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#eschreibung:
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Schraubstock mit doppelter Schraubstocköffnung,
insbesondere auf einen Bank- oder Maschinenschraubstock, bei dem diese doppelte
Schraubstocköffnung bei gleichem Hubweg der Spannbacken erzielbar ist.
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Insbesondere betrifft die Erfindung einen Schraubstock, auf dem eine
Schneidemaschine montiert werden kanne Bank- und Maschinenschraubstöcke haben eine
bestimmte Oeffnung, die häufig .licht zum Einspannen bestimmter zu bearbeitender
Werkstücke ausreicht. Es sind auch Schneidemaschinen bekannt, die ein Arbeitswerkzeug
aufweisen, das auf ein zu schneidendes Werkstück einwirkt, das zwischen den Spannbacken
eines Schraubstocks eingespannt ist, der einen Teil der Schneidemaschine darstellt.
Der zu dieser Schneidemaschine gehörende Schraubstock hat jedoch häufig eine unzureichende
Spannbackenöffnung, die seine Nutzungsmöglichkeiten begrenzt. Dies stellt einen
schwerwiegenden Nachteil einer derartigen Schneidemaschine sowohl bei deren gewerblicher
Verwendung in einer Werkstatt als auch für Hobby-Arbeiten dar.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung#, diese Nachteile durch
die Schaffung eines Schraubstocks rait
doppelter Schraubstocköffnung
zu beheben, der sowohl als Bank- als auch als Maschinenschraubstock verwendet werden
kann und das Einspannen von Werkstücken verschiedener Grösse innerhalb eines umfangreichen
Grössenbereichs ohne besondere Massnahmen wie z.B. das Auswechseln der Spannbacken
ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass beide Spannbacken
des Schraubstocks mit Je einer nach aussen vorstehenden Haltepratze versehen sind,
die sich rechtwinklig zur Spannbacke und zu deren Betätigungsrichtung erstreckt,
wobei diese beiden in einem entsprechenden Abstand voneinander angeordneten Haltepratzen
ausserhalb der Spannbacken zwei weitere Spannbacken bilden, die mit den ersteren
fest verbunden und in einem anderen Abstand voneinander als die ersteren angeordnet
sind.
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Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung können auf diesem Schraubstock
mit doppelter Schraubstocköffnung verschiedene Schneidemaschinen angebracht werden,
wodurch die vorteilhaften Eigenschaften dieser Schneidemaschinen mit den vielseitigen
Anwendungsmöglichkeiten des Schraubstocks mit doppelter Schraubstocköffnung kombiniert
werden können. Dies bietet gegenüber den bekannten
Schneidemaschinen
den Vorteil, dass das gesamte Untergestell mit Schraubstocklagerung entfallen kann,
wodurch die ganze Maschine stabiler und verwindungssteifer wird, so dass weniger
Vibrationen auftreten.
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Um die Anbringung verschiedener Schneidemaschinen zu ermöglichen,
ist erfiniungsgemäss vorgesehen, dass die an der feststehenden Spannbacke angeordnete
Haltepratze in ihrem oberen Teil eine profilierte Ausbildung aufweist, die die Aufnahme
eines Oabelstücks mit horizontaler Drehachse zur verschwenkbaren Lagerung der Schneidemaschine
ermöglicht, deren Arbeitswerkzeug auf das in dem Schraubstock eingespannte Werkstück
einwirkt.
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Gemäss einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung, das sich
besonders zur Anwendung bei einem Bankschraubstock eignet, ist eine der Spannbacken,
beispielsweise die feststehende Spannbacke, mit einer seitlichen Aussparung versehen
und die als zweite Spannbacke dienende Haltepratze ist seitlich neben der Aussparung
von der eigentlichen Spannbacke vorstehend mit ihrer Arbeitsfläche rechtwinklig
zur Vorschubrichtung des Schraubstocks angeordnet.
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Die Haltepratze oder zusätzlichen Spannbacken brauchen auch nicht
unbedingt eine prismatische Form
aufzuweisen, sondern können je
nach dem vorgesehenen Verwendungszweck als Amboss, Halbkugel, Teilzylinder, Teilkegel
in konkaver oder konvexer Form ausgebildet sein.
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Einige bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend
anhand der Zeichnungen näher beschrieben.
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Es zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemässen Maschinensc#hraubstock
mit auf den Spannbacken angebrachten zusätzlichen Haltepratzen; Fig. 2 eine Seitenansicht
des Schraubstocks gemäss Fig.1; Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Bankschraubstodk
gemäss einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung; Fig. 4 eine Seitenansicht
des Schraubstocks gemäss Fig. 3; Fig. 5 eine Seitenansicht eines Schraubstocks der
in Fig. 4 dargestellten Art mit einer darauf angebrachten Ablängmaschine unter Verwendung
einer Schleifscheibe; Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI in Fig. 5; Fig.
7 eine Seitenansicht eines Schraubstocks der in Fig. 4 dargestellten Art mit einer
darauf angebrachten Deissäge;
Fig. 8 einen Schnitt nach der Linie
Vill-Vill in Fig. 7; Fig. 9 eine Seitenansicht eines Schraubstocks der in Fig. 4
dargestellten Art mit einer darauf angebrachten hin- und herbewegbaren Blattsäge;
Fig. 10 einen Schnitt nach der Linie X-X in Fig. 9.
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Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, besteht der dort dargestellte
Maschinenschraubstock 1 im wesentlichen aus zwei Spannbacken 3 und 5, auf deren
Oberseite je eine prismatische Haltepratze 7 bzw. 9 angebracht ist, die sich rechtwinklig
zur Betätigungsrichtung des Schraubstocks 1 erstreckt.
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In der geschlossenen Stellung des Schraubstocks liegen die Haltepratzen
7 und 9 in einem Abstand voneinander, der etwas geringer als die Oeffnung des Schraubstocks
1 ist, so dass dieser sozusagen annähernd eine doppelte Schraubstocköffnung besitzt.
Wenn die Oeffnung des Schraubstocks beispielsweise 83 mm beträgt, so kann ein Werkstück
mit einer Dicke von etwa 0 bis 83 mm zwischen den Spannbacken 3 und 5 dieses Schraubstocks
eingespannt werden. Wenn die prismatischen Haltepratzen 7 und 9 in einem Abstand
von beispielsweise 80 mm angeordnet sind, so werden die Werkstücke mit einer grösseren
Länge
als 83 mm zwischen den ebenfalls als Spannbacken dienenden prismatischen Haltepratzen
7 und 9 eingespannt.
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Auf diese Weise kann ein Werkstück mit einer Länge oder Dicke von
beispielsweise 100 mm, das normalerweise nicht zwischen den herkömmlichen Spannbacken
3 und 5 eingespannt werden könnte, zwischen den prismatischen Haltepratzen 7 und
9 eingespannt werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die gesamte
Spannweite des Schraubstocks einschliesslich der prismatischen Haltepratzen 83 +
80 = 163 mm.
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Bei dem in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführung beispiel, das
sich auf einen Bankschraubstock 11 bezieht, ist die feststehende Spannbacke# 13
mit einer seitlichen Aussparung 15 versehen und trägt an ihrer Oberseite eine lösbare
prismatische Haltepratze 17, die als #weite Spannbacke dient, wobei neben der Aussparung
15 die Haltepratze 17 einen vorstehenden Teil 19 aufweist, der mit der Spannbacke
21 zusammenwirkt. Die als zusätzliche Spannbacke wirkende Haltepratze 1 weist dabei
die Form eines Ambosses auf, der der Bedienungsperson eine Arbeitsfläche liefert,
die sonst an dem Schraubstock nicht zur Verfügung steht.
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Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen sind die Haltepratzen
an den Spannbacken angeschraubt. Je
nach den Erfordernissen können
sie jedoch auch angegossen, angeschmiedet oder angeschw%sst sein Ferner sind bei
den beschriebenen Ausführungsbeispielen die Haltepratzen prismatisch ausgeführt.
Je nach dem vorgesehenen besonderen Verwendungszweck des Schraubstocks können sie
jedoch auch als Halbkugel, Teilzylinder, Teilkegel in konkaver oder kDnvexer Form
sowie, wie beschrieben, in Ambossform ausgebildet sein.
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Die Fig, 5 bis 10 zeigen einige Ausrührungsbeispiele des erfindungsgemässen
Schraubstocks zur Halterung von Schneidemaschinen. Bei dem in den Fig. 5 und 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die Schneidemaschine eine Ablängmaschine mit Schleifscheibe
zum Ablängen Wie in Fig. 5 dargestellt ist, besteht der dort dargestellte Schraubstock
mit doppelter Schraubstocköffnung oder Spannweite aus einer beweglichen Spannbacke
54 und einer feststehenden Spannbacke 56,'auf der eine parallelepipedische Haltepratze
510 angebracht ist, die eine weitere feststehende Spannbacke des Schraubstocks darstellt.
Die Haltepratze 510 wirkt mit einem nicht dargestellten seitlichen Ansatz der beweglichen
Spannbacke 54 zusammen und bildet zusammen mit diesem das zusätzliche Spannbackenpaar,
wie vorstehend bereits beschrieben wurde.
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In der oberen Fläche der Haltepratze 510 ist eine Quernut 57 von
recht- cder viereckigem Querschnitt angebracht, in die die Halterippe 59 eines Gabelstücks
515 eingreift, das mittels einer Keilverbindung leicht lösbar mit der Haltepratze
510 verbunden ist. Das Gabelstück 515 ist mit einer horizontalen Drehachse 58 zur
drehbaren Halterung einer an sich bekannten Ablängemaschine 520 mit Schleifscheibe
versehen. Das Gabelstück 515 ist in seiner Ausbildung besser aus Fig. 6 ersichtlich.
Auf die Drehachse 58 des Gabelstücks 515 ist eine Schraubenfeder 511 mit nach oben
bzw, unten abstehenden Enden aufgezogen, um einen elastischen Anschlag für die S#hneidemaschine
in der vollkommen abgesenkten Stellung zu schaffen.
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In der Haltepratze 510 der feststehenden Spannbacke 56 ist ein als
Gewindeb)hrung ausgeführtes Blindloch vorgesehen. Ein entsprechtendes durchgehendes
Loch ist in dem Gabelstück 515 angebracht und wird mit dem Blindloch fluchtend auf
dieses aulgebracht, so dass in diese beiden Löcher eine Schraube 515 zur festen
Verbindung des Gabelstücks 515 mit der Haltepratze 510 einschraubbar ist. Die Lage,
in der die Löcher in der Haltepratze 510 und in dem Gabelstück 515 angebracht werden,
bestimmt somit die
Stellung der Schneidemaschine 520 gegenüber
dem Schraubstock. Diese Stellung muss so gewählt werden, dass die Schleifscheibe
518 der Ablängmaschine 520 direkt über den Spannbacken 54 und 56 zu liegen kommt,
um ein einwandfreies Ablängen des Werkstücks zu gewährleistsen. Wie aus Fig. 6 ersichtlich
ist, weist die ijaitepratze 510 einen seitlichen Ansatz 517 auS, der die Grifffläche
der zusätzlichen Spannbacke darstellt und mit der beweglichen Spannbacke 54 zusanqsnenwirkt
und mit dieser die doppelte Oeffnung oder Spannweite des Schraubstocks bestimmt.
Es versteht sich jedoch, dass ausser dieser Schraubbefestigung auch andere Mittel
zur Befestigung des Gabelstücks 515 verwendet werden können.
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Bei dem in den Fig. 7 und 8 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
die Schneidemaschine eine Kreissäge. Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, besteht der
Schraubstock 65 mit doppelter Oeffnung oder Spannweite bei diesem Ausführungsbeispiel
aus einer beweglichen Spannbacke 64 und einer feststehenden Spannbacke 66, die auf
ihrer ebenen Oberseite 68 einen vorstehenden Ansatz 610 trägt, der als zweite feststehende
Spannbacke des Schraubstocks dient und mit einem an der beweglichen Spannbacke 64
angebrachten, nicht dargestellten seitlichen Ansatz zusammenwirkt,
wodurch
wiederum ein zusätzliches Spannbackenpaar besteht.
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Wie am besten aus Fig. 8 ersichtlich ist, weist der vorstehende Ansatz
610 zwei Arme 67 und 69 auS, die sich in vertikaler Richtung erstrecken und auch
seitlich von der Oberseite 68 der feststehenden Spannbacke 66 vorstehen.
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Zwischen den Armen 67 und 69 des vorstehenden Ansatzes 61G erstreckt
sich eine horizontale Drehachse 612, die durch eine Feststellscjrnaube 614 blockiert
ist, um das Lösen der Drehachse unter dem Einfluss von Erschütterungen zu vermeiden.
Auf der Drehachse 612 ist die in Fig. 7 dargestellte, an sich bekannte Kreissäge
615 drehbar gelagert. Die Drehachse 612 kann aus den Armen 67 und 69 herausgezogen
werden und ermöglicht dadurch eine schnelle Entfernung der Kreissäge 615 von dem
Schraubstock 65, wenn lediglich der Schraubstock bequem benutzbar sein soll.
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Die an sich bekannte Kreissäge 615 besteht aus einem seitlich freitragend
angeordneten kreisförmigen Sägeblatt 620, das auf ein zwischen den Spannbacken 64
und 66 eingespanntes, nicht dargestelltes Werkstück unter Drehung um die Drehachse
612 einwirkt. Hinter des feststehenden Spannbacke 66 ist eine Stange 617 angebracht,
an der eine Zugfeder 611 eingehängt ist, die mit ihrem entgegenoesetzten
Ende
an dem rückwartigen Teil der Kreissägeeinrichtung 615 befestigt ist. Die Zugfeder
611 wirkt der Abwärtsbewegung des Kreissägeblatts in Richtung zum Scbraubstock entgegen,
so dass das Kreissägeblatt nur durch manuellen Eingriff der Bedienungsperson in
die Stellung zum Schneiden des Werkstücks gebracht werden kann.
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Wie aus Fig. 8 ersichtlich ist, weist der vorstehende Ansatz 610
an dem Arm 69 einen Bereich 618 auf, der die Griffläche der zusätzlichen Spannbacke
bildet und mit der beweglichen Spannbacke 64 zusammenwirkt und dadurch die doppelte
Oeffnung oder Spannweite des Schraubstocks bestimmt. Unterhalb des Kreissägeblatts
620 kann in bekannter Weise eine Oelwanne zur Zuführung von Schmieröl zum Freissägeblatt
angeordnet werden. Ferner kann die beschriebene Vorrichtung mit Schutzblechen zur
Unfallsverhütung versehen werden.
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Bei dem in den Fig. 9 und 10 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
die Schneidemaschine eine hin- und hergehende Blattsäge. Wie aus Fig. 9 ersichtlich
ist, besteht der Schraubstock auch bei diesem Ausführungsbeispiel aus einer beweglichen
Spannbacke 74 und einer feststehenden Spannbacke 76, auf der die Haltepratze 710
angeordnet ist, die als zusätzliche feststehende Spannbacke des Schraubstocks
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dient und mit einem an der beweglichen Spannbacke 74 angebrachten, nicht dargestellten
seitlichen Ansatz zusammenwNrkt und mit diesem das zusätzliche Spannbackenpaar des
Schraubstocks bildet.
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Wie am besten aus Fig. 10 ersichtlich ist, ist die Haltepratze 710
mit zwei senkrechten Verlängerungen 79 und 713 versehen, an denen zwei horizontale
Drehachsen 78 und 712 befestigt sind. Die beiden vertikalen Verlängerungen 79 und
713 sind in einem entsprechenden Abstand voneinander angeordnet und dazwischen mit
einer Nut 77 versehen, um die Lagerung und Betätigung der in Fig. 9 dargestellten
hin- und hergehenden Blattsäge 715 zu ermöglichen, die mit dem Motorblock 720 einer
elektrischen Bohrmaschine gekuppelt ist.
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Die Blattsäge 715 ist verschwenkbar mit dem Schraubstock 75 über
ein Metallgestell 714 verbunden, das mit den horizontalen Drehachsen 78 und 712
der Haltepratze 710 drehbar verbunden ist. Die Haltepratze 710 ist seitlich freitragend
an der Oberseite der feststehenden Spannbacke 76 angeordnet. Auf diese Weise kommt
das sich in Längsrichtung der Blattsäge erstreckende Sägeblatt 716 dicht neben den
Spannbacken 74 und 76 zu liegen, um einen einwandfreien Schnitt des Werkstücks mit
der Blattsäge zu
ermöglichen. Wie aus Fig. 10 ersichtlich ist,
besitzt die Haltepratze 710 einen seitlich vorstehenden Ansatz 717, der die Grifffläche
der zusätzlichen Spannbacke bildet, die mit der beweglichen Spannbacke 74 zusammenwirkt
und zusammen mit dieser die doppelte Oeffnung oder Spannweite des Schraubstocks
bestimmt.
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Zwischen del Blattsäge 715 und dem Schraubstock 75 ist wieder eine
Zugfeder 711 angeordnet, die der Abwärtsbewegung der Blattsäge in Richtung zum Schraubstock
entgeyenwirkt, so dass diese Abwärtsbewegung der Blattsäge nur durch man#.ellen
Eingriff der Bedienungsperson möglich ist. Der in den Fig. 9 und 10 dargestellte
Schraubstock könnte natürlich auch zur Halterung einer entsprechend bemessenen Bandsäge
oder einer von Hand zu betätigenden hin- und hergehenden Blattsäge anstelle der
dargestellten Blattsäge mit Motorantrieb verwendet werden.
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Aus den in den Fig. 5 bis 10 dargestellten Ausführungsbeispielen
ist somit ersichtlich, dass der erfindungsgemässe Schraubstock mit doppelter Oeffnung
oder Spannweite gleichzeitig zur Halterung einer auf das in dem Schraubstock eingespannte
Werkstück einwirkenden Schneidemaschine verwendet werden kann.
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Es versteht sich, dass das Halteorgan der Schneidemaschine
auch
auf der Oberseite der feststehenden Spannbacke eines herkömmlichen Maschinen- oder
Bankschraubstocks angebracht werden kann, ohne damit vom Schutzumfang der Erfindung
abzuweichen. Obwohl vorstehend einige bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
beschrieben worden sind, versteht es sich im übrigen, dass darin verschiedene dem
Fachmann naheliegende konstruktionstechnische Aenderungen und Abwandlungen vorgerlommen
werden können, ohne damit vom Erfindungsgedanken abzuweichen.