DE3124587A1 - Behaelter fuer chirurgische instrumente - Google Patents
Behaelter fuer chirurgische instrumenteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Halterungen für chirurgische Instrumente und insbesondere Halterungen, welche derartige Instrumente
vor der Anwendung oder Beseitigung sicher einschließen.
Nahezu jeder chirurgische Vorgang erfordert die Verwendung von kleinen scharfen Geräten, wie Nadeln zum Vernähen, Klingen,
Klammern, Messern und ähnlichem. Diese Instrumente, die im sterilen Zustand verwendet werden, müssen auf einer leicht
zugänglichen sterilen Halterung während einer Operation angeordnet werden, um die Sterilität des Operationsbereiches aufrechtzuerhalten
.
Zweitens erfordern Instrumente, wie Nadeln, ein System zur strengen und genauen Buchführung über jedes verwendete Werkzeug.
Die Operationsschwester muß also ein verläßliches System zur präzisen Bestimmung haben, wieviele Instrumente
bei dem chirurgischen Eingriff verwendet wurden-, und um sicherzustellen, daß all diese Instrumente wieder nachgezählt
werden, bevor der Patient chirurgisch wieder verschlossen wird.
Schließlich sind viele dieser Instrumente zu einmaligem Gebrauch bestimmt bzw. wegwerfbar und es besteht daher ein
Bedürfnis für eine sichere wirksame Einrichtung-; diese
Instrumente zu beseitigen, die mit Bakterien oder Viren nach dem Eingriff verunreinigt sein können, ohne daß ein
Schaden für das Operationsraum-Personal riskiert wird.
Es wurden bereits verschiedene wegwerfbare Halterungen für
chirurgische Instrumente entwickelt. Beispielsweise ist in US-PS 3 727 658 eine Aufnahme für Geräte beschrieben, welche
eine Vielzahl von Magneten benutzt, die an der Oberfläche einer faltbaren, geschäumten, elastomeren Stützplatte
befestigt sind. In US-PS 4 008 802 ist ein Nadelhalter beschrieben, der aus einem Polster aus elastischem
Material mit aufrechtstehenden Rippen gebildet ist, durch
welche die Nadeln eingesetzt werden. Jeder Nadelaufnahmebereich ist aufeinanderfolgend numeriert, um ein Verfahren
zur Aufrechterhaltung einer genauen Zählung der Anzahl von Nadeln, die während des chirurgischen Vorgangs verwendet
werden, zu bilden. Obwohl derartige Vorrichtungen ziemlich nützlich sind, sind dennoch die scharfen Instrumente an den
Seitenkanten der Vorrichtung freigelegt, wenn diese sich im gefalteten Zustand befindet. Dies ist unerwünscht, da die
Instrumente losgerissen werden können und aus der Vorrichtung herausfallen oder möglicherweise durch die Anordnung
hindurchdringen und herausragen.
Es wurden bereits Versuche unternommen, um dieses Problem dadurch zu lösen, daß Aufnahmen geschaffen werden, die die
Instrumente vollständig umschließen. Beispielsweise beschreibt US-PS 4 013 109 einen wegwerfbaren Behälter, der
aus einem nichtdeformierbaren Gehäuse geformt ist, das magnetische Platten aufweist, die die gesamten Oberflächen der
unteren und oberen Teile des Gehäuses bedecken. Die Instrumente sind dabei zwar eingeschlossen, doch weist der Behälter
kein Zählsystem für die scharfen Instrumente auf, noch gestattet er die visuelle Überprüfung der Instrumente, nachdem
der Behälter verschlossen ist. Zur Beseitigung dieses Problems beschreibt US-PS 4 167 230 eine transparente Schale
mit einem Boden, dessen obere Oberfläche zur Aufnahme chirurgischer Instrumente ausgestaltet ist. Der Deckel der Schale sitzt
oberhalb der unteren Hälfte und schließt die Aufnahme sicher ein. Diese Vorrichtung stellt zwar in einiger Hinsicht eine
Verbesserung dar, doch weist sie nur eine einzelne Aufnahmefläche auf. Eine derartige Vorrichtung weist eine geringe
Instrumentenaufnahmekapazität auf. Da die Vorrichtungen
wegwerfbar sind, ist es von erheblicher Bedeutung, daß sie
mit geringen Kosten hergestellt und verkauft werden können und gleichzeitig eine maximale Instrumentenhaltekapazitat
möglich machen.
Es besteht daher ein deutliches Bedürfnis für eine Vorrichtung, die die Geräte vollständig einschließt, ein genaues
Zählsystem bietet und es ermöglicht, die Geräte zu besichtigen, wenn sich die Vorrichtung in ihrer verwendbaren oder
wegwerfbaren Konfiguration befindet. Überdies soll die Vorrichtung
eine maximale Aufnahmekapazität aufweisen und mit geringen Kosten herstellbar sein.
Durch die Erfindung wird ein Behälter für chirurgische Geräte mit einem Oberteil und einem Unterteil geschaffen, deren
gegenüberliegende Oberflächen am Rande mit Seitenwänden ausgestattet sind. Ein Träger bzw. Substrat mit oberen und unteren
Oberflächen, die zur Aufnahme chirurgischer Instrumente ausgebildet sind, ist zwischen dem Oberteil und dem Unterteil
angeordnet. Das Oberteil, der Träger und das Unterteil sind entlang einer gemeinsamen Scharnierlinie gelenkig miteinander
verbunden und können zwischen offenen und geschlossenen Stellungen bewegt werden. In der geschlossenen Stellung
bilden das Oberteil und das Unterteil einen geschlossenen Kasten, der die auf dem Träger gehaltenen Instrumente
vollständig umschließt. In der offenen Stellung sind das Oberteil und das Unterteil im Abstand zueinander angeordnet
und gestatten, daß der Träger .zwischen ihnen vorwärts und rückwärts geschwenkt wird. Dies ermöglicht einen leichten
Zugang zu beiden Oberflächen des Trägers und gestattet, daß beide Seiten des Trägers Geräte haltern.
Der Träger kann eine Vielfalt von Gestaltungen zur Geräteaufnahme annehmen. Allgemein kann der Träger Magnet enthalten,
um die Geräte magnetisch zu halten, er kann auch aus einem porösen Schaum bestehen, der durch die scharfen
Geräte zur Halterung durchstochen wird. Bei einer bevorzugten Ausführung ist der Träger ein ebener Magnet, der
numerierte Nadelaufnahmebereiche aufweist, um ein System zur genauen Zählung jedes verwendeten Instruments zu
schaffen. Die oberen und unteren Flächen des Kastens
können ebenfalls zur Halterung chirurgischer Geräte ausgebildet sein.
Die neuartige Struktur des schwenkbar angebrachten Trägers erzeugt also einen Behälter, der vier mögliche Instrumentenaufnahme-Oberflächen
aufweist. Diese große Geräteaufnahmekapazität wird in einer einfach aufgebauten Vorrichtung geboten,
die kein größeres Volumen als die Größe des Kastens erfordert. Überdies ist der Träger vollständig in dem Kasten
eingeschlossen, damit keine Instrumente herausfallen können.
Der Kasten ist vorzugsweise aus starrem Material geformt, damit verhindert wird, daß scharfe Instrumente nach außen
durchstoßen.
Der Kasten kann mechanisch oder magnetisch verriegelt sein. Bei einer bevorzugten Ausführung ist an der oberen und unteren
Fläche jeweils ein magnetisierbares Element angebracht, von denen wenigstens eines magnetisiert ist. Die Elemente
werden in gegenseitige Berührung gebracht, wenn der Kasten geschlossen ist, um den Kasten magnetisch zu sichern.
Wenn ein mechanischer Riegel mit einem ebenen magnetischen Träger verwendet wird, können die magnetisierbaren Elemente
an der oberen und unteren Fläche befestigt werden, um den Träger an der oberen oder unteren Fläche zu halten.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Kastens in der
offenen Position, wobei der Träger bzw. das Substrat schwenkbar zwischen dem Oberteil und dem
Unterteil angebracht ist;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Kastens der Fig. 1 in seiner voll geöffneten Stellung, wobei gezeigt
ist, daß das Substrat gegen das Unterteil durch einen magnetischen Streifen gehalten ist;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Kastens der Fig. 1 in der voll geöffneten Stellung, wobei gezeigt ist,
wie das Substrat durch einen magnetischen Streifen gegen das Oberteil gehalten ist;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Kastens im geschlossenen Zustand;
Fig. 5 eine Teilschnittansicht des Kastens entlang der Linie 4-4 der Fig. 4, wobei der Gelenkbereich bzw. Scharnierbereich
gezeigt ist;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform
des Kastens und des Substrats der Fig. 1, wobei ein magnetischer Riegel dargestellt ist;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer zweiten alternativen
Ausführungsform eines Werkzeugaufnahmeträgers;
Fig. 8 eine Schnittansicht des zweiten alternativen Trägers entlang der Linie 7-7 der Fig. 7;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht einer dritten alternativen Ausführungsform eines Werkzeug- bzw. Instrumentenauf
nahmeträgers;
Fig. 10 eine vergrößerte perspektivische Teilansicht des dritten alternativen Trägers;
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht eines vierten alternativen Ausführungsbaispiels eines Instrurnentenaufnahmeträgers;
Fig. 12 eine vergrößerte perspektivische Teilansicht des vierten alternativen Trägers;
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht eines fünften alternativen
Ausführungsbeispiels eines Instrumentenauf nähme trägers; und
Fig. 14 eine vergrößerte perspektivische Teilansicht des fünften alternativen Trägers.
In der Fig. 1 ist eine Haltevorrichtung 10 für chirurgische
Instrumente dargestellt, die ein Oberteil 11 und ein Unterteil
13 aufweist. Das Oberteil 11 ist von einer oberen Fläche
12 mit vier Seiten geformt, die am Rand durch vier Seitenwände 14 begrenzt sind. Der Unterteil 13 ist durch eine
Bodenfläche 16 gebildet, die vier Seiten aufweist, welche
am Rand von vier Seitenwänden 18 begrenzt sind. Das Oberteil 11 und das Unterteil 13 sind im wesentlichen von gleicher
Größe und Gestalt und sind gelenkig zwischen aneinandergrenzenden Seitenwänden mittels zweier Scharniere 20 verbunden.
Die Scharniere 20 können von irgendeiner geeigneten Art sein, die es ermöglicht, daß das Oberteil 11 und das
Unterteil 13 in bezug zueinander geschwenkt werden können.
Ein länglicher magnetisierbarer Streifen 34 ist auf der oberen Oberfläche 12 in der Nähe einer der Seitenwände
14 angebracht. In gleicher Weise ist ein magnetisierbarer Streifen 36 in der Nähe einer der Unterteil-Seitenwände
angeordnet und an der Bodenoberfläche 16 befestigt. Die
Streifen 34, 36 können durch ein Klebemittel oder andere geeignete Einrichtungen befestigt sein.
Zwischen der oberen Fläche 12 und der Bodenfläche 16 ist ein ebener Träger bzw. ein Substrat 22 schwenkbar angebracht
ο Wie in den Fig. 1, 2, 3 und 5 gezeigt ist, ist der Träger 22 im wesentlichen rechteckig. Eine Seite
weist ein Paar von seitlich beabstandeten Verlängerungen auf, die jeweils eine sich hindurcherstreckende Öffnung
aufweisen. Die Öffnungen 25 sind an jeder Seite am Rand durch den Träger 22 begrenzt, so daß sich ein rechteckförmiger
Schlitz ergibt. Zusätzlich ist eine weitere Seite des Trägers 22 mit einer Ausnehmung oder Kerbe 27 versehen und eine
Ecke 29 ist abgeschrägt. Der Träger 22 ist aus einem dünnen Beschichtungsmaterial 31 geformt, das einen ebenen Magnet
umhüllt. Das Material 31 kann ein Elastomer, ein Tuch, Papier oder ein anderes geeignetes Material sein. Das Material
verhindert, daß magnetischer Staub in den Bereich der chirurgischen Geräte eintritt; es kann auch derart gewählt
werden, daß es den Magnet 32 unterstützt, um zu verhindern, daß er sich biegt.
Das Beschichtungsmaterial 31 des Trägers 22 weist eine untere Fläche 24 und eine obere Fläche 26 auf, die zur Aufnahme
chirurgischer Instrumente ausgebildet sind. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist jede Fläche 24, 26 identisch und
weist zwei Spalten von sequentiell numerierten Instrumentenauf nahmeber eichen 33 auf, die durch eine Klingenaufnahmezone
35 unterteilt sind. Da der Träger 22 aus einem flächigen bzw. ebenen Magnet besteht, hält er magnetisierbare
Instrumente fest, wie Nadeln, Klingen, Messer und ähnliches. Gemäß den Fig. 1 und 2 sind daher chirurgische Nadeln 28 in
mehreren derrumerierten Zonen bzw. Bereiche 33 gehalten.
Die Bereiche 33 ermöglichen dem Operationsraum-Personal genau jede Nadel zu zählen bzw. zu berücksichtigen, die
bei einer chirurgischen Operation verwendet wird. In der Fig. 2 ist eine Klinge 30 als in der Klingenaufnahmezone
35 gehalten dargestellt.
Der Träger 22 ist schwenkbar an der Oberteilfläche 12 und
an der Unterteilfläche 16 angebracht, in dem die Scharniere
20 innerhalb der Öffnungen 25 angeordnet sind. Das Oberteil 11, das Unterteil 13 und der Träger 22 weisen
eine gemeinsame Scharnierlinie auf. Wenn die Vorrichtung sich in der offenen Stellung befindet, kann sich der Träger
gelenkig vor- und rückwärts zwischen der oberen Fläche 12 und der unteren Fläche 16 bewegen. Die Ausnehmung 27 oder
die abgeschrägte Ecke 29 bieten Raum für einen Finger, so daß der Träger 22 leicht ergriffen und zwischen der oberen Fläche
und der unteren Fläche 12 und 16 geschwenkt werden kann.
In den Fig. 2 und 3 ist die Vorrichtung 10 in ihrer voll geöffneten
Stellung gezeigt, in welcher die obere Fläche 12 und die untere Fläche 16 im wesentlichen in der gleichen
Ebene liegen. Damit sowohl die obere Fläche 26 als auch die untere Oberfläche 24 des Trägers 22 als Instrumentenaufnahmen
verwendet werden können, wird der Träger 22 zwischen der oberen Fläche 12 und der unteren Fläche 16 verschwenkt. In
einer in der Fig. 2 gezeigten ersten Position ist der Träger 22 im wesentlichen parallel über der unteren Fläche 16
angeordnet. In dieser ersten Stellung liegt die obere Fläche 2 6 frei und ist aufwärts orientiert, um die Anbringung
chirurgischer Instrumente, wie des Messers 30 auf den Träger 22 zu gestatten. Der Träger 22 wird durch den magnetisierbaren
Streifen 36 in seiner ersten Stellung gehalten. Der Streifen 36 hält auch den Träger 22 im Abstand oberhalb
der unteren Fläche 16. Es wird daher zwischen der unteren Oberfläche 24 des Trägers 22 und der Bodenfläche
des Kastens ein Raum geschaffen. Dieser Raum weist eine ausreichende
Größe auf, um die Nadeln 28 oder andere chirurgische
Instrumente aufzunehmen, die an der unteren Oberfläche 24 des Trägers 22 angebracht sein können.
Um die untere Oberfläche 24 des Trägers 22 freizulegen, kann der Träger 22 aus seiner in der Fig. 2 gezeigten ersten Position
in eine in der Fig. 3 gezeigte zweite Position geschwenkt werden, in welcher der Träger 22 parallel oberhalb zur oberen
Fläche 12 gelegen ist. In dieser zweiten Position hält der
magnetisierbare Streifen 34 den Träger 22 und bildet einen
Abstand zwischen der oberen Oberfläche 26 des Trägers 22 und der oberen Fläche 12. Dieser Raum ist von ausreichender Größe,
um chirurgische Instrumente, wie die Klinge 30, an der oberen Oberfläche 26 zu halten. Die neuartige Struktur des schwenkbar
angebrachten Trägers 22 gestattet also, daß die Vorrichtung 10 wenigstens zwei Werkzeugaufnahmeoberflächen 24, 26 aufweist,
die leicht für das Operationsraum-Personal zugänglich sind, wenn sich die Vorrichtung 10 in der geöffneten Stellung befindet.
Wie in der Fig. 1 gezeigt ist, ist an der unteren Fläche 16
wahlweise ein Klebestreifen 38 befestigt. Der Streifen 38 ist durch einen abziehbaren Streifen 40 aus Papiermaterial abgedeckt,
wie es dem Fachmann bekannt ist. Durch Abziehen des Papierstreifens 40 wird das Klebemittel 38 freigelegt und
kann daher zum Halten zusätzlicher chirurgischer Instrumente verwendet werden. Sowohl die obere Fläche 12 als auch die untere
Fläche 16 weisen ein mechanisches Riegelelement 42 auf, das den Kasten in seiner geschlossenen Stellung mechanisch
verriegelt.
Es ist anzumerken, daß eine Vielzahl von Instrumentenaufnahmeträgern
verwendet werden kann. Der Kasten könnte also mehrere Lagen von schwenkbar angebrachten Trägern enthalten, um die
Werkzeughaltekapazität der Vorrichtung weiter zu erhöhen.
In der Fig. 4 ist die Vorrichtung 10 in ihrer geschlossenen Stellung gezeigt, in welcher sie mechanisch durch die Elemente
42 in bekannter Weise verriegelt ist. Vorteilhafterweise sind das Oberteil und das Unterteil 11, 12 aus einem
transparenten Material hergestellt. Dies gestattet eine visuelle Überprüfung von chirurgischen Geräten, wie der
Klinge 30, die auf dem Träger 22 gehalten sind, wenn die Vorrichtung 10 geschlossen ist. Vorteilhafterweise sind
das Oberteil und das Unterteil 11, 13 überdies aus einem
starren Material gefertigt, wie einem harten Kunststoff,
der verhindert, daß auf dem Träger 22 gehaltene scharfe Geräte zur Außenseite der Vorrichtung 10 hin durchstoßen
bzw. durchragen. Wenn die Vorrichtung 10 geschlossen ist, sind, wie in der Fig. 4 gezeigt, die Seitenwände 14,
des Oberteils und Unterteils aneinander angeschlossen, um einen völlig geschlossenen Behälter zu bilden. Die
Nadeln 28 und die Klingen 30 sind daher innerhalb der Vorrichtung TO eingekapselt und können nicht herausfallen.
In der Fig. 5 ist die Vorrichtung 10 in ihrer geschlossenen Position gezeigt, wobei der Träger 22 parallel zu den
oberen und unteren Flächen 12, 16 liegt. Der Träger 22
liegt im Abstand zu den oberen und unteren Flächen 12,
16, und zwar in einem etwa gleichen Abstand, so daß ausreichend
Raum zur Einschließung von Instrumenten an beiden Seiten des Trägers 22 geschaffen ist.
In der Fig. 6 ist eine alternative Ausführung der Vorrichtung 10 gezeigt. An der oberen Fläche 12 ist ein magnetisierbares
Element 48 befestigt und in der Nähe der oberen Seitenwand 14 angeordnet. In gleicher Weise ist
an der unteren Fläche 16 ein magnetisierbares Element befestigt, das angrenzend an eine entsprechende untere
Seitenwand 18 angeordnet ist." Die magnetisierbaren Elemente 48, 50 sind von genügender Höhe und derart positioniert,
daß sie in gegenseitiger Berührung stehen, wenn die Vorrichtung 10 geschlossen ist. Wenigstens eines der
magnetisierbaren Elemente 48, 50 ist magnetisiert, so daß dann, wenn die Elemente 48 und 50 in gegenseitigen Kontakt
treten, sie magnetisch die oberen und unteren Flächen 12, 16 miteinander verriegeln. Die Elemente 48,
sind daher eine Alternative zu den mechanischen Verriegelungselementen
42.
Ein ebener bzw. flächiger Träger 52 weist einen in einen Rand eingeschnittenen Schlitz 54 auf. Der Schlitz 54 weist
eine ausreichende Größe auf, um die volle Freilegung des magnetxsierbaren Elementes 50 zu gestatten, wenn sich der
Träger 52 parallel zur unteren Fläche 16 befindet. In
gleicher Weise erlaubt der Schlitz 54 die volle Freilegung des magnetxsierbaren Elements 48, wenn das Substrat 52
parallel zur oberen Fläche 12 geschwenkt wird. Der Schlitz 54 gestattet also, daß sich die magnetxsierbaren Elemente
48, 50 berühren können, wenn die Vorrichtung 10 geschlossen ist.
Der Träger 52 weist ein Paar von Laschen 5.6 auf, die außerhalb
der unteren Seitenwand 18 ragen. Die Laschen 56 ruhen daher an dem oberen Rand 58 der unteren Seitenwand 18, um
den Träger 52 in paralleler Position bezüglich der Bodenfläche 16 zu halten und abzustützen. Die Laschen 56 sind
sehr dünn, so daß die oberen und unteren Seitenwände 14, 18 im wesentlichen in Eingriff treten, wenn die Vorrichtung
10 geschlossen ist. Die Laschen 56 verhindern also nicht, daß die Vorrichtung 10 denjenigen Teil des Trägers
52 völlig umschließen, der die chirurgischen Geräte aufnimmt. Wenn die Laschen 56 nicht vorgesehen wären, würde
der Magnet in dem Träger 52 dazu neigen, sich gegen die untere Fläche 16 zu verbiegen, wodurch die Geräte von dem
Träger abfallen könnten. Zusätzlich bilden die Laschen 56 einen bequemen Handgriff für die Finger der Bedienungsperson,
um beim Schwenken des Trägers 52 zu helfen.
Ein wahlweiser Streifen aus Schaum 59 ist an der oberen
Fläche 12 befestigt und erstreckt sich zwischen gegenüberliegenden
oberen Seitenwänden 14. Die Höhe des Schaums beträgt ungefähr der Höhe der oberen Seitenwände 14. Der
Schaum 59 kann dazu verwendet werden, scharfe chirurgische Instrumente zu halten, die durch den Schaum hindurch angeordnet
werden. Zusätzlich hält der Schaum 59 den Träger 52
im Abstand zur oberen Fläche 12. Wenn ein gleiches Stück aus Schaum an der unteren Fläche 16 angebracht würde, wäre das
Erfordernis für die Laschen 56 beseitigt.
In den Fig. 7 und 8 ist eine zweite alternative Ausführung für den Geräteaufnahmeträger 22 dargestellt. Der Träger 60
ist dem Empfänger für chirurgische Instrumente recht ähnlich, wie er in US-PS 3 727 658 beschrieben ist, auf die hier ausdrücklich
Bezug genommen wird. Der Träger 60 kann eine obere Oberfläche 62 und eine untere Oberfläche 63 aufweisen, die
durch ein dünnes elastomeres Material 65 gebildet sind. Das Material 65 umhüllt zwei Stabmagneten 64, so daß verhindert
wird, daß magnetischer Staub in den chirurgischen Bereich eintritt. Jeder der Stabmagnete 64 weist numerierte Nadelinstrument-Aufnahmezonen
66 auf, die ein genaues System zum Zählen der chirurgischen Geräte bilden, welche während des
chirurgischen Vorgangs benutzt wurden. Der Träger 60 weist ein Paar von Schlitzen 68 auf, die derart bemessen sind,
daß sie über die Scharniere 20 der Vorrichtung 10 passen. Das Material 65 umschließt auch einen zusätzlichen Magnet
70, der entlang eines Randes des Trägers 60 angeordnet ist. Der Magnet 70 steht in Berührung mit den magnetisierbaren
Elementen 34, 36 und hält daher den Träger 60 in einer Position parallel im Abstand zur oberen Fläche 14 oder unteren
Fläche 16. Der Träger 60 bildet also zwei identische Geräteauf nahmeoberf lachen 62, 63, die dadurch zugänglich gemacht
werden, daß der Träger 60 über den Scharnieren 20 zwischen der oberen und unteren Fläche 12, 16 schwenkbar angebracht
ist.
In den Fig. 9 und 10 ist eine dritte alternative Ausführung 74 des Trägers. 22 dargestellt. Der Träger 74 ist ziemlich
ähnlich einem Aufnehmer für chirurgische Instrumente, wie in der US-Patentanmeldung 006,732 vom 26. Januar 1979 beschrieben,
auf die ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Träger 74 besteht aus einem porösen Schaum, der eine obere
Oberfläche 76 und eine untere Oberfläche 77 aufweist. Auswärts ragend von der oberen und unteren Oberfläche 76, 77
ist ein Paar länglicher Vorsprünge 78 vorgesehen. Der Träger 74 weist auch ein Paar von Schlitzen 80 auf. Entlang
eines Randes des Trägers 74 ist ein Magnet 82 angeordnet, der die gleiche Funktion wie der Magnet 68 in der Fig. 6 erfüllt.
Gemäß der Fig. 10 erstreckt sich eine Nadel 84 durch den geschäumten Vorsprung 78 über der oberen Oberfläche
Die obere und die untere Oberfläche 76, 77 sind praktisch identisch. Der Träger 74 weist also ebenfalls zwei Aufnahmeoberflächen
für chirurgische Geräte auf. Der geschäumte Träger könnte aus verschiedenen Arten von Schaum mit unterschiedlichen
Steifigkeiten geformt sein. Weniger steife Schäume können ein versteifendes Tragelement zwischen den
oberen und unteren Oberflächen 76, 77 erfordern, um eine Deformation zu verhindern.
Der Magnet 82 hält den Träger 74 gegen magnetisierbare Streifen
34, 36. Die Schlitze 80 passen über die Scharniere 20, um den Träger 74 zwischen der oberen und unteren Fläche 12,
schwenkbar anzubringen.
In der Fig. 11 ist eine vierte alternative Ausführung 88 des
Trägers 22 dargestellt. Der Träger 88 ist im wesentlichen gleich einer Aufnahme für chirurgische Geräte, wie in der
gleichzeitig eingereichten US-Patentanmeldung des Erfinders der vorliegenden Anmeldung beschrieben, auf die hier
ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Träger 88 weist eine obere Oberfläche 90 auf, die aus einem dünnen elastomeren
Material gefomt ist, in dem zwei Spalten von halbmondförmigen Vertiefungen 92 vorgesehen sind. Etwas oberhalb und
durch die Mitte jeder Spalte von Vertiefungen 92 erstreckt sich ein Stabmagnet 94, der unterhalb des elastomeren Materials
der Oberfläche 90 liegt. Der Träger 88 weist auch ein Paar von Schlitzen 96 auf. Entlang eines Randes des Trägers
88 ist ein Stabmagnet 98 angeordnet. In Kombination mit der Vorrichtung 10 montieren die Schlitze 96 den Träger 88
schwenkbar über
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den Scharnieren 20. Der Magnet 98 hält den Träger 88 gegen die magnetisierbarer Streifen 34, 36.
In der Fig. 12 ist die präzise Gestaltung der Spalte von
halbmondförmigen Vertiefungen 92 gezeigt. Der Stabmagnet 94 erstreckt sich etwas oberhalb der Tiefe der Vertiefungen
und hält chirurgische Instrumente, wie eine Nadel 100 innerhalb jeder halbmondförmigen Vertiefung. Es sollte angemerkt
werden, daß der Träger 88 eine untere Oberfläche aufweist, die im wesentlichen zur oberen Oberfläche 90 identisch
ist. Der Träger 88 weist also zwei Oberflächen zur Aufnahme chirurgischer Instrumente auf.
In der Fig. 13 ist ein fünftes alternatives Ausführungsbeispiel 102 des Trägers 22 gezeigt. Der Träger 102 ist im
wesentlichen gleich einem Aufnehmer für chirurgische Geräte, wie in der gleichzeitig eingereichten US-Patentanmeldung
des Erfinders beschrieben, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Träger 102 besteht aus einem
porösen Schaum mit einer oberen Oberfläche 104. Die Oberfläche 104 weist zwei Spalten von halbmondförmigen Vertiefungen
106 auf. Der Träger 102 weist ein Paar von Schlitzen 108 auf.' Entlang eines Randes des Trägers 1Ο2 ist ein Stabmagnet
110 angeordnet. Bei Verwendung zusammen mit der Vorrichtung 110 wird der Träger 102 schwenkbar über den Scharnieren
20 mittels der Schlitze 108 angebracht. Der Magnet 110 hält den Träger 102 gegen die magnetisierbaren Elemente
34, 36.
In der Fig. 14 ist ein Teil der Spalte von halbmondförmigen
Vertiefungen 106 dargestellt« Jede Vertiefung weist einen zentral angeordneten, sich verjüngenden Vorsprung 112 auf,
der ein chirurgisches Gerät, wie eine Nadel 114, aufnimmt.
Die Vertiefungen sind derart geformt, daß sie ein Gerät teilweise umschließen. Dies vermindert die Wahrscheinlichkeit,
daß eine Nadel von dem Träger gelöst wird. Die VorSprünge
112 sind sich verjüngend ausgestaltet, um Nadeln unter-
schiedlicher Größen aufzunehmen. Der weite Bereich des Vorsprungs 112 hält also eine große Nadel, während der schmale
Bereich eine kleine Nadel hält. Dieser Gesichtspunkt ist wichtig, um sicherzustellen, daß die Nadel flach am Träger
anliegt, wie in der Fig. 14 gezeigt, und keineswegs nach
oben vorsteht. Es sollte überdies angemerkt werden, daß die untere Oberfläche des Trägers 102 (nicht gezeigt) praktisch
identisch zur Oberfläche 104 ist, so daß der Träger 102 wiederum zwei Geräteaufnahmeseiten aufweist. Wie vorstehend mit
Bezug auf den Träger 74 erläutert, kann es bei Verwendung weicherer Schäume notwendig sein, ein starres Stützteil
zwischen der oberen und unteren Oberfläche 102, 104 zu verwenden.
Es sollte angemerkt werden, daß Träger bzw. Substrate wie 22, 52, 60, 74, 88 oder 102 zusätzlich entweder an der oberen
Fläche 12 oder an der unteren Fläche 16 befestigt werden
könnten. Die oberen und unteren Flächen 12, 16 können
also ebenfalls zur Aufnahme chirurgischer Geräte ausgebildet sein. Die Vorrichtung 10 weist daher die Möglichkeit
für vier Aufnahmeflächen chirurgischer Geräte auf: eine an der oberen Fläche 12, eine zweite an der unteren Fläche
und eine dritte und vierte an dem schwenkbar angebrachten Träger. Die erfindungsgemäße Vorrichtung bietet, daher eine
große Instrumentenaufnahmekapazität in einem verhältnismäßig
geringen Volumen. Zusätzlich ist die Vorrichtung einfach und kann mit geringen Kosten leicht hergestellt werden.
Le
erseite
Claims (19)
- HELMUT SCHROETER KLAUS LEHMANNDIPL.-PHYS. DIPL.-ING.INSTRANETICS, INC. kn-is-1oU/Sv23. Junil98lBehälter für chirurgische InstrumentePatentansprüche( 1.yBehälter für chirurgische Instrumente, gekennzeichnet durch eine von Seitenwänden umrandete obere Fläche, eine von Seitenwänden umrandete untere Fläche, wobei die obere und die untere Fläche zur Bildung eines umschlossenen Kastens gelenkig miteinander verbunden sind, und durch einen Träger mit oberen und unteren Oberflächen, von denen wenigstens eine zur Aufnahme chirurgischer Instrumente ausgebildet ist, wobei der Träger zwischen der oberen und der unteren Fläche positioniert ist, um den Einschluß des Trägers innerhalb der Seitenwände herbeizuführen, wenn der Kasten geschlossen ist, und wobei der Träger schwenkbar mit dem Kasten verbunden ist, um sowohl zur oberen als auch zur unteren Oberfläche des Trägers leichten Zugriff zu ermöglichen.D-7070 SCHWÄBISCH GMClND GEMEINSAME KONTEN: D-8000 MÖNCHENTelefon: (07t71) 56 90H. SCHROETER Telegramme: Schroepat
Bocksgasse 49 Telex: 7 248 868 pagd dDeutsche Bank AG Postscheckkonto K. LEHMANN Telefon: (089) 725 2071 München 70/37 369 München Lipowskystraße 10 Telegramme: Schroep.it (BLZ 700 700 10) 167941-804 Telex: 5 212 248 pawe d - 2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die obere als auch die untere Oberfläche des Trägers zur Aufnahme chirurgischer Instrumente ausgebildet ist.
- 3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die obere und die untere Fläche aus transparenten Materialien bestehen, damit im geschlossenen Zustand des Kastens die obere und die untere Trägeroberfläche sichtbar sind.
- 4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß des Kastens mit einem mechanischen Riegel gesichert ist.
- 5. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein erheblicher Teil des Trägers ein ebener Magnet ist.
- 6. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger ein poröser Schaum ist, der beabstandete Vorsprünge zur Aufnahme chirurgischer Instrumente aufweist. l
- 7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Vorsprünge innerhalb einer im wesentlichen halbmondförmigen Vertiefung angeordnet ist.
- 8. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine Vielzahl von im Abstand angebrachten Stabmagneten aufweist.
- 9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennz eichn e t , daß die Magnete über die die chirurgischen Instrumente aufnehmende Oberfläche angehoben sind.
- 10. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine Vielzahl von halbmondförmigen Vertiefungen aufweist, und daß die chirurgischen Instrumente innerhalb der Vertiefungen durch Magnete gehalten sind.
- 11. Behälter für chirurgische Instrumente, gekennzeichnet durch ein Oberteil und ein Unterteil, die schwenkbar miteinander verbunden und zwischen offenen und geschlossenen Stellungen bewegbar sind, wobei das Oberteil und das Unterteil im geschlossenen Zustand einen Kasten bilden, und durch einen Träger mit oberen und unteren Oberflächen, die zur Halterung chirurgischer Instrumente ausgebildet sind, wobei dieser Träger schwenkbar mit dem Kasten verbunden ist, um zur oberenund unterenOberfläche des Trägers leichten Zugang zu gestatten.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß der Kasten transparent ist,um eine Besichtigung der enthaltenen chirurgischen Instrumente zu gestatten, wenn der Kasten geschlossen ist.
- 13. Behälter für chirurgische Instrumente, dadurch gekennzeichnet , daß ein Oberteil,'ein Unterteil und ein zwischen dem Oberteil angeordneter Träger mit oberen und unteren Oberflächen, die zur Aufnahme chirurgischer Instrumente ausgebildet sind, vorgesehen sind, daß das Oberteil, der Träger und das Unterteil gelenkig zwischen offenen und geschlossenen Stellungen bewegbar sind, daß der Träger, das Oberteil und das Unterteil im geschlossenen Zustand einen eingeschlossenen Raum angrenzend an die oberen und unteren Trägeroberflächen bilden, daß jeder der Räume eine ausreichende Größe aufweist, um Instrumente, die auf der oberen und unteren Oberfläche gehalten sind, einzuschließen, daß der Träger zwischen dem Oberteil und dem Unterteil in eineerste und eine zweite Stellung schwenkbar ist, wenn das Oberteil und das Unterteil in der geöffneten Stellung stehen, und daß die obere Oberfläche aufwärts ausgerichtet ist, wenn sich der Träger in der ersten Position befindet und die untere Oberfläche aufwärts ausgerichtet ist, wenn sich der Träger in der zweiten Position befindet .
- 14. Behälter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich net, daß der Träger oberhalb und im wesentlichen parallel zum Oberteil angeordnet ist, wenn er sich in der ersten Position befindet, und daß der Träger oberhalb und im wesentlichen parallel zum Unterteil angeordnet ist, wenn er sich in der zweiten Position befindet.
- 15. Behälter für chirurgische Instrumente, dadurch gekennzeichnet , daß eine obere Fläche vier Seiten aufweist, wobei jede Seite am Rand mit einer Seitenwand versehen ist, daß eine Untere Fläche vier Seiten aufweist, von denen jede am Rande mit einer Seitenwand versehen ist, daß die obere und die untere Fläche zur Bildung eines geschlossenen Kastens gelenkig miteinander verbunden sind, daß ein Träger mit einer oberen und unteren Oberfläche vorgesehen ist, daß wenigstens eine der Trägeroberflächen zur Aufnahme chirurgischer Instrumente ausgebildet ist, daß der Träger schwenkbar zwischen der oberen und unteren Fläche angebracht ist, um sowohl zur oberen als auch zur unteren Trägeroberfläche leichten Zugang zu ermöglichen, wenn der Kasten geöffnet ist, daß der Träger innerhalb der oberen und unteren Seitenwände angeordnet ist, so daß er bei verschlossenem Kasten eingeschlossen ist, daß an.der oberen und an der unteren Fläche ein magnetisierbares Element angebracht ist, daß wenigstens eines dieser EIe-mente magnetisiert ist, und daß die Elemente derart angeordnet sind, daß sie in gegenseitigem Kontakt stehen, wenn der Kasten geschlossen ist, um den Kasten in der geschlossenen Stellung zu sichern.
- 16. Behälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger ein im wesentlichen ebener Magnet ist, dessen Größe derart bemessen ist, daß er wenigstens eines der magnetisierbaren Elemente berührt, um den Träger gegen das berührte Element zu halten, wenn der Kasten offen oder geschlossen ist.
- 17. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Oberteil oder dem Unterteil ein Schaumstreifen angebracht ist, um den Träger abzustützen, wenn der Träger in der ersten oder der zweiten Position steht.
- 18. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Oberteil oder am Unterteil ein Klebestreifen mit einer abnehmbaren Abdeckung angebracht ist, um eine zusätzliche Geräteaufnahmemöglichkeit zu bilden.
- 19. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichne t , daß der Träger eine Fingerlasche aufweist, um den Träger oberhalb des Oberteils oder des Unterteils abzustützen und eine leichte Schwenkbarkeit des Trägers zu ermöglichen.
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