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Kennwort: "Reißfaden"
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Gewirkte Stoffbahn, insbesondere Gardinensto Die Erfindung betrifft
eine gewirkte Stoffbahn, insbesondere Gardinenstoffbahn, bestehend aus mindestens
einem Nutzstreifen, dessen Längsränder glatt oder bogenförmig verlaufen, und zwei
die Bahnränder bildenden, Abfall werdenden Ausrüstungskantstreifen und bei einer
Ausbildung mit mehreren Nutzstreifen einem zwischen den Nutzstreifen vorgesehenen,
Abfall werdenden Zwischenstreifen, die nach der Herstellung und Ausrüstung und vor
dem Vcrkauf voneinander zu trennen sind.
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Bei diesen bekannten gewirkten Stoffbahnen, insbesondere Gardinenstoffbahnen,
erfolgt das Trennen der Streifen mit Messern oder Scheren, wobei die eingewirkten
Fäden, die die einzelnen Streifen miteinander verbinden, durchgeschnitten werden.
Dieses Durchschneiden der Verbindungsfäden ist jedoch sehr kostenaufwendig, insbesondere
wenn die Längsränder der Nutzstreifen bogenförmig verlaufen.
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Die durch das Durchschneiden entstehenden freien Enden der Verbindungsfäden
ragen weiterhin aus den @ängsrändern der Nutzstreifen heraus, so daß das Aussehen
beeinträchtigt wird.
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Um das Durchtrennen der Verbindungsfäden zu vereinfachen, ist auch
schon vorgeschlagen worden, in die gewirkte Stoll-
bahn, insbesondere
Gardinenstoffbahn, Widerstandsdrähte in einem die gewünschte Umrißkontur der einzelnen
Bahnstreifen bestimmenden Verlauf einzulegen. Durch Aufbringen einer elektrischen
Spannung an den Widerstandsdraht weiden die Verbindungsfäden durchgebrannt bzw.
durchgeschmolzen. Die beim Durch-trennen der Verbindungsfäden entsteherjden freien
Enden beeinträchtigen jedoch weiterhin das Aussehen der blutzstreifen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gewirkte Stoffbahn,
insbesondere Gardinenstoffbahn, der eingangs erläuterten Art zu schaffen, bei der
solche Nachteile vermieden sind und das Trennen in einfacher Weise vorgenommen werden
kann, ohne daß dabei an den Längsrändern der Nutzstreifen freie Fadenenden verbleiben.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die ZU trennenden
Bahnstreifen mit zerreißbaren Fäden miteinander verbunden sind, wobei die zerreißbaren
Fäden von mindestens einem eingewirkten Reißfaden gebildet sind, der gegenüber den
Wirkfäden eine geringere Pestigkeit aufweist und jeweils in der Randzone des Abfall
werdenden Streifens gegen Herausziehen gesichert, fest eingebunden ist und schlaufenförmig
zum benachbarten Nutzstreifen übegeht und die Schlaufenscheitel lediglich punktuell
am äußersten nd des Nutzstreifens herausziehbar eingebunden sind. Das Trennen der
Streifen kann somit in überraschend einfacher Weise durch Reißen vorgenommen werden,
da der Reißfaden gegenüber den Wirkfäden eine geringere Festigkeit aufweist. Das
Zerreißen erfolgt somit @n der gewünschten Stelle. Beim Abreißen der Abfall werdenden
Streiten von dem Nutzstreifen erfolgt jeweilst ein Zerreißen eines der beiden Schenkel
der Schlaufe des Reißfadens, mit dem der Abfall werdende Streifen an dem Nutzstreifen
verbunden ist. Nach dem Auseinanderreißen
eines der beiden Schenkel
der Schlaufe ziehen sich die beiden Schenkel der Schlaufe aus dem Rand des Nutzstreifens
heraus, so daß am Nutzstreifen keine freien Fadenenden verbleiben. Neben dem einfachen
Trennen der Streifen durch Reißen wird dadurch zugleich erreicht, daß der Nutzstreifen
an der Reißkante ein besseres Aussehen erhält. Ein Herausziehen des Reißfadens aus
dem Abfall werdenden Streifens ist dabei nicht zu befürchten, da der Reißfaden in
dem Abfall werdenden Streifen gegen Herausziehen gesichert fest eingebunden ist.
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Der Reißfaden kann dabei mindestens zwei Nadelabstände tief in der
Randzone des Abfall werdenden Streifens fest eingebunden sein. Durch dieses mindestens
zwei tTadelabstände tiefe Einbinden des Reißfadens in die Randzone des Abfall werdenden
Streifens ist der Reißfaden zuverlässig gegen Herausziehen gesichert eingebunden.
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Der Reißfaden kann mindestens zwei Nadelabstände tief in der Randzone
des Abfall werdenden Streifens jeweils über mindestens drei Maschen eingebunden
sein und dazwischen schlaufenförmig zum Nutzstreifen verlaufen. Durch dieses Einbinden
des Reißfadens über mindestens drei Maschen ist der Reißfaden zwischen den zum Nutzstreifen
verlaufenden Schlaufen fest in dem Abfall werdenden Streifen eingebunden.
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Die beiden die zu zerreißenden Fäden des Reißfadens bildenken Schenkel
einer jeden Schlaufe können jeweils in Maschenbreite zueinander angeordnet sein.
Dadurch sind die beiden Schenkel einer jeden Schlaufe unmittelbar nebeneinanderliegend
angeordnet.
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Der Reißfaden kann mit den Scheiteln seiner Schlaufen lediglich in
die Randmaschen des tTIltzstre:ifens einge1eut sein. Durch dieses Einlegen der Scheitel
der Schlaufen
des Reißfadens in die Randmaschen des Mutzstreifens
ist in einfacher Weise das Herausziehen der durch das Zerreißen gebildeten freien
Fadenenden gewährleistet.
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Die mit Abständen zueinander angeordneten Schlaufen des Reißfadens
können in Gruppen zusammengefaßt und zwischen den Gruppen größere Abstände vorgesehen
sein.
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Auf der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt,
und zwar zeigen: Fig.1 einen Abschnitt der erfindungsgemäßen Gardinenstoffbahn in
Draufsicht, Fig.2 die erfindungsgemäße Gardinenstoffbahn in Draufsicht, wobei die
Streifen teilweise durch Reißen voneinander getrennt sind und Fig.3 ein l.egungsschema
für die gewirkte Gardinenstoffbahn.
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Die auf der Zeichnung dargestellte gewirkte Gardinenstoffbahn 10 besteht
aus zwei Nutzstreifen 11 und 12, zwei die Bahnrcinder bildenden, Abfall werdenden
Ausrüstungskantstreiten 13 und einem zwischen den beiden Nut2streifen 11 und 12
vorgesehenen, Abfall werdenden ZwischenstreiFen 14. Von dieser gewirkten Gardinenstoffbahn
sind in den Fig.1 und 2 lediglich Abschnitte dargestellt. Am unteren Rand des dargestellten
Abschnittes ist dabei der Ausrüstungskantstreifen 13 vorgesehen. Mit diesem Ausrüstungskantstreifen
13 ist abreißbar verbunden ein Nutzstreifen 12, der als Borte oder Volant ausgebildet
ist. Mit den Nutzstreifen 12 ist abreißbar verbunden ein Zwischenstreifen 14. An
der Oberseite des Zwischenstreifens 14 ist wiederum abreißbar verbunden der zweite
Nutzstreifen
11. Der zweite Nutzstreifen kann dabei eine solche Breite aufweisen, die der Höhe
der herzustellenden Gardine entspricht. Von diesem zweiten Nutzstreifen 11 ist jedoch
lediglich nur ein Teil der Breite dargestellt.
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An dem dem Ausrüstungskantstreifen 13 abgekehrten Seite der Gardinenstoffbahn
ist ebenfalls ein nicht dargestellter AusrüstungskantstreiFerl 13 vorgesehen.
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Nach der Herstellung und Ausrüstung der Gardinenstoffbahn und vor
dem Verkauf sind die Ausrüstungskantstreifen 13 von den Nutzstreifen 11 und 12 und
der zwischen den beiden Nutzstreifen 11 und 12 vorgesehene zwischen streifen 14
von den beiden Nutzstreifen 11 und 12 zu trennen. Die zu trennenden Bahnstreifen
11,12,13 bzw. 14 sind mit zerreißbaren Fäden 15 miteinander verbunden, wobei die
zerreißbaren Fäden 15 von einem eingewirkten Reißfaden 16 gebildet sind, der gegenüber
den Wirkfäden eine geringere Festigkeit aufweist. Dem in Fig.3 dargestellten Legungsschema
ist zu entnehmen, daß der Reißfaden 16 mindestens zwei Madelabstande (x) tief in
der Randzone des Abfall werdenden Streifens 13 bzw. 14 jeweils über mindestens drei
Maschen 17 angebunden ist und dazwischen schlaufenförmig zum Nutzstreifen 11 bzw.
12 verläuft.
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Die beiden die zu zerreißenden Fäden 15 des Reißfadens 16 bildenden
Schenkel einer jeden Schlaufe 18 sind jeweils in Maschenbreite zueinander angeordnet.
Dabei ist der Reißfaden 16 mit den Scheiteln 19 seiner Schlaufen 18 lediglich in
die Randmaschen 20 des Mutzstreifens 11 bzw.
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12 eingelegt.
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Bei einem Auseinanderreißen der Streifen 11, 12, 13 bzw.
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14 erfolgt ein Zerreißen eines der beiden Schenkel 15 der Schlaufe
18. Die. bei den freierl T'ndeEn des zu zerreißende@ Fadens 15 ziehen sich aus den
Randmaschen 20 des Nutz-
streifens 11 bzw. 12 heraus, da der Reißfaden
16 in der Randzone des Abfall werdenden Streifens 13 bzw. 14 gegen Herausziehen
gesichert fest eingebunden ist. Die Ränder des Nutzstreifens 11 bzw. 12 sind somit
vollkommen sauber, da an diesen Rindern keine freien Fadenenden verbleiben.
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Die freien Fadenenden sind durch die feste Einbindung an dem Abfall
werdenden Streifen 13 bzw. 14 vorgesehen.
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Aus der Fig.l ist ersichtlich, daß für die Verbindung des Ausrüstungskantstreifens
13 mit dem Nutzstreifen 12 jeweils zwei Schlaufen 18 zu einer Gruppe zusammengefaßt
sind und zwischen den Gruppen größere Abstände vorgesehen ind. Zwischen deren Nutzstreifen
12 und dem Zwischen streifen 14 sind demgegenüber die Schlaufen 18 in gleichmäßigen
Abständen zueinander angeordnet. Die einzelnen Streifen 11, 12, 13 bzw. 14 sind
somit in einfacher Weise durch Auseinanderreißen voneinander zu trennen.
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Wie bereits erwähnt, ist die dargestellte Ausführung lediglich eine
beispielsweise Verwirklichung der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr
sind noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. So könnten die
Reißfäden auch bei anderen gewirkten Stoffbahnen vorgesehen werden.
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Kennwort: "Reißfeden't Bezugszeichenliste 10 Gardinenstoffbahn 11
Nutzstreifen 12 Nutzstreifen 13 Ausrüstungskantstreifen 14 Zwischenstreifen 15 zerreißbare
Fäden 16 Reißfaden 17 Masche 18 Schlaufe 19 Schlaufenscheitel 20 Randmasche x Nadelabstand
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e e r s e i t e