den An
schluß weiterer Arbeitsgruppen vorzubereiten, die näher an
die Bodenbearbeitungswerkzeuge der Bodenbearbeitungsmaschi
ne heranzurücken sind, als dies der Fall wäre, wenn sie an
den Anschlüssen des Zwischenbockes angebracht würden. Diese
Lösbarkeit des Zwischenbockes bringt somit einen gegenüber
dem Stand der Technik wesentlich erweiterten Einsatzbereich
der Bodenbearbeitungsmaschine.
Im allgemeinen müssen Bodenbearbeitungsmaschinen zur Anpas
sung an Bodenunebenheiten um eine Achse beweglich sein, die
in Fahrtrichtung horizontal verläuft. Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsge
mäßen Maschine kann diese Beweglichkeit leicht mittels Lang
löchern gemäß Anspruch 2 erreicht werden.
Vorteilhaft hat der Zwischenbock eine Aussparung gemäß An
spruch 3. Dadurch läßt sich auf einfache Weise eine hinten
an der Bodenbearbeitungsmaschine angeordnete Bodenwalze über
brücken. Der Zwischenbock kann aus einzelnen Streben gemäß
den Ansprüchen 4 und 5 zusammengesetzt sein. Im Falle einer
Längenverstellbarkeit der Diagonalstrebe sind die Anschluß
punkte für die Unterlenker bequem höhenverstellbar, wodurch
eine Anpassung an verschiedene Durchmesser einer Bodenwalze
möglich ist. Wenn die dort genannte obere Längsstrebe gemäß
Anspruch 7 längenveränderlich ist, läßt sich der Zwischen
bock besonders leicht an die jeweiligen Verhältnisse anpas
sen.
Besonders günstig ist eine Weiterbildung laut Anspruch 8,
wonach der Zwischenbock an Anschlußstellen der Bodenbear
beitungsmaschine angeschlossen ist, die auch für den An
schluß von Zusatzgeräten bestimmt sind, wenn die Bodenbear
beitungsmaschine als Heckgerät betrieben wird. Dies hat ein
mal den Vorteil daß besondere Anschlußstellen für den Zwi
schenbock an der Bodenbearbeitungsmaschine nicht vorgesehen
werden müssen, und zum anderen den Vorzug, daß der Zwischen
bock oder Teile davon auch leicht für die Ankuppplung von Zu
satzgeräten verwendbar sind. An den Zwischenbock kann auch
ein Aushubgestänge angeschlossen werden, mit dem sich ein
Zusatzgerät ausheben läßt.
Bei einer erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsmaschine ist
jeder Umbau am Getriebe entbehrlich, wenn die Maschine von
der einen Anbauart (z. B. am Heck) auf die andere Anbauart
(z. B. an der Frontseite) umgestellt wird. Besonders zweck
mäßig ist dabei eine Getriebeausbildung gemäß den Ansprü
chen 9 und 10, so daß über beide Anschlußstummel gleichgroße
Leistungen in die Bodenbearbeitungsmaschine über die Anschluß
stummel eingeleitet werden können. Möglich sind aber auch Aus
führungsformen, bei denen der hintere Anschlußstummel einen
kleineren Durchmesser hat als der vordere Anschlußstummel.
Solche Getriebe sind an sich bekannt, wobei herkömmlich der
hintere Anschlußstummel für den Antrieb von Anbaugeräten be
nutzt wird. Eine solche Ausführung genügt dann, wenn der
dünnere Anschlußstummel für die Übertragung der einzuleiten
den Leistung ausreicht.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dar
gestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Kombinationsgerätes,
bestehend aus einem Schlepper, einer vorne an
den Schlepper angebauten Kreiselegge, einer
hinten an den Schlepper angebauten Kreiselegge
und einer an die hintere Kreiselegge angebauten
Sämaschine,
Fig. 2 eine vorne an einen Schlepper angebaute Kreisel
egge in Seitenansicht entsprechend dem Pfeil
II in Fig. 3,
Fig. 3 eine Draufsicht nach dem Pfeil III in Fig. 2
und
Fig. 4 einen vertikalen Schnitt durch ein Getriebe
der Kreiselegge nach den Fig. 2 und 3.
An einen Schlepper S ist vorne eine Bodenbearbeitungsmaschine (Kreiselegge) K 1 und hinten
eine Bodenbearbeitungsmaschine (Kreiselegge) K 2 angebaut. An die Kreiselegge K 2 ist
ein Zusatzgerät (z. B. Sämaschine) D angebaut. Nachfolgend soll die Kreiselegge
K 1 und deren Anbau an den Schlepper S anhand der Fig. 2
und 3 betrachtet werden.
Die Kreiselegge K 1 hat einen zugleich als Gestell ausge
bildeten Getriebekasten 1, in dem mehrere Werkzeugkreisel
2 drehbar gelagert sind. Benachbarte Kreisel (aus dem Grund
riß nach Fig. 3 ist zu erkennen, daß insgesamt acht Kreisel
vorgesehen sind) sind getriebemäßig miteinander gekuppelt,
z. B. mittels Stirnrädern, die auf den Kreiselwellen sitzen
und miteinander kämmen, so daß benachbarte Kreisel gegenläu
fig rotieren. Eine der Kreiselwellen wird von einem Getriebe
3 aus angetrieben, von dem Fig. 4 einen Vertikalschnitt
zeigt. Schließlich am Getriebekasten 1 befinden sich Arme 4,
an deren Enden eine Bodenwalze 5 gelagert ist, mit der
die Kreiselegge K 1 auf dem zu bearbeitenden Boden 6 abgestützt
ist. Die Arme 4 sind höhenverstellbar mit Hilfe einer Reihe
aus Löchern 7 und eines Bolzens 8.
Mit dem Gestell 1 ist ein insgesamt mit 9 bezeichneter Auf
bau verbunden. Dieser Aufbau 9 dient sowohl für den An
schluß der Kreiselegge an die Rückseite eines Schleppers S,
als auch an die Vorderseite eines Schleppers S. Der Aufbau 9
hat vor und hinter dem Getriebekasten schräg nach oben ragen
de Pfosten 10 und 11. Die vorderen Pfosten 10 sind mit
Blechen 12 verschweißt, die ihrerseits mit dem Getriebe
kasten 1 verschweißt sind. Die Pfosten 10, 11 sind oben durch
einen horizontalen Balken 13 miteinander verbunden, der
(siehe Fig. 3) aus zwei parallelen Flachprofilen 13 a und
13 b besteht. An den vorderen Enden dieser Flachprofile sind
Platten 14 angeschweißt. In diesen und den Flachprofilen 13
befinden sich in einer vertikalen Reihe angeordnete Löcher
15. Am hinteren Ende des horizontalen Balkens 13 befinden
sich weitere Löcher als Anschlußstellen 16, die in einer horizontalen Reihe ange
ordnet sind.
An den Blechen 12 befinden sich Zapfen 17 für den Anschluß
der unteren Lenker 57 eines hinteren Schlepper-Dreipunktgestänges 56.
Der obere Lenker 58 des hinteren Schlepper-Dreipunktgestänges wird in
Höhe einer der Bohrungen 15 befestigt. Auf diese Weise kann
das Gerät an die Rückseite eines Schleppers S angebaut werden.
Wenn, wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt, das Gerät an der
Frontseite eines Schleppers angebaut werden soll, wird hier
für ein insgesamt mit Z bezeichneter Zwischenbock verwendet.
Der Zwischenbock Z hat zwei untere Längsstreben 18, eine
obere Längsstrebe 19, einen Turm 20 und Diagonalstreben 21.
Die unteren Längsstreben 18 sind so nach oben ausgebogen
(bei 18 a), daß genügend Raum für die Bodenwalze 5 bleibt.
Der Turm 20 besteht wieder aus zwei schräg angeordneten
Pfosten aus Flachmaterial, die in Fig. 3 mit 20 a und 20 b
bezeichnet sind. Die obere Längsstrebe besteht wiederum aus
zwei parallelen Flachprofilen (in Fig. 3 mit 19 a und 19 b
bezeichnet). Die Diagonalstreben 21 bestehen aus zwei Flach
profilen 21 a und 21 b.
Die horizontale Längsstrebe 19 greift (siehe Fig. 3) mit
ihrem vorderen Ende zwischen die beiden Flachprofile 13 a,
13 b des Aufbaues 9 ein und ist mit diesem Aufbau durch
einen Bolzen 22 gekuppelt. Die unteren Längsstreben 18 sind
im unteren Bereich des Pfostens 11 durch Bolzen 23 mit
diesem verbunden. Die oberen Enden der Diagonalstreben 21
sind mittels eines Bolzens 24 befestigt, der auch den Turm
20 und die obere Längsstrebe 19 durchgreift. Die unteren Enden
der Diagonalstreben 21 sind nahe bei den Befestigungsstellen 23
mittels Bolzen 25 mit den unteren Längsstreben 18 verbunden.
An den Teilen 20 a und 20 b des Turmes 20 befinden sich unten
Befestigungsplatten 26, die vertikale Langlöcher 27′ aufweisen.
Die miteinander fluchtenden Langlöcher 27′ sind von einem
Querstab 27 durchgriffen, an dessen Enden sich als Zapfen ausgebildete Anschlußstellen 27 a für den
Anschluß von unteren Lenkern 51 eines an der Frontseite des Schleppers angeordneten Dreipunktge
stänges befinden 50. Die obere Längsstrebe 19 ist nach hinten
über den Turm 20 hinaus verlängert. An dieser Verlängerung
befinden sich als Bohrungen ausgebildete Anschlußstellen 28 für den Anschluß des oberen
Lenkers 52 eines Schlepper-Dreipunktgestänges.
Nachfolgend wird anhand der Fig. 4 das Getriebe 3 betrachtet.
Das Getriebe 3 hat einen Kasten 29, der auf den Getriebekasten
1 aufgesetzt ist. In diesem Getriebekasten 29 ist eine erste (vordere)
Welle 30 gelagert, wozu Kugellager 31 und 32 dienen, die
in den Wänden des Getriebekastens 29 gehalten sind. Aus dem
Getriebekasten 29 ragt nach links ein vorderer Anschlußstummel 33
heraus, der mit einem Keilprofil 33 a versehen ist. Parallel
zur Welle 30 verläuft eine Welle 34, die ebenfalls im Kasten
29 gelagert ist. Auf dieser Welle 34 sitzt drehfest ein Kegel
zahnrad 35 eines Winkelgetriebes. Mit diesem Kegelzahnrad 35
wird ein horizontal angeordnetes (nicht dargestelltes, Ke
gelrad angetrieben, das drehfest mit einer der Kreiselwellen
verbunden ist.
Eine Antriebsverbindung zwischen den Wellen 30 und 34 be
findet sich innerhalb eines kastenförmigen Gebildes 36,
das auf den Getriebekasten 29 aufgesetzt ist. Diese An
triebsverbindung besteht aus Stirnrädern 37 und 38. Das Stirn
rad 37 ist drehfest mit der vorderen Welle 30 verbunden.
Zu diesem Zweck hat diese an ihrem Ende ein Keilwellenpro
fil 39. Das Stirnrad 37 kämmt mit dem Stirnrad 38, das einer
seits über ein Keilwellenprofil 40 am rechten Ende der Welle
34 drehfest mit dieser Welle verbunden ist. Die Räder 37
und 38 können ausgetauscht werden, wodurch sich das Über
setzungsverhältnis zwischen den Wellen 30 und 34 ändert.
Zur Herstellung weiterer Übersetzungsverhältnisse können
auch zusätzliche Radsätze vorgesehen sein.
An einem Deckel 41 für den Kasten 36 befindet sich eine
Lagerhülse 42, in der mittels Kugellagern 43, 44 eine zweite (hintere)
Welle 45 drehbar gelagert ist. Die zweite (hintere) Welle 45 hat einen
hinteren Antriebsstummel 46 mit einem Keilwellenprofil 48.
Die beiden Antriebsstummel 33 und 46 haben gleiche Abmes
sungen.
Die vordere Welle 30 ist mit der hinteren Welle 45 über
eine Kupplungshülse 47 gekuppelt. Die Kuppelungshülse 47 greift
formschlüssig in das Keilwellenprofil 39 der vorderen Welle
30 und in ein weiteres Keilwellenprofil 48 der hinteren Welle
ein. Die Kupplung über die Kupplungshülse 47 gestattet den
Ausgleich kleiner Achsversetzungen zwischen den Achsen der
Wellen 30 und 45, wie sie aufgrund von Fertigungstoleranzen
entstehen können. Man vermeidet so eine statisch unbestimm
te Lagerung der Wellen. Die Zweiteilung schafft gegenüber
einer einteiligen durchgehenden Welle auch den Vorteil, daß
die beiden Anschlußstummel 33 und 46 mit gleichen Abmes
sungen hergestellt werden können.
Wie die Fig. 1 bis 3 zeigen, gestattet der Zwischenbock Z
den Anbau der Kreiselegge K 1 an ein Schlepper-Dreipunkt
gestänge 50, das an der Frontseite des Schleppers S ange
ordnet ist. Das Schlepper-Dreipunktgestänge hat, wie üblich,
untere Lenker 51 und einen oberen Lenker 52. An den unteren
Lenkern 51 greifen Hydraulikzylinder 53 an, mit denen die
unteren Lenker 51 angehoben werden können.
Die Kreiselegge K 1 ist über eine Gelenkwelle 54 mit dem
Schlepper gekuppelt. Die Gelenkwelle 54 ist dabei auf den
hinteren Anschußstummel 46 des Getriebes aufgesteckt.
An der Frontseite des Schleppers befindet sich eine Zapf
welle, auf die das rechte Ende der Gelenkwelle 54 aufge
steckt ist.
Dank der Langlöcher 27′ kann sich das Gerät um eine horizon
tale, in Fahrtrichtung verlaufende Achse bewegen, also um
eine Achse, die etwa mit der Achse der Gelenkwelle 54 überein
stimmt. Dadurch sind die nötigen Bodenanpassungen möglich.
In Fig. 1 ist als Variante eingezeichnet, daß die hier mit
19′ bezeichnete obere Strebe als Spannschloß ausgebildet
ist, also längenveränderlich ist. Auch ist eine andere Einstell
vorrichtung für die Arbeitstiefe der Bodenwalze 5 ge
zeichnet. Die dafür dienenden Löcher 55 nämlich befinden sich
an besonderen, nach oben ragenden Blechen. Schließlich
weicht auch die Form der unteren Längsstreben 18′ des Zwischen
bockes Z′ und die Form der Schwenkarme 4′ für die Lagerung
der Bodenwalze 5 von der Ausführungsform nach den Fig. 2
und 3 ab. Dies jedoch ist kein prinzipieller Unterschied.
Bei dem Kombinationsgerät nach Fig. 1 ist am Heck des
Schleppers S eine Kreiselegge K 2 angebaut, die gleich
ausgebildet ist wie die Kreiselegge K 1. In diesem Fall
sind die anhand der Fig. 2 beschriebenen vorderen An
lenkungsstellen für ein hinteres Schlepper-Dreipunkt
gestänge 56 ausgenutzt, von dem ein unterer Lenker 57
und der obere Lenker 58 in Fig. 1 zu sehen sind.
Die Sämaschine D ist mit Teilen eines Zwischenbockes Z′
mit der Kreiselegge K 2 verbunden. Es handelt sich hierbei
um Teile, wie sie auch am Zwischenbock Z′ verwendet sind.
Übereinstimmend sind die Unterlenker 18′ und der Ober
lenker 19′. Der Turm 20′ allerdings fehlt, da er durch
das Gestell der Sämaschine D gebildet wird. Die unteren
Längsstreben 18′ sind durch Diagnonalstreben 21′ festge
stellt, die allerdings anders angeordnet werden, als dies
in Fig. 1 links dargestellt ist.
Wenn eine Kreiselegge, die z. B. hinten an einen Schlepper
angebaut ist, an die Vorderseite des Schleppers angebaut
werden soll, sind an der Egge selber keine Umbauarbei
ten nötig. Es muß lediglich ein Zwischenbock Z, Z′
mit einigen Bolzen angesteckt werden, wonach sofort die
Kupplung mit dem vorderen Dreipunktgestänge 50 des Schleppers
S möglich ist. Vor allem sind auch keine Umbauarbeiten an
dem Getriebe 3 nötig, da ja dieses einen vorderen Antriebs
stummel 33 und einen hinteren Antriebsstummel 46 hat.
Bei häufigerem Umbau wird man in der Regel darauf verzichten,
den Zwischenbock abzunehmen.
Ein Kombinationsgerät nach Fig. 1 gestattet die Vorbereitung
eines Saatbettes und das Einbringen von Saat in einem einzi
gen Arbeitsgang. Hierbei bewirkt die Kreiselegge K 1 eine
grobe Lockerung des Bodens. Die Kreiselegge K 2 beseitigt
die Schlepperspuren und bewirkt eine feine Krümmelung des
Bodens, der dann durch die Bodenwalze an der Kreisel
egge K 2 festgedrückt wird. In diesen vorbereiteten Boden
wird mit der Sämaschine D Saatgut eingebracht.
Wie man aus Fig. 3 ersehen kann, ist die Arbeitsbreite
B a der Kreiselegge K 1 größer als die Spurbreite B s des
Schleppers S. Dies gilt auch für die hintere Kreiselegge
K 2. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die hintere
Kreiselegge K 2 die Schlepperspuren beseitigt.
Claims (11)
1. Bodenbearbeitungsmaschine für den Anbau an einen Schlep
per, mit vom Schlepper aus antreibbaren Werkzeugen in Form
einer Bodenfräse oder einer Kreiselegge, mit Anschlußstellen
für ein am Heck des Schleppers angeordnetes Dreipunktgestän
ge, gekennzeichnet durch einen starren Zwischenbock (Z; Z′),
der starr und lösbar mit der Maschine verbunden ist und An
schlußstellen (28, 27 a) für ein an der Frontseite des
Schleppers (S) angeordnetes Dreipunktgestänge (50) aufweist,
daß der Zwischenbock (Z; Z′) relativ zum Schlepper-Dreipunkt
gestänge (50) um eine horizontale, in Fahrtrichtung verlau
fende Achse begrenzt beweglich ist und daß die Bodenbearbei
tungsmaschine (K 1, K 2) ein Getriebe (3) aufweist, an dem zwei
Anschlußstummel (33, 46) für eine Gelenkwelle (54) angeordnet
sind, von denen einer (33, vorderer Anschlußstummel) in Fahrt
richtung und einer (46, hinterer Anschlußstummel) gegen die
Fahrtrichtung weist.
2. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß am Zwischenstück (Z; Z′) vertikale Lang
löcher (27′) vorgesehen sind, die von einem Querstab (27)
durchgriffen sind, an dessen Enden die unteren Lenker (51)
des Schlepper-Dreipunktgestänges (50) angreifen.
3. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, da
durch gekennzeichnet, daß der Zwischenbock (Z; Z′) eine an
der Bodenbearbeitungsmaschine angeordnete Bodenwalze (5)
mindestens teilweise überbrückt, wobei am Zwischenbock (Z;
Z′) vorzugsweise eine Aussparung vorgesehen ist, in die
die Bodenwalze (5) eingreift.
4. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbock (Z; Z′)
zwei untere Längsstreben (18; 18′), eine obere Längsstrebe
(19; 19′), einen die unteren Längsstreben (18; 18′) mit der
oberen Längsstrebe (19; 19′) verbindenden Turm (20; 20′)
und zwei vorzugsweise längenverstellbare Diagonalstreben
(21; 21′) aufweist, die winklig zum Turm (20; 20′) verlau
fen und diesen oder die obere Längsstrebe mit den unteren
Längsstreben (18, 18′) verbinden.
5. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß sich die Diagonalstreben (21; 21′) vom
oberen Ende des Turmes (20; 20′) bis an die vorderen Enden
der unteren Längsstreben (18; 18′) oder in die Nähe dieser
Enden erstrecken, wobei vorzugsweise der Turm (20), die obe
re Längsstrebe (19) und die Diagonalstreben (21) durch einen
Bolzen (24) miteinander verbunden sind.
6. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 4 oder 5, da
durch gekennzeichnet, daß die unteren Längsstreben (18; 18′)
nach oben ausgebogen sind.
7. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 4
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Längsstrebe
(19′) längsverstellbar ist und vorzugsweise aus einem
Spannschloß besteht (Fig. 1).
9. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbock (Z;
Z′) an Anschlußstellen (16, 25) der Bodenbearbeitungsmaschi
ne (K 1; K 2) angeschlossen ist, die auch für den Anschluß von
Zusatzgeräten (D) bestimmt sind, wenn die Bodenbearbeitungs
maschine als Heckgerät betrieben wird.
9. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die beiden Anschlußstummel (33, 46) die
gleiche Dicke haben.
10. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß der vordere Anschlußstummel (33) Bestand
teil einer ersten Welle (30, vordere Welle) und der hintere
Anschlußstummel (46) Bestandteil einer mit der ersten Welle
(30) fluchtenden zweiten Welle (45, hintere Welle) ist, wo
bei jede Welle (30, 45) eine eigene Lagerung (31, 32 bzw.
43, 44) aufweist und die beiden Wellen (30, 45) durch ein
Kupplungsstück gekuppelt sind, z. B. durch eine Kupplungs
hülse (47), die formschlüssig mit den benachbarten Enden
der beiden Wellen (30, 45) im Eingriff ist.
11. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß die hintere Welle (45) in einem lösbaren
Getriebekastendeckel (41) gelagert ist, in dem ein Unter
setzungsgetriebe mit auswechselbaren Stirnrändern (37, 38)
angeordnet ist und in dem die Kupplungshülse (47′) liegt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19823218385 DE3218385A1 (de) | 1982-05-15 | 1982-05-15 | Bodenbearbeitungsmaschine in form einer bodenfraese oder einer kreiselegge |
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Owner name: RABEWERK GMBH + CO, 4515 BAD ESSEN, DE |
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