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Flach schlüssel für Zylinderschlösser Die Erfindung bezieht sich
auf Flachschlüssel für Zylinderschlösser mit auf der Schlüsselschmalseite angeordneten
SchlieBkerben zum Einordnen von im Schließzylinderkern angeordneten, in der Ebene
des Schließzyinder-Schlüssel kanals verschieblich angeordneten, undrehbaren Kernstiften
und mit diesen zusammenwirkenden Gehäusestiften, wobei die Grundfläche mindestens
einer Schließkerbe spitzwinklig geneigt zur Bewegungsebene der Kernstitte liegt,
und zwar in Querrichtung des Flachschlüssels gesehen derart, daß der Abstand der
Kerbengrundfläche vom Schlüsselrücken zur Schlüssellängsmittelebene hin ansteigt.
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Die spitzwinklige Nelgungslage der Grundflächen der Schlleßkerben
wird zur weiteren Individualisierung von Zuhaltungsvarlatlonen genutzt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Flachschlüssel
so auszubilden, daß der Wlnkelverlauf der Schließkerben-Grundfläche zur Erzielung
einer Hauptschlüsselfunktion herangezogen werden kann.
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Gelöst ist diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch, daß die Grundfläche
dieser Schließkerbe dachförmig gestaltet ist mit in der Schlüssellängsmittelebene
liegender Dachfirstlinie.
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Zufolge solcher Ausgestaltung ist trotz unkomplizierten Formencharakters
eine weitestgehend toleranzunabhängige Hauptsch;üsselfunktion erreicht. Die Erfindung
bringt dabei die etwas überraschende Erkenntnis,
daß man auch mit
Steuerflächen von praktisch nur halber Dicke und weniger des Schlüssels auskommt.
Ein dachfirstüberragender Überstand in Form einer rechts- oder linksorientierten
Schrägung bleibt den so klar abstufbaren, sich gegenseitig ausschließenden Nebenschlüsseln
vorbehalten. Dabei ist nicht die Eingang in die Praxis gefundene Variationsmöglichkeit
der unterschiedlichen Neigungslage der Grundflächen der Schließkerben verbaut; sie
kann vielmehr als zusätzlich nutzbare Variationskomponente innerhalb des jeweiligen
Systems getrennt werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn die Dachfirstlinie in der Schlüssellängsmittelebene
verläuft. Der Flächenangriff ist dadurch gleichmäßig aufgeteilt.
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Schließlich besteht eine günstige Ausgestaltung des Zylinderschlosses
für Schlüssel gemäß Anspruch 1 darin, daß der der Schließkerbe zugekehrte Kopfabschnitt
des Kernstiftes aus zwei einander gegenüberliegenden Tragflächen besteht, die von
einander gegenüberliegenden, kerbtalartigen bzw. sektorförmigen Aussparungen unterbrochen
sind, und die anderen Kern stifte am Kopfabschnitt nur eine schrägverlaufende Scheitel-Tragfläche
bzw. -kante besitzen. Hierdurch werden die Kernstifte leichtgängig, d. h. verhakungsfrei
vom Schlüssel überfahren; außerdem tauchen die Kopfabschnitte verfälschungsfrei
in die Schließkerben ein.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten des Gegenstandes der Erfindung sind
nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 Zylinderschloß mit einsteckendem Flachschlüssel
in Seitenansicht, Fig. 2 eine Stirnansicht des Zylinderschlosses, Fig. 3 den Schnitt
gemäß Linie 111-111 in Fig. 1, und zwar in gegenüber Fig. 1 erheblich vergrößertem
Maßstab, Fig. 4 eine Seitenansicht gegen den Flachschlüsselschaft (unter Weglassen
der Längsnut-Profillerung), Fig. 5 den Schnitt gemäß Linie V-V in Fig. 4, Fig. 6
den den Hauptschlüssel bildenden Flachschlüssel in entsprechendem Querschnitt mit
zugehörigem Kernstlft, Fig. 7 einen Nebenschlüssel im Querschnitt mit zugehörigem
Kernstift, Fig. 8 einen weiteren Nebenschlüssel im Querschnitt mit zugehörigem Kernstift
(die Kernstifte sind in schematisch vereinfachter Darstellung wiedergegeben), Fig.
9 den Kernstift für den Hauptschlüssel in Perspektive mit einem Schlüsselabschnitt
und
Fig. 10 den Kernstift für einen der Nebenschlüssel, ebenfalls
in Perspektive.
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Der dargestellte, als Hauptschlüssel 1 ausgebildete Flachschlüssel
ist in einen den entsprechenden Schlüsselkanal 2 aufweisenden Zylinderkern 3 einsteckbar.
Letzterer sitzt in einem Zylindergehäuse 4 eines symmetrisch aufgebauten Doppelschlleßzylinders.
Die rechte Gehäusehälfte 4' und die linke Gehäusehälfte 4" sind über eine Materialbrücke
5 miteinander verbunden.
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In den Gehäusehälften 4', 4" sind axial fluchtende Bohrungen 6 vorgesehen,
in denen die Zylinderkerne 3 drehbar lagern. Zwischen den beiden Gehäusehälften
41, 4" ist in einem Ausschnitt 7 eine den Schließbart 8 tragende Schlleßbartnabe
9 angeordnet. Der aus Reide 10 und Schaft 11 bestehende Flachschlüssel ist an seiner
den Kernstiften 12 des Zylinderkerns 3 zugeordneten SchmalseIte mit V-förmigen Schließkerben
13 ausgestattet. Letztere erstrecken sich hintereinanderliegend und weisen die jeweils
für ein bestimmtes Zylinderschloß festgelegten Schlüsseleinschnitte auf. Mit dem
vorschriftsmäßigen Flachschlüssel werden die Kernstifte 12 des Zylinderkerns 3 in
der Ebene x-x des Schließzylinder-Schlüsselkanals 2 so weit verschoben, daß ihr
rückwärtiges, gegen koaxial eingelagerte Gehäusestifte 14 tretendes Stirnende genau
in der Fuge F zwischen Zylinderkern 3 und Gehäuseinnenwandung liegt.
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Die Gehäusestifte 14 selbst stehen unter der Wirkung von in Sackbohrungen
15 geiagerten Sliftfedern 16 (vergl. Fig. 3). Die Stiftfedern 16 in Form von Schraubengangfedern
drücken die Kernstifle 12 bei eingestecktem
Flachschlüssel 1 gegen
die Grundfläche 17 der Kerben 13.
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Kernstifte 12 und Gehäusestifte sind zylindrisch.
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Die Grundfläche 17 mindestens einer Schließkerbe 13 liegt spitzwinklig
geneigt zur Bewegungsebene (x-x) der Kernstifte 12. Der Nei5Bungsverlauf ist derart,
daß der Abstand der Kerbengrundfläche 17 vom Schlüssel rücken 18 zur Schlüssellängsmittelebene
y-y hin ansteigt.
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Bei als Nebenschlüssel 1' und 1" ausgebildeten Flachschlüsseln (für
gleiche Fig. i und 8) setzt sich die quer zum Schlüsselschaft 11 orientierte in
einem Neigungswinkel von ca. 45 Grad verlaufende Kerbengrundfläche 17 von der einen
Schlüsselbreitfläche 5 1 bis auf die gegenüberliegende Schlüsselbrelttläche 5 2
unterbrechungsfrei fort. Der sich über die Schlüsseilängsmlttelebene y-y hinaus
erstreckende Kerbengrundflächenabschnitt ist mit 17' bezeichnet. Diese Gesamtfläche
tritt beim zugehörigen Zylinderschloß gegen die entsprechend orIentierte Stirnfläche
19 des dortigen Kernstiftes 12' bzw. 12".
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Nimmt man z.B. den Nebenschlüssel gemäß Fig. 7 und versucht ein einen
Kernstifte 12" aufweisendes Zyllnderschloß zu schließen, so bewirken die gegenelnandertretenden,
spitz zulaufenden Endpartien des Nebenschlüssels 1' und des Kernstiftes 12", der
bestimmungsgemä dem Nebenschlüssel 1" zugehörig ist, eine vom richtigen Öffnungshub
abweichende Verlagerung des diesbezüglichen Kernstiftes 12". Diese abweichende Hublänge
ist in Fig. 8 mit H bezeichnet. Die sinngemäße Sltuation liegt vor, wenn mit dem
Nebenschlüssel 1" das dem Nebenschlüssel 1' zugehörige Zylinderschlod geschlossen
werden soll.
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Diese beiden untergeordneten Schlüssel schließen also einander aus.
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Zur Schaffung eines beide Schließanlagen erfassenden Hauptschlüssels
ist bei dem entsprechenden Hauptschlüssel 1 die Grundfläche 17 mindestens einer
Schließkerbe 13 dachförmig gestaltet. Es wird auf die Fig. 4 und 6 verwiesen. Eine
einen formschlüssigen Eingriff ermöglichende Ausgestaltung weist das schlüsselseitige
Stirnende des zugeordneten Kernstifts 12 auf. Es handelt sich um eine V-förmige,
in Schlüssellängsrichtung orientierte V-Kerbe (vergl. Fig. 9). Die beiden Dachflächen
des Hauptschlüssels 1 sind flächengleich und gleichwinklig ausgerichtet, d. h. die
Dachfirstlinie L erstreckt sich in der Schlüssellängsmittelebene y-y. Die Dachflächen
setzen sich in die Zahnflanken 17' des Flachschlüssels fort. Die Firstlinie L kann
gebrochen sein. Der Kernstift 12 des besonderen Schließzylinders ist am der Schließkerbe
13 zugekehrten Kopfabschnitt der Schließkerbenkontur entsprechend gestaltet (vergl.
Fig. 9), so daß der Kopfabschnitt voll, d. h. verfälschungsfrei in die Schließkerbe
13 eintauchen kann. Die Flächen 19 werden folglich nur von den relativ schmalen
Tragflächen gebildet, die nach der Formanpassung aufgrund kerbtalartiger oder in
Draufsicht gesehen sektorförmiger Aussparung A stehenbleiben. Beiderseits der beiden
einander gegenüberliegenden, nach oben hin divergierend verlaufenden Flächen 19
erstrecken sich Flanken 19', deren hinterschnittartiger Schrägungsverlauf im wesentlichen
dem der Flanken 17' des Schlüssels entspricht. Die Breite der Flächen 19 entspricht
der sich aufiegenden Schließkerben-Grundfläche 17. In Schlüsselsteckrichtung gesehen
steigt der Kerbtalgrund 19" an, setzt sich horizontal über die
Breite
der Flächen 19 fest, im dann wieder abfallend auszulaufen. Der Winkel beträgt ca.
450. Was die anderen Kernstifte 12' und 12" betrifft, so weisen diese eine diametral
ganz durchlaufende schräge Fläche 19 als Tragfläche auf. Es kann sich hier sogar
um eine dachfirstartige Scheiteltragkante handeln.
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Während der Kernstift a des besonderen Schließzylinders nur durch
den Hauptschlüssel 1 richtig einordbar ist, würde ein Nebenschlüssel 1' bzw. 1"
den besonderen Schließzylinder nicht schließen können, da dort wiederum Spitzen
gegeneinandertreffen, welche den abweichenden Hub H verursachen.
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Demgegenüber ist aber der Hauptschlüssel 1 in der Lage, den rechts
oder links abfallend geschrägten Kernstlft 12' bzw. 12" ordnungsgemäß zu schließen.
Es wurde gefunden, daß die zufolge der Dachform vorliegende Flächenverringerung
für die Schließfunktion völlig ausreicht.
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Die erforderliche Drehsicherung der zugehörigen Kernstifte 12, 12',
12" wird dadurch erreicht, daß diese aus auf ihrem nicht aus der Kernstiftbohrung
20 tretenden Mantelflächenabschnitt mit mindestens einem auswärts gerichteten Vorsprung
21 versehen sind, der in einen der Kernstiftbohrung 20 benachbarten Querschacht
22 des Zylinde kerns 3 ragt. Wie ersichtlich, sind zwei solcher Vorsprünge 21 vorgesehen.
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Letztere können von einem den entsprechenden Kern stift quer durchsetzenden
Drahtstift gebildet sein. Auch andere Form, der Drehsicherung, wie etwa unrunder
Kern- bzw. Gehäusestiftquerschnitt, sind denkbar.
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Die Grundflächen 17 des Hauptschlüssels 1 sowie die stiftseitige Gegenfläche
können auf einer Querschnittsebene unterschiedliche Winkelschrägung aufweisen. Die
Dachfirstlinie L kann auch außerhalb der Schlüssellängsmittelebene y-y liegen, bspw.
im rechten oder linken Drittel des Schlüsselquerschnitts. Dadurch läßt sich eine
weitere Individualisierung erreichen.
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Alle in der Beschreibung erwähnten und in der Zeichnung dargestellten
neuen Merkmale sind erfindungswesentlich, auch soweit sie in den Ansprüchen nicht
ausdrücklich beansprucht sind.
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L e e r s e i t e