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DE3211609A1 - Vorrichtung zum abnehmen eines blattes von einem stapel - Google Patents

Vorrichtung zum abnehmen eines blattes von einem stapel

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DE3211609A1
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DE
Germany
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suction
stack
sheet
suction heads
heads
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DE19823211609
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Juergen Ing Grad Mueller
Werner Ing Grad Stahl
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Agfa Gevaert AG
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Agfa Gevaert AG
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Publication date
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Description

AGFA-GEVAERT AG LEVERKUSEN Camera-Werk München Patent- und Lizenzwesen
CW 2653.9 PR/MR 29.03.82
51-pa-ch, 0735
Vorrichtung zum Abnehmen eines Blattes von einem Stapel
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abnehmen eines Blattes von einem Stapel unterschiedlicher Höhe und unterschiedlichen Formats, insbesondere von einem Stapel von Röntgenfilmen, und zum übergeben an eine Fördereinrichtung in einer zur Stapelebene parallelen Ausrichtung, mit einer durch eine Kurve steuerbare Saugeinrichtung, welche drehbar angeordnete Saugköpfe aufweist.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE-OS 24 03 469 bekannt, bei welcher die Saugköpfe nach dem Ansaugen des obersten Blattes eines Stapels zum Zwecke des Abknickens des Blattrandes etwas gedreht, ein wenig angehoben und dann wieder in ihre Ausgangslage zurückgedreht werden, in welcher der Blattrand parallel zum Stapel liegt. Mit der bekannten Vorrichtung können somit nur Blätter eines einzigen Formats von dem Stapel abgehoben werden. Bei kleineren Blattbreiten wäre ein Saugkopf nicht bedeckt und würde Luft ansaugen, wodurch in den anderen Saugköpfen
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3 2 α 1 6 O
kein Unterdruck aufgebaut werden kann. Bei über den Abstand der beiden äußeren Saugköpfe hinausgehenden Blattbreiten wurden die überstehenden Ränder auf dem horizontalen Wegstück seitlich herabhängen, so daß eine Übergabe an eine Fördereinrichtung, die beispielsweise durch ein Transportrollenpaare gebildet sein kann, nicht mehr möglich ist. Mit anderen Worten ist die bekannte Vorrichtung nicht zum Abheben für Blätter unterschiedlichen Formats geeignet.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß auch Blätter unterschiedlichen Formats mit ein und derselben Saugeinrichtung von einem Stapel abgenommen werden können.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 aufgeführten Mittel gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß auch sehr große Blattbreiten sicher und achsparallel an die Fördereinrichtung übergeben werden können, selbst wenn nur knapp die Hälfte des Blattes von der Saugeinrichtung gehalten wird. Durch die erfindungsgemäGe Führung kann die Saugeinrichtung nur an der einen Hälfte des Blattes angreifen, die andere Hälfte folgt aufgrund der durch die Krümmung erreichten Steifigkeit der Bewegungsbahn der Saugeinrichtung.
Im Einzugsbereich der Fördereinrichtung wird die Blattkrümmung aufgehoben, aber erst im letzten Augenblick vor der Übergabe des Blattes an des Transportrollenpaar, so daß die Vorderkante der nicht von den Saugern gehaltenen Seite auf die unteren Rollen der Transportrollenpaare fallen kann und von diesen gestützt wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindun ergeben sich aus den Unteransprüche im Zusammenhang mit der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles, das anhand von Figuren eingehend erläutert wird. Es zeigen:
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Fig. 1 einen Teilquerschnitt durch die erfindungsgemäße Saugeinrichtung mit Ansicht einer Fördereinrichtung;
Fig. 2 einen Querschnitt II-II durch die erfindungsgemäße Vorrichtung;
Fig. 3 einen Querschnitt III-III durch die erfindungsgemäße Vorrichtung;
Fig. A eine schematische Darstellung eines Bewegungsablaufes der Saugeinrichtung;
Fig. 5 ein Blockschaltbild einer Steuerung für Abnehmevorrichtung, Fördereinrichtung und Saugeinrichtung; und
Fig. 6 einen Querschnitt durch einen Saugkopf gemäß den Fig. 1 bis A.
In Fig. 1 ist mit 1 eine Saugeinrichtung bezeichnet, welche eine Querstange 2 aufweist, die in Seitenwänden 3 einer Halterung A drehbar gelagert ist. An den Enden der Stange 2 außerhalb der Halterung A sind Klötze 5 angebracht, an deren Unterseite Saugköpfe 6 befestigt sind. Die Saugköpfe 6 stehen über Schlauchleitungen 7 mit einer hier nicht dargestellten Pumpe 56 in Verbindung. An den Klötzen 5 sind seitlich Kurven 8 angebracht, von welchen aus Gründen der Ubersichtlichtkeit in Fig. 1 nur die an dem rechten Saugkopfklotz dargestellt ist.
Die Stange 2 verläuft außerdem durch einen mit der Halterung A fest verbundenen Lagerblock 9, an welchem ein Ende einer Schenkelfeder 10 anliegt, die ebenfalls auf der Stange 2 geführt ist. Das andere Ende der Schenkelfeder 10 liegt an einer fest mit der Stange 2 verbundenen Buchse 11 an, von der ein Kurbelarm 12 ausgeht. Am Ende des Kurbelarmes 12 ist eine Zugstange 13 angelenkt, von der in Fig. 1 nur ein Teil zu sehen ist. Durch die Schenkelfeder wird die Saugeinrichtung gegen
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.·.. .».···: .-a2.1 1609
einen nicht dargestellten Anschlag gehalten, so daß diese die dargestellte Stellung einnimmt, sofern keine Kraft von der Zugstange 13 auf die Saugeinrichtung 1 ausgeübt wird.
In Fig. 1 ist ferner ein Teil einer Fördereinrichtung 14 dargestellt, von welcher lediglich Einzugsrollen dargestellt sind. Auf zwei übereinander angeordneten Wellen 15 und 16 sind mehrere Rollen 17 und 18 angeordnet, wobei auf die Breite der Saugeinrichtung 1 nur zwei im Bereich der Saugköpfe angeordnete Rollenpaare 17 vorgesehen sind, welche durch ReibschluQ zusammenwirken. Im Bereich neben der Saugeinrichtung 1 sind versetzt angeordnete, sich nicht berührende Rollen 18 vorgesehen. Außerdem ist in der Fördereinrichtung IA zwischen den Wellen 15 und 16 eine Lichtschranke 19 eingesetzt.
Schließlich ist in Fig. 1 ein Magazin 20 dargestellt, in welchem sich ein erster Stapel 21 von sehr breiten Blättern und ein zweiter Stapel 22 von Blättern der kleinstmÖglichen Breite befinden. Die Blätter des Stapels sind etwas breiter als der Abstand der beiden Saugköpfe 6 und die Breite der Blätter 21 mag demgegenüber etwa doppelt so groß sein. Außerdem sind in dem Boden des Magazins 20 gegenüber den Saugköpfen 6 Bohrungen 67 ausgeformt.
In Fig. 2 ist in vergrößertem Maßstab ein Querschnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung dargestellt, wobei mit 23 ein gerätefester Rahmen bezeichnet ist, von welchem beiderseits Seitenwände 23a nach unten ausgehen. Zwischen diesen Seitenwänden 23a, von welchen in Fiq. 2 nur eine zusehen ist, ist eine U-förmige Querleiste 24 um die Achse 25 drehbar gelagert, auf welcher zwei Schienen 26 (nur eine zu sehen) und dazwischen ein Kurvenscheibenhebel 27 angebracht ist. Der Kurvenscheibenhebel 27 liegt mit einer Rolle 27a an einer Kurve 28 an, deren Welle 29 in mit dem Rahmen 23 verbundenen Stützbacken (nicht gezeigt) gelagert ist und mit einem Antrieb 55 über einen Riemen in Verbindung steht. In den beiden
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Schienen 26 ist jeweils ein Schlitten 30 gelagert und die beiden aus den Schienen 26 herausragenden Enden der Schlitten 30 sind durch die Halterung 4 miteinander verbunden. An der Halterung 4 ist außerdem ein Hebelarm 31 angebracht, an welchem der in Fig. 1 erwähnte Lagerblock 9 einstückig ausgeformt ist, durch den die Querstange 2 durchgeführt ist. An dem anderen Ende des zweiten Hebelarms 31 ist eine Rolle 32 angebracht, welche in einer Kulisse 33 einer beweglichen Platine 34 läuft. Die Platine 34 weist zwei Schlitze 35 und 36 auf und wird in diesen Schlitzen von Rollen 37 bzw. 38 für eine Horizontalbewegung geführt, wobei diese Rollen an einer mit dem Rahmen 23 verbundenen Leiste 39 gelagert sind.
Von der Saugeinrichtung 1 ist in Fig. 2 noch der Klotz 5 des Saugkopfes dargestellt, an welchem die Abrollkurve 8 angebracht ist. Ferner ist die Begrenzung der Seitenwand 3 der Halterung 4 zu sehen.
Auf der Welle 29 ist noch eine weitere Kurvenscheibe 40 angeordnet, die in der Bildebene noch hinter der beweglichen Platine 34 liegt. An der Rückseite der beweglichen Platine 34 ist eine Rolle 41 angeordnet, welche in der Kurve 42 der Kurvenscheibe 40 läuft.
In Fig. 3 ist eine andere Schnittebene III-III der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt, wobei im wesentlichen die Dreheinrichtung für die Saugeinrichtung 1 dargestellt ist. Wie anhand der Fig. 1 bereits beschrieben ist, ist die drehfest mit der Querstange 2 verbundene Kurbel mit einer Zugstange 13 gelenkig verbunden. Das andere Ende der Zugstange 13 ist an einem Ende eines Hebelarmes 43 angelenkt, der am Ende eines mit der Halterung 4 verbundenen Stützarmes 44 drehbar gelagert ist. Das andere Ende des Hebelarmes 43 ist mittels einer Rolle 45 in einer Kurve 46 einer zweiten beweglichen Platine 47 ge rührt. Die Platine 47 weist einen Schrägschlitz 48 auf, in welcher eine an einer vertikalen Stützplatte 50 angebrachte Rolle 49 geführt ist. Auf der Achse des Schlitzes 48 ist in der Stützplatte 50 ein Schlitz 51 ausgeformt, in
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welchem eine mit der zweiten beweglichen Platine 47 verbundene Rolle 52 geführt ist. Die Stützplatte 50 ist mit dem Rahmen 23 verbunden.
Die Wirkungsweise der anhand der Fig. 1 bis 3 beschriebenen Vorrichtung wird nun im Zusammenhang mit Fig. 4 beschrieben. Zunächst sind die einzelnen Funktionsabläufe der Kurven zu betrachten. Mit der Kurvenscheibe 28 wird über den Kurvenscheibenhebel 27 der Schwenkwinkel der Schienen 26 eingestellt. Mit der Kurvenscheibe 40 wird die bewegliche Platine 34 horizontal verschoben. In der Kurve 33 der beweglichen Platine 34 wird der Hebelarm 31 und damit die Schlitten 30 in den Schienen 26 verschoben. Mit der Anordnung gemäß Fig. 4 kann die Saugeinrichtung um etwa 90° gegen den Uhrzeigersinn verschwenkt werden, wobei die Bewegung des Hebelarmes 43 in der Kurve 46 und die Verschiebung der beweglichen Platine 47 nicht durch direkten Antrieb, sondern über die Bewegung des Schlittens 30 und der Schiene 26 gesteuert ist.
Wenn der Antrieb bei der in Fig. 2 dargestellten Stellung angeschaltet wird, so fährt die bewegliche Platine 34 in der Zeichnungsebene zunächst nach links. Dadurch wird der Schlitten 30 eingefahren. Hierbei liegt nun die Rolle 45 des Hebels 43 an der Kurve 46 an, wobei mit dem Einfahren des Schlittens 30 der Hebelarm 43 gegen den Uhrzeigersinn verdreht wird und die Kurbel 12 eine Drehung um etwa 90° ebenfalls gegen den Uhrzeigersinn macht. Damit werden auch die Sauger in dieser Richtung verdreht und der vordere Rand eines Blattes vom Stapel 22 abgehoben. Um eine gleichmäßige, runde Abbiegung zu erhalten, liegt die Saugeinrichtung 1 mit den Kurven 8 auf dem obersten Blatt auf und rollt auf diesem ab.
In Fig. 4 ist diese Abbiegebewegung durch die Bezugszeichen 6a und 6b für einen sehr niedrigen Stapel und 6a1 und 6b1 für einen verhältnismäßig hohen Stapel wiedergegeben. Mit der weiteren Bewegung der Welle 29 wird der Schlitten 26 nach oben geschwenkt, bis er die horizontale Stellung erreicht. Bei dieser Schwenkbewegung sind die Saugköpfe 6 weiterhin in
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der abgewinkelten Stellung gehalten, in der das Blatt gegenüber der Auflage am Stapel um etwa 90° abgebogen ist. Erst bei den letzten Graden der Schwenkbewegung der Schienen 26 fährt die bewegliche Platine 34 auf der Zeichnung nach rechts, wodurch der Hebel 43 freigegeben wird und die Kurbel 12 aufgrund der Schenkelfeder 10 gemäß Fig. 1 wieder in die Ausgangsstellung zurückschwenkt, in welcher der Blattvorderrand parallel zum Blattstapel gehalten wird. Dieser Bewegungsablauf ist durch die Stellungen 6c, 6ö, 6e und 6f in Fig. 4 wiedergegeben, wobei 6c und 6b1 bei sehr hohem Stapel etwa deckungsgleich sind.
Nach dem Erreichen der Horizontalstellung der Schiene 26 fährt die Platine 34 weiter nach rechts, womit das Blatt zwischen die Rollen 17 der Fördereinrichtung 14 eingegeben wird (Stellung 6g). Anschließend fährt die Platine 34 wieder nach links und die Saugköpfe erreichen die Stellung 6f. In dieser Stellung kommt die Rolle 27a des Kurvenscheibenhebels 27 über die scharfe Abknickung der Kurve 28 und die Schienen 26 sind damit für ein Schwenken nach unten aufgrund der Schwerkraft (im Uhrzeigersinn) freigegeben. In dieser Stellung steht die Platine 34 still und die Rolle 32 gleitet in der Kurve 33 ebenfalls schräg nach unten, wodurch die Schlitten 30 aus den Schienen 26 ausfahren. Damit wird erreicht, daß die Achse der Querstange 2 auf einer Senkrechten 53 nach unten fährt und zu dem Vorderrand des Stapels 22 einen konstanten Abstand einhält, was für eine exakte und achsparallele Blatteingabe in die Fördereinrichtung 14 von großer Bedeutung ist.
Damit auch die Saugköpfe 6 ihre Parallelität zum Stapel 22 einhalten, gleitet die Rolle 45 an der schrägen Kurve 46 ab, wodurch eine leichte Verdrehung der Kurbel 12 gegen den Uhrzeigersinn verbunden ist.
In Fig. 5 ist nun der elektrische Ablauf zum Steuern der einzelnen Einrichtungen wiedergegeben. Eine Steuereinrichtung 54 ist einerseits mit dem Antrieb 55 für die Welle 29, mit der Fördereinrichtung 14, der
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Pumpe 56 Tür die Saugeinrichtung 1 und einem Belüftungsventil 57 verbunden, das ebenfalls mit der Saugeinrichtung 1 zusammenwirkt. Auf der Welle des Antriebs 55 sind Schlitzscheiben 58 und 59 angeordnet, welche von Lichtschranken 60 und 61 abgetastet werden. Eine dritte Lichtschranke 62 tastet eine mit den Schienen 26 verbundene Fahne 63 und damit die Stellung der Schienen 26 ab. Schließlich ist auch die Lichtschranke 19 in der Fördereinrichtung mit der Steuerung 54 verbunden.
Sofern die Steuerung 54 einen Befehl über die Leitung 64 erhält, einen Vereinzelungsvorgang vorzunehmen, wird zunächst der Antrieb 55 eingeschaltet. Ebenso wird die Pumpe 56 eingeschaltet und das Belüftungsventil 57 geschlossen, über die Lichtschranke 62 wird festgestellt, daS die Ansaugstellung erreicht ist. In diesem Fall wird zunächst der Antrieb 55 ausgeschaltet und von der Steuerung 54 kontrolliert, ob ausreichend Unterdruck in der Saugeinrichtung 1 vorhanden ist. Im bejahenden Fall wird der Antrieb 55 wieder eingeschaltet, womit der vordere Rand des obersten Blattes durch die Saugköpfe 6 um 90° abgebogen wird. Über die Lichtschranke 60 wird gemeldet, daß die Abknickstellung 6b bzw. 6b1 erreicht ist. In diesem Fall wird wieder der Antrieb 55 Tür eine kurze Zeit ausgeschaltet, um abzuwarten, daß auch wirklich nur das oberste Blatt abgebogen worden ist, das heißt, das vielleicht anhaftende zweite Blatt wieder auf den Stapel zurückklappen kann. Nach dieser bestimmten Zeit wird der Antrieb 55 sowie der Antrieb der Fördereinrichtung 14 eingeschaltet. Von der Lichtschranke 19 wird die Filmvorderkante erkannt und an die Steuerung 54 gemeldet. Diese schaltet den Antrieb der Fördereinrichtung 14, den Antrieb 55 und die Pumpe 56 aus und öffnet das Belüftungsventil 57, so daß das Blatt von der Saugeinrichtung rasch freigegeben wird. Nach einer wiederum bestimmten Zeit wird der Antrieb der Fördereinrichtung eingeschaltet und das Blatt durch die Rollen 17 weitergefördert, bis die Rückkante von der Lichtschranke 19 erkannt wird und der Antrieb der Fördereinrichtung abgeschaltet werden kann. Zugleich mit dem Abschalten der Fördereinrichtung wird auch der Antrieb 55 wieder ein-
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geschaltet, bis die Lichtschranke 61 die Ausgangsstellung der Vorrichtung feststellt und der Antrieb 55 über die Steuerung 5A wieder abgeschaltet wird.
Eine besondere Ausführungsform des Saugkopfes 6 ist in Fig. 6 dargestellt. Dieser Saugkopf weist eine relativ stark ausgebildete Glocke auf, um ein sicheres Ansaugen durch den ausreichend vor die Auflagefläche vorstehenden Dichtrand 65 zu gewährleisten. An der konischen Außenfläche des Saugkopfes 6 ist eine Nut 66 vorgesehen, durch die sich beim Festsaugen der dickwandige Außenring 65 umlegen kann. Damit weitet sich der zunächst nur als Dichtlinie vorliegende Rand 65 des Saugkopfes zu einer Dichtfläche aus.
Mit der Erfindung wird also eine verbesserte Separiermöglichkeit von Filmen erreicht. Dazu wird eine Saugeinrichtung unabhängig von der Stapelhöhe in einem konstanten Abstand zu der Vorderkante geführt. Bei der Abbiegebewegung ist die Saugeinrichtung durch die Abrollkurven so in ihrer Bewegung abgestimmt, daß es weder zu Druckbelichtung noch zur Verschiebung des abzuhebenden Films zum darunterliegenden Film während der Abknickphase kommen kann. Der Blatt- bzw. Filmtransport ermöglicht die sichere Übergabe auch von sehr kritischen Filmformaten, die zwar weitaus breiter sind, als der Abstand der Saugeinrichtung, die jedoch in Transportrichtung gesehen sehr kurz sind und damit eine nur sehr geringe Quersteifigkeit aufweisen. Mit der Erfindung werden auch solche Filmformate sicher in die Fördereinrichtung eingegeben, da die beim Abknicken eingeleitete Filmkrümmung solange beibehalten wird, bis die Filmvorderkante der nicht von den Saugern gehaltenen Filmseite auf die unteren Rollen 18 der Fördereinrichtung fallen kann.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
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Claims (14)

AGFA-GEVAERT AG LEVERKUSEN Camera-Werk München Patent- und Lizenzwesen CW 2653.9 PR/MR 29.03.82 51-pa-ch, 0735 Ansprüche
1. } Vorrichtung zum Abnehmen eines Blattes von einem Stapel unterschiedlicher Höhe und unterschiedlichen Formats, insbesondere von einem Stapel von Röntgenfilmen, und zum Übergeben an eine Fördereinrichtung in einer zur Stapelebene parallelen Ausrichtung, mit einer durch eine Kurve steuerbare Saugeinrichtung, welche drehbar angeordnete Saugköpfe aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugköpfe (6) nur auf der Breite der kleinsten Formatbreite eines Blattes (22) angeordnet sind und die Führung (6a bis 6g) der Saugköpfe (6) derart bemessen ist, daß eine Blattkrümmung bis in den Einzugsbereich (6f) der Fördereinrichtung (14) beibehalten ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Saugköpfe (6) nach dem Ansaugen eines Blattes (22) an dessen vorderen Randbereich zunächst um 90° in eine erste Stellung verschwenken (6b), in dieser Ausrichtung vertikal nach oben fahren (6c) und etwa auf der Höhe von Rollenpaaren (17) der Fördereinrichtung (14) in ihre ursprüngliche Lage (6f) zurückschwenken und in paralleler Ausrichtung zum Blattstapel (22) den in Transportrichtung überstehenden Rand des angesaugten Blattes zwischen die Rollenpaare (17) einschieben.
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3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugeinrichtung (1) am Ende einer teleskopartig ausziehbaren Schwinge (26, 30) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwinge zwei um eine gerätefeste Achse (25) drehbar angeordnete Schienen (26) aufweist, in welchen je ein Schlitten (30) geführt ist, und daß die Winkelstellung der Schienen (26) über eine Kurve (27, 28) festlegbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellung der Schlitten (30) über ein zweites Kurvensystem (31 bis 42) steuerbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugköpfe (6) der Saugeinrichtung (1) auf einer drehbar gelagerten Querstange (2) fest angeordnet sind und daß die Querstange mit einer Kurbel (12) verbunden ist, welche über ein Hebel- und Kurvensystem (13, 43 bis 52) verschwenkbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstange (2) zwischen den Enden der Schlitten (30) gelagert ist. ·
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der beim Verschwenken der Saugköpfe (6) zu dem Stapel (22) weisenden Seite der Saugköpfe (6) je eine den Abbiegevorgang erleichternde Kurvenscheibe (8) ausgeformt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (14) im Bereich der Saugeinrichtung (1) sich berührende Rollenpaare (17) und im übrigen Bereich zueinander versetzt angeordnete Rollen (18) aufweist.
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»β * ♦ * ♦
— 3 —
10. Vorrichtung nach einem Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine Steuerung (54) für den Antrieb (55) der Kurvenscheiben (28, 40) der Kurvensysteme (27, 28; 31 bis 42), einer Pumpe (56) und eines Belüftungsventils (57) für die Saugeinrichtung (1).
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (54) den Antrieb (55) für eine bestimmte Zeit zur Überprüfung des Unterdrucks der Saugeinrichtung (1) in deren Ausgangsstellung unterbricht.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (54) den Antrieb (55) für eine bestimmte Zeit unterbricht, nachdem die Saugeinrichtung die Abbiegestellung (6b) erreicht hat.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Boden eines den Blattstapel (22) tragenden Magazins (20) gegenüber den Saugköpfen (6) Bohrungen (67) ausgeformt sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß an der kegelförmigen Außenfläche der Saugköpfe (6) eine umlaufende Dreiecksnut {66) ausgeformt ist.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
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