DE3115566A1 - Verfahren zur herstellung von gasgefuellten isolierglasscheiben und plattenpresse zur ausfuehrung dieses verfahrens - Google Patents
Verfahren zur herstellung von gasgefuellten isolierglasscheiben und plattenpresse zur ausfuehrung dieses verfahrensInfo
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Description
- Verfahren zur Herstellung von gasgefüllten
- Isolierglasscheiben und Plattenpresse zur Ausführung dieses Verfahrens Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von gasgefüllten Isolierglasscheiben, wie es im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegeben ist, sowie eine Plattenpresse, mit der dieses Verfahren ausgeführt werden kann.
- Die Herstellung von Isolierglasscheiben erfolgt gewöhnlich in der Weise, daß auf einen Abstandsrahmen mit einem Dichtungsmittel zwei Glasscheiben aufgesetzt und angepreßt werden. Die verpreßten Scheiben werden anschließend mit Hilfe von einem Kleber untereinander verbunden, so daß die nötige Festigkeit des Gesamtverbundes erzielt wird.
- Der Zwischenraum zwischen den Glasscheiben wird mit einem Gas gefüllt, wobei bei wärmeisolierenden Scheiben als Füllung Argon gewählt wird, bei schallisolierenden Scheiben SF6.
- Die Gasfüllung erfolgt dabei in der Weise, daß durch ein Loch in dem Abstandsrahmen Gas eingefüllt wird und durch ein zweites Loch die von diesem Füllgas verdrängte Luft entweicht.
- Das bekannte Verfahren weist einige Nachteile auf, die das Herstellungsverfahren umständlich und teuer machen.
- Eine erste Gefahrenquelle bilden die Bohrlöcher, die für die Gaseintritts- und Luftaustrittsöffnungen durch den Abstandsrahmen gebohrt werden. Diese Abstandsrahmen enthalten als Füllung ein Molekularsieb, das die zwischen den Glasscheiben befindliche Restfeuchtigkeit binden soll. Um zu verhindern, daß dieses Molekularsieb aus den Bohrlöchern in den Scheibeninnenraum rieselt, müssen die Bohrlochwandungen verschlossen werden. Weiterhin kann es vorkommen, daß Bohrspäne, die beim Bohren dieser Löcher entstehen, in den Scheibenhohlraum fallen. Schließlich müssen nach der Gasfüllung diese Bohrlöcher dicht verschlossen werden, damit nicht das eingefüllte Gas im Laufe der Zeit aus einer Undichtigkeit entweicht und der Scheibenhohlraum sich mit wasserdampfhaltiger Luft füllt. Die Abdichtung der Bohrlöcher ist kritisch und erfordert besondere Maßnahmen bei Herstellungsvorgang.
- Ein weiterer Nachteil des herkömmlichen Verfahrens besteht darin, daß nach dem Aufsetzen der Glasscheiben auf denAbstandsrahmen die überstehenden Ränder der Glasscheiben erst mit einem Klebstoff miteinander verklebt werden müssen, damit der beim Füllen aufgewendete Überdruck die Glasscheiben nicht auseinandertreibt und damit undicht macht. Dieser Klebstoff muß erst aushärten, was die Herstellungszeit einer solchen Isolierglasscheibe verlängert.
- Aufgabe der Erfindung ist dementsprechend, ein Verfahren zur Herstellung einer Isolierglasscheibe anzugeben, bei dem die Gasfüllung nicht durch Bohrlöcher in den Abstandsrahmen erfolgt und daß die Herstellungszeit einersolchen Isolierglelsscheibe verkürzt.
- Diese Aufgabe wird mit einem im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Verfahren erfindungsgemäß nach der im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebenen Weise gelöst.
- Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahren sowie einer Plattenpresse, mit der das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden kann, sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Scheiben in der Gasatmosphäre, mit der der Scheibenzwischenraum gefüllt wird, dicht zusammengebaut werden. Mit diesem erfindungsgemäßen Verfahren entfällt der sonst notwendige zusätzliche Füllprozeß. Weiterhin wird erreicht, daß der Scheibenzwischenraum 1oo%-ig mit dem Füllgas gefüllt wird. Bei dem herkömmlichen Verfahren, bei dem mit einer Füllsonde durch ein Bohrloch in dem Abstandsrahmen das Füllgas eingefüllt und durch das schwerere Füllgas die zwischen den Scheiben befindliche Luft verdrängt wird, ist es schwierig, den Zeitpunkt festzustellen, zu dem die Luft aus dem Scheibenzwischenraum verdrängt ist. Dies hat zur Folge, daß entweder mehr Füllgas eingesetzt wird, als unbedingt nötig, oder daß noch ein gewisser Anteil von Restluft innerhalb der Scheibe verbleibt. Hierin zeigt sich ein Vorteil der Erfindung, da diese Problematik bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht auftreten kann.
- Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht gegenüber dem herkömmlichen Verfahren darin, daß eine nachträgliche Verschmutzung der Scheiben durch das Einführen der Füllsonde vermieden wird.
- Zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens dient eine Abwandlung einer Plattenpresse, die zur Herstellung von Isolierglasscheiben üblicherweise eingesetzt wird. In einer solchen Plattenpresse wird eine mit einem aufgesetzten Rahmen versehene erste Glasscheibe eingeführt, sodann wird eine zweite Glasscheibe auf diesen Rahmen aufgepreßt. Entsprechend der vorliegenden Erfindung wird eine solche Plattenpresse derart abgewandelt, daß der Raum, in dem die zweite Glasscheibe auf den Abstandsrahmen aufgepreßt wird, allseitig mit einer Abdichtung versehen ist und mit Füllgas gefüllt wird. Die Glasscheiben gelangen durch eine Druckschleuse in diesen Innenraum und werden in dem mit dem entsprechenden Gas gefüllten Innenraum der Plattenpresse verpreßt. Der Hohlraum der Isoliergl:asscheibe ist damit automatisch mit dem vorgesehenen Gas gefüllt.
- Die Druckschleusen, durch die die beiden Glasscheiben in den Presseninnenraum eingeführt und die fertige Isolierglasscheibe aus diesem Raum herausgeführt werden, sind vorzugsweise Balschleusen. Diese Schleusen bestehen im wesentlichen aus aufblasbaren Schläuchen, die im aufgeblasenen Zustand dicht aneinanderliegen, so daß kein Gas entweichen kann. Durch eine schnelle Druckabsenkung kann eine solche Schleuse schnell geöffnet und durch eine entsprechend schnelle Druckanhebung wieder geschlossen werden.
- Bei der erfindungsgemäßen Plattenpresse können auch Doppelschleusen vorgesehen sein, die den bei öffnen der Schleusen auftretenden Gasverlust vermindern.
- Der Innenraum der Plattenpresse steht über Gasleitungen mit einem Reservoir des Füllgases in Verbindung, so daß ein etwaiger Verlust des Füllgases ausgeglichen wird.
- Im folgenden wird nun die Erfindung anhand des in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiels beschrieben und näher erläutert.
- Die Figur stellt schematisch den Fertigungsvorgang dar. Auf der linken Seite ist eine erste Glasscheibe 1 erkennbar, auf die ein Abstandsrahmen 2 aufgesetzt ist.
- Zwischen diesem Abstandsrahmen 2 und der ersten Glasscheibe 1 befindet sich eine Dichtungsmasse8, die luft- und insbesondere feuchtigkeitsundurchlässig ist.
- Als Material kommt beispielsweise Butyl in Frage. Ferner ist die zweite Glasscheibe 3 erkennbar, die auf den Rahmen 2 aufgepreßt werden soll. Um eine Abdichtung der zweiten Glasscheibe 3 an diesem Rahmen 2 zu erreichen, ist auf der Unterseite dieses Rahmens eine Schnur aus dem Dichtungsmaterial 8 aufgebracht.
- Die Plattenpresse, in der die zweite Glasscheibe 3 auf den Rahmen 2 aufgepreßt wird, weist zwei Wände 1o und 11 auf, wobei die Wand lo verschiebbar ist. Durch die auf der linken Seite dargestellte Druckschleuse 9 werden die Glasscheiben 1 und 3 in den Innenraum 6 der Plattenpresse angeführt.
- Die Plattenpresse ist mit flexiblen Dichtungen versehen, die die Oberseite und Unterseite der Wände miteinander verbinden und dichtend abschließen. Diese Dichtungen sind in der Figur nicht erkennbar.
- Nachdem die Glasscheiben 1 und 3 in den Innenraum 6 gebracht sind, wird die Wand 1O auf die Wand 11 zubewegt, so daß die Glasscheibe 1 zusammen mit dem Abstandsrahmen 2 auf die zweite Glasscheibe 3 aufgepreßt wird. Dabei verformt sich die Schnur aus dem Dichtungsmaterial zu einer flachen, abdichtenden Schicht. Dieses Dichtungsmaterial hat eine gewisse Klebefähigkeit, so daß keine Gefahr besteht, daß beim Herausführen der verpreßten Glasscheiben diese Dichtung undicht wird.
- Auf der rechten Seite der Plattenpresse befindet sich ebenfalls eine Druckschleuse 9, die beispielsweise eine Ballschleuse ist. Diese Ballschleuse besteht aus zwei aufblasbaren Schläuchen 14 und 15, die durch ein Drucksteuerventil 16 an eine Druckleitung ange schlossen sind.
- Mit demlnnenraum 6 stehen über Druckleitungen 12 Gasvorratsbehälter 13 in Verbindung, die das verbrauchte und aus dem Innenraum entnommene Füllgas 7 ersetzen.
- Um zu verhindern, daß beim Einführen der Glasscheiben in den Innenraum der Plattenpresse Luft eindringt, wird der Druck in diesen Innenraum 6 etwas höher eingestellt als der Atmosphärendruck. Die Gaskonzentration in dem Innenraum 6 wird von entsprechenden Meßgeräten überprüft, so daß im Bedarfsfall aus den Gasvorratsbehältern 13 über Steuerventile 17 und die Gasleitungen 12 neues Gas in den Innenraum 6 der Plattenpresse geleitet wird.
- Im rechten Teil der Figur ist schematisch die fertiggestellte Isolierglasscheibe dargestellt. DerHohlraum der sich zwischen den Glasscheiben 1 und 3 befindet, ist mit dem Gas 7 gefüllt. Diejenigen Randbereiche 4 der Glasscheiben 1 und 3, die über den Abstandsrahmen 2 überstehen, sind miteinander durch eine Klebmasse 5 verklebt. Diese Klebmasse 5 besteht beispielsweise aus Thiokoll.
- Leerseite
Claims (1)
- ANSPRUCHE 1) Verfahren zur Herstellung von gasgefüllten Isolierglasscheiben, bei dem auf eine erste Glasscheibe (1) ein Rahmen (2) abdichtend aufgesetzt wird und auf die gegenüberliegende Seite des Rahmens (2) eine zweite Glasscheibe (3) abdichtend aufgepreßt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufpressen der zweiten Glasscheibe in einem das Füllgas (7) enthaltenden Raum (6) durchgeführt wird 2) Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abdichten zwischen die Glasscheiben (1,3) und dem Rahmen (2) jeweils eine Schnur (8) aus einem luft- und feuchtigkeitsundurchlässigen Material, insbesondere aus Butyl gelegt wird, sodann die Glasscheiben nacheinander auf dem Rahmen (2) aufgepreßt werden und anschließend die über den Rahmen hinausstehenden Teile (4) der Glasscheiben (1,3) mit einem Kleber (5) verklebt werden.3) Verfahren nach Anspruch 1 -, dadurch gekennzeichnet, daß der Gasdruck im Inneren des Raumes (6) geringfügig höher als der Außendruck gehalten wird.4) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasscheiben durch eine Druckschleuse (9) in den Raum (6) gebracht werden.5) Plattenpresse zur Durchführung eines Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 4 mit zwei gegeneinander verfahrbaren Wänden (wo,11) , dadurch gekennzeichnet, daß die Wände (10,11) an zwei einander gegenüberliegenden Seiten mit einer flexiblen Dichtung verbunden und an den beiden anderen Seiten mit einer Druckschleuse (9) versehen sind.6) Plattenpresse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckschleusen (9) Ballschleusen sind.7) Plattenpresse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckschleusen Doppelschleusen sind.8) Plattenpresse nach einem der Ansprüche 5 bis 7, gekennzeichnet durch eine oder mehrere zum Innenraum (6) führende Gasleitungen (12).
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