DE3201350C2 - Verfahren zur Herstellung von Acrylfasern mit Antipilling-Eigenschaften - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von Acrylfasern mit Antipilling-EigenschaftenInfo
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Abstract
Acrylfaser, die nach dem Trockenspinnverfahren hergestellt wurde und die als charakteristische Eigenschaften eine Reißfestigkeit von 1,2 bis 2,5 g/denier, eine Knotenfestigkeit [Produkt aus (g/denier) mal (Knotendehnung %)] von 25 oder weniger und einem Schrumpfungsgrad in siedendem Wasser von 5% oder weniger aufweist. Eine solche Faser erhält man indem man eine Spinnlösung aus einem Acrylnitrilpolymer enthaltend 85 Gew.% oder mehr Acrylnitril, trockenverspinnt, die erhaltene Faser in heißem Wasser mit einem Streckverhältnis im Bereich von 1 bis 2 verstreckt, die verstreckte Faser trocknet und entspannen läßt, unter Erhalt einer Faser mit einem Schrumpf von 10 bis 40%, worauf man dann mit einem Streckverhältnis von 1,2 bis 2,3 bei einer Temperatur von 180 bis 210 ° C verstreckt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Acrylfasern mit AntipilHng-Eigenschaften nach dem £i
Oberbegriff des Anspruchs 1, vgl. J P-OS 55-76 108. fi
Es ist bekannt, daß die Knötchen (Pills), die sich beim Tragen von Kleidern bilden, das Aussehen und den Griff |j
solcher Kleidung verschlechtern. Das Auftreten von Pills ist besonders erheblich bei Acrylfasern, weil diese ^J
hauptsächlich auf dem Gebiet von gewirkten Materialien verwendet werden und es besteht ein großes Bedürf- v :
nis, eine Maßnahme zu finden, durch welche der Pilling-Effekt bei Acrylfasern verhindert werden kann.
Zahlreiche Verfahren sind schon vorgeschlagen worden, um das Auftreten von Pilling zu verhindern. Die
hierfür bekannten Verfahren können grob eingeteilt werden in Verfahren, die das Auftreten eines Flors, der der ?,
hierfür bekannten Verfahren können grob eingeteilt werden in Verfahren, die das Auftreten eines Flors, der der ?,
Hauptgrund für das Pilling ist, verhindern und in Verfahren, bei denen der gebildete Flor abfällt, bevor er ,
Knötchen bilden kann.
Allgemein gesagt ist das erstere Verfahren schlecht hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Antipilüng-Eigen- ",!
schäften und außerdem ist das Verfahren hinsichtlich der Struktur oder der Texturierung des textlien Gewebes ;
beschränkt und deshalb kann man keine weite Anwendung erwarten. Um Textilien vorteilhafte Antipilling-Ei- ti
genschaften zu verleihen, ist das andere Verfahren, d. h. das Verfahren, bei dem man den Flor abfallen läßt, bevor |
er sich verwirrt und Knötchen bildet, wirksamer. j; j
Als konkretes Verfahren hierfür hat man schon Verfahren mit niedriger Verstreckung in der Herstellungsstufe ^
der Fasern angewendet oder lokale Defekte in den Fasern angebracht, um die Festigkeit der Fasern zu j§
vermindern. Obwohl man in vielen Fällen die praktisch erwünschten Antipüling-Eigenschaften mittels dieser i|
Verfahren erzielen kann, haben diese Verfahren jedoch den großen Nachteil, daß die Verminderung der |ί
Faserfestigkeit eine Verschlechterung in der Verarbeitbarkeit oder Verspinnbarkeit bedingt und zum Teil auch |
Flugabfall verursacht und weiterhin die Ungleichkeit des Garns erhöht wird und die Festigkeit des gesponnenen ',;!
Garns abnimmt. Dadurch verschlechtert sich die Produktqualität und die Verarbeitbarkeit wird erschwert. Ά
Nachfolgend werden folgende Begriffe verwendet: E
Die Reißfestigkeit, ausgedrückt in g/dtex. wird mit DS abgekürzt.
Die Knotenfestigkeit wird ausgedrückt durch das Produkt DKS χ DKE (g/dtex χ %), wobei DKS die :
Reißfestigkeit und DKE die Knotendehnung bedeuten. Die Messungen wurden gemäß ASTM D-3217-79 !;
durchgeführt. :
Der Schrumpfungsgrad in siedendem Wasser wird als BWS (%) bezeichnet. ■■;
Ein Verfahren zur Herstellung von Antipilling-Fasern mit einer ausreichenden Festigkeit und Dehnung und <v
mit guter Verarbeitbarkeit aus Acrylfasern, die nach einem Trockenspinnverfahren erhalten wurden, wird in der <■
eingangs zitierten JP-OS 55-76 108 beschrieben. -'...
Bei diesem Verfahren wird eine Spinnlösung aus einem Acrylnitrilpolymer, enthaltend 85 Gew.-% oder mehr \
an Acrylnitril, trocken versponnen, die gebildete und verstreckte Faser wird gewaschen, die gewaschene Faser ■
wird in heißem Wasser entweder nach dem Waschen oder gleichzeitig mit dem Waschen in einem wirksamen
so Streckverhältnis (wirksames Streckverhältnis = angewendetes Streckverhältnis/maximales Streckverhältnis ;
so Streckverhältnis (wirksames Streckverhältnis = angewendetes Streckverhältnis/maximales Streckverhältnis ;
unmittelbar vor dem Bruch der Faser beim Strecken) im Bereich von 0,35 bis 0,8 gestreckt und dann wird das
Garn getrocknet, entspannen gelassen und wärmebehandelt, um ihm einen Schrumpf von 5 bis 40% zu verleihen
und anschließend erfolgt eine Streckung um das 1,2- bis 2,3fache bei einer Temperatur von 160 bis 200° C. Dann
erfolgt eine Behandlung bei konstanter Länge bei einer Temperatur, die oberhalb der Strecktemperatur liegt.
Obwohl dieses Verfahren ziemlich wirksam ist, um die AntipilHng-Eigenschaften zu verbessern, beinhaltet es
jedoch ein Verstrecken mit einem effektiven bzw. wirksamen Streckverhältnis von 0,35 bis 0,8 und ein zusätzliches Verstrecken, so daß im Gesamtverfahren das Streckverhältnis ziemlich hoch wird. Infolgedessen wird der
DS zu hoch, um befriedigende Antipüling-Eigenschaften zu ergeben und ein Garnbruch findet beim Wiederversrrecken häufig statt und es können weiterhin Schwierigkeiten, wie eine Verschlechterung der Anfärbbarkeit,
eintreten. Weiterhin wird der BWS der Fasern häufig höher und die Antipüling-Eigenschaften nach der Wasserbehandlung werden schlechter. Das bedeutet, daß dieses Verfahren noch zahlreiche Probleme beinhaltet, die
gelöst werden müssen.
Garn getrocknet, entspannen gelassen und wärmebehandelt, um ihm einen Schrumpf von 5 bis 40% zu verleihen
und anschließend erfolgt eine Streckung um das 1,2- bis 2,3fache bei einer Temperatur von 160 bis 200° C. Dann
erfolgt eine Behandlung bei konstanter Länge bei einer Temperatur, die oberhalb der Strecktemperatur liegt.
Obwohl dieses Verfahren ziemlich wirksam ist, um die AntipilHng-Eigenschaften zu verbessern, beinhaltet es
jedoch ein Verstrecken mit einem effektiven bzw. wirksamen Streckverhältnis von 0,35 bis 0,8 und ein zusätzliches Verstrecken, so daß im Gesamtverfahren das Streckverhältnis ziemlich hoch wird. Infolgedessen wird der
DS zu hoch, um befriedigende Antipüling-Eigenschaften zu ergeben und ein Garnbruch findet beim Wiederversrrecken häufig statt und es können weiterhin Schwierigkeiten, wie eine Verschlechterung der Anfärbbarkeit,
eintreten. Weiterhin wird der BWS der Fasern häufig höher und die Antipüling-Eigenschaften nach der Wasserbehandlung werden schlechter. Das bedeutet, daß dieses Verfahren noch zahlreiche Probleme beinhaltet, die
gelöst werden müssen.
Aus der US-PS 35 60 603 ist weiterhin ein Verfahren zur Herstellung von pillbeständigen Acrylnitrüfasern
nach dem Trockenspinnverfahren bekannt, bei dem eine Spinnlösung aus einem Acrylnitrilpolymer, enthaltend
85% oder mehr Acrylnitril, trocken versponnen wird und die ersponnene Faser dann um 120 bis 450% verstreckt
wird. Anschließend wird die verstreckte Faser um 2 bis 40% der Länge unter Spannung schrumpfen gelassen.
nach dem Trockenspinnverfahren bekannt, bei dem eine Spinnlösung aus einem Acrylnitrilpolymer, enthaltend
85% oder mehr Acrylnitril, trocken versponnen wird und die ersponnene Faser dann um 120 bis 450% verstreckt
wird. Anschließend wird die verstreckte Faser um 2 bis 40% der Länge unter Spannung schrumpfen gelassen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs genannten Art zur Herstellung von Acrylfasern mit
weiter verbesserten Antipüling-Eigenschaften bereitzustellen. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden
weiter verbesserten Antipüling-Eigenschaften bereitzustellen. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden
32 Ol 350
Merkmaie gemäß dem Patentanspruch gelöst
Erfindungsgemäß wird somit der Verstreckungsgrad beim Verstrecken in heißem Wasser auf das 1 - bis 2fache
eingestellt, und eine Wärmebehandlung im Anschluß an die zweite Verstreckung, wie beim Verfahren nach der
JA-OS 55-76 108, ist nicht notwendig.
Das erfindungsgemäß verwendete Acrylnitrilpolymer muß wenigstens 85 Gew.-% Acrylnitril enthalten. Ist s
der Gehalt an Acrylnitril niedriger als der vorerwähnte Wert, so werden die Fasereigenschaften, wie sie für
Bekleidungsfasern erforderlich sind, insbesondere die Formstabilität unerwünscht niedrig. Geeignete copolymerisierbare
Monomere sind Acrylsäure- oder Methacrylsäureester wie Methylacrylat, Methylmethacrylat und
dergleichen sowie Vinylacetat, Styrol und Acrylamid. Der Grad der Copolymerisation dieser Comonomere
beträgt 3 bis 10 Gew.-% in üblichen Fällen. Zur Verbesserung der Anfärbbarkeit kann man Acrylsäure, Methacrylsäure,
Allylsulfonsäure, Methallylsulfonsäure, Vinylbenzolsulfonsäure und deren Sulfonate, Dimethylaminoethylacrylat
und -methacrylat, Vinylpyridin und dergleichen copolymerisieren. Der Anteil an diesen Copolymeren
bei der Copolymerisation beträgt im allgemeinen 3 Gew.-% oder weniger.
Diese Polymeren kann man nach allen Verfahren herstellen, zum Beispiel durch übliche Suspensionspolymerisation,
Lösungspolymerisation oder Emulsionspolymerisation. Der Polymerisationsgrad der Polymeren liegt
vorzugsweise im Bereich von 0,10 bis 0,20, ausgedrückt durch die spezifische Viskosität (gemessen bei 25° C,
nachdem man 0,1 g des Polymeren in 100 ml Dimethylformamid, enthaltend 0,1 N Natriumrhodanat gelöst hat).
Die Spinnlösung des Polymers erhält man, indem man das Polymer in einem üblichen Lösungsmittel für ein
Acrylnitrilpolymer, wie Dimethylformamid, Dimethylacetamid, Dimethylsulfoxid und dergleichen auflöst, wobei
die Konzentration des Polymers 20 bis 40 Gew.-°/o beträgt.
Das Trockenverspinnen kann in bekannter Weise durchgeführt werden. Hierzu wird die vorerwähnte Spinnlösung
durch eine Spinndüse in die Luft oder in ein Inertgas mit einer höheren Temperatur versponnen und das
Lösungsmittel wird in einer geeigneten Menge abgedampft, wobei man dann ein unverstrecktes Garn erhält. Die
Menge an restlichem Lösungsmittel in dem unverstreckten Garn beträgt 10 bis 30 Gew.-°/o, bezogen auf das
Gewicht des Polymers.
Das unverstreckte Garn wird an einer primären Verstreckung in heißem Wasser mit einem Streckverhältnis
vom 1- bis 2fachen unterworfen. Die Strecktemperatur beträgt 80 bis 1003C und vorzugsweise 950C oder mehr.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, daß das Streckverhältnis so eingestellt werden muß, daß
es in einem Wert innerhalb des vorerwähnten Bereiches fällt. Es besteht die Tendenz, daß ein höheres Streckverhältnis
höhere Werte von DS und DKS χ DKE ergibt. Übersteigt es das 2fache, dann kann man keine Faser
erhalten, die der Bedingung entspricht, daß das DS 2,22 g/dtex oder weniger und DKS χ DKE 22,2 oder
weniger betragen soll und infolgedessen erzielt man keine wünschenswerten Antipilling-Eigenschaften. Ein
niedrigeres Streckverhältnis ergibt bessere Antipilling-Eigenschaften. Selbstverständlich kann man bei einem
Streckverhältnis von weniger als dem 1 fachen einem Faserstrang keine geeignete Spannung geben und dies
ergibt eine schlechtere Spinnverarbeitbarkeit.
Das unverstreckte Garn wird mit heißem Wasser entweder gleichzeitig mit dem vorerwähnten Verstrecken
oder vorher oder danach gewaschen. Die Temperatur des heißen Wassers beträgt vorzugsweise 80 bis 1000C.
Nach dem Waschen beträgt die Menge des Restlösungsmittels im Garn im allgemeinen 2% oder weniger. Der
verstreckte und gewaschene Strang wird anschließend getrocknet und entspannen gelassen. Obwohl die Art des
Trocknens und Entspannens nicht kritisch ist, wird ein Verfahren bevorzugt, bei dem man den Strang nach dem
Verstrecken und Waschen mit Heißluft mit einer relativen Feuchte von 10 bis 40% und einer Temperatur von
130 bis 1600C im spannungsfreien Zustand behandelt, um das Trocknen und Relaxieren auf diese Weise
gleichzeitig vorzunehmen.
Bei der Entspannungsbehandlung schrumpft der Strang um 10 bis 40%.
Der einer Trockenbehandlung und Entspannungsbehandlung unterworfene Strang wird ein zweites Mal bei
einer Temperatur von 180 bis 2100C mit einem Streckverhältnis entsprechend dem 1,2- bis 2,3fachen und
vorzugsweise 1,2- bis l,8fachen verstreckt. Dadurch wird dem Strang eine Festigkeit verliehen, die für die
Nachbehandlung, zum Beispiel ein Spinnverfahren, erforderlich ist und zur gleichen Zeit vermindert sich der
Wert von DKS χ DKE erheblich, wodurch die Antipilling-Eigenschaften verbessert werden. Das Verstrecken
wird zwischen geheizten, heißen Walzen, auf einer Heizplatte oder in überhitzten Dampf vorgenommen. Wenn
die Verstreckungstemperatur niedriger als 1800C beträgt, dann übersteigt der BWS der Faser oder des ersponnenen
Garns 5% und der Wert von DKS χ DKE nimmt bei der in der nachfolgenden Verarbeitungsstufe
erfolgenden Heißwasserbehandlung zu und dann kann man die beabsichtigten Antipilling-Eigenschaften nicht
erzielen. Wenn andererseits die Verstreckungstemperatur 2100C übersteigt, dann verfärben sich die Fasern oder
es findet eine Verschmelzung zwischen einzelnen Fasern statt, wodurch deren Gebrauchswert verschlechtert
wird.
Als zweites Streckverhältnis wendet man einen Wert der im Bereich von dem 1,2- bis 2,3fachen fällt, an. Ist das
Verhältnis niedriger als das l,2fache, dann ist DS der erhaltenen Faser kleiner als 1,07 g/dtex oder DKS χ DKE
der Faser ist größer als 22,2 und die Verarbeitbarkeit beim Verspinnen verschlechtert sich, oder die Antipilling-Eigenschaften
werden schlechter, selbst wenn die Verspinnbarkeit gut ist, so daß man das Ziel der Erfindung
nicht erreichen kann. Wenn andererseits das Streckverhältnis das 2,3fache übersteigt, dann übersteigt DS
2,22 g/dtex oder DKS χ DKE übersteigt 22,2, so daß man die beabsichtigten Antipilling-Eigenschaften nicht in
jedem Fall erzielen kann.
Die vorerwähnten Verfahrensbedingungen stehen alle in naher Beziehung zueinander und man kann das Ziel
der Erfindung nur erreichen, wenn alle Bedingungen erfüllt werden.
Die nach dem vorerwähnten Herstellungsverfahren erhaltenen Fasern haben immer gleichzeitig die Eigenschaften,
daß DS 1,07 bis 2,22 g/dtex, DKS χ DKE 22,2 oder weniger und die Schrumpfung in siedendem
Wasser 5% oder weniger beträgt.
32 Ol 350
Bei den üblichen trocken versponnenen Acrylfasern übersteigt DKS χ DKE 22,2, wenn DS in den Bereich
von 1,07 bis 2,22 g/dtex fällt Obwohl einige Ausnahmen möglich sind, bei denen DS und DKS χ DKE beide in
den vorerwähnten Bereich bei einigen hochbausch-behandelten Garnen und dergleichen fällt, übersteigt der
Schrumpf in siedendem Wasser (BWS) in solchen Fällen 5%.
In den Beispielen werden die Bedingungen für das Hersteliungsverfahren auf verschiedene Weise variiert, um
Fasern zu erhalten, die unterschiedliche Werte von DS, DKS χ DKE und BWS haben. Die Überprüfung der
Antipilling-Eigenschaften der so erhaltenen Fasern ergab folgende Ergebnisse:
Die Verarbeitbarkeit, zum Beispiel die Verarbeitbarkeit beim Verspinnen, wird hauptsächlich durch DS
beeinflußt und man kann eine gute Vtrspinnoarkeit nicht erzielen, wenn DS kleiner als 1,07 g/dtex ist. Die
ίο Antipilling-Eigenschaften werden hauptsächlich vom DS und DKS χ DKE bestimmt und man kann keine guten
Antipilling-Eigenschaften erzielen, wenn DS 2,22 g/dtex oder weniger und DKS χ DKE 22,2 oder weniger ist
Es wurde weiterhin festgestellt, daß selbst bei einer Faser, bei welcher DS 1,34 bis 2,22 g/dtex und
DKS χ DKE 22,2 oder weniger beträgt DS kleiner als 1,07 g/dtex oder KDS χ DKE größer als 22,2 nach einer
Behandlung in siedendem Wasser, wie beim Färben und dergleichen, wird, wenn BWS höher als 5% ist
Infolgedessen stehen die vorerwähnten Bereiche von DS, DKS χ DKE und BWS in enger gemeinsamer Beziehung. Ein Fall, bei dem auch nur einer der Werte außerhalb des angegebenen Bereiches liegt, liegt nicht im Umfang der Erfindung.
Infolgedessen stehen die vorerwähnten Bereiche von DS, DKS χ DKE und BWS in enger gemeinsamer Beziehung. Ein Fall, bei dem auch nur einer der Werte außerhalb des angegebenen Bereiches liegt, liegt nicht im Umfang der Erfindung.
Die Erfindung wird nachfolgend in den Beispielen näher erläutert
Die Messung der Antipilling-Eigenschaften wurde durchgeführt nach Methode A (60 Upm, nach 5 Stunden)
unter Verwendung einer ICI-Typ Prüfmaschine gemäß JIS 1-1076 (1937) und die Ergebnisse wurden in Grade
von 1 bis 5 eingeteilt, in Abhängigkeit der Veränderung des Aussehens des gewirkten Stoffes (nachfolgend als
ICI-Antipillingtest bezeichnet).
Der Ausdruck »Fasern weisen gute Antipilling-Eigenschaften auf« wird für Fasern verwendet, die nach dem
ICI-Antipillingtest Grad 3 oder höher haben.
Die Proben eines gewirkten Stoffes für den vorliegenden Test wurden hergestellt, indem man Stapelfasern
verspannt und ein Nm 48 Einzelgarn herstellte und das letztere zu einem Gewirke von etwa 180 g/m2 mit einer
Wirkmaschine verarbeitete.
In einen mit einem Rührer ausgerüsteten Polymerisationsreaktor wurden kontinuierlich 93,5 Teile Acrylnitril,
6 Teile Methylacrylat, 0,5 Teile Natriummethallylsulfonat, 400 Teile Wasser, 0,55 Teile Ammoniumpersulfat, 4,4
Teile Natriumhydrogensulfit und Schwefelsäure zugegeben und die Polymerisation wurde bei einer Temperatur
von 550C durchgeführt. Die Menge der zugegebenen Schwefelsäure wurde so überwacht, daß ein pH-Wert von
3,0 aufrechterhalten wurde. Das gebildete Polymer wurde gründlich gewaschen und dann getrocknet. Das
Polymer wurde dann in Dimethylformamid bei 5O0C unter ausreichendem Rühren und unter Erhalt einer
Spinnlösung mit einer Konzentration von 30% gelöst. Diese Lösung wurde auf 1300C erwärmt und dann durch
eine Spinndüse (Lochzahl 600, Lochdurchmesser 0,15 mm) in ein Inertgas, das auf 200°C erwärmt war, versponnen,
wobei man ein unverstrecktes Garn erhielt. Das unverstreckte Garn wurde in siedendem Wasser einer
primären Verstreckung mit einem 1- bis 6fachen Streckverhältnis unterworfen und dann in siedendem Wasser
gewaschen und die gebildeten Stränge wurden dann getrocknet und ohne Spannung bei einer relativen Feuchte
von 10 bis 40% und einer Temperatur von 130 bis 1600C entspannen gelassen. Einige der Stränge wurden einer
zweiten Verstreckung mit einem 1,0- bis 2,5fachen Streckverhältnis mittels Dampf auf Heißwalzen im Bereich
von 100 bis 2300C unterworfen,
Durch Veränderung der Kombination des Streckverhältnisses beim primären Verstrecken und der Temperatur
und des Streckverhältnisses beim zweiten Verstrecken wurden die in Tabelle 1 gezeigten Fasern mit
unterschiedlichen Eigenschaften erhalten. In allen Fällen betrug die Stärke der Einzelfasern annähernd 2 denier
(0,22 tex).
DS, DKS χ DKE und BWS der Faser wurde gemessen und außerdem wurden die Fasern auf eine Länge von
so 51 mm geschnitten und unter Erhalt eines Nm 48 gesponnenen Garns versponnen. Die Verspinnbarkeit wurde
hinsichtlich der Menge an Abfallfasern beim Kardieren bewertet; Produkte, die eine Menge an Abfallfasern von
0,3% oder weniger ergaben, wurden als »gut« bezeichnet und solche, die eine größere Menge an Abfallfasern
ergaben, als »nicht gut«.
Das ersponnene Garn wurde dann in siedendem Wasser bei 1000C während 60 Minuten mit 2%, bezogen auf
das Gewicht der Faser, mit Cathilon Blue CE RLH als Farbstoff gefärbt.
Die gefärbten Garne wurden zu »ponti roma«-Gewirken verarbeitet und die Antipilling-Eigenschaften wurden
nach dem vorerwähnten ICI-Antipillingtest untersucht.
Die Beziehungen zwischen DS, DKS χ DKE, BWS, Spinnverarbeitbarkeit und ICI-Antipilling-Eigenschaften
der Fasern in einer Reihenuntersuchung werden in Tabelle 1 zusammengefaßt.
Aus Tabelle 1 geht hervor, daß Fasern, die gleichzeitig die Bedingung erfüllen, daß DS in einem Bereich von
1,07 bis 2,22 g/dtex, DKS χ DKE 22,2 oder weniger (g/dtex χ %) und BWS 5% oder weniger beträgt, eine gute
Verarbeitbarkeit und gute Antipilling-Eigenschaften aufweisen.
32 Ol 350
| Nr. | DS | DKS χ DKE | BWS | Spinnverarbeit- | ICI-Anti- | Bemerkung |
| (g/denier) | (g/denier | (%) | barkeit | pillingtest | ||
| (1 den | χ Vo) | (Grad) | ||||
| = 1,11 dtex) |
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
12
13
14
15
16
17
18
19
20
2,5
23
1,5
23
1,5
4,2
3,0
3,0
2,4
1,7
1,6
1,4
1,2
1,1
1,0
0,9
2,8
2,3
2,0
1,8
1,6
3,0
3,0
2,4
1,7
1,6
1,4
1,2
1,1
1,0
0,9
2,8
2,3
2,0
1,8
1,6
60 52 30 40 29 25 31 25 14 18 21 25 40 23 43 10 21 25 18 20
0 gut 1 Vergleichsbeispiel
1 gut 1 Vergleichsbeispiel
0 gut 1 Vergleichsbeispiel
1 gut 1 Vergleichsbeispiel 0 gut 1 Vergleichsbeispiel 0 gut 2 Vergleichsbeispiel
0 gut 1 Vergleichsbeispiel
0 gut 3 erfindungsgemäSes Beispiel
1 gut 4 erfindungsgemäßes Beispiel 1 gut 4 erfindungsgemäßes Beispiel
0 gut 4 erfindungsgemäßes Beispiel 0 gut 4 erfindungsgemäßes Beispiel 0 nicht gut 3 Vergleichsbeispiel
0 nicht gut 4 Vergleichsbeispiel
0 nicht gut 4 Vergleichsbeispiel
10 gut 2 Vergleichsbeispiel
14 gut 2 Vergleichsbeispiel
7 gut 3 Vergleichsbeispiel
4 gut 4 erfindungsgemäßes Beispiel
3 gut 4 erfindungsgemäßes Beispiel
Bei den Versuchen Nr. 13,14 und 15, bei denen DS kleiner als 1,07 g/dtex ist, ist die Spinnverarbeitbarkeit nicht
gut. Bei Versuchen 1, 5, 6, 7 und 16, bei denen DS größer als 2,22 g/dtex ist, werden keine befriedigenden
Antipilling-Eigenschaften erzielt, obwohl die Verspinnbarkeit gut ist.
Bei den Versuchen 1,2,3 und 4, bei denen DKS χ DKE größer als 22,2 ist, obwohl DS im Bereich von 1,07 bis
2,22 g/dtex ist, sind die Antipilling-Eigenschaften nicht gut.
Bei Versuchen 17 und 18, bei denen der Schrumpfungsgrad in siedendem Wasser mehr als 5% beträgt, obwohl
DS im Bereich von 1,07 bis 2,22 g/dtex und DKS χ DKE weniger als 22,2 beträgt, konnten keine guten
Antipilling-Eigenschaften erhalten werden.
Nach dem gleichen Verfahren wie im Beispiel 1 wurden unverstreckte Garne einer Primärverstreckung in
heißem Wasser, wie in Tabelle 2 angegeben, unterworfen und dann gefärbt und ohne Spannung entspannen
gelassen unter Erhalt eines Schrumpfes von 10 bis 40%. Die erzielten Stränge wurden dann einer zweiten
Verstreckung auf Heißwalzen von 19O0C mit den in Tabelle 2 angegebenen Streckverhältnissen unterworfen.
DS, DKS χ DKE und BWS der Fasern wurde dann gemessen und die Ergebnisse werden in Tabelle 2 gezeigt.
Alle Fasern hatten eine Endstärke im Bereich von 2,22 bis 3,33 dtex.
| Tabelle | 2 | Streck | 32 | DS | 01 350 | BWS | Bemerkung | |
| Nr. | Streck | verhältnis | (g/denier) | (O/o) | ||||
| verhältnis | beim | (1 den | DKS χ DKE | |||||
| beim | sekundären | & 1,11 dtex) | (g/denier χ %) | |||||
| primären | Verstrecken | |||||||
| Verstrecken | 1,0 | 0,9 | -2 | Vergleichsbeispiel { | ||||
| 1 | 1.0 | 1,2 | 1,2 | -1 | erfindungsgemäßes Beispiel | |||
| 2 | 1,0 | 1,5 | 1,4 | 30 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | ||
| 10 | 3 | 1,0 | 1,8 | 1,8 | 25 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel ; | |
| 4 | 1,0 | 2,3 | 2,4 | 22 | 1 | erfindungsgemäßes Beispiel | ||
| 5 | 1,0 | 2,5 | 2,8 | 24 | 1 | Vergleichsbeispiel | ||
| 6 | 1,0 | 1,0 | 1,1 | 20 | 0 | Vergleichsbeispiei | ||
| 7 | 1.5 | 1,2 | 1,5 | 15 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | ||
| 15 | δ | 1.5 | 1,8 | 2,0 | 30 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | |
| 9 | 1.5 | 2,3 | 2,4 | 23 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | ||
| 10 | 1,5 | 2,5 | 2,8 | 15 | 2 | Vergleichsbeispiel | ||
| 11 | 1,5 | 1,0 | 1,5 | 13 | 0 | Vergleichsbeispiel | ||
| 12 | 2,0 | 1,2 | 1,5 | 12 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | ||
| 20 | 13 | 2,0 | 1,8 | 2,1 | 40 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | |
| 14 | 2,0 | 2,3 | 2,5 | 22 | 1 | erfindungsgemäßes Beispiel | ||
| 15 | 2,0 | 2,5 | 3,2 | 18 | 1 | Vergleichsbeispiel | ||
| 16 | 2,0 | 1,0 | 1,8 | 18 | 0 | Vergleichsbeispiei | ||
| 17 | 2,5 | 1,2 | 2,6 | 15 | 0 | Vergleichsbeispiei | ||
| 25 | 18 | 2,5 | 1,5 | 3,0 | 30 | 2 | Vergleichsbeispiel | |
| 19 | 2,5 | 18 | ||||||
| 15 | ||||||||
Aus Tabelle 2 geht hervor, daß bei den Versuchen 17, 18 und 19, bei denen das Streckverhältnis bei primärer
Verstreckung mehr als 2 betrug, DS größer als 2,22 g/dtex oder DKS χ DKE größer als 22,2 war.
Obwohl versuchsweise ein Streckverhältnis von kleiner als 1 in einigen Ansätzen beim primären Verstrecken
angewendet wurde, konnte man den Strängen keine ausreichende Spannung geben, so daß ein befriedigendes
Ergebnis nicht erzielt wurde.
Bei den Versuchen 1, 7,12 und 17, bei denen das Streckverhältnis beim sekundären Verstrecken kleiner als 1,2
war, war DS kleiner als 1,07 g/dtex oder DKS χ DKE größer als 22,2.
Bei den Versuchen 6,11 und 16, bei denen das Streckverhältnis beim sekundären Verstrecken größer als 2,3,
war DS immer größer als 2,22 g/dtex. Bei dem Versuch 16, bei dem das Streckverhältnis beim primären
Verstrecken und das Streckverhältnis beim sekundären Verstrecken in beiden Fällen hoch war, fand beim
sekundären Verstrecken häufig Garnbruch statt.
Die obigen Ergebnisse zeigen, daß man einen DS-Wert von 1,07 bis 2,22 g/dtex und DKSx DKE-Wert von
22,2 oder weniger nur erreicht, wenn das Streckverhältnis beim primären Verstrecken 1 bis 2 beträgt und
gleichzeitig das Streckverhältnis beim sekundären Verstrecken 1,2 bis 2,3 beträgt. BWS war in allen Fällen
kleiner als 5%. Die Fasern wurden nach dem gleichen Verfahren wie im Beispiel 1 versponnen und zu einem
Gewirk verarbeitet und die Antipiiiing-Eigenschaften der Stoffe wurden untersucht. Als Ergebnis wurde festgestellt,
daß die Verspinnbarkeit in allen Fällen gut war. Auch der ICI-Antipillingtest ergab die Bewertung 3 oder
höher.
Stränge wurden verstreckt, indem man das Verfahren im Versuch 9 von Tabelle 2, Beispiel 2 wiederholte, mit
der Ausnahme, daß die Temperatur beim sekundären Verstrecken auf den in Tabelle 3 gezeigten Wert eingestellt
wurde, indem man die Temperatur der Heißwalzen veränderte. Es wurde auch versucht, die Verstreckung
durchzuführen, indem man Wasserdampf in eine Kammer mit einer Länge von 3 m, die sich zwischen den
Walzen befand, auf den Strang einwirken ließ, anstelle, daß man die Walzen erwärmte. In diesem Fall betrug die
Temperatur des Stranges 95 bis 1050C.
DS, DKS χ DKE und BWS der so erhaltenen Fasern wurden gemessen und die Ergebnisse werden in Tabelle
3 gezeigt
| 3 | DS | 32 01 350 | ,11 dtex) | 15 | BWS | Bemerkung | 5 | |
| Tabelle | Temperatur bei der | (g/denier) | 18 | W | ||||
| Nr. | sekundären Verstreckung | (1 den = 1 | DKS χ DKE | 15 | ||||
| CQ | 2,0 | (g/denier χ %) | 10 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | |||
| 190 | 2,0 | 15 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | 10 | |||
| 1 | 180 | 2,2 | 14 | 6 | Vergleichsbeispiel | |||
| 2 | 170 | 2,4 | 14 | 15 | Vergleichsbeispiel | |||
| 3 | 150 | 2,0 | 10 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | |||
| 4 | 200 | 2,0 | 13 | 0 | erfindungsgemäßes Beispiel | |||
| 5 | 210 | 1,9 | 23 | 0 | Vergleichsbeispiel | 15 | ||
| 6 | 220 | 1,7 | 25 | 0 | Vergleichsbeispiel | |||
| 7 | 230 | 2,5 | 35 | Vergleichsbeispiel | ||||
| 8 | 95-105 Wasserdampf | 1,5 | 26 | Vergleichsbeispiel | ||||
| 10 | 95-105') | 1,2 | 9 | Vergleichsbeispiel | ||||
| 11 | 95-105 2) | |||||||
| 12 | ||||||||
') Streckverhältnis beim sekundären Verstrecken: 1,5. 2) Streckverhältnis beim sekundären Verstrecken: 1,2.
Aus Tabelle 3 geht hervor, daß bei den Ansätzen, bei denen die Temperatur beim sekundären Verstrecken
weniger als 180°C betrug, BWS größer als 5% war. Obwohl bei diesen Ansätzen die Ergebnisse des ICI-Antipillingtest
gut waren, wenn keine Behandlung in siedendem Wasser erfolgte, vielen die Antipilling-Eigenschaften
auf die Bewertung 2 oder darunter ab, nachdem die gleiche Färbe- und Warmwasserbehandlung wie in Beispiel 1
durchgeführt wurde. Wenn andererseits, wie bei den Versuchen 7 und 8 die Temperatur beim sekundären
Verstrecken höher als 210° C war, fand eine Verfärbung aufgrund der hohen Temperatur und häufiger Garnbruch
statt, so daß das Verfahren technisch nicht durchgeführt werden konnte. Wenn die Temperatur beim
sekundären Verstrecken im Bereich von 180 bis 21O0C lag, traten die vorerwähnten Schwierigkeiten bei keinem
Ansatz auf und das Ergebnis des ICI-Antipillingtests war gleichfalls gut.
Diese Ergebnisse wurden bei allen Fasern festgestellt, bei denen das Streckverhältnis bei der primären
Verstreckung 1 bis 2 betrug.
Eine rohe Spinnlösung wurde hergestellt, indem man 70 Teile des gleichen Polymers wie in Beispiel 1 und 30
Teile Vinylchlorid zu 120 Teilen Dimethylformamid gab und eine ausreichende Zeit bei einer Temperatur von
50° C rührte. Die Spinnlösung wurde wie in Beispiel 1 versponnen und das unverstreckte Garn wurde primär mit
einem Streckverhältnis von 1,2 in siedendem Wasser verstreckt und dann getrocknet und entspannen gelassen.
Der Schrumpfungsgrad der Faser beim Entspannen betrug 25 bis 30%. Anschließend wurde versucht, bei einer
zweiten Verstreckung den Strang mit einem Streckverhältnis von 1,5 bis 1,8 auf Heißwalzen mit einer Temperatur
von 190° C zu verstrecken. Dabei fand jedoch ein erheblicher Garnbruch statt, so daß die Untersuchung
abgebrochen wurde.
Wurde der gleiche Versuch durchgeführt unter Verwendung von 15 Teilen Vinylchlorid, so traten die vorerwähnten
Schwierigkeiten nicht auf und die Ziele der Erfindung konnten erreicht werden.
20
25
35
40
45
50
55
Claims (1)
- 32 Ol 350 1Patentanspruch: ||,Verfahren zur Herstellung von Acrylfasern mit AntipilHng-Eigenschaften mit einem Produkt aus Knoten- kfestigkeit (g/dtex) mal Knotendehnung (%) von 22,2 oder weniger und einem Schrumpfungsgrad in sieden- 8dem Wasser von 5% oder weniger, durch Trockenverspinnen einer Spinnlösung aus einem Acrylnitrilpoly- p·mer mit einem Gehalt von 85% oder mehr an einpolymerisiertem Acrylnitril, Verstrecken der erhaltenen §|Fasern in heißem Wasser, Trocknen und Entspannen der Fasern unter Ausbildung eines Schrumpfes von 10 ήbis 40% und anschließendem Verstrecken bei einer Temperatur von 180 bis 2100C um das 1,2- bis 2,3fache, |fdadurch gekennzeichnet, daß man den Verstreckungsgrad bei dem Verstrecken in heißem Wasser ^auf das 1- bis 2fache einstellt, und daß die erhaltenen Acrylfasern eine Reißfestigkeit von 1,07 bis 2,22 g/dtex Maufweisen. If
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3201350A1 DE3201350A1 (de) | 1982-08-19 |
| DE3201350C2 true DE3201350C2 (de) | 1986-06-12 |
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|---|---|---|---|
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