DE3101649A1 - Verfahren und vorrichtung zur beschleunigung des abbindens der verklebung eines verbundwerkstoffs mit mindestens zwei lamellenfoermigen, miteinander verklebten schichten - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur beschleunigung des abbindens der verklebung eines verbundwerkstoffs mit mindestens zwei lamellenfoermigen, miteinander verklebten schichtenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft allgemein Verbundwerkstoffe, die aus mindestens zwei lamellenförmigen Schichten bestehen, die miteinander
verklebt sind und bei denen die Klebeflächen nach dem Zusammenfügen abbinden (trocknen) müssen, und zwar auch dann,
wenn ein derartiges Abbinden bei Verwendung eines Klebstoffs, der aus einem polymerisierbaren organischen Material besteht,
nicht die Beseitigung eines beliebigen flüchtigen Bestandteils mit beinhaltet.
Die Erfindung betrifft insbesondere Bauplatten mit Sandwich-Aufbau,
wie sie beispielsweise unter der Bezeichnung "PLACOPAN" im Handel sind und zur Herstellung von Wänden und/oder Isolationsbeläge
benutzt werden.
Eine derartige Platte besteht gewöhnlich aus einer zellenförmigen Zwischenschicht aus Karton, die sich zwischen zwei Aussenschichten
befindet, die jeweils aus einer Gipsplatte bestehen, die auf ihren beiden Seiten mit einem Kartonblatt
bedeckt ist.
Zur Verbindung dieser Schichten werden zwei Verklebungsebenen vorgesehen, und zwar einerseits zwischen der Zwischenschicht
und einer der Gipsplatten und andererseits zwischen der Zwischenschicht und der anderen Gipsplatte.
Zum Abbinden dieser beiden Verklebungsebenen sind bisher zwei verschiedene Verfahren bekannt.
Bei dem ersten Verfahren wird ein Vinylklebstoff benutzt, der
ein Kaltabbinden gestattet.
Hierbei läßt man auf die betreffenden Platten Preßeinrichtungen einwirken, und zwar solange, daß der Klebstoff Zeit hat,
abzubinden.
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Abgesehen davon, daß der benutzte Klebstoff relativ teuer ist, bringt ein solches Verfahren einen längeren und damit kostspieligen
Stillstand der Preßeinrichtungen sowie in der Praxis einen unkontinuierlichen Ablauf des Herstellungsprozesses mit
sich.
Neben diesem Verfahren ist noch ein anderes Verfahren bekannt, das wesentlich häufiger benutzt wird. Bei diesem Verfahren wird
als Klebstoff eine Harnstoff-Forroldehydlösung benutzt. der billiger
als die kaltabbindenden Vinylklebstoffe ist und eine schnellere
Plattenherstellung als die Vinylklebstoffe gestattet, da er bei Anwendung einer geeigneten Behandlung schnell abbindet.
Bisher wurde in der Praxis zur Beschleunigung des Abbindens eines aus einer Harnstoff-Formaldehydlösung bestehenden
Klebers eine Wärmequelle benutzt. Hierbei werden die zu behandelnden Platten abwechselnd mit Heizplatten gestapelt
und dieser Stapel wird zusammen Preßeinrichtungen ausgesetzt, die die Beseitigung der störenden Luftschichten, den gegenseitigen
Halt der miteinander verklebten lamellenförmigen Schichten der Platten und deren Kalibrierung gestatten.
Obwohl dieses Verfahren immer noch zweckmäßig ist, besitzt es verschiedene Nachteile.
Ein Nachteil besteht darin, daß die Wärmeübertragung in Richtung auf die Verklebungsebenen, deren Abbinden beschleunigt
werden soll, über einen V/erkstoff, nämlich Gips, vor sich geht, der aufgrund seiner Beschaffenheit ein schlechter Wärmeleiter
ist, und zwar vor allem dann, wenn er zur Gewichtsverringerung Luftblasen enthält, was in der Praxis zu längeren Behandlungszeiten führen kann.
Infolge dieser schlechten Wärmeleitfähigkeit des Gipses tritt innerhalb jeder Gipsplatte ein starkes Wärmegefälle auf. Um
nun auf der einen Seite der Gipsplatte in der entsprechenden
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_ rp _
Verklebungsebene eine zum Abbinden der Verklebung ausreichende
Temperatur zu erreichen, muß die andere Seite der Gipsplatte überhitzt werden, was eine ungewollte Wasserentziehung des
Gipses auf dieser Seite mit sich bringen kann. In der Praxis müssen also sehr genaue Temperaturgrenzen eingehalten werden,
was sich also wieder negativ auf die Behandlungsgeschwindigkeit auswirkt.
Diese Schwierigkeiten behindern außerdem auch die Bestrebungen, Platten mit geringerem Gewicht und/oder geringeren Kosten herzustellen,
da jede Erhöhung der Luftblasendichte des Gipses
und jede Verringerung der Stärke oder des Grammgewichts der Kartonblätter, die den Gips umschließen, diese Schwierigkeiten
nur erhöhen.
Wenn man zur Verbesserung des Kontaktes zwischen den Heizplatten und den zu behandelnden Bauplatten und damit zur Beschleunigung
der Wärmeübertragung zwischen diesen Platten den auf den Plattenstapel einwirkenden Preßdruck erhöht, so besteht die Gefahr,
daß die zellenförmige Zwischenschicht aus Karton durch Knickung zusammengedrückt wird. Deshalb muß auch eine Druckgrenze
unbedingt eingehalten werden.
Schließlich bringt auch dieses Verfahren einen unkontinuierlichen Herstellungsprozeß der Platten mit sich.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Beschleunigung des Abbindens der Verklebung eines Verbundwerkstoffs,
der mindestens aus zwei miteinander verklebten lamellenförmigen Schichten besteht, wobei die obengenannten
Nachteile nicht auftreten.
Das erfindungsgemäße Verfahren, bei welchem eine Behandlungseinrichtung zur Beschleunigung des Abbindens der Verklebung
und Preßeinrichtungen zur Gewährleistung des gegenseitigen Halts der verklebten Schichten benutzt werden? besteht darin,
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daß als Behandlungseinrichtung eine Strahlenquelle vorgesehen wird und daß man den zu behandelnden Verbundwerkstoff
durch die Wirkungszone der Strahlenquelle hindurchlaufen läßt.
Auf diese Weise kann das Abbinden der Verklebung ohne Benutzung einer Wärmequelle durchgeführt werden. Dadurch, daß
der zu behandelnde Verbundwerkstoff durch die Wirkungszone der Strahlenquelle, die anstelle einer Wärmequelle benutzt
wird, hindurchläuft, kann die von der Strahlenquelle gelieferte Energie gleichmäßig und damit optimal ausgenutzt werden.
Als Strahlenquelle kann eine Hochfrequenzquelle oder eine Mikrowellenquelle benutzt werden.
Die Zone, in der die Strahlenquelle auf den zu behandelnden Verbundwerkstoff einwirkt, wird vorzugsweise auf einen Flächenabschnitt
des Verbundwerkstoffs beschränkt, und zwar beispielsweise auf ein oder mehrere längliche Bänder, die
parallel zur Laufrichtung des Werkstoffs verlaufen.
Auf diese Weise kann die aufgewendete Energie optimal beschränkt werden, wobei gleichzeitig eine unmittelbare örtliche
feste Verbindung der betreffenden miteinander verklebten Schichten erreicht wird, so daß die feste Verbindung anschließend
auf der gesamten Fläche hergestellt werden kann, ohne daß die Gefahr irgendeiner Verformung des Verbundwerkstoffs
besteht.
Auf diese Weise wird ein günstiger Kompromiß zwischen den Kosten für die aufzuwendende Energie und der Wirksamkeit
der Verklebung erreicht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestehen die Preßeinrichtungen aus luftkissenerzeugenden
Kästen, so daß der auf die behandelten Platten ausgeübte Druck so moduliert werden kann, daß jede Beschädigung durch
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_ 9 —
Knicken der Platten vermieden wird, wobei die 'Vorschubeinrichtungen,
die den Durchlauf der Platte gewährleisten, in diesem Fall von den Preßeinrichtungen getrennt sind.
Gemäß einer Abwandlung besitzen die Preßeinrichtungen beispielsweise
endlose Förderer, die gleichzeitig die Vorschubeinrichtungen bilden.
Dank des Durchlaufs des Werkstoffs kann die Behandlung der
Platte bzw. allgemeiner die Behandlung eines beliebigen Verbundwerkstoffs,
der mindestens zwei miteinander verklebte lamellenfönnige Schichten besitzt, auf zweckmäßige und wirtschaftliche
Weise kontinuierlich vorgenommen werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, wobei
auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Bauplatte mit Verbundaufbau,
auf die die Erfindung angewandt werden kann,
Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt durch die Einzelheit II
von Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtung
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 4 einen vergrößerten Schnitt durch diese Vorrichtung nach der Linie IV-IV von Fig. 3,
Fig. 5 einen Längsschnitt nach der Linie V-V von Fig. 4-,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Boden eines Kastens zur Erzeugung von Luftkissen,
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Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung einer
Abwandlung,
Fig. 8 eine der Fig. 3 entsprechende, schematische perspektivische
Darstellung einer anderen Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
und
Fig. 9 eine Stirnansicht in Richtung des Pfeils IX von Fig. 8 dieser Vorrichtung.
Diese Figuren zeigen ein Beispiel, bei dem die Erfindung auf die Behandlung einer Bauplatte 10 mit Sandwichstruktur
angewandt wird, wie sie unter der Bezeichnung "PLACOPAN" im Handel ist.
Diese Platte 10 bildet einen Verbundwerkstoff, der aus drei
lamellenförmigen Schichten besteht, und zwar aus zwei Außenplatten
12A und 12B beispielsweise von der unter der Bezeichnung "PLAGOPLATRE" im Handel befindlichen Art und einer Zwischenschicht
11, die aus einer Zellenschicht aus Karton besteht.
Die Außenplatten besitzen einen Gipskern 13» der auf beiden
Seiten jeweils mit einem Kartonblatt 14 bedeckt ist. Eine
derartige Platte 10 gehört an sich nicht zur Erfindung und wird deshalb nicht ausführlicher beschrieben.
Es sei lediglich erwähnt, daß die Platte zusammengefügt wird, indem ihre Zwischenschicht 11 einerseits mit der Außenplatte
12A über eine Verklebungsebene 15A und andererseits mit der
Außenplatte 12B über eine Verklebungsebene 1^B (Fig.2) verklebt
wird.
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Diese Verklebungsebenen 15A und 15B können beispielsweise
mit einer Harnstoff-Fornaldehydlösung hergestellt werden.
Es geht nun um das Abbinden der Verklebungsflachen I5A und
15B oder, genauer, um die Beschleunigung der Abbindung.
Zu diesem Zweck muß die Platte 10 gleichzeitig einer Behandlung, die die Beschleunigung des Abbindens der Verklebung
gestattet, und einer Pressung unterzogen werden, die den Halt der verklebten Schichten der Platte aneinander
gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird als Behandlungseinrichtung eine Strahlenquelle
benutzt, d.h. eine Quelle, die Wellen aussenden kann, und die Platte 10 oder ein anderer zu behandelnder
Verbundwerkstoff wird durch die Virkungszone der Strahlenquelle
hindurchgeführt.
Bei der in den Fig. 1 bis 7 gezeigten Ausführungsform der
Erfindung wird als Strahlenquelle eine Hochfrequenzquelle benutzt, die Wellen mit einer Frequenz von etwa einigen
zehn Megahertz aussendet.
Eine solche Strahlenquelle ist an sich bekannt und gehört nicht zur Erfindung. Ihr Aufbau und ihre Arbeitsweise werden
nicht ausführlich beschrieben.
Es sei lediglich erwähnt, daß sie Elektroden mit entgegengesetzten
Polaritäten besitzt, zwischen denen ein elektrisches Wechselfeld hergestellt wird.
Bei der in den Fig. 3 bis 7 gezeigten Vorrichtung 18 zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erzeugen die
Preßeinrichtungen Luftkissen.
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Sie bestehen aus zwei Kästen 2OA und 2OB, welche die Luftkissen erzeugen und zwischen denen ein Spalt 21 frei bleibt,
in dem die zu behandelnde Platte 10 hindurchläuft.
Der Aufbau eines solchen Luftkissenkastens 2OA, 20B ist dem Fachmann bekannt und gehört an sich nicht zur Erfindung. Er
wird nicht ausführlicher beschrieben.
Ein Kasten 2OA, 2OB zur Erzeugung eines Luftkissens besitzt ein Chassis 22, das einen Stutzen 23 zur Einspeisung von
Druckluft in Richtung der Pfeile I1I besitzt und das durch
einen Boden 24- abgeschlossen ist, der ein Netz von Perforierungen 25 zur Verteilung der Druckluft in Richtung der Pfeile
F2 besitzt.
Mindestens einer der Kästen 2OA, 2OB ist vorzugsweise frei beweglich montiert und wird beispielsweise durch pneumatische
Kolben-Zylinder-Einheiten 27 gesteuert.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der obere Kasten 2OA, der zur Einwirkung auf die Oberseite der zu
behandelnden Platte 10 bestimmt ist, frei beweglich montiert, während der auf die Unterseite der Platte einwirkende
Kasten 2OB starr mit dem Rahmen der Anlage (nicht dargestellt) verbunden ist.
Es ist jedoch auch möglich, die Kästen umgekehrt anzuordnen und/oder jeden der Kästen 2OA und 2OB frei beweglich
zu montieren, wobei sie durch pneumatische Kolben-Zylinder-Einheiten oder andere Rückholeinrichtungen, beispielsweise
Federn, betätigt werden.
Die Luft, die durch die Kästen 2OA und 2OB in Richtung der Pfeile F2 verteilt wird, bildet zwei Luftkissen, ein oberes
und ein unteres Luftkissen, die einerseits die zu behandelnde
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Platte 10 in dem zwischen den Kästen vorgesehenen Schlitz 21 in einer Mittelstellung halten und andererseits auf die Platte
10 so viel Druck ausüben» daß die einzelnen miteinander verklebten Schichten, die die Platte 10 bilden, korrekt in
Kontakt gehalten werden.
Die Luftkissen haben eine konstante Stärke, die von dem entsprechend
gewählten Speisedruck der in die Kästen eintretenden Luft abhängt. Durch die frei bewegliche Montage mindestens
eines der Kästen wird erreicht, daß der auf die eine und die andere Seite der zu behandelnden Platte 10 ausgeübte Druck
ebenfalls konstant bleibt, und zwar unabhängig von möglicherweise auftretenden Schwankungen in den Stellungen der Platte
gegenüber den Kästen.
Abgesehen von diesen Preßeinrichtungen besitzt die erfindungsgemäße
Vorrichtung eine Hochfrequenz-Strahlenquelle, die im nachstehenden noch erläutert wird, und Vorschubeinrichtungen,
die den Durchlauf der zu behandelnden Platte 10 durch die Wirkungszone der Strahlenquelle, d.h. in der Praxis den Durchlauf
der Platte 10 zwischen den Kästen 2OA und 2OB gewährleisten.
Bei dem in den Fig. 3 bis 7 gezeigten Ausführungsbeispiel sind diese Vorschubeinrichtungen von den aus den Kästen 2OA
und 2OB bestehenden Preßeinriehtungen getrennt.
Sie bestehen aus seitlichen Rollen 29, die auf die Kanten der zu behandelnden Platte 10 einwirken können, die zu der
Durchlaufrichtung der Platte parallel sind. Es handelt sich also bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel um Rollen mit
vertikalen Achsen.
Diese Rollen 29 werden korrekt angetrieben (nicht dargestellt).
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Die Wirkungseinrichtungen der Strahlungsgefälle sind vorzugsweise dem perforierten Boden 24 der Kästen 2OA und 2OB zur Erzeugung
der Luftkissen zugeordnet und können, wie im dargestellten
Fall, sogar in diesen Boden eingegliedert sein, wobei sie wie dieser perforiert sind.
Die Wirkungseinrichtungen sind quer zur Durchlaufrichtung
(Pfeil FJ in den Pig. 3 und 5) der zu behandelnden Platte
10 unterteilt, und zwar in langgestreckte, zur Durchlaufrichtung parallele Abschnitte.
Wenn die Strahlungsquelle eine Hochfrequenzquelle ist, bestehen die Wirkungseinrichtungen aus Elektroden 17 und 17'
mit entgegengesetzten Polaritäten, die die Form von langen, zur Durchlaufrichtung der Platte 10 parallelen Bändern haben.
Bei dem in den Fig. 4 bis 6 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Elektroden 17 gleicher Polarität in den Boden 24
des einen Kastens zur Erzeugung eines Luftkissens, in der Praxis des Kastens 2OA, eingegliedert, während die Elektroden
17' der entgegengesetzten Polarität dem Boden 24 des anderen Kastens, in der Praxis des Kastens 20B, eingegliedert
sind.
Derartige Elektroden wirken wie Kondensatorplatten und entwickeln zwischen sich ein elektrisches Feld, das .die zu behandelnde
Platte 10 in ihrer gesamten Stärke senkrecht durchquert.
Die Länge der Elektroden wird vorzugsweise gleich der Wellenlänge der entsprechenden Strahlung oder gleich einem
Vielfachen dieser Wellenlänge gewählt.
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Aufgrund der Anordnung der Elektroden in langgestreckten, zur Durchlaufrichtung der Platte 10 parallelen Bändern ist
keinerlei weitere Maßnahme erforderlich, obwohl durch die antennenartige Arbeitsweise der Elektroden unvermeidlich
ein Wechsel von Schwingungsbäuchen und -knoten in dem elektrischen Feld erzeugt wird, das zwischen den Elektroden gebildet
wird. Dank des erfindungsgemäßen Durchlaufs der zu behandelnden Platte 10 kann die Platte nämlich gleichmäßig
auf ihrer gesamten Länge die optimale Energie, die den Schwingungsbäuchen entspricht, aufnehmen.
Bei dieser Ausführungsform der Elektroden 17 und 17', die
die Wirkungseinrichtungen der benutzten Hochfrequenz-Strahlungsquelle
bilden, wirken die von der Strahlungsquelle ausgesendeten Wellen gleichzeitig auf beide Verklebungsebenen
15A und 15B der zu behandelnden Platte 10 ein.
Gemäß der in Fig. 7 gezeigten Abwandlung sind die Elektroden 17 und 17' auf bekannte Weise kammförmig ausgebildet und
greifen paarweise innerhalb des Bodens 24 jedes Kastens 2OA, 2OB ineinander.
In diesem Fall wirken die Elektroden 17 und 171 des Kastens
2OA nur auf die Verklebungsebene 15A ein, während die Elektroden
17 und 17' des Kastens 20B nur auf die Verklebungsebene
15B einwirken. Hierbei sind die elektrischen Felder
zu den Verklebungsebenen nicht senkrecht, sondern parallel.
In beiden Fällen wird bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine geringe Anzahl von drei Elektrodenbändern 17, 17'
in jedem Kasten 2OA und' 2OB vorgesehen.
Die auf diese Weise unterteilte Zone der Einwirkung der Strahlungsquelle auf die zu behandelnde Platte 10 ist auf
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einen Abschnitt der Oberfläche der Platte beschränkt.
In der Praxis kann dieser Abschnitt 20 bis 30 % der Gesamtfläche
der Platte, beispielsweise etwa 25 %» betragen.
Auf diese Weise erreicht man eine beträchtliche Energieeinsparung.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeicpiel erstrecken sich
ein Elektrodenband in der Achse der zu behandelnden Platte 10 und die beiden anderen in einem leichten Abstand von den
entsprechenden Seitenrändern der Platte.
Bei diesem Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Elektrodenbänder
über die gesamte Länge der Kästen 2OA und 2OB zur Erzeugung der Luftkissen, wobei jedoch auch andere Anordnungen
möglich sind.
Dieser Vorrichtung ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
einerseits ein Zufuhrförderer 31 und andererseits ein
Abfuhrförderer 32 zugeordnet, die vor bzw. hinter der Vorrichtung angeordnet sind und die zu behandelnde Platte 10
tragen, bevor sie von dieser Vorrichtung übernommen wird.
Diese Förderer bestehen beispielsweise aus Rollen 53.
Nach dem Aufkleben der Platten 12A und 12B auf die Zwischenschicht
11 wird jede zu behandelnde Platte 10 zwischen die Kästen 2OA und 2OB eingeführt, wobei ihr Durchlauf durch die
seitlichen Antriebsrollen 29 gewährleistet wird.
Während des Durchlaufs wird die Platte 10 auf die oben beschriebene
Weise gepreßt und in Höhe der Elektroden 17 und 17' findet eine beschleunigte Abbindung der Verklebung der
Verklebungsebenen I5A und 15B infolge der Einwirkung der
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sie durchquerenden Hochfrequenzwellen statt.
Bei Austritt aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die
Platten 12A und 12B der Platte 10 innig mit der Zwischenschicht
11 dieser Platte verbunden, und zwar in Verklebungsbändern 15-A- "und 15B, die den Elektroden 17 und 17' entsprechen
und über die gesamte Länge der Platte laufen.
Der restliche Teil der Verklebungsebenen 15A und 15B kann
nun von selbst abbinden, ohne daß zusätzlich irgendein Druck auszuüben ist und ohne daß irgendwelche Verformungen in der
Platte entstehen. Die bereits abgebundenen Bänder dieser Verklebungsebenen 15A und 15B reichen nämlich aus, um die
Platten 12A und 12B mit der Zwischenschicht in geeigneter Weise in Kontakt zu halten, so daß der restliche Teil der
Verklebungsebenen 15A und 15B abbinden kann.
Bei der in den Fig. 8 und 9 gezeigten Abwandlung besteht die Strahlungsquelle aus einem Mikrowellengenerator 33,
der eine Wellenfrequenz von einigen tausend Megahertz liefern kann.
Ein derartiger Mikrowellengenerator ist an sich bekannt und gehört nicht zur Erfindung. Er wird deshalb auch nicht ausführlicher
beschrieben.
Bekanntlich haben Mikrowellen eine besonders gute Richtwirkung und können ohne Schwierigkeit durch Wellenleiter kanalisiert
werden.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein derartiger Wellenleiter 34-A für die Oberseite der zu behandelnden Platte
10 in Querrichtung angeordnet und speist über Abzweigdosen 35-A·
drei Wellenleiter 36A, die auf die zu behandelnde Platte 10 zu gerichtet sind und deren Mündungen die Einrichtungen bil-
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den, mit denen der Generator 33 auf die Platte einwirkt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Wellenleiter 36A im wesentlichen senkrecht zur Durchlaufrichtung
der zu behandelnden Platte 10.
Gemäß einer Abwandlung können sie schräg zur Durchlaufrichtung angeordnet sein, so daß die Zone der Einwirkung des
Generators 33 auf die zu behandelnde Platte 10 vergrößert wird.
Wie in Fig. 9 mit unterbrochenen Linien dargestellt ist,
können in gleicher Weise an den Generator 33 Wellenleiter 54B und 36B angeschlossen sein, die über Abzweigdosen 35B
zur Behandlung der Unterseite der Platte 10 dienen.
Da die Ausbildung derartiger Wellenleiter und Abzweigdosen an sich bekannt ist und nicht zur Erfindung gehört, wird sie
nicht ausführlicher beschrieben.
Bei der in den Fig. 8 und 9 gezeigten Ausführungsform bilden die Preßeinrichtungen außerdem gleichzeitig die Vorschubeinrichtungen,
die den Durchlauf der zu behandelnden Platte 10 gewährleisten.
Sie bestehen beispielsweise aus endlosen Förderern 38A und 38B (schematisch dargestellt), die abwechselnd mit den Wellenleitern
36A und 36B angeordnet sind und zwischen denen die zu behandelnde Platte 10 eingeklemmt ist.
Die praktische Ausführung derartiger Förderer sowie die Montage der Förderer und der Mikrowellenquelle an einem gemeinsamen
Rahmen liegt im Bereich des Fachmanns.
Im Falle einer Mikrowellen-Strahlungsquelle können jedoch
auch Preßeinrichtungen und Vorschubeinrichtungen benutzt
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werden, wie sie unter Bezugnahme auf die Fig. 3 bis 7 beschrieben
wurden.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern läßt alle
Arten von Abwandlungen zu.
Insbesondere muß die zu behandelnde Platte 10 nicht notwendigerweise
horizontal durchlaufen. Sie kann vielmehr auch vertikal auf einer Kante stehend durchlaufen, wobei
sie auf entsprechenden Trägereinrichtungen aufliegt.
Da die Behandlung einer derartigen Platte 10 kontinuierlich vor sich geht, spielt ihre Länge keine Rolle.
In den Figuren wurde ihre Länge absichtlich übertrieben dargestellt.
Die Anwendung der Erfindung ist nicht auf die Behandlung von Platten mit Sandwichstruktur vom Typ "PLACOPAN" beschränkt,
sondern erstreckt sich ganz allgemein auf die Behandlung eines beliebigen Verbundwerkstoffs, der aus mindestens zwei
miteinander verklebten lamellenförmigen Schichten besteht und bei dem das Abbinden der entsprechenden Verklebungsebenen
beschleunigt werden soll.
Beispielsweise kann es sich um einfache Platten mit zwei Schichten oder um Elemente handeln, die aus mehr als drei
Schichten bestehen.
Neben der beschriebenen Anordnung, gemäß welcher die Wirkungszonen
der Strahlungsquelle zur Durchlaufrichtung des zu behandelnden Verbundwerkstoffs parallele, langgestreckte
Bänder bilden, was die genannten Vorteile hat, ist im Rahmen der Erfindung auch eine Anordnung möglich, bei der die
länglichen Wirkungszonen sich quer zur Durchiaufrichtung
erstrecken, wobei die Wellenlänge der Strahlung entsprechend gewählt werden muß.
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Leerseite
Claims (17)
- Patentansprüche:^.JVerfahren zur Beschleunigung des Abbindens der Verklebung eines Verbundwerkstoffs mit mindestens zwei lamellenf örmigen, miteinander verklebten Schichten, bei welchem auf den Verbundwerkstoff einerseits eine Behandliingseinrichtung zur Beschleunigung des Abbindens der Verklebung und andererseits Preßeinrichtungen einwirken, die die miteinander verklebten Schichten gegeneinander angedrückt halten, dadurch gekennzeichnet , daß als Behandlungseinrichtung eine Strahlungsquelle benutzt wird und daß der zu behandelnde Verbundwerkstoff durch die Wirkungszone der Strahlungsquelle hindurchbewegt wird.130 0 49/0566■ "■■' : 310164a
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkungszone der Strahlungsquelle auf den zu behandelnden Verbundwerkstoff auf einen Abschnitt dessen Oberfläche beschränkt wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkungszone der Strahlungsquelle auf dem zu behandelnden Verbundwerkstoff auf ein oder mehrere langgestreckte, zur Durchlaufrichtung des Verbundwerkstoffs parallele Oberflächenbänder des Werkstoffs beschränkt wird.
- 4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Strahlungsquelle eine Hochfrequenz-Strahlungsquelle ist.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet , daß die Strahlungsquelle eine Hikrowellenquelle ist.
- 6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Preßeinrichtungen aus Luftkisseneinrichtungen bestehen.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorschubeinrichtungen, die den Durchlauf des zu behandelnden Verbundwerkstoffs gewährleisten, von den Preßeinrichtungen getrennt sind.
- 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Preßeinrichtungen gleichzeitig die Vorschubeinrichtungen bilden, die den Durchlauf des zu behandelnden Verbundwerkstoffs gewährleisten.
- 9. Vorrichtung zur Beschleunigung des Abbindens der Verklebung eines Verbundwerkstoffs mit mindestens zwei lamellenförmigen, miteinander verklebten Schichten, die Preßeinrichtungen besitzt, welche die miteinander verklebten Schichten130CH9/0566aneinandergedrückt halten, gekennzeichnet durch eine Strahlungsquelle zur Beschleunigung des Abbindens der Verklebung und Vorschubeinrichtungen, die den Durchlauf des zu behandelnden Verbundwerkstoffs durch die Wirkungszone der Strahlungsquelle gewährleisten.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , daß die Wirkungszone der Strahlungsquelle quer zur Durchlaufrichtung des zu behandelnden Verbundwerkstoffs unterteilt ist.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 und 10, dadurch gekennzeichnet , daß die Preßeinrichtungen aus zwei Kästen zur Erzeugung von Luftkissen bestehen, zwischen denen ein Spalt besteht, durch den der zu behandelnde Verbundwerkstoff hindurchläuft.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß mindestens einer der Kästen frei beweglich montiert ist, wobei er beispielsweise durch Kolben-Zylinder-Einheiten betätigbar ist.
- 13· Vorrichtung nach einem der Arsprüche 11 und 12, bei welcher die Strahlungsquelle Wirkungseinrichtungen, beispielsweise Elektroden besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkungseinrichtungen dem perforierten Boden mindestens eines der die Luftkissen erzeugenden Kästen zugeordnet ist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 131 dadurch gekennzeichnet , daß die Wirkungseinrichtrungen in den perforierten Boden mindestens eines der die Luftkissen erzeugenden Kästen eingegliedert ist.
- 15- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 und 14, dadurch gekennzeichnet , daß die Wirkungseinrich-130049/0566tungen quer zur Durchlaufrichtung des zu behandelnden Verbundwerkstoffs unterteilt sind.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 15» dadurch gekennzeichnet , daß die Wirkungseinrichtungen langgestreckte, zur Durchiaufrichtung des zu behandelnden Verbundwerkstoffs parallele Bänder bilden.
- 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 und 10, dadurch gekennzeichnet , daß die Preßeinrichtungen endlose Förderer aufweisen, die ihrerseits die Vorschubeinrichtungen bilden.1300A 9 /0566
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