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DE3243567A1 - Selbstklebeband mit beidseitiger haftkleberbeschichtung und verfahren zur herstellung eines selbstklebebandes - Google Patents

Selbstklebeband mit beidseitiger haftkleberbeschichtung und verfahren zur herstellung eines selbstklebebandes

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Publication number
DE3243567A1
DE3243567A1 DE19823243567 DE3243567A DE3243567A1 DE 3243567 A1 DE3243567 A1 DE 3243567A1 DE 19823243567 DE19823243567 DE 19823243567 DE 3243567 A DE3243567 A DE 3243567A DE 3243567 A1 DE3243567 A1 DE 3243567A1
Authority
DE
Germany
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self
adhesive tape
adhesive
tape according
pressure
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Application number
DE19823243567
Other languages
English (en)
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DE3243567C3 (de
DE3243567C2 (de
Inventor
Paul 6006 Luzern Sieber-Gadient
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Silu Verwaltung AG
Original Assignee
SIEBER GADIENT PAUL
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Filing date
Publication date
Application filed by SIEBER GADIENT PAUL filed Critical SIEBER GADIENT PAUL
Publication of DE3243567A1 publication Critical patent/DE3243567A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3243567C2 publication Critical patent/DE3243567C2/de
Publication of DE3243567C3 publication Critical patent/DE3243567C3/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C09DYES; PAINTS; POLISHES; NATURAL RESINS; ADHESIVES; COMPOSITIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; APPLICATIONS OF MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • C09JADHESIVES; NON-MECHANICAL ASPECTS OF ADHESIVE PROCESSES IN GENERAL; ADHESIVE PROCESSES NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE; USE OF MATERIALS AS ADHESIVES
    • C09J7/00Adhesives in the form of films or foils
    • C09J7/20Adhesives in the form of films or foils characterised by their carriers

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Adhesive Tapes (AREA)
  • Adhesives Or Adhesive Processes (AREA)

Description

Selbstklebeband mit beidseitiger Haftkleberbeschichtung und Verfahren zur Herstellung eines Selbstklebebandes
Die Erfindung betrifft ein Selbstklebeband nach dem Oberbegriff des Anspruch 1 (insbesondere zum wiederaufnehmbaren, vorzugsweise vollflächigen Verlegen von Boden- und Wandbelägen), sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Selbstklebebandes.
Derartige Selbstklebebänder sind z.B. als Verlegebänder bekannt und dienen oft zum Befestigen von Bodenbelägen und Wandbelägen.
Die bekannten Selbstklebebänder haben den Nachteil, dass sie (bei ursprünglich ausreichender Haftfähigkeit) nur schlecht oder gar nur unter Beschädigung des Belages oder des Untergrundes wiederablösbar sind. Es kommt allerdings bei gewissen Rezepturen auch vor, dass der Haftkleber durch Umgebungseinflüsse und/oder Alterung seine ursprüngliche Form verliert und zu einem Sirup oder einem spröden Gebilde degeneriert. Er ist dann seiner Funktion nicht mehr gewachsen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein wirtschaftliches Selbstklebeband zu schaffen, das die Wiederaufnahme von Belägen von ihrem Untergrund ohne Beschädigung des Untergrundes und möglichst unter Wiederverwendbarkeit des Belages gestattet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Selbstklebeband nach Anspruch 1 und ein Verfahren zur Herstellung eines Selbstklebebandes vorgeschlagen.
Die unterschiedliche Haftfähigkeit der beiden Seiten gestattet eine gezielte Zukehr der einen oder anderen Selbstklebeband-Seite z.B. zum Boden und/oder Bodenbelag, wodurch eine Wiederaufnahme gesteuert werden kann.
Dabei ist es von Vorteil, dass ein nicht spaltbares wenig dehnbares Traggewebe verwendet werden kann, weil
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U £- lt
beim Verlegen und beim eventuellen Wiederaufnehmen das Selbstklebeband ungeteilt erhalten werden kann. Die geringe Dehnbarkeit verhindert zudem ein Verziehen beim Verlegen, im Gebrauch und beim Wiederaufnehmen.
Verwendet man ein lockeres Gewebe mit Oeffnungen, so kann eine gegenseitige Verbindung der beidseitigen Haftkleberbeschichtungen in den Oeffnungen stattfinden, was auch die ungetrennte Wiederaufnahme fördern kann.
Man kann nun zwar durch beidseitig verschiedene Kleber die verschiedene Haftfähigkeit erzielen, dies hat aber zur Folge, dass allenfalls verschiedene Widerstandsfähigkeiten z.B. gegen Alterung und Beeinflussung durch Weichmacher auftreten können.
Wenn man bevorzugterweise die Haftfähigkeitsunterschiede durch Strukturunterschiede der beiden Selbstklebeband-Seiten hervorruft, ist beidseits der gleiche und somit allenfalls ideale Kleber verwendbar, so dass man durch die kleberrezeptur hinsichtlich Haftfähigkeitsunterschiede nicht gebunden sein braucht.
Die Strukturunterschiede kann man bevorzugterweise durch eine verschiedene Bedeckung der Unebenheiten des Traggewebes mit den Haftkleberbeschichtungen erreichen, wobei vorteilhaft die besser haftende Seite ganz eben und die andere Seite relativ uneben sein kann.
Das Traggewebe kann vorzugsweise im Schnitt aussermittig angeordnet sein.
Gerade diese strukturellen Unterschiede erlauben es also, dass beidseits der gleiche Haftkleber vorgesehen sein kann, wobei man vorzugsweise einen alterungsbeständigen und von Weichmachern möglichst unbeeinflussten Kleber verwenden kann. Eine Acrylkleberkomposition eignet sich somit besonders gut, weil solche Kleber entsprechend aufbereitet werden können.
Vorzugsweise wird man das erfindungsgemässe Selbstklebeband an einem an sich bekannten silikonisierten
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Trennpapier lösbar haftend in den Handel bringen, wobei die besser haftende Seite praktisch lückenlos am Trennpapier anliegen kann, während die andere Seite uneben gestaltet ist und somit auch beim Aufrollen weniger haftet. Ein falsches Ablösen braucht somit beim Abrollen nicht befürchtet zu werden, ohne dass dazu weitere Massnahmen getroffen werden müssten.
Zur Herstellung eines zuletzt genannten bevorzugten Selbstklebebandes dient das erfindungsgemässe Verfahren nach Anspruch 10, wobei man erkennt, dass sich durch einfache Wahl der Beschichtungsdicken und der Beschichtungsreihenfolge auf einfache Weise die Ziele der Erfindung verwirklichen lassen. Man kann daher bekannte Maschinen und bekannte Materialien verwenden, so dass eine genauere Rezeptur nicht erforderlich ist um der Offenbarung zu genügen.
Ein erfindungsgemässes Selbstklebeband kann wie folgt zum wiederaufnehmbaren Verlegen eines Bodenbelages, z.B. Teppiche verwendet werden: Man bedeckt den ganzen Boden, oder zumindest einen Teil desselben mit dem Selbstklebeband. Dabei richtet man die weniger haftfähige Seite nach unten zum Boden, während oben die mit einem Trennpapier bedeckte haftfähigere Seite angeordnet wird. Man kann nun den Teppich provisorisch auflegen und gegebenenfalls einschneiden. Nun klappt man den Teppich teilweise zurück, zieht einen Teil des Trennpapiers ab und klappt den Teppich auf die haftfähigere Selbstklebeband-Seite. Gegebenenfalls wird angepresst. Nun wird der Rest des Teppichs zurückgeklappt, das restliche Trennpapier abgezogen und der soeben zurückgeklappte Teppichteil angedrückt. Das Verlegen ist beendet. Wird der Teppich nach oben gezogen, so trennt sich das Selbstklebeband vom Boden und bleibt am Teppich. Man kann den Teppich mit einer Plastikfolie vor dem Aufrollen schützen, so dass Wiederverwendung des Teppichs möglich ist, der nun schon eine Selbstklebe-
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schicht trägt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der rein schematischen Zeichnung (eine einzige Figur) besprochen.
Das Gewebe hat in Längsrichtung (Kette) 20 und in der Querrichtung (Schuss) 9 Fäden pro Centimeter, wobei Fäden einer Nm um 60 bis 70 in einer Leinwandbindung vorgesehen sein können. Dabei können jeweils Kettfädenpaare näher beisammen angeordnet sein um die Schiebefestigkeit zu erhöhen. Es ist vorteilhaft Stapelfasergarne zu verwenden, die durch ihre rauhere Oberfläche dem Kleber guten Halt bieten.
Zellwolle hat sich als mechanisch, chemisch und wirtschaftlich günstig erwiesen.
Als Haftkleber hat sich eine Acrylat-Dispersion, angereichert mit klebrig machenden Harzen, sowie UU- und Alterungsschutz enthaltend bewährt, wobei auch Weichmacherunempfindlichkeit erzielbar ist.
In der Zeichnung ist ein Fragment eines erfindungsgemässen Selbstklebebandes 1 dargestellt, das auf seiner unteren Seite 10 eine das Traggewebe 2 nur oberflächlich bedeckende Haftkleberschicht 3 hat, während es auf seiner oberen Seite 11 eine di.e Gewebeunebenheiten ganz einebnende Haftkleberschicht 4 aufweist, die hier an einem silikonisierten Trennpapier 5 ganz anliegt.
Die beiden Haftkleberschichten 3 und 4 sind miteinander in den zwischen Kette 20 und Schuss 21 des Traggewebes 2 offenbleibenden Oeffnungen 22 verbunden.
Man erkennt, dass die Gewebeunebenheiten durch die Kreuzung von Kette 20 und Schuss 21 sowie durch die Oeffnungen 22 betont werden können.
An einer weitgehend ebenen Unterlage würde somit die Seite 10 nur im Bereich der Kreuzung 23 von Kette 20 und Schuss 21 anliegen und somit auch nur dort haften, was die Haftfähigkeitsunterschiede erklären kann.
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Claims (10)

Patentansprüche
1. Selbstklebeband mit beidseits einer unspaltbaren Tragschicht angeordneter Haftkleberbeschichtung, da durch kennzeichnet, dass seine beiden Seiten (10; 11) unterschiedliche Haftfähigkeit aufweisen.
2. Selbstklebeband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein dehnfestes Traggewebe (2) vorgesehen ist.
3. Selbstklebeband nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Traggewebe (2) locker eingestellt und durchgehende Oeffnungen (22) aufweisend ausgebildet ist.
4. Selbstklebeband nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass seine unterschiedliche Haftfähigkeit aufweisenden Seiten (10; 11.) eine unterschiedliche Oberflächenstruktur aufweisen.
5. Selbstklebeband nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf seiner einen Seite (11) die Haftkleberbeschichtung (4) die Unebenheiten (22; 23) des Traggewebes (2) stärker ausebnend angeordnet ist, als auf der anderen Seite (10).
6. Selbstklebeband nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Traggewebe (2) im Schnitt des Selbstklebebandes (1) aussermittig angeordnet ist.
7. Selbstklebeband nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass beide Haftkleberbeschichtungen (3; 4) den gleichen Haftkleber aufweisen.
8. Selbstklebeband nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass alterungsbeständiger und mindestens weitgehend weichmacherbeständiger Haftkleber vorgesehen ist.
9. Selbstklebeband nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass seine die höhere Haftfähigkeit besitzende Haftkleberbeschichtung (4) mindestens weitgehend lückenlos und ablösbar an einer Trennpapierschicht (5) anliegt.
10. Verfahren zum Herstellen eines Selbstklebebandes nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf einem Trennpapier (5) die eine Haftkleberbeschichtung (4) aufgetragen und an dieser das Traggewebe (2) befestigt wird, und auf der der genannten Haftkleberbeschichtung (4) abgewandte Seite (11) mit einer die Struktur (22; 23) des Traggewebes (2) höchstens unvollständig ausebnenden Haftkleberbeschichtung (3) überdeckt wird.
BAD ORIGINAL
DE3243567A 1981-12-10 1982-11-25 Selbstklebeband mit beidseitiger Haftkleberbeschichtung und Verfahren zur Herstellung eines Selbstklebebandes Expired - Lifetime DE3243567C3 (de)

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CH7894/81A CH647540A5 (de) 1981-12-10 1981-12-10 Selbstklebeband mit beidseitiger haftkleberbeschichtung und verfahren zur herstellung eines selbstklebebandes.

Publications (3)

Publication Number Publication Date
DE3243567A1 true DE3243567A1 (de) 1983-06-23
DE3243567C2 DE3243567C2 (de) 1989-05-03
DE3243567C3 DE3243567C3 (de) 1996-06-20

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DE3243567A Expired - Lifetime DE3243567C3 (de) 1981-12-10 1982-11-25 Selbstklebeband mit beidseitiger Haftkleberbeschichtung und Verfahren zur Herstellung eines Selbstklebebandes

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