DE3242060A1 - Sicherheitsgurtanordnung fuer einen vordersitz eines personenkraftwagens - Google Patents
Sicherheitsgurtanordnung fuer einen vordersitz eines personenkraftwagensInfo
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- DE3242060A1 DE3242060A1 DE19823242060 DE3242060A DE3242060A1 DE 3242060 A1 DE3242060 A1 DE 3242060A1 DE 19823242060 DE19823242060 DE 19823242060 DE 3242060 A DE3242060 A DE 3242060A DE 3242060 A1 DE3242060 A1 DE 3242060A1
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60R—VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60R22/00—Safety belts or body harnesses in vehicles
- B60R22/02—Semi-passive restraint systems, e.g. systems applied or removed automatically but not both ; Manual restraint systems
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
- Sicherheitsgurtanordnung für einen Vordersitz eines Personen-
- kraftwagens Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitsgurtanordnung für einen Vordersitz eines Personenkraftwagens, mit zu beiden Seiten des Vordersitzes angeordneten Gurtschlössern und einem Gurtschloß für einen Sicherheitsgurt zur Sicherung eines Fahrgastes auf einem hinter dem Vordersitz angeordnetem Rücksitz.
- Eine derartige Sicherheitsgurtanordnung ist beispielsweise in dem DE-GM 75 38 507 beschrieben. Dabei nimmt das zwischen dem Vordersitz und der Fahrzeugtüre angeordnete Gurtschloß ein Ende eines Gurtbandes auf, welches als Beckengurt zu dem zweiten, im Bereich des Mitteltunnels angeordneten Gurtschlosses geführt ist. Dort wird es an einer in das Gurtschloß eingesteckten Schloß zunge umgelenkt und als Schultergurt schräg nach oben bis zu einem Umlenkbeschlag am Mittelpfosten und von dort zu einer darunter angeordneten Aufwickelvorrichtung geführt. Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist jedoch ein sogenannter Hosenträgergurt, also eine Kombination eines Beckengurtes und zweier mit diesem verbundener, etwa parallel nach oben verlaufender Schultergurte. Insbesondere ist das Problem angesprochen, die Vordersitze von gewöhnlichen Personenkraftwagen mit derartigen Vier-Punkt-Hosenträgergurten auszurüsten.
- Bekannte Hosenträgergurte werden meist fest mit der Karosserie verschraubt oder an Haken an ebenfalls mit der Karosserie verschraubten Augenbolzen eingehängt. Von Nachteil ist dabei der hohe Montageaufwand und die Gefahr von Korrosionsschäden an den Befestigungsstellen. Derartige Änderungen erfordern außerdem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Mitteln eine Sicherheitsgurtanordnung in Form eines Hosenträgergurtes für einen Vordersitz eines Personenkraftwagens zu schaffen, welche ohne zusätzliche Befestigungsstellen wahlweise in einem mit Drei-Punkt-Gurten ausgerüstetem Personenkraftwagen montierbar ist.
- Die Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ist ein Fahrzeug beispielsweise mit einem Drei-Punkt-Gurt gemäß des gattungsbildenden DE-GM 75 38 507 und Sicherheitsgurten auf der Rücksitzbank ausgerüstet, dann läßt sich der Hosenträgergurt gemäß der vorliegenden Erfindung ohne irgendwelche Montagearbeiten oder Zusatzteilen wahlweise in dem Fahrzeug verwenden, wenn der entsprechende Rücksitz nicht durch einen weiteren Fahrgast beansprucht wird. Die vorhandenen Sicherheitsgurteinrichtungen müssen nicht ausgebaut werden, so daß das Fahrzeug nach dem Entfernen des oder der Hosenträgergurte für die vorderen Sitze auch die Rücksitze wieder uneingeschränkt benutzbar sind. Liegt für den Hosenträgergurt eine allgemeine Betriebserlaubnis vor, dann muß der nachträgliche Einbau vom Kunden nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das Fahrzeug kann durch die erfindungsgemäße Sicherheitsgurtanordnung sowohl für zwei Personen in Verbindung mit Hosenträgergurten verwendet werden und mit wenigen Handgriffen (Entfernen der Hosenträgergurte durch Betätigen der entsprechenden Schlösser) wieder in ein voll durch die vorgesehene Anzahl von Insassen nutzbares Fahrzeug umgewandelt werden.
- Ist das dem Rücksitz zugeordnete Schloß teil längsverstellbar befestigt (z. B. Schloßzunge an einem verstellbaren Gurtbandabschnitt), dann bedürfen die zusammengeführten Schultergurte des Hosenträgergurtes keiner Längeneinstellbarkeit.
- Die meisten heute im Verkehr befindlichen Fahrzeuge sind an den Vordersitzen mit Drei-Punkt-Gurten ausgerüstet; deren entsprechendes, der Fahrzeugtüre zugewandtes Ende nicht wie beim Gegenstand des DE-GM 75 38 507 mit einem separaten Gurtschloß verbindbar ist, sondern im Bereich des Türschwellers festgelegt ist. Bei dieser Anordnung empfiehlt sich die Verwendung eines weiteren Gurtschlosses, welches mit dem Befestigungsmittel (meist eine Schraube) zur Befestigung des vorhandenen Drei-Punkt-Gurtes festgelegt wird. Dadurch ist keine zusätzliche Befestigungsstelle mit den eingangs bereits ausgeführten Nachteilen notwendig. Der einzige Mehraufwand besteht bei dieser Art von Sicherheitsgurten also nur darin, daß ein zusätzliches Gurtschloß an der vorhandenen Befestigungsstelle mit verschraubt wird.
- Die Unteransprüche 3 und 4 kennzeichnen vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung bei Einsatz einer Auf'ckelvorrichtung für den Hosenträgergurt.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben.
- Die Zeichnung zeigt einen Vordersitz 1 und einen dahinter angeordneten Rücksitz 3 eines Personenkraftwagens. Ein sich an die Sitze anschließendes Seitenteil 5 der Karosserie des Personenkraftwagens ist nur teilweise dargestellt und enthält u. a. einen Türsthweller 7 und einen Mittelpfosten 9.
- Eine erste, bekannte Sicherheitsgurtanordnung für den Vordersitz 1 besteht aus einem Drei-Punkt-Gurt 1 1, welcher durch eine Schraube 13 am Türschweller 7 festgelegt und über einen Umlenkbeschlag 15 im oberen Bereich des Mittelpfostens 9 zu einem Aufwickelautomaten 17 im unteren Teil des Mittelpfostens 9 geführt ist. Eine am Drei-Punkt-Gurt 11 festgelegte Schloßzunge 19 wird bei Benutzung des Dreipunktgurtes 11 in ein tunnelseitig neben dem Vordersitz 1 angeordnetes Gurtschloß 21 bis zur Verrastung eingeführt.
- Der Rücksitz 3 ist mit einem ähnlich aufgebauten Drei-Punkt-Gurt 23 versehen, welcher mit einem Gurtschloß 25 verbindbar ist. Das Gurtschloß 25 ist mittels eines kurzen Gurtabschnittes 27 unter dem Rücksitz 3 festgelegt und durch den Spalt zwischen dem Sitzteil 29 und der Rückenlehne 31 des Rücksitzes 3 hindurchgeführt.
- Der Vordersitz 1 kann wahlweise mit einem Hosenträgergurt 33 ausgerüstet werden, wenn der zugeordnete Rücksitz 3 nicht für einen Insassen benötigt wird. Für diesen Zweck ist an der Befestigungsstelle des Drei-Punkt-Gurtes 23 am Türschweller 7 ein zusätzliches Gurtschloß 35 angebracht. Die Befestigung des Gurtschlosses 35 erfolgt mit der bereits vorhandenen Schraube 33 oder einer etwas verlängerten Schraube gleicher Art. Das Gurtschloß 35 kann ohne den Einstieg zu behindern stets montiert bleiben, gleichgültig ob für den Vordersitz 1 der Drei-Punkt-Gurt 11 oder der Hosenträgergurt 33 benutzt wird.
- Der Hosenträgergurt 33, welcher ohne weitere Befestigungselemente wahlweise für den Vordersitz 1 verwendet werden kann, weist einen durch einen etwa in der Mitte durch einen Verschluß 37 unterbrochenen Beckengurt 39 auf, dessen beide den dem Verschluß 37 abgewandten Enden Schloßzuggen 41 und 43 tragen. Die Schloß zungen 41 und 43 sind, wie aus der Zeichnung unmittelbar ersichtlich, in den zugeordneten Gurtschlössern 21 bzw. 35 verrastbar. Zu beiden Seiten des Verschlusses 37 schließen sich an den Beckengurt 39 etwa parallel zur Rückenlehne 45 des Vordersitzes 1 verlaufende Schultergurte 47 und 49 an. Die Schultergurte 47 und 49 sind hinter einer auf die Rückenlehne 45 des Vordersitzes 1 aufgesetzten Kopfstütze 51 zu einem Gurtband 53 zusammengeführt, welches von einer Aufwickelvorrichtung 55 aufgenommen ist.
- Die Festlegung des Hosenträgergurtes 33 im Bereich hinter dem Vordersitz 1 erfolgt über das dem Rücksitz 3 zugeordnete Gurtschloß 25. Die Aufwickelvorrichtung 55 ist deshalb mit einer entsprechenden Schloß zunge 57 versehen, welche der Einfachheit halber an das Gehäuse der Aufwickelvorrichtung 55 angeformt oder angeschraubt ist.
- Die Montage des Hosenträgergurtes 33 erfolgt in der Weise, daß wie vorstehend beschrieben die drei vorgesehenen Schloß zungen in die zugeordneten Gurtschlösser verrastend eingeführt werden.
- Bei Benutzung des Hosenträgergurtes 33 wird - wie bei Hosenträgergurten üblich - der Verschluß 37 geöffnet und nach dem Anlegen des Gurtes wieder geschlossen. Soll der Hosenträgergurt 33 ausgebaut werden - beispielsweise wenn der Rücksitz 3 benötigt wird - dann sind nur die Gurtschlösser 21, 35 und 25 durch Tastendruck zu öffnen und der Hosenträgergurt 33 zu entnehmen.
- Die im Fahrzeug verbliebenen Drei-Punkt-Gurte 11 und 33 können dann wieder in gewohnter Weise verwendet werden.
- Leerseite
Claims (4)
- Patentansprüche 1. Sicherheitsgurtanordnung für einen Vordersitz eines Personenkraftwagens, mit zu beiden Seiten des Vordersitzes angeordneten Gurtschlössern und einem Schloß teil für einen Sicherheitsgurt zur Sicherung eines Fahrgastes auf einem hinter dem Vordersitz angeordnetem Rücksitz, g e k e n n -zeichnet durch a) einen längenverstellbaren, durch einen Verschluß (37) unterbrochenen Beckengurt (39), b) zwei an den dem Verschluß (37) abgewandten Enden des Bekkengurtes (39) befestigten Schloß zungen (41, 43), c) zwei zu beiden Seiten des Verschlusses (37) am Beckengurt (39) festgelegten Schultergurten (47, 49), welche im Bereich hinter dem Vordersitz (1) zusammengeführt sind und d) einem daran anschließen Schloßteil (Schloßzunge 57) zur Festlegung an dem dem Rücksitz (3) zugeordneten Schloßteil (Gurtschloß 25).
- 2. Sicherheitgurtanordnung nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß mit dem Befestigungsmittel (Schraube 13) zur Festlegung des Gurtschlosses (35), welches auf der der Außenseite des Fahrzeuges zugewandten Seite des Vordersitzes (1) angeordnet ist, gleichzeitig das Gurtende eines bekannten, über einem am Mittelpfosten (9) des Fahrzeuges befestigten Umlenkbeschlag (15) geführten Dreipunktgurtes (11) befestigt ist.
- 3. Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 1 oder 2, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß zwischen den zusammengeführten Schultergurten (47, 49) und dem Schloßteil (Schloßzunge 57) eine Aufwickelvorrichtung (55) angeordnet ist.
- 4. Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 3, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß das Schloßteil eine Schloßzunge (57) ist, welche an das Gehäuse der Aufwickelvorrichtung (55) angeformt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19823242060 DE3242060C2 (de) | 1982-11-13 | 1982-11-13 | Sicherheitsgurtanordnung für einen Vordersitz eines Personenkraftwagens |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19823242060 DE3242060C2 (de) | 1982-11-13 | 1982-11-13 | Sicherheitsgurtanordnung für einen Vordersitz eines Personenkraftwagens |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3242060A1 true DE3242060A1 (de) | 1984-05-17 |
| DE3242060C2 DE3242060C2 (de) | 1985-01-24 |
Family
ID=6178075
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19823242060 Expired DE3242060C2 (de) | 1982-11-13 | 1982-11-13 | Sicherheitsgurtanordnung für einen Vordersitz eines Personenkraftwagens |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3242060C2 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE3741831A1 (de) * | 1987-12-10 | 1989-06-29 | Daimler Benz Ag | Sicherheitsgurtanordnung an einem fahrzeugsitz |
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-
1982
- 1982-11-13 DE DE19823242060 patent/DE3242060C2/de not_active Expired
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3242060C2 (de) | 1985-01-24 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
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