DE3147017C2 - Manövriervorrichtung an Motorbooten zum Handhaben von freitreibenden Schwimmkörpern, insbesondere von Faltschwimmkörpern zum Bau von Schwimmbrücken - Google Patents
Manövriervorrichtung an Motorbooten zum Handhaben von freitreibenden Schwimmkörpern, insbesondere von Faltschwimmkörpern zum Bau von SchwimmbrückenInfo
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Abstract
Die bugseitig an Motorbooten angeordnete Fang- und Manövriervorrichtung besteht aus einem oder zwei vertikal schwenkbaren Fangarmen, die über die Bordkante frei schwimmende Schwimmkörper, insbesondere Faltschwimmbrücken-Abschnitt, von oben erfassen und den Schwimmkörper gegen eine von vorn bzw. von unten angreifende Stütze festhalten. Umständliches Festmachen des Motorbootes mit dem Schwimmkörper mittels Seile in üblicher seemännischer Weise, wozu eine mehrköpfige Mannschaft erforderlich ist, erübrigt sich mit dieser Vorrichtung. Das Einfahren der zu Wasser gelassenen Schwimmbrücken-Abschnitte und das Einschwimmen in die Flucht der zu bauenden Schwimmbrücke kann mit der Fang- und Manövriereinrichtung durch den Bootsführer allein sehr schnell und gefahrlos durchgeführt werden. Die Verwendung dieser Vorrichtung gewährleistet einen schnelleren, sicheren Brückenschlag bei erheblich geringerem Personaleinsatz.
Description
ίο Die Erfindung betrifft eine Manövriervorrichtung an
Motorbooten zum Handhaben von freitreibenden Schwimmkörpern, insbesondere von Faltschwimmkörpern
zum Bau von Schwimmbrücken, unter Verwendung von Auslegern zur Herstellung einer starren
Schubverbindung zwischen dem Motorboot und dem Schwimmkörper.
Eine derartige Manövriervorrichtung ist aus der Zeitschrift »Militärtechnik«, 1972, Nr. 4, S. 182—183 und
»Militärtechnik«, 1981, Nr. 2, S. 88—89 bekannt
Für den Zusammenbau von Schwimmbrücken werden die als Faltschwimmkörper ausgebildeten
Schwimmbrückenabschnitte vom Transportfahrzeug ins Wasser gelassen. Im Wasser entfalten sich die frei
schwimmenden Faltschwimmkörper selbsttätig und müssen von Motorbooten eingefangen werden, um sie
dann in die vorgesehene Verlegerichtung der Brücke zu manövrieren. Bekannlerweise ist das Einfangen der frei
im Wasser treibenden Schwimmbrückenabschnitte, z. B. bei Flußüberquerung mit starker Strömung, nicht nur
eine umständliche und zeitraubende Arbeit, sondern auch eine äußerst gefährliche Tätigkeit für die Bootsbesatzung.
Bei der bekannten Manövriervorrichtung sind an den Faltschwimmkörpern jeweils zwei Ausleger angeordnet,
die in etwa horizontaler Ebene starr mit diesen verbunden sind.
Die beiden Ausleger enden gemeinsam an einem Drehpunkt, unter dem ein Motorboot angeordnet ist,
um Schubkräfte in jeder horizontalen Richtung auf die Schwimmbrücke ausüben zu können. Die Boote sind
dabei um die vertikale Achse drehbar am Drehpunkt der Ausleger verbunden, so daß die Boote sich sowohl
quer als auch längsseits zur Schwimmbrücke als Fähre bewegen können. Dadurch können bereits zusammengekuppelte
Faltschwimmkörper in jeder Richtung auf dem Wasser bewegt werden.
Diese bekannten Ausleger sind jedoch zum Einfangen von freitreibenden Faltschwimmkörpern nicht geeignet,
da sie erst an den Schwimmkörper fest angeschlossen
so werden müssen, was auf dem Wasser sehr schwierig ist und zusätzliches Bedienungspersonal erfordert. Mit den
Auslegern können die Boote keine starre Schubverbindung mit dem Faltschwimmkörper herstellen, die zum
Bau einer Schwimmbrücke für das Heranmanövrieren und Anschließen an benachbarte Faltschwimmkörper
mit dem Motorboot unbedingt erforderlich ist.
Mit der Erfindung sollen die beschriebenen Nachteile beim Einfangen und Befestigen der Schwimmkörper
behoben werden, um den Bau von Schwimmbrücken
bo schneller und sicherer durchführen zu können. Die der
Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht daher darin, die zu Wasser gelassenen frei schwimmenden
Schwimmkörper schnell und sicher mit einem Motorboot einzufangcn und mit diesem in kurzer Zeit ma-
6r) növrierfähig zu verbinden, d. h. eine starre Schubverbindung
zwischen dem Schwimmkörper und dem Motorboot herzustellen, wobei gleichzeitig der sonst erforderliche
Aufwand an Bedienungspersonal derart reduziert
werden soll, daß der Bootsf Dhrer allein alle vorbeschriebenen
Aufgaben für die erforderliche Handhabung der Schwimmkörper beim Bau von Schwiminbrücken gefahrlos
durchführen kann.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist bei der Manövriervorrichtung
gemäß der im Oberbegriff genannten Gattung erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Ausleger
als mit einer hakenförmigen Ausbildung versehener Fangarm ausgebildet ist, der am Motorboot um eine
horizontale Achse schwenkbar gelagert und derart mit einem am Motorboot angeordneten Widerlager zusammenwirkt,
daß er bei Anlage der schrägen Bordwand des Schwimmkörpers an dem diese unterfassenden Widerlager
hinter der Bordkante des Schwimmkörpers selbsttätig einrastbar ist
Eine mit diesen Merkmalen ausgestattete Manövriervorrichtung am Motorboot ermöglicht dem Bootsführer
allein einen frei schwimmenden Schwimmkörper schnell und sicher einzufangen und manövrierfähig mit
dem Motorboot zu verbinden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung an Hand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert Die Zeichnung zeigt in
F i g. 1 die Manövriervorrichtung mit gekuppeltem Schwimmkörper,
F i g. 2 das Einfangen eines Schwimmkörpers,
Fig.3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß F i g. 1 und 2,
Fig.4 eine alternative Ausführung mit nur einem Fangarm.
In der F i g. 1 ist ein Motorboot 2 dargestellt welches mittels der Manövriervorrichtung mit einem Schwimmkörper
3 eines Schwimmbrückenabschnittes gekuppelt ist, der als Faltschwimmkörper ausgebildet ist. Die Manövriervorrichtung
besteht aus einem Schubträger 1, an dem zwei um eine horizontale Achse 5 höhenverschwenkbare
Fangarme 6 angeordnet sind. Am Schubträger 1 ist ferner eine Stütze 4 angeordnet, die an dem
Faltschwimmkörper 3 im Bereich der schrägen Bordwand 8 anliegt. Die hakenförmige Ausbildung 7 der
Fangarme 6 liegt in der gekuppelten Lage hinter der erhöhten Bordkante 9 des Faltschwimmkörpers 3, so
daß der Faltschwimmkörper über drei in der Ebene A-A liegende Angriffspunkte, von zwei Fangarmen 6 von
oben und der dazwischen angeordneten Stütze 4 von unten eingeklemmt ist. In dieser Lage ist das Motorboot
in horizontaler Bewegungsebene fest mit dem Schwimmkörper verbunden und kann als starre Einheit
mit dem Motorboot sicher manövriert werden.
Das Einfangen des Faltschwimmkörpers 3 mit dem Motorboot ist in F i g. 2 dargestellt. Das Motorboot 2
fährt in Pfeilrichtung 16 auf den Faltschwimmkörper 3 zu, wobei die Fangarme 6 in der Pos. I gehalten werden.
Die Anlaufkufe 10 gleitet bei der Berührung mit dem Faltschwimmkörper 3 über die Bordecke 17 und wird
dabei nach Pos. Il angehoben. Zweckmäßig sind an der hakenförmigen Ausbildung 7 nach unten hervorragende
Rollen 11 angeordnet, um die durch das Eigengewicht aufliegenden Fangarme 6 leicht ohne Beschädigung des
Schwimmkörpers über die Bordkante 9 zu führen. Durch das Eigengewicht haken die Fangarme 6 hinter
der erhöhten Bordkante 9 in Pos. Ill ein, wie in Fig. 1 und F i g. 3 ersichtlich ist. Nach dem Einschwimmen des
Faltschwimmkörpers 3 und Ankuppelung an die zu bauende Schwimmbrücke, werden die Fangarme 6 hochgezogen,
wodurch das Motorboot von der Schwimmbrükke gelöst ist Das Hochziehen der Fangarme 6 erfolgt
durch eine Hubeinrichtung 12, die in diesem Falle aus einem Seilzug besteht, welcher an einem Haken 18 am
Fangarm 6 eingehakt ist und über eine Umlenkrolle 19 durch die ohnehin am Motorboot befindliche Seilwinde
angezogen werden kann. Die hochgezogenen Fangarme 6 können in der hochgezogenen Stellung Pos. IV
mittels eines nicht dargestellten Sicherungsbolzens festgestellt werden, wodurch der als Hubeinrichtung 12 dienende
Seilzug und die Seilv/inde für andere Aufgaben genutzt werden können. In ähnlicher Weise kann auch
die Stütze 4 über ein Gestänge 20 zurückgeschwenkt werden, um das Freiwerden vom Schwimmkörper, z. B.
bei Wellengang, zu begünstigen oder falls dieses, z. B. für einen anderen Einsatz des Motorbootes oder für den
Transport, erforderlich ist.
Zweckmäßig ist die Höhenverstellbarkeit des Schubträgers 1, um einen unterschiedlichen Tiefgang des Motorbootes
oder des Faltschwimmkörpers ausgleichen zu können. Hierzu ist der Schubträger 1 über eine Parallelführung
13 mit dem Schubbalken 14 verbunden. Mit einer Kolben-Zylinder-Einheit 15, pneumatischer oder
hydraulischer Wirkungsweise, kann der Schubträger 1 in der erforderlichen Höhe eingestellt und in dieser Lage
festgestellt werden.
Ein besonderer Vorteil ist die Verwendung der KoI-ben-Zylindcr-Einheit
15 in Verbindung mit der Parallelführung 13, da bei EntSperrung des hydraulischen bzw.
pneumatischen Systems die Parallelführung frei beweglich ist.
Dadurch wird erreicht, daß das Motorboot am Schwimmkörper bzw. an der Schwimmbrücke gekuppelt
bleiben kann, selbst wenn die Schwimmbrücke belastet wird und tiefer ins Wasser eintaucht. Das Motorboot
bleibt hierbei innerhalb des Spielraumes der Parallelführung 13 unbelastet und wird nicht tiefer ins Wasser
gedruckt.
Eine alternative Ausführung in der Anordnung der Fangarme 6 und der Stützen 4 ist in Fig.4 dargestellt.
Im Gegensatz zum vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel mit zwei Fangarmen 6 und einer Stütze 4, ist dieses
Ausführungsbeispiel mit einem von oben angreifenden Fangarm 6 und zwei von unten angreifenden Stützen 4
ausgestattet. Die einzelnen Stützen 4 können auch durch einen durchgehenden Fender 21 ersetzt werden,
der an den Enden vorstehende Wülste 22 aufweist, damit drei Angriffspunkte im Dreieck zwischen den Wülsten
22 und dem Fangarm 6 — wie z. B. in F i g. 1 und 4 dargestellt — für eine kraft- und formschlüssige Verbindung
zwischen dem Motorboot und dem Schwimmkörper gebildet werden.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. Manövriervorrichtung an Motorbooten zum Handhaben von freitreibenden Schwimmkörpern,
insbesondere von Faltschwimmkörpern zum Bau von Schwimmbrücken, unter Verwendung von Auslegern
zur Herstellung einer starren Schubverbindung zwischen dem Motorboot und dem Schwimmkörper,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger als mit einer hakenförmigen Ausbildung (7)
versehener Fangarm (6) ausgebildet ist, der am Motorboot (2) um eine horizontale Achse (5) schwenkbar
gelagert und derart mit einem am Motorboot (2) angeordneten Widerlager zusammenwirkt, daß er
bei Anlage der schrägen Bordwand (8) des Schwimmkörpers (3) an dem diese unterfassenden
Widerlager hinter der Bordkante (9) des Schwimmkörpers (3) selbsttätig einrastbar ist
2. Manövriervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Widerlager aus mindestens einer Stütze (4) und/oder mindestens einem
Fender (21) besteht
3. Manövriervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Motorboot (2) zwei
Fangarme (6) und eine Stütze (4) angeordnet sind, wobei die drei Angriffspunkte der Fangarme (6) und
der Stütze (4) im Dreieck angeordnet sind.
4. Manövriervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Motorboot (2) ein
Fangarm (6) und zwei Stützen (4) angeordnet sind, wobei die drei Angriffspunkte des Fangarmes (6)
und der Stützen (4) im Dreieck angeordnet sind.
5. Manövriervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die horizontale
Achse (5) des Fangarmes (6) etwa in gleicher Höhe wie die hakenförmige Ausbildung (7) des am
Schwimmkörper (3) eingehakten Fangarmes (6) angeordnet ist und daß die hakentörmige Ausbildung
(7) des Fangarmes (6) etwa in dieser Höhe im nicht eingehakten Zustand (Pos. I) gehalten ist.
6. Manövriervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangarm (6) mit einer geneigten Anlaufkufe (10) ausgestattet
ist.
7. Manövriervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der hakenförmigen
Ausbildung (7) des Fangarmes (6) eine oder mehrere nach unten hervorragende Rollen (11)
angeordnet sind.
8. Manövriervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangarm (6) mittels einer Hubeinrichtung (12) anhebbar
ist.
9. Fang- und Manövriervorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stütze(n) (4) um eine horizontale Achse (5) schwenkbar angeordnet sind.
10. Manövriervorrichiung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Fangarm (6) und das Widerlager an einem Schubträger (1) angeordnet sind, der höhenverstellbar und
höhenbeweglich am Motorboot befestigt ist.
11. Manövriervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schubträger (1) mittels einer Parallelführung (13) am Motorboot oder
an einem Schiibbalkcn (14) des Motorbootes gehalten
ist.
12. Manövriervorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß für die Höheneinstellung,
Feststellung oder die vertikale Beweglichkeit des Schubträgers (1) eine Kolben-Zylinder-Einheit
(15) vorgesehen ist
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19813147017 DE3147017C2 (de) | 1981-11-27 | 1981-11-27 | Manövriervorrichtung an Motorbooten zum Handhaben von freitreibenden Schwimmkörpern, insbesondere von Faltschwimmkörpern zum Bau von Schwimmbrücken |
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| DE19813147017 DE3147017C2 (de) | 1981-11-27 | 1981-11-27 | Manövriervorrichtung an Motorbooten zum Handhaben von freitreibenden Schwimmkörpern, insbesondere von Faltschwimmkörpern zum Bau von Schwimmbrücken |
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-
1981
- 1981-11-27 DE DE19813147017 patent/DE3147017C2/de not_active Expired
Also Published As
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| DE3147017A1 (de) | 1983-06-09 |
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