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O.F. Pollak, Klosterhofstraße 32,
6940 Weinheim-Lützelsachsen
'.' Tisch "
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Tisch mit einem Tischgesteil und einer geteilten,
ausziehbaren Tischplatte mit mindestens einer Zusatzplatte, die zur Vergrößerung der nutzbaren
Tischfläche in eine Gebrauchsstellung zwischen die beiden auseinandergezogenen Tischplattenhälften
bringbar und bei Nichtgebrauch unterhalb der beiden Tischplattenhälften verdeckt
angeordnet ist.
Tische mit einer vergrößerbaren Tischfläche sind an sich bekannt. Bei den bekannten Tischen dieser
Art ist die .,Zusatzplatte in Nichtgebrauchsstellung
unterhalb der beiden Tischplattenhälften parallel zu diesen verlaufend angebracht. Die
erforderlichen Führungsbeschläge erfordern unterhalb
der beiden Tischplattenhälften eine Bauhche von circa 10 - 15 cm. Um nun einem derartigen
Tisch auch im nichtausgezogenen Zustand ein gefälliges Äußeres zu geben, ist es erforderlich·,
die beiden Tischplattenhälften mit verhältnis-
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mäßig breiten und sich nach unten erstreckenden Seitenrändern, den sogenannten Profilumleimern,
zu versehen, um dadurch insbesondere die Beschlagkonstruktion ί ür die Zur-atzpl atte zu verdecken.
■ 5 Dadurch wird nicht nur ein verhältnismäßig hoher Kostenaufwand verursacht, sondern auch die Gestaltungsmöglichkeit
für die Tischplattenhälften stark beeinträchtigt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu-" gründe, einen Tisch der gattungsgemäßen Art so
zu gestalten, daß die Zusatzplatte bei Nichtgebrauch völlig unsichtbar verstaubar ist, ohne
daß zur Unsichtbarmachung der Zusatzplatte besondere
konstruktive Maßnahmen hinsichtlich der Gestaltung der Tischplattenhälften erforderlich
sind.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung
darin, daß das Tischgestell als Hohlsäule ausgebildet ist, in die die Zusatzplatte
, bei Nichtgebrauch eingeschoben ist.
Die Zusatzplatte liegt also in Nichtgebrauchsstellung nicht mehr parallel zu den Tischplattenhälften,
sondern senkrecht in der Hohlsäule und ist damit absolut sicher untergebracht und auch
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optisch verdeckt. Dabei ist es nicht erforderlich, die Tischplattenhälften mit breiten Profilumleimern
oder anderen Abdeckblenden zu versehen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in
den beigefügten Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden naher beschrieben:
Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung
eines Tisches mit ausziehbarer Tischplatte in Grundstellung ,
Figur 2 eine perspektivische Darstellung des Tisches nach Figur 1 bei ver
größerter Tischfläche,
Figur 3 eine Draufsicht auf den Tisch
gemäß Figur 2,
Figur 4 eine Draufsicht auf das Tischgestell unter Weglassung der Tisch
platte,
Figur 5 einen Vertikalschnitt durch das
Tischgestell mit innenliegender
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Zusatzplatte,
Figur 6 einen der Figur 5 entsprechenden Schnitt mit teilweise, herausgezogener
Zusatzplatte,
Figuren
7-12 den Tisch gemäß Figur 1 in den verschiedenen Phasen zwischen Grundstellung
und Endstellunq bei vergrößerter Tischfläche.
Der in den Zeichnungen dargestellte Tisch weist ^q ein Tischgestell 1 auf, welches als Hohlsäule
ausgebildet ist. Unten ist die Hohlsäule an einer Standplatte 2 befestigt und nach oben hin
ist die Hohlsäule offen.
Wie aus Figur 3 sehr deutlich hervorgeht, sind ' am oberen Ende der Hohlsäule teleskopartige
Führungsschienen 3 befestigt, mittels derer zwei Tischplattenhälften 4 aus der in Figur 1
gezeigten Grundstellung heraus in die in Figur 2 gezeigte Ausziehstellung verfahrbar sind. In der
Hohlsäule ist eine Zusatzplatte 5 untergebracht, die im dargestellten Ausführüngsbeispiel zweiteilig
ausgebildet ist. Die beiden Hälften 5a und 5 b sind durch ein Scharnier 6 miteinander
verbunden. An der Hälfte 5 b ist ein Führungsbe-
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schlag 7 bekannter Konstruktion angeordnet, der in einer Kulissenführung 8 des Tischgestelles
1 läuft. Im unteren Bereich der Hohl— säule ist ein Bodenwinkel 9 über Rollen 10
innerhalb der Kulissenführung 8 verfahrbar angeordnet.
Unterhalb des Bodenwinkels 10 ist eine Druckfeder 11 angeordnet. Die Druckfeder 11 belastet
den Bodenwinkel 9 in Ausfahrrichtung und stützt sich auf der Standplatte 2 ab.
Am oberen Ende der Hohlsäule ist auf der der Kulissenführung 8 gegenüberliegenden Seite ein
Arretierungswinkel 12 befestigt.
Im eingeschobenen Zustand (siehe Figur 5) ist durch die Zusatzplatte 5 der Bodenwinkel 9 in
seine unterste Position gedrückt, dadurch wird die Feder 11 vorgespannt. Ein Herausdrücken
der Zusatzplatte 5 wird durch den Arretierungswinkel 12 verhindert.
Soll nun die nutzbare Tischfläche vergrößert werden, so werden zunächst die beiden Tischplattenhälften
4 auseinandergezogen. Dadurch wird die obere Öffnung der Hohlsäule freigegeben. Durch geringen Druck auf die Zusatzplatte
5 nach unten kann diese aus dem Eingriffsbereich des Arretierungswinkels 12 herausbewegt
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werden. Durch die Druckfeder 11 wird der Bodenwinkel
9 nach oben bewegt, so daß die Zusatzplatte 5 nunmehr leicht erfaßt und vollständig
aus dem Tischgestell 1 herausgezogen werden kann. (Siehe Figur 6)
Um eine Beschädigung der Zusatzplatte 5 beim Einsetzen in das Tischgestell 1 zu verhindern, ist
der Bodenwinkel 9 auf der der Zusatzplatte 5 zugewandten Seite mit einer Polsterung 13 ausgestattet.
Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel ist es auch möglich, im unteren Endbereich des
als Hohlsäule ausgebildeten Tischgestelles 1 zwei oder mehrere elastische Bänder schlaufenförmig
nach unten durchhängend anzubringen, die • dann als Auflager sowie Ausschubhilfe für die
Zusatzplatte 5 dienen.