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DE10217988A1 - Elektrisches Haarschneidegerät - Google Patents

Elektrisches Haarschneidegerät

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DE10217988A1
DE10217988A1 DE2002117988 DE10217988A DE10217988A1 DE 10217988 A1 DE10217988 A1 DE 10217988A1 DE 2002117988 DE2002117988 DE 2002117988 DE 10217988 A DE10217988 A DE 10217988A DE 10217988 A1 DE10217988 A1 DE 10217988A1
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DE
Germany
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housing
relative
hair clipper
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slide switch
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Withdrawn
Application number
DE2002117988
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English (en)
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Reinhold Eichhorn
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Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
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Publication date
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/02Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers of the reciprocating-cutter type
    • B26B19/04Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof
    • B26B19/06Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof involving co-operating cutting elements both of which have shearing teeth
    • B26B19/063Movable or adjustable cutting head
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/02Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers of the reciprocating-cutter type
    • B26B19/04Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof
    • B26B19/10Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof involving two or more different types of reciprocating cutting elements, e.g. a pair of toothed shearing elements combined with a pair of perforated cutting elements or a combined toothed and perforated cutting assembly
    • B26B19/102Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof involving two or more different types of reciprocating cutting elements, e.g. a pair of toothed shearing elements combined with a pair of perforated cutting elements or a combined toothed and perforated cutting assembly with a secondary cutting unit being translated or slid into an operating position

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)

Abstract

In der vorliegenden Erfindung ist ein elektrisches Haarschneidegerät mit einem Gehäuse (1), an dessen einem Ende ein Scherkopf (3) vorgesehen, und mit einer Trimmereinrichtung (5), die verschiebbar an einer Gehäusewand angebracht ist, so daß die Trimmereinrichtung (5) in Arbeitsstellung mit einem Antriebselement (38) des elektrischen Haarschneidegerätes gekoppelt und gegenüber der Gehäusewand nach außen verschwenkt ist, während sie in Ruhestellung entkoppelt vom Antriebselement (38) eine an die Gehäusewand zurückgefahrene Position einnimmt, wobei die Trimmereinrichtung (5) einen Schiebeschalter (9) aufweist, mit welchem sie relativ zur Gehäusewand verschiebbar ist und in welchem zwei relativ zueinander bewegbare Schneidelemente (7, 8) angeordnet sind, von denen mindestens eines beweglich gelagert ist und ein Ankoppelelement (17, 34) zum Ankoppeln an das Antriebselement (38) besitzt, so daß das Ankoppelelement (17, 34) in Arbeitsstellung der Trimmereinrichtung (5) in Abhängigkeit von dem Verschiebeweg des Schiebeschalters (9) relativ zum Gehäuse (1) durch einen relativ zum Schiebeschalter (9) verschiebbaren Steuerschieber (12) um einen Einkoppelweg in Richtung auf das Antriebselement (38) verschiebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektrisches Haarschneidegerät mit einem Gehäuse, an dessen einem Ende ein Scherkopf vorgesehen ist, und mit einer Trimmereinrichtung, die verschiebbar an einer Gehäusewand angebracht ist, so daß die Trimmereinrichtung in Arbeitsstellung mit einem Antriebselement des elektrischen Haarschneidegerätes gekoppelt und gegenüber der Gehäusewand nach außen verschwenkt ist, während sie in Ruhestellung entkoppelt vom Antriebselement eine an die Gehäusewand zurückgefahrene Position einnimmt, wobei die Trimmereinrichtung einen Schiebeschalter aufweist, mit welchem sie relativ zur Gehäusewand verschiebbar ist und in welchem zwei relativ zueinander bewegbare Schneidelemente angeordnet sind, von denen mindestens eines beweglich gelagert ist und ein Ankoppelelement zum Ankoppeln an das Antriebselement besitzt.
  • Ein derartiges Haarschneidegerät ist aus der DE 41 25 213 A1 bekannt, deren Trimmereinrichtung ein feststehendes und ein bewegbares Schneidelement aufweist, wobei das bewegbare Schneidelement eine mit einem Zapfen versehene Schwinge aufweist, die während der Verschiebebewegung des Trimmers mit dem Antriebsmotor koppelbar ist. Während die Verschiebebewegung horizontal verläuft, ist der Zapfen vertikal zum Gehäuse hin ausgerichtet. Die Zapfenlänge muß dabei derart bemessen sein, daß er in ausgefahrenem Zustand des Trimmers mit dem Antrieb in Eingriff gebracht werden kann. Befindet sich der Trimmer in Ruhestellung, so benötigt der Zapfen viel Bauraum, auch während des Verschiebeweges muß er in einem Kanal oder dergleichen aufgenommen werden. Das vorbekannte Haarschneidegerät benötigt aus diesem Grunde unnötig viel Bauraum.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein einfach aufgebautes gattungsgemäßes elektrisches Haarschneidegerät zu schaffen, bei welchem das Gerät durch optimale Raumausnutzung besonders kompakt und mit möglichst geringen Außenabmaßen ausgeführt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Ankoppelelement in Arbeitsstellung der Trimmereinrichtung in Abhängigkeit von dem Verschiebeweg des Schiebeschalters relativ zum Gehäuse durch einen relativ zum Schiebeschalter verschiebbaren Steuerschieber um einen Einkoppelweg in Richtung auf das Antriebselement verschiebbar ist. Durch die Erfindung kann das Ankoppelelement mit einer äußerst geringen Erstreckung in Richtung auf das Gehäuse ausgeführt werden, da es durch seine Verschieb- bzw. Verschwenkbarkeit in Richtung auf das Antriebselement die zum Einkoppeln erforderliche Distanz erst bei Erreichen seiner Arbeitsstellung durch ein entsprechendes Ausfahren überbrückt. Auf diese Weise kann auf zusätzliche Aufnahmekanäle für das Ankoppelelement im Gehäuse selbst verzichtet werden, auch kann ein sehr schmaler Schiebeschalter realisiert werden, der trotzdem das komplette Ankoppelelement in sich aufnimmt.
  • Eine besonders einfach aufgebaute Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß das Ankoppelelement als Schwinghebel ausgebildet ist, dessen Hebelarm um eine senkrecht zu seiner Schwingachse verlaufenden Schwenkachse entlang des Einkoppelweges verschwenkbar ist. Diese Verschwenkbarkeit läßt sich besonders kostengünstig realisieren, wenn der Schwinghebel ein als Filmscharnier ausgebildetes Gelenk besitzt, welches dann die Schwenkachse festlegt.
  • Um eine einfach aufgebaute und dennoch sehr sicher arbeitende Betätigung des Steuerschiebers zu erreichen, sieht eine weitere Ausführungsform der Erfindung vor, daß der Steuerschieber ein Rastelement aufweist, das belastet durch eine Schaltfeder mit einem gehäusefesten Widerlager in Abhängigkeit von der Relativlage des Schiebeschalters zum Gehäuse verrastbar ist.
  • Die Einkoppelbewegung des Ankoppelelementes in Richtung auf das Antriebselement läßt sich auf besonders einfache Weise dadurch bewerkstelligen, daß der Steuerschieber eine Rampe zum Beaufschlagen des Ankoppelelementes aufweist.
  • Um in der Arbeitsstellung des Trimmers eine besonders stabile Lage gegenüber dem Gehäuse unabhängig von elastischen Betätigungselementen sicherzustellen, ist bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß der Schiebeschalter durch mindestens eine an der Gehäusewand angeordnete Ausstellrampe zwangsgesteuert nach außen verschwenkt wird.
  • Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Dabei bilden alle beschriebenen oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüche oder deren Rückbeziehung.
  • Hierzu zeigt:
  • Fig. 1 eine Explosionsdarstellung des Haarschneidegerätes,
  • Fig. 2 bis Fig. 4 zeigt das Haarschneidegerät mit in Ruhestellung befindlicher Trimmereinrichtung in Frontal-, Seiten- und Schnittdarstellung,
  • In den Fig. 5 bis 7 ist das Haarschneidegerät mit ausgefahrener Trimmereinrichtung in Frontal-, Seiten- und Schnittdarstellung gezeigt.
  • Fig. 1 zeigt in Explosionsdarstellung ein Gehäuse 1, an dessen oberen Ende ein Scherkopfhalter 2 befestigt ist, der den Scherkopf 3 trägt. Der Scherkopf 3 umfaßt in an sich bekannter Weise Scherfolien und zugeordnete Untermesser, welche beispielsweise durch eine Schwingbrücke und diesem zugeordnete Antriebsmittel wie Exzenterwellen und Elektromotor angetrieben sind. Diese Bauteile sind der Übersichtlichkeit wegen zeichnerisch nicht dargestellt. Der Scherkopf 3 ist mittels zweier Schwenklager 4 im Scherkopfhalter 2 gelagert, so daß er relativ zum Gehäuse Pendelbewegungen ausführen kann. Der Scherkopf 3 stellt das Hauptschneidelement des Elektrorasierers dar, mit welchem insbesondere kurze Bartstoppel ausrasiert werden.
  • Zum Stutzen von Bärten oder Koteletten ist am Gehäuse 1 eine Trimmervorrichtung 5 angeordnet, welche als Langhaarschneidsystem dient und zum Gebrauch aus einer Ruheposition in eine Arbeitsposition verschoben wird. Die Trimmervorrichtung 5 besteht aus dem eigentlichen Schersystem 6, welches einen nicht angetriebenen Kamm 7 und eine relativ zu diesem oszillierend angetriebene Klinge 8 umfaßt. Sowohl der Kamm 7 als auch die Klinge 8 ist in an sich bekannter Weise als Schneidkamm mit einer Vielzahl von Schneidkanten ausgeführt, die an den kammartigen Vorsprüngen ausgebildet sind. Das Schersystem 5 ist an der Innenseite eines Schiebeschalters 9 befestigt, welcher wiederum mittels einer Feder/Nut- Verbindung längsverschiebbar in der Schieberführung 10 gelagert ist, die mit dem Gehäuse 1 verbindbar ist.
  • Im Schiebeschalter 9 ist eine Schaltfeder 11 befestigt, die - wie später noch ausführlich erläutert wird - auf einen Steuerschieber 12 einwirkt, der sowohl im Schiebeschalter 9 als auch in der Schieberführung 10 begrenzt verschiebbar gelagert ist.
  • Die Schieberführung 10 dient der Befestigung des Schiebeschalters 9 am Gehäuse 1, wobei die Befestigung in der Gehäusetasche 13 erfolgt. Der Schiebeschalter 9 ist ferner durch Schwingen 14 mit dem Gehäuse 1 verbunden, welche in Trägern 15 verschwenkbar gelagert sind. Dicht unterhalb dieser Träger 15 sind Rampen 16 am Gehäuse 1 ausgebildet, welche das nach außen Verschwenken des Schiebeschalters 9 bewirken, wenn er nach oben in seine seitwärts ausgeschwenkte Arbeitsposition verschoben wird.
  • Die Klinge 8 ist an einem Ende eines doppelarmigen Schwinghebels 17 befestigt, welcher um einen Drehpunkt 18 schwenkbar gelagert ist. Am der Klinge 8 gegenüberliegenden Ende des Schwinghebels 17 ist eine nach außen weisende Schräge 19 angeordnet, welche sich platzsparend innerhalb des Rahmens 20 des Steuerschiebers 12 befindet, wenn sich die Trimmervorrichtung 5 in Ruhestellung befindet. Der Rahmen 20 bildet den Kopfbereich des Steuerschiebers 12, wobei sich nach unten eine Schaltstange 21 an den Rahmen 20 anschließt, an dessen vom Rahmen 20 abgewandten Ende eine Rastnase 22 ausgebildet ist. Diese Rastnase 22 rastet kurz vor Erreichen der Arbeitsstellung der Trimmervorrichtung 5, belastet durch die Schaltfeder 11 in die Ausnehmung 23 ein, welche im oberen Abschnitt der Schieberführung 10 angeordnet ist.
  • Aufgrund dieser dann eingetretenen Verrastung zwischen dem Steuerschieber 12 und der Schieberführung 10 erfolgt dann eine Beaufschlagung des Schwinghebels 17 über seine Schräge 19 mittels des oberen Querholms 24 des Rahmens 20, wodurch das untere Ende des Schwinghebels 17 um den Einkoppelweg in Richtung auf das Gehäuse verschwenkt wird. Diese Betätigung wird im weiteren Verlauf der Beschreibung noch näher erläutert.
  • Der Befestigung der Trimmervorrichtung 5 am Gehäuse 1 dient eine Bügelfeder 25, die eine im wesentliche U-förmige Form mit einem schmaleren unteren Abschnitt 26 und einem erweiterten oberen Abschnitt 27 aufweist. Der untere Abschnitt 26 ist in montiertem Zustand - in entsprechenden Nuten der Schieberführung 10 ortsfest zum Gehäuse 1 gehalten, gleichzeitig dient dieser untere Abschnitt 26 als Klipsverbindung zur Befestigung der Schieberführung 10 mit dem Gehäuse 1, in dem dieser Teil der Bügelfeder 25 in entsprechende Hinterschneidungen 28 des Gehäuses 1 einklipsbar ist. Durch diese Klipsverbindung wird die Schieberführung 10 gegen ein seitliches Herauslösen aus dem Gehäuse 1 gesichert. Der Sicherung gegen eine Längsverschiebung der Schieberführung 10 nach oben dient eine Haltenase 29, die in eine entsprechende Ausnehmung der Schieberführung 10 eingreift. Die nach außen gebogenen Enden 30 der Bügelfeder 25 greifen in zugeordnete Ausnehmungen an den unteren Abschnitten der beiden Schwingen 14 ein und werden aufgrund der Vorspannung der Bügelfeder 25 in Aufspreizrichtung dort sichergehalten. Wird die Trimmervorrichtung 5 bei Erreichen der Arbeitsstellung nach außen vom Gehäuse 1 wegverschwenkt, so sorgen die beiden Schenkel der Bügelfeder 25 für eine Vorspannkraft in Richtung auf das Gehäuse.
  • Fig. 2 zeigt eine Frontalansicht des erfindungsgemäßen Haarschneidegerätes, bei welcher die Trimmervorrichtung 5 in ihre Ruheposition gefahren ist. Kamm 7 und Klinge 8 des Trimmers liegen in diesem Zustand deutlich unterhalb des Scherkopfes 3. Wie in den Fig. 3 und 4 zu erkennen ist, liegt die gesamte Trimmervorrichtung 5 dicht am Gehäuse 1 an. In dieser Position befindet sich die Rampe 19 des Schwinghebels 17 innerhalb des Rahmens 20 des Steuerschiebers 12. Die Rastnase 22 des Steuerschiebers 12 befindet sich angedrückt durch die Schaltfeder 11 an einer Gleitfläche der Schieberführung, welche bis zur im oberen Bereich der Schieberführung liegenden Ausnehmung 23 als ebene Gleitfläche ausgebildet ist.
  • In Fig. 3 ist die Achse 31 zu erkennen, durch welche die Schwingen 14 im Träger 15 gelagert sind. Die Schwingen 14 besitzen oberhalb der Achse 31 Steuerhebel 32, die wie später noch erläutert wird, der Beaufschlagung des Scherkopfes 3 über dort angebrachte Vorsprünge 33 dienen.
  • Fig. 4 zeigt einen zentralen Schnitt entlang der Linie A-A durch Fig. 2 und zeigt einen am unteren Hebelarm des Schwinghebels 17 angeordneten Zapfen 34, welcher auf der der Rampe 19 gegenüberliegenden Fläche des Schwinghebels angeordnet ist und sich in Richtung auf das Gehäuse 1 hin erstreckt. Der Schwinghebel 17 besitzt im Bereich zwischen dem Drehpunkt 18 und dem Zapfen 34 eine deutliche Materialstärkenschwächung, die ein als Filmscharnier 35 ausgeführtes Gelenk bildet. Durch dieses Filmscharnier 35 kann der untere Hebelarm um eine Achse quer zum Schwinghebel 17 verschwenkt werden. In der dargestellten Ruhestellung ist der den Zapfen 34 aufweisende Teil des Schwinghebels durch die Gehäusefläche 36, an welcher der Zapfen 34 mit seiner Spitze anliegt, in eine maximal nach außen verschwenkte Position gedrückt.
  • Die Rampe 19 des Schwinghebels 17 liegt wie in Fig. 4 zu erkennen ist, an der zum Gehäuse 1 hin ausgebildeten Rückseite 37 des Querholms 24 des Rahmens 20 an, welche Rückseite 37 ebenfalls rampenförmig ausgeführt ist.
  • Mit 38 ist das Antriebselement der Trimmervorrichtung bezeichnet, welches, wie in Fig. 7 zu erkennen ist, einen Mitnehmerschlitz 39 besitzt, in welchen der Zapfen 34 bei Erreichen der Arbeitsposition eingekuppelt werden kann. Das Antriebselement 38 ist auf zeichnerisch nicht näher dargestellte Weise mit dem Antriebsmotor des Trockenrasierers verbunden und führt eine lineare oszillierende Bewegung aus, so daß der Schwinghebel in eingekuppeltem Zustand um seine Drehachse 18 hin und her verschwenkt wird, und die Klinge 8 eine Scherbewegung relativ zum Kamm 7 ausführt.
  • Wie in der aufgebrochenen Draufsicht gemäß Fig. 5 dargestellt ist, befindet sich die Trimmervorrichtung 5 in ausgefahrenem Zustand in einer Arbeitsposition, in welcher das Schersystem etwa auf Höhe des Scherkopfes 3 hochgefahren ist.
  • Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht dieser Arbeitsposition und Fig. 7 einen Schnitt entlang der Linie A'-A'.
  • Wird der Schiebeschalter 9 aus der Ruheposition in die Arbeitsstellung verschoben, so wird der Steuerschieber 12 zunächst mit nach oben verschoben, da er durch die Rampe 19 des Schwinghebels 17 am Querholm 24 geklemmt ist. Diese Klemmung wird dadurch erreicht, daß der Zapfen 34 während der Verschiebebewegung auf der Gehäusefläche 36 geführt wird. Erst wenn der Schiebeschalter 9 durch die Rampen 16 vom Gehäuse weg nach außen geschwenkt wird, löst sich diese Klemmung allmählich. Gegen Ende der Ausfahrbewegung nach oben erreicht die Rastnase die Ausnehmung 23 der Schieberführung 10. In diesem Moment verriegelt der Steuerschieber 12 gehäusefest, so daß bei weiterem Aufwärtsbewegen des Schiebeschalters 9 eine Relativbewegung zwischen dem Querholm 24 des Rahmens 20 des Steuerschiebers 12 und der Rampe 19 des Schwinghebels 17 auftritt. Aufgrund der Rampe 19 und der rampenförmigen Rückseite 27 des Querholms 24 wird der untere Hebelarm des Schwinghebels 17 um sein Filmscharnier 35 in Richtung auf das Gehäuse verschwenkt, so daß der Zapfen 37 trotz sich vergrößerndem Abstand zur Gehäusefläche 36 weiterhin an diese angedrückt wird. Bei Erreichen der Arbeitsposition hat dann der Zapfen 34 in den Mitnehmerschlitz 39 des Antriebselementes 38 eingekuppelt, so daß das Schersystem 6 der Trimmervorrichtung 5 bei eingeschaltetem Antriebsmotor aktiviert wird.
  • Auf der Innenseite des Schiebeschalters 9 ist eine Sperrleiste 40 angeordnet, welche, wie in Fig. 5 dargestellt ist, über eine begrenzte Länge in Längsrichtung des Schiebeschalters 9 verläuft. Diese Länge entspricht in etwa der Erstreckung des Querholmes 24 in Längsrichtung. Diese Sperrleiste 40 verhindert, daß beim Zurückschieben des Schiebeschalters 9 von der Arbeitsposition in die Ruheposition die Rastnase 22 sofort aus der Ausnehmung 23 herausbewegt werden kann. Die Rastnase 22 wird daher über eine Verschiebelänge, die der Länge der Sperrleiste 40 entspricht, gehäusefest gehalten, so daß das Querjoch 24 ebenfalls solange gehäusefest bleibt und eine Relativbewegung zwischen dem Querjoch 24 und dem Schwinghebel 17 auftritt. Während dieser Bewegung überfährt die Rampe 19 das Querjoch 24 und gelangt in eine Position innerhalb des Rahmens 20 durch den sie anschließend mitgenommen wird. Ist dieser Verschiebeweg zurückgelegt, befindet sich die Sperrleiste 40 unterhalb der Ausnehmung 23, so daß es der Rastnase 22 ermöglicht ist, aus der Ausnehmung 23 aufgrund der dort angebrachten Schräge herauszufahren und sich zusammen mit dem Schiebeschalter 9 nach unten zu bewegen, bis die Ruhestellung wieder erreicht ist.
  • In Fig. 6 ist zu erkennen, daß sich in der Arbeitsposition der Trimmervorrichtung 5 die Steuerhebel 32 der Schwingen 14 um die Achse 31 geschwenkt haben, so daß ihre Enden den Vorsprung 33 beaufschlagen. Um diese Schwenkbewegung zu ermöglichen, besitzen die Schwingen 14 ein Gelenk 41, um welches sie relativ zu ihrem schlittenartig im Schersystem 6 geführten Abschnitt verschwenkbar ist. Das Verschwenken der Steuerhebel 32 sorgt dafür, daß der Scherkopf 3 in dem Falle, daß er zu weit in Richtung der Trimmervorrichtung 5 ausgeschwenkt ist, rechtzeitig vor Erreichen der Arbeitsposition der Trimmervorrichtung in Richtung seiner Mittelstellung zurückgeschwenkt werden kann, so daß er die Ausfahrbewegung der Trimmervorrichtung 5 nicht behindern kann.

Claims (6)

1. Elektrisches Haarschneidegerät mit einem Gehäuse (1), an dessen einem Ende ein Scherkopf (3) vorgesehen ist, und mit einer Trimmereinrichtung (5), die verschiebbar an einer Gehäusewand angebracht ist, so daß die Trimmereinrichtung (5) in Arbeitsstellung mit einem Antriebselement (38) des elektrischen Haarschneidegerätes gekoppelt und gegenüber der Gehäusewand nach außen verschwenkt ist, während sie in Ruhestellung entkoppelt vom Antriebselement (38) eine an die Gehäusewand zurückgefahrene Position einnimmt, wobei die Trimmereinrichtung (5) einen Schiebeschalter (9) aufweist, mit welchem sie relativ zur Gehäusewand verschiebbar ist und in welchem zwei relativ zueinander bewegbare Schneidelemente (7, 8) angeordnet sind, von denen mindestens eines beweglich gelagert ist und ein Ankoppelelement (17, 34) zum Ankoppeln an das Antriebselement (38) besitzt, dadurch gekennzeichnet, das Ankoppelelement (17, 34) in Arbeitsstellung der Trimmereinrichtung (5) in Abhängigkeit von dem Verschiebeweg des Schiebeschalters (9) relativ zum Gehäuse (1) durch einen relativ zum Schiebeschalter (9) verschiebbaren Steuerschieber (12) um einen Einkoppelweg in Richtung auf das Antriebselement (38) verschiebbar ist.
2. Haarschneidegeräte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ankoppelelement als Schwinghebel (17) ausgebildet ist, dessen Hebelarm um eine senkrecht zu seiner Schwingachse (18) verlaufenden Schwenkachse verschwenkbar ist.
3. Haarschneidegerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwinghebel (17) ein als Filmscharnier (35) ausgebildetes Gelenk besitzt.
4. Haarschneidegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerschieber (12) ein Rastelement (22) aufweist, das elastisch vorgespannt mit einem gehäusefesten Widerlager (23) in Abhängigkeit von der Relativlage des Schiebeschalters (9) zum Gehäuse (1) verrastbar ist.
5. Haarschneidegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerschieber (12) und/oder das Ankoppelelement (17) eine Rampe (37 bzw. 19) zum Beaufschlagen des Ankoppelelementes aufweist.
6. Haarschneidegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schiebeschalter (9) durch mindestens eine an der Gehäusewand (1) angeordnete Ausstellrampe (16) zwangsgesteuert nach außen geschwenkt wird.
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