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Titel: Badepuppe
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Beschreibung Die Erfindung betrifft eine Badepuppe, bestehend aus
einer Kunst stoff-Körperhülle und daran bewegbar gehaltenem Kopf, Armen und Beinen.
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Eine Badepuppe soll bei dem spielenden Kind den Eindruck hervorrufen,
es handle sich dabei um ein Neugeborenes bzw. um ein Baby, das von seiner Mutter
gebadet wird. Eine solche Puppe soll deshalb beim Anfassen eine gewisse Schmiegsamkeit
des Körpers mit hautähnlichem Effekt vermitteln und mit den Armen und Beinen sowie
mit dem Kopf nur verhältnismäßig unkontrollierte Bewegungen ausführen; außerdem
soll ihr die Behandlung mit Wasser nichts ausmachen.
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Die bekannten Badepuppen erfüllen diese Bedingungen nicht. Einen
schmiegsamen
KDrper besitzen überhaupt nur die sogenannten puppen, die einen mit nachgiebigem
Material gestopSten Körper aufweisen, der won einer Stoffhaut (vorwiegend Nessel-
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Baumwollgewebe) überzogen ist. Diese Stoffhaut vermittelt jedoch keinen
hautähnlichen Effekt; vor allem ist sie jedoch für eine Behandlung mit Wasser nicht
geeignet, so daß Weichpuppen als Badepuppen nicht verwendbar sind.
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btlicherweise werden Badepuppen daher aus Polyvinylchlorid hergestellt
Dabei weist die Körperhülle eine große Wandstärke auf, damit sich im Hals-, Schulter-
und Hüftbereich die Gelenke für den Kopf, die Arme und die Beine einarbeiten lassen.
Abgesehen davon, daß die große Wandstärke der Körperhülle keine Schmiegsamkeit und
kaum einen hautähnlichen Effekt aufkommen läßt, hat sich vor allem als nachteilig
herausgestellt, daß an den Gelenkstellen Wasser in den Puppenkörper eintritt, wodurch
die Badepuppe schwer wird und es dazu kommen kann, daß dieses Wasser später zu ungewünschter
Zeit und/oder am falschen Ort, z.B. während des Schlafs der Puppenmutter in deren
Bettchen, austritt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Badepuppe zu schaffen,
der diese Nachteile nicht anhaften. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die Körperhülle der Badepuppe eine volle Flexibilität gewährleistende geringe
Wandstärke aufweist, in an sich bekannter Weise weichgestopft sowie im Hals-, Schulter-
und Oberschenkelbereich mit Ansätzen
versehen ist, die abdichtend
über den Halsbereich des Kopfs bzw. über die Oberarm- und Oberschenkelbereiche der
Arme und Beine stülpbar und an diesen befestigbar sind.
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Aufgrund dieser Ausgestaltung werden die vorerwähnten Nachteile sämtlich
vermieden. Durch die geringe Wandstärke der Korperhülle ist diese so flexibel, daß
sie auch unter dem vergleichsweise schwachen Druck einer Kinderhand nachgibt; da
sie weichgestopft ist, kann sie nachgeben und nach Beendigung des Drucks wieder
in ihre Ausgangsform zurückkehren. Die geringe Wandstärke der Körperhülle schafft
außerdem eine Kunststoffhaut, die sich ähnlich wie eine menschliche Haut anfühlt.
Schließlich gewährleistet die Art der Befestigung des Kopfs, der Arme und der Beine
an der Körperhülle völlige Wasserdichtigkeit; da dabei auf Gelenke verzichtet worden
ist, sind diese Teile nicht auf einen ganz bestimmten Bewegungsablauf festgelegt,
sondern können verhältnismäßig unkontrollierte Bewegungen ausführen, wie sie ein
Baby macht.
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Gemäß einem wei-teren Merkmal der ErEindung beträgt die Wandstärke
der vorzugsweise aus Latex oder Weich-Polyvinylchlorid bestehenden Körperhülle 0.2
- 0.8 mm. Selbstverständlich hängt die Wandstärke der Körperhülle stets von der
dafür verwendeten Kunststoffart ab; so wäre es durchaus denkbar, bei sehr weich
gestelltem Polyvinylchlorid die obere Grenze. von 0.8 mm zu überschreiten.
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Wie von Weichpuppen an sich bekannt ist die Körperhülle der erfindungsgemäßen
Badepuppe mit einem Fasermaterial, z.B. Watte, weichgestopft. Ein solches Material
gewährleistet aufgrund der ihm innewohnenden Elastizität, daß die Körperhülle aus
jeder unter Druckeinwirkung erfolgten Änderung der Form wieder in ihre Ausgangsform
zurückkehrt.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung stellen die Ansätze Ausbuchtungen
der Körperhülle dar, die mit dieser einstückig und von etwa gleicher Wandstärke
wie diese sind, wobei die Ansätze bis auf einen, der den für das Weichstopfen benötigten
Zugang zum Hüllen-Innenraum bildet, geschlossen sind; zweckmäßigerweise ist der
offene Ansatz der Halsansatz. Die Einstückigkeit der Ansätze mit der Körperhülle
stellt in Verbindung mit deren geschloseer Ausführung die Wasserdichtigkeit sicher,
während die geringe Wandstärke der Ansätze das Befestigen des Kopfs sowie der Arme
und Beine erleichtert, da sie bsp. beim Darüberstülpen über diese Teile leichter
zu handhaben sind als ein dickwandiges und daher verhältnismäßig steifes Teil. Außerdem
bewirkt die geringe Wandstärke der Ansätze, daß Kopf, Arme und Beine eine Art Schlenkerbewegung
vollführen, die den Bewegungen eines Babys recht ähnlich sind; um das zu fördern,
sind der Kopf sowie die Arme und Beine gewichtsmäßig hinreichend schwer gehalten,
wodurch auch das Gesamtgewicht der sonst zu leichten Badepuppe realistisch eingestellt
wird.
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Die Auswahl des Halsansatzes als offener Ansatz hat ihre Ursache darin,
daß dieser Ansatz den größten Querschnitt aufweiset und sich deshalb für das Einbringen
des Stopfmaterials in den Hüllen-Innenraum am besten eignet. Selbstverständlich
kann jedoch auch ein anderer Ansatz als offener Ansatz ausgewählt werden.
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Zur Befestigung der Arme und Beine an der Körperhülle empfiehlt es
sich, den geschlossenen Ansatz mit seiner Außenseite über den eine Ringnut aufweisenden
Oberarm- bzw. Oberschenkelbereich zu stülpen und von seiner Innenseite her durch
einen darüber geschobenen, in die Ringnut eingreifenden starren Haltering mt diesem
Bereich zu kuppeln, wobei der Haltering zweckmäßigerweise aus Hartgummi mit Gewebeeinlage
oder aus Stahl besteht.
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Andererseits ist erfindungsgemäß der Kopf mit dem offenen Halsansatz
der Körperhülle über ein Kupplungsteil verbunden. Eine solche Verbindung ist selbstverständlich
auch für die Arme und/oder Beine denkbar; es besteht sogar die Möglichkeit, alle
Ansätze offen auszubilden und dann den Kopf, die Arme iind die Beine jeweils über
ein derartiges Kupplungsteil mit der Körprhülle zu verbinden.
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Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Kllppllmgsteil eine
zylindrische Scheibe darstellt, die an ihren beiden Stimseiten
je
einen über den Scheibenquerschnitt vorstehenden Ringflansch und im dazwischenliegenden
Bereich eine Ringnut aufweist, und daß der Halsansatz des Kopfs eine ringartige
Einschnürung besitzt, die von dem einen Ringflansch rastend hintergriffen und mittels
ihrer Stirnfläche gegen den anderen Ringflansch abgestützt ist.
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In zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung ist der Abstand zwischen
dem rastenden Ringflansch und der Ringnut des Kupplungsteils, in welcher der Halsansatz
der Körperhülle mittels eines Halterings festgelegt ist, kleiner als die Höhe der
Einschnürung des Halsansatzes des Kopfs. Auf diese Weise verschwindet der aus der
Ringnut des Kupplungsteils nach oben gerichtete Uberstand des Halsansatzes der Körperhülle
im Halsansatz des Kopfs und ist deshalb nicht mehr sichtbar.
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Um ganz sicher zu gehen, können die Verbindungsstellen, insbesondere
der Überstand des Halsansatzes der Körperhülle und/oder die in die Ringnuten des
Kupplungsteils oder der Oberarm- bzw.
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Oberschenkelbereiche der Arme bzw. Beine eingreifenden Halteringe,
noch mit einer abdichtenden Versiegelung versehen sein, so daß bei der Herstellung
der Verbindung etwa erfolgte Beschädigungen der Ansätze geschlossen werden. Ähnlich
kann mit zu Entlüftungszwecken vorgenommenen Öffnungen verfahren werden.
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Das zur Gebraichsmuster-Hilfsanmeldung überreichte Modell veranschaulicht
die neuerungsgemäße Badepuppe.