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Atraumatische Spinalkanüle
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Die Erfindung bezieht sich auf eine atraumatische Spinalkanüle mit
einer Einstechspitze, bestehend aus einer Metallkanüle mit einer endständigen Öffnung
und einem das Kanülenlumen ausfüllenden, die Öffnung verschließenden Mandrin aus
Metall, wobei Metallkanüle und Mandrin zusammensteckbare Griffteile aufweisen.
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Die Punktion des Spinalkanals verlangt nach einer möglichst wenig
gewebetraumatisierenden Spinalkanüle, um den Austritt von Liquor cerebrospinalis
nach der Punktion zu vermeiden. Es wurde versucht, Gewebeverletzungen durch einen
möglichst geringen Durchmesser der Spinalkanüle zu verringern. Auch ist es bekannt,
Spinalkanülen ohne Schneiden an der Einstechspitze zu verwenden. Beispiele solcher
bekannten Spinalkanülen sind in der Praxis unter den Namen bQuincke Nadel" und "Whitacre
Nadel" bekannt. Die Einstechspitze der Quincke Nadel" ist exzentrisch angeordnet,
d.h. sie
liegt auf dem Umfang der Metallkanüle und entsteht durch
einseitige Abschrägung des Metallkanülenendes-. Eine Abschrägung weist auch das
Ende des in der Metallkanüle steckenden Mandrins auf,das mit der endständigen Öffnung
der Metallkanüle bündig abschließt. Die Einstechspitze der "Whitacre Nadel" ist
gerundet. Sie wird als "Bleistiftspitze" bezeichnet und liegt konzentrisch auf der
Längsachse der Spinalkanüle. Die Einstechspitze bildet das geschlossene Ende der
Metallkanüle und als Öffnung dient ein Loch in der Seitenwand kurz hinter der Spitze.
Das Prinzip der letzteren Spinalkanüle ist es, kein Gewebsstück auszustanzen, sondern
nur durch Verdrängung der Bindegewebsfasern ein Loch zu formen, das sich nach Entfernen
der Spinalkanüle wieder verschließt. Obwohl die "Whitacre Nadel" sich aufgrund ihrer
zentral angeordneten Einstechspitze vom Anwender sicherer plazieren läßt als die
"Quincke Nadel" mit außermittiger Einstechspitze, hat die Whitacre Nadel" den Nachteil,
daß die Spinalkanüle tiefer eingeführt werden muß als die Spinalkanüle mit endständiger
Öffnung und daß die Lage der seitlichen Öffnung uneindeutig sein kann, wenn ein
Teil der Öffnung schon im Spinalraum liegt, ein anderer Teil der Öffnung sich jedoch
noch außerhalb des Spinalraumes befindet. In diesem Falle kann ein eingespritztes
Medikament - obwohl Liquor cerebrospinalis aspirierbar ist - teilweise außerhalb
des Spinalraumes deponiert werden. Die Schwierigkeit der Lagekontrolle der Whitacre
Nadel" kann auch zur Folge haben, daß die Spinalkanüle nach Durchstich des Ligamentum
flavum fälschlicherweise im Epiduralraum positioniert wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine atraumatische Spinalkanüle
der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß ihre Einstechspitze das punktierte
Gewebe nur auseinanderdrängt und nicht zerschneidet,und es dem Anwender problemlos
gelingt, ihre Öffnung ausschließlich im Spinalraum zu positionieren, so daß zuverlässig
nur dort Medikament eingespritzt wird.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Ende des Mandrins aus der
Öffnung der Metallkanüle herausragt und einen rotationssymmetrischen Spitzenanschliff
aufweist, der absatzlos in einen äußeren scharfen Randanschliff der Öffnung der
Metallkanüle übergeht.
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Eine in dieser Weise ausgebildete atraumatische Spi#nalkanüle hat
die für eine.verletzungsfreie Punktion des Gewebes günstige zentrale Einstechspitze
und außerdem ist ihre Öffnung endständig angeordnet, so daß sie sich problemlos
zuverlässig im Spinalraum positionieren läßt. Während bisher der Mandrin nur zur
Vermeidung von Gewebsausstanzungen während des Punktionsvorganges benutzt wurde,
damit die Metallkanüle nicht verstopft, ist bei der erfindungsgemäßen Spinalkanüle
der Mandrin Bestandteil des gesamten Spitzenanschliffes und bewirkt dadurch eine
geringe Gewebstraumatisierung bei besserem Punktionsverhalten. Bei der Spinalraumpunktion
wird die Spinalkanüle mit Mandrin soweit vorgeschoben, bis die Dura mater passiert
ist und sodann wird der Mandrin entfernt. Die Lage der endständigen Öffnung der
Metallkanüle ist eindeutig, wenn Liquor cerebrospinalis aspirierbar ist. Die erforderliche
Endringtiefe im Spinalraum ist geringer als bei den Spinalkanülen nach Whitacre
oder der schräg angeschliffenen Spinalkanüle nach Quincke. Da die Metallkanüle der
erfindungsgemäßen Spinalkanüle während ihrer Vorwärtsbewegung von dem
Mandrin
ausgefüllt ist, dessen aus der Öffnung vorstehende Spitze den scharfen Randanschliff
unwirksam macht, tritt kein Gewebsdefekt auf und die Punktionsöffnung verschließt
sich gut wieder. Nach Entfernen des Mandrins aus der Metallkanüle verbleibt eine
von außen scharf geschliffene Metallkanüle mit endständiger zentraler Öffnung.
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Zur Erzielung des absatz losen ueberganges der Spitze des Mandrins
in den Rand der Öffnung der Metallkanüle erfolgt zweckmäßigerweise der Schliff auf
der Metallkanüle und dem Mandrin gemeinsam. Der Mandrin ist exakt in das Lumen der
Metallkanüle eingepaßt und der Spitzenanschliff geht in gleichem oder einem anderen
Winkel auf die Metallkanüle über.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der
Randanschliff der Metallkanüle und der Spitzenanschliff des Mandrins Kegelform oder
Pyramidenform mit drei oder mehr Kanten aufweisen. Dabei kann der Anschliffwinkel
konstant sein oder es können mehrere aufeinanderfolgende oder stufenlos ineinander
übergehende Anschliffwinkel vorgesehen sein.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der
Rand der Öffnung der Metallkanüle in einer zur Metallkanülenlängsachse senkrechten
Ebene liegt, so daß sich eine günstige verkürzte Eindringtiefe im Spinalraum ergibt.
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Der Randanschliff der Metallkanüle und der Spitzenanschliff des Mandrins
können zwei sich gegenüberliegende
teilkreisförmige oder teilkreisähnliche
Kegelanschliffe aufweisen, deren gemeinsame Figur aus zwei gleichen mittelhöhenparallel
abgeschnittenen Kegelsegmenten zusammengefügt ist.
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Für die angestrebte Wirkungsweise der atraumatischen Spinalkanüle
ist es wichtig, daß die Position des Mandrins zur Metallkanüle bei der Punktion
exakt eingehalten wird. Dies wird erreicht durch den gemeinsamen Schliff beider
Teile an der Einstechspitze und durch die Gestaltung der Griffteile derart, daß
die vorschiebende Kraft über den Griffteil des Mandrins eingeleitet wird. Zu diesem
Zweck ist vorgesehen, daß der Griffteil des Mandrins größer ist als der Griffteil
der Metallkanüle, daß jeder Griffteil ein nach entgegengesetzten Seiten gerichtetes
Paar von Platten aufweist, und daß die beiden Griffteile so zusammensteckbar sind,
daß die beiden Plattenpaare um 900 zueinander versetzt sind.
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In der Zeichnung sind Ausführungbeispiele der Erfindung schematisch
dargestellt.
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Figuren 1, 2 und 3 zeigen verschiedene Gestaltungen der Einstechspitze
atraumatischer Spinalkanülen im Längsschnitt bzw. Querschnitt; Figur 4 ist eine
Draufsicht des griffteilseitigen Endes der Spinalkanüle, wobei die beiden Griffteile
noch nicht zusammengefügt sind, Figur 5 veranschaulicht die zusammengefügten, drehstabil
fixierten Griffteile und Figur 6 zeigt eine Ansicht der zusammengefügten Griffteile
in Richtung des Pfeiles A in Figur 5.
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Die atraumatische Spinalkanüle besteht im wesentlichen aus einer Metallkanüle
1 aus Stahl, in der ein lumenfüllender Mandrin 2 steckt, der aus Stahldraht hergestellt
ist. An dem patientenfernen Ende der Metallkanüle 1 ist ein Kanülenansatz 3 befestigt,
der zwei kleine Platten 4,5 trägt, die auf einer Geraden in der gleichen Ebene liegend
nach entgegengesetzten Seiten gerichtet sind (Figur 6). Der Kanülenansatz 3 ist
hinter den beiden Platten 4,5 mit einer hohlen Verlängerung 6 versehen, deren äußerer
Rand radial nach außen gerichtete abgeschrägte Ansätze 7 trägt. Die Verlängerung
6 paßt in eine Aussparung 8 in der Stirnseite eines Griffteiles 9, der im Querschnitt
viereckig ist und zur Erleichterung des Anfassens eine abgerundete Einschnürung
11 aufweist. Die Wand der Aussparung 8 ist derart ausgebildet, daß sie die Ansätze
7 der Verlängerung 6 aufnimmt und mit diesen gemeinsam eine drehstabile Fixierung
der Metallkanüle 1 und des Mandrins 2 in gewünschter Stellung bewirkt. Zur Zentrierung
und Stabilisierung der miteinander verbundenen Teile dient eine axial gerichtete
Nabe 13 des Griffteiles 9, die in den Kanal 3a des Katheteransatzes 3 passend hineinragt.
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Der Griffteil 9 ist an seiner dem Katheteransatz 3 zugewandten Stirnfläche
mit Platten 14,15 ausgestattet, die in Endstellung der Metallkanüle 1 und des Mandrins
2 zueinander senkrecht gerichtet sind (Figur 6). Die Platten 14,15 sind in bezug
auf die Platten 4,5 groß bemessen, so daß bei der Anwendung der Spinalkanüle 30
zwangsläufig gegen die größeren Platten 14,15 gedrückt wird und die vorschiebende
Kraft über den Griffteil 9 des Mandrins 2 eingeleitet wird.
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Gemäß Figur 1 besteht die Einstechspitze der Spinalkanüle aus einem
kegelförmigen Spitzenanschliff 16 des
Mandrins 2, der in einen
kegelförmigen äußeren Randanschliff 17 der Metallkanüle 1 übergeht. Der kegelförmige
Randanschliff 17 der Metallkanüle 1 setzt den kegelförmigen Spitzenanschliff 16
des Mandrins 2 unter Bildung eines Winkels an dem Rand 18 der zur Längsachse der
Spinalkanüle senkrecht gerichteten Öffnung 19 der Metallkanüle 1 in abgeknicktem,
jedoch absatz losem Linienzug fort. Der Spitzenanschliff 16 und der Randanschliff
17 sind - im Längsschnitt gesehen - wölbungsfrei.
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Die Metallkanüle 10 der in Figur 2 gezeigten Spinalkanüle ist ebenfalls
mit einer zu ihrer Längsachse senkrecht verlaufenden Öffnung 21 ausgestattet, die
von einem kegelförmigen äußeren Randanschliff 22 umgeben ist. Der kegelförmige Randanschliff
22 geht ohne Absatz in gleichmäßigem Krümmungsverlauf in einen kegelförmigen Spitzenanschliff
23 des lumenfüllenden Mandrins 24 über. Es ergeben s6ich also stufenlos ineinander
übergehende Anschliffwinkel des Mandrins 24 und der Metallkanüle 10, die eine bombierte
Form der Einstechspitze der Spinalkanüle erzeugen. Nach Herausziehen des Mandrins
24 aus der Metallkanüle 10 hat diese einen von außen#kegelig scharf geschliffenen
Rand 25. Die Spitzen 2a und 24a der Mandrine 2 und 24 gemäß Figuren 1 und 2 liegen
zentral auf der Längsachse der Spinalkanülen.
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Bei dem Beispiel nach Figur 3, das als Querschnitt durch den Anschliff
dargestellt ist, bestehen der Randanschliff 29 auf der Kanüle 20 und der Spitzenanschliff
30 des Mandrins 26 nicht aus einem Kegel, sondern aus zwei symmetrischen, raumhöhenparallel
abgeschnittenen Kegelabschnitten. Hierdurch ergeben sich zwei einander gegenüberliegende
Kanten 27,28 und der Spitzenbereich
der im übrigen einen kreisförmigen
Querschnitt aufweisenden Spinalkanüle erhält lanzettförmigen Querschnitt.
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Herstellungsmäßig erfolgt bei den drei gewählten Beispielen der Schliff
auf der Metallkallkanüle und dem Mandrin gemeinsam, so daß auch bei mehreren aufeinanderfolgenden
Anschliffwinkeln ein absatzloser Ubergang zwischen Mandrin und Metallkanüle gewährleistet
ist.