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DE3105349A1 - Einheitsplattform-system bei schiffen - Google Patents

Einheitsplattform-system bei schiffen

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Publication number
DE3105349A1
DE3105349A1 DE19813105349 DE3105349A DE3105349A1 DE 3105349 A1 DE3105349 A1 DE 3105349A1 DE 19813105349 DE19813105349 DE 19813105349 DE 3105349 A DE3105349 A DE 3105349A DE 3105349 A1 DE3105349 A1 DE 3105349A1
Authority
DE
Germany
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unit
foundation
platform
foundations
ship
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19813105349
Other languages
English (en)
Other versions
DE3105349C2 (de
Inventor
Karl-Otto 2000 Hamburg Sadler
Willy 2081 Ellerbek Schmidt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Blohm and Voss GmbH
Original Assignee
BLOHM and VOSS AG 2000 HAMBURG
Blohm and Voss GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by BLOHM and VOSS AG 2000 HAMBURG, Blohm and Voss GmbH filed Critical BLOHM and VOSS AG 2000 HAMBURG
Priority to DE19813105349 priority Critical patent/DE3105349C2/de
Priority to AU79930/82A priority patent/AU543611B2/en
Priority to NL8200411A priority patent/NL193657C/nl
Priority to ES509328A priority patent/ES509328A0/es
Priority to GB8203375A priority patent/GB2095373B/en
Priority to CA000396172A priority patent/CA1200721A/en
Priority to FR8202369A priority patent/FR2499930B1/fr
Priority to JP2193282A priority patent/JPS57151488A/ja
Publication of DE3105349A1 publication Critical patent/DE3105349A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3105349C2 publication Critical patent/DE3105349C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B3/00Hulls characterised by their structure or component parts
    • B63B3/14Hull parts
    • B63B3/70Reinforcements for carrying localised loads, e.g. propulsion plant, guns
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63GOFFENSIVE OR DEFENSIVE ARRANGEMENTS ON VESSELS; MINE-LAYING; MINE-SWEEPING; SUBMARINES; AIRCRAFT CARRIERS
    • B63G1/00Arrangements of guns or missile launchers; Vessels characterised thereby

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  • Underground Or Underwater Handling Of Building Materials (AREA)
  • Vibration Prevention Devices (AREA)
  • Buildings Adapted To Withstand Abnormal External Influences (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Einheits-Plattform-Fundament-System bei Schiffen mit wenigstens zwei eine rechteckige Öffnung im Schiffsdeck umschließenden, entsprechend rechteckförmigen Einheitsfundamenten und wenigstens zwei auf diese Einheitsfundamente passenden rechteckförmigen Einheitsplattformen, welche eine über und unter das Schiffsdeck ragende, mit der Plattform eine vorgefertigte Baueinheit bildende Anlage, wie eine Waffen-, Feuerleit-, Beleuchtungs- und/oder Ortungsanlage mit diesen zugeordneten Geräten tragen und mittels einheitlich ausgebildeter Auflagebereiche über höhenverstellbare Mittel bzw. über eine nach Ausrichtung zur Hauptmeßleistenebene in einen zwischen das Einheitsfundament und die Einheitsplattform in flüssiger Form eingebrachte und dann erhärtete Kunststoffschicht auf den zugeordneten Einheitsfundamenten abgestützt sind.
Bei einem bekannten Einheits-Plattform-Fundament-System dieser Art (DE-PS 20 56 069) ist ein einziger Typ eines Einheitsfundamentes und einer Einheitsplattform zur Aufnahme unterschiedlicher Anlagen vorgesehen. Es ist jedoch häufig erforderlich oder zweckmäßig, im Schiffskörper unterschiedlich große Öffnungen anzuordnen, weil an manchen Stellen zur Aufnahme einer entsprechend voluminösen Anlage eine große Öffnung erforderlich ist, während an anderen Stellen für eine gleich große Öffnung kein Platz ist. Beispielsweise können bei kleinen (Schnellbooten) nur kleinere Öffnungen für die Einheitsfundamente vorgesehen werden als bei größeren Schiffen (beispielsweise Zerstörern) Auch muß in Betracht gezogen werden, daß auf ein und demselben Schiff an unterschiedlichen Stellen nicht immer gleich große Öffnungen für die Aufnahme· von Einheitsfundamenten und Eihheitsplattformen vorgesehen werden können.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun'darin, ein Einheits-Plattform-Fundament-System der eingangs genannten Gattung zu schaffen, welches die Verwendung unterschiedlich großer Öffnungen gestattet und dennoch eine möglichst universe]le Austauschbarkeit der die Anlagen tragenden Einheitsplattformen ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß das größere der wenigstens zwei, unterschiedlich großen rechteckförmigen Einheitsfundamente eine Breite hat, die gleich der Länge des kleineren Einheitsfundamentes ist. Aufgrund dieser Ausbildung kann eine die Öffnung eines kleineren Einheitsfundaments genau ausfüllende Einheitsplattform quergestellt in die Öffnung des nächst größeren Einheitsfundaments eingebaut werden. Es ist daher beispielsweise möglich, eine für ein Schnellboot bestimmte Waffe mit kleiner Einheitsplattform auch auf einem größeren Schiff einzubauen, in dem Einheitsfundamente mit einer gemäß der Erfindung gewählten Breite vorhanden sind. Es ist so möglich, durch ihre Länge bzw. Breite miteinander verknüpfte, in ihrem Flächeninhalt abgestufte Einheitsfundamenttypen zu schaffen, bei denen die Plattform des jeweils kleineren Einheitsfundamenttyps quergestellt in den nächst größeren Einheitsfundamenttyp hineinpaßt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn bei dem erfindungsgemäßen System drei unterschiedlich große Einheitsfundamente vorgesehen sind, wobei die Breite des jeweils nächst größeren gleich der Länge des nächst kleineren ist. Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, daß bei den praktisch im Einsatz befindlichen Schiffstypen eine dreifache Abstufung der Einheitsfundamentabmessungen für alle praktisch vorkommenden Zwecke ausreichend ist.
Auf diese Weise kann mit nur drei unterschiedlich großen Einheitsfundamenten eine relativ große Universalität im
praktischen Einsatz gewährleistet werden, wobei erfindungsgemäß auch zwischen den unterschiedlichen Einheitsfundamenten ein Plattformaustausch in dem durch die Erfindung gesteckten Rahmen möglich ist.
Besonders günstige Dimensionsangaben für die Größe bzw. die
Seitenverhältnisse der Einheitsfundamente sind den Ansprüchen 3 bis 6 zu entnehmen.
Bei Anwendung auf Schiffen unterschiedlicher Größe sind erfindungsgemäß dem jeweils kleineren Schiff kleinere rechteckförmige Einheitsfundamente als dem größeren Schiff zugeordnet. Es ist aber auch möglich, auf ein und demselben Schiff wenigstens zwei hinsichtlich ihrer Größe erfindungsgemäß abgestufte rechteckförmige Einheitsfundamente vorzusehen.
Mit anderen Worten können kleinere Schiffe, beispielsweise Schnellboote, mehrere kleinere rechteckförmige Öffnungen aufweisen, welche jedoch sämtlich die gleichen Abmessungen haben. Ein größeres Schiff, z.B. ein Zerstörer besitzt etwas größere Öffnungen, deren Breite gleich der Länge der Öffnungen des kleineren Schiffes ist.
Es kommt aber auch vor, daß auf ein und demselben Schiff unterschiedlich große Öffnungen anzuordnen sind. Auch in diesem Fall läßt sich das erfindungsgemäße System ohne weiteres anwenden .
Obwohl in die größeren Einheitsfundamente in erster Linie entsprechend große Einheitsplattformen eingesetzt werden sollen, ist es doch möglich, in wenigstens eines der größeren Einheitsfundamente eine für das nächst kleinere Einheitsfundament bestimmte Einheitsplattform quer einzusetzen. Dies kann z.B. dann von Vorteil sein, wenn die mit der großen Einheitsplattform ausgestattete Waffe noch nicht fertiggestellt ist und für eine Übergangszeit eine auf eine kleinere Einheitsplattform montierte Waffe verwendet werden soll. Es ist aber auch
ohne weiteres möglich, die auf die kleinere Plattform montierte Waffe nicht nur als Provisorium sondern endgültig in das größere Einheitsfundament einzubauen.
Wenn eine kleinere Plattform in ein größeres Einheitsfundament quer eingebaut wird, so fehlt an einer Seite zunächst die Unterstützung. Die dort abzugebenden Kräfte werden somit an dieser Seite nicht vom Einheitsfundament aufgenommen, was insbesondere bei der Anordnung von gewichtigen Anlagen an der Plattform problematisch sein könnte. In diesem Falle sieht die Erfindung vor, daß zur Stützung der freien langen Seite der Einheitsplattform zwischen die beiden langen Seiten des Einheitsfundamentes ein Zwischenträger eingesetzt ist, dessen der Einheitsplattform zugewandte Seite entsprechend dem Einheitsfundament und dessen auf dem Einheitsfundament aufliegende Endbereiche entsprechend den Auflagebereichen der Einheitsplattform gestaltet sind. Das Einheitsfundament wird somit durch den Zwischenträger an der zunächst freien Seite der Einheitsplattform ergänzt.
Bei Verwendung einer kleinen Einheitsplattform in einem größeren Einheitsfundament ist die neben der Einheitsplattform verbleibende öffnung zweckmäßigerweise durch einen rechteckigen Deckel abgedeckt, was zumindest zur Erzielung einer wasserdichten Abdichtung des Schiffsdecks um die Einheitsplattform herum von Vorteil ist.
Besonders vorteilhaft ist es jedoch, den Deckel in Kombination mit dem Zwischenträger zu verwenden, indem die Auflagebereiche des Deckels entsprechend den Auflagebereichen der Einheitsplattform und die dem Deckel zugewandte Seite des Zwischenträgers entsprechend dem Einheitsfundament gestaltet sind.
Weiter ist es vorteilhaft, wenn der Zwischenträger eine solche Breite hat, daß an seinen oberen Längskanten die Einheitsfundamentgestaltung vorgesehen ist und dazwischen die beiden entsprechend dem Auflagebereich der Einheitsplattform gestalteten Endbereiche angeordnet sind.
Obwohl es grundsätzlich ausreichend ist, wenn der Deckel nur die Wasserdichtigkeit gewährleistet und einen trittfesten Boden bildet, kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung auch der Deckel eine Anlage tragen, z.B. eine der auf der zugeordneten Plattform angeordneten Waffe zugeordnete Feuerleit- oder Beleuchteranlage. Die Anlage kann sich sowohl über den Deckel hinaus nach oben als auch ins Schiffsinnere unterhalb des Deckels erstrecken. An dem Deckel können auch sonstige der Waffe oder sonstigen Anlage zugeordnete Geräte angebracht werden. Mit anderen Worten kann der Deckel für sich ebenfalls eine Art Einheitsplattform bilden.
Eine vorteilhafte praktische Ausbildung des Erfindungsgegenstandes kennzeichnet sich dadurch, daß der Zwischenträger eine obere Gurtplatte aufweist und an der Einheitsplattform bzw. im Deckel rundrüm Befestigungsflansche vorgesehen sind, welche der Gurtplatte bzw.. einem rund um das Einheitsfundament herum angeordneten Gegenflansch gegenüberliegen, derart, daß die Befestigungsflansche durch Schrauben mit der Gurtplatte bzw. dem Gegenflansch verbindbar sind.
Vorteilhafterweise ist der Zwischenträger hohl ausgebildet und weist unten Montageöffnungen auf, durch welche hindurch die Schrauben bzw. Muttern von Hand oder mittels"eines Werkzeuges gehandhabt werden können.
Eine baulich besonders günstige Ausführungsform kennzeichnet sich dadurch, daß der Zwischenträger aus zwei Hohlbalken besteht, die mit einer ebenen vertikalen Seitenwand aneinander liegen und bezüglich ihrer Berührungsebene zueinander spiegelbildliche Querschnitte aufweisen. Diese Ausführungsform ist sehr wirtschaftlich herstellbar und weist eine hohe Stabilität auf.
Um eine einwandfreie Verbindung zwischen dem Einheitsfundament und dem Zwischenträger zu ermöglichen, hat letzterer im wesentlichen eine Höhe, die der Höhe einer am Einheitsfundament vorgesehenen Vertikalwand entspricht, wobei der Zwischenträger Stirnwände aufweist, die mit der Vertikalwand durch Schrauben verbindbar sind. Auf diese Weise wird der Zwischenträger vollständig in das Einheitsfundament integriert und bildet praktisch einen Bestandteil desselben.
Erfindungsgemäß weist das Einheitsfundament eine besonders vorteilhafte Gestaltung auf, welche darin besteht, daß die Einheitsfundamente bzw. daß die Einheitsplattform bzw. der Zwischenträger Mulden aufweisen, in welche unter Zwischenschaltung der Kunststoffschicht die komplementär dazu geformten Auflagebereiche der Einheitsplattform bzw. des Deckels des Zwischenträgers eingreifen. Diese Ausführungsform ist auch unabhängig von der speziellen Dirnensionierung der Einheitsfundamente und der Anordnung des Zwischenträgers bedeutsam.
Mittels der Befestigungsflansche, der Gegenflansche und der oberen Gurtplatte kann nicht nur die endgültige Befestigung der Plattformen bzw. des Deckels herbeigeführt werden;" vielmehr kann auch die Justierung der Einheitsplattform und gegebenenfalls des Deckels relativ, zur Hauptiiaeß leistenebene des Schiffes mittels an diesen Bauelementen angebrachter Verstellschrauben gemäß der Patentschrift 20 56 069 durchgeführt werden.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt:
Fig..1 eine schematische Draufsicht zweier unterschiedlich großer Schiffe, bei denen das erfindungsgemäße Einheits-Plattform-Fundament-System mit zwei erfindungsgemäß abgestuften unterschiedlichen Einheits-Fundament-Öffnungen angewendet wird,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht eines mittelgroßen Schiffes, bei dem zwei erfindungsgemäß abgestufte unterschiedlich große Einheitsfundamenttypen vorgesehen sind,
Fig. 3 eine Draufsicht eines für ein kleines Schiff vorgesehenen Einheitsfundamentes ohne aufgesetzte Plattform,
Fig. 4 eine schematische Draufsicht der auf das Einheitsfundament nach Fig. 3 aufsetzbaren Plattform ohne die daran anzubringende Anlage,
Fig. 5 eine Draufsicht eines für ein etwas größeres Schiff vorgesehenen Einheitsfundamentes mit Zwischenträger und der quer aufgesetzten Plattform nach Fig. 4,
Fig. 6 eine Draufsicht einer in der Größe dem Einheitsfundament nach Fig. 5 entsprechenden Einheitsplattform ohne die daran angebaute Anlage,
Fig. 7 eine Draufsicht des in der erfindungsgemäßen Abstufungsskala nächst größeren Einheitsfundamentes mit eingesetztem Zwischenträger,
Fig. 8 eine Draufsicht der in der Größe dem Einheitsfundament nach Fig. 7 entsprechenden Einheitsplattform ohne die daran anzuordnende Anlage,
Fig. 9 eine Fig. 7 entsprechende Draufsicht, wobei jedoch die Einheitsplattform nach Fig. 6 quer auf das Einheitsfundament und den Zwischenträger aufgesetzt ist,
Fig. 10 einen Teilquerschnitt eines erfindungsgemäßen Einheitsfundaments mit eingesetztem Zwischenträger und aufgesetzter Einheitsplattform bzw. aufgesetztem Deckel,
Fig. 11 eine Draufsicht des Gegenstandes der Fig. 10 jedoch ohne die Plattform und den Deckel, und
Fig. 12 einen Schnitt nach Linie XII-XII in Fig. 11.
Nach Fig. 1 sind in einem kleineren Schiff 13 z.B. einem Schnellboot hintereinander drei Einheitsfundamente 12 auf der Mittellängsachse angeordnet, wie sie in Fig. 3 in vergrößertem Maßstab dargestellt sind. Jedes Einheitsfundament 12 umschließt eine lukenartige öffnung 11.
Auf jedes der drei Einheitsfundamente 12 ist eine Einheitsplattform 16 von im wesentlichen gleichen Abmessungen aufgesetzt, wie sie in Fig. 4 in vergrößertem Maßstab dargestellt ist. Nach Fig. 1 trägt die vorderste Plattform ein nur schematisch angedeutetes Geschütz 33, die mittlere Einheitsplattform 16 ein schematisch angedeutetes Ortungsgerät 34 und die hinterste Einheitsplattform 16 ebenfalls ein Geschütz 33. Bei der schematischen Darstellung der Fig. 4 sind die von der Einheitsplattform 16 getragenen Anlagen und Geräte der Einfachheit halber nicht dargestellt. Während sich die Geschütze 33 bzw. das Ortungsgerät 34 über das Schiffsdeck nach oben erheben, können an der Unterseite der Einheitsplattformen 16 den Anlagen 33, 34 zugeordnete Geräte, beispielsweise Elektronikgeräte und dergleichen befestigt sein.
Rechts in Fig. 1 ist ein größeres Schiff dargestellt, in dem ebenfalls auf der Mittellängsachse hintereinander drei größere Einheitsfundamente 12' angeordnet sind, wie sie
im einzelnen aus der vergrößerten Darstellung der Fig. 5 hervorgehen.
Auf das mittlere Einheitsfundament 12' ist eine gleich große Einheitsplattform 16' aufgesetzt, die ein größeres Geschütz 35 trägt. Die Einheitsplattform 16' ist vergrößert auch in Fig. 6 dargestellt, allerdings ohne das dort aufgesetzte Geschütz 35.
Wie sich besonders deutlich aus den Fig. 3 bis 6 ergibt, sind die Einheitsfundamente 12, 12" bzw. die Einheitsplattformen 16, 16' rechteckförmig mit Breiten b bzw. b1 und Längen 1 bzw. I1. Erfindungsgemäß ist nun die Breite b1 des größeren Einheitsfundamentes 12' bzw. der größeren Einheitsplattform 16' gleich der Länge 1 des kleineren Einheitsfundamentes 12 bzw. der kleineren Einheitsplattform 16. In dem speziellen Ausführungsbeispiel beträgt die Breite b 3 m, die Länge 14m, die Breite b1 4 m und die Länge I1 5 m.Insgesamt kommt es nur auf das Verhältnis 3:4 bzw. 4:5 an.
Aufgrund dieser erfindungsgemäßen Dimensionierung der von den Einheitsfundamenten umschlossenen öffnungen 11, 11', ist es möglich, die kleinere Einheitsplattform 16 gemäß Fig. 5 quer auf das größere Einheitsfundament 12' aufzusetzen, wobei ein zwischen die beiden längen Seiten des größeren Einheitsfundamentes 12' eingesetzter Zwischenträger 17 die Plattform 16 an ihrer freien Seite abstützt.
Neben der an die eine Schmalseite des Einheitsfundaments 12' angrenzenden Einheitsplattform 16 verbleibt eine rechteckige öffnung 19, welche zur Montage bzw. Demontage von im Schiffsinnern angeordneten Geräten verwendet werden kann und bevorzugt durch eiheniDeckel 20 abgeschlossen ist, der in Fig. 1, rechtes Bild, schematisch angedeutet ist.
Nach Fig. 1 ist in das vordere und hintere Einheitsfundament 12' des größeren Schiffes 14 eine Einheitsplattform 16 quer eingesetzt, die an sich für die kleineren Einheitsfundamente 12 des kleineren Schiffes 13 bestimmt ist. Der neben den Einheitsplattformen 16 verbleibende freie Raum (19 in Fig. 5) ist wie gesagt durch den Deckel 20 verschlossen.
Während Fig. 1 die Anwendung des erfindungsgemäßen Systems auf zwei unterschiedlich große Schiffe 13, 14 veranschaulicht, macht Fig. 2 deutlich, daß das System auch bei einem einzigen Schiff 15 mit Vorteil angewendet werden kann.
In der Schiffsmitte sind auf der Mittellängsachse zwei große Einheitsfundamente 12' gemäß Fig. 5 vorgesehen. Außerdem befinden sich im Bug des Schiffes und an den Seiten zwischen den beiden großen Einheitsfundamenten 12' noch insgesamt fünf kleine Einheitsfundamente 12.
Auf den kleinen Einheitsfundamenten 12 sind wieder Einheitsplattformen 16 entsprechender Größe angeordnet, welche kleine Geschütze 33 bzw. Ortungsanlagen 34 tragen.
Das vordere größere Einheitsfundament 12' trägt eine Einheitsplattform 16' entsprechender Größe mit einem aufgebauten großen Geschütz 35.
In das im Heck des Schiffes befindliche große Einheitsfundament 12' ist jedoch erfindungsgemäß eine kleine Plattform 16 mit einem darauf angeordneten kleinen Geschütz 33 quer eingebaut. Die verbleibende öffnung T 9 (Fig. 5) ist wieder durch einen Deckel 20 abgeschlossen.
Die Erfindung ermöglicht auch Kombinationen zwischen der Anordnung unterschiedlich großer Einheitsfundamente auf einem einzigen Schiff bzw. mehreren unterschiedlich großen Schiffen.
Die Fig. 7 und 8 zeigen einen weiteren noch etwas größeren Typ eines Einheitsfundamentes 12" bzw. einer Einheitsplattform 16". Die von dem Einheitsfundament 12" umschlossene lukenartige Öffnung 11" ist ebenfalls rechteckförmig und gemäß der Erfindung mit einer Breite b" versehen, welche gleich der Länge 1' des nächst kleineren Einheitsfundamentes 12" ist. Auf das größte der drei Einheitsfundamente, nämlich 12" kann (nach Wegnahme des Zwischenträgers 17') die große, in den Abmessungen dazu passende Einheitsplattform 16" aufgesetzt werden, welche wieder eine entsprechend große Anlage tragen kann. Die Länge 1" beträgt 6 m, die Breite b" 5 m. Auch hier ist wesentlich lediglich das Verhältnis 6:5. Es ist aber auch möglich, nach Einbringen des etwas längeren Zwischenträgers 17' (Fig. 7) die nächst kleinere Einheitsplattform 16' quer auf das Einheitsfundament 12" aufzusetzen (Fig. 9), und zwar derart, daß die eine lange Seite der Einheitsplattform 16' auf der einen Schmalseite des Einheitsfundamentes 12" aufliegt, während die andere lange Seite von dem Zwischenträger 17' abgestützt wird. Die verbleibende Öffnung 19" ist durch einen entsprechend größeren Deckel 2O1 verschlossen . '
Die Fig. 4 bis 9 zeigen somit ein dreifach abgestuftes erfindungsgemäßes Einheits-Fundament-Plattform-System, wie es für alle praktisch vorkommenden Zwecke ausreichend ist.
Besonders vorteilhafte bauliche Einzelheiten des erfindungsgemäßen Systems zeigen die Fig. 10 bis 11.
Nach diesen Figuren sind alle drei Einheitsfundamente 12' (bzw. 12 bzw. 12") bis auf ihre Längemibmessungen identisch aufgebaut. Die Einheitsfundamente 12, 12*f 12" weisen
einen Querschnitt nach Art einer Mulde 31 auf, welche einen vertikalen Teil, einen anschließenden abgerundeten Teil und einen etwas schräg nach innen und unten abfallenden Bereich aufweist, an den nach unten eine Vertikalwand 28 anschließt. Im Bereich des oberen Endes der Mulde 31 ist außen rundum ein Gegenflansch 23 befestigt.
Erfindungsgemäß ist nur bei den beiden größeren Einheitsfundamenten 12' bzw. 12" zwischen den gegenüberliegenden langen Seiten (Fig. 5, 7, 10 bis 11) ein Zwischenträger 17 bzw. 17* anzuordnen, dessen Stirnenden zu der Mulde 31 komplementäre Auflagebereiche 18b und eine Stirnwand 29 besitzen, die der Vertikalwand 28 des Einheitsfundamentes 12', 12" gegenüberliegt.
Nach Fig. 10, welche die Verhältnisse beim Einheitsfundament 12' wiedergibt, besteht der Zwischenträger 17 aus zwei fest verbundenen Hohlbalken 17a bzw. 17b, die jeweils senkrecht stehende Seitenwände 26, 27 -aufweisen, mit denen sie unmittelbar aneinander liegen. Bevorzugt ist jedoch der Zwischenträger 17 als ein einheitliches Bauteil ausgebildet, wobei dann statt der Wände 26, 27 nur eine Zwischenwand vorgesehen ist, die zwischen dem Boden und die Gurtplatte 21 eingesetzt und insbesondere eingeschweißt ist.
An seinen oberen Seitenkanten weist der Zwischenträger 17 Mulden 31a auf, die gemäß Fig. 10 bei eingebautem Zwischenträger 17 den gleichen Verlauf und die gleiche Anordnung wie die Mulde 31 der Einheitsfundamente 12', 12" haben. Zwischen den beiden spiegelbildlich zueinander angeordneten Mulden 31a des Zwischenträgers 17 befindet sich eine obere horizontale Gurtplatte 21. Unten an die Mulden 31a schließen sich den Vertikalwänden 28 des Einheit sfundamentes 12" in Form und Anordnung entsprechende Vertikalwände 28a an.
Der nur in Fig. 7 angedeutete Zwischenträger 17' ist hinsichtlich der Form und Anordnung der Auflagebereiche 18b und der Mulden 31a gleich wie der in Fig. 10, 11 gezeigte Zwischenträger ausgebildet.
— I ö
Zwischen den Stirnwänden 29 und den Auflagebereichen 18b des Zwischenträgers 17 (171) und den Vertikalwänden 28 bzw. den Mulden 31 der Einheitsfundamente 121 (12") liegt ein Abstand vor, der mit zunächst flüssigem und dann erhärtendem Kunststoff 32 ausgefüllt ist. Eine feste Verbindung zwischen den Stirnwänden 29 und den Vertikalwänden 28 wird durch Schrauben 30 verwirklicht.
Die Mulden 31a und die etwa an ihrem tiefsten Teil unten angrenzende Vertikalwand 28a bilden mit der Mulde 31 und der Vertikalwand 28 des Einheitsfundamentes 12' verkleinerte rechteckförmige Fundamente.
Nach Fig. 10 ist links von dem Zwischenträger 17 die Plattform 16 des nächst kleineren Einheitsfundamentes 12 angeordnet. Die Plattform 16 weist in ihrem Randbereich einen Auflagebereich 18 auf, der komplementär zur Mulde 31 konvex geformt ist. Der Auflagebereich 18 paßt somit sowohl in die Mulde 31 des Einheitsfundamentes 12' als auch in die Mulde 31a des Zwischenträgers 17, wie das in Fig. 10 im einzelnen gezeigt ist.
Außerdem ist in die zwischen den Zwischenträger 17 und der einen Berandung der Einheitsplattform 12' vorhandene öffnung 19 der Deckel 20 eingesetzt, welcher ebenfalls in seinen unteren Randbereichen konvexe Auflagebereiche 18a aufweist, die zu den Mulden 31'bzw. 31a komplementär sind. Die Auflagebereiche 18, 18a und die Mulden 31, 31a sind wieder durch zunächst flüssigen und dann ausgehärteten Kunststoff 32 auf Abstand gehalten. Das Ausfließen des Kunststoffes während der Einbringung wird durch elastische Dichtungen 36 verhindert, die die den Kunststoff aufnehmenden Räume nach unten abdichten.
Rund um die Plattform 16 und den Deckel 20 sind horizontale Flansche 22 vorgesehen, welche den Gegenflanschen 23 bzw. der Gurtplatte 21 mit geringem Abstand gegenüberliegen. Durch in
den Flanschen bzw. der Gurtplatte 21 vorgesehene Bohrungen 37, 38 können Schrauben 24 hindurchgesteckt werden, welche mit Muttern 39 versehen sind und die feste Verbindung zwischen dem Einheitsfundament 12' bzw. dem Zwischenträger 17 und der Plattform 16 bzw. dem Deckel 20 herstellen. Die Gurtplatte entspricht also in Form und Anordnung dem Gegenflansch 23.
Die Hohlbalken 17af 17b weisen an ihrem Boden Montageöffnungen 25 auf, durch die hindurch die Schrauben 24 bzw. deren Muttern 39 gehandhabt werden können.
Zwischen den Befestigungsflanschen 22 und dem Gegenflansch 23 bzw. der Gurtplatte 21 können auch die Verstellmittel wirksam sein, die vor dem Einbringen des flüssigen Kunststoffes 32 in die Mulden 31 die Ausrichtung der Plattform 16 bzw. gegebenenfalls des Deckels 20 zur Hauptmeßleistenebene des Schiffes ermöglichen, wie das in der DE-PS 20 56 069 im einzelnen beschrieben ist.
Während durch den zwischen die Auflagebereiche 18 und 18a und die Mulden 31 bzw. 31a eingebrachten Kunststoff 32 (Fig. 10) die Ausrichtung der Plattform 16 und des Deckels 20 relativ zur Hauptmeßleistenebene des Schiffes fixiert werden kann, dient der zwischen den Auflagebreich 18b des Zwischenträgers und die Mulde 31 sowie die Stirnwand 29 und die Vertikalwand eingebrachte Kunststoff 32 (Fig. 12) dazu, etwaige Toleranzen auszugleichen. Auf jeden Fall ist der Zwischenträger 17 so anzuordnen, daß seine Mulden 31a, seine Vertikalwände 28a und seine Gurtplatte 21 praktisch eine Fortsetzung der Mulden 31,der Vertikalwände 28 bzw. der Gegenflansche 23 der Einheitsfundamente 12' bzw. 12" bilden.
Die Montage einer erfindungsgemäßen Einheitsplattform 16' bzw. 16" unter Verwendung eines Zwischenträgers 17 bzw. 17' geht wie folgt vor sich:
Zunächst wird der Zwischenträger 17 an der die richtige öffnung für die Einheitsplattform 16 bildenden Stelle (Fig. 5) angeordnet. Sobald unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel der Zwischenträger 17 eine solche Lage hat, daß seine Mulde 31a, seine Vertikalwand 28a und seine Gurtplatte 21 praktisch eine Fortsetzung der Mulde 31, der Vertikalwand 28 bzw. des Gegenflansches 23 des Einheitsfundamentes 12* bilden, wird der Zwischenraum zwischen der ' Vertikalwand und der Stirnwand 29 unten und an den Seiten durch eine Dichtung 36 abgedichtet. An den Seiten erstreckt sich die Dichtung auch nach oben bis durch den Zwischenraum zwischen dem Auflagebreich 18b und der Mulde 31 (Fig. 12). Alsdann wird der Zwischenraum zwischen der Vertikalwand 28 und der Mulde 31 einerseits und der Stirnwand 29 und dem Auflagebereich 18b andererseits mit flüssigem Kunststoff ausgegossen. Sobald der Kunststoff erhärtet ist, wird die nunmehr volljustierte Verbindung zwischen dem Einheitsfundament 12' und dem Zwischenträger 17 durch die Schrauben 30 fixiert.
Es liegen jetzt praktisch zwei verkleinerte Einheitsfundamente vor, in das größere von denen die Plattform 16 quergestellt und in das kleinere von denen der Deckel 20 eingesetzt wird. Nach Ausrichtung der Einheitsplattform 16 und gegebenenfalls auch des Deckels 20 relativ zur Hauptmeßleistenebene des Schiffes werden die Dichtungen 36 eingebracht und der Zwischenraum zwischen den Auflagebereichen 18, 18a und den Mulden 31, 31a mit Kunststoff ausgegossen, wodurch nach Aushärtung des Kunststoffes die justierte Lage der Plattform 16 und des Deckels 20 fixiert wird. Mittels der Schrauben 24 erfolgt dann
die endgültige Festlegung der Einheitsplattform 16 und des Deckels 20 an dem Einheitsfundament 121 bzw. dem Zwischenträger 17.
■Μ-
Leerseite

Claims (19)

Patentansprüche
1.) Einheits-Plattform-Fundament-System bei Schiffen mit wenigstens zwei eine rechteckige öffnung im Schiffsdeck umschließenden, entsprechend rechteckförmigen Einheitsfundamenten und wenigstens zwei auf diese Einheitsfundamente passenden rechteckförmigen Einheitsplattformen, welche eine über und unter das Schiffsdeck ragende, mit der Plattform eine vorgefertigte Baueinheit bildende Anlage, wie eine Waffen-, Feuerleit-, Beleuchtungs- und/oder Ortungsanlage mit diesen zugeordneten Geräten tragen und mittels einheitlich ausgebildeter Auflagebereiche über höhenverstellbare Mittel bzw. über eine nach Ausrichtung zur Hauptmeßleistenebene in einen
MANlTZ · FINSTERWALD · HEYN MORGAN BOOO MÜNCHEN 22 ROBERT-KOCH-STPtASSE 1 ■ TEL (Οββ) 22 42 H TELEX 05 29872 PATMF
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zwischen das Einheitsfundament und die Einheitsplattform in flüssiger Form eingebrachte und dann erhärtete Kunststoffschicht auf den zugeordneten Einheitsfundamenten abgestützt sind, dadurch gekennzeichnet , daß das größere der wenigstens zwei unterschiedlich großen rechtechförmigen Einheitsfundamente (12*, 12") eine Breite (b1, b") hat, die gleich der Zange (1, 1") des kleineren Einheitsfundamentes (12, 12') ist.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß drei unterschiedlich große Einheitsfundamente (12, 12", 12") vorgesehen sind, wobei die Breite (b1, b") des jeweils nächst größeren gleich der Länge (1, I1) des nächst kleineren ist.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Länge und Breite jedes Einheitsfundamentes (12, 12', 12") sich um etwa 1 m unterscheiden.
4. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das kleinste Einheitsfundament (12) ein Längen-Breitenverhältnis von etwa 4:3 hat.
5. System nach einem der vorhergehenden"·Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Einheitsfundament (12') ein Längen-Breitenverhältnis von etwa 5:4 hat.
6. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das dritte Einheitsfundament (12") ein Längen-Breitenverhältnis von etwa 6:5 hat.
- 3 - - - 31053Λ9
7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß bei Anwendung auf Schiffe (13, 14) unterschiedlicher Größe dem jeweils kleineren Schiff (13) kleinere rechteckförmige Einheitsfundamente (12) als dem größeren Schiff (14) zugeordnet sind.
8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß auf ein und demselben Schiff (15) wenigstens zwei hinsichtlich ihrer Größe erfindungsgemäß abgestufte rechteckförmige Einheitsfundamente (12) vorgesehen sind.
9. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß in wenigstens eines der größeren Einheitsfundamente (12* , 12") eine für das nächst kleinere Einheitsfundament (12, 12') bestimmte Einheitsplattform (16, 16') quer eingesetzt ist.
10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , daß zur Stützung der freien langen Seite der Einheitsplattform (16, 16') zwischen die beiden langen Seiten des Einheitsfundamentes (121, 12") ein Zwischenträger (17) eingesetzt ist, dessen der Einheitsplattform (16, 16') zugewandte Seite entsprechend dem Eihheitsfundament (12', 12") und dessen auf dem Einheitsfundament (121, 12") aufliegende Endbereiche (18b) entsprechend den Auflagebereichen (18) der Einheitsplattform (16, 16') gestaltet sind.
11. System nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet , daß die neben der Einheitsplattform (16, 16') verbleibende öffnung (19, 19') durch einen rechteckigen Deckel (20, 20') abgedeckt ist.
12. System nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Auflagebereiche (18a) des Deckels (20, 20') entsprechend den Auflagebereichen (18) der Einheits-
plattform \ 16,16') und die dem Deckel (20, 20') zugeordnete Seite des Zwischenträgers (17,17*) entsprecherddem Einheitsfundament (121, 12") gestaltet sind.
13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenträger (17) eine solche Breite hat, daß an seinen oberen Längskanten die Einheitsfundamentgestaltung vorgesehen ist und dazwischen die beiden entsprechend dem Auflagebereich (18) der Einheitsplattform (16, 16') gestalteten Endbereiche (18b) angeordnet sind.
14. System nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß auch der Deckel (20, 20') eine Anlage trägt.
15. System nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet , daß der Zwischenträger (17) eine obere Gurtplatte (21) aufweist und an der Einheitsplattform
(16) bzw. im Deckel (20) rundrum Befestigungsflansche (22) vorgesehen sind, welche der Gurtplatte (21) bzw. einem rund um das Einheitsfundament (12', 12") herum angeordneten Gegenflansch (22) gegenüberliegen, derart, daß die Befestigungsflansche (22) durch Schrauben (24) mit der Gurtplatte bzw. dem Gegenflansch (22) verbindbar sind.
16. System nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der aus einem Stück bestehende Zwischenträger
(17) hohl ausgebildet ist und unten Montageöffnungen (25) aufweist.
17. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der aus einem Stück bestehende Zwischenträger (17) zwei axiale Hohlräume (17a, 17b) aufweist, zwischen denen ebene vertikale Zwischenwände" (26, 27) angeordnet sind und welche bezüglich der Wände (26, 27) zueinander spiegelbildliche Querschnitte aufweisen.
18. System nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet , daß der Zwischenträger (17) im wesentlichen eine Höhe hat, die der Höhe einer am Einheitsfundament (12*, 12") vorgesehenen Vertikalwand (28) entspricht, und Stirnwände (29) aufweist, die mit der Vertikalwand (28) durch Schrauben (3O) verbindbar sind.
19. System nach einem^der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das Einheitsfundament (12, 12', 12") bzw. der Zwischenträger (17, 17') Mulden 131) aufweisen, in welche unter Zwischenschaltung der Kunststoffschicht (32) die komplementär dazu geformten, konvex gekrümmten
Auaagebereiche (18, 18a, 18b) der Einheitsplattform (16, 16') bzw. des Deckels (20,2O1) bzw. des Zwischenträgers (17, 17') eingreift.
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