DE3111577A1 - "sicherheitsbrille" - Google Patents
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Description
PATENTANWÄLTE : . . ; : D-8Oo"aMÜNCHEN 90
WUESTHOFF-v.PECHMANN-BEHRENSr-:GC«fZ:..;-.scHWEiGEriTRAssE2
TELEFON: (089) 662051 PROFESSIONAL REPRESENTATIVES BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE TELEGRAMM- PROTECTPATENT
1A-54 482
Norton Company, Worcester Sicherheitsbrille Massachusetts, USA
Die Erfindung bezieht sich auf Sicherheitsbrillen für
; industrielle Zwecke aus Kunststoff mit einem einstückigen
! Vorder- oder Gesichtsteil einschließlich eines Nasenteils,
; eines transparenten, gekrümmten Sicht- und Augenschutzteils
j und eines abgewinkelten Schutzansatzes, der die Stirn bis
• zu den Schläfen umschließt und an Schläfenbügeln mit Gelenkstiften
angelenkt ist, so daß die Augen des Trägers . und ihre Umgebung sowie die Schläfen eingeschlossen und
j gegen Verletzungen geschützt sind.
Eine Reihe von durchsichtigen Augenabschirmungen aus Kunst-,
stoff, Sonnenbrillen und Schutzbrillen mit einstückigem Vorderteil, das entweder an schmalen oder an breiten, nicht
mit Schutzansätzen versehenen Schläfenbügeln, Seitenschutzteilen oder Abschirmungen angelenkt ist, sind bekannt.
Der Hauptzweck dieser Vorrichtungen besteht jedoch darin, die Augen vor Staub, Wind, Regen, Sonnenlicht und Blendung
zu schützen, und in manchen Fällen dienen sie lediglich dekorativen oder modischen Zwecken. Sie bieten daher keinen
ausreichenden Schutz gegen die in der Industrie auftretenden größeren Gefahren, gegen herumfliegende Gegenstände
oder Teilchen, mit denen bei Bau- oder Fertigungsarbeiten und bei Unfällen gerechnet werden muß.
Außerdem weisen die bekannten einstückigen Vorder- oder Gesichtsteile nicht ein einteiliges, sphärisch gekrümmtes
Augenschutzteil von hoher optischer Qualität auf und neigen
daher dazu, das durch sie unter verschiedenen Winkeln wahrgenommene Bild zu verzerren.
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In einigen Fällen weisen zwar die Vorderteile einen abgewinkelten Ansatz auf, der an der Stirn anliegt, doch haben
die daran angelenkten Schläfenbügel keine gekrümmten Schutzansätze,
die sich an die gekrümmten Enden des Vorteils um die Schläfengegend herum anschließen.
Die erfindungsgemäßen Brillen ohne optischen Effekt sind außerdem mit angearbeiten Kunststoffgelenken versehen. Diese
unterscheiden sich von bekannten Gelenken dadurch, daß die Gelenkstifte der Schläfenbügel und die dafür am Vorderoder
Gesichtsteil ausgebildeten Aufnahmeöffnungen eine längliche, einrastbare Form mit einer nach außen verlaufenden
abgeschrägten Seitenfläche aufweisen. Sie rasten somit ineinander ein, und einer unbeabsichtigten gegenseitigen
Schwenkbewegung wird ein leichter Widerstand entgegengesetzt, um sie in ihrer Tragstellung zu halten.
Ferner weist das einteilige vordere Schutzteil der erfindungsgemäßen
Brille eine Reihe von Vorteilen hinsichtlich ihrer schützenden sowie ihrer optischen Eigenschaften auf.
Sie bieten die mechanische Festigkeit eines optischen sowie eines Rahmenteils aus zähem Polycarbonat, da diese beiden
Teile miteinander kombiniert sind. Sie schließen die Gefahr einer Verschiebung der Linsen aus und bieten ausgezeichneten
Schutz oberhalb und seitlich des optischen Bereichs.
Sicherheitsbrillen ohne Seitenschutz bieten nur einen begrenzten Schutz. Bekannte Seitenabschirmungen sind unbequem
und engen das Blickfeld ein. Die erfindungsgemäße Brille
bietet ein sehr weites Blickfeld, nämlich das gleiche zusammenhängende Feld wie eine Linse mit 66 mm Durchmesser;
es ist größer als dasjenige jeder bekannten Schutzbrille, und zwar ohne Unterbrechung im Nasenbereich. Das volle Blickfeld
ist an sich bereits ein Sicherheitsfaktor.
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Außerdem bietet das einstückige Vorderteil Vorteile hin-
sichtllcn aer ei ι use arm u u ues xiagnuiuiui lj
bei einer aus einem Rahmen und zwei einzelnen Linsen bestehenden Brille kaum zu erzielen sind. Diese Vorteile
ergeben sich aus der Eigenschaft des ersteren, optische Effekte zwischen beiden Augen auszugleichen. Bei kleinen
vorhandenen Stärke-, Prisma- und astigmatischen Fehlern besteht die Hauptschwierigkeit nämlich in einem Ungleichgewicht
zwischen den Augen.
Stärke- und Astigmatismusfehler erschweren die Anpassung,
verringern die Bildschärfe und können zu Fehlern bezüglich des räumlichen Sehens führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schutzbrille höheren Tragkomforts und besserer Sicherheit zu schaffen,
der die genannten Nachteile nicht anhaften.
Die Lösung dieser Aufgabe ist in den Ansprüchen gekennzeichnet.
Zu einer Schutzbrille ohne optischen Effekt für industrielle Zwecke aus einem zähen, durchsichtigen Polycarbonat oder
bruchfestem Kunststoffmaterial gehört ein einstückiges Gesichts- oder Vorderteil, das an einstückigen Schläfenbügeln
angelenkt ist, die als schwenkbare elastische Formteile aus Kunststoff ausgebildet sind. Zu dem Vorderteil
gehören ein Nasenabschnitt sowie ein einstückiger, im wesentlichen verzerrungsfreier, durchsichtiger, beschichteter
sphärisch gekrümmter Sicht- und Augenschutzteil von hoher optischer Qualität und stufenlos variierender Stärke, der
von einem zentralen oberen Punkt großer Stärke bis zu Bereichen und Randabschnitten geringerer Stärke reicht, die
an Gesichtsteilen in der Umgebung der Augen und an den Schläfen anliegen. An das Vorderteil angeformt ist ein
geneigter oberer schützender Schulterteil oder Ansatz, der sich von dem sphärisch gekrümmten Augenschutz nach
oben erstreckt und Teile der Stirn und der Schläfen umschließt.
Jeder Schläfenbügel weist einen breiten, gekrümmten vorderen Seitenwandabschnitt mit oberen und unteren Schutzansätzen
auf, die sich von dem ersteren aus nach innen und von dem benachbarten Gelenkstift-Endabschnitt und einem Ende
eines Schläfenabschnitts des Vorderteils nach hinten zu einem hinteren Wandabschnitt erstrecken, der in der Ohrengegend
am Kopf anliegt. Die Schläfenbügel weisen angeformte ovale Gelenkstifte auf, die in längliche Gelenkstiftöffnungen
in Ansätzen an beiden Schläfenseiten des Vorderteils einsetzbar sind und reibungsschlüssig mit ihren Innenflächen
zusammenarbeiten.
Außerdem weisen die ovalen Gelenkstifte und Öffnungen auf einer Seite zusammenpassende nach außen abgeschrägte Flächen
auf, so daß sie in ihrer Eingriffsstellung eine gegenseitige Bewegung und Trennung in senkrechter Richtung sowie
eine unbeabsichtigte gegenseitige Schwenkbewegung verhindern können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die Draufsicht der erfindungsgemäßen Schutzbrille ohne optischen Effekt;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Schutzbrille nach Fig. 1 mit einfachen, nicht mit Öffnungen oder Schlitzen versehenen
Schläfenbügeln;
Fig. 3 die Vorderansicht der Schutzbrille nach Fig. 1 und 2;
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Fig. 4 den Längsschnitt 4-4 in Fig. 3, der durch die Mitte
des einstückigen Vorderteils der Brille verläuft und ihre sphärische Krümmung, ihren Sitz in Beziehung zu den Teilen
eines dargestellten Gesichts sowie die Innenansicht eines Teils des mit Schlitzen versehenen rechten Schläfenbügels
zeigt, der an dem Vorderteil angelenkt ist;
Fig. 5 eine teils als Draufsicht und teils als Schnitt gezeichnete
Darstellung eines Gelenkteils zur Verdeutlichung der gegenseitigen Lage des abgeschrägten ovalen Gelenkstifts
und der Stiftaufnahmeöffnung, wenn die Schläfenbügel in die offene oder Tragstellung geschwenkt werden;
Fig. 6 den Teilschnitt 6-6 in Fig. 1, der die oberen und unteren Gelenkstifte, die Krümmung der Seitenwand sowie die
oberen und unteren gekrümmten Schutzansätze des Schläfenbügels zeigt;
Fig. 7 den Teilschnitt 7-7 in Fig. 4; und
Fig. 8 den Teilschnitt 8-8 in Fig. 3, der die sphärische Krümmung sowohl der konkaven Innenfläche als auch der konvexen
Außenfläche sowie ihre wechselnde Wandstärke zeigt.
Die erfindungsgemäßen verbesserten Kunststoff-Sicherheitsbrillen
10 ohne optischen Effekt für industrielle Zwecke sind in Fig. 1, 2 und 3 dargestellt. Zu der Schutzbrille 10
gehören ein einstückiges Vorderteil 12 in Gestalt eines Kunststoff-Formteils mit einem nach innen ragenden gekerbten
oder geschlitzten Nasenteil 14, einem durchsichtigen, im wesentlichen verzerrungsfreien, sphärisch gekrümmten konkav-konvexen
Sicht- und Augenschutzteil oder vorderen Wandteil 16, einem oberen geneigten Schulterteil oder Schutzansatz
18 und einander gegenüberliegende, mit abgewinkelten Ansätzen versehene, gekrümmte rechte und linke Schläfenoder
Anlenkabschnitte 20.
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Der Sicht- und Augenschutzabschnitt 16 besitzt eine sphärisch gekrümmte oder konvexe Augenfläche mit einem
einheitlichen Krümmungsradius R von etwa 127,8 mm, gemessen von dem Schnittpunkt A zwischen einer senkrechten Ebene
VP, die sich durch die Mitte erstreckt, und einer waagerechten Ebene HP, die sich durch den oberen Teil und den Mittelpunkt
etwas unterhalb des Ansatzes 18 erstreckt. Die sphärisch gekrümmte, konkave Innenfläche des sphärisch gekrümmten
Sicht- und Augenschutzteils 16 hat einen etwas kürzeren einheitlichen Krümmungsradius Rl von etwa 127 mm, gemessen
von dem Schnittpunkt der senkrechten Ebene VP und der waagerechten Ebene HP, der etwa 14,48 mm hinter dem Punkt A
liegt. Infolgedessen erstrecken sich die durch einen Abstand getrennten sphärisch gekrümmten konvexen und konkaven Flächen
nach jeder Seite der Ebene VP und über sie hinaus sowie abwärts von der waagerechten Ebene HP, so daß die Wandstärke
des Sicht- und Augenschutzteils 16 leicht variiert.
Gemäß Fig. 3, 4 und 8 nimmt die Wandstärke des sphärisch gekrümmten Seh- und Augenschutzteils 16 gleichmäßig in allen
Richtungen von dem dicksten Punkt C mit etwa 2,286 mm Wandstärke aus ab, welch letzterer in der Nähe des Nasenteils
und des oberen Ansatzes auf der Schnittlinie der senkrechten Ebene VP und der waagerechten Ebene HP liegt.
Somit ist die Wandstärke an allen Punkten des Teils 16
einschließlich der Mittelpunkte beider Sichtbereiche oder
j -zonen R und L, die im gleichen radialen Abstand von dem
Punkt C größter Wandstärke liegen, etwas geringer als am
Punkt C und im wesentlichen gleich.
ι
ι
Jedoch wird von einer gekrümmten Fläche mit festem Radius, die sich durch die Mittelpunkte der Sichtzonen R und L er-
; streckt, die Wandstärke auf der Innenseite der gekrümmten
• Fläche in Richtung auf den Punkt C größer. Dagegen wird auf
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der entgegengesetzten, äußeren Seite der gekrümmten Fläche,
die von dem Punkt C fortweist, die Wandstärke geringer.
Entsprechend den Gesetzen der Lichtbrechung durch transparente Materialien und Linsen mit sphärischen konvexen
und konkaven Flächen hat die leicht variierende Wandstärke der Sichtzonen R und L den Vorteil, daß die Verzerrung bei
Betrachtung eines Gegenstandes unter verschiedenen Winkeln
J verringert vird
Der durchgehende geneigte Schulter- oder Ansatzabschnitt 18
einschließlich eines inneren Randes oder einer Sippe ist etwa 11,8 mm breit und besitzt eine konkave Fläche mit einem
Krümmungsradius R2 von etwa 116 mm, gemessen von dem Punkt A, die im wesentlichen parallel zu der äußeren konvexen Fläche
mit dem Radius R verläuft.
Anschließend an einen Berührungspunkt oder eine Berührungslinie mit der geneigten Schulter 18 und dem Augenschutz 16
erstrecken sich rechts und links die Schläfen- oder Anlenkabschnitte 20, die die Schläfenbereiche des Kopfes umschließen.
Jeder Schläfen- oder Anlenkabschnitt 20 weist gegenüberliegende obere und untere gekrümmte Gelenkansätze 22
und 24 mit darin ausgebildeten, aufeinander ausgerichteten Gelenkstift-Aufnahmeöffnungen auf, von denen mindestens eine
oder aber beide gemäß Fig. 5 eine exzentrische, ovale, abgerundete Form aufweisen.
Außerdem besitzt jeder Schläfen- oder Anlenkabschnitt 20 eine nach außen gekrümmte Schutzwand für Auge und Schläfe
von im wesentlichen gleichmäßiger Dicke mit einem Krümmungsradius von etwa 25,4 gegenüber der konvexen Außenfläche,
die sich zwischen den oberen und unteren Ansätzen und von der Beruhrungslinie oder dem Berührungspunkt mit den konvexen
und konkaven Flächen des Vorderteils 16 aus erstreckt.
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Jeder nach innen ragende Ansatz oder Rippenabschnitt des Teils 20 bildet eine Verlängerung des oberen Ansatz- und
Rippenabschnitts 18 und besitzt eine konkave Innenfläche mit einem etwas größeren Krümmungsradius als die konvexe Außenfläche
des Seitenwandabschnitts 20, gemessen von einem anderen Krümmungsmittelpunkt. Daher verlaufen sie weder konzentrisch
noch parallel zueinander.
j Von den im wesentlichen dünneren unteren Seitenteilen und
j der konkaven Innenfläche des Teils 16 und der Seitenteile
20 erstrecken sich die unteren Ansätze 24 von im wesentliehen
einheitlicher Dicke, deren Innenkante, wiederum von
einem anderen Krümmungsmittelpunkt gemessen, unter einem
Radius von etwa 25,4 mm gekrümmt ist.
Die durchgehende konkave Innenkante oder -fläche des oberen Ansatzes bzw. der Rippe 18, die sich an den Vorderabschnitt
16 anschließt, sowie die Schläfen- bzw. Anlenkabschnitte 20 umschließen relativ eng die vorderen und Schläfenabschnitte
der Stirn oberhalb des Auges.
In ähnlicher Weise liegen die durchgehenden unteren Kanten oder Flächen, welche die unteren, dünneren Abschnitte des
Vorderteils 16 verbinden, und die unteren Ansätze 24 relativ dicht an den vorderen und seitlichen Gesichtsteilen
unterhalb und nahe den Augen an. Somit sind die Augen und ihre Umgebung eingeschlossen und gegen mögliche Verletzungen
geschützt.
Gemäß Fig. 1, 3, 4 und 6 ist die Schwenkachse der aufeinander ausgerichteten oberen und unteren länglichen Gelenkstift-Aufnahmeöffnungen
in den Ansätzen 22 und 24 gegenüber der senkrechten Ebene VP geneigt, so daß die unteren Gelenkstifte
und Öffnungen sowie der Ansatz 24 der Ebene VP näher liegen. Von der Seite gesehen, verläuft die Schwenkachse
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jedoch im wesentlichen parallel zu der senkrechten Stirnfläche des Abschnitts 20, die in einer senkrechten Ebene
liegt, welche rechtwinklig zu der senkrechten Ebene VP verläuft.
Gemäß Fig. 4, 5 und 6 ist die längliche Gelenkstiftöffnung in dem oberen Ansatz 22 etwas größer als diejenige des unteren
Ansatzes 24. Außerdem haben die Gelenkstiftöffnungen
• innere Lagerflächenteile, die gegenüber der Schwenkachse
mindestens auf der Rückseite abgeschrägt oder geneigt sind.
Jede längliche Gelenkstiftöffnung hat ein kleines Eintrittsende, das am längsten bzw. breitesten entlang einer Ebene
ist, die sich durch die Schwenkachse im rechten Winkel zu der Senkrechten Ebene VP und parallel zur Stirnfläche des
Abschnitts 20 erstreckt, während die öffnung ihre kürzeste bzw. schmälste Abmessung entlang der Ebene der geneigten
Schwenkachse aufweist.
An den rechten und linken Schläfen- oder Anlenkteilen 20 sind rechte und linke Schläfenbügel 30 schwenkbar angelenkt
oder angebracht, die vorzugsweise aus einem zähen, durchsichtigen Polycarbonat oder einem gleichwertigen bruchfesten
Kunststoffmaterial geformt sind.
Jeder Schläfenbügel 30 besteht vorzugsweise aus einem einzigen Stück mit einander gegenüberliegenden oberen und unteren
angeformten Gelenkstiften 32 und 34, die sich in entgegengesetzten Richtungen von vorderen Gelenkstiftansätzen
der oberen geneigten sowie der unteren, mit Rippen versehenen Ansätze 36 und 38 aus erstrecken, die von einem äußeren
gekrümmten Seitenwandteil 40 nach innen ragen. Die Ansätze , 36 und 38 können jedoch gerade, geneigt oder gekrümmt aus-
\ gebildet sein, so daß sie zu den benachbarten, ebenfalls
geraden, geneigten oder gekrümmten Ansätzen 18, 22 oder 24 des Gesichtsteils 12 passen.
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Der Seitenwandabschnitt 40 besitzt eine konvexe Außenfläche und eine konkave Innenfläche und erstreckt sich im Bogen
von einer vorderen Kante oder Stirnfläche eines relativ breiten vorderen Endabschnitts, der an dem Gelenk an der
Stirnfläche des Abschnitts 20 anliegt, zum hinteren Ende eines relativ schmaleren, elastischen hinteren Teils der
Seitenwand 40 und des Schläfenbügels 30.
Gemäß Fig. 4 kann der breite vordere Seitenwandabschnitt des Schläfenbügels 30 mit Entlüftungen, Löchern, Öffnungen
oder Schlitzen L wie in Fig. 7 versehen oder gemäß Fig. ohne solche öffnungen ausgebildet sein. Durch Stege getrennte
schmale Schlitze oder Durchlässe unter einem Winkel zu der Seitenwand 40 sind jedoch vorzuziehen, da sie den größten
Schutz gegen Verletzungen durch in Richtung auf die Schläfenbügel 30 eindringende Teilchen bieten sowie zur Luftzirkulation
und zum Entweichen von Dämpfen beitragen, die zum Beschlagen der Sichtteile des Vorderabschnitts führen könnten.
Gemäß Fig. 4, 5 und 6 ist mindestens einer, vorzugsweise jedoch jeder Gelenkstift 32 und 34 der Schläfenbügel 30
ebenfalls von abgeschrägter, ovaler Form und wird in dazu passende abgeschrägte, längliche Gelenköffnungen in den Ansätzen
22 und 24 des Vorderteils 12 eingeführt und darin festgehalten. Die unteren Gelenkstifte 34 und ihre Öffnungen
sind auf der Rückseite mit zueinander passenden abgeschrägten hinteren Flächenteilen versehen, die sich nach unten
erstrecken und unter einem Winkel von etwa 15 von der Schwenkachse fort und gegenüber den zur Schwenkachse parallelen
Flächenteilen verlaufen.
Ebenso besitzen die oberen Gelenkstifte 32 und die zugehörigen Öffnungen, die etwas größer sind als die unteren
Stifte und Öffnungen, auf ihrer Rückseite zueinander passende abgeschrägte hintere Flächenteile, die sich nach oben erstrecken
und von der Schwenkachse fort unter einem Winkel
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von 15° und gegenüber den zur Schwenkachse parallelen Flächenteilen verlaufen.
Die Schwenkachse ist außerdem von dem oberen, äußeren Gelenkstift 32 bis zum unteren, inneren Stift 34 unter
einem Winkel von etwa 8,5° gegenüber der senkrechten Ebene VP nach innen geneigt.
Gemäß Fig. 5 hat jeder ovale Stift ein inneres dünnes zylindrisches
Ende mit einem Durchmesser, der im wesentlichen der kleineren Abmessung des engen Endes der länglichen Gelenkstiftöffnung
entspricht. Von seinem dünnen Ende aus verdickt sich der Gelenkstift auf einer Seite zu einem
länglichen oder' ovalen Ende hin, dessen Länge im wesentlichen der größten Abmessung des weiteren Endes der abgeschrägten
Gelenkstiftöffnung entspricht und nicht größer ist als die längere Abmessung des kleineren bzw. Eintritts-•
endes der länglichen öffnung, die das ovale, dickere Ende des Gelenkstifts passieren muß. Somit werden die Schläfenbügel
30 an dem Vorderteil 10 dadurch angebracht, daß man die Bügel 30 in ihre zusammengeklappte Stellung im rechten
Winkel zu der gezeigten Tragstellung bringt, woraufhin die ovalen Gelenkstifte auf die länglichen Gelenkstiftöffnungen
ausgerichtet werden. Nunmehr werden die elastischen Ansätze und die aus ihnen herausragenden Gelenkstifte aufeinander
zu gedrückt, zwischen die oberen und unteren Ansätze des Anlenkteils 20 eingeführt, auf die öffnungen ausgerichtet
und in sie eingerastet.
Durch Auswärtsschwenken der Schläfenbügel 30 aus der zusammengeklappten
Stellung werden die zueinander passenden abgeschrägten Teile der Gelenkstifte und Öffnungen aufeinander
ausgerichtet, wodurch die Brille in der geöffneten Stellung gehalten wird.
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Gemäß Fig. 1, 2 und 6 sind die Schlafenbügel 30 nach
innen aufeinander zu und auf die senkrechte Ebene VP zu sowie nach unten aus der horizontalen Ebene HP heraus gekrümmt.
Wird die Brille 10 aufgesetzt, umgreifen die elastischen rückwärtigen Wandteile der Bügel elastisch und
reibungsschlüssig die Seitenteile des Kopfes in der Ohrengegend.
Vorzugsweise sind die rückwärtigen Enden der Bügel wie gezeigt mit Schlitzen versehen und können gegebenenfalls
durch ein verstellbares elastisches oder federndes Band oder eine Schnur (nicht gezeigt) miteinander verbunden sein.
Diese elastische Verbindung liegt am Hinterkopf an und spannt
und hält die Brille und ihre Schutzansätze in ihrer die Stirn und Schläfen umschließenden Stellung fest.
Außerdem werden die Bügel 30 durch das Auseinanderspreizen an die Stirnflächen des Anlenkabschnitts 20 angedrückt und
elastisch dort festgehalten, so daß keinerlei Zwischenraum oder Öffnung zwischen diesen Teilen an den Gelenken verbleibt.
Durch die aneinander anstoßende Lage der Teile am Brillengelenk werden auch die gekrümmten Innenkanten oder -flächen
der oberen und unteren Schutzansätze 36 und 38 in ihrer auf die Krümmung der Innenkanten oder -flächen der oberen und
unteren Schutzansätze der Anlenkteile 20 ausgerichteten Lage gehalten.
Somit hat die erfindungsgemäße Brille 10 von hoher optischer Qualität mit eng anliegenden oberen, geneigten.und unteren
Schutzansätzen sowohl an dem einstückigen Vorderteil 12 als auch an den Schläfenbügeln 30 sowie dem eng anliegenden
Nasenteil und der Unterkante des Vorderteils 12 die Eigenschaft, eng anzuliegen und abzuschließen und sehr wenig oder
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gar keinen Raum freizulassen, durch den schädliche Teilchen eindringen könnten. Außerdem bieten die äußere konvexe
Krümmung der Wandabschnitte des Vorderteils 12 und der Bügel. 30 aus zähen Kunststoff-Formteilen sowie die geneigten
Schutzansätze größere Festigkeit und Widerstandskraft gegen Schläge sowie die Eigenschaft, auftreffende
Teilchen und Gegenstände abzuweisen.
Als Material für die Kunststoff-Formteile wird zwar zähes,
transparentes Polycarbonat bevorzugt, doch können Vorderteil und Bügel der Brille auch im Spritzgußverfahren aus
dem gleichen oder einem anderen geeigneten schlag- und bruchfesten Kunststoffmaterial hergestellt werden, das aus
der Gruppe gewählt ist, zu der Polyearbonatmethylmethacrylat,
Cellulosepropionat, Celluloseacetat und Cellulosebutyratgehören.
Ferner kann das Vorderteil 12 aus einem klaren oder farbig getönten transparenten Kunststoffmaterial und die Bügel aus
einem klaren, getönten, undurchsichtigen oder durchscheinenden Kunststoffmaterial geformt sein. Das durchsichtige Frontteil
12 aus Kunststoff und die klaren Schläfenbügel können ebenfalls farbig getönt sein, um die Blendung zu verringern,
und/oder sie können mit einer durchsichtigen, klaren Beschichtung aus einem abriebfesten Material versehen sein, das geeignet
ist, das Zerkratzen und die Zerstreuung der Lichtstrahlen zu vermindern.
Vorzugsweise sind die gesamte sphärische-konvexe Außenfläche des vorderen Sicht- und Augenschutzteils 16 sowie die konvexen
Flächen der Schläfenbügel-Anlenkteile gleichmäßig mit einer sehr dünnen Beschichtung aus einem klaren, durchsichtigen,
abriebfesten Material von etwa 3 bis 5 Mikrometer Dicke versehen. Die dünne Beschichtung wird auf bekannte
Weise aufgebracht und hat die bekannte Eigenschaft, ein Zer-
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kratzen und die Zerstreuung der Lichtstrahlen zu verringern und dadurch mehr Licht passieren zu lassen.
Die Beschichtung kann aus jedem geeigneten Material gemäß den US-PSen 3 986 997, 4 027 073, 3 451 838, 3 868 434 und
3 862 261 bestehen; bevorzugt vird die abriebfeste Masse A.R.C, die von der Dow Corning Corp., Midland, Michigan,
auf den Markt gebracht vird.
Die Brechkraft jeder der Sichtzonen R und L liegt vorzugsweise innerhalb von ,+1/32 (0,031) Dioptrie, und der maximale
Astigmatismus in jeder Medianebene derselben ist kleiner als oder gleich 1/16 (0,0625) Dioptrie.
Die Resultierende der vertikalen und horizontalen prismatischen Fehler soll nicht größer sein als 1/4 (0,25) Dioptrie.
Bei Messung entsprechend dem Federal Test Standard 406, Method 3022, ist die Trübung mindestens der Sichtzonen R
und L vorzugsweise geringer und jedenfalls nicht größer als 6%; mit anderen Worten, die Sichtbereiche sind zu 96 bis
100% klar und trübungsfrei.
Die Bildschärfe der Sichtzonen R und L zeigte bei Untersuchung mit Hilfe eines in der vorgeschriebenen Entfernung
auf der Achse der Sichtzonen R und L angeordneten Fernrohrs und Einstellung auf die Prüfkarte Nr* 20 mit starken Kontrasten
gemäß der Sonderveröffentlichung Nr. 374 des National Bureau of Standards (Normenbehörde) vorzugsweise eine klare
Auflösung in beiden Orientierungen.
Die nachstehende Tabelle I zeigt dagegen die bevorzugten gebrauchsmäßigen Spezifikationen oder Toleranzen für das
erfindungsgemäße einstückige transparente Brillenfrontteil aus einem Polycarbonat-Formteil auf der Basis folgender Größen:
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1. Brechungsindex: 1,586
2. äußerer sphärischer Radius R: 127,8 mm
3. Innerer sphärischer Radius Rl: 127 mm
4. Stufenlos variierende Linsendicke: maximal 2,286 mm
5. Pantoskopischer Winkel: 8°
6. Zielabstand: 10,668 m
7. Pupillenabstand zwischen den Augen: 68 mm
Stärke £ 0,03
Astigmatismus 0,06
Stärkefehler 0,09
Astigmatismusfehler 0,06
Vertikaler Prismenfehler 0,125
Horizontaler negativer (-) 0,25 prismatischer Basis-Einwärtsfehler
Horizontaler positiver (+) 0,25 prismatischer Basis-Auswärtsfehler
Dioptrie
Dioptrie (max.) Dioptrie
Dioptrie
Prisma-Dioptrie
Dioptrie (max.) Dioptrie
Dioptrie
Prisma-Dioptrie
Prisma-Dioptrie, (max.)
Prisma-Dioptrie
Die nachstehende Tabelle II vergleicht die optischen Gebrauchstoleranzen
der erfindungsgemäßen Schutzbrillen mit einer Reihe bekannter Normenspezifikationen. (Gebrauchswerte
auf der Basis von einlinsigen Brillen)
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| Spezifikation Stärke (Dioptrien) Prisma (Prismen dioptrien) |
Stärke | Tabelle | II | Astigmat. Fehler |
Vertik. Prismen fehler |
Horiz. Prismen- fehler |
* | co .... si , ; cn , ■ -j |
|
| Erfindungsgem. Brille |
+0,03 | Stärke fehler |
Astigma tismus |
0,06 | 0,125 | 0,25 einv.(-) 0,25 ausv.(+) |
|||
| ca | ANSI Z87.1-1979 Dicke mit 3,4 mm angenommen Gesichtsform rahmen 8 |
+0,06 | 0,09 | 0,06 | 0,12 | 0,125 | 0,125 einv. 0,52 ausv. |
||
| 0064/06 | ANSI Z80.1-1979 (ophthalmisch) |
+0,13 | 0,12 | 0,06 | 0/26 | 0,33 | einv. 0,67 ausv. |
||
| (0 co |
ANSI Z80.3-1977 (Sonnenbrillen) |
+0,12 bis -0,25 |
0,26 | 0,13 | 0,18 | 95% veniger als 0,5 |
95% einv. veniger als 0,5 ausv. |
||
| ISO TC94/SC6 Norm für Augen schützer Gefaßte Linsen und Schutzschirme |
Qual. 1 +0,06 Qual. 2 +0,12 Qual. 3 +0,12 bis -0,25 |
0,18 | 0,18 | 0,12 0,25 0,25 parallel) |
0,25 | 0,25 einv. 1,00 ausv. |
|||
| 0,12 0,25 0,25 |
0,06 0,12 0,25 (Achsen |
||||||||
den in der Tabelle gemachten Angaben stellen die ©rfindungsgemäßen Brillen eine wesentliche Verbesserung
gegenüber anderen Normen und Spezifikationen dar.
Außerdem ist berechnet und gezeigt worden, daß der theoretische horizontale Prismenfehler.bei dem transparenten
Frontteil 16 mit der Brechkraft 0, das von seinem Punkt größter Wandstärke mit einer Dicke von 2,286 mm nach außen
tiin stufenlos dünner wird, bei einem Blickwinkelbereich
von 20 oder weniger 0,073 Dioptrie nicht überschreitet.
Unter den gleichen Umständen läßt sich berechnen und zeigen,
daß eine ähnliche transparente Frontscheibe mit konstanter Wanddicke von 2,286 mm einen größeren horizontalen Prismenfeialer
aufweist, der niemals 0,430 Dioptrie unterschreitet, sowie eine negative (-) Brechkraft von 0,052 Dioptrie selbst
bei geradem Durchblick entlang der 0°-Achse.
130064/0699
Claims (15)
- Ansprüche(l·) Sicherheitsbrille, gekennzeichnet durch ein einstückiges Gesichtsteil (12), zu dem eine von einem bis zum anderen Ende durchgehende Wand mit konvexer Außenfläche gehört, die aus einem relativ zähen, bruchfesten Kunststoffmaterial geformt ist, um die Augen des Trägers zu schützen und sich vor, um und bis jenseits der Augen bis zu beiden Schläfen des Trägers sowie nach innen in Richtung auf den Augen benachbarte Gesichtsteile zu erstrecken, und die einen transparenten Frontabschnitt (16) mit variierender Wandstärke einschließlich rechter und linker Sichtzonen (R, L) aufweist, einen Nasenabschnitt (14) einschließlich einer Einkerbung zwischen der rechten und der linken Sichtzone, einander gegenüberliegende Schlafenteile mit je einer Seitenwand (20) mit einer konvexen Außenfläche, die sich von dem vorderen Wandte!1 bis zum anderen Ende des Gesichtsteils erstreckt, und einem unteren Ansatz (24), der von der Seitenwand zu einer Innenfläche reicht, ein durchgehender oberer Ansatz (18), der sich von dem Front- und beiden Schläfenwandabschnitten nach innen zu einer Innenfläche erstreckt und dazu dient, die Stirn des Trägers bis zu den Schläfen zu umschließen, Schläfenbügel (30), die an beiden Schläfenteilen schwenkbar angelenkt sind und je eine vordere Seitenwand (40) mit einer konvexen Außenfläche aufweisen, die von ihrer an eine gegenüberliegende Stirnfläche des Gesichtsteils anstoßenden Vorderkante bis zu einer hinteren Seitenwand reicht, die an den seitlichen Kopfteilen des Trägers in der Ohrengegend anliegt, sowie obere und untere Ansätze (36, 38), die von dem vorderen Seitenwandabschnitt des Schläfenbügels nach innen zu einer Innenfläche ragen, so daß die oberen und unteren Ansätze und der vordere Seitenwandabschnitt einschließlich der oberen und130064/0699unteren Ansätze und des seitlichen Wandabschnitts einschließlichlich der konvexen Fläche beider seitlicher Schläfenteile des Gesichtsteils bilden.
- 2. Sicherheitsbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der transparente Frontwandabschnitt (16) eine glatte, konvexe Außenfläche mit einem einheitlichen sphärischen Krümmungsradius (R) aufweist.
- 3. Sicherheitsbrille nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der transparente Wandabschnitt (16) eine glatte, konkave Innenfläche mit einem einheitlichen sphärischen Krümmungsradius (Rl) aufweist.
- 4. Sicherheitsbrille nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der transparente Wandabschnitt (16) eine vorbestimmte Wandstärke aufweist, die sich von dem stärksten Punkt (C) nahe dem Nasenabschnitt (14) und dem oberen Ansatz (18) ausgehend stufenlos verändert.
- 5. Sicherheitsbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der beiderseitigen Schläfenabschnitte (20) eine obere öffnung zur Aufnahme des Gelenkstifts (32) in dem oberen Ansatz (22) und eine untere Öffnung zur Aufnahme des Gelenkstifts (34) in dem unteren Ansatz (24) aufweist.
- 6. Sicherheitsbrille nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Schläfenbügel einen oberen Gelenkstift (32) aufweist, der sich von einem vorderen Anlenkabschnitt des oberen Ansatzes (22) in die obere Gelenkstift-Aufnahmeöffnung erstreckt, sowie einen unteren Gelenkstift (34), der sich von dem vorderen Anlenkabschnitt des unteren Ansatzes (24) in die untere Gelenks ti ft-.Aufnahmeöffnung erstreckt.130064/0699
- 7. Sicherheitsbrille nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Gelenkstifte (32, 34) an jedem Schlafenbügel (30) und mindestens eine der Gelenkstift-Aufnahmeöffnungen an jedem Schlafenteil (20) eine längliche Form mit abgerundeten Enden sowie eine abgeschrägte Fläche aufweisen.
- 8. Sicherheitsbrille nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den abgeschrägten Flächen an mindestens einem der Gelenkstifte (32, 34) und an mindestens einer der Gelenkstift-Aufnahmeöffnungen um zueinander passende abgeschrägte Flächenabsehnitte handelt, die auf einer Seite einer Ebene durch die Schwenkachse der Gelenkstifte und der Gelenkstift-Aufnahmeöffnungen liegen.
- 9. Sicherheitsbrille nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine längliche Gelenkstift-Aufnahmeöffnung mit einem äußeren, größeren, länglichen Ende von vorbestimmter maximaler Länge und geringerer maximaler Breite an einer Außenfläche des Ansatzes (22, 24), ein gegenüberliegendes inneres, dünneres, längliches Ende an der gegenüberliegenden Innenfläche des Ansatzes von im wesentlichen der vorbestimmten maximalen Länge, aber einer geringeren maximalen Breite als das äußere, größere, längliche Ende sowie eine abgeschrägte Fläche entlang einer Seite zwischen den beiden abgerundeten Enden der öffnung, die von dem inneren, kleineren länglichen Ende zu dem äußeren, größeren länglichen Ende der Gelenkstift-Aufnahmeöffnung abgeschrägt ist.
- 10. Sicherheitsbrille nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch einen ovalen Gelenkstift (32, 34) mit einem größeren, äußeren ovalen Ende, dessen maximale Länge nicht größer ist als die maximale Länge des inneren, kleineren ovalen Endes der Gelenkstift-Aufnahmeöffnung, jedoch größer als deren maximale Breite, und mit einem an die vorderen Anlenk-130064/0699abschnitte des Ansatzes angrenzenden kleineren Ende, dessen maximales Maß nicht größer ist als die maximale Breite des inneren, kleineren ovalen Endes der Gelenkstift-Aufnahmeöffnung, sowie eine abgeschrägte Fläche, die sich um einen der abgerundeten Endabschnitte des ovalen Gelenkstifts herum erstreckt und von dem inneren, kleineren zu dem äußeren, größeren ovalen Ende des Gelenkstifts verläuft und zum Zusammenarbeiten mit der abgeschrägten Fläche der Gelenkstift-Aufnahmeöffnung bestimmt ist, wenn der Schläfenbügel in die Tragstellung geschwenkt wird, so daß das äußere, größere ovale Ende des Gelenkstifts durch das innere, kleinere ovale Ende der Gelenkstift-Aufnahmeöffnung geführt werden kann, wenn die beiderseitigen größten Erstreckungen aufeinander ausgerichtet sind und der Schläfehbügel in seine Ruhestellung geschwenkt wird.
- 11. Sicherheitsbrille nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der transparente vordere Wandabschnitt (16) eine glatte, konvexe Außenfläche mit einheitlichem sphärischem Krümmungsradius (R) aufweist.
- 12. Sicherheitsbrille nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der transparente vordere Wandabschnitt (16) eine glatte, konkave Innenfläche mit einheitlichem sphärischem Krümmungsradius (Rl) aufweist.
- 13. Sicherheitsbrille nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der transparente Wandabschnitt (16) eine vorbestimmte Wandstärke aufweist, die sich von dem Punkt (C) größter Wandstärke nahe dem Nasenabschnitt (14) und dem oberen Ansatz (18) aus stufenlos verändert.
- 14. Sicherheitsbrille nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schläfenbügel (30) mindestens eine Lüftungsöffnung aufweist.130064/0699
- 15. Sicherheitsbrille nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schläfenbügel (30) eine geneigte Schlitzfläche neben jeder Lüftungsöffnung aufweist.130064/0699
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