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Die Erfindung betrifft ein elektrisches Haarschneidegerät mit einem Gehäuse, an dessen
einem Ende ein Scherkopf vorgesehen ist, und mit einer Trimmereinrichtung, die
verschiebbar an einer Gehäusewand angebracht ist, so daß die Trimmereinrichtung in Arbeitsstellung
mit einem Antriebselement des elektrischen Haarschneidegerätes gekoppelt und gegenüber
der Gehäusewand nach außen verschwenkt ist, während sie in Ruhestellung entkoppelt vom
Antriebselement eine an die Gehäusewand zurückgefahrene Position einnimmt, wobei die
Trimmereinrichtung einen Schiebeschalter aufweist, mit welchem sie relativ zur
Gehäusewand verschiebbar ist und in welchem zwei relativ zueinander bewegbare Schneidelemente
angeordnet sind, von denen mindestens eines beweglich gelagert ist und ein
Ankoppelelement zum Ankoppeln an das Antriebselement besitzt.
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Ein derartiges Haarschneidegerät ist aus der DE 41 25 213 A1 bekannt, deren
Trimmereinrichtung ein feststehendes und ein bewegbares Schneidelement aufweist, wobei das
bewegbare Schneidelement eine mit einem Zapfen versehene Schwinge aufweist, die während
der Verschiebebewegung des Trimmers mit dem Antriebsmotor koppelbar ist. Während die
Verschiebebewegung horizontal verläuft, ist der Zapfen vertikal zum Gehäuse hin
ausgerichtet. Die Zapfenlänge muß dabei derart bemessen sein, daß er in ausgefahrenem
Zustand des Trimmers mit dem Antrieb in Eingriff gebracht werden kann. Befindet sich der
Trimmer in Ruhestellung, so benötigt der Zapfen viel Bauraum, auch während des
Verschiebeweges muß er in einem Kanal oder dergleichen aufgenommen werden. Das vorbekannte
Haarschneidegerät benötigt aus diesem Grunde unnötig viel Bauraum.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein einfach aufgebautes gattungsgemäßes
elektrisches Haarschneidegerät zu schaffen, bei welchem das Gerät durch optimale
Raumausnutzung besonders kompakt und mit möglichst geringen Außenabmaßen ausgeführt
werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Ankoppelelement in
Arbeitsstellung der Trimmereinrichtung in Abhängigkeit von dem Verschiebeweg des
Schiebeschalters relativ zum Gehäuse durch einen relativ zum Schiebeschalter verschiebbaren
Steuerschieber um einen Einkoppelweg in Richtung auf das Antriebselement verschiebbar
ist. Durch die Erfindung kann das Ankoppelelement mit einer äußerst geringen Erstreckung
in Richtung auf das Gehäuse ausgeführt werden, da es durch seine Verschieb- bzw.
Verschwenkbarkeit in Richtung auf das Antriebselement die zum Einkoppeln erforderliche
Distanz erst bei Erreichen seiner Arbeitsstellung durch ein entsprechendes Ausfahren
überbrückt. Auf diese Weise kann auf zusätzliche Aufnahmekanäle für das Ankoppelelement im
Gehäuse selbst verzichtet werden, auch kann ein sehr schmaler Schiebeschalter realisiert
werden, der trotzdem das komplette Ankoppelelement in sich aufnimmt.
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Eine besonders einfach aufgebaute Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß das
Ankoppelelement als Schwinghebel ausgebildet ist, dessen Hebelarm um eine senkrecht zu
seiner Schwingachse verlaufenden Schwenkachse entlang des Einkoppelweges
verschwenkbar ist. Diese Verschwenkbarkeit läßt sich besonders kostengünstig realisieren,
wenn der Schwinghebel ein als Filmscharnier ausgebildetes Gelenk besitzt, welches dann
die Schwenkachse festlegt.
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Um eine einfach aufgebaute und dennoch sehr sicher arbeitende Betätigung des
Steuerschiebers zu erreichen, sieht eine weitere Ausführungsform der Erfindung vor, daß der
Steuerschieber ein Rastelement aufweist, das belastet durch eine Schaltfeder mit einem
gehäusefesten Widerlager in Abhängigkeit von der Relativlage des Schiebeschalters zum
Gehäuse verrastbar ist.
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Die Einkoppelbewegung des Ankoppelelementes in Richtung auf das Antriebselement läßt
sich auf besonders einfache Weise dadurch bewerkstelligen, daß der Steuerschieber eine
Rampe zum Beaufschlagen des Ankoppelelementes aufweist.
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Um in der Arbeitsstellung des Trimmers eine besonders stabile Lage gegenüber dem
Gehäuse unabhängig von elastischen Betätigungselementen sicherzustellen, ist bei einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß der Schiebeschalter durch
mindestens eine an der Gehäusewand angeordnete Ausstellrampe zwangsgesteuert nach außen
verschwenkt wird.
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Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Dabei
bilden alle beschriebenen oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger
Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer
Zusammenfassung in den Ansprüche oder deren Rückbeziehung.
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Hierzu zeigt:
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Fig. 1 eine Explosionsdarstellung des Haarschneidegerätes,
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Fig. 2 bis Fig. 4 zeigt das Haarschneidegerät mit in Ruhestellung befindlicher Trimmereinrichtung in
Frontal-, Seiten- und Schnittdarstellung,
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In den Fig. 5 bis 7 ist das Haarschneidegerät mit ausgefahrener Trimmereinrichtung in Frontal-, Seiten-
und Schnittdarstellung gezeigt.
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Fig. 1 zeigt in Explosionsdarstellung ein Gehäuse 1, an dessen oberen Ende ein
Scherkopfhalter 2 befestigt ist, der den Scherkopf 3 trägt. Der Scherkopf 3 umfaßt in an sich bekannter
Weise Scherfolien und zugeordnete Untermesser, welche beispielsweise durch eine
Schwingbrücke und diesem zugeordnete Antriebsmittel wie Exzenterwellen und Elektromotor
angetrieben sind. Diese Bauteile sind der Übersichtlichkeit wegen zeichnerisch nicht
dargestellt. Der Scherkopf 3 ist mittels zweier Schwenklager 4 im Scherkopfhalter 2 gelagert, so
daß er relativ zum Gehäuse Pendelbewegungen ausführen kann. Der Scherkopf 3 stellt das
Hauptschneidelement des Elektrorasierers dar, mit welchem insbesondere kurze Bartstoppel
ausrasiert werden.
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Zum Stutzen von Bärten oder Koteletten ist am Gehäuse 1 eine Trimmervorrichtung 5
angeordnet, welche als Langhaarschneidsystem dient und zum Gebrauch aus einer Ruheposition
in eine Arbeitsposition verschoben wird. Die Trimmervorrichtung 5 besteht aus dem
eigentlichen Schersystem 6, welches einen nicht angetriebenen Kamm 7 und eine relativ zu diesem
oszillierend angetriebene Klinge 8 umfaßt. Sowohl der Kamm 7 als auch die Klinge 8 ist in
an sich bekannter Weise als Schneidkamm mit einer Vielzahl von Schneidkanten
ausgeführt, die an den kammartigen Vorsprüngen ausgebildet sind. Das Schersystem 5 ist an der
Innenseite eines Schiebeschalters 9 befestigt, welcher wiederum mittels einer Feder/Nut-
Verbindung längsverschiebbar in der Schieberführung 10 gelagert ist, die mit dem Gehäuse
1 verbindbar ist.
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Im Schiebeschalter 9 ist eine Schaltfeder 11 befestigt, die - wie später noch ausführlich
erläutert wird - auf einen Steuerschieber 12 einwirkt, der sowohl im Schiebeschalter 9 als
auch in der Schieberführung 10 begrenzt verschiebbar gelagert ist.
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Die Schieberführung 10 dient der Befestigung des Schiebeschalters 9 am Gehäuse 1, wobei
die Befestigung in der Gehäusetasche 13 erfolgt. Der Schiebeschalter 9 ist ferner durch
Schwingen 14 mit dem Gehäuse 1 verbunden, welche in Trägern 15 verschwenkbar gelagert
sind. Dicht unterhalb dieser Träger 15 sind Rampen 16 am Gehäuse 1 ausgebildet, welche
das nach außen Verschwenken des Schiebeschalters 9 bewirken, wenn er nach oben in
seine seitwärts ausgeschwenkte Arbeitsposition verschoben wird.
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Die Klinge 8 ist an einem Ende eines doppelarmigen Schwinghebels 17 befestigt, welcher
um einen Drehpunkt 18 schwenkbar gelagert ist. Am der Klinge 8 gegenüberliegenden Ende
des Schwinghebels 17 ist eine nach außen weisende Schräge 19 angeordnet, welche sich
platzsparend innerhalb des Rahmens 20 des Steuerschiebers 12 befindet, wenn sich die
Trimmervorrichtung 5 in Ruhestellung befindet. Der Rahmen 20 bildet den Kopfbereich des
Steuerschiebers 12, wobei sich nach unten eine Schaltstange 21 an den Rahmen 20
anschließt, an dessen vom Rahmen 20 abgewandten Ende eine Rastnase 22 ausgebildet ist.
Diese Rastnase 22 rastet kurz vor Erreichen der Arbeitsstellung der Trimmervorrichtung 5,
belastet durch die Schaltfeder 11 in die Ausnehmung 23 ein, welche im oberen Abschnitt der
Schieberführung 10 angeordnet ist.
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Aufgrund dieser dann eingetretenen Verrastung zwischen dem Steuerschieber 12 und der
Schieberführung 10 erfolgt dann eine Beaufschlagung des Schwinghebels 17 über seine
Schräge 19 mittels des oberen Querholms 24 des Rahmens 20, wodurch das untere Ende
des Schwinghebels 17 um den Einkoppelweg in Richtung auf das Gehäuse verschwenkt
wird. Diese Betätigung wird im weiteren Verlauf der Beschreibung noch näher erläutert.
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Der Befestigung der Trimmervorrichtung 5 am Gehäuse 1 dient eine Bügelfeder 25, die eine
im wesentliche U-förmige Form mit einem schmaleren unteren Abschnitt 26 und einem
erweiterten oberen Abschnitt 27 aufweist. Der untere Abschnitt 26 ist in montiertem Zustand -
in entsprechenden Nuten der Schieberführung 10 ortsfest zum Gehäuse 1 gehalten,
gleichzeitig dient dieser untere Abschnitt 26 als Klipsverbindung zur Befestigung der
Schieberführung 10 mit dem Gehäuse 1, in dem dieser Teil der Bügelfeder 25 in entsprechende
Hinterschneidungen 28 des Gehäuses 1 einklipsbar ist. Durch diese Klipsverbindung wird die
Schieberführung 10 gegen ein seitliches Herauslösen aus dem Gehäuse 1 gesichert. Der
Sicherung gegen eine Längsverschiebung der Schieberführung 10 nach oben dient eine
Haltenase 29, die in eine entsprechende Ausnehmung der Schieberführung 10 eingreift. Die
nach außen gebogenen Enden 30 der Bügelfeder 25 greifen in zugeordnete Ausnehmungen
an den unteren Abschnitten der beiden Schwingen 14 ein und werden aufgrund der
Vorspannung der Bügelfeder 25 in Aufspreizrichtung dort sichergehalten. Wird die
Trimmervorrichtung 5 bei Erreichen der Arbeitsstellung nach außen vom Gehäuse 1 wegverschwenkt,
so sorgen die beiden Schenkel der Bügelfeder 25 für eine Vorspannkraft in Richtung auf das
Gehäuse.
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Fig. 2 zeigt eine Frontalansicht des erfindungsgemäßen Haarschneidegerätes, bei welcher
die Trimmervorrichtung 5 in ihre Ruheposition gefahren ist. Kamm 7 und Klinge 8 des
Trimmers liegen in diesem Zustand deutlich unterhalb des Scherkopfes 3. Wie in den Fig. 3 und
4 zu erkennen ist, liegt die gesamte Trimmervorrichtung 5 dicht am Gehäuse 1 an. In dieser
Position befindet sich die Rampe 19 des Schwinghebels 17 innerhalb des Rahmens 20 des
Steuerschiebers 12. Die Rastnase 22 des Steuerschiebers 12 befindet sich angedrückt
durch die Schaltfeder 11 an einer Gleitfläche der Schieberführung, welche bis zur im oberen
Bereich der Schieberführung liegenden Ausnehmung 23 als ebene Gleitfläche ausgebildet
ist.
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In Fig. 3 ist die Achse 31 zu erkennen, durch welche die Schwingen 14 im Träger 15
gelagert sind. Die Schwingen 14 besitzen oberhalb der Achse 31 Steuerhebel 32, die wie später
noch erläutert wird, der Beaufschlagung des Scherkopfes 3 über dort angebrachte
Vorsprünge 33 dienen.
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Fig. 4 zeigt einen zentralen Schnitt entlang der Linie A-A durch Fig. 2 und zeigt einen am
unteren Hebelarm des Schwinghebels 17 angeordneten Zapfen 34, welcher auf der der
Rampe 19 gegenüberliegenden Fläche des Schwinghebels angeordnet ist und sich in
Richtung auf das Gehäuse 1 hin erstreckt. Der Schwinghebel 17 besitzt im Bereich zwischen
dem Drehpunkt 18 und dem Zapfen 34 eine deutliche Materialstärkenschwächung, die ein
als Filmscharnier 35 ausgeführtes Gelenk bildet. Durch dieses Filmscharnier 35 kann der
untere Hebelarm um eine Achse quer zum Schwinghebel 17 verschwenkt werden. In der
dargestellten Ruhestellung ist der den Zapfen 34 aufweisende Teil des Schwinghebels durch
die Gehäusefläche 36, an welcher der Zapfen 34 mit seiner Spitze anliegt, in eine maximal
nach außen verschwenkte Position gedrückt.
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Die Rampe 19 des Schwinghebels 17 liegt wie in Fig. 4 zu erkennen ist, an der zum
Gehäuse 1 hin ausgebildeten Rückseite 37 des Querholms 24 des Rahmens 20 an, welche
Rückseite 37 ebenfalls rampenförmig ausgeführt ist.
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Mit 38 ist das Antriebselement der Trimmervorrichtung bezeichnet, welches, wie in Fig. 7 zu
erkennen ist, einen Mitnehmerschlitz 39 besitzt, in welchen der Zapfen 34 bei Erreichen der
Arbeitsposition eingekuppelt werden kann. Das Antriebselement 38 ist auf zeichnerisch nicht
näher dargestellte Weise mit dem Antriebsmotor des Trockenrasierers verbunden und führt
eine lineare oszillierende Bewegung aus, so daß der Schwinghebel in eingekuppeltem
Zustand um seine Drehachse 18 hin und her verschwenkt wird, und die Klinge 8 eine
Scherbewegung relativ zum Kamm 7 ausführt.
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Wie in der aufgebrochenen Draufsicht gemäß Fig. 5 dargestellt ist, befindet sich die
Trimmervorrichtung 5 in ausgefahrenem Zustand in einer Arbeitsposition, in welcher das
Schersystem etwa auf Höhe des Scherkopfes 3 hochgefahren ist.
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Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht dieser Arbeitsposition und Fig. 7 einen Schnitt entlang der
Linie A'-A'.
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Wird der Schiebeschalter 9 aus der Ruheposition in die Arbeitsstellung verschoben, so wird
der Steuerschieber 12 zunächst mit nach oben verschoben, da er durch die Rampe 19 des
Schwinghebels 17 am Querholm 24 geklemmt ist. Diese Klemmung wird dadurch erreicht,
daß der Zapfen 34 während der Verschiebebewegung auf der Gehäusefläche 36 geführt
wird. Erst wenn der Schiebeschalter 9 durch die Rampen 16 vom Gehäuse weg nach außen
geschwenkt wird, löst sich diese Klemmung allmählich. Gegen Ende der Ausfahrbewegung
nach oben erreicht die Rastnase die Ausnehmung 23 der Schieberführung 10. In diesem
Moment verriegelt der Steuerschieber 12 gehäusefest, so daß bei weiterem
Aufwärtsbewegen des Schiebeschalters 9 eine Relativbewegung zwischen dem Querholm 24 des
Rahmens 20 des Steuerschiebers 12 und der Rampe 19 des Schwinghebels 17 auftritt.
Aufgrund der Rampe 19 und der rampenförmigen Rückseite 27 des Querholms 24 wird der
untere Hebelarm des Schwinghebels 17 um sein Filmscharnier 35 in Richtung auf das
Gehäuse verschwenkt, so daß der Zapfen 37 trotz sich vergrößerndem Abstand zur Gehäusefläche
36 weiterhin an diese angedrückt wird. Bei Erreichen der Arbeitsposition hat dann der
Zapfen 34 in den Mitnehmerschlitz 39 des Antriebselementes 38 eingekuppelt, so daß das
Schersystem 6 der Trimmervorrichtung 5 bei eingeschaltetem Antriebsmotor aktiviert wird.
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Auf der Innenseite des Schiebeschalters 9 ist eine Sperrleiste 40 angeordnet, welche, wie in
Fig. 5 dargestellt ist, über eine begrenzte Länge in Längsrichtung des Schiebeschalters 9
verläuft. Diese Länge entspricht in etwa der Erstreckung des Querholmes 24 in
Längsrichtung. Diese Sperrleiste 40 verhindert, daß beim Zurückschieben des Schiebeschalters 9 von
der Arbeitsposition in die Ruheposition die Rastnase 22 sofort aus der Ausnehmung 23
herausbewegt werden kann. Die Rastnase 22 wird daher über eine Verschiebelänge, die der
Länge der Sperrleiste 40 entspricht, gehäusefest gehalten, so daß das Querjoch 24
ebenfalls solange gehäusefest bleibt und eine Relativbewegung zwischen dem Querjoch 24 und
dem Schwinghebel 17 auftritt. Während dieser Bewegung überfährt die Rampe 19 das
Querjoch 24 und gelangt in eine Position innerhalb des Rahmens 20 durch den sie
anschließend mitgenommen wird. Ist dieser Verschiebeweg zurückgelegt, befindet sich die
Sperrleiste 40 unterhalb der Ausnehmung 23, so daß es der Rastnase 22 ermöglicht ist, aus der
Ausnehmung 23 aufgrund der dort angebrachten Schräge herauszufahren und sich
zusammen mit dem Schiebeschalter 9 nach unten zu bewegen, bis die Ruhestellung wieder
erreicht ist.
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In Fig. 6 ist zu erkennen, daß sich in der Arbeitsposition der Trimmervorrichtung 5 die
Steuerhebel 32 der Schwingen 14 um die Achse 31 geschwenkt haben, so daß ihre Enden den
Vorsprung 33 beaufschlagen. Um diese Schwenkbewegung zu ermöglichen, besitzen die
Schwingen 14 ein Gelenk 41, um welches sie relativ zu ihrem schlittenartig im Schersystem
6 geführten Abschnitt verschwenkbar ist. Das Verschwenken der Steuerhebel 32 sorgt dafür,
daß der Scherkopf 3 in dem Falle, daß er zu weit in Richtung der Trimmervorrichtung 5
ausgeschwenkt ist, rechtzeitig vor Erreichen der Arbeitsposition der Trimmervorrichtung in
Richtung seiner Mittelstellung zurückgeschwenkt werden kann, so daß er die
Ausfahrbewegung der Trimmervorrichtung 5 nicht behindern kann.