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Mast für ein Segel brett
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BESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft einen Mast für ein Segel brett
mit einer vorzugsweise ein sich zur Mastspitze konisch verjüngendes Gehäuse bildenden
Wandung, wobei der durch die Wandung umschlossene Mastinnenraum vorzugsweise ausgeschäumt
ist.
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Derartige Masten für Segelbretter sind grundsätzlich bekannt und bestehen
überwiegend aus verstärkten Kunststoffen, welche im Inneren mit Kunststoffschaum
ausgeschäumt sind. Ebenso sind Aluminiummasten bekannt, bei denen die Außenwandung
aus stranggepreßtem Aluminium besteht, wobei derartige Masten ebenfalls ausgeschäumt
sein können.
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In letzter Zeit hat sich insbesondere beim Windsurfen in der Brandung
oder beim Springen über große Wellen herausgestellt, daß die bekannten Masten für
Segel bretter häufig in Ebene des als Handhabe dienenden Gabelbaumes abgebrochen
werden, insbesondere wenn unter diesen Bedingungen beim Sturz das Rigg unter Wasser
gerät und durch die Brandung erheblichen Belastungen ausgesetzt wird, welche wesentlich
höher sind als die normalerweise durch den Wind hervorgerufenen Belastungen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen vollständig neuartigen
Mast für ein Segel brett zu schaffen, welcher quasi mit mindestens einer reparierbaren
Sollbruchstelle versehen ist, an welcher der Mast bei Oberbelastung abknicken kann,
ohne daß dadurch der Mast zerstört wird.
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Diese Aufgabe wird bei einem Masten der oben angegebenen Art im wesentlichen
dadurch gelöst, daß das Gehäuse in zwei oder mehrere Abschnitte unterteilt ist und
daß die Abschnitte durch eine lösbare Kupplung miteinander verbunden sind, welche
derart ausgebildet ist, daß sich die Gehäuseteile bei überschreiten einer unter
der Bruchgrenze der Wandung der Gehäuseteile liegenden Biegebeanspruchung ohne Beschädigung
trennen oder zumindest im Winkel gegeneinander bewegen können.
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Es ist offensichtlich, daß durch die Erfindung der Vorteil erreicht
wird, daß sich ohne Schwierigkeiten ein derartiger Mast für höchste Windbelastungen
auslegen läßt, so daß die Trennung der Abschnitte nur erfolgt, wenn Belastungen
nahe der Bruchgrenze des Mastes auftreten. In diesem Falle wird jedoch nicht der
Mast selbst beschädigt, sondern lediglich die Kupplung betätigt, wobei, da eine
Beschädigung der Gehäuseteile selbst ausgeschlossen ist, der Mast nach einer derartigen
Oberbelastung wieder verwendbar ist.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Kupplung durch
einen beidseitig der Trennfuge in die Innenräume der Gehäuseabschnitte formschlüssig
eingepaßten Gummipropfen gebildet, welcher Elastizitäts- und Härteeigenschaften
aufweist, die ein Abknicken des Mastes unmittelbar unterhalb der Bruchgrenze der
Wandung der Gehäuseteile im Material des Gummipropfens gestatten. Es ist ohne Schwierigkeiten
möglich, Gummipropfen in einer entsprechenden Shore-Härte auszubilden. Diese Ausführungsform
stellt
eine besonders kostengünstige und wirksame Variante nach der Erfindung dar.
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Im einzelnen kann die Erfindung dadurch weitergebildet werden, daß
der Gummipropfen mit einem Ringwulst versehen ist, welcher i die Trennfuge eingreift
und die Enden der Gehäuseabschnitte im Abstand zueinander hält. Hierdurch wird vermieden,
daß die Kanten an den Enden der Mastabschnitte bei Abknicken in irgendeiner Weise
beschädigt werden.
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In diesem Zusammenhang ist es besonders bevorzugt, daß der Ringwulst
weicher und/oder elastischer als der Gummipropfen ausgebildet ist. Eine derartige
Ausbildung läßt sich beispielsweise durch Steuerung der Vulkanisation eines einstückig
mit dem Gummipropfen ausgebildeten Rohlings in seiner Elastizität und/oder Härte
erzielen. Bei dieser Art kann es vorteilhaft sein, daß der Ringwulst einen in den
Querschnitt des Gummipropfens hineinreichenden Bereich geringerer Härte bzw. höherer
Elastizität aufweist.
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Bei einer abgewandelten Ausführungsform kann der Ringwulst aussen
auf den zylindrisch ausgebildeten Gummipropfen aufgeklebt oder vulkanisiert sein.
Diese Ausführungsformen weisen den Vorteil auf, daß die Biegefestigkeit der Kupplung
durch den Gummipropfen selbst gewährleistet ist, während der Ringwulst der Bewegung
der Kanten der Gehäuseteile einen geringeren Widerstand entgegensetzt.
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Eine Weiterbildung nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß der Gummipropfen mit einer stark abgerundeten Oberkante und/oder stark abgerundeten
Unterkante versehen ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß im Falle eines
starken Abknickens des Mastes an der Kupplung der Gummipropfen aus jedem
der
Gehäuseteile herausbewegt werden kann.
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Eine weitere vorteilhafte abgewandelte Ausführungsform nach der Erfindung
besteht darin, die Kupplung zweiteilig auszubilden, wobei die Teile ein Kugelgelenk
bilden, welches bis zu einer unter der Bruchgrenze der Gehäuseabschnitte liegenden
Biegebeanspruchung gesperrt ist.
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Bei dieser Ausführungsform besteht das Kugelgelenk beispielsweise
aus einem mit einem der Gehäuseabschnitte verbundenen Kugelzapfen und einer mit
dem jeweils benachbarten Gehäuseabschnitt verbundenen Kugelpfanne.
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Bei einer Ausführungsform kann die Anordnung dadurch gesperrt werden,
daß das Kugelgelenk durch Federn gehalten ist, welche zwischen dem Kugel zapfen
und einem in der Kugelpfanne ausgebildeten Hohlraum gespannt sind. Diese Ausführungsform
weist den Vorteil auf, daß nach Abknicken des Mastes gegebenenfalls eine selbsttätige
Rückstellung in die gestreckte Lage möglich ist.
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Hierbei ist es bevorzugt, daß der Kugel zapfen einen Vorsprung aufweist,
welcher formschlüssig in die in der Kugelpfanne liegende Uffnung des Hohl raumes
eingreift. Hierdurch wird eine zusätzliche Sperre geschaffen, welche vor Erreichen
der Bruchgrenze des Mastes verbunden werden muß. Darüber hinaus sind hierdurch die
Federn nicht ständig mit der vollen Kraft des vom Mast gehaltenen Segels beansprucht.
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Bei einer bevorzugten abgewandelten Ausführungsform nach der Erfindung
ist das Kugelgelenk durch einen Scherstift gesperrt, welcher in fluchtende Bohrungen
eingesetzt ist, die in dem Kugelzapfen und der Kugelpfanne ausgebildet sind. Bei
dieser Ausführungsform wird entweder ein Stahl stift oder Kunststoffstift
ausschließlich
auf Abscheren beansprucht, so daß beim Abknicken des Mastes bei Erreichen der Bruchgrenze
lediglich ein einfach zu ersetzender und billiger Verschleißteil ausgewechselt werden
muß, indem ein neuer Scherstift in die fluchtenden Bohrungen eingeführt wird.
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Eine weitere abgewandelte Ausführungsform nach der Erfindung kann
dadurch geschaffen werden, daß die Kupplung durch federbelastete Kupplungsteile
gebildet ist, wobei die Federvorspannung derart ist, daß bei Oberschreiten einer
unter der Bruchgrenze der Gehäuseteile liegenden Beanspruchung sich die Gehäuseteile
trennen oder zumindest im Winkel zueinander bewegen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung bestehen
die Kupplungsteile aus einem mit einem Gehäuseabschnitt verbundenen Zapfenteil und
einem mit dem benachbarten Gehäuseabschnitt verbundenen, den Zapfen aufnehmenden
Fassungsteil, wobei der Zapfenteil in dem Fassungsteil unter der Federbelastung
gehalten ist.
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Im einzelnen ist es vorteilhaft, den Fassungsteil mit einer abgerundeten
oder abgeschrägten Innenschulter zu verstehen, über welche beim Trennen der Gehäuseabschnitte
ein unterer, formschlüssig in der Fassung gehaltener Abschnitt des Zapfenteiles
gleitet.
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Im einzelnen kann die Erfindung dadurch weitergebildet werden, daß
für die Federbelastung der Kupplungsteile ein Federelement vorgesehen ist, welches
den Zapfenteil mit dem Fassungsteil kuppelt.
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Im einzelnen kann es hierbei vorteilhaft sein, das Federelement hinsichtlich
der ausgeübten Kraft verstellbar auszubilden, was den Vorteil bietet, daß unter
Verwendung der grundsätzlich
gleichen Konstruktion und Einzelteile
Masten verschiedener Festigkeiten und Biegecharakteristika erfindungsgemäß umgebaut
werden können.
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Bei einer praktischen Ausführungsform nach der Erfindung ist das Federelement
auswechselbar seitlich in den Fassungsteil einschiebbar und steht mit zwei Schenkeln
durch horizontale Schlitze in den Fassungsteil vor.
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Bei dieser Ausführungsform weist der Zapfenteil vorzugsweise eine
Ringschulter oder Flansch auf, welcher bei eingerastetem Kupplungsteil hinter den
Schenkeln des Federelementes liegt.
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Bei einer abgewandelten Ausführungsform nach der Erfindung ist im
Inneren des Sockelteiles und am Unterende des Zapfenteiles eine auf Zug beanspruchte
Schraubenfeder vorgesehen. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, daß nach Abknicken
des Mastes an der Sollbruchstelle bei Oberbelastung der Mast selbsttätig nach Nachlassen
der Last seine ursprüngliche Form wieder einnimmt.
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Bei einer weiteren Abwandlung nach der Erfndung ist das Federelement
dadurch gebildet, daß der Sockelteil einen teilweise durchgehenden senkrechten Schlitz
aufweist, der mit einem Schlitz in der Gehäusewandung übereinstimmt. Hierbei ergibt
sich der Vorteil, daß das Federelement durch die Elastizität der verwendeten Kunststoffteile
für Zapfenteil und Fassungsteil gebildet wird, so daß im Vergleich zu den anderen
Ausführungsformen der Fassungsteil tiefer und der Zapfenteil länger ausgebildet
werden können.
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Bei dieser Ausführungsform sitzt der Zapfenteil in dem Fassungsteil
vorzugsweise in einem leichten Preßsitz, so daß ein versehentliches
Trennen
der Abschnitte voneinander vermieden wird.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen beispielhaft
veranschaulichten Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine seitliche
Schnittansicht des Kupplungsbereiches zwischen zwei Gehäuseabschnitten bei einer
ersten Ausführungsform nach der Erfindung; Fig. 2 eine Schnittansicht von Fig. 1
längs der Linie II-II; Fig. 3 eine Fig. 1 entsprechende Schnittansicht einer abgewandelten
Ausführungsform; Fig. 4 eine Seitenansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 3; Fig.
5 eine Schnittansicht längs der Linie V-V von Fig. 3; Fig. 6 eine Fig. 1 entsprechende
Ansicht einer weiteren Ausführungsform nach der Erfindung; Fig. 7 eine seitliche
Fig. 1 entsprechende Schnittansicht einer grundsätzlich abgewandelten Ausführungsform
nach der Erfindung; Fig. 8 eine Fig. 7 entsprechende teilweise Schnittansicht einer
Abwandlung der Ausführungsform gemäß Figur 7; Fig. 9 eine Fig. 8 entsprechende Schnittansicht
einer Abwandlung der Ausführungsform gemäß Fig. 8;
Fig. 10 eine
Fig. 8 entsprechende seitliche Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform; Fig.
11 eine Fig. 1 entsprechende Schnittansicht einer andersartigen Ausbildung des Kupplungsbereiches
und Fig. 12 eine Fig. 11 entsprechende Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform.
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In der seitlichen Schnittansicht gemäß Fig. 1, welche lediglich den
Bereich eines Mastes 1 für Segelbretter zeigt, an welchem der Mast 1 erfindungsgemäß
in Abschnitte 2, 3 unterteilt ist, ist mit 4 die äußere Wandung des Mastes 1 bezeichnet,
welche in den meisten Fällen aus einem faserverstärkten Kunststoff besteht. Der
durch die Wandung 4 umschlossene Innenraum ist in den meisten Fällen mit einem Kunststoffschaum
ausgeschäumt.
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Die Abschnitte 2und 3 sind durch eine allgemein mit A bezeichnete
Kupplung untereinander verbunden. Hierzu ist an der Trennfuge 5 zwischen den Mastabschnitten
2, 3 bei dem Ausführungsbeispiel in den oberen Mastabschnitt 4 ein allgemein mit
6 bezeichneter Zapfenteil eingesetzt und befestigt.
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Der Zapfenteil besteht aus einem Lagerabschnitt 7, welcher dem Innendurchmesser
des Mastabschnittes 2 entspricht und dem eigentlichen Kupplungszapfen 8. Der Kupplungszapfen
8 weist an seinem freien Unterende eine Ringschulter 9 auf, welche gegenüber der
Stirnfläche des Lagerabschnittes 7 eine Kupplungsnut 10 bildet.
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Der Zapfenteil bildet bei diesem Ausführungsbeispiel den einen Teil
der hier zweiteilig ausgebildeten Kupplung A.
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Der untere Mastabschnitt 3 weist eine ebenfalls an der Trennfuge 5
sitzenden und dort befestigten Fassungsteil 11 auf, welcher
eine
nach oben offene Ausnehmung enthält, deren Durchmesser im Bereich des Bodens 13
dem Durchmesser der Ringschulter entspricht. Der Fassungsteil 11 bildet den anderen
Teil der Kupplung A.
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In der veranschaulichten verbundenen Stellung der Mastabschnitte 2
und 3 sitzt die Ringschulter mit einer parallel zur Mastachse liegenden Ringfläche
14 formschlässig in der Ausnehmung 12.
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Die Ausnehmung 12 ist wie gezeigt sich nach oben erweiternd derart
konturiert ausgebildet, daß beim Trennen der Mastabschnitte 2 und 3, d.h. bei Oberschreiten
der gewählten zulässigen Biegebeanspruchung die Ringfläche 14 bzw. eine darunter
angeordnete Abschrägung 15 längs dieses konturierten Bereiches 16 gleiten kann.
Da bei zweiteiliger Ausführung des Mastes 1 der untere Mastabschnitt 3 festgehalten
ist, kann hierbei der obere Mastabschnitt eine Winkelbewegung in Richtung des Pfeiles
X durchführen. Der Mast knickt daher beschädigungsfrei an der Trennfuge 5 ab.
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Wie ferner gezeigt, ist ferner ein Federelement 17 in zwei horizontale
symmetrische Schlitze 18, 19, welche auch durch-vier fluchtende Bohrungen in der
Wandung 4 des unteren Mastabschnittes 3 gebildet sein können, eingeschoben. Dieses
Federelement 17 sitzt, wie sich aus Fig. 1 ergibt, im zusammengesetzten Zustand
unmittelbar oberhalb der Ringschulter in der Nut 10. Dieses aus einem gebogenen
Federdrahtstück bestehende Feder-element 17 steht daher mit zwei parallelen Schenkeln
20, 21 in den durch den abgerundeten Bereich 16 erweiterten Raum vor.
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Beim Einstecken des Zapfenteiles 6 in den Fassungsteil 11 werden die
Schenkel 20, 21 des Federelementes 17 seitlich ausgelenkt und rasten in der Nut
10 ein.
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Durch dieses Federelement 17 ist es möglich, unter Verwendung ansonst
identischer Bauteile die Kraft festzulegen, bei welcher der Mast 1 an der Trennfuge
5 abknickt, da diese Grenze zusätzlich zu der Elastizität von Zapfenteil 6 und Fassungsteil
11 durch die Kraft bestimmt wird, welche zunächst durch eine obere Schrägfläche
22 der Ringschulter bei der winkligen Bewegung des Zapfenteiles 6 überwunden werden
muß.
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Fig. 2 zeigt die Anordnung des Federelementes 17 in einer Schnittansicht
in der Ebene II-II von Fig. 1.
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In den Figuren 3 bis 5 ist in verschiedenen Ansichten eine abgewandelte
Ausführungsform nach der Erfindung veranschaulicht, wobei für gleiche oder gleich
wirkende Teile dieselben Bezugszeichen verwendet wurden.
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Wie gezeigt, ist hier die Ausnehmung 12 des Fassungsteiles 11 im Vergleich
zu der Ausführungsform gemäß Fig. 1 und 2 wesentlich tiefer ausgebildet, wobei der
Zapfenteil 6 entsprechend tiefer in diese Ausnehmung 12 eingreift. Der Zapfenteil
weist bei der veranschaulichten Ausführungsform zwei Ringschultern 14 auf, von denen
die untere Ringschulter 14 an ihrem unteren Ende einen abgerundeten Abschnitt 23
aufweist, welcher bis zu halbkugelförmig ausgebildet ist. Beide Ringschultern 14
sitzen bei der veranschaulichten Ausführungsform im Preßsitz in der Ausnehmung 12,
so daß ein unbeabsichtigtes Trennen der Mastabschnitte 2 und 3 voneinander vermieden
wird.
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Anstelle eines zusätzlichen Federelementes wird bei dieser Ausführungsform
die Kraft,bei welcher der Mastabschnitt 2 abknicken kann, durch konstruktiv eingebaute
Federungseigenschaften des Fassungsteiles 11 und des dazugehörigen Mastabschnittes
3 festgelegt.
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Zu diesem Zweck ist der Fassungsteil 11 mit einem quer über den gesamten
Durchmesser verlaufenden Schlitz 24 versehen, welcher mit zwei einander gegenüberliegenden
Schlitzen 25, 26 in der Wandung 4 des Mastabschnittes 3 übereinstimmt. Die Schlitze
25, 26 sind jedoch, wie gezeigt, vergleichsweise länger ausgebildet und weisen an
ihrem Grund eine Entlastungsbohrung 27 auf, welche ein Einreißen des Materials der
Wandung 4 verhindert.
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Wird bei der veranschaulichten Ausführungsform die zulässige Biegebeanspruchung
überschritten, so wird durch Auffedern des Fassungsteiles 11 längs des Schlitzes
24 die lichte Weite der Ausnehmung 12 erheblich vergrößert, so daß der Zapfenteil
aus dem Fassungsteil 11 ausknicken kann. Die Abrundung 23 am Unterende des Zapfenteiles
6 unterstützt hierbei die Möglichkeit dieser Bewegung.
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Bei diesem Vorgang werden selbstverständlich die Schlitze 25, 26 in
der Wandung 4 ebenfalls kurzzeitig aufgeweitet.
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Die Federungseigenschaften des Fassungsteiles 11 und damit entsprechend
die zulässige Biegebeanspruchung werden durch Wahl des betreffenden Kunststoffes
für den Fassungsteil 11 unter Berücksichtigung der Federungseigenschaften des Materials
der Wandung 4 festgelegt. Eine zusätzliche Variationsmöglichkeit dieser Federkräfte
ist durch die Größe des Abstandes zwischen dem Grund 28 des Schlitzes 24 und dem
Unterende 29 des Fassungsteiles gegeben. Der zwischen diesen Stellen liegende Bereich
ist daher als Federelement 30 bezeichnet.
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In Fig. 6 ist in einer Fig. 1 entsprechenden Ansicht eine weitere
Abwandlung nach der Erfindung gezeigt. Für gleiche Teile wurden ebenfalls gleiche
Bezugszeichen verwendet.
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Wie gezeigt entspricht der Zapfenteil 6 und der oberste Abschnitt
des Fassungsteiles 11 im wesentlichen der Ausführungsform nach Fig. 1, so daß auf
obenstehende Beschreibung verwiesen werden kann.
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Anstelle eines Federelementes 17 in Form einer U-förmigen Feder ist
bei dieser Ausführungsform eine Schraubenfeder 31 vorgesehen, welche zwischen dem
Unterende 32 des Zapfenteiles 6 und dem Boden 13 der Ausnehmung 12 des Fassungsteiles
11 auf Zug belastet gespannt ist.
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Es ist offensichtlich, daß die Schraubenfeder 31 zusammen mit den
elastischen Eigenschaften des Fassungsteiles 11 diejenige Beanspruchung bestimmt,
bei welcher der Mastabschnitt 2 gegenüber dem Mastabschnitt 3 abknicken kann.
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Die Ausführungsform gemäß Fig. 6 hat noch den Vorteil, daß der Mast
1 nach dem Abknicken und wenn die Uberbeanspruchung nachläßt, aufgrund der durch
die Schraubenfeder 31 ausgeübten Kraft selbsttätig in seine Ausgangslage zurückkehrt.
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Sämtliche Ausführungsformen nach der Erfindung sind ferner noch dadurch
gekennzeichnet, daß sich vorhandene Masten nachträglich in Masten nach der Erfindung
umwandeln lassen, indem der Mast an entsprechender Stelle zersägt wird und die aus
Zapfenteil und Fassungsteil bestehenden Bauteile nebst den Federelementen an der
entstandenen Trennfuge 5 eingebaut werden.
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Fig. 6 zeigt als Beispiel für einen derartigen Einbau noch einen Blindniet
33 mittels dessen beispielsweise der Fassungsteil in dem unteren Mastabschnitt 3
festgehalten ist.
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In den Figuren 7 bis 10 ist in verschiedenen Ausführungsformen ein
anderes Grundprinzip der Kupplung A veranschaulicht.
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Figur 7 zeigt, daß die Kupplung A aus einem Gummipropfen 34 besteht,
welcher formschlüssig in die beiden Innenräume der Gehäuseabschnitte 2 und 3 eingepaßt
ist. Der Gummipropfen 34, welcher beispielsweise auch aus Kunststoff oder ähnlichem
Material
bestehen kann, weist eine Shore-Härte und Elastizität
auf, welche derart gewählt sind, daß dem Abknicken der Gehäuseabschnitte 2 und 3
gegeneinander ein Widerstand entgegengesetzt wird, welcher ausreichend weit unter
der Bruchgrenze der Gehäuseabschnitte 2 und 3 bei Biegebeanspruchung liegt, um eine
Beschädigung der Gehäuseabschnitte 2 und 3 zu verhindern.
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Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist der Gummipropfen 34
einstückig mit einem Ringwulst 36 ausgebildet, welcher in die Trennfuge 5 eingreift,
derart, daß das Unterende 37 des Gehäuseabschnittes 2 im Abstand vom Oberende 38
des Gehäuseabschnittes 3 gehalten ist. Diese Konstruktion gewährleistet, daß die
sich gegenüberliegenden Kanten der Gehäuseabschnitte 2 und 3 beim Abknicken des
Mastes 1 nicht beschädi!gt werden.
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Bei der Ausführungsform gemäß Figur 8, die in ihrer Wirkungsweise
und Einzelheiten der Ausführungsform gemäß Figur 7 entspricht, ist der Ringwulst
36 aus einem weicheren und/oder elastischerem Material ausgebildet und außen auf
den zylindrisch ausgebildeten Gummipropfen 34 aufgeklebt oder aufvulkanisiert.
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Diese Ausführungsform kann in vorteilhafter Weise die Verhinderung
der Beschädigung der Kanten der Gehäuseabschnitte 2 und 3 am Oberende 38 bzw. am
Unterende 37 unterstützen.
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Die Ausführungsform gemäß Figur 9 unterscheidet sich von der Ausführungsform
gemäß Figur 8 lediglich dadurch, daß der Ringwulst 36 einstückig mit dem Gummipropfen
37 ausgebildet ist, wobei die abweichende Elastizität und/oder Härte des Ringwulstes
36 durch entsprechende Steuerung der Vulkanisation des einstückigen Rohlings für
den Gummipropfen 34 hergestellt wird.
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Wie gezeigt, kann hierbei diese Steuerung derart erfolgen, daß in
den Querschnitt des Gummipropfens 34 hineinreichende Bereiche 39 geringerer Härte
bzw. höherer Elastizität ausgebildet
werden. Auf diese Weise läßt
sich in feinen Grenzen die Biegesteifigkeit der durch den Gummipropfen 34 gebildeten
Kupplung A steuern.
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In Figur 10 ist eine Einzelheit veranschaulicht, welche auch bei den
Ausführungsformen gemäß Figur 7 bis 9 zur Anwendung gelangen kann. Wie veranschaulicht,
ist der Gummipropfen 34 hier mit einer stark abgerundeten Oberkante 40 und einer
stark abgerundeten Unterkante 41 versehen. Diese Form ermöglicht es, daß bei vollständigem
Abknicken des Mastes 1 der Gummipropfen 34 vollständig aus dem einen oder anderen
der Gehäuseabschnitte 2 und 3 herausbewegt werden kann. Hierdurch ist ein sonst
gegebenenfalls mögliches Aufreissen der Gehäuseabschnitte 2 und 3 vermeidbar.
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In den Figuren 11 und 12 sind zwei Ausführungsbeispiele eines weiteren
abgewandelten Grundprinzips des Aufbaues der Kupplung A veranschaulicht. Bei diesen
Ausführungsformen ist die Kupplung A durch ein Kugelgelenk 42 zwischen den Gehäuseabschnitten
2 und 3 gebildet, welches bis zu einer unter der Bruchgrenze der Gehäuseabschnitte
2 und 3 liegenden Biegebeanspruchung gesperrt ist.
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Bei beiden Ausführungsformen besteht das Kugelgelenk 42 aus einem
in den oberen Gehäuseabschnitt 2 eingesetzten Kugel zapfen 43 und einer in dem unteren
Gehäuseabschnitt 3 befestigten Kugelpfanne 44.
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Der Kugelzapfen 43 ist mit einem ylindrischen Sockel 51 in dem oberen
Gehäuseabschnitt 2 befestigt, wobei das Unterende 37 des Gehäuseabschnittes 2 auf
einer Ringschulter 52 aufsitzt. Der halbkugelförmig gestaltete Lagerteil 53 des
Kugelzapfens 43 geht daher fluchtend in den Außenumfang des Gehäuseabschnitts
2
über.
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Die Kugelpfanne 44 ist ebenfalls mit einem zyTindrischen Sockelteil
54 in dem unteren Gehäuseabschnitt 3 befestigt, welcher mit seinem Oberende 38 auf
einer Ringschulter 55 der Kugelpfanne 44 aufsitzt. Der Außenumfang des darüber liegenden
Lagerabschnitts 56 der Kugelpfanne 44 entspricht wiederum dem Außenumfang des Gehäuseabschnittes
3.
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Der halbkugelförmig ausgebildete Lagerteil 53 des Kugelzapfens 43
ist beweglich in der komplementär ausgebildeten Vertiefung 57 der Kugelpfanne 44
aufgenommen.
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Bei der Ausführungsform gemäß Figur 11 ist das soeben beschriebene
Kugelgelenk 42 dadurch gesperrt, daß in der Mitte des Lagerabschnittes 56 eine Bohrung
49 vorgesehen ist, welcher eine Bohrung 51 in der Kugelpfanne gegenüberliegt. Durch
beide Bohrungen hindurch erstreckt sich ein Scherstift 50. Der Scherstift 50 kann
aus Metall oder einem geeigneten Kunststoff bestehen.
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Es ist offensichtlich, daß der Scherstift 50 bei Winkelbewegungen
des Mastes ausschließlich auf Abscheren beansprucht ist.
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Die Verhältnisse werden daher so getroffen, daß die zum Abscheren
des Scherstiftes 50 erforderliche Beanspruchung unterhalb der höchst zulässigen
Biegebeanspruchung der Gehäuseabschnitte 2 und 3 liegt. Sollte bei Oberbeanspruchung
der Mast 1 an der Kupplung A unter Abscheren des Scherstiftes 50 geknickt werden,
so ist zur Wiederverwendung des Mastes 1 lediglich ein neuer Scherstift einzusetzen.
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Bei der Ausführungsform gemäß Figur 12 ist das Kugelgelenk 42 durch
die in den Hauptbewegungsrichtungen verlaufenden Federn
45 gesperrt.
Die Federn 45 sind mit einem Ende in der Mitte des Lagerteiles 53 und mit ihrem
anderen Ende in einem Hohlraum 46 in der Kugelpfanne 44 befestigt. Der Hohlraum
46 weist an seinem Oberende eine Uffnung 48 auf. Bei der veranschaulichten Ausführungsform
sind vier Federn 45 vorgesehen (lediglich drei sind in der Schnittdarstellung sichtbar),
um den möglichen Bewegungsrichtungen der Knickbewegung des Mastes 1 Rechnung zu
tragen.
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Um zu vermeiden, daß die Federn 45 auch die auf den Mast 1 wirkenden
Segel kräfte aufnehmen müssen, ist bei der veranschaulichten Ausführungsform am
Unterende des Lagerteiles 53 ein kreisförmiger Vorsprung 47 geringer Höhe vorgesehen,
welcher in Spielpassung jedoch formschlüssig in die Uffnung 48 eingreift. Bei Oberbeanspruchung
des Mastes 1 muß daher der Vorsprung 47 zunächst über die Kante der Uffnung 48 bewegt
werden.
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Bei sämtlichen Ausführungsformen der Erfindung werden bekanntermaßen
die Gehäuseabschnitte 2, 3 durch das nicht dargestellte Segel in axialer Richtung
gegeneinander gespannt. Wie üblich ist bei Segelbrettern das Segel mit einer Masttasche
am Vorliek versehen, in welcher der Mast 1 eingeschoben wird. Das Segel wird dann
gegen den Mastfuß mittels eines Kunststofftampens verspannt. Es ist offensichtlich,
daß diese Anordnung ein gewisses axiales Spiel der Gehäuseabschnitte 2 und 3 bei
hoher Beanspruchung zuläßt, da sowohl das Material des Segels als auch der Kunststofftampen
eine gewisse Elastizität aufweisen.
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Obwohl in obenstehender Beschreibung auf eine zweiteilige Ausführung
des Mastes 1 bezug genommen wurde, ist es offensichtlich, daß mehrere Trennfugen
5 mit den dazugehörigen Einrichtungen über die Mastlänge vorgesehen sein können.
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In den meisten Fällen dürfte jedoch eine derartige Trennfuge ausreichen.
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Durch die erfindungsgemäße Konstruktion ist ferner eine vorteilhafte
Möglichkeit gegeben, Masten für Segelbretter für Transportzwecke mehrteilig auszubilden,
da diese zur Verwendung einfach zusammengesteckt werden können und dennoch gewährleistet
ist, daß sie bis nahe an die Bruchgrenze belastbar sind.
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Es wurde obenstehend einige Ausführungsformen nach der Erfindung beschrieben,
wobei dem Fachmann vielfältige Abänderungen und Abwandlungen geläufig sind, ohne
vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen, welcher darin gesehen wird, einen derartigen
Masten mit einem quasi als Sollbruchstelle wirksamen Abschnitt zu versehen, welcher
einen beschädigungsfreien "Mastbruch" bei einer wählbaren Biegebeanspruchung zuläßt,
wonach jedoch durch einfache Maßnahmen der Mast wieder verwendbar ist.
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Sämtliche aus der Beschreibung, den Ansprüchen und Zeichnungen hervorgehenden
Merkmale und Vorteile der Erfindung, einschließlich konstruktiver Einzelheiten und
räumlicher Anordnungen, können sowohl für sich als auch in beliebiger KombinAtion
erfindungswesentl ich sein.
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