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"Absackvorrichtung"
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Die Erfindung betrifft eine Absackvorrichtung, bestehend aus einer
Zuteilunseinrihtung für das abzusackende Schüttgut mit einem Fülltrichter mit Auslaufstutzen,
unter diesem angeordneten und mit Betätigungseinrichtungen versehenen Sackklemmen
mit am Sackrand angreifenden Klemmteilen und damit zusammenwirkenden elastischen
Wandungsabschnitten, welche mit der Auslauföffnung des Auslaufstutzens verbunden
sind und in gespreizter, den Sackrand straffender Stellung innen am Sackrand anliegen,
sowie einem oberhalb der Auslauföffnung angeordneten Absaugstutzen, welcher mit
einer Vakuumpumpe zur Erzeugung eines Unterdruckes oberhalb des abgesackten Schüttgutes
verbunden ist.
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Massenschüttgüter, wie Düngemittel, Kunststoffgranulate, Salze und
dgl. werden in Säcke abgefüllt, die anschließend auf Paletten gestapelt werden.
Um eine bessere Stapelfähigkeit des gefUllten
Sackes zu erreichen,
muß dieser eine möglichst rechteckige Form aufweisen, welche durch entsprechendes
Einfalten des Sackrandes nach abgeschlossenem Füllvorgang und nach Bildung einer
Schließnaht erreicht wird. Neben einer möglichst guten Kastenform müssen die Säcke
eine hohe Festigkeit aufweisen. Insbesondere die Schließnaht muß hohen Festigkeitsanforderungen
-genügen, um das Aufplatzen der befüllten Säcke auch bei rauher Handhabung zu vermeiden.
Insbesondere bei den mit einer Schweißnaht verschlossenen Kunststoffsäcken hat sich
gezeigt, daß die Festigkeit der Schweißnaht oftmals nicht ausreichend ist. Eine
Ursache dieser unzureichenden Festigkeit der Schweißnaht besteht darin, daß sich
beim Befüllen des Sackes auf der Innenseite des Sackrandes eine Staubschicht bildet,
welche eine Verschweißung nach den bekannten Verfahren erschwert oder gar unmöglich
macht.
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Bei den bekannten Absackvorrichtungen (DE-OS 1 461 919) gelangt das:
Schüttgut von einer Zuteilungseinrichtung über einen Fülltrichter mit Auslaufstutzen
in einen Sack, welcher an seinem oberen Rand von Sackklemmen offengehalten wird.
Zur Vermeidung einer Staubschichtbildung am oberen Sackrand während des Befüllens
des Sackes ist es bekannt, die Sackklemmen als Klemmschalen auszubilden, welche
den Sackrand von innen nach außen gegen feststehende Backen klemmen und dadurch
einen Teil des Sackrandes abdecken. Der übrige Bereich des Sackrandes wird von Gummiplatten
abgedeckt, welche mit den Seiten der Klemmschalen verbunden sind und in gespreizter
Stellung den übrigen Bereich des Sackrandes bedecken. Außerdem werden das Innere
des Sackes und der von den Klemmschalen
mit den Gummiplatten gebildete
Raum evakuiert, so daß diejenigen Bereiche des Sackrandes, welche nicht vollständig
an den Gummiplatten oder an den Klemmschalen anliegen, von außen durchströmt werden
und damit eine Staubschichtbildung auf dem inneren Sackrand vermieden wird. Nach
Beendigung des Absackvorganges geben die Sackklemmen den Sack frei, wobei dieser
auf ein Transportiband fällt und stehend zu einer Schweißmaschine befördert wird.
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Hierbei ist es nachteilig, daß beim Absetzen des offenen Sackes Staub
austreten kann, welcher sich innen am Sackrand niederschlägt. Außerdem ist es von
Nachteil, daß beim Einfalten des Sackrandes vor Bildung der Schweißnaht die über
dem Füllgutspiegel im Bereich des Sackrandes befindliche staubige Luft nach oben
aus dem Sack gedrückt wird. Auch hierbei bildet sich auf dem Sackrand eine Staubschicht,
welche das Verschließen des Sackes durch Verschweißen erschwert.
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{Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Absackvorrichtung der einleitend
beschriebenen Art so weiterzubilden, daß beim Befüllen des Sackes und Einfalten
des Sackrandes sowie beim Transport des befüllten Sackes zur Schweißmaschine die
Ablagerung einer Staubschicht auf der Innenfläche des Sackrandes vermieden wird.
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Die Lösung der Aufgabe kennzeichnet sich erfindungsgemäß dadurch,
daß die elastischen Wandungsabschnitte von einem Schlauchab-:schnitt gebildet sind,
weIcher)bei Straffung des Sackrandes an dessen gesamtem Umfang anliegt, wobei Andrückelemente
zum Andrücken des Schlauchabschnittes an den Sackrand außerhalb des
von
den Sackklemmen angedrückten Bereiches vorgesehen sind, daß oberhalb des Absaugstutzens
ein Absperrelement zur wahlweisen Freigabe oder Absperrung des mit dem Absaugstutzen
verbundenen Raumes oberhalb des abgesackten Schüttgutes zum übrigen Raum des Fülltrichters
oder Auslaufstutzens angeordnet ist, und daß Einrichtungen zum gemeinsamen Einfalten
des Schlauchabschnittes und des aufliegenden Sackrandes sowie zum Abnehmen des befüllten
und eingefalteten Sackes unter Aufrechterhaltung des Unterdruckes im Sack vorgesehen
sind. Der mit der Auslauföffnung des Auslaufstutzens verbundene Schlauchabschnitt
reicht mit seinem unteren Teil in den oberen Abschnitt des Sackes hinein und wird
von den Klemmteilen der Sackklemmen gegen den Sackrand gedrückt.
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Außerhalb des von den Sackklemmen angedrückten Bereiches wird der
Sackrand durch Andrückelemente von außen gegen den Schlauchabschnitt gedrückt. Durch
die gemeinsame Straffung des Sackrandes und des Schlauchabschnittes liegen der Sackrand
und der Schlauchabschnitt an ihrem gesamten Umfang so dicht aufeinander, daß sich
bei der Befüllung des Sackes keine Staubschicht am Sackrand ablagern kann. Nach
der Befüllung wird durch das Absperrelement der Raum oberhalb des Absaugstutzens
von dem Raum oberhalb des abgesackten Schüttgutes abgesperrt, so daß mit Hilfe einer
mit dem Absaugstutzen verbundenen Vakuumpumpe ein Unterdruck oberhalb des abgesackten
Schüttgutes erzeugt werden kann. Hierbei bleibt der Sackrand staubdicht mit dem
Schlauchabschnitt verbunden, bis der Sackrand über dem abgesackten Schüttgut eingefaltet
ist. Die über dem abgesackten Schüttgut befindliche Luft und insbesondere bei grobkörnigen
Schüttgütern
auch die im Schüttgut befindliche Luft wird damit
abgesaugt.
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Da sowohl beim Einfalten des Sackrandes als auch beim Abnehmen des
Sackes in diesem ein Unterdruck vorhanden ist, kann keine staubhaltige Luft auf
diejenigen Flächen des Sackrandes gelangen, welche bei der anschließenden Bildung
einer Schweißnaht übereinander liegen.
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Zweckmäßigerweise ist die Einrichtung zum gemeinsamen Einfalten des
Schlauchabschnittes und des auf liegenden Sackrandes mit außen am Sackrand angreifenden
Faltelementen zur Bildung von gegenüberliegenden Innenfalten versehen. Während die
Faltelemente den Sackrand auf jeweils gegenüberliegenden Seiten nach rinnen einfalten,
nähern die gegenüberliegenden, innen am Sack-;rand anliegenden Klemmteile der Sackklemmen
einander. Gleichzeitig werden die außen am Sackrand angreifenden Andrückelemente
nach außen bewegt.
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Vorteilhaft ist es, die Faltelemente als oberhalb des Sackrandes angelenkte
und in einer Ebene gegeneinander verschwenkbare Hebel, Finger oder dgl. auszubilden.
Derartige Faltelemente sind in einer Ebene quer zur Spreizebene der beiden in das
Sackende greifenden Klemmteile der Sackklemmen gegenläufig aus einer außen liegenden
Ruhestellung in eine Faltstellung zwischen den in das Sackende greirenden Klemmteilen
bewegbar. Da die Schwenkebene der Hebel, Finger oder dgl. senkrecht zur Spreizebene
der 1Klemmteile der Sackklemmen angeordnet ist, können die Hebel, Finger oder dgl.
den Sackrand weit zur Sackmitte einfalten.
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Es ist auch möglich, die Einrichtung zum gemeinsamen Einfalten des
Schlauchabschnittes und des aufliegenden Sackrandes als Schlauchabschnitt mit Öffnungen
im Bereich des Sackrandes zum Ansaugen des Sackrandes auszubilden. Da hierdurch
der Sackrand beim Einfalten angesaugt wird, kann bei Verwendung geeigneter Säcke
auf die Faltelemente verzichtet werden. In diesem Fall erfolgt das Einfalten durch
Zusammenführen der innen am Sackrand anliegenden Klemmteile und durch die vom Unterdruck
hervorgerufene Kraftwirkung auf die nicht von Sackklemmen erfaßten Abschnitte des
Sackrandes.
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Eine zweckmäßige und zugleich einfache Ausführungsform ergibt sich,
wenn das Absperrelement zur wahlweisen Freigabe oder Absperrung des mit dem Absaugstutzen
verbundenen Raumes oberhalb des abgesackten Schüttgutes zum übrigen Raum des Fülltrichters
oder Auslaufstutzen als im Auslaufstutzen schwenkbar gelagerte Absperrklappe ausgebildet
ist, welche in einer Stellung die Freigabe und in einer anderen Stellung die Absperrung
herstellt.
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Eine solche Absperrklappe ist leicht herzustellen, problemlos zu montieren
und weitgehend wartungsfrei im Betrieb.
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Vorteilhaft ist es, wenn die Absperrklappe in ihrer Stellung bei Freigabe
der Auslauföffnung den Absaugstutzen verschließt. Hierdurch wird der Raum zwischen
dem Absaugstutzen und der Vakuumpumpe beim Befüllen des Sackes staubfrei gehalten3
so daß die nach Beendigung des Absackvorganges von der Vakuumpumpe abzusauwende
Staubmenge verringert wird. Bei Verzicht auf die Doppelfunktion
der
Absperrklappe ist es auch möglich, in dem Absaugstutzen oder zwischen dem Absaugstutzen
und der Vakuumpumpe ein Absperrventil anzuordnen.
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Eine einfache Ausführungsform ergibt sich dadurch, daß der Schlauchabschnitt
in seinem den Sackrand überdeckenden Bereich von den Klemmteilen der Sackklemmen
an gegenüberliegende, zueinwander parallele gestellfeste Anschläge oder an durch
Betätigungsieinrichtungen verstellbare Klemmbacken andrückbar ist. Durch Verwendung
der gestellfesten Anschläge ergibt sich ein geringer mechanischer Aufwand für die
Ausbildung der Sackklemmen, da nur deren innen am Sackrand angreifende Klemmteile
bewegbar sind, während die außen am Sackrand anliegenden Klemmteile als gestellfeste
Anschläge ausgebildet sind. Beim Einsatz von verstellbaren Klemmbacen, weiche zusammen
mit den Klemmteilen bevorzugt pneulmatisch antreibbar sind, kann der Sack auch beim
Zusammenfalten seitlich so lange gehalten werden, bis er von Greiferelementen erfaßt
ist.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Einrichtung zum Abnehmen des
befüllten und eingefalteten Sackes mit Greiferelementen versehen ist, welche den
Sackrand über der gesamten Sackbreite erifassen und diesen bis zur Bildung einer
Schweißnaht gefaltet halten. Derartige Greiferelemente sind vorzugsweise in der
Spreizebene der Sackklemmen schwenkbar und erfassen den Sackrand an einer Außenseite
unterhalb der Sackklemmen. Der auf diese Weise gehaltene Sack kann vom Schlauchabschnitt
abgenommen werden, wobei
im Sack ein Unterdruck erhalten bleibt.
Nach dem Abnehmen des Sackes wird dieser zwecks Bildung einer Schweißnaht zur Schweißmaschine
befördert.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen an
einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Absackvorrichtung,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den unteren Teil der Absackvorrichtung nach Fig.
1 längs der Linie A-B mit gemeinsam eingeklemmtem Schlauchabschnitt und Sackrand,
Fig. 3 einen Querschnitt entsprechend Fig. 2, wobei sich der Schlauchabschnitt und
der Sackrand in einer Faltstellung befinden befinde und Fig. 4 eine teilweise Seitenansicht
der Absackvorrichtung in verkleinertem Maßstab, wobei in der linken Hälfte ein Faltelement
und in der rechten Hälfte ein Andrückelement dargestellt ist.
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Bei dem in Fig. 1 gezeigten Teil der Absackvorrichtung sind die oberhalb
des Fülltrichters 1 angeordnete Zuteilungseinrichtung, die unterhalb des Sackes
22 befindliche Transporteinrichtung sowie die Schweißmaschine zur Bildung einer
Naht am Sackrand 22a nicht dargestellt. Am unteren Teil des Fülltrichters 1 schließt
sich
ein Auslaufstutzen 2 an, welcher an seinem unteren freien Ende mit dem oberen Rand
12a eines Schlauchabschnittes 12 luftdicht verbunden ist. Der untere Rand 12b des
Schlauchabschnittes 12 ragt in den oberen Teil des Sackes 22 hinein. Der Sack 22
wird am Sackrand 22a von Sackklemmen gehalten. Die in einer gemeinsamen Ebene gegeneinander
verschwenkbaren Klemmteile 14 und 15 wirken mit gestellfesten Anschlägen 16 und
17 zusammen und bilden somit die Sackklemmen. Die innerhalb des Schlauchabschnittes
12 angeordneten Klemmteile 14 und 15 drücken den unteren Rand 12b des Schlauchabschnittes
12 auf den darauf aufliegenden Sackrand 22a gemeinsam gegen die gestellfesten Anschläge
16 und 17, so daß der Sack zum Befüllen gehalten wird. Die um Drehpunkte 8 und 9
schwenkbaren Klemmteile 14 und 15 werden durch Kolbenzylinderanordnungen 10 und
11 betätigt und können von diesen aus der Klemmstellung in eine Ruhestellung 14a
und 15a überführt werden. Der Fülltrichter 2 ist oberhalb seiner Auslauföffnung
mit einem Absaugstutzen 3 versehen, welcher seinerseits mit einer nicht dargestellten
Vakuumpumpe verbunden ist. In dem Absaugstutzen 3 ist ein als Klappe ausgebildetes
Absperrventil 6 angeordnet, welches von einem Hubelement 7 in die gestrichelt dargestellte
Offenstellung 6a überführbar ist.
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Im Auslaufstutzen 2 ist außerdem eine Absperrklappe 4 schwenkbar gelagert.
Die von einem Hubelement 5 in eine Schließstellung 4a überführbare Absperrklappe
4 dient zur wahlweisen Freigabe oder Absperrung des mit dem Absaugstutzen 3 verbundenen
Raumes oberhalb des abgesackten Schüttgutes im Sack 22 zum übrigen Raum des Auslaufstutzens
2.
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Zum Befüllen des Sackes 22 mit Schüttgut wird dieser am Sackrand
22a gehalten3 wie Fig. 1 und 2 zeigen. Der von den Sackklemmen mit dem Schlauchabschnitt
12 gemeinsam gehaltene Sackrand 22a ist in Fig. 2 nicht dargestellt. Lediglich der
Pfeil 22a weist auf den außen auf dem Schlauchabschnitt aufliegenden Sackrand hin.
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Fig. 2 zeigt außerdem Andrückelemente 18 und 19, welche den Sackrand
22a in seinem nicht von den Sackklemmen gehaltenen Bereich von außen gegen den Schlauchabschnitt
12 drücken. Durch die gemeinsame Wirkung der Sackklemmen mit ihren Klemmt eilen
14 und 15 und den gestellfesten Anschlägen 16 und 17 sowie der Andrückelemente 18
und 19 werden der Sackrand 22a und der Schlauchabschnitt 12 gestrafft und längs
ihres gesamten Umfanges aufeinandergedrückt. Hierdurch wird erreicht, daß der beim
Befüllen des Sackes 22 aufwirbelnde Staub sich nicht am Sackrand 22a niederschlagen
kann. In Fig. 2 sind außerdem Faltelemente 20 und 21 dargestellt, welche oberhalb
des Sackrandes 22a angelenkt und gegeneinander verschwenkbar sind, wie Fig. 4 in
der linken Hälfte zeigt. In der rechten Hälfte von Fig.4 ist zu erkennen, daß das
Andrückelement 19 ebenfalls in einer Ebene verschwenkbar und bei Freigabe des Sackrandes
22 in eine Stellung l9a überführbar ist. Auf gleiche Weise wirkt das in Fig. 2 dargestellte
Andrückelement 18.
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Nach dem Befüllen des Sackes 22 werden die Absperrklappe 4 in ihre
Schließstellung 4a und das Absperrventil 6 in seine Offenstellung 6a überführt.
Die mit dem Absaugstutzen 3 verbundene Vakuumpumpe erzeugt nun oberhalb des abgesackten
Schüttgutes
einen Unterdruck, wobei die staubhaltige Luft oberhalb
des Schüttgutes abgesaugt wird. Bei genügendem Unterdruck werden die Faltelemente
20 und 21 gegeneinander zur Sackmitte verschwenkt, wobei im Sackrand 22a gegenüberliegende
Innenfalten gebildet werden. Hierbei schwenken die Klemmteile 14 und 15 der Sackklemmen
gleichzeitig nach innen und die Andrückelemente 18 und 19 nach außen, wie Fig. 3
zeigt. Die Ruhestellung der Andrückelemente 18 und 19 ist in Fig. 3 mit 18a und
19a bezeichnet.
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Fig. 4 zeigt ebenfalls die Ruhestellung 19a des Andrückelementes 19.
Aufgrund des Unterdruckes werden der Schlauchabschnitt 12 und der aufliegende Sackrand
22a gemeinsam eingefaltet, so daß auch beim Einfalten die Bildung einer Staub schicht
auf der Innenseite des Sackrandes 22a vermieden wird. Zum Abnehmen des befüllten
und eingefalteten sowie evakuierten Sackes 22 erfassen gegenüberliegende Greiferelemente
23 den Sackrand 22a unterhalb seines eingeklemmten Bereiches. Ein den Sackrand 22a
erfassendes Teil des Greiferelementes 23 ist in Fig. 4 gezeigt.
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Nach dem Abnehmen des Sackes 22 von dem Schlauchabschnitt 12 sowie
den Klemmen 14 und 15 erfolgt der Transport zur Schweißmaschine zwecks Bildung einer
Schweißnaht am Sackrand 22a. Da während des Abnehmens und des Transportes des Sackes
22 zur Schweißmaschine aufgrund des Unterdruckes in seinem Inneren keine Staubschichtbildung
auf dem Sackrand 22a erfolgt, kann dieser in sauberem Zustand verschweißt werden.
Somit werden die Probleme beim Verschweißen von Säcken aus Kunststoff oder mit Kunststoffbeschichtung
vermieden. Ebenso weisen die mit der beschriebenen Absackvorrichtung befüllten und
verschlossenen Säcke eine ausreichend
feste Schweißnaht auf, so
daß das Aufplatzen oder Aufreißen bei der späteren Handhabung der Säcke vermieden
wird.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist es bei Verwendung geeigneter
Säcke möglich, auf die Faltelemente 20 und 21 zu verzichten. In diesem Fall ist
der Schlauchabschnitt 12 im Bereich des Sackrandes 22a mit Öffnungen 24 versehen,
wie in Fig.1 angedeutet ist. Durch die Öffnungen 24 kann der Sackrand 22a außerhalb
des von den Sackklemmen erfaßten Bereiches angesaugt werden, so daß sich diese Bereiche
beim Zusammenführen der Klemmteile 14 und 15 zur Sacknitte unter Bildung von gegenüberliegenden
Innenfalten in das Innere des evakuierten Sackes 22 einlegen.
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Anordnungen und Einrichtungen zum Unterstützen und Anheben des Sackes
22 sowie zum Rütteln des abgesackten Schüttgutes sind ebenfalls Teil der Absackvorrichtung,
jedoch nicht in den Figuren dargestellt.