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Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere Lkw
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für den Straßentransport von Stahlbetonraumzellen, insbesondere Stahlbetonfertiggaragen
mit Bodenplatte gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Das erfindungsgemäße Fahrzeug hat einen vorzugsweise für serienmäßige
Fahrgestelle geeigneten Aufbau, dessen Hebevorrichtung die aufgeladene Raumzelle
von der Tragkonstruktion abheben und auf einem Planum oder auf vorbereiteten Fundamenten
absetzen kann; umgekehrt läßt sich hiermit die Raumzelle aufladen, indem sie an
ihrem Standort mit Hilfe des Hebezeuges ausgehoben und auf der Tragkonstruktion
des Fahrzeugaufbaus abgesetzt wird. Diese Manipulationen können mit den beschriebenen
Fahrzeugaufbauten auch im Zusammenwirken mit Anhängern ausgeführt werden, welche
zusammen mit einem Lkw für den Transport von zwei Raumzellen eingesetzt werden.
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Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf Transportfahrzeuge einer
Gattung, bei der das Profil des Fahrzeuges mit aufgeladener Raumzelle die Maximalhöhe
und -breite gemäß den amtlichen Vorschriften für Normaltransporte erreicht und bei
der der Kranausleger mit einem Hebegeschirr an in der Decke der Raumzelle vorgesehene
Anker von außen angeschlossen wird. Die Einhaltung dieser Maximalabmessungen von
Fahrzeug und Last ist aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Da sie von den
meisten Raumzellen, insbesondere aber von Stahlbetonfertiggaragen bereits erreicht
werden, wenn die betreffende Raumzelle auf der Tragkonstruktion des Fahrzeuges abgesetzt
ist, steht über der aufgeladenen Raumzelle kein Platz für die Unterbringung von
Teilen des Aufbaukranes zur Verfügung. Die erfindungsgemäße Fahrzeuggattung ist
ferner
durch die vorgesehene, relativ große Bodenfreiheit gekennzeichnet, die z.B. bei
Lkw von dem Fahrzeughersteller bestimmt wird und die Bodenfreiheit z.B. von Tiefladern
erheblich übersteigt. Die erfindungsgemäße Fahrzeuggattung hat aber deswegen auch
den Vorteil, daß sie auch auf unbefestigtem Untergrund eingesetzt werden kann, wie
er an Baustellen häufig angetroffen wird.
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Die Erfindung geht von einem vorbekannten Fahrzeug der beschriebenen
Art aus (DE-GM 80 30 838, Fig. 6a-c). Die an sich bekannten und für Fahrzeuge des
Raumzellentransportes nicht ohne weiteres verwendbaren Aufbaukräne lassen sich in
unterschiedlicher Weise so ausbilden, daß sie den Anforderungen der beschriebenen
Fahrzeuggattung genügen. Dabei ist es allerdings wesentlich, daß möglichst wenig
Betriebsgelenke in die Kransäule bzw. den -ausleger eingebaut werden, d.h. also
Gelenke, die unter der Kranlast betätigt werden. Einerseits ist das Gewicht von
Stahlbetonraumzellen relativ groß. Andererseits sind auch die maximalen Fahrzeuggewichte
vorgeschrieben.
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Hieraus entsteht die Forderung nach geringem Gewicht des Fahrzeugaufbaus.
Gelenke ausreichender Festigkeit sind aber schwer und wirken sich daher unverhältnismäßig
ungünstig aus. Sie unterliegen erfahrungsgemäß auch einem erhöhten Verschleiß. Aufbaukräne
mit teleskopierbarem Wippausleger verdienen den Vorzug, weil sie außer dem unproblematischen
Drehkranz nur das unvermeidliche Auslegergelenk benötigen und im übrigen mit Teleskopen
auskommen, die im Raumzellentransportwesen seit langem bekannt und daher unproblematisch
sind. Allerdings sollen Teleskopanordnungen nur im Ausleger vorkommen. Der Einbau
in die Kransäule ist zwar auch schon vorgeschlagen worden, läßt sich aber zusammen
mit einem Wippauslegergelenk in einer praktischen Anforderungen genügenden Konstruktion
kaum verwirklichen.
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Bei diesen vorbekannten Fahrzeugaufbauten, die demnach eine einteilige
Kran säule und einen Wippausleger mit einem oder mehreren Auslegerteleskopen aufweisen,
sieht man bisher vor, den Ausleger des Ladekranes in der Transportstellung des Aufbaus
über das Fahrerhaus und nach vorn und unten zu schwenken, damit er in dieser Stellung
das wie eingangs erörtert vorgegebene Profil nicht oder nur unwesentlich überschreitet.
Das ist aber problematisch, weil der Ausleger die Gesamtlänge des Fahrzeuges erheblich
vergrößert, welcher ohnehin durch die meistens über die Hinterkante des Fahrzeuges
hinausragende aufgeladene Raumzelle schon vergrößert ist. Der Ausleger läßt sich
zwar verkürzen, wenn der Kran in Längsrichtung des Fahrzeuges verfahrbar ist. Das
reicht in der Regel jedoch nicht aus, um bei einem derartigen mit einer Raumzelle
beladenen Transportfahrzeug die Klassifizierung als Sondertransport zu vermeiden.
Außerdem ist die Manövrierfähigkeit derartiger Fahrzeuge beträchtlich eingeschränkt,
was sich selbst bei Sondertransporten und besonders an den Baustellen und in der
Fertigteilefabrik ungünstig auswirkt. Um solchen Nachteilen zu entgehen, hat man
schon vorgeschlagen (z.B.
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Fig. 10a-c a.a.O.), in den Ausleger ein Konstruktionsgelenk einzubauen,
also ein im Betrieb verriegeltes und nur für den Transport eingerichtetes Gelenk
vorzusehen, mit dem die Auslegerspitze vor dem Fahrerhaus des Lkw nach unten abgewinkelt
werden kann. Aber auch diese Lösung ist relativ aufwendig und vermeidet zudem den
grundsätzlichen Nachteil der Verlängerung des Fahrzeuges durch den nach vorn geklappten
Ausleger nicht, schränkt aber außerdem die Sicht aus dem Fahrerhaus gefährlich ein.
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Es ist allerdings auch bekannt, derartige Aufbaurkäne bei den bekannten
Transportfahrzeugen so auszubilden, daß sie innerhalb des vorgegebenen Transportprofiles
verbleiben, wenn sie in einer Querebene zusammengeklappt sind (z.B.
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Fig. lla-c a.a.O.). In diesen Fällen muß man aber die Ausleger mit
wenigstens einem weiteren Betriebsgelenk unterteilen, das Teleskope im Ausleger
behindert bzw.
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überhaupt vereitelt und das die oben beschriebenen Nachteile auslöst.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Fahrzeug der eingangs
beschriebenen Art und Gattung den Fahrzeugaufbau mit einem einfachen und leichten
Aufbaukran von hinreichender Auslage zu versehen, der in der Transportstellung des
Fahrzeuges so zusammengeklappt ist, daß er die Länge des Fahrzeuges mit aufgeladener
Raumzelle nicht vergrößert und die Sicht aus dem Fahrerhaus freiläßt.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruches 1. Zweckmäßige Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
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Gemäß der Erfindung nutzt man mit dem baukranseitigen Winkelschenkel
wegen des in der Fahrzeuglängsmitte angeordneten Krans die halbe Breite der aufgeladenen
Raumzelle und mit den eingefahrenen Teleskopen etwa die Raumzellenhöhe bis zur Bodenfreiheitsgrenze
aus und bleibt so in dem Profil des Transportfahrzeuges mit aufgeladener Raumzelle,
wenn der Aufbaukran zusammengeklappt ist. Bei ausgefahrenen Teleskopen,nach oben
geschwenktem Wippausleger und aus der Querebene zwischen der Raumzelle und z.B.
dem Fahrerhaus in die Fahrzeuglängsebene geschwenktem Kran kann dieser die Raumzelle
im Schwerpunkt erfassen und ohne Wechsel seiner Angriffspunkte neben oder hinter
dem Fahrzeug aufstellen oder ausheben.
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Durch die Erfindung wird ein wesentlicher Fortschritt erreicht: Einerseits
nämlich setzt sich der Kranausleger nur noch aus Teleskopen zusammen und vermeidet
alle nicht unbedingt notwendigen Konstruktions- oder Betriebsgelenke. Andererseits
lassen sich die Angriffspunkte des Hebegeschirrs auf dem Raumzellendach nur mit
den unbedingt notwendigen Ankern festlegen, so daß der damit verbundene Aufwand
begrenzt ist. Gleichwohl benötigt der zusammengeklappte Kran keinen Raum über oder
vor dem Fahrerhaus eines Lkw, sondern kommt mit dem Platz zwischen der aufgeladenen
Raumzelle und z.B. dem Fahrerhaus in seiner Transportstellung aus, ohne das zur
Verfügung stehende Transportprofil an irgend einer Stelle zu überragen.
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Bei dem erfindungsgemäßen Transportfahrzeug kann der Ladekran hinter
dem Fahrerhaus eines Lkw fest installiert sein, d.h. Drehkranz und Kransäule sind
auf dem Fahrzeugaufbau ortsfest angeordnet. Dann ist in der Regel der Wippausleger
mit ausgefahrenen Teleskopen nicht so lang, daß er die Raumzelle hinter dem Fahrerhaus
aufnehmen oder absetzen kann. Er kann aber die Raumzelle zunächst neben dem Transportfahrzeug
ab setzen oder aufnehmen und einmal oder mehrfach umsetzen. Auch kann die mit einem
derartigen Aufbaukran und mit einem an Großbaustellen ohnehin zur
Verfügung
stehenden Kran, z.B. einem Autokran auf einem Planum oder auf Fundamenten bzw. einer
anderen Raumzelle abgesetzt werden.
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Die Erfindung bietet jedoch auch die Möglichkeit, den Laufkran, wie
eingangs als bekannt vorausgesetzt, in Längsrichtung des Transportfahrzeuges z.B.
mit Hilfe eines auf Schienen des Aufbaus fahrenden Unterwagens mobil auszuführen
und dann den Kran mit der daran hängenden Raumzelle auf dem Fahrzeugaufbau zu verfahren,
so daß Raumzellen auch hinter dem Fahrzeug aufgenommen und abgeladen werden können.
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Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der
Figuren in der Zeichnung; es zeigen Fig. 1 in Seitenansicht und schematisch die
Stellung eines Transportfahrzeuges mit aufgeladener Stahlbetonraumzelle vor dem
Abladen mit Hilfe eines Aufbaukranes, Fig. 2 in der Fig. 1 entsprechender Darstellung
die Stellung der dargestellten Teile, die diese während des Transportes einnehmen,
Fig. 3 einen Querschnitt mit einer Stirnansicht des Aufbaukrans und des Transportprofiles
des Gegenstandes der Fig. 2 und Fig. 4 die Stellung der Teile in der Fig. 1 entsprechender
Darstellung beim Absetzen der Raumzelle
auf Punktfundamenten.
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Das in Fig. 1 dargestellte Transportfahrzeug verwendet ein serienmäßiges
Lkw-Fahrgestell 1. Dementsprechend hat das Chassis 2 eine lenkbare Vorderachse 3
und eine achtfach berei-fte doppelte Hinterachse 4 bzw. 5.
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Zweckmäßig sind die Vorderachse 3 und die Hinterachsen 4, 5 angetrieben.
Das Fahrzeug weist einen nicht dargestellten Unterflurmotor auf und besitzt ein
Fahrerhaus 6 mit freier Sicht durch eine Windschutzscheibe 7.
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Das Lkw-Fahrgestell 1 trägt einen allgemein mit 8 bezeichneten Spezialaufbau,
der dauerhaft mit dem Fahrzeugchassis 2 verbunden ist. Er hat einen in seinen Einzelheiten
nicht dargestellten Rahmen, an dem eine hintere, vorzugsweise hydraulisch aus- und
einfahrbare Abstützung 9 mit einer oder mehreren Bodenplatten 10 befestigt ist.
Bei ausgefahrener Bodenplatte 10 ist das Fahrzeug aus seinen Hinterachsfedern ausgehoben,
wodurch die Standsicherheit des Aufbaus 8 gewährleistet ist.
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Der Fahrzeugaufbau 8 weist ferner eine aus zwei Querträgern 11, 12
bestehende Tragkonstrukton auf, die ebenfalls nur schematisch dargestellt ist. Auf
ihr wird eine Stahlbetonfertiggarage 14 mit ihrer Bodenplatte 15 abgesetzt. Die
Bodenplatte ist mit den beiden Seitenwänden 16, der rückwärtigen Stirnwand 17 und
der Deckenplatte 18 des im übrigen an seiner Stirnseite 19 offenen Kastens monolithisch
ausgebildet. Aus der Oberseite 20 der Deckenplatte 18 stehen Anker 21, 22 nach oben
vor. Sie dienen zum Anschluß mehrerer Stränge 23, 24 eines im
Schwerpunkt,
wie durch die strichpunktierte Linie der Fig. 1 bei 25 angedeutet, angreifenden
Aufbaukranes 26.
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Der Aufbaukran hat einen Unterwagen 27, auf dem der stationäre Teil
28 eines Drehkranzes 29 starr verlagert ist und der mit Hilfe von vier Rollengruppen
30, 31 auf Schienen 33 des Fahrzeugaufbaus 8 in Längsrichtung des Fahrzeuges zwischen
der Rückwand 34 des Fahrerhauses 6 und des hinteren Querträgers 11 der Tragkonstruktion
verfahrbar ist. Zu diesem Zweck kann eine nicht dargestellte Seilwinde auf dem Fahrzeug
installiert sein.
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Möglich ist aber auch der unmittelbare Antrieb des Wagens über eine
oder mehrere Rollen der beschriebenen Rollengruppen 30, 31.
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Der drehbare Teil 36 des Drehkranzes 29 dient zum Aufbau einer Säule
37, die in dem Ausführungsbeispiel als Träger gleicher Festigkeit für die Aufnahme
von Momenten ausgebildet und daher allgemein dreieckförmig in Seitenansicht geformt
ist. Das obere Ende ist bei 38 gegabelt und stellt den nicht drehbaren Teil eines
Betriebsgelenkes 39 für einen Wippausleger 40 dar.Der Gelenkbolzen sitzt in der
von der Gabel 38 gebildeten Gelenkbuchse und durchdringt einen Winkelhebel 41 und
zwar dessen kranseitigen Schenkel 42. Der freie Schenkel 43 dient als Außenteleskop
44, dessen Innenteleskop 45 an seinem freien Ende den Anschluß 46 für das Hebegeschirr
47 aufweist, dessen Stränge 23 und 24 zum Anschluß an die Anker 21 und 22 vorgesehen
sind.
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Der Wippausleger 40 kann mit Hilfe eines hydraulischen Schubkolbengetriebes
50 im Gelenk 39 geschwenkt werden.
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Der Zylinder 51 des Schubkolbengetriebes ist im Inneren der Kransäule
37 bei 52 angelenkt, während die Kolbenstange
53 des Schubkolbengetriebes
an der Unterseite bei 54 an den freien Winkelschenkel 43 des Wippauslegers angelenkt
ist.
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Wenn das Fahrzeug an der Baustelle angekommen ist und die Teile ihre
aus Fig. 1 ersichtliche Stellung einnehmen, kann durch Betätigen des Schubkolbengetriebes
50 der Wippausleger im Gelenk 39 so verschwenkt werden, daß sich die Bodenplatte
15 der Raumzelle von der Tragkonstruktion 11, 12 des Fahrzeugaufbaus 8 abhebt. Wie
die Fig. 4 zeigt, läßt sich der Unterwagen 27 mit an dem Teleskop 45 aufgehängter
Raumzelle 14 nach hinten verfahren, bis die rückwärtige Stellung erreicht ist.
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Die ausgefahrene Bodenplatte 10 der rückwärtigen Abstützung 9 sorgt
dafür, daß das Lastmoment der aufgehängten Raumzelle 14 durch das Kraftmoment des
auf dem Planum 56 stehenden Fahrzeuges ausgeglichen wird. Durch Abschwenken des
Wippauslegers 40 im Betriebsgelenk 39 wird die Raumzelle 14 auf vorbereiteten Punktfundamenten
57, 58, welche auch als querverlaufende Straßenfundamente ausgebildet sein können,
abgesetzt.
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Bevor die beschriebenen Teile ihre aus den Fig. 1 und 4 ersichtlichen
Stellungen einnehmen können, was sowohl in einer Fertigteilefabrik, wie auch an
einer Baustelle der Fall ist, nehmen die Teile ihre aus den Fig. 2 und 3 ersichtliche
Transportstellung ein.
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Wie sich aus Fig. 2 ergibt, ruht die Raumzelle 14 auf der beschriebenen
Tragkonstrukton 11, 12 und die Bodenplatte 10 der hinteren Fahrzeugabstützung 9.
ist eingezogen. Das Hebegeschirr ist von seinem Anlenkpunkt 46
an
dem Innenteleskop 45 gelöst, so daß die Anschlußanker 21 und 22 frei sind. Vor der
stirnseitigen Öffnung 19 befindet sich der Unterwagen 27 in seiner vorderen Endstellung
zwischen der Raumzelle 14 und der Rückwand 34 des Fahrerhauses 6.
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Wie die Fig. 3 erkennen läßt, ist der Wippausleger 40 im Betriebsgelenk
39 derart nach unten abgeschwenkt, daß sein kranseitiger Schenkel 42 etwa horizontal
steht und damit innerhalb des gestrichelten Transportprofiles 60 der Raumzelle verbleibt,
gemäß dem in Fig. 3 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel parallel zur oberen Begrenzung
61 der Deckenplatte der Raumzelle 14 verläuft.
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Da die Oberkante 62 des freien Winkel schenkels rechtwinklig zur Außenkante
63 des kranseitigen Winkelschenkels verläuft, liegt der abgewinkelte Teil des Wippauslegers
auch parallel zur Außenfläche 64 der Raumzellenlängswand, an deren Seite er abgeklappt
ist.
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Das Innenteleskop 45 befindet sich in seiner eingezogenen Stellung
und damit innerhalb der unteren Begrenzung des Fahrzeugchassis 2. Dadurch ist die
erforderliche Bodenfreiheit b des Chassis gewährleistet.
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Wie schließlich die- Fig.2 erkennen läßt, befinden sich die Teile
des Wippauslegers 40 in einer Querebene, die das Fahrzeug 1 hinter dem Fahrerhaus
6 und vor der Raumzelle 14 durchsetzt.
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Abweichend von der dargestellten Ausführungsform kann die Stirnseite
der Öffnung 19 der Raumzelle auch nach hinten orientiert sein, so daß die Stirnwand
16 kranseitig angeordnet ist.
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