DE3216229A1 - Kindersicherer behaelterverschluss - Google Patents
Kindersicherer behaelterverschlussInfo
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Description
EUROPEAN PATENTATTORNEYS d.pl.-chem. dr. e. fre.herr von pechmann
• 3 * DR1-ING. DIETER BEHRENS
1 -55 916 D-8000 MÜNCHEN 90
SCHWEIGERSTRASSE 2
Rieke Corp.
Auburn, U.S.A. teuton: (089)66*051
telegramm: protectpatent telex: 524070
30. April 1982
Kindersicherer BehälterverSchluß
Die Erfindung betrifft Verschlußkappen für Flaschen und Behälter und bezieht sich insbesondere auf Verschlüsse, die
im geschlossenen Zustand formschlüssig verriegelt und aufgrund
ihrer Ausbildung und der Art ihres Eingriffs mit der Behälterausgußtülle kindersicher sind. Flaschen und Behälter
mit gefährlichem oder schädlichem Inhalt stellen für Kinder eine ernste Gefahr dar, wenn der Inhalt z.B. aus Reinigungslösungen, Medikamenten, ätzenden Chemikalien oder Giften wie
Herbiziden und Insektiziden besteht. Solche Stoffe sind in Haushalten häufig vorhanden; folglich besteht dringender Bedarf
an Verschlüssen für solche Behälter, die von Kindern nicht geöffnet werden können.
Viele bekannte Verschlüsse weisen eine Kappe-Tülle-Verriegelung auf, zu deren Aufhebung die Kappe beim Abschrauben von
der Tülle in irgendeiner Weise verformt werden muß.
Aus der US-PS 3 941 268 ist ein Sicherheitsverschluß für einen Behälter bekannt, bei dem eine einwandige Verschlußkappe
ein Innengewinde und ein Paar innerer Blockiernasen aufweist und auf eine Behälterausgußtülle aufschraubbar
/2
- γ - 55
• If.
ist. Zur Ausgußtülle gehören zwei als Nocken wirkende, 180° voneinander angeordnete Vorsprünge. Die Blockiernasen sind
mit ausreichender axialer Höhe ausgebildet, so daß bei fest auf die Ausgußtülle aufgeschraubter Verschlußkappe letztere
zweimal zusammengedrückt werden muß, um die Nasen von den Vorsprüngen zu lösen, bevor die Verschlußkappe von der Tülle
abgenommen werden kann.
Ferner ist aus der US-PS 4 117 945 ein kindersicherer Sicherheitsverschluß
mit doppelter Seitenwand bekannt, bei dem die innere Seitenwand ein Innengewinde hat und die äußere Seitenwand
mit zwei Blockierrippen versehen ist. Diese Blockierrippen sind mit Schultersegmenten an der Basis der Ausgußtülle
des entsprechenden Behälters verriegelbar. Diese Patentschrift konzentriert sich auf die durch die Ausbildung mit doppelter
Seitenwand zu gewinnenden Vorteile. In jeder anderen Hinsicht sind diese beiden Patentschriften einander ganz ähnlich.
Schließlich ist aus der US-PS 3 944 101 ein Sicherheitsverschluß bekannt, bei dem rings um die Basis der Behälterausgußtülle
aufragende Sägezähne und entlang dem Umfang des unteren Innenrandes der zugehörigen Verschlußkappe eine durchgehende
Reihe von Gegensägezähnen ausgebildet sind. Das umschließende Hauptteil der Verschlußkappe ist.'so gestaltet,
daß es beim Aufschrauben der Verschlußkappe auf die Ausgußtülle verformbar ist. Die Sägezähne der beiden Reihen sind
als Sperrzähne ausgebildet und vermögen nahezu sofort nach Aufschrauben des ersten Gewindeganges der Verschlußkappe auf
die Ausgußtülle ineinanderzugreifen. Beim weiteren Aufschrauben
der Verschlußkappe auf die Ausgußtülle wird ein nach unten gerichteter axialer Druck auf die ineinandergreifenden
Reihen von Sägezähnen ausgeübt, und dieser Druck nimmt bis zu einem relativ hohen Kraftniveau zu. Zum Entfernen der Verschlußkappe
wird auf sie eine nach oben gerichtete Abhebekraft ausgeübt, die zum Überwinden des nach unten gerichteten
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Druckes ausreichend ist und die Sägezähne außer Eingriff zieht. Während der Zahneingriff aufgehoben ist, wird die
Verschlußkappe von der Ausgußtülle abgeschraubt. Bei einer Ausführungsform sind die um die Ausgußtülle angeordneten
aufragenden Sägezähne in zwei Reihen mit einem Zwischenabstand von etwa 180° geteilt, jedoch mit einer Versetzung um
eine halbe Zahnteilung, so daß ein bei jeder Drehung um einen halben Zahn alternierender Eingriff entsteht.
Diese bekannten Gestaltungen fassen zwar die Vorteile, die sich aus der
Ausbildung mit doppelter Seitenwand und der Ausbildung mit der um einen halben Zahn versetzten Sperrverzahnung ergeben,
nicht zusammen, bieten aber doch den Vorteil, daß Erwachsene die Verschlußkappe von der Ausgußtülle bequem entfernen können.
Bei den Ausführungsformen gemäß den US-PSen 3 941 268 und 4 117 945 ist der Eingriff zwischen den Blockierrippen
und den Schultersegmenten in bezug auf das Aufschrauben der Verschlußkappe auf die Ausgußtülle, wenn überhaupt, nur in sehr
geringem Maße beeinflußbar. In dieser Hinsicht besteht kein
verriegelnder Eingriff, bis die Verschlußkappe nahezu vollständig auf die Ausgußtülle aufgeschraubt ist. Diese Ausführungsformen
bieten somit keine formschlüssig gesicherte Anordnung, bei der die Verschlußkappe in ihrer Stellung an
der Ausgußtülle auch dann verriegelt ist, wenn sie mit einem Drehmoment auf die Ausgußtülle aufgeschraubt worden ist, das
zum Festschrauben nicht ausreicht.
Gemäß der US-PS 3 944 101 wird die Überwindung der vorstehend beschriebenen Nachteile mit der mit Gewinde versehenen Verschlußkappe
(convoluted cap design) versucht, bei der der Sperrverzahnungseingriff nahezu sofort zustande kommt und
mit dem Eingreifen der Ausgußtülle in den ersten Gewindegang der Verschlußkappe aufrechterhalten wird. Wenn sich die Verschlußkappe
danach entlang der Ausgußtülle vorwärtsbewegt, nimmt die nach unten gerichtete axiale Kraft, welche die
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beiden Reihen Sperrzähne zusammenpreßt, zu, bis die Gewinde
voll in Eingriff sind. Das Ergebnis ist ein sehr fester und strammer Sitz des Sicherheitsverschlusses. Wenngleich mit
dieser speziellen Ausführungsform das Ziel der Kindersicherheit erreicht werden mag, entsteht durch ihre Konstruktion
das Problem, daß für bestimmte ältere Personen und andere, die an Arthritis leiden, das Abnehmen der Verschlußkappe
ziemlich schwierig wird. Dieser Personenkreis besitzt nicht die erforderliche manuelle Geschicklichkeit, mit dieser Art
von Sicherheitsverschluß umzugehen. Zur Erzielung der Kindersicherheit verläßt sich dieses spezielle Konstruktionskonzept
hauptsächlich auf Körperkraft, insofern als zum Abnehmen der
Verschlußkappe außergewöhnlich viel Kraft aufgebracht werden muß. Es ist jedoch auch bekannt, daß sich Sicherheitsverschlüsse
kindersicher machen lassen, wenn zu ihrem Öffnen eine verwickelte Folge von Arbeitsschritten notwendig ist,
so daß nicht Körperkräfte, sondern geistige Fähigkeiten bestimmend
sind.
Bei Verschlußkonzeptionen, bei denen die Verschlußkappe z.B. ellipsenförmig verformt werden muß, um die Blockierrippen
von den Schultern zu lösen oder ineinandergreifende Sperrzähne außer Eingriff zu bringen, muß bekannt sein, an welcher
Stelle die Verschlußkappe angepackt oder zusammengedrückt werden muß, damit die Verformung wirksam wird. Bestimmte
Veröffentlichungen, wie z.B. die US-PS 4 117 945, berufen sich auf den Vorteil, daß die sich gegenseitig verriegelnden
Organe innerhalb der inneren Begrenzungen des Verschlusses unzugänglich und unsichtbar eingeschlossen sind. Folglich
gibt es keinen äußeren Hinweis auf die Stelle, an der die Außenwand zusammengedrückt werden muß, und es stellt eine
Verbesserung dar, wenn diese Kompressionsstellen irgendwie markiert sind. Obgleich eine äußere Markierung für ein Kind
hilfreich sein kann, ist es unwahrscheinlich, daß Kinder in der Lage sind, den Zweck einer solchen Markierung zu erkennen,
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insbesondere wenn hierzu anstelle von erläuternden Texten struktierte oder erhabene Oberflächenabschnitte verwendet
werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Sicherheitsverschluß zu schaffen, der den Interessen erwachsener Benutzer,
einschließlich solcher, die an Krankheiten oder kleineren Körperbehinderungen, z.B. Arthritis, leiden, dient und
doch kindersicher ist.
Gegenstand der Erfindung ist ein kindersicherer Sicherheitsverschluß, der auf eine mit einem Außengewinde versehene
Behälterausgußtülle aufschraubbar und in geschlossenem Zustand formschlüssig gesichert ist und zum Öffnen zwei Arbeitsschritte erfordert und gemäß einer Ausführungsform der Erfindung
eine Blockiervorrichtung hat, die um die mit einem Außengewinde versehene Ausgußtülle angeordnet ist und zwei
Reihen von strahlenförmig nach außen gerichteten Sperrzähnen aufweist, wobei die voreilende Kante einer Reihe von Sperrzähnen
von der voreilenden Kante der anderen Reihe von Sperrzähnen einen Abstand von etwa 180° minus die Bogenlänge eines
halben Sperrzahnes hat, und eine Verschlußkappe mit einer Seitenwand, die mit einem Innengewinde zum Aufschrauben auf
die Behälterausgußtülle und mit zwei nach innen gerichteten Ansätzen versehen ist, die einen Zwischenabstand von etwa
180° haben, in zweckdienlicher Weise so angeordnet sind, daß
sie zusammen mit den beiden Reihen von Sperrzähnen eine formschlüssig gesicherte Blockierung schaffen, bei der der Eingriff
zwischen den Sperrzähnen und den Ansätzen in beiden Richtungen alterniert, und mit ausreichender axialer Höhe so
ausgebildet sind, daß zum Lösen der in geschlossenem Zustand formschlüssig gesicherten Blockierung zwei Drehungen von je
etwa 180° ausgeführt werden müssen, um die Ansätze nach oben aus den Reihen von Sperrzähnen herauszubewegen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine Teilschrägansicht in auseinandergezogener Darstellung
eines kindersicheren Sicherheitsverschlusses, Fig. 2 einen Axialschnitt durch die Verschlußkappe des in
Fig. 1 dargestellten Sicherheitsverschlusses, Fig. 3 eine Ansicht von unten derselben Verschlußkappe,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die um die Ausgußtülle eines entsprechenden Behälters angeordnete Blockiervorrichtung
des Sicherheitsverschlusses gemäß Fig. 1, Fig. 5 einen Axialschnitt durch die Ausgußtülle und die
Blockiervorrichtung gemäß Fig. 4,
Fig. 6 eine Teilseitenansicht des an einer Behälterausgußtülle
angebrachten Sicherheitsverschlusses gemäß Fig. 1, Fig. 7 eine Teilschrägansicht in auseinandergezogener Darstellung
eines anderen kindersicheren Sicherheitsverschlusses,
Fig. 8 einen Axialschnitt durch die Verschlußkappe des in
Fig. 8 einen Axialschnitt durch die Verschlußkappe des in
Fig. 7 dargestellten Sicherheitsverschlusses, Fig. 9 eine Ansicht von unten derselben Verschlußkappe und
Fig. 10 eine Draufsicht auf eine Teil des Sicherheitsverschlusses gemäß Fig. 7 bildende Blockiervorrichtung
nach dem Anbringen des Sicherheitsverschlusses an der Ausgußtülle eines entsprechenden Behälters.
In Fig. 1 ist ein kindersicherer Sicherheitsverschluß 20 dargestellt, der eine um eine Ausgußtülle 22 eines Behälters
angeordnete Blockiervorrichtung 21 und eine Verschlußkappe hat.
Die Blockiervorrichtung 21 hat zwei Reihen 24 und 25 von ungefährt
sägezahnförmigen Sperrzähnen. Diese Sperrzähne erstrecken sich strahlenförmig nach außen und sind mit solchem
Zwischenabstand angeordnet, daß die voreilende Kante der einen Reihe 24 oder 25 von der voreilenden Kante der anderen
- Υ- 55 916
. 9.
Reihe 25 bzw. 24 einen Abstand von etwa 180 Grad hat. Die spezielle Gestalt und die Winkelstellung der Sperrzähne sind
im einzelnen in Fig. 4 dargestellt und werden weiter unten näher beschrieben.
Die Verschlußkappe 23 ist doppelwandig mit einer Außenwand und einer Innenwand 29 ausgebildet. Die Außenfläche der Außenwand
28 ist ungefähr zylindrisch, weist aber zwei einander gegenüber angeordnete verdickte Abschnitte 30 und 31 auf,
die als Kompressions- bzw. Quetschrippen und als Markierung der Stelle dienen, an der die Verschlußkappe 23 zusammengedrückt
werden muß, um sie ellipsenförmig zu verformen, so daß sie von den zwei Reihen 24 und 25 von Sperrzähnen gelöst
werden kann. Die beiden verdickten Abschnitte 30 und 31 erstrecken sich von einer Unterkante 32 aus nach oben über
etwa ein Drittel der Gesamthöhe der Verschlußkappe 23.
Aus der Innenfläche der Außenwand 28 ragen zwei Ansätze 33 und 34 nach innen, die sich über im wesentlichen die gesamte
Höhe der Verschlußkappe 23 erstrecken. Gemäß Fig. 3 sind die Ansätze 33 und 34 von ungefähr quadrantenförmlger Querschnittsgestalt; ihre Abmessungen und ihre Anordnung sind so gewählt,
daß sie in die beiden Reihen 24 und 25 von Sperrzähnen sicher eingreifen und sich mit ihnen zuverlässig verriegeln. Die
Ansätze 33 und 34 haben einen Zwischenabstand von etwa 180 Grad; beim Aufschrauben der Verschlußkappe 23 auf die Behälterausgußtülle
22 gleiten ihre gekrümmten Seiten über die Sperrzähne hinweg. Beim dem Versuch, die Verschlußkappe 23
von der Ausgußtülle 22 abzuschrauben, legt sich die gerade Seite oder ebene Fläche der Ansätze 33 und 34 an die Schulter
der Sperrzähne an. Die verdickten Abschnitte 30 und 31 sind mit je gleichem Abstand von den Ansätzen 33 und 34 angeordnet.
Die Innenwand 29 weist ein Innengewinde auf; dessen Abmessungen
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-AO-
und Steigung sind an die Abmessungen und die Steigung des Außengewindes der Ausgußtülle 22 angepaßt. Wegen der Erstrekkung
der Ansätze 33 und 34 über die gesamte Höhe und der vergrößerten axialen Höhe der beiden Reihen 24 und 25 von Sperrzähnen
kommt es nahezu sofort beim Aufsetzen der Verschlußkappe 23 auf die Ausgußtülle 22 zum verriegelnden Eingreifen
der Ansätze 33 und 34 in die zwei Reihen 24 und 25 von Sperrzähnen. Dies trifft auch dann zu, wenn der Gewindeeingriff
zwischen dem Innengewinde der Innenwand 29 und dem Außengewinde der Ausgußtülle 22 noch nicht begonnen hat. Beim
weiteren Aufschrauben der Verschlußkappe 23 auf die Ausgußtülle 22 werden die Ansätze 33 und 34 über die beiden Reihen
24 und 25 von Sperrzähnen hinweggedreht. Bei dieser Drehung gleiten die Ansätze 33 und 34 an der Rampe jedes Sperrzahnes
hinauf und fallen dann in eine Raste am Ende des Sperrzahnes ein. Damit dieser Rasteingriff zustande kommt, ist es erforderlich,
daß die Außenwand 28 nachgibt oder sich verformt, um es den Ansätzen 33 und 34 zu ermöglichen, sich über die
Sperrzähne hinwegzubewegen.
Jedoch wird dieser Verschlußtyp als formschlüssig gesicherter
Verschluß betrachtet, insofern als ein Sperrverzahnungseingriff erfolgt und das Entfernen der Verschlußkappe 23 auch
dann verhindert, wenn die Gewinde der Verschlußkappe 23 und der Ausgußtülle 22 noch nicht vollständig in Eingriff sind.
Sobald somit dieser erste Teileingriff eines einzelnen Gewindeganges zustande gekommen ist, wird die Verschlußkappe 23
an der Ausgußtülle 22 blockiert und kann nur entfernt werden, wenn die verdickten Abschnitte 30 und 31 der Außenwand 28
ordnungsgemäß zusammengedrückt werden, um in der Verschlußkappe 23 eine ellipsenförmige Verformung hervorzurufen, durch
welche die Ansätze 33 und 34 nach außen und außer Eingriff mit den beiden Sperrzahn-Reihen 24 und 25 bewegt werden.
Gemäß Fig. 2 und 3 sind die Innenwand 29 und die Außenwand 28
55
der Verschlußkappe 23 durch einen ungefähr zylindrischen
Zwischenraum 37 getrennt, der Raum für die Verformung der Außenwand 28 bietet. Fig. 2 und 3 verdeutlichen ebenfalls
die ungefähre Dicke und Höhe der verdickten Abschnitte 30 und 31, Obgleich die Abschnitte 30 und 31 von ihren allgemeinen
Abmessungen und ihrer geometrischen Gestaltung her von gefälligem Aussehen und funktionsgerecht sind, besitzen sie
aufgrund der Merkmale ihrer speziellen Ausbildung besondere Vorteile. Dadurch, daß die Abschnitte 30 und 31 aus der Außenfläche
der Außenwand 28 herausragen, lassen sie sich allein durch Tasten feststellen und lokalisieren. Dies stellt einen
Vorteil für Sehbehinderte dar, die Schwierigkeiten beim Lesen eines Hinweises auf die Stelle haben können, an der die Außenwand
28 zusammengedrückt werden soll, um die Ansätze 33 und 34 aus den Sperrverzahnungen zu lösen.
Es ist auch vorteilhaft, daß durch das Zusammendrücken oder -quetschen der beiden verdickten Abschnitte 30 und 31 eine
Verformung sichergestellt ist, die für das Aufheben des Eingriffs zwischen den Ansätzen 33 und 34 und den Sperrzähnen
ausreicht. Wenn die Stellen, an denen die Außenwand 28 zusammengedrückt wird, im Gegensatz zum gezeigten Beispiel
sehr dünn und flexibel wären, käme es an diesen Stellen zu einem gewissen Nachgeben und es könnte durch diese örtlich
begrenzte Verformung ein beträchtlicher Anteil der Kompressionskraft absorbiert werden. Es würde daher auf den gesamten
Umfang der Verschlußkappe 23 nicht genügend Kraft übertragen, um durch eine ausreichend ellipsenförmige Verformung der Verschlußkappe
23 die notwendige Auswärtsbewegung der Ansätze 33 und 34 zu erzeugen.
Wenngleich diese Unzulänglichkeit dadurch überwunden werden
könnte, daß die beiden Kompressionsabschnitte weiter nach
innen zusammengedrückt werden, steht nur ein begrenzter Weg zur Verfugung, bevor diese Außenwand die Innenwand oder die
55
Ausgußtülle berührt. Durch die Ausbildung von Kompressionsabschhitten
in Form der verdickten Abschnitte 30 und 31 wird ein örtlich begrenztes Nachgeben oder Verformen an den Kompressionsstellen
so gering wie möglich gehalten, und durch die spezielle Ausbildung ist sichergestellt, daß ein größtmöglicher
Anteil der Kompressionskraft in eine ellipsenförmige
Verformung der Verschlußkappe 23 umgesetzt wird.
Die Innenwand 29 ersteckt sich von einer Oberseite 38 nach unten und endet in einer Unterkante 39, die ungefähr in der
gleichen Ebene liegt wie der obere Rand der verdickten Abschnitte 30 und 31. Die Lage- und Größenbeziehung ist wichtig
im Hinblick auf die spezielle Konfiguration der Behälterausgußtülle
22 und die Lage der Blockiervorrichtung 21.
Die quadrantenförrnige Querschnittsgestalt der Ansätze 33 und 34 ist am deutlichsten in Fig. 3 zu erkennen. Jeder der Ansätze
33 und 34 hat eine gekrümmte Fläche 40 und eine gegenüberliegende ebene Schulterfläche 41. Die Richtung, in der
sich die Verschlußkappe 23 zum Festziehen an der Ausgußtülle 22 auf letzterer vorwärtsbewegt, ist mit einem Pfeil 42 angegeben.
Die Richtung der entgegengesetzten Drehbewegung beim Abschrauben der Verschlußkappe 23 von der Ausgußtülle
ist mit einem Pfeil 43 angegeben. Bei der Vorwärtsbewegung der Verschlußkappe 23 auf die Ausgußtülle 22 gleitet die gekrümmte
Fläche 40 über die verschiedenen sägezahnförmigen Sperrzähne hinweg. Wenn danach versucht wird, die Verschlußkappe
23 zu entfernen, stößt die ebene Schulterfläche 41 an
die Schulter des entsprechenden Sperrzahnes an, mit dem der Ansatz 33 oder 34 in Eingriff ist. Die Ansätze 33 und 34 müssen
daher von den Sperrzähnen weg bewegt oder in anderer Weise unwirksam gemacht werden, damit die Verschlußkappe 23 abgeschraubt
werden kann.
Fig. 4 und 5 zeigen weitere Einzelheiten der Blockiervorrichtung
- yi - 55
.te-
und ihrer Beziehung zur Behälterausgußtülle 22. Die Blockiervorrichtung
21 kann als mit der Ausgußtülle 22 fest verbundener, ungefähr zylindrischer Ring betrachtet werden, der zwei
Reihen 24 und 25 aus ihm strahlenförmig nach außen herausragender Sperrzähne mit Sägezahnprofil aufweist. In beiden
Reihen 24 und 25 hat jeder Sperrzahn 46 eine Rampe 47 und eine Schulter 48. Für die Beschreibung·der Winkelstellungsbeziehung
zwischen den beiden Reihen 24 und 25 ist die erste Reihe 24 so angeordnet worden, daß die Schulter 48 des ersten
Sperrzahnes 46 mit einer waagerechten Linie 49 zusammenfällt und die voreilende Kante 50 der ersten Reihe 24 bildet.
In ähnlicher Weise bildet die Schulter 48 des ersten Sperrzahnes 46 in der zweiten Reihe 25 eine voreilende Kante 5.1,
die von der voreilenden Kante 50 einen Abstand von etwa 180° hat. Trotz dieses Abstandes zwischen den beiden voreilenden
Kanten 50 und 51 besteht eine spezielle und wichtige Beziehung zwischen den beiden Sperrzahn-Reihen 24 und 25. Jeder
Sperrzahn 46 hat eine Bogenlänge von etwa 18 Grad; fünf Sperrzähne 46 bilden daher einen 90°-Quadranten des zylindrischen
Blockiergliedes. Die voreilende Kante 50 fällt mit der waagerechten Linie 49 zusammen, wogegen die voreilende
Kante 51 etwas unterhalb von ihr angeordnet ist. Der Grund hierfür ist eine Versetzung um einen halben Sperrzahn oder 9°,
wodurch der letzte Sperrzahn 46 der Reihe 25 zu gleichen Teilen beiderseits einer senkrechten Linie 54 angeordnet ist.
Somit sind die Sperrzahn-Reihen 24 und 25 zwar gleich, aber um die halbe Länge eines Sperrzahnes 46 so gegeneinander
versetzt, daß die eine voreilende Kante 50 oder 51 von der gegenüberliegenden - 51 bzw. 50 - einen Abstand hat, der
gleich ist 180 Grad minus die Bogenlänge, die der Versetzung um einen halben Sperrzahn 46 entspricht.
Wenn der eine Ansatz 33 oder 34 in vollem Eingriff mit einem
entsprechenden Sperrzahn 46 steht, ist der gegenüberliegende
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Ansatz 34 bzw. 33 nur halb in Eingriff, da die Ansätze 33
und 34 im Abstand von 180 Grad angeordnet sind. Der Begriff "halber Eingriff" bedeutet im Grunde, daß der Ansatz 33
oder 34 über der Mitte der Rampe 47 des entsprechenden Sperrzahnes 46 steht. Beim Aufschrauben der Verschlußkappe 23 auf
die Ausgußtülle 22 kommen die Ansätze 33 und 34 abwechselnd und nacheinander mit jedem entsprechenden Sperrzahn 46 in vollen
Eingriff. Zuerst kommt der eine Ansatz 33 oder 34 in vollen Eingriff mit einem ersten Sperrzahn 46, sodann, nach
einer Drehung um einen halben Sperrzahn - beim gezeigten Beispiel um 9 Grad, der gegenüberliegende Ansatz 34 bzw. 33 mit
einem zugehörigen Sperrzahn 46. Wenn der letztgenannte volle Eingriff zustande kommt, hat der erste Ansatz 33 oder 34 begonnen,
sich an der Rampe 47 des nächsten Sperrzahnes 46 der zugehörigen Reihe 24 oder 25 hinaufzubewegen. Durch diese
Versetzung um einen halben Sperrzahn 46 ist ein sehr strammes Eingreifen in die Sperrverzahnung bei satter Anlage gewährleistet,
und es wird das Zustandekommen eines vollen Eingriffs mit einer kleineren Drehbewegung ermöglicht, als bei
sonst gleicher Ausbildung der beiden Sperrzahn-Reihen 24 und 25 mit einem genau 180 Grad betragenden Zwischenabstand erreicht
werden könnte.
Fig. 5 zeigt die axiale Höhe der beiden Sperrzahn-Reihen 24 und 25. Wenngleich es wahrscheinlich ist, daß bei der bevorzugten
Ausführungsform die Blockiervorrichtung 21 einstückig mit der Behälterausgußtülle 22 ausgebildet ist, ist dieses
Merkmal nicht speziell eine Forderung. In Fig. 5 sind mit gestrichelten Linien 55 die mögliche Originalgröße und Originalgestalt
der Behälterausgußtülle 22 eingezeichnet, wenn die Blockiervorrichtung 21 nach dem Ausbilden der Ausgußtülle
22 angebracht oder als Nachrüstbauteil zu vorhandenen Ausgußtüllen zur Verfügung gestellt wird. Wenn der betreffende
Behälter nur eine gerade, zylindrische Tülle mit Außengewinde hat und keine Blockiervorrichtung, wird in Betracht
55 916
-As-
gezogen, eine Blockiervorrichtung von ringförmiger Ausbildung als getrenntes Bauteil zur Verfügung zu stellen. Um dann das
in Fig. 5 dargestellte äußere Aussehen zu schaffen, muß diese ringförmige Blockiervorrichtung rings um die Basis der Tülle
in Stellung gebracht werden. Dies kann mit verschiedenen Befestigungsmitteln und nach verschiedenen Verfahren geschehen;
sobald die Blockiervorrichtung durch Aufschrauben oder Aufschieben auf die Tülle in Stellung gebracht worden ist, wird
sie z.B. durch Kleben oder Warmschweißen starr befestigt.
Weil Behälter und Verschlußkappen häufig in einem Stück hergestellt
werden, wird in Betracht gezogen, daß die Verschlußkappe in der hier beschriebenen Ausbildung in den meisten
Fällen als Teil eines speziell konstruierten Behälters bereitgestellt
wird. In dieser Hinsicht wird angenommen, daß sich die Blockiervorrichtung, wie in Fig. 5 mit durchgezogenen
Linien dargestellt, am günstigsten durch Formen als integrierender
Bestandteil des Behälters und der Behälterausgußtülle
herstellen läßt. Es ist nur wichtig, festzustellen, daß diese spezielle Ausführungsform weder restriktiv, noch in anderer
Weise einschränkend gedacht ist; die vorstehende, sich auf die Blockiervorrichtung als getrenntes Bauteil beziehende
Erläuterung trifft auf gewisse Fälle in gewissem Umfange zu.
Fig. 6 zeigt die axiale Beziehung zwischen der Verschlußkappe 23 und der Ausgußtülle 22. Die Ansätze 33 und 34 erstrecken
sich über die gesamte Höhe der Verschlußkappe 23 und reichen, wenn die Verschlußkappe 23 ganz auf die Ausgußtülle
56 22 aufgeschraubt ist, bis in die Nähe einer Unterkante jeder
Sperrzahn-Reihe 24 bzw. 25. Wenn die Innen- und Außengewinde eine Steigung von etwa 5 Gang pro engl. Zoll haben, wird die
Verschlußkappe 23 durch eine 360°-Drehung axial um etwa 5,1 mm vorwärts- oder rückwärtsbewegt. Wenn dementsprechend die beiden
Sperrzahn-Reihen 24 und 25 mit einer axialen Höhe von etwa 4,6 mm ausgeführt sind, werden 80% bis 90% einer vollen
ο ο * ♦ ·
- rf - 55 916
-Ab-
Umdrehung benötigt, um die Unterkante der beiden Ansätze 33
und 34 über die Oberseite der Sperrzahn-Reihen 24 und 25 nach oben zu bringen. Beim manuellen Losschrauben einer Verschlußkappe
von einer Behälterausgußtülle ist jede einzelne manuelle Drehung der Verschlußkappe auf ungefähr 180 Grad
beschränkt. Wenn folglich die verdickten Abschnitte 30 und zusammengedrückt werden, um die Ansätze 33 und 34 nach außen
außer Eingriff mit den Sperrzähnen 46 zu bringen, kann die Verschlußkappe 23 gedreht werden. Diese erste Drehung ist jedoch
auf 180 Grad beschränkt und reicht daher nicht aus, um, wenn der Druck auf die Abschnitte 30 und 31 aufgehoben wird
und die Verschlußkappe 23 wieder ihre normale, ungefähr zylindrische Gestalt annimmt, einen weiteren Eingriff der Ansätze
33 und 34 in die Sperrzähne 46 zu unterbinden. Damit die Verschlußkappe 23 von der Behälterausgußtülle 22 gelöst werden
kann, muß sie daher ein zweites Mal zusammengedrückt werden.
Bei der in Fig. 7 dargestellten anderen Ausführungsform der Erfindung hat ein kindersicherer Sicherheitsverschluß 60 eine
um eine Ausgußtülle 62 eines Behälters angeordnete Blockiervorrichtung 61 und eine Verschlußkappe 63. Die Blockiervorrichtung
61 hat zwei Reihen 64 und 65 von ungefähr sägezahnförmigen Sperrzähnen. Diese Sperrzähne erstrecken sich strahlenförmig
nach außen und sind mit solchem Zwischenabstand angeordnet, daß die voreilende Kante der einen Reihe 64 oder
65 von der voreilenden Kante der anderen Reihe 65 bzw. 64 einen Abstand von etwa 180 Grad minus ein halber Zahn hat.
Die spezielle Gestalt und die Winkelstellung der Sperrzähne sind im einzelnen in Fig. 10 dargestellt und werden weiter
unten näher beschrieben.
Die Verschlußkappe 63 ist einwandig mit einem Innengewinde 68
und einer Bügelhandhabe 69 ausgebildet. Die Außenfläche ihrer Wand 70 hat zwei geriffelte Bereiche 71, deren größte Dicke
- 55 916
-AT-
etwas größer ist als die Dicke der Wand 70, damit sie sich
beim Anfassen wie erhabene und strukturierte Abschnitte anfühlen. Die beiden Bereiche 71 dienen als Kompressionsstellen
oder Quetschrippen, so daß die normale zylindrische Gestalt der aus einem flexiblen Kunststoff geformten Verschlußkappe
63 zum Aufeinanderzubewegen der beiden Bereiche 71 durch Anwenden einer Kompressionskraft ellipsenförmig verformt werden
kann. Nachdem die flexible Verschlußkappe 63 so verformt worden ist, kann sie, wie nachfolgend erläutert, aus den beiden
Sperrzahn-Reihen 64 und 65 gelöst werden. Hierzu muß die Verschlußkappe 63 gegenüber der Ausgußtülle 62 um mehr als
eine Drehung von 180 Grad gedreht werden. Die beiden geriffelten Bereiche 71 erstrecken sich von einer Unterkante 72
über praktisch die gesamte Höhe der Wand 70 nach oben.
Auf ihrer Innenfläche trägt die Wand 70 zwei nach innen gerichtete
Ansätze 73, die sich von der Unterkante 72 nach oben in die Verschlußkappe 63 bis in die Nähe des Anfangs des Innengewindes
68 erstrecken. Jeder der Ansätze 73 ist aus einer Reihe von sägezahnförmigen Ansatzzähnen zusammengesetzt. Die
beiden Ansatzzahn-Reihen enthalten je mehrere Ansatzzähne und sind mit einem Zwischenabstand von etwa 180 Grad angeordnet.
Die axiale Höhe (die axiale Richtung verläuft ungefähr parallel zur Drehachse der Verschlußkappe 63). jeder der beiden
Ansatzzahn-Reihen ist so groß, daß zum Lösen der Verschlußkappe 63 von der Ausgußtülle 62 mehr als eine Drehung
von 180 Grad benötigt wird.
Verhältnismäßig kurze Ansatzzähne würden zwar ausreichen, um einen genügenden Eingriff mit den beiden Sperrzahn-Reihen 64
und 65 und eine formschlüssig gesicherte Blockierung herbeizuführen, aber dieser blockierende Eingriff könnte rasch
überwunden und die Verschlußkappe 63 mit einer Drehung von etwa 180 Grad gegenüber der Ausgußtülle 62 von letzterer gelöst
werden. Diese Folgerung, daß bei kurzen Ansatzzähnen
!.!»
eine Drehung genügen würde, stützt sich auf die Steigung der Gewinde an der Ausgußtülle 62 und in der Verschlußkappe 63.
Die axiale Höhe der Ansatzzähne muß an die Gewindesteigung angepaßt sein, und in Übereinstimmung mit den Lehren der vorliegenden
Erfindung haben die Ansatzzähne eine axiale Höhe, die für die Durchführung der beanspruchten Erfindung ausreichend
ist. Wenn die Gewindesteigung z.B. 4 Gänge je engl. Zoll beträgt, dann ist eine ausreichende axiale Höhe etwas
größer als 3,2 mm.
Beim gezeigten Beispiel weist jede der beiden Ansatzzahn-Reihen vier einzelne Ansatzzähne auf. Jeder Ansatzzahn ist
so ausgebildet bzw. angeordnet, daß er sich an einen einzelnen Sperrzahn der Sperrzahn-Reihen 64 und 65 anzulegen und
in ihn einzugreifen vermag. Die einzelnen Ansatz- und Sperrzähne sind im Hinblick auf ihr Zusammenwirken so gestaltet,
daß die Ansatzzähne beim Aufschrauben der Verschlußkappe 63 auf die Ausgußtülle 62 an den Sperrzähnen hinauf- und über
sie hinweggleiten. Wenn jedoch versucht wird, die Verschlußkappe 63 von der Ausgußtülle 62 abzuschrauben, rasten die
Ansatzzähne blockierend in die Sperrzähne ein und verhindern dadurch das Abnehmen der Verschlußkappe 63. Die Schraubrichtung
beim Aufschrauben der Verschlußkappe 63 auf die Ausgußtülle 62 ist mit einem Pfeil 77, diejenige beim Abschrauben
mit einem Pfeil 78 angegeben.
Das Außengewinde der Ausgußtülle 62 ist über den beiden Sperrzahn-Reihen 64 und 65 angeordnet und ermöglicht so den
Eingriff zwischen den Ansatzzähnen und den Sperrzähnen beim Aufschrauben der Verschlußkappe 63 auf die Ausgußtülle 62.
Wegen der beschriebenen speziellen Sägezahnformen wird dem Anbringen der Verschlußkappe 63 an der Ausgußtülle 62 nur
geringfügiger Widerstand entgegengesetzt, wogegen die Verschlußkappe 63, sobald sie einmal festgezogen ist, nur entfernt
werden kann, wenn sie zerstört wird oder wenn, gemäß
55 916
der Erfindung, die beiden geriffelten Bereiche 71 so weit zusammengedrückt werden, daß sich die Verschlußkappe 63 verformt
und die einzelnen Ansatzzähne aus dem Eingriff mit den Sperrzähnen herausgedrückt werden.
Die Ausgußtüllen- und Verschlußkappen-Baugruppe gemäß Fig. 7 unterscheidet sich von der in Fig. 1 dargestellten hauptsächlich
durch die einwandige statt zweiwandige Ausführung und dadurch, daß statt eines einzelnen Ansatzes 33 bzw. 34
je aus mehreren Sägezähnen zusammengesetzte Ansätze 73 vorgesehen sind. Die einwandige Ausbildung bietet einen Kostenvorteil
und durch die Vielzahl der Ansatzzähne in den Ansätzen 73 besteht eine größere Zahl von Eingriffsstellen.
V/eil jedoch die Ansätze 73 gemäß Fig. 7 von größerer radialer bzw. Umfangslänge sind als die einzelnen Ansätze 33 und 34
gemäß Fig. 1, kann es sein, daß beim Zusammendrücken der beiden geriffelten Bereiche 71 eine etwas größere Verformungskraft aufgebracht werden muß, um alle Zähne beider Ansätze
gleichzeitig aus den beiden Sperrzahn-Reihen 64 und 65 zu lösen. In allen übrigen Punkten sind die Arbeitsweise und
die Eingriffsverhältnisse zwischen der Verschlußkappe 63 und der Ausgußtülle 62 gemäß Fig. 7 im wesentlichen die gleichen
wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1.
In ähnlicher Weise entsprechen die in Fig. Θ, 9 und 10 dargestellten
Konstruktionsmerkmale und Einzelheiten im wesentlichen den in Fig. 2, 3 und 4 dargestellten, mit Ausnahme
der schon angegebenen Unterschiede. Ferner ist die Ausgußtülle 62 Teil einer ausziehbaren Tülle-Verschluß-Baugruppe
und mittels eines Verankerungsringes 76 an einem herausragenden Ansatz eines Behälters befestigt. Die Verschlußkappe 63
ist zusammen mit der Bügelhandhabe 69 dazu benutzbar, die Ausgußtülle 62 nach außen und so aus ihrer versenkten Stellung
herauszuziehen. Jedoch ist die Ausgußtülle 62 im versenkten Zustand entlang einem umkehrbaren Falz zusammengeklappt,
- VÖT - 55 916
wobei das Oberteil tatsächlich in das Unterteil eingesteckt
ist. Dadurch sind das Gewinde und die Sperrzahn-Reihen 64 und 65 der Ausgußtülle 62 von deren Unterteil umschlossen,
und wenn die Verschlußkappe 63 auf die Ausgußtülle 62 aufgeschraubt
ist", sind die beiden geriffelten Bereiche 71 für das manuelle Zusammendrucken unzugänglich. Die Bügelhandhabe
69 wird zum Herausziehen der Ausgußtülle 62 aus ihrer versenkten Stellung benutzt, wogegen die Ausgußtülle 62 durch
eine entsprechende, nach unten gerichtete Kraft eingeknickt und dann ineinandergeschoben wird und die versenkte Stellung
einnimmt.
Aus der US-PS 3 613 966 ist eine versenkbare Ausgußtülle bekannt, die eine flexible Wand mit einem Abschnitt aufweist,
dessen Krümmung sich beim Ausziehen der Ausgußtülle umkehrt. Diese Patentschrift beschreibt im wesentlichen die versenkbare
Ausgußtülle 62 gemäß der vorliegenden Erfindung.
Die für beide Sicherheitsverschlüsse gemäß Fig. 1 und 7 gleichermaßen
geltende Notwendigkeit, die Verschlußkappe 23 bzw. 63 zu ihrem Entfernen zusammenzudrücken und zweimal nacheinander
zu drehen, sichert die Verschlußkappe zuverlässig und macht zu ihrem Abnehmen zwei Arbeitsschritte nötig, die von
Kleinkindern und Kindern nicht durchgeführt werden können. Von Autoritäten auf dem Gebiet der Verhaltenswissenschaft ist
nachgewiesen worden, daß Kinder im Vorschulalter im allgemeinen nicht fähig sind, zwei ungleiche manuelle Handlungen
gleichzeitig auszuführen. Die zum Entfernen der Verschlußkappe 23 bzw. 63 von der Ausgußtülle 22 bzw. 62 nötigen Handgriffe
erfordern daher zuerst, daß die Verschlußkappe 23 bzw. 63 zusammengedrückt und dabei zur gleichen Zeit von der Ausgußtülle
22 bzw. 62 losgeschraubt wird. Um es für ein Kind noch schwieriger zu machen, muß der gleiche Vorgang wegen
der axialen Höhe der Sperrzahn-Reihen 24 und 25 bzw. 64 und 65 wiederholt werden.
55 916
Im Interesse der Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit
sind der Behälter, die Blockiervorrichtung 21 bzw. 61 und die Verschlußkappe 23 bzw. 63 beim gezeigten Beispiel
aus einem wärmehärtbaren oder warmverformbaren Werkstoff hergestellt. Ein geeigneter Werkstoff für dieses Erzeugnis ist
Polyethylen. Bei den beiden beschriebenen Ausführungsformen ist die Verschlußkappe 23 bzw. 63 ein einteiliges Bauteil in
einem Stück, das keine zusammenzufügenden Einzel teile hat, noch irgendeine Änderung nach dem anfänglichen Formvorgang
erfordert. In ähnlicher Weise sind der Behälter und die Behälterausgußtülle 22 bzw. 62 durch Formen hergestellt worden;
und die Blockiervorrichtung 21 bzw. 61 ist bei den gezeigten Beispielen mit dem Behälter und der Ausgußtülle 22 bzw. 62
in einem Stück geformt.
Leerseite
Claims (5)
1. Kindersicherer Behälterverschluß mit einer Ausgußtülle
und einer nachgiebigen Verschlußkappe, die in geschlossenem Zustand miteinander in formschlüssig gesichertem Eingriff
sind, wobei zum Abnehmen der Verschlußkappe von der Ausgußtülle zwei Arbeitsschritte durchgeführt werden müssen,
dadurch gekennzeichnet , daß
- die Ausgußtülle (62) ein Außengewinde aufweist,
- rings um die Ausgußtülle (62) eine Blockiervorrichtung (61) angeordnet ist, die zwei Reihen (64, 65) von Sperrzähnen
aufweist, wobei die voreilende Kante des ersten Sperrzahns der einen Reihe (64) vom ersten Sperrzahn der anderen Reihe
(65) einen Umfangsabstand hat, der zumindest annähernd 180 Grad minus der Hälfte des Teilungswinkels der Sperrzähne
beträgt,
- und die Verschlußkappe (63) ein Innengewinde (68) aufweist, au das die Ausgußtülle (62) aufschraubbar ist, eine einzige
Seitenwand (70) und auf ihrer Innenfläche zwei nach innen gerichtete Ansätze (73) hat, welche mit einem Zwischenabstand
von etwa 180 Grad so angeordnet sind, daß sie in geschlossenem Zustand in die beiden Sperrzahn-Reihen (64, 65)
formschlüssig eingreifen und je eine axiale Höhe von ausreichender Größe haben, damit zum Lösen des formschlüssigen
Eingriffs zwischen ihnen und den Sperrzähnen die Verschlußkappe (63) gegenüber der Ausgußtülle (62) um mehr als eine
Drehung von 180 Grad gedreht werden muß.
/2
- 2 - 55
2. Behälterverschluß nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet , daß die Ansätze (73) von zwei
Reihen zu je mehreren Ansatzzähnen gebildet sind, die in entsprechende Sperrzähne der beiden Sperrzahn-Reihen (64,65)
einzugreifen vermögen.
3. Behälterverschluß nach Anspruch 2, dadurch ge kennzeichnet , daß auf der Außenfläche der Verschlußkappe
(63) mit gleichmäßigem Zwischenabstand zwischen den beiden Ansätzen (73) zwei Reihen von Quetschrippen
(Bereiche 71) einander gegenüber angeordnet sind, durch deren Gegeneinanderdrücken die Ansätze (73) aus dem Eingriff mit
den entsprechenden Sperrzahn-Reihen (64,65) herausgedrückt werden.
4. Behälterverschluß nach Anspruch 3, dadurch ge
kennzeichnet , daß die Ausgußtülle (62) in den Behälter versenkbar ist und in ihrer versenkten Stellung
die Quetschrippen (71) zum manuellen Zusammendrücken
unzugänglich sind.
5. ■ Behälterverschluß nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet , daß auf der Außenfläche der Verschlußkappe (63) mit gleichmäßigem Zwischenabstand zwischen
den beiden Ansätzen (73) zwei Reihen von Quetschrippen (Bereiche 71) einander gegenüber angeordnet sind, durch deren
Gegeneinanderdrücken die Ansätze (73) aus dem Eingriff mit den entsprechenden Sperrzahn-Reihen (64,65) herausgedrückt
werden.
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