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DE3214339A1 - Mast fuer ein segelbrett - Google Patents

Mast fuer ein segelbrett

Info

Publication number
DE3214339A1
DE3214339A1 DE19823214339 DE3214339A DE3214339A1 DE 3214339 A1 DE3214339 A1 DE 3214339A1 DE 19823214339 DE19823214339 DE 19823214339 DE 3214339 A DE3214339 A DE 3214339A DE 3214339 A1 DE3214339 A1 DE 3214339A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mast
mast according
housing
pin
ball
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19823214339
Other languages
English (en)
Inventor
Albert Dr. Monnaz Gaide
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mistral Windsurfing AG
Original Assignee
Mistral Windsurfing AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mistral Windsurfing AG filed Critical Mistral Windsurfing AG
Priority to DE19823214339 priority Critical patent/DE3214339A1/de
Publication of DE3214339A1 publication Critical patent/DE3214339A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B15/00Superstructures, deckhouses, wheelhouses or the like; Arrangements or adaptations of masts or spars, e.g. bowsprits
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63HMARINE PROPULSION OR STEERING
    • B63H8/00Sail or rigging arrangements specially adapted for water sports boards, e.g. for windsurfing or kitesurfing
    • B63H8/20Rigging arrangements involving masts, e.g. for windsurfing

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Pivots And Pivotal Connections (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Mast (1) für Segelbretter mit einer ein sich zur Mastspitze konisch verjüngendes Gehäuse bildenden Wandung (4). Der durch die Wandung (4) umschlossene Mastinnenraum kann vorzugsweise ausgeschäumt sein. Das Gehäuse ist in einer horizontalen Ebene an einer Trennfuge (5) in zwei oder mehrere Abschnitte (2, 3) geteilt. Die Gehäuseteile (2, 3) sind durch eine lösbare Kupplung (A) miteinander verbunden. Die lösbare Kupplung (A) ist hierbei derart ausgebildet, daß sich die Gehäuseteile (2, 3) bei Überschreiten einer unter der Bruchgrenze der Wandung (4) der Gehäuseteile (2, 3) liegenden Biegebeanspruchung ohne Beschädigung trennen oder zumindest im Winkel gegeneinander bewegen können.

Description

  • Mast für ein Segel brett
  • BESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft einen Mast für ein Segel brett mit einer vorzugsweise ein sich zur Mastspitze konisch verjüngendes Gehäuse bildenden Wandung, wobei der durch die Wandung umschlossene Mastinnenraum vorzugsweise ausgeschäumt ist.
  • Derartige Masten für Segelbretter sind grundsätzlich bekannt und bestehen überwiegend aus verstärkten Kunststoffen, welche im Inneren mit Kunststoffschaum ausgeschäumt sind. Ebenso sind Aluminiummasten bekannt, bei denen die Außenwandung aus stranggepreßtem Aluminium besteht, wobei derartige Masten ebenfalls ausgeschäumt sein können.
  • In letzter Zeit hat sich insbesondere beim Windsurfen in der Brandung oder beim Springen über große Wellen herausgestellt, daß die bekannten Masten für Segel bretter häufig in Ebene des als Handhabe dienenden Gabelbaumes abgebrochen werden, insbesondere wenn unter diesen Bedingungen beim Sturz das Rigg unter Wasser gerät und durch die Brandung erheblichen Belastungen ausgesetzt wird, welche wesentlich höher sind als die normalerweise durch den Wind hervorgerufenen Belastungen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen vollständig neuartigen Mast für ein Segel brett zu schaffen, welcher quasi mit mindestens einer reparierbaren Sollbruchstelle versehen ist, an welcher der Mast bei Oberbelastung abknicken kann, ohne daß dadurch der Mast zerstört wird.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Masten der oben angegebenen Art im wesentlichen dadurch gelöst, daß das Gehäuse in zwei oder mehrere Abschnitte unterteilt ist und daß die Abschnitte durch eine lösbare Kupplung miteinander verbunden sind, welche derart ausgebildet ist, daß sich die Gehäuseteile bei überschreiten einer unter der Bruchgrenze der Wandung der Gehäuseteile liegenden Biegebeanspruchung ohne Beschädigung trennen oder zumindest im Winkel gegeneinander bewegen können.
  • Es ist offensichtlich, daß durch die Erfindung der Vorteil erreicht wird, daß sich ohne Schwierigkeiten ein derartiger Mast für höchste Windbelastungen auslegen läßt, so daß die Trennung der Abschnitte nur erfolgt, wenn Belastungen nahe der Bruchgrenze des Mastes auftreten. In diesem Falle wird jedoch nicht der Mast selbst beschädigt, sondern lediglich die Kupplung betätigt, wobei, da eine Beschädigung der Gehäuseteile selbst ausgeschlossen ist, der Mast nach einer derartigen Oberbelastung wieder verwendbar ist.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Kupplung durch einen beidseitig der Trennfuge in die Innenräume der Gehäuseabschnitte formschlüssig eingepaßten Gummipropfen gebildet, welcher Elastizitäts- und Härteeigenschaften aufweist, die ein Abknicken des Mastes unmittelbar unterhalb der Bruchgrenze der Wandung der Gehäuseteile im Material des Gummipropfens gestatten. Es ist ohne Schwierigkeiten möglich, Gummipropfen in einer entsprechenden Shore-Härte auszubilden. Diese Ausführungsform stellt eine besonders kostengünstige und wirksame Variante nach der Erfindung dar.
  • Im einzelnen kann die Erfindung dadurch weitergebildet werden, daß der Gummipropfen mit einem Ringwulst versehen ist, welcher i die Trennfuge eingreift und die Enden der Gehäuseabschnitte im Abstand zueinander hält. Hierdurch wird vermieden, daß die Kanten an den Enden der Mastabschnitte bei Abknicken in irgendeiner Weise beschädigt werden.
  • In diesem Zusammenhang ist es besonders bevorzugt, daß der Ringwulst weicher und/oder elastischer als der Gummipropfen ausgebildet ist. Eine derartige Ausbildung läßt sich beispielsweise durch Steuerung der Vulkanisation eines einstückig mit dem Gummipropfen ausgebildeten Rohlings in seiner Elastizität und/oder Härte erzielen. Bei dieser Art kann es vorteilhaft sein, daß der Ringwulst einen in den Querschnitt des Gummipropfens hineinreichenden Bereich geringerer Härte bzw. höherer Elastizität aufweist.
  • Bei einer abgewandelten Ausführungsform kann der Ringwulst aussen auf den zylindrisch ausgebildeten Gummipropfen aufgeklebt oder vulkanisiert sein. Diese Ausführungsformen weisen den Vorteil auf, daß die Biegefestigkeit der Kupplung durch den Gummipropfen selbst gewährleistet ist, während der Ringwulst der Bewegung der Kanten der Gehäuseteile einen geringeren Widerstand entgegensetzt.
  • Eine Weiterbildung nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Gummipropfen mit einer stark abgerundeten Oberkante und/oder stark abgerundeten Unterkante versehen ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß im Falle eines starken Abknickens des Mastes an der Kupplung der Gummipropfen aus jedem der Gehäuseteile herausbewegt werden kann.
  • Eine weitere vorteilhafte abgewandelte Ausführungsform nach der Erfindung besteht darin, die Kupplung zweiteilig auszubilden, wobei die Teile ein Kugelgelenk bilden, welches bis zu einer unter der Bruchgrenze der Gehäuseabschnitte liegenden Biegebeanspruchung gesperrt ist.
  • Bei dieser Ausführungsform besteht das Kugelgelenk beispielsweise aus einem mit einem der Gehäuseabschnitte verbundenen Kugelzapfen und einer mit dem jeweils benachbarten Gehäuseabschnitt verbundenen Kugelpfanne.
  • Bei einer Ausführungsform kann die Anordnung dadurch gesperrt werden, daß das Kugelgelenk durch Federn gehalten ist, welche zwischen dem Kugel zapfen und einem in der Kugelpfanne ausgebildeten Hohlraum gespannt sind. Diese Ausführungsform weist den Vorteil auf, daß nach Abknicken des Mastes gegebenenfalls eine selbsttätige Rückstellung in die gestreckte Lage möglich ist.
  • Hierbei ist es bevorzugt, daß der Kugel zapfen einen Vorsprung aufweist, welcher formschlüssig in die in der Kugelpfanne liegende Uffnung des Hohl raumes eingreift. Hierdurch wird eine zusätzliche Sperre geschaffen, welche vor Erreichen der Bruchgrenze des Mastes verbunden werden muß. Darüber hinaus sind hierdurch die Federn nicht ständig mit der vollen Kraft des vom Mast gehaltenen Segels beansprucht.
  • Bei einer bevorzugten abgewandelten Ausführungsform nach der Erfindung ist das Kugelgelenk durch einen Scherstift gesperrt, welcher in fluchtende Bohrungen eingesetzt ist, die in dem Kugelzapfen und der Kugelpfanne ausgebildet sind. Bei dieser Ausführungsform wird entweder ein Stahl stift oder Kunststoffstift ausschließlich auf Abscheren beansprucht, so daß beim Abknicken des Mastes bei Erreichen der Bruchgrenze lediglich ein einfach zu ersetzender und billiger Verschleißteil ausgewechselt werden muß, indem ein neuer Scherstift in die fluchtenden Bohrungen eingeführt wird.
  • Eine weitere abgewandelte Ausführungsform nach der Erfindung kann dadurch geschaffen werden, daß die Kupplung durch federbelastete Kupplungsteile gebildet ist, wobei die Federvorspannung derart ist, daß bei Oberschreiten einer unter der Bruchgrenze der Gehäuseteile liegenden Beanspruchung sich die Gehäuseteile trennen oder zumindest im Winkel zueinander bewegen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung bestehen die Kupplungsteile aus einem mit einem Gehäuseabschnitt verbundenen Zapfenteil und einem mit dem benachbarten Gehäuseabschnitt verbundenen, den Zapfen aufnehmenden Fassungsteil, wobei der Zapfenteil in dem Fassungsteil unter der Federbelastung gehalten ist.
  • Im einzelnen ist es vorteilhaft, den Fassungsteil mit einer abgerundeten oder abgeschrägten Innenschulter zu verstehen, über welche beim Trennen der Gehäuseabschnitte ein unterer, formschlüssig in der Fassung gehaltener Abschnitt des Zapfenteiles gleitet.
  • Im einzelnen kann die Erfindung dadurch weitergebildet werden, daß für die Federbelastung der Kupplungsteile ein Federelement vorgesehen ist, welches den Zapfenteil mit dem Fassungsteil kuppelt.
  • Im einzelnen kann es hierbei vorteilhaft sein, das Federelement hinsichtlich der ausgeübten Kraft verstellbar auszubilden, was den Vorteil bietet, daß unter Verwendung der grundsätzlich gleichen Konstruktion und Einzelteile Masten verschiedener Festigkeiten und Biegecharakteristika erfindungsgemäß umgebaut werden können.
  • Bei einer praktischen Ausführungsform nach der Erfindung ist das Federelement auswechselbar seitlich in den Fassungsteil einschiebbar und steht mit zwei Schenkeln durch horizontale Schlitze in den Fassungsteil vor.
  • Bei dieser Ausführungsform weist der Zapfenteil vorzugsweise eine Ringschulter oder Flansch auf, welcher bei eingerastetem Kupplungsteil hinter den Schenkeln des Federelementes liegt.
  • Bei einer abgewandelten Ausführungsform nach der Erfindung ist im Inneren des Sockelteiles und am Unterende des Zapfenteiles eine auf Zug beanspruchte Schraubenfeder vorgesehen. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, daß nach Abknicken des Mastes an der Sollbruchstelle bei Oberbelastung der Mast selbsttätig nach Nachlassen der Last seine ursprüngliche Form wieder einnimmt.
  • Bei einer weiteren Abwandlung nach der Erfndung ist das Federelement dadurch gebildet, daß der Sockelteil einen teilweise durchgehenden senkrechten Schlitz aufweist, der mit einem Schlitz in der Gehäusewandung übereinstimmt. Hierbei ergibt sich der Vorteil, daß das Federelement durch die Elastizität der verwendeten Kunststoffteile für Zapfenteil und Fassungsteil gebildet wird, so daß im Vergleich zu den anderen Ausführungsformen der Fassungsteil tiefer und der Zapfenteil länger ausgebildet werden können.
  • Bei dieser Ausführungsform sitzt der Zapfenteil in dem Fassungsteil vorzugsweise in einem leichten Preßsitz, so daß ein versehentliches Trennen der Abschnitte voneinander vermieden wird.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen beispielhaft veranschaulichten Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine seitliche Schnittansicht des Kupplungsbereiches zwischen zwei Gehäuseabschnitten bei einer ersten Ausführungsform nach der Erfindung; Fig. 2 eine Schnittansicht von Fig. 1 längs der Linie II-II; Fig. 3 eine Fig. 1 entsprechende Schnittansicht einer abgewandelten Ausführungsform; Fig. 4 eine Seitenansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 3; Fig. 5 eine Schnittansicht längs der Linie V-V von Fig. 3; Fig. 6 eine Fig. 1 entsprechende Ansicht einer weiteren Ausführungsform nach der Erfindung; Fig. 7 eine seitliche Fig. 1 entsprechende Schnittansicht einer grundsätzlich abgewandelten Ausführungsform nach der Erfindung; Fig. 8 eine Fig. 7 entsprechende teilweise Schnittansicht einer Abwandlung der Ausführungsform gemäß Figur 7; Fig. 9 eine Fig. 8 entsprechende Schnittansicht einer Abwandlung der Ausführungsform gemäß Fig. 8; Fig. 10 eine Fig. 8 entsprechende seitliche Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform; Fig. 11 eine Fig. 1 entsprechende Schnittansicht einer andersartigen Ausbildung des Kupplungsbereiches und Fig. 12 eine Fig. 11 entsprechende Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform.
  • In der seitlichen Schnittansicht gemäß Fig. 1, welche lediglich den Bereich eines Mastes 1 für Segelbretter zeigt, an welchem der Mast 1 erfindungsgemäß in Abschnitte 2, 3 unterteilt ist, ist mit 4 die äußere Wandung des Mastes 1 bezeichnet, welche in den meisten Fällen aus einem faserverstärkten Kunststoff besteht. Der durch die Wandung 4 umschlossene Innenraum ist in den meisten Fällen mit einem Kunststoffschaum ausgeschäumt.
  • Die Abschnitte 2und 3 sind durch eine allgemein mit A bezeichnete Kupplung untereinander verbunden. Hierzu ist an der Trennfuge 5 zwischen den Mastabschnitten 2, 3 bei dem Ausführungsbeispiel in den oberen Mastabschnitt 4 ein allgemein mit 6 bezeichneter Zapfenteil eingesetzt und befestigt.
  • Der Zapfenteil besteht aus einem Lagerabschnitt 7, welcher dem Innendurchmesser des Mastabschnittes 2 entspricht und dem eigentlichen Kupplungszapfen 8. Der Kupplungszapfen 8 weist an seinem freien Unterende eine Ringschulter 9 auf, welche gegenüber der Stirnfläche des Lagerabschnittes 7 eine Kupplungsnut 10 bildet.
  • Der Zapfenteil bildet bei diesem Ausführungsbeispiel den einen Teil der hier zweiteilig ausgebildeten Kupplung A.
  • Der untere Mastabschnitt 3 weist eine ebenfalls an der Trennfuge 5 sitzenden und dort befestigten Fassungsteil 11 auf, welcher eine nach oben offene Ausnehmung enthält, deren Durchmesser im Bereich des Bodens 13 dem Durchmesser der Ringschulter entspricht. Der Fassungsteil 11 bildet den anderen Teil der Kupplung A.
  • In der veranschaulichten verbundenen Stellung der Mastabschnitte 2 und 3 sitzt die Ringschulter mit einer parallel zur Mastachse liegenden Ringfläche 14 formschlässig in der Ausnehmung 12.
  • Die Ausnehmung 12 ist wie gezeigt sich nach oben erweiternd derart konturiert ausgebildet, daß beim Trennen der Mastabschnitte 2 und 3, d.h. bei Oberschreiten der gewählten zulässigen Biegebeanspruchung die Ringfläche 14 bzw. eine darunter angeordnete Abschrägung 15 längs dieses konturierten Bereiches 16 gleiten kann. Da bei zweiteiliger Ausführung des Mastes 1 der untere Mastabschnitt 3 festgehalten ist, kann hierbei der obere Mastabschnitt eine Winkelbewegung in Richtung des Pfeiles X durchführen. Der Mast knickt daher beschädigungsfrei an der Trennfuge 5 ab.
  • Wie ferner gezeigt, ist ferner ein Federelement 17 in zwei horizontale symmetrische Schlitze 18, 19, welche auch durch-vier fluchtende Bohrungen in der Wandung 4 des unteren Mastabschnittes 3 gebildet sein können, eingeschoben. Dieses Federelement 17 sitzt, wie sich aus Fig. 1 ergibt, im zusammengesetzten Zustand unmittelbar oberhalb der Ringschulter in der Nut 10. Dieses aus einem gebogenen Federdrahtstück bestehende Feder-element 17 steht daher mit zwei parallelen Schenkeln 20, 21 in den durch den abgerundeten Bereich 16 erweiterten Raum vor.
  • Beim Einstecken des Zapfenteiles 6 in den Fassungsteil 11 werden die Schenkel 20, 21 des Federelementes 17 seitlich ausgelenkt und rasten in der Nut 10 ein.
  • Durch dieses Federelement 17 ist es möglich, unter Verwendung ansonst identischer Bauteile die Kraft festzulegen, bei welcher der Mast 1 an der Trennfuge 5 abknickt, da diese Grenze zusätzlich zu der Elastizität von Zapfenteil 6 und Fassungsteil 11 durch die Kraft bestimmt wird, welche zunächst durch eine obere Schrägfläche 22 der Ringschulter bei der winkligen Bewegung des Zapfenteiles 6 überwunden werden muß.
  • Fig. 2 zeigt die Anordnung des Federelementes 17 in einer Schnittansicht in der Ebene II-II von Fig. 1.
  • In den Figuren 3 bis 5 ist in verschiedenen Ansichten eine abgewandelte Ausführungsform nach der Erfindung veranschaulicht, wobei für gleiche oder gleich wirkende Teile dieselben Bezugszeichen verwendet wurden.
  • Wie gezeigt, ist hier die Ausnehmung 12 des Fassungsteiles 11 im Vergleich zu der Ausführungsform gemäß Fig. 1 und 2 wesentlich tiefer ausgebildet, wobei der Zapfenteil 6 entsprechend tiefer in diese Ausnehmung 12 eingreift. Der Zapfenteil weist bei der veranschaulichten Ausführungsform zwei Ringschultern 14 auf, von denen die untere Ringschulter 14 an ihrem unteren Ende einen abgerundeten Abschnitt 23 aufweist, welcher bis zu halbkugelförmig ausgebildet ist. Beide Ringschultern 14 sitzen bei der veranschaulichten Ausführungsform im Preßsitz in der Ausnehmung 12, so daß ein unbeabsichtigtes Trennen der Mastabschnitte 2 und 3 voneinander vermieden wird.
  • Anstelle eines zusätzlichen Federelementes wird bei dieser Ausführungsform die Kraft,bei welcher der Mastabschnitt 2 abknicken kann, durch konstruktiv eingebaute Federungseigenschaften des Fassungsteiles 11 und des dazugehörigen Mastabschnittes 3 festgelegt.
  • Zu diesem Zweck ist der Fassungsteil 11 mit einem quer über den gesamten Durchmesser verlaufenden Schlitz 24 versehen, welcher mit zwei einander gegenüberliegenden Schlitzen 25, 26 in der Wandung 4 des Mastabschnittes 3 übereinstimmt. Die Schlitze 25, 26 sind jedoch, wie gezeigt, vergleichsweise länger ausgebildet und weisen an ihrem Grund eine Entlastungsbohrung 27 auf, welche ein Einreißen des Materials der Wandung 4 verhindert.
  • Wird bei der veranschaulichten Ausführungsform die zulässige Biegebeanspruchung überschritten, so wird durch Auffedern des Fassungsteiles 11 längs des Schlitzes 24 die lichte Weite der Ausnehmung 12 erheblich vergrößert, so daß der Zapfenteil aus dem Fassungsteil 11 ausknicken kann. Die Abrundung 23 am Unterende des Zapfenteiles 6 unterstützt hierbei die Möglichkeit dieser Bewegung.
  • Bei diesem Vorgang werden selbstverständlich die Schlitze 25, 26 in der Wandung 4 ebenfalls kurzzeitig aufgeweitet.
  • Die Federungseigenschaften des Fassungsteiles 11 und damit entsprechend die zulässige Biegebeanspruchung werden durch Wahl des betreffenden Kunststoffes für den Fassungsteil 11 unter Berücksichtigung der Federungseigenschaften des Materials der Wandung 4 festgelegt. Eine zusätzliche Variationsmöglichkeit dieser Federkräfte ist durch die Größe des Abstandes zwischen dem Grund 28 des Schlitzes 24 und dem Unterende 29 des Fassungsteiles gegeben. Der zwischen diesen Stellen liegende Bereich ist daher als Federelement 30 bezeichnet.
  • In Fig. 6 ist in einer Fig. 1 entsprechenden Ansicht eine weitere Abwandlung nach der Erfindung gezeigt. Für gleiche Teile wurden ebenfalls gleiche Bezugszeichen verwendet.
  • Wie gezeigt entspricht der Zapfenteil 6 und der oberste Abschnitt des Fassungsteiles 11 im wesentlichen der Ausführungsform nach Fig. 1, so daß auf obenstehende Beschreibung verwiesen werden kann.
  • Anstelle eines Federelementes 17 in Form einer U-förmigen Feder ist bei dieser Ausführungsform eine Schraubenfeder 31 vorgesehen, welche zwischen dem Unterende 32 des Zapfenteiles 6 und dem Boden 13 der Ausnehmung 12 des Fassungsteiles 11 auf Zug belastet gespannt ist.
  • Es ist offensichtlich, daß die Schraubenfeder 31 zusammen mit den elastischen Eigenschaften des Fassungsteiles 11 diejenige Beanspruchung bestimmt, bei welcher der Mastabschnitt 2 gegenüber dem Mastabschnitt 3 abknicken kann.
  • Die Ausführungsform gemäß Fig. 6 hat noch den Vorteil, daß der Mast 1 nach dem Abknicken und wenn die Uberbeanspruchung nachläßt, aufgrund der durch die Schraubenfeder 31 ausgeübten Kraft selbsttätig in seine Ausgangslage zurückkehrt.
  • Sämtliche Ausführungsformen nach der Erfindung sind ferner noch dadurch gekennzeichnet, daß sich vorhandene Masten nachträglich in Masten nach der Erfindung umwandeln lassen, indem der Mast an entsprechender Stelle zersägt wird und die aus Zapfenteil und Fassungsteil bestehenden Bauteile nebst den Federelementen an der entstandenen Trennfuge 5 eingebaut werden.
  • Fig. 6 zeigt als Beispiel für einen derartigen Einbau noch einen Blindniet 33 mittels dessen beispielsweise der Fassungsteil in dem unteren Mastabschnitt 3 festgehalten ist.
  • In den Figuren 7 bis 10 ist in verschiedenen Ausführungsformen ein anderes Grundprinzip der Kupplung A veranschaulicht.
  • Figur 7 zeigt, daß die Kupplung A aus einem Gummipropfen 34 besteht, welcher formschlüssig in die beiden Innenräume der Gehäuseabschnitte 2 und 3 eingepaßt ist. Der Gummipropfen 34, welcher beispielsweise auch aus Kunststoff oder ähnlichem Material bestehen kann, weist eine Shore-Härte und Elastizität auf, welche derart gewählt sind, daß dem Abknicken der Gehäuseabschnitte 2 und 3 gegeneinander ein Widerstand entgegengesetzt wird, welcher ausreichend weit unter der Bruchgrenze der Gehäuseabschnitte 2 und 3 bei Biegebeanspruchung liegt, um eine Beschädigung der Gehäuseabschnitte 2 und 3 zu verhindern.
  • Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist der Gummipropfen 34 einstückig mit einem Ringwulst 36 ausgebildet, welcher in die Trennfuge 5 eingreift, derart, daß das Unterende 37 des Gehäuseabschnittes 2 im Abstand vom Oberende 38 des Gehäuseabschnittes 3 gehalten ist. Diese Konstruktion gewährleistet, daß die sich gegenüberliegenden Kanten der Gehäuseabschnitte 2 und 3 beim Abknicken des Mastes 1 nicht beschädi!gt werden.
  • Bei der Ausführungsform gemäß Figur 8, die in ihrer Wirkungsweise und Einzelheiten der Ausführungsform gemäß Figur 7 entspricht, ist der Ringwulst 36 aus einem weicheren und/oder elastischerem Material ausgebildet und außen auf den zylindrisch ausgebildeten Gummipropfen 34 aufgeklebt oder aufvulkanisiert.
  • Diese Ausführungsform kann in vorteilhafter Weise die Verhinderung der Beschädigung der Kanten der Gehäuseabschnitte 2 und 3 am Oberende 38 bzw. am Unterende 37 unterstützen.
  • Die Ausführungsform gemäß Figur 9 unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß Figur 8 lediglich dadurch, daß der Ringwulst 36 einstückig mit dem Gummipropfen 37 ausgebildet ist, wobei die abweichende Elastizität und/oder Härte des Ringwulstes 36 durch entsprechende Steuerung der Vulkanisation des einstückigen Rohlings für den Gummipropfen 34 hergestellt wird.
  • Wie gezeigt, kann hierbei diese Steuerung derart erfolgen, daß in den Querschnitt des Gummipropfens 34 hineinreichende Bereiche 39 geringerer Härte bzw. höherer Elastizität ausgebildet werden. Auf diese Weise läßt sich in feinen Grenzen die Biegesteifigkeit der durch den Gummipropfen 34 gebildeten Kupplung A steuern.
  • In Figur 10 ist eine Einzelheit veranschaulicht, welche auch bei den Ausführungsformen gemäß Figur 7 bis 9 zur Anwendung gelangen kann. Wie veranschaulicht, ist der Gummipropfen 34 hier mit einer stark abgerundeten Oberkante 40 und einer stark abgerundeten Unterkante 41 versehen. Diese Form ermöglicht es, daß bei vollständigem Abknicken des Mastes 1 der Gummipropfen 34 vollständig aus dem einen oder anderen der Gehäuseabschnitte 2 und 3 herausbewegt werden kann. Hierdurch ist ein sonst gegebenenfalls mögliches Aufreissen der Gehäuseabschnitte 2 und 3 vermeidbar.
  • In den Figuren 11 und 12 sind zwei Ausführungsbeispiele eines weiteren abgewandelten Grundprinzips des Aufbaues der Kupplung A veranschaulicht. Bei diesen Ausführungsformen ist die Kupplung A durch ein Kugelgelenk 42 zwischen den Gehäuseabschnitten 2 und 3 gebildet, welches bis zu einer unter der Bruchgrenze der Gehäuseabschnitte 2 und 3 liegenden Biegebeanspruchung gesperrt ist.
  • Bei beiden Ausführungsformen besteht das Kugelgelenk 42 aus einem in den oberen Gehäuseabschnitt 2 eingesetzten Kugel zapfen 43 und einer in dem unteren Gehäuseabschnitt 3 befestigten Kugelpfanne 44.
  • Der Kugelzapfen 43 ist mit einem ylindrischen Sockel 51 in dem oberen Gehäuseabschnitt 2 befestigt, wobei das Unterende 37 des Gehäuseabschnittes 2 auf einer Ringschulter 52 aufsitzt. Der halbkugelförmig gestaltete Lagerteil 53 des Kugelzapfens 43 geht daher fluchtend in den Außenumfang des Gehäuseabschnitts 2 über.
  • Die Kugelpfanne 44 ist ebenfalls mit einem zyTindrischen Sockelteil 54 in dem unteren Gehäuseabschnitt 3 befestigt, welcher mit seinem Oberende 38 auf einer Ringschulter 55 der Kugelpfanne 44 aufsitzt. Der Außenumfang des darüber liegenden Lagerabschnitts 56 der Kugelpfanne 44 entspricht wiederum dem Außenumfang des Gehäuseabschnittes 3.
  • Der halbkugelförmig ausgebildete Lagerteil 53 des Kugelzapfens 43 ist beweglich in der komplementär ausgebildeten Vertiefung 57 der Kugelpfanne 44 aufgenommen.
  • Bei der Ausführungsform gemäß Figur 11 ist das soeben beschriebene Kugelgelenk 42 dadurch gesperrt, daß in der Mitte des Lagerabschnittes 56 eine Bohrung 49 vorgesehen ist, welcher eine Bohrung 51 in der Kugelpfanne gegenüberliegt. Durch beide Bohrungen hindurch erstreckt sich ein Scherstift 50. Der Scherstift 50 kann aus Metall oder einem geeigneten Kunststoff bestehen.
  • Es ist offensichtlich, daß der Scherstift 50 bei Winkelbewegungen des Mastes ausschließlich auf Abscheren beansprucht ist.
  • Die Verhältnisse werden daher so getroffen, daß die zum Abscheren des Scherstiftes 50 erforderliche Beanspruchung unterhalb der höchst zulässigen Biegebeanspruchung der Gehäuseabschnitte 2 und 3 liegt. Sollte bei Oberbeanspruchung der Mast 1 an der Kupplung A unter Abscheren des Scherstiftes 50 geknickt werden, so ist zur Wiederverwendung des Mastes 1 lediglich ein neuer Scherstift einzusetzen.
  • Bei der Ausführungsform gemäß Figur 12 ist das Kugelgelenk 42 durch die in den Hauptbewegungsrichtungen verlaufenden Federn 45 gesperrt. Die Federn 45 sind mit einem Ende in der Mitte des Lagerteiles 53 und mit ihrem anderen Ende in einem Hohlraum 46 in der Kugelpfanne 44 befestigt. Der Hohlraum 46 weist an seinem Oberende eine Uffnung 48 auf. Bei der veranschaulichten Ausführungsform sind vier Federn 45 vorgesehen (lediglich drei sind in der Schnittdarstellung sichtbar), um den möglichen Bewegungsrichtungen der Knickbewegung des Mastes 1 Rechnung zu tragen.
  • Um zu vermeiden, daß die Federn 45 auch die auf den Mast 1 wirkenden Segel kräfte aufnehmen müssen, ist bei der veranschaulichten Ausführungsform am Unterende des Lagerteiles 53 ein kreisförmiger Vorsprung 47 geringer Höhe vorgesehen, welcher in Spielpassung jedoch formschlüssig in die Uffnung 48 eingreift. Bei Oberbeanspruchung des Mastes 1 muß daher der Vorsprung 47 zunächst über die Kante der Uffnung 48 bewegt werden.
  • Bei sämtlichen Ausführungsformen der Erfindung werden bekanntermaßen die Gehäuseabschnitte 2, 3 durch das nicht dargestellte Segel in axialer Richtung gegeneinander gespannt. Wie üblich ist bei Segelbrettern das Segel mit einer Masttasche am Vorliek versehen, in welcher der Mast 1 eingeschoben wird. Das Segel wird dann gegen den Mastfuß mittels eines Kunststofftampens verspannt. Es ist offensichtlich, daß diese Anordnung ein gewisses axiales Spiel der Gehäuseabschnitte 2 und 3 bei hoher Beanspruchung zuläßt, da sowohl das Material des Segels als auch der Kunststofftampen eine gewisse Elastizität aufweisen.
  • Obwohl in obenstehender Beschreibung auf eine zweiteilige Ausführung des Mastes 1 bezug genommen wurde, ist es offensichtlich, daß mehrere Trennfugen 5 mit den dazugehörigen Einrichtungen über die Mastlänge vorgesehen sein können.
  • In den meisten Fällen dürfte jedoch eine derartige Trennfuge ausreichen.
  • Durch die erfindungsgemäße Konstruktion ist ferner eine vorteilhafte Möglichkeit gegeben, Masten für Segelbretter für Transportzwecke mehrteilig auszubilden, da diese zur Verwendung einfach zusammengesteckt werden können und dennoch gewährleistet ist, daß sie bis nahe an die Bruchgrenze belastbar sind.
  • Es wurde obenstehend einige Ausführungsformen nach der Erfindung beschrieben, wobei dem Fachmann vielfältige Abänderungen und Abwandlungen geläufig sind, ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen, welcher darin gesehen wird, einen derartigen Masten mit einem quasi als Sollbruchstelle wirksamen Abschnitt zu versehen, welcher einen beschädigungsfreien "Mastbruch" bei einer wählbaren Biegebeanspruchung zuläßt, wonach jedoch durch einfache Maßnahmen der Mast wieder verwendbar ist.
  • Sämtliche aus der Beschreibung, den Ansprüchen und Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und Vorteile der Erfindung, einschließlich konstruktiver Einzelheiten und räumlicher Anordnungen, können sowohl für sich als auch in beliebiger KombinAtion erfindungswesentl ich sein.
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Claims (23)

  1. PATENTANSPROCHE 1. Mast für ein Segelbrett mit einer vorzugsweise ein sich zur Mastspitze konisch verjüngendes Gehäuse bildenden Wandung, wobei der durch die Wandung umschlossene Mastinnenraum bevorzugt ausgeschäumt ist, d a d u r c h g e -k e n n z e i c h n e t , daß das Gehäuse (1) an Trennfugen (5) in zwei oder mehrere Abschnitte (2, 3) unterteilt ist und daß die Abschnitte (2, 3) durch eine lösbare Kupplung (A) miteinander verbunden sind, welche derart ausgebildet ist, daß sich die Gehäuseteile (2, 3) bei Oberschreiten einer unter der Bruchgrenze der Wandung (4) der Gehäuseteile (2, 3) liegenden Biegebeanspruchung ohne Beschädigung trennen oder zumindest im Winkel gegeneinander bewegen.können.
  2. 2. Mast nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (A) durch einen beidseitig der Trennfuge (5) in die Innenräume der Gehäuseabschnitte (2, 3) formschlüssig eingepaßten Gummipropfen (34) entsprechender Elastizitäts-und Härteeigenschaften gebildet ist.
  3. 3. Mast nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Gummipropfen (34) mit einem Ringwulst (36) versehen ist, welcher in die Trennfuge (35) eingreift und die Enden (37, 38) der Gehäuseabschnitte (2, 3) im Abstand zueinander hält.
  4. 4. Mast nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringwulst (36) weicher und/oder elastischer als der Gummipropfen (34) ausgebildet ist.
  5. 5. Mast nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringwulst (36) durch Steuerung der Vulkanisation eines einstückig mit dem Gummipropfen (34) ausgebildeten Rohlings in seiner Elastizität und/oder Härte verändert ist.
  6. 6. Mast nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringwulst (36) einen in den Querschnitt des Gummipropfens (34) hineinreichenden Bereich (39) geringerer Härte bzw. höherer Elastizität aufweist.
  7. 7. Mast nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringwulst (36) außen auf einen zylindrisch ausgebildeten Gummipropfen (34) aufgeklebt oder vulkanisiert ist.
  8. 8. Mast nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Gummipropfen (34) mit einer stark abgerundeten Oberkante (40) und/oder stark abgerundeten Unterkante (41) versehen ist.
  9. 9. Mast nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (A) zweiteilig ausgebildet ist, wobei die Teile ein Kugelgelenk (42) bilden, welches bis zu einer unter der Bruchgrenze der Gehäuseabschnitte (2, 3) liegenden Biegebeanspruchung gesperrt ist.
  10. 10. Mast nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kugelgelenk (42) durch einen mit einem der Gehäuseabschnitte (2, 3) verbundenen Kugel zapfen und eine mit dem jeweils benachbarten Gehäuseabschnitt (2, 3) verbundene Kugelpfanne (44) gebildet ist.
  11. 11. Mast nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kugelgelenk (42) durch Federn (45) gesperrt ist, welche zwischen dem Kugel zapfen (43) und einem in der Kugelpfanne (44) ausgebildeten Hohlraum (46) gespannt sind.
  12. 12. Mast nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Kugel zapfen (43) einen Vorsprung (47) aufweist, welcher formschlüssig in die in der Kugelpfanne (44) liegende offnung (48) des Hohl raumes (46) eingreift.
  13. 13. Mast nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kugelgelenk (42) durch einen Scherstift (50) gesperrt ist, welcher in fluchtende Bohrungen (49, 51) eingesetzt ist, die in dem Kugel zapfen (43) und der Kugelpfanne (44) ausgebildet sind.
  14. 14. Mast nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (A) durch federbelastete Kupplungsteile (6, 11) gebildet ist, wobei die Federvorspannung derart ist, daß bei Oberschreiten einer unter der Bruchgrenze der Gehäuseteile (2, 3) liegenden Beanspruchung sich die Gehäuseteile (2, 3) trennen oder zumindest im Winkel zueinander bewegen.
  15. 15. Mast nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsteile (6, 11) aus einem mit einem Gehäuseteil (2) verbundenen Zapfenteil (6) und einem mit dem benachbarten Gehäuseabschnitt (3) verbundenen, den Zapfenteil (6) aufnehmenden Fassungsteil (11) bestehen und daß der Zapfenteil (6) in dem Fassungsteil (11) unter der Federbelastung gehalten ist.
  16. 16. Mast nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Fassungsteil (11) einen abgerundeten oder abgeschrägten Bereich (16) aufweist, über welchen beim Trenen der Gehäuseabschnitte (2, 3) ein unter Formschluß in dem Fassungsteil (11) gehaltener Abschnitt (14, 15) gleitet.
  17. 17. Mast nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Federbelastung durch ein Federelement (17, 30, 31) erzeugt ist, welche den Zapfenteil (6) mit dem Fassungsteil (11) kuppelt.
  18. 18. Mast nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (17, 30, 31) in seiner Federkraft verstellbar ist.
  19. 19. Mast nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (17) aus einem gebogenen Federdrahtstück besteht und mit zwei parallelen Schenkeln (21, 22) in zwei horizontale Schlitze (18, 19) der Wandung (4) im Bereich des Oberendes des Fassungsteiles (11) eingeschoben ist.
  20. 20. Mast nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfenteil (6) eine Ringschulter aufweist, welche von dem Federelement (17) hintergriffen wird.
  21. 21. Mast nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (17) durch eine Schraubenfeder (31) gebildet ist, welche zwischen dem Boden (13) der den Zapfenteil (6) aufnehmenden Ausnehmung (12) in dem Fassungsteil (11) und dem Unterende (32) des Zapfenteiles (6) gespannt ist.
  22. 22. Mast nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (17, 30) durch einen über den Durchmesser des Fassungsteiles (11) geführten Schlitz (24) und entsprechende Schlitze (25, 26) in der Wandung (4) des Gehäuseabschnittes (3) gebildet ist.
  23. 23. Mast nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfenteil unter leichtem Preßsitz von dem Fassungsteil (11) aufgenommen ist.
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