DE3214992A1 - Schublade mit einteilungsmitteln - Google Patents
Schublade mit einteilungsmittelnInfo
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-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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Description
PATENTANWÄLTE ' ^ ^
DR. ULRICH OSTERTAG DR. REINHARD OSTERTAG
Schublade mit Einteilungsmitteln
Anmelderin: Lista AG
Fabrikstr.
Erlen
Schweiz
Priorität : Schweizerische Patentanm.
No. 5 022/81-3 vom 4. August 1981
Anwaltsakte: 1250
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Schublade mit Einteilungsmitteln
Die Erfindung betrifft eine Schublade mit Mitteln zum Einteilen ihrer Bodenfläche, deren Wände auf ihrer Innenseite
mit Halte- und Führungsschlitzen zum Haltern von Zwischenwänden und anderem Einteilungsmaterial versehen sind und
deren Boden eine Lochung mit gleicher Teilung in der Längsund Querrichtung der Schublade zum Haltern des Einteilungsmaterials und zum Befestigen der Zwischenwände aufweist.
Schubladen, deren Boden eine gleichmässige Lochung aufweist
und deren Wände mit Halte- und Führungsschlitzen versehen sind, sind in verschiedenen Ausführungen bekannt.
Die Halte- und Führungsschlitze dienen der Halterung und Positionierung von Zwischenwänden, während die Lochung zur
Fixierung von Einteilungsmaterial verwendet werden kann, in dem Werkzeuge und Werkstücke in beliebiger Form und
Grosse zum zeitweisen Aufbewahren gelagert werden können. Wegen der grossen Vielfalt der aufzubewahrenden Teile ist
es erwünscht, über viele Möglichkeiten zum Einteilen der Schublade in verschiedene Abteile zu verfügen. Um dies zu
erreichen, kann zunächst die Zahl der Löcher im Boden der Schublade und ebenso die Zahl der Halte- und Führungs·^
schlitze in den Wänden der Schublade erhöht werden. Der hierfür benötigte Fertigungsaufwand steigt jedoch mit der
Zahl der Löcher und der Schlitze praktisch proportional.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schublade der eingangs beschriebenen Art so auszugestalten, dass bei
vermindertem Fertigungsaufwand trotzdem eine ähnlich grosse
Vielfalt an Einteilungsmöglichkeiten besteht.
Diese Aufgabe wird gemäss der Erfindung dadurch gelöst,
dass die Lochreihen der Lochung sowohl in der Längs- als auch in der Querrichtung der Schublade zu den Halte- und
Führungsschlitzen der Vorder- und Rückwand einerseits und der Seitenwände andererseits versetzt angeordnet sind.
Besonders zweckmässig ist eine solche versetzte Lage der
Lochreihen bezüglich der Halte- und Führungsschlitze, bei welcher die Löcher der Lochreihen um die halbe Schlitzteilung
zu den Halte- und Führungsschlitzen versetzt sind.
Eine weitere Verminderung des Fertigungsaufwands ohne spürbare Verringerung der Einteilmöglichkeiten kann dadurch
erreicht werden, dass die Löcher der einzelnen Lochreihen einen Abstand vom doppelten Wert der Schlitzteilung der
Halte- und Führungsschlitze aufweisen, wobei zweckmässig die Löcher zweier benachbarter Lochreihen zueinander um
die Schlitzteilung der Halte- und Führungsschlitze versetzt sind. Trotz der Einhaltung des doppelten Werts der Schlitzteilung
innerhalb einer Lochreihe wird durch die um eine Schlitzteilung versetzte benachbarte Lochreihe erreicht,
dass praktisch dieselbe Einteilungsmöglichkeit besteht, als wenn der Abstand der Löcher jeder Lochreihe den einfachen
Wert der Schlitzteilung aufweisen würde. Es kommt noch dazu, dass der Boden wesentlich weniger geschwächt
wird, wodurch die Schublade für die Aufnahme schwerer Werkzeuge und Werkstücke geeignet ist oder auch die Wandstärke
des Bodenbleches verringert werden kann.
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Kann der Abstand der wandnächsten Lochreihe zumindestens
einer der Seitenwände und der Vorder- oder Rückwand gleich gehalten werden, wird erreicht, dass Zwischenwände, die sowohl
in der Längs- als auch in der Querrichtung verwendet werden, mit denselben Bohrungen im Randsteg in Löchern der
Lochung befestigt werden können.
Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel dargestellt und nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Grundriss einer erfindungsgemässen Schublade mit gelochtem Boden und Wänden mit Halte-
und Führungsschlitzen und
Fig. 2 eine Seitenansicht der Innenseite einer Seitenwand der Schublade nach Fig. 1.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Schublade ist vorzugsweise aus Stahlblech hergestellt und setzt sich aus einem Boden 1,
zwei Seitenwänden 2, 3 mit einem Randsteg 4, einer Vorderwand 5 und einer Rückwand 6 mit einem Randsteg 6" zusammen.
Um das Wesen der Erfindung zu erläutern, ist es unerheblich, ob bei der Schublade nach Fig. 1 und 2 der Boden 1, die
Seitenwände 2, 3 und die Vorder- und Rückwand 5, 6 aus einem
Stück geformt sind oder ob nur ein Teil der Wände mit dem Boden 1 integral verbunden ist. An den Seitenwänden 2, 3
und an der Vorder- und Rückwand 5, 6 sind Schlitzstege 7
angeordnet. Die Schlitzstege 7 können entweder aus dem Wandmaterial U-förmig ausgeformt und geschlitzt sein, oder sie
können als U-förmige Stege für sich geformt und an der* Innenseite der Wand befestigt, z.B. punktgeschweisst, sein. Bei
der in Fig. 1 und 2 dargestellten Schublade sind die Schlitzstege 7 der Seitenwände 2, 3 aus dem Wandmaterial geformt,
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während sie an der Vorderwand und an der Rückwand 6 aus einem anderen Blech hergestellt und an der Wandinnenseite
befestigt sind. Jede Wand weist zwei Schlitzstege 7 (Fig. 2), bei kleiner Schubladenhöhe nur einen Schlitz auf.
Am unteren Rand der Seitenwände 2, 3 ist eine profilierte Laufschiene 8 teilweise dargestellt, die das Ausziehen der
Schublade auf entsprechenden Auszugrollen ermöglicht. Für die Erläuterung der Erfindung sind sie nicht erforderlich.
Ein wesentliches Mass für die Einteilung der Schublade in Abteile ist die Schlitzteilung T, da sich nach diesem Mass
auch der Abstand von Löcher 9 einer Lochreihe richtet.
In Fig. 1 sind die in Quer- und Längsrichtung verlaufenden Lochreihen mit L1 , L_ , L-, . . . L o, L , und L bzw. mit
±23 n-z n-± η
N , N0, N-, . .. N _0, N _, und N bezeichnet. Sowohl die
Lochreihen in Querrichtung L, - L als auch in Längsrichtung N, - N weisen einen Lochabstand auf, der das Doppelte
der Schlitzteilung, d.h. den Wert 2T, beträgt.
Eine Vergrösserung der Einteilungsmöglichkeiten erhält man, wenn die Löcher 9 jeder zweiten Lochreihe, d.h. die Lochreihen
L0 ... L ~ und L bzw. N„ ... N o und N , um die
2 n-2 η 2 n-2 η
Schlitzteilung T gegenüber den Löchern 9 der benachbarten
Lochreihen L1, L_, L Ί bzw. N1, N-, N , versetzt sind.
1 3 n-1 1 3 n-1
Die Einteilungsmöglichkeiten sind dann fast so gross, als wenn alle Lochreihen mit der Schlitzteilung T, d.h. mit der
doppelten Zahl von Löchern, ausgeführt wären.
Aus Fig. 1 ist weiter ersichtlich, dass jede Lochreihe um das Mass T/2 zu den Schlitzen 10 der Schlitzstege 7
versetzt angeordnet
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ist. Dieser Wert der Versetzung ist besonders günstig bei in die Schlitze 10 eingesetzten Zwischenwänden. Diese
weisen einen Befestigungssteg mit Bohrungen auf, die mit den Bohrungen einer Lochreihe fluchten. Ist der Versetzungswert
gleich T/2, fluchten die Bohrungen im Befestigungssteg der Zwischenwand mit den Bohrungen der beiden
benachbarten Lochreihen, so dass auf die jeweilige Lage des Befestigungssteges nicht geachtet werden muss.
Besonders gross sind die Einteilungsmöglichkeiten bei Schubladen mit quadratischem Boden. Durch die besondere
Anordnung der Lochreihen bezüglich der Halte- und Führungsschlitze 10 der Schlitzstege 7 wird erreicht, dass die
Zwischenwände sowohl in Querrichtung als auch in Längsrichtung eingesetzt werden können und in beiden Fällen die
im Befestigungssteg vorhandenen Bohrungen mit entsprechenden Löchern 9 der Lochreihen fluchten. Hierzu ist es noch erforderlich,
dass die am nächsten zur Vorderwand liegende Lochreihe L, einen Abstand A zur Vorderwand 5 aufweist, der
gleich ist wie der Abstand B der senkrecht dazu liegenden Lochreihe, die am nächsten bei der Seitenwand 2 liegt. Wird
der Abstand A bzw. B der wandnahen Lochreihe bei allen Wänden gleich gross gemacht, so können die Seitenwände sowohl
bezüglich der Lage des Befestigungssteges als auch bezüglich ihrer Lage selbst beliebig in die Halte- und
Führungsschlitze 10 eingeführt werden.
Das bei der Schublade zu verwendende Einteilungsmaterial kann ausser den Trennwänden Schlitzwände, d.h. Wände mit
einseitig oder beidseitig angeordneten Schlitzstegen, Haltestifte sowie weiter Halteteile, insbesondere für die
Lagerung von Werkzeugen, umfassen. Durch die Anordnung der Schlitzreihen bezüglich der Halte- und Führungsschlitze
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-JSr-
in den Schlitzstegen 7 wird die Voraussetzung zur Anordnung der Zwischenwände sowohl in der Quer- als auch in der Längsrichtung
der Schublade geschaffen, während durch die Versetzung der Lochreihen um die Schlitzteilung T die Einteilungsmöglichkeiten
trotz der Verminderung der Zahl der Löcher 9 auf etwa die Hälfte nicht wesentlich verringert werden.
Leerseite
Claims (1)
- 32H902PatentansprücheSchublade mit Mitteln zum Einteilen ihrer Bodenfläche, deren Wände auf ihrer Innenseite mit Halte- und Führungsschlitzen (10) zum Haltern von Zwischenwänden und anderem Einteilungsmaterial versehen sind und deren Boden (1) eine Lochung mit gleicher Teilung in der Längsund Querrichtung der Schublade zum Haltern des Einteilungsmaterials und zum Befestigen der Zwischenwände aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochreihen (L1 - L , N -N) der Lochung sowohl in der Längs- als auch in der Querrichtung der Schublade zu den Halte- und Führungsschlitzen (10) der Vorder- und Rückwand (5, 6) einerseits und der Seitenwände (2, 3) andererseits versetzt angeordnet sind.2. Schublade nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (9) der Lochreihen um die halbe Schlitzteilung (T/2) zu den Halte- und Führungsschlitzen (10) versetzt sind.3. Schublade nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,dass die Löcher (9) der einzelnen Lochreihen (Ln, L )1 ηeinen Abstand (2T) vom doppelten Wert der Schlitzteilung (T) der Halte- und Führungsschlitze (10) aufweisen.4. Schublade nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (9) zweier benachbarter Lochreihen zueinander um die Schlitzteilung (T) der Halte- und Führungsschlitze (10) versetzt sind.Schublade nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (A) mindestens einer der wandnächsten Lochreihen (Ln, L ) zu der Vorder- oder zu der Rückwand 1 η(5, 6) gleich ist wie der Abstand (B) mindestens einer 3er wandnächsten Loi
Seitenwände (2, 3) .der wandnächsten Lochreihen (ΝΊ, N ) zu einer der1 η6. Schublade nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (A, B) der wandnächsten Lochreihen (L,, L , N,, N ) zu den Wänden (2, 3, 5, 6) gleich gross ist.
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| 8363 | Opposition against the patent | ||
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| 8305 | Restricted maintenance of patent after opposition | ||
| D4 | Patent maintained restricted |