DE3131469A1 - "foerdereinrichtung fuer konditorwaren" - Google Patents
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Description
P ATE NrTÄN WÄ LT £
DR.-ING. H. H. WILHELM - DlPL. -JNG. H. DAUSTER D-7000 STUTTGART 1 · GYM NAS I U MSTRASS E 31 B -TE LEFON (07 11) 291133/29 28
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CAVANNA S.p.A.
104, Via Matteotti
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I-Prato Sesia, Novara
Fördereinrichtung für Konditorwaren
Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung für Konditorwaren,
insbesondere für Plätzchen mit Zwischenfüllung bzw. Überzug.
Fördereinrichtungen dieser Art werden im allgemeinen dazu verwendet, um die Plätzchen von einer Maschine zur anderen
zu befördern, z.B. von einer Maschine, in der die Plätzchen mit einem Schokoladenüberzug versehen werden, zu einer anderen
Maschine, in der die Plätzchen mit einer schützenden Umhüllung umgeben werden.
Wenn die erste Maschine jedoch einen unregelmäßigen Ausstoß an Plätzchen hat, und die zweite Maschine im Takt arbeitet,
muß das sie verbindende Förderband zusätzlich die Funktion eines Pufferspeichers übernehmen, wobei sich auf einem Teil
des Förderbands eine Reihe aufeinanderfolgender Plätzchen in
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Wartestellung bildet, um von der zweiten Maschine aufgenommen zu werden. Eine notwendige Voraussetzung für eine solche Fördereinrichtung
ist, daß die Plätzchen schnell und zuverlässig ohne Störung und ohne daß sie beschädigt werden sowie
ohne Einsatz von Personal befördert werden.
Nach einer bekannten und derzeit im Gebrauch befindlichen Lösung bestehen die Fördereinrichtungen aus einem Förderband,
auf dessen aktivem Teil die zu transportierenden Plätzchen aufgenommen werden. Solche Fördereinrichtungen haben den Nachteil,
daß sie manchmal eine Beschädigung der darauf aufgereihten Plätzchen verursachen, und zwar derjenigen Plätzchen in
der Reihe, die sich der aufzunehmenden Maschine am nächsten
befinden. In der Tat erfolgt der Vorschub des Förderbands mit einer größeren Geschwindigkeit als der der .aufgereihten und
gestauten Plätzchen, so daß sich eine Reibungskraft zwischen dem Förderband und jedem der Plätzchen in der Reihe ergibt.
Diese Kraft wird in einen Berührungsdruck umgesetzt, der von jedem Plätzchen auf das nachfolgende Plätzchen in der Reihe
ausgeübt wird. Bekanntlich summieren sich diese Kräfte, so daß
sie leicht Werte erreichen, die mit der Konsistenz der Plätzchen unvereinbar sind, insbesondere bei Plätzchen.mit Zwischenfüllung,
die dadurch zerbrechen.
Es wurde bereits vorgeschlagen, Fördereinrichtungen mit sogenannten
Losrollen einzusetzen, bei welchen die Antriebsrollen für den Transport mit einem zylindrischen Mantel versehen sind,
der leer auf der Achse mitläuft. Wenn hierdurch auch theore- ·
tisch eine Reduzierung der Reibungskraft erreicht wird, so werden von solchen Fördereinrichtungen doch lokale Beanspruchungen
auf die Plätzchen ausgeübt, die von diesen schlecht vertragen werden; daneben sind solche Fördereinrichtungen dafür bekannt,
daß sie schnell ihren anfänglichen Vorteil der geringeren Reibung verlieren, da sie leicht Krümel der Plätzchen sowie
Rückstände der Füllung und des Überzugs anhäufen.
Nach einer weiteren Lösung werden Fördereinrichtungen verwendet,
bei denen die Plätzchen unter Einwirkung von Druckluft aus Düsen, die in Transportrichtung angeordnet sind, auf
ihrer Bahn weiterbefördert werden. So vorteilhaft auch unter
mancherlei Aspekten solche Fördereinrichtungen sein mögen, so verlangen sie doch eine äußerst sorgfältige Einstellung, insbesondere
was den Luftdruck anbetrifft. Hohe Drücke, die für einen sicheren Transport der Plätzchen von Vorteil sind, können
dazu führen, daß manche Plätzchen aus ihrer Bahn "herausfliegen" , während umgekehrt ein niedriger Luftdruck ein Anstoßen
und Verkanten der Plätzchen auf ihrer Bahn nicht vermeiden kann. Außerdem haben solche Fördereinrichtungen den Nachteil,
daß jedes Mal, wenn von der zweiten Maschine ein Plätzchen aufgenommen wurde und die Reihe der aufeinanderfolgenden Plätzchen
um einen Schritt weiterrücken soll, es Mühe bereitet, die Staureihe in Bewegung zu setzen.
Die Aufgabe die der Erfindung zugrundeliegt, besteht daher darin, eine Fördereinrichtung zu verwirklichen, bei welcher
die vorhandenen strukturellen und funktionellen Charakteristiken im Einklang sind mit den vorgenannten Erfordernissen und
mit der gleichzeitig die angeführten Nachteile des Standes der Technik überwunden werden.
Der Lösungsgedanke, auf dem die Erfindung beruht, ist die Verwendung
der Druckluft, um das Gewicht der Plätzchen selbst zu reduzieren, anstatt sie voranzuschieben.
Aufgrund dieses Lösungsgedankens und um das vorgenannte technische
Problem zu lösen, befaßt sich diese Erfindung mit einer Fördereinrichtung für Konditorwaren, insbesondere mit gefüllten
und mit einem Überzug versehenen Plätzchen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie aus einer Kombination folgender Merkmale
besteht:
- mindestens einer Reihe von Düsen, die in Transportrichtung
angeordnet sind,
- ein Förderband, das entlang mindestens einer Düsenreihe verläuft
und die zu befördernde Ware in einer Weise aufnimmt,, daß diese nur mit einem Teil ihrer Unterseite aufliegt,
- die Düsen sind im wesentlichen nach oben gerichtet und blasen
Druckluft auf mindestens einen Teil der Unterseite der Ware.
Vorzugsweise werden die Düsen in zwei Reihen parallel zueinander
angeordnet und das Förderband dazwischen gelegt, so daß die Unterseite der Ware mit ihrem Mittelteil auf dem Förderband
ruht, während die Teile seitlich von diesem Mittelteil der Druckluft ausgesetzt sind.
Weitere Merkmale und Vorteile der Fördereinrichtung entsprechend dieser Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung
einer bevorzugten Ausführung, die nur zur Kennzeichnung und nicht einschränkend unter Bezugnahme auf beigefügte Figuren
gegeben wird. Es zeigt:
Fig. 1. eine schematische Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer Fördereinrichtung entsprechend der Erfindung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Teils der Fördereinrichtung
nach Fig, 1 und
Fig. 3 einen Querschnitt der Fördereinrichtung nach Fig. 1,
längs der Linie .III-III geschnitten.
Die Fördereinrichtung entsprechend der Erfindung, die in den
Figuren dargestellt und global mit 1 gekennzeichnet ist, wird auf dem geraden Verbindungsweg zwischen einer Maschine 2 und
einer Maschine 3 an sich konventioneller Ausführung angeordnet, wobei diese für entsprechende Bearbeitungsvorgänge für Konditor-
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waren ausgelegt sind. Z.B. werden Plätzchen mit einem Schokoladeüberzug
bzw. mit einer geeigneten schützenden Umhüllung versehen.
Die Fördereinrichtung 1 transportiert die mit 4 bezeichneten Plätzchen von der Maschine 2 zur Maschine 3. Die Plätzchen 4
haben eine runde Form und sind mit einer Cremeschicht 5 zwischen zwei Biskuitschichten 6 und 7 sowie mit einem weichen Schokoladeüberzug
8 versehen. Plätzchen dieser Art sind vor allem knusprig, eine Eigenschaft/ die insbesondere beim Verzehr geschätzt
wird/ die aber auch andererseits ihre Handhabung während der Herstellung schwierig macht.
Die Fördereinrichtung 1 umfaßt eine Trägerkonstruktion 9, die sich mittels geeigneter Unterlagen 9a auf dem Boden 10 abstützt.
An dieser Trägerkonstruktion 9 ist eine kanalförmige
Leitung 10 mit im wesentlichen rechteckigen Querschnitt angebracht, die in Transportrichtung verläuft. Eine Wand 11 der
Leitung 10 ist horizontal angeordnet und hat eine Breite 1, die etwas größer ist· als der Durchmesser d der Plätzchen 4.
Die Wände 12 und 13 der 'Leitung 10, die mit der Wand 11 verbunden
sind, sind nach oben gezogen, so daß sie entsprechende .Leitschienen 14 und 15 bilden. Die Wand 11 und die Leitschienen
14 und 15 stellen eine Führungsbahn 1a für die Plätzchen 4 während des Transports dar. Entlang der Wand 11 sind zwei
parallele Reihen von Langlochschlitzen 16 und 17 eingearbeitet,
die sämtlich mit 18 bezeichnet sind. Die Langlochschlitze 18 haben eine rechteckige Form mit festgelegter Länge "a" und
sind in einem festgelegten Winkel zur Transportrichtung geneigt angeordnet, so daß in der vorgesehenen Richtung ein Langlochschlitz
endet, wo der nachfolgende beginnt. Die Langlochschlitze 18 werden vorzugsweise durch Einbiegen vorher eingekerbter Stellen
19 der Wand 11 hergestellt.
Die Leitung 10 wird an den Stirnenden durch Kopfwände 20 und
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abgeschlossen und ist außerdem mit öffnungen 22 und 23 versehen,
die mit den Rohren 24 und 25 einer Druckluftversorgung verbunden sind; die Druckluft wird von einem Kompressor 26
einer an sich konventionellen Art erzeugt/ der an der Trägerkonstruktion 9 angebaut ist und dessen Durchlaßöffnung 27 je
nach Winkelverschiebung eines beweglichen Sektors 28 im Querschnitt veränderlich ist, so daß die Stärke der Druckluft je
nach Bedarf eingestellt werden kann. Die vorgenannten Langlochschlitze 18 stellen aufgrund der im Innern der Leitung 10 sich
aufbauenden Druckluft Düsen dar, die im wesentlichen nach oben gerichtet sind und nach oben Druckluft ausblasen, also in Richtung
der Plätzchen 4, die sich auf der Führungsbahn 1a befinden.
Die Fördereinrichtung besitzt weiterhin ein Förderband 29, das sich entlang der Reihen 16 und 17 der Langlochschlitze erstreckt
und zwischen diesen angeordnet ist; der aktive Teil 29a des Förderbands 29 nimmt die Ware 4 auf, die sich auf der Führungsbahn
1a befindet. Das Förderband 29 ist als geschlossenes Band ausgebildet, das an den Enden von Riemenscheiben geführt
ist, die mit 30 gekennzeichnet sind und von denen mindestens eine angetrieben wird. In der Wand 11 ist eine Vertiefung 31
angebracht, um den aktiven Teil 29a des Förderbands 29 aufzunehmen; die Vertiefung 31 ist nicht ganz so tief, wie die Stärke
des Förderbands 29. Die Plätzchen 4, die sich auf der Führungsbahn 1a befinden, werden also im Mittelteil ihrer Unterseite
vom aktiven Teil 29a des Förderbands 29 abgestützt, während die Teile der Unterseite seitlich vom Mittelteil der Druckluft
ausgesetzt sind. Die Stärke der Druckluft wird nach dem Gewicht des Plätzchens eingestellt und insbesondere danach, daß ein bestimmter
Gewichtsteil des Plätzchens, z.B. 70 %, von der Druckluft getragen wird, während der restliche Teil, d.h. 30 %, des
Gewichts des Plätzchens vom Förderband aufgenommen wird, wodurch der gewünschte Transport der Plätzchen stattfindet.
Die Fördereinrichtung entsprechend der Erfindung ist weiterhin
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mit einem abnehmbaren Führungselement 32 ausgestattet, das oberhalb vom aktiven Teil 29a des Förderbands in einem festgelegten
Abstand/ der größer ist als die Dicke "s" der Plätzchen 4, angeordnet ist. Das Führungselement 32 wird
von aufeinanderfolgenden Stangen 33 gebildet, die an den Enden ineinandergreifen und von Armen 34 gehalten werden, die
drehbar um die Zapfen 35 gelagert sind, so daß diese Führungselemente
abgehoben werden können.
Das Führungselement 32 wirkt auf die Plätzchen 4 in ihrer Führungsbahn während der Einstellphase der Fördereinrichtung,
insbesondere' während der Drucklufteinstellung. Sobald die richtige Stärke der Druckluft wie oben beschrieben eingestellt
worden ist und der Transport der Plätzchen eingeleitet werden kann, werden dio Plätzchen selbst vom Förderband
sicher unterstützt, so daß das Anschlagelement nicht mehr gebraucht wird und auch entfernt werden kann.
Während des Transports erfolgt allgemein entsprechend dem Ausstoßder
Plätzchen aus der Maschine 2 und entsprechend dem Arbeitstakt der Maschine. 3 eine Aufreihung einer bestimmten
Anzahl der Plätzchen 4 vor der Übernahme durch die Maschine 3, so daß sich an diesem Endstück der Fördereinrichtung über
die Länge L ein Stau bildet, während andere Plätzchen 4 je nach Ausstoßgeschwindigkeit der Maschine 2 sich nach und nach
auf dem verbleibenden Teil der Fördereinrichtung 1 in einer Reihe formieren..
Die Fördereinrichtung 1 entsprechend der Erfindung ist mit Positionsgebern in der Form von photoelektrischen Zellen 36,
37 und 38 konventioneller Art versehen, die entlang der Förderbahn
jeweils am Einlaufende, am Auslaufende und in einer festgelegten Mittelstellung angeordnet sind. Diese Positionsgeber
sind dazu vorgesehen, die Aufreihung bzw. den Stau der Plätzchen 4 zu melden, wobei die ausgehenden Signale verwendet
werden, um den Arbeitstakt der Maschinen 2 und 3 zu steuern.
Insbesondere wird das vom Positionsgeber 38 ausgehende Signal dazu verwendet, um den Arbeitstakt der Maschine 3 zu erhöhen;
das Signal des Positionsgebers 36 wird verwendet, um die Maschine 3 anzuhalten; und schließlich wird das Signal des
Positionsgebers 37 verwendet, um den Ausstoß der Maschine 2 zu verlangsamen oder zu unterbrechen oder in eine andere Richtung
zu lenken. ·
Aufgrund der oben genannten Merkmale bietet die Fördereinrichtung entsprechend der Erfindung die folgenden Vorteile. Sie
ermöglicht vor allem einen sicheren Transport der Plätzchen, ohne daß diese eine Beschädigung erleiden. Infolge der unterstützenden
Wirkung der Druckluft auf die Plätzchen ist die Reibung zwischen Förderband und aufgereihten Plätzchen auf
einen Wert reduziert, der weit unterhalb der typischen Werte von Fördereinrichtungen der bekannten Art liegt.
Ein weiterer Vorteil der Fördereinrichtung entsprechend der Erfindung besteht darin, daß die Plätzchen während des Transports
auf dem Förderband sicher liegenblieben, ohne "wegzufliegen" , wie es für die oben beschriebenen Drucluftfördereinrichtungen
der bekannten Technik typisch ist. Da nur eine Bedingung zu erfüllen ist, nämlich die Plätzchen, wenn auch
mit geringerem Auflagedruck, auf dem Förderband zu halten, ist bei der Fördereinrichtung entsprechend der Erfindung der Luftdruck in der Tat sicher und leicht einzustellen.
Ein weiterer Vorteil der Fördereinrichtung entsprechend der Erfindung besteht darin, daß diese über einen langen Zeitraum
hinweg einen ununterbrochenen Betrieb ermöglicht, ohne daß ein Eingriff durch Bedienungspersonal erforderlich ist. Auch
hinterlassen die Plätzchen bei der Fördereinrichtung entsprechend der Erfindung nur ein geringes Maß an Krümeln oder ähnlichen
Abfällen. Die wenigen Krümel können sich auch nicht an-
häufen und ein Aneinanderstoßen und Verkanten der Plätzchen verursachen, da sie schon bei ihrer Entstehung von der Druck
luft weggeblasen werden.
"A4 ' Leerseite
Claims (2)
- Anspruches1, Fördereinrichtung für Konditorwaren, insbesondere für Plätchen mit Zwischenfüllung bzw. überzug, gekennzeichnet durch eine Kombination folgender Merkmale:- mindestens eine Reihe von Düsen (18)', die in Transportrichtung angeordnet sind,- ein Förderband (29) , das entlang mindestens einer Düsenreihe (16 bzw. 17) verläuft und die zu befördernde Ware (4) in einer Weise aufnimmt, daß diese nur mit einem Teil ihrer Unterseite aufliegt,- die Düsen (18) sind im wesentlichen nach oben gerichtet und blasen Druckluft auf mindestens einen Teil der Unterseite der Ware (4).
- 2. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Reihen (16 und 17) von Düsen (18) parallel zueinander angeordnet sind und daß das Förderband (29) dazwischen gelegt ist, so daß die Unterseite der Ware (4) mit ihrem Mittelteil auf dem Förderband (29) ruht, während die Teile seitlich davon der Druckluft'ausgesetzt sind.-2-
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|---|---|---|---|
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