DE3111871C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen elektrischen
Rasierapparat mit einem Gehäuse, mit einem Scherkopf und mit
einer Langhaarschneideinheit, die im Gehäuse verschiebbar
gelagert ist, wobei zur Verschiebung der
Langhaarschneideinheit ein manuell betätigbarer Schieber
vorgesehen ist, der im Gehäuse in einer Gleitführung gelagert
und mit der Langhaarschneideinheit über ein Verbindungsteil
gekoppelt ist, wobei die Langhaarschneideinheit beim Bewegen
des Schiebers mindestens das Doppelte jenes Weges zurücklegt,
den der Schieber zurücklegt.
Ein solcher Rasierapparat ist aus der DE-OS 21 22 944 bekannt.
Bei den meisten bekannten Rasierapparaten besteht das Problem,
daß die Langhaarschneideinheit - auch wenn sie nicht gebraucht
wird - stets mehr oder weniger vom Scherkopf absteht, wodurch
der normale Rasiervorgang beeinträchtigt wird und die Gefahr
des Zerkratzens der Gesichtshaut durch die grobe Zähnung der
Langhaarschneideinheit nicht ausgeschlossen werden kann.
Andererseits ist aber beim Gebrauch der Langhaarschneideinheit
wieder die Sicht auf die zu schneidende Stelle durch den
Scherkopf für die Normalrasur beeinträchtigt bzw. sind schwer
zugängliche Stellen mit der Langhaarschneideinheit oft nicht
leicht zu erreichen.
Im Bestreben, dieses Problem zu lösen, ist gemäß der eingangs
genannten DE-OS eine lediglich geradlinig verschiebbare
Langhaarschneideinheit für einen Rasierapparat
bekanntgeworden, bei welcher eine Wegvergrößerung zwischen
Betätigungselement und Messersatz vorgesehen ist. Obzwar
damit bereits eine wesentliche Verbesserung erreicht worden
ist, ist die Gehäusefreiheit der Langhaarschneideinheit bei
dieser bekannten Lösung noch nicht optimal; außerdem ist in
optisch störender Weise ein Ausfahrschlitz für die
Langhaarschneideinheit im Gehäuse notwendig, wodurch auch die
Verschmutzungsgefahr der Langhaarschneideinheit und damit des
ganzen Rasierapparates vergrößert ist.
Ziel der Erfindung ist eine weitere Verbesserung der bekannten
Lösung. Dies wird bei dem eingangs näher bezeichneten
elektrischen Rasierapparat erfindungsgemäß dadurch erreicht,
daß die Langhaarschneideinheit mit dem Schieber schwenkbar
verbunden und auf einem in der Nichtgebrauchstellung der
Langhaarschneideinheit als Abdeckung für diese dienenden
Kippteil verschiebbar gelagert ist, daß der Verbindungsteil an
der Langhaarschneideinheit befestigt ist, daß das Gehäuse im
eingefahrenen Zustand der Langhaarschneideinheit dem
Schneidende des Messerkamms benachbart eine Schrägfläche
aufweist, entlang derer bei Betätigung des Schiebers das
Schneidende des Messerkammes gleitet, so daß der Kippteil
verschwenkt wird, und daß die Endkante der Schrägfläche ein
Anschlag für die verschwenkte Langhaarschneideinheit ist, so
daß der Schiebebewegung der Langhaarschneideinheit eine an
sich bekannte Schwenkbewegung überlagerbar ist.
Durch die Überlagerung der aus der DE-AS 19 43 794 an sich
bekannten Schwenkbewegung einer Langhaarschneideinheit und der
geradlinigen Verschiebebewegung mit Wegvergrößerung gemäß der
erfindungsgemäßen Lösung wird eine optimale Sicht- und
Aktionsfreiheit der Langhaarschneideinheit in Bezug auf das
Gehäuse des Rasierapparates erreicht.
Außerdem wird durch die kombinierte Schiebe- und
Schwenkbewegung ein vollständiges optisches Verschwindenlassen
der Langhaarschneideinheit im Rasierapparatgehäuse möglich,
d. h. ohne daß optisch und auch mechanisch störende
Ausfahrschlitze für die Langhaarschneideinheit vorhanden sind.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung der Verbindungsteil ein Band ist,
das mit einem Ende mit dem Gehäuse ortsfest verbunden ist und
das nach einer Umlenkung um 180° mit seinem anderen Ende mit
der Langhaarschneideinheit fest verbunden ist, und wenn zur
Umlenkung des Bandes im Schieber eine halbkreisförmige Führung
vorgesehen ist, in welcher das Band gleitbar gelagert ist. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, daß die Verbindung aus zwei
Zugbändern bzw. Zugseilen besteht, wobei das eine Ende jedes
Zugbandes bzw. Zugseiles mit dem Gehäuse ortsfest verbunden
ist und das andere Ende jedes Zugbandes bzw. Zugseiles nach
einer Umlenkung um 180° mit der Langhaarschneideinheit fest
verbunden ist, und daß zur Umlenkung der beiden Zugbänder bzw.
Zugseile zwei entgegengesetzt gerichtete, halbkreisförmige
Führungen im Schieber vorgesehen sind, über die jeweils ein
Zugband bzw. ein Zugseil läuft.
Eine weitere erfindungsgemäße Variante ist dadurch
gekennzeichnet, daß der Verbindungsteil aus einem Zugband bzw.
einem Zugseil besteht, deren beiden Enden mit dem Gehäuse
ortsfest verbunden sind, daß anschließend an jedes Ende das
Zugband bzw. das Zugseil um 180° umgelenkt ist, wobei der
Befestigungspunkt des Zugbandes bzw. des Zugseiles an der
Langhaarschneideinheit zwischen diesen Umlenkungen vorgesehen
ist und daß zur Umlenkung des Zugbandes bzw. des Zugseiles im
Schieber zwei entgegengesetzt gerichtete halbkreisförmige
Führungen vorgesehen sind.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise die
Schrägfläche einer Vertiefung im Gehäuse begrenzt, so daß im
eingefahrenen Zustand die Langhaarschneideinheit mit dem
Schieber im Rasierapparat vollständig versenkt ist.
Mit dem erfindungsgemäßen Rasierapparat sind folgende Vorteile
erzielbar:
- 1. Die Langhaarschneideinheit kann bei herkömmlichem Weg des Schiebers weit ausgefahren und zusätzlich vom Scherkopf weggekippt werden;
- 2. dadurch ist die zu schneidende Stelle besser sichtbar und nicht durch den Scherkopf verdeckt;
- 3. dadurch sind schwer zugängliche Stellen mit der Langhaarschneideinheit leichter zu erreichen.
- 4. Da die Langhaarschneideinheit beim erfindungsgemäßen Rasierapparat eine Bewegung ausführt, die aus einer linearen Verschiebebewegung mit Wegvergrößerung und einer Schwenkbewegung zusammengesetzt ist, kann die Langhaarschneideinheit komplett im Rasierapparat bzw. im Gehäuse desselben versenkt werden; es gibt somit keine störenden, vorstehenden und sichtbaren Messerteile der Langhaarschneideinheit im eingefahrenen Zustand derselben.
Der erfindungsgemäße Rasierapparat wird nun an Hand eines in
den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher
erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 die Ansicht jener Breitseite des
Rasierapparates, in welcher die Langhaarschneideinheit
angeordnet ist.
Fig. 2 die Ansicht einer Schmalseite des
Rasierapparates, wobei die Langhaarschneideinheit in
ausgefahrenem Zustand angedeutet ist.
Fig. 3 die Ansicht
derselben Schmalseite des Rasierapparates mit eingefahrener
Langhaarschneideinheit.
Fig. 4 einen Längsschnitt durch die
ausgefahrene Langhaarschneideinheit samt Schieber im
ausgefahrenen Zustand gemäß Fig. 2,
Fig. 5 einen
entsprechenden Längsschnitt im eingefahrenen Zustand gemäß
Fig. 3,
Fig. 6 einen Schnitt durch die Langhaarschneideinheit
gemäß der Ansicht in Fig. 1 im ausgefahrenen Zustand und
Fig. 7 den entsprechenden Schnitt im eingefahrenen Zustand,
Fig. 8
den Schnitt längs der Linie A-B in Fig. 7,
Fig. 9 eine
Prinzipdarstellung der Wegverdopplung mit einem Band,
Fig. 10
eine analoge Prinzipdarstellung mit zwei Zugbändern bzw.
Zugseilen und die
Fig. 11A und 11B eine analoge
Prinzipdarstellung mit einem einzigen Zugband bzw. Zugseil.
Gemäß den Fig. 1 bis 3 besteht der Rasierapparat aus dem die
Antriebseinheit sowie die elektrische Einrichtung enthaltenden
Gehäuse 1, welches einen Doppelscherkopf 2 in gestufter
Anordnung sowie eine Langhaarschneideinheit 3 trägt, die
mittels eines an der Breitseite des Rasierapparates
angeordneten manuell betätigbaren Schiebers 4 aus- bzw.
einfahrbar ist. Wie gut aus Fig. 2 ersichtlich ist, ragt die
Langhaarschneideinheit 3 im ausgefahrenen Zustand mit ihrem
Messerträger 6, beweglichem Messer 7 und Messerkamm 8 genügend
weit über den Doppelscherkopf 2 vor, so daß keine
Sichtbehinderung auf die zu schneidende Stelle durch letztere
gegeben ist bzw. daß auch schwer zugängliche Stellen mit der
Langhaarschneideinheit 3 problemlos erreichbar sind.
Andererseits ist aus Fig. 1 und insbesondere Fig. 3 ersichtlich,
daß die Langhaarschneideinheit 3 im eingefahrenen Zustand
vollständig im Gehäuse 1 des Rasierapparates verschwindet und
in keiner Weise mehr störend in Erscheinung tritt.
Aus den Fig. 6 bis 8 ist das teleskopartige Aus- und Einfahren
der Langhaarschneideinheit 3 ersichtlich. Ein Ende 12 des
Bandes 9 ist fest im Gehäuse 1 verankert und stellt somit den
gehäusefesten Fixpunkt des Bandes 9 dar. Das zweite Ende 10
des Bandes 9 ist mit dem Messerträger 6 der
Langhaarschneideinheit 3 verbunden. Das zweite Ende 10 ist
gegenüber dem Gehäuse 1 verschiebbar. Zwischen diesen beiden
Enden 10 und 12 wird das Band 9, das sowohl Zug- als auch
Druckkräfte zu übertragen vermag, durch eine im Schieber 4
ausgebildete halbkreisförmige Führung 11 um 190° umgelenkt.
Der Mittelpunkt dieser halbkreisförmigen Führung 11 ist mit M
bezeichnet.
Der Schieber 4 und mit ihm die halbkreisförmige Führung 11
sind mittels der Gleitführung 14 im Gehäuse 1 um einen
begrenzten Weg (s. Fig. 9) geradlinig verschiebbar gelagert.
Wenn nun der Benützer des Rasierapparates den Schieber 4,
ausgehend von der in den Fig. 5 und 7 dargestellten
eingefahrenen Stellung der Langhaarschneideinheit 3, nach oben
in Richtung des mit dem Gehäuse 1 fest verbundenen Endes 12
des Bandes 9 bewegt, wird das andere Ende 10 des Bandes 9 mit
dem an diesem Ende befestigten Messerträger 6 in derselben
Richtung einmal den Weg (s. Fig. 9) des Schiebers 4 und
zusätzlich einen Weg (s. Fig. 9) der gleich der Längenänderung
des Bandes 9 zwischen dem Fixpunkt des Endes 12 im Gehäuse 1
und dem Beginn der halbkreisförmigen Führung 11 ist,
zurücklegen. Da beide Wege gleich groß sind, ergibt sich, daß
der Messerträger 6 zweimal den Weg (s. Fig. 9) des Schiebers 4
zurücklegt, wodurch der Messerträger 6 samt beweglichem Messer
7 und Messerkamm 8, somit die gesamte Langhaarschneideinheit
3, teleskopartig aus dem Gehäuse 1 aus- bzw. in dieses
eingefahren werden kann. Es kann somit das die Verbindung
zwischen dem Schieber 4 und dem Messerträger 6 herstellende
Band 9 als eine Kupplung zwischen den beiden genannten
Bauteilen mit der Wirkung einer Übersetzung angesehen werden.
In Fig. 9 ist nochmals das Prinzip der Wegverdoppelung an Hand
des Bandes 9 graphisch dargelegt. Mit durchgezogenen Linien
und ungestrichenen Bezugszeichen ist jeweils die eingefahrene
Stellung, mit strichlinierten Linien und gestrichenen
Bezugszeichen die ausgefahrene Stellung gekennzeichnet.
In Fig. 10 ist als Beispiel in analoger Prinzipdarstellung der
ohne weiteres mögliche Ersatz des Bandes 9 durch zwei
Zugbänder bzw. Zugseile 9 a dargestellt. Es kann aber
selbstverständlich auch eine Zahnräder-Zahnstangen-Übersetzung
bzw. eine Hebel- bzw. Exzenterübersetzung vorgesehen werden.
Es versteht sich von selbst, daß durch entsprechende Wahl des
Übersetzungsverhältnisses der Messerträger 6 auch mehr als das
Doppelte des Wegs (s. Fig. 9) des Schiebers 4 zurücklegen kann,
falls dies gewünscht wird.
In den Fig. 11A und 11B ist analog zu der Prinzipdarstellung
in den Fig. 9 und 10 eine weitere Möglichkeit dargestellt, wie
die Wegverdoppelung 2s des Messerträgers 6 gegenüber dem Weg s
des Schiebers 4 auch mit einem einzigen Zugband bzw. Zugseil
9 a realisiert werden könnten. Dabei zeigt Fig. 11A die
eingefahrene (ungestrichene Bezugszeichen) und Fig. 11B die
ausgefahrene Stellung (gestrichene Bezugszeichen) des
Messerträgers 6. Mit 12 bzw. 12′ sind wieder die mit Gehäuse
fest verbundenen Enden und mit 10 bzw. 10′ die mit dem
Messerträger 6 verbundenen Enden des Zugbandes bzw. Zugseils
9 a bezeichnet. M bzw. M′ bezeichnet wieder den Mittelpunkt der
halbkreisförmigen Führung 11 für das Zugband bzw. Zugseil 9 a.
Im Falle der Verwendung nur eines Zugbandes bzw. Zugseiles 9 a
sind zwei solche mit dem Schieber 4 verbundener,
halbkreisförmiger Führungen 11 erforderlich und ist das
Zugband bzw. Zugseil 9 a an seinen beiden Enden 12 bzw. 12′ mit
dem Gehäuse 1 fest verbunden. Das mit dem Messerträger 6 bzw.
der Langhaarschneideinheit 3 verbundene Ende 10 liegt zwischen
diesen beiden Enden 12 und 12′. Die gesamte Länge des
Zugbandes bzw. Zugseiles 9 a ist gleich 7s · D · π und die
Entfernung des in Fig. 11A linken Endes 12 vom Ende 10 ist
gleich · π.
Wie insbesondere in den Fig. 11A und 11B angedeutet ist,
können selbstverständlich bei allen Ausführungsformen die
halbkreisförmigen Führungen 11 auch als in Bezug auf den
Betätigungsschieber 4 drehbare Führungen (z. B. Rollen)
ausgeführt sein.
Der Antrieb des im Messerträger 6 gelagerten beweglichen
Messers 7 erfolgt in bekannter Weise.
Aus Fig. 4 ist die schwenkbare Verbindung der
Langhaarschneideinheit 3 mit dem Schieber 4 besonders gut
ersichtlich. Die Langhaarschneideinheit 3 besteht einerseits
aus dem Kippteil 5, der mittels der Gelenke 13 am Schieber 4
schwenkbar gelagert ist, und andererseits aus dem gemeinsam
mit dem Kippteil 5 um einen begrenzten Winkel verschwenkbaren
Messerträger 6 mit beweglichem Messer 7 und Messerkamm 8.
Messerträger 6 mit beweglichem Messer 7 und Messerkamm 8 sind
gegenüber dem Kippteil 5 verschiebbar gelagert. Wenn im Zuge
des Ausfahrens der Langhaarschneideinheit 3 der Schieber 4
nach oben bewegt wird, stößt der Messerkamm 8 gegen die
Schrägfläche 15 des Gehäuses 1, die ein Verschwenken der
Langhaarschneideinheit 3 beim weiteren Verschieben des
Schiebers 4 bewirkt. Die Langhaarschneideinheit 3 wird in
ihrer verschwenkten Lage durch die am Messerkamm 8 angreifende
Endkante 15 a der Schrägfläche 15 des Gehäuses 1 gehalten. Die
Endkante 15 a bildet somit einen Anschlag für die verschwenkte
Langhaarschneideinheit 3.
Diese der Schrägführung für die Langhaarschneideinheit 3
dienende Schrägfläche 15 samt Endkante 15 a kann
selbstverständlich auch durch äquivalente Führungselemente,
z. B. beidseits des Kippteils 5 vorgesehene Zapfen, die in
gekrümmten bzw. geknickten, im Gehäuse 1 vorgesehenen
Führungsschlitzen eingreifen, ersetzt werden.
Aus Fig. 5 wird besonders deutlich, wie im eingefahrenen
Zustand die Langhaarschneideinheit 3 zur Gänze in einer
Vertiefung des Gehäuses 1 verschwindet und vom Kippteil 5 zur
Gänze abgedeckt wird, so daß das Gehäuse 1 außen ganz glatt
ausgeführt werden kann.
Claims (5)
1. Elektrischer Rasierapparat mit einem Gehäuse, mit einem
Scherkopf und mit einer Langhaarschneideinheit, die im
Gehäuse verschiebbar gelagert ist, wobei zur Verschiebung
der Langhaarschneideinheit ein manuell betätigbarer
Schieber vorgesehen ist, der im Gehäuse in einer
Gleitführung gelagert und mit der Langhaarschneideinheit
über ein Verbindungsteil gekoppelt ist, wobei die
Langhaarschneideinheit beim Bewegen des Schiebers
mindestens das Doppelte jenes Weges zurücklegt, den der
Schieber zurücklegt, dadurch gekennzeichnet, daß die
Langhaarschneideinheit (3) mit dem Schieber (4) schwenkbar
verbunden und auf einem in der Nichtgebrauchsstellung der
Langhaarschneideinheit (3) als Abdeckung für diese
dienenden Kippteil (5) verschiebbar gelagert ist, so daß
der Schiebebewegung der Langhaarschneideinheit (3) eine an
sich bekannte Schwenkbewegung überlagerbar ist, daß der
Verbindungsteil an der Langhaarschneideinheit (3) befestigt
ist, daß das Gehäuse (1) im eingefahrenen Zustand der
Langhaarschneideinheit (3) dem Schneidende des Messerkamms
(8) benachbart eine Schrägfläche (15) aufweist, entlang
derer bei Betätigung des Schiebers (4) das Schneidende des
Messerkamms (8) gleitet, so daß der Kippteil (5)
verschwenkt wird, und daß die Endkante (15 a) der
Schrägfläche (15) ein Anschlag für die verschwenkte
Langhaarschneideinheit (3) ist.
2. Elektrischer Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verbindungsteil ein Band (9) ist,
das mit einem Ende (12) mit dem Gehäuse (1) ortsfest
verbunden ist und das nach einer Umlenkung um 180° mit
seinem anderen Ende (10) mit der Langhaarschneideinheit (3)
fest verbunden ist, und daß zur Umlenkung des Bandes (9) im
Schieber (4) eine halbkreisförmige Führung (11) vorgesehen
ist, in welcher das Band (9) gleitbar gelagert ist.
3. Elektrischer Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verbindungsteil aus zwei Zugbändern
bzw. Zugseilen (9 a) besteht, wobei das eine Ende (12) jedes
Zugbandes bzw. Zugseiles (9 a) mit dem Gehäuse (1) ortsfest
verbunden ist und das andere Ende (10) jedes Zugbandes bzw.
Zugseiles (9 a) nach einer Umlenkung um 180° mit der
Langhaarschneideinheit (3) fest verbunden ist, und daß zur
Umlenkung der beiden Zugbänder bzw. Zugseile (9 a) zwei
entgegengesetzt gerichtete, halbkreisförmige Führungen (11)
im Schieber (4) vorgesehen sind, über die jeweils ein
Zugband bzw. ein Zugseil (9 a) läuft (Fig. 10).
4. Elektrischer Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verbindungsteil aus einem Zugband
bzw. einem Zugseil (9 a) besteht, deren beiden Enden (12) mit
dem Gehäuse (1) ortsfest verbunden sind, daß anschließend
an jedes Ende das Zugband bzw. das Zugseil (9 a) um 180°
umgelenkt ist, wobei der Befestigungspunkt des Zugbandes
bzw. des Zugseiles (9 a) an der Langhaarschneideinheit (3)
zwischen diesen Umlenkungen vorgesehen ist und daß zur
Umlenkung des Zugbandes bzw. des Zugseiles (9 a) im Schieber
(4) zwei entgegengesetzt gerichtete halbkreisförmige
Führungen (11) vorgesehen sind (Fig. 11A, 11B).
5. Elektrischer Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise die
Schrägfläche (15) einer Vertiefung im Gehäuse (1) begrenzt,
so daß im eingefahrenen Zustand die Langhaarschneideinheit
(3) mit dem Schieber (4) im Rasierapparat vollständig
versenkt ist.
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1980
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1981
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Also Published As
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| GB2073643B (en) | 1983-03-23 |
| US4408392A (en) | 1983-10-11 |
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| DE3111871A1 (de) | 1982-01-07 |
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