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Schwingmaschine zum Sieben und/oder Fördern, insbesondere
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Einmassen-Freischwinger-Maschine Die Erfindung betrifft eine Schwingmaschine
zum Sieben und/oder Fördern, insbesondere eine Einmassen-Freischwinger-Maschine,
mit einer Gutaufgabe, einem Gutablauf, sowie mit einer schwingfähig gelagerten,
erregbaren Arbeitsfläche.
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Es sind zwei Gruppen von Schwingmaschinen bekannt, nämlich Resonanzschwinger
und Freischwinger.
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Die Gruppe der Resonanzschwinger eignet sich sowohl als Schwingförderer,
als auch als Schwingsiebmaschine.
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Prinzipieller Nachteil dieser Gruppe ist, daß sich infolge der notwendigen
Gegenmasse im schwingenden System sehr hohe Maschinengewichte ergeben, mit dem weiteren
Nachteil, daß wegen des Gesamt-Gewichtes und des dadurch bedingten Volumens der
Speicherfedern für die Ausdehnung in Breite und Länge solcher Resonanzschwinger
relativ enge Grenzen gesetzt sind. Zudem sind Resonanzschwinger relativ teuer und
benötigen infolge ihres Gesamtgewichtes verhältnismäßig aufwendige Unterstützungskonstruktionen.
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Die zweite Gruppe von Schwingmaschinen, die sogenannten Freischwinger,
werden entweder als Kreisschwinger oder als Linearschwinger ausgeführt, und sind
dementsprechend mit Unwuchtantrieben bzw. Doppelunwuchtantrieben ausgestattet.
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Sie eignen sich vorzugsweise als Siebmaschinen.
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Schwingmaschinen beider Gruppen haben bis auf Ausnahmen das Problem
gemeinsam, daß zum Erregen der eigentlichen Arbeitsfläche in Schwingungen relativ
große Massen von zusätzlichem Gewicht mit erregt werden müssen, ohne zur eigentlichen
Arbeitsfunktion beizutragen. Dies hat zur Folge, daß mit der zunehmenden Größe einer
Schwingmaschine sehr große Unwuchtantriebe vorgesehen werden müssen, die bekanntlich
zu Antriebs- und Lagerproblemen führen.
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Bei Sieb maschinen kommt weiter hinzu, daß mit abnehmender Schichthöhe
eines Gutstromes auf einem Siebdeck und infolge laufender Änderung des Kornspektrums
wesentliche Bereiche des Siebdecks zum Teil weit außerhalb des Bestpunktes arbeiten.
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Weitere Probleme ergeben sich mit zunehmender Maschinen-Breite infolge
der überproportionalen dynamischen Wechselbeanspruchung der Quertraversen, wodurch
man an die Grenze der Belastbarkeit bei noch vertretbaren Abmessungen, Gewichten
und Fertigungskosten gelangt.
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Allgemein ist festzustellen, wie bekannt,daß die Summe der Schwierigkeiten
und technischen Grenzen mit zunehmender Größenordnung derartiger Maschinen zunimmt.
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Man hat einem Teil dieser Ubelstände bereits dadurch abzuhelfen versucht,
daß Siebstraßen aus mehreren, aneinandergekoppelten Schwingsieben zur Aufstellung
gelangten, die gegebenenfalls mit unterschiedlicher Schwingungserregung in Amplitude
und Frequenz betreibbar sind.
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So ist beispielsweise aus der DE-AS 1 201 160 eine Siebstraße aus
mehreren, aneinandergekoppelten Zweimassen-Schwingsieben bekannt, deren jedes aus
Grundrahmen und Siebrahmen mit Siebboden besteht, und wobei die Siebrahmen an Quertraversen
angeschlossen sind, wobei die Quertraverse im Bereich der Mitte des Siebrahmens
angebracht und mittels einer Mehrzahl von umgebenden Speicherfedern in den beiden
Wangen des Grundrahmens zur Einstellung der Neigung des Siebrahmens gegen die Horizontale
umsetzbar gelagert ist, und daß die Siebrahmen mit Hilfe von Koppelgliedern bei
unterschiedlicher Neigung gegen die Horizontale aneinander anschließbar sind.
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Auch bei der bekannten Siebstraße wird als Nachteil empfunden, daß
der absoluten Größe des Schwingungsystems
relativ enge Grenzen gesetzt
sind, insbesondere weil es sich um Zweimassen-Schwingsiebe handelt, und weil die
die Siebstraße bildenden Einzelsiebe mit Hilfe von Koppelgliedern aneinander anschließbar
sind, weshalb die gesamte Siebstraße ein in sich geschlossenes Schwingungssystem
darstellt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schwingmaschine zum Sieben und/oder
Fördern zur Verfügung zu stellen, bei der im Verhältnis zur Größe der Arbeitsfläche
bzw. zur Masse des durchgesetzten Gutes, ein möglichst geringes Maschinengewicht
in Schwingungen erregt werden muß. Die Schwingmaschine soll sich zum Bau großer
Leistungs-Einheiten eignen, unter Vermeidung der bekannten Schwierigkeiten entsprechend
großer Antriebs- und Lagersysteme, Festigkeitsprobleme der Traversen sowie unter
Vermeidung der zur Lieferung und Ingangsetzung am Betriebsort unausweichlichen Transport-
und Montageschwierigkeiten. Weiterhin wird angestrebt, durch erhöhte Flexibilität,
insbesondere bei einer ~Siebmaschine, die Erregung der Arbeits- oder Siebfläche
der sich örtlich ändernden Beschaffenheit des Gutstromes möglichst optimal anzupassen.
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Weiter wird mit der Erfindung angestrebt, die Schwingmaschine so zu
gestalten, daß diese zur Herstellung wenigstens zum größeren Teil nach dem Baukastensystem
geeignet ist.
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Die Lösung der Aufgabe gelingt dadurch, daß bei einer Schwingmaschine
der eingangs genannten Gattung die Arbeitsfläche in wenigstens zwei in Fließ- oder
Förderrichtung des Gutes nebeneinanderliegende und/oder hintereinanderliegende,
unabhängig voneinander schwingfähige Arbeitsflächen- Segmente unterteilt ist, und
daß Jedes Arbeitsflächen- Segment eine schwingfähige Lagerung sowie einen antreibbaren
Schwingungserreger aufweist.
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Mit der Schwingmaschine nach der Erfindung ergeben sich folgende Vorteile:
- durch die Unterteilung der Arbeitsfläche in gleichgroße Segmente sind diese schwingungstechnisch
gut beherrschbar, auch bei einer Schwing.iaschine großer Abmessungen und Leistung,
- für die daraus erstellbare, aus einer Vielzahl von Freischwinger-Einheiten zusammenstellbare
Schwingmaschine entfällt daher die bisherige Begrenzung in Breite und Länge,
im
Verhältnis zur Größe der Arbeitsfläche ergibt sich eine signifikante Verringerung
der dynamisch bewegten Massen, und damit der benötigten Antriebs-Energie, für die
einzelnen Arbeitsflächen-Segmente ergibt sich eine variable Einstellmöglichkeit
bezüglich Schwingweite, Frequenz, Beschleunigung, sowie gegebenenfalls Lage zur
Horizontalen, eine Anbringung von nur statisch belasteten Staub-und/oder Lärmkapseln,
sowie von Materialführungsbauteilen im Bereich der Arbeitsflächen ist unproblematisch,
eine geringe Anzahl von standardisierbaren Bauteilen und Baugruppen ermöglichen
die Erstellung einer breiten Typenreihe von Einzelmaschinen nach Leistung und Umfang
im Baukastenprinzip, für den Transport ergeben sich kleine, in Containern stapelbare
Bauteile,
- bei Betriebsstörungen oder Abnutzungsschäden reduzieren
sich Reparaturarbeiten auf einen schnellen Austausch einzelner Arbeitsflächen-Segmente,
was eine hohe Verfügbarkeit der Gesamtanlage ergibt, Bei einer Ausgestaltung der
Schwingmaschine nach der Erfindung wird vorgeschlagen, daß die aus den Segmenten
zusammengesetzte Arbeitsfläche von zwei unbeweglich angeordneten Seitenwangen umgeben
ist.
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Der Vorteil dieser Maßnahme besteht in einer weiteren Verringerung
der schwingenden Massen, und damit in einer weiteren Reduzierung der aufzubringenden
Leistung an der Erreger-Welle.
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Weiter ist vorgesehen, daß die Arbeitsflächen-Segmente mit Abständen,
die individuelle Schwingbewegungen zulassen, voneinander und/oder von feststehenden
Teilen der Schwingmaschine angeordnet sind.
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Durch diese Maßnahme wird verhindert, daß sich die einzelnen Arbeitsflächen-Segmente
gegenseitig behindern oder gar beschädigen können.
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Eine zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß ein Arbeitsflächen-Segment
einen die Arbeitsfläche aufnehmenden Rahmen in Form eines gleichseitigen oder ungleichseitigen
Rechtecks aufweist.
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Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, daß ein Arbeitsflächen-Segment
in Form eines ungleichseitigen Rechtecks mit der längeren Seite entweder in Fließ-
oder Förderrichtung des Gutes angeordnet sein kann, oder auch quer dazu.
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Damit ergibt sich der Vorteil, daß - je nach Funktion, Arbeitsprogramm
und entsprechendem Lay-Out der Schwingmaschine eine größtmögliche Flexibilität in
der Anordnung der einzelnen Flächenteile möglich,ist.
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Um jedoch bei den sich hierdurch ergebenden Anordnungs-Variationen
das Baukastensystem weitgehend beizubehalten, und beispielsweise eine Unterstützungskonstruktion
mit standardisierten Rastermaßen verwenden zu können, ist weiter vorgesehen, daß
die Befestigungsstellen der Schwingelemente zur schwingfähigen Lagerung eines Arbeitsflächen-Segmentes
vorzugsweise im Rechteck angeordnet sind.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Spalt zwischen benachbarten
Arbeitsflächen-Segmenten durch wenigstens ein elastisches, Abdichtungselement überbrückt.
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Auf diese Weise wird vermieden, daß Materialien in den zwischen den
benachbarten Arbeitsflächen-Segmenten befindlichen Spalt gelangen und nach unten
durchfallen können.
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Eine annähernd äquivalente Maßnahme in ähnlichen Fällen besteht nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung darin, daß benachbarte
Arbeitsflächen-Segmente in Fließ- oder Förderrichtung des Gutes einander dachziegelartig
übergreifen.
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Eine zweckmäßige, weil kompakte und bezüglich der Masse schwingfähiger
Teile günstige Anordnung ergibt sich dadurch, daß nach einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung die die Arbeitsflächen-Segmente auf einer feststehenden
Unterstützungskonstruktion schwingfähig gelagert sind, die ihrerseits mit den Seitenwangen
verbunden ist.
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Dabei kann die Ausführung der Unterstützungskonstruktion so gewählt
sein, daß diese von ortsfest angeordneten Längs-und/oder Querträgern gebildet wird.
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Im Gegensatz zu den bisher bekannten Schwingmaschinen, deren Antriebe
vielfach außerhalb des eigentlichen Schwing-Rahmens liegend neben der Schwingmaschine
liegend einen erheblichen Bedarf an totem Raum beanspruchen, ergeben sich hinsichtlich
des Raumbedarfes mit einer Schwingmaschine nach der Erfindung besondere Vorteile
dadurch, daß Schwingungserreger sowie deren Antriebe innerhalb der äußeren Konturen
der Arbeitsflächen-Segmente angeordnet sind.
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Dabei kann die Maßnahme vorteilhaft so getroffen sein, daß ein Arbeitsflächen-
Segment einen Schwingungserreger mit einer Einzelantriebseinheit aufweist Hierdurch
ergeben sich Vorteile in mehrfacher Hinsicht: Die Reduzierung der schwingenden Massen
auf jeweils ein Arbeitsflächen-Segment führt zu einer signifikanten Reduzierung
des spezifischen Leistungsbedarfes für die Erregung der Siebfläche einer Siebmaschine
nach der Erfindung im Gegensatz zu einer solchen nach dem Stand der Technik.
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So kann beispielsweise bei der Erregung einer Schwingmaschine nach
der Erfindung im Vergleich zu einer konventionellen Schwingmaschine eine Reduktion
der Erregerleistung bis zu etwa 50 % erreicht werden.
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Weiterhin ermöglicht die Ausstattung der einzelnen Arbeitsflächen-Segmente
mit Einzelantriebseinheiten eine -beispielsweise bei einer Siebmaschine - abgestufte,
nach Frequenz und Amplitude dem Gutverlauf angepaßte Sieb-Erregung. Und schließlich
ermöglicht die Ausstattung der Arbeitsflächen-Segmente mit Einzelantrieben eine
bis ins Detail gehende Standardisierung dieser Baugruppe als Voraussetzung einer
kostenmäßig günstigen Baukastenfertigung in Serie, wodurch die Herstellungskosten,
insbesondere bei Schwingmaschinen mit sehr großen Abmessungen, spürbar gesenkt werden.
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Dabei ergeben sich Vorteile dadurch, daß der Schwingungserreger und
Antrieb mit dem Arbeitsflächen-Segment zu einer kompakten Funktions-Einheit integriert
ist.
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Bei einer anderen Anordnung kann vorgesehen sein, daß wenigsten zwei
Arbeitsflächen-Segmente Je einen Schwingungserreger und einen gemeinsamen Gruppenantrieb
aufweisen.
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Und schließlich kann der Schwingungserreger und/oder dessen Antrieb
oberhalb oder unterhalb eines Arbeitsflächen-Segmentes angeordnet sein.
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Insgesamt ergibt sich durch die Summe dieser verschiedenen konstruktiven
Ausgestaltungsmöglichkeiten und Anordnungs-Varianten gemäß der Erfindung eine bisher
unerreichte Flexibilität im Lay-Out einer Schwingmaschine.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen zu
in der Zeichnung näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 eine Schwingmaschine zum Sieben und/oder Fördern
gemäß der Erfindung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 die
Verbindung eines Arbeitsflächen-Segmentes mit dem Schwingrahmen gemäß der Erfindung
in Draufsicht, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie A - B in Fig. 2, Fig. 4 mehrere
nebeneinander und hintereinander angeordnete Arbeitsflächen-Segmente gemäß der Erfindung
in Draufsicht, Fig. 5 eine Schwingmaschine mit etwa in der Mitte sowohl oberhalb
als auch unterhalb der Arbeitsflächen-Segmente angeordneten Schwingungserregern
und Antriebe gemäß der Erfindung in Draufsicht, Fig. 6 eine Vorderansicht der in
Fig. 5 dargestellten Schwingmaschine gemäß der Erfindung, Fig. 7 die Anordnung eines
Schwingungserregers mit Unwuchtantrieb auf einem Arbeitsflächen-Segment gemäß der
Erfindung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 8 einen Teilausschnitt
von Arbeitsflächen-Segmenten mit dachziegelartiger Uberdeckung gemäß der Erfindung
in Draufsicht, Fig. 9 eine Vorderansicht gemäß Fig. 8.
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Fig. 10 eine Teilansicht zweier benachbarter Arbeitsflächen-Segmente
mit einem den Spalt in Längsrichtung überbrückenden Abdichtungselement, Fig. 11
einen Teilausschnitt zweier benachbarter Arbeitsflächen- Segmente mit einem den
in Querrichtung verlaufenden Spalt überbrückenden Abdichtungselement, Fig. 12 die
Verbindung eines Arbeitsflächen-Segmentrahmens mit der Unterstützungskonstruktion
gemäß der Erfindung im Teilquerschnitt, Fig. 13 eine weitere Ausbildung und Anordnung
von Arbeitsflächen-Segmenten gemäß der Erfindung in Schrägansicht,
Fig.
14 eine nach außen hin abgeschlossene Schwingmaschine gemäß der Erfindung im Querschnitt,
Wie Fig. 1 zeigt, besteht die Schwingmaschine gemäß der Erfindung aus mehreren in
Fließ- oder Förderrichtung des Gutes nebeneinanderliegende und hintereinanderliegende,
rechteckigeArbeitsflächen-Segmente 1, die mit einem Tragrahmen 2 verbunden sind.
Die die Arbeitsflächen-Segmente 1 tragenden Rahmen 2 sind unabhängig voneinander
auf einer aus Doppel-T-Trägern 3 bestehenden Unterstützungskonstruktion schwingfähig
gelagert. Zur schwingfähigen Lagerung des Tragrahmens sind zwischen dem Tragrahmen
2 und den Doppel-T-Trägern 3 jeweils wenigstens vier Gummikörper 4 als Federelemente
angeordnet. Im Tragrahmen 2 sind ferner Schwingungserreger 5 vorgesehen, die jeweils
für sich mit in der Zeichnung nicht näher dargestellten, mechanischen, hydraulischen
oder elektrischen Antriebsaggregaten in Verbindung stehen.
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Hierbei können jedoch auch die Schwingungserreger mehrerer Arbeitsflächen-Segmente
mit einem gemeinsamen Gruppenantrieb versehen werden. Bei diesen in der Zeichnung
dargestellten Schwingungserregern 5 handelt es sich um Unwuchterreger. Ferner ist
die aus den Segmenten 1 zusammengesetzte Arbeitsfläche zu beiden Seiten von
stationär
bzw. unbeweglich angeordneten Seitenwangen 6 und 7 umgeben. Diese Seitenwangen können
gegebenenfalls durch in der Zeichnung nicht näher dargestellte Querträger etc.
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mit der Unterstützungskonstruktion fest verbunden sein.
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Die Arbeitsflächen-Segmente 1 sind sowohl untereinander als auch gegenüber
den Seitenwangen 6 und 7 mit einem geringen Abstand, das heißt Spalt 8, auf der
doppel-T-trägerförmigen Unterstützungskonstruktion schwingfähig gelagert, so daß
sie im Betrieb unabhängig voneinander in Schwingungen versetzt werden können, ohne
sich dabei gegenseitig zu berühren. Es ist hierbei verständlich, daß die Weite des
Spaltes 8 jeweils so auszulegen ist, daß im Betrieb der Schwingmaschine keine Materialien
in den zwischen den benachbarten Arbeitsflächen-Segmenten 1 befindlichen Spalt 8
gelangen und nach unten hindurchfallen können.
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Diese Schwingmaschinegemäß der Erfindung kann sehr vorteilhaft sowohl
als Siebmaschine als auch als Fördermaschine eingesetzt werden. Bei der Verwendung
der Schwingmaschine als Siebmaschine werden als Arbeitsflächen-Segmente Siebbeläge
oder Siebgewebe benutzt, während bei der Verwendung der Schwingmaschine als Fördermaschine
als Arbeitsflächen-Segmente 1 durchgehend geschlossene Böden eingesetzt werden.
Diese mit dem Rahmen 2 verbundenen Arbeitsflächen-Segmente 1 sind, wie die Figur
1 zeigt, gleichgroß dimensioniert und weisen die Form eines
ungleichseitigen
Rechtseckes auf, deren Längsseiten in Fließ- oder Förderrichtung des Gutes verlaufend
angeordnet sind. Der besondere Vorteil dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung der
Schwingmaschine besteht darin, daß die Arbeitsfläche der Schwingmaschine bei geringem
Material-und Kostenaufwand nicht nur durch Hinzufügen von einzelnen Arbeitsflächen-Segementen
beliebig verbreitert und/oder beliebig verlängert, oder durch Wegnahme von Arbeitsflächen-
Segmenten verkleinert und somit beliebig verändert werden kann, so daß sie eine
optimale Anpassung an die jeweiligen Anforderungen ermöglicht. Auch das Auswechseln
von verschlissenen Arbeitsflächen-Segmenten gegen neue kann sehr rasch und mit geringem
Arbeits- und Kostenaufwand durchgeführt werden. Dasselbe gilt auch für die Umstellung
einer im Betrieb befindlichen Siebschwingmaschine gemäß der Erfindung auf eine Fördermaschine.
Hierzu brauchen nämlich nur die Siebbeläge gegen die gleichgroß ausgebildeten geschlossenen
Böden ausgetauscht zu werden. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäß ausgebildeten
Schwingmaschine gegenüber bekannten Schwingmaschinen besteht darin, daß die Schwingmaschine
gemäß der Erfindung im Vergleich zu den bisher bekannten Schwingmaschinen bei gleicher
Auslegung mit erheblich geringerem Energieaufwand betrieben werden kann, da sie
keine mitschwingenden Seitenwandungen besitzen und daher bezüglich ihrer schwingenden
Massen erheblich
leichter sind. Außerdem zeichnen sich die erfindungsgemäßen
Arbeitsflächen-Segmente durch ihre einfache Anfertigung, leichte Transportierbarkeit
und Lagerung besonders aus.
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Wie die Figuren 2 und 3 zeiten, kann das Arbeitsflächen-Segment 9
auch sehr vorteilhaft an der Oberfläche rechteckige Profile 10 aufweisen und an
den Stellen 11, 12, 13 und 14 mittels Schrauben oder Bolzen mit dem Tragrahmen 15
fest verbunden werden. Der Tragrahmen 15 ist seinerseits über Gummifedern 16, 17,
auf im Querschnitt U-förmig ausgebildeten Trägern 18, 19, die die Unterstützungskonstruktion
darstellen, schwingfähig gelagert. Der besondere Vorteil dieser Befestigung des
Arbeitsflächen-Segmentes 9 auf dem Rahmen 15 besteht darin, daß das Arbeitsflächen-Segment
9 jederzeit sehr leicht nach oben hin weggenommen und auch von oben her wieder leicht
auf den Rahmen 15 aufgesetzt werden kann.
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Wie ferner der Figur 4 entnommen werden kann, können die einzelnen
Arbeitsflächen-Segmente 20 gegenüber den Arbeitsflächen-Segmenten 21 - in Fließ-
oder Förderrichtung gesehen (Pfeil 22) - auch quer zur Fließ- oder Förderrichtung
angeordnet werden. Die Verbindung der Arbeitsflächen- Segmente 20 und 21 mit den
jeweils dazugehörigen Rahmen erfolgt in gleicher Weise wie bei dem
in
den Figuren 2 und 3 dargestellten Arbeitsflächen-Segment 9. Auch eine derartige
Anordnung von Arbeitsflächen-Segmenten 20 und 21 zueinander kann gegebenenfalls
zweckmäßig sein.
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Auch kann es, wie die Fig. 5 und 6 zeigen, zweckmäßig sein, die Schwingungserreger
23 und deren Antriebe 24 innerhalb der äußeren Konturen der rechteckig ausgebildeten
Arbeitsflächen-Segmente 25 anzuordnen. Die Schwingungserreger 23 mit ihren Antrieben
24 können, wie insbesondere die Figur 6 zeigt, sowohl oberhalb der Arbeitsflächen-Segmente
25 (rechte Seite) wie auch unterhalb angeordnet werden. Wird eine derartige Schwingmaschine
als Siebmaschine ausgebildet, so besteht hierbei sehr vorteilhaft die Möglichkeit,
mit Abstand über des als Siebbelag ausgebildeten Arbeitsflächen-Segmentes 25 einen
weiteren Siebbelag 26 vorzusehen. Die gesamte Arbeitsfläche des Schwingsiebes kann
daher sehr vorteilhaft auch als Doppeldecksieb-Maschine ausgebildet werden.
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Das Arbeitsflächen-Segment 27 kanne wiebeispielsweise aus Fig. 7 zu
entnehmen ist, mit einem Schwingserreger 28 und Antrieb 29 zu einer kompakten Funktions-Einheit
integriert werden. Als Schwingungserreger 28 sind hierbei Unwuchtmassen vorgesehen.
Dieser Unwuchtantrieb 28, 29 steht über eine Pendelstütze 30, Siientbloc 31 und
über
einen sternförmig ausgebildeten Tragelement 32, das an den
äußeren Enden mit in der Zeichnung nicht näher dargestelten Befestigungsmitteln
33 versehen ist, mit dem Arbeitsflächen-Segment 27 in fester Verbindung. Mit Hilfe
dieses Unwuchtantriebes kann sehr vorteilhaft eine nahezu lineare Schwingbewegung
des Arbeitsflächen-Segmentes 27 erreicht werden.
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Um zu vermeiden, daß bei der Absiebung von sehr feinkörnigen Materialien
oder bei einer Entwässerung Sieb-oder Transportgut in den zwischen den Arbeitsflächen-Segmenten
befindlichen Spalt gelangen könnten, ist es zweckmäßig, wie die Figuren 8 und 9
zeigen, die Arbeitsflächen-Segmente 34 und 35 in Fließ- oder Förderrichtung des
Gutes einander dachziegelartig übergreifend anzuordnen. Die äußeren, in Fließrichtung
Pfeil 36 verlaufenden Ränder der Arbeitsflächen-Segmente 34 und 35 sind hierbei
jeweils mit nach oben vorspringenden Rändern 37, 38 bzw. 39, 40 versehen, so daß
im Betrieb dieser Schwingmaschine keine Materialien in den zwischen den Arbeitsflächen-Segmenten
34, 35 befindlichen Spalt 41 gelangen können.
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In Betriebsfällen, bei denen eine völlige Abdichtung des zwischen
den Arbeitsflächen-Segmenten befindlichen Spaltes erforderlich ist, kann, wie die
Figur 10 zeigt, sehr
vorteilhaft der zwischen den Arbeitsflächen-Segmenten
42, 43 befindliche Spalt 44 durch ein elastisches Abdichtungs-Element 45 überbrückt
werden. Bei dieser in Fig. 10 dargestellten Anordnung handelt es sich um ein Abdichtungselement,
das den in Fließ- oder Förderrichtung des Gutes verlaufenden Spalt 44 zweier nebeneinanderliegender
Arbeitsflächen-Segmente 42, 43 überbrückt. Um den quer zur Fließ- oder Förderrichtung
befindlichen Spalt abzudichten, ist gemäß der Erfindung die in Fig. 11 dargestellte
Anordnung getroffen. Hierbei wird der zwischen den hintereinanderliegenden Arbeitsflächen-Segmenten
46, 47 befindliche Querspalt 48 von einem sehr flach verlaufenden Abdichtungselement
49 überbrückt. Durch diese Anordnung des Abdichtungselementes 49 kann sehr vorteilhaft
das Gut ungehindert von einem Arbeitsflächen-Segment auf das in Gut-Fließrichtung
nachfolgende Arbeitsflächen-Segment gelangen. Auch die Abdichtung des zwischen den
äußeren Arbeitsflächen-Segmenten und den beispielsweise in Fig. 1 dargestellten
unbeweglich angeordneten Seitenwangen 6, 7 erfolgt in gleicher Weise mit ebendemselben
Abdichtungselementen 45 bzw. 49. Als elastische Werkstoffe für diese Abdichtungselemente
kommen vor allem Gummi- oder Kunststoff-Folien in Betracht, deren Enden (Fig. 10)
oder Endbereiche (Fig. 11) in entsprechende Ausnehmungen im Rahmen eingeklemmt werden.
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Wie Fig. 12 zeigt, kann beispielsweise das als Siebbelag ausgebildete
Arbeitsflächen-Segment 50 an beiden Seiten mit nach unten verlaufenden Fortsätzen
51 versehen werden, in denen Ausnehmungen 52 vorgesehen sind, in die entsprechend
ausgebildete Stahlrahmen 53 eingreifen. Diese Ausbildung des Arbeitsflächen-Segmentes
hat den besonderen Vorteil, daß es sehr leicht durch einfaches Aufschieben bzw.
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Aufstecken auf den Tragrahmen 53 montiert und durch ebenso einfaches
Abziehen von diesem wieder demontiert werden kann.
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Gemäß dem in Fig. 13 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung
kann gegebenenfalls auch der zwischen den als Siebbeläge ausgebildete Arbeitsflächen-Segmenten
54, 55 befindliche Spalt 56 mitten . durch die Sieböffnungen gelegt werden. Auf
diese Weise wird sehr vorteilhaft der Spalt 56 in die Sieböffnungen mit einbezogen
und dadurch eine Homogenisierung und bessere Nutzung der gesamten Arbeitsfläche
der Schwingmaschine erreicht.
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Schließlich können, wie die Fig. 14 zeigt, die Arbeitsflächen-Segmente
57, 58 und 59 gegebenenfalls auch sehr vorteilhaft in einem nach außen hin luft-
oder wasserdicht abgeschlossenen Gehäuse 60 eingeschlossen sein.
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Der Gegenstand der Erfindung ist nicht auf die in den Figuren dargestellten
Ausführungsformen beschränkt. So können beispielsweise die Schwingungserreger mehrerer
Arbeitsflächen-Segmente
über Gelenkwellen miteinander verbunden werden und diese gemeinsam von einem Motor
angetrieben werden. Auch können die Arbeitsflächen-Segmente mit Hilfe von Vibrationsmotoren
sowohl in eine lineare oder auch kreisförmige Schwingbewegung versetzt werden. Ferner
besteht auch die Möglichkeit, nur einen Teil der Arbeitsflächen-Segmente oder auch
alle synchron anzutreiben. Hierbei ist es zweckmäßig, die mit Unwuchtgetrieben ausgelegten
und über Gelenkwellen miteinander verbundenen Arbeitsflächen-Segmente mit einem
außerhalb der Schwingmaschine angeordneten Antriebsmotor anzutreiben. Ferner besteht
auch die Möglichkeit, sowohl die Unterstützungskonstruktion als auch die Seitenwangen
für die Arbeitsflächen-Segmente aus Stahlträgern, Beton oder Kunststoff in einer
Einheit anzufertigen oder auch als getrennte Einheiten anzufertigen und diese miteinander
in üblicher Weise zu verbinden. Darüberhinaus besteht bei der Aufstellung der Arbeitsflächen-Segmente
gemäß der Erfindung auch die Möglichkeit, bereits bestehende Gebäudewandungen als
seitlichen Abschluß der Arbeitsflächen-Segmente mit heranzuziehen, so daß besondere
Seitenwangen entfallen.
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Schließlich können die Arbeitsflächen-Segmente gemäß der Erfindung
an den Seiten auch sehr vorteilhaft mit an sich bekannten Spannvorrichtungen für
die Verspannung von Siebgeweben versehen werden, da keine Seitenwangen vorhanden
sind.