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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Behandlungseinrichtung und ein
Verfahren zum Behandeln eines insbesondere mit einem Schüttgut
gefüllten offenen Sacks, wobei der Sack insbesondere mit einem
pulverförmigen oder pudrigen staubenden Produkt gefüllt
ist und an einer Verschließstation verschlossen wird.
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Es
sind im Stand der Technik Vorrichtungen und Verfahren zum Abfüllen
von Schüttgütern in offene Säcke bekannt
geworden, die nach dem Füllen beispielsweise durch ein
Schweißverfahren verschweißt werden, um den Sack
dicht zu verschließen.
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Offene
Säcke werden oftmals aus Kunststofffolien hergestellt,
die den Sackinhalt vor Feuchtigkeit schützen. Unter anderem
deshalb werden in zunehmendem Maße Baustoffe wie Zement
in offene Säcke aus Kunststofffolie abgefüllt.
Diese bieten den erheblichen Vorteil, dass sie auf der Baustelle
in der Regel nicht vor Regen geschützt werden müssen.
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Zum
Transport und zur Lagerung solcher mit beispielsweise Zement gefüllten
Säcke ist es weiterhin von erheblichem Vorteil, wenn die
Säcke eine Quaderform einnehmen, da sie dann einfach stapelbar
und palettierfähig sind.
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Beim
Füllen der offenen Säcke mit dem Schüttgut
gelangt gleichzeitig auch Luft mit in den Sack. Um den Sack zu entlüften,
werden beispielsweise Rütteleinrichtungen eingesetzt, die vor
dem Verschließen des Sacks für eine Verdichtung
und Entlüftung des Produkts sorgen. Trotzdem verbleibt noch
ein Restluftanteil in den gefüllten Säcken, der anschließend
z. B. in einer Pressstrecke teilweise herausgepresst wird, um für
eine bessere Stapelfähigkeit der Säcke zu sorgen.
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Damit
die in dem Sack noch enthaltene Luft in der Pressstrecke austreten
kann, werden Luftkanäle in der Sackwandung vorgesehen,
durch die bei dem aufgebrachten Pressdruck ein Teil der noch enthaltenen
Luft entweicht. Doch durch diese Kanäle kann nicht nur
Luft aus dem Sackinneren nach außen entweichen, sondern
in ungünstigen Fällen kann es auch dazu kommen,
dass Feuchtigkeit von außen in den Sack eintritt, wodurch
das Produkt verderben kann. Außerdem kann auch Produkt
austreten.
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Zum
Entfernen der noch im Sack enthaltenen Luft ist mit der
DE 195 41 975 A1 ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum Formen und Entlüften
von offenen Säcken nach dem Füllvorgang bekannt
geworden, bei dem die oberen Ränder der Überstände der
Sackwandung mit Klemmbacken gleitfähig eingespannt werden
und bei dem die Klemmbacken nach erfolgter Füllung in Richtung
des im Sack vorhandenen Füllgutspiegels gewalzt werden,
um die enthaltene Luft über eine durch die obere Öffnung
des Sacks in das Produkt eingeführte und mit Vakuum beaufschlagbare
Lanze aus dem Sack abzuführen. Ein Nachteil bei der bekannten
Vorrichtung ist, dass durch die in den Sack eingeführte
Lanze nicht nur Luft sondern auch Füllgut abgeführt
wird.
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Vor
dem Hintergrund des Standes der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Behandlungseinrichtung und eine Verschließstation,
sowie ein Verfahren zum Behandeln eines gefüllten offenen
Sacks zur Verfügung zu stellen, womit eine effektive Entlüftung
eines gefüllten offenen Sacks ermöglicht wird.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch eine Behandlungseinrichtung mit
den Merkmalen des Anspruchs 1. Eine erfindungsgemäße
Packmaschine ist Gegenstand von Anspruch 16. Das erfindungsgemäße
Verfahren ist Gegenstand des Anspruchs 17. Bevorzugte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
Weiter vorteilhafte Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindung sind
in dem Ausführungsbeispiel dargestellt.
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Die
erfindungsgemäße Behandlungseinrichtung zum Behandeln
von einem mit einem Schüttgut gefüllten offenen
Sack umfasst wenigstens eine Absaugeinrichtung zum Absaugen von
Luft aus dem Kopfraum des offenen Sacks und wenigstens eine Reinigungseinrichtung
zum Reinigen der Sacköffnung des Sacks. Dabei sind die
Absaugeinrichtung und die Reinigungseinrichtung an einer gemeinsamen
Behandlungseinheit oder einem gemeinsamen Behandlungskörper
angeordnet. Der Behandlungskörper ist zwischen wenigstens
einer Behandlungsposition und wenigstens einer Ruheposition bewegbar.
Die Absaugeinrichtung ist dafür vorgesehen, in der Behandlungsposition
in den Kopfraum des Sacks einzutauchen, während die Reinigungseinrichtung wenigstens
im Wesentlichen und insbesondere vollständig außerhalb
des Sackinneren verbleibt.
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Die
erfindungsgemäße Behandlungseinrichtung hat viele
Vorteile. Ein erheblicher Vorteil ist, dass gleichzeitig eine Absaugung
der in dem Sackvolumen enthaltenen Restluft und eine Reinigung der Sackwandung
im Bereich der oberen Sacköffnung möglich ist.
Dadurch wird eine schnellere und effektivere Behandlung der Säcke
ermöglicht.
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Dadurch,
dass die Absaugeinrichtung der Behandlungseinrichtung in den Kopfraum
und dabei insbesondere nur in den Kopfraum des Sacks oberhalb des
Produktspiegels bzw. Füllgutspiegels eintaucht, wird eine
effektive und schnelle Absaugung ermöglicht, wobei das
Absaugen von abgefülltem Produkt zuverlässig vermieden
wird.
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Die
erfindungsgemäße Behandlungseinrichtung erlaubt
eine drastische Reduzierung der im gefüllten Sack verbleibenden
Restluft, wobei die Restluft im Sack insbesondere derart reduziert
wird, dass auf eine nachgeschaltete Pressstrecke verzichtet werden
kann. Das bedeutet insbesondere, dass das aus dem Kopfraum des gefüllten
Sacks abgeführte Luftvolumen vorzugsweise etwa dem typischerweise in
einer Pressstrecke herausgepressten Restluftvolumen entspricht,
sodass auf eine separate Verpressung der Säcke verzichtet
werden kann. Dadurch ist es möglich, weniger Entlüftungskanäle
von dem Sackinneren zum Sackäußeren vorzusehen
oder sogar ganz darauf zu verzichten, wodurch die Gefahr des Eintritts
von Feuchtigkeit weiter verringert wird.
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Außerdem
steigt die Palettierfähigkeit der erfindungsgemäß behandelten
Säcke.
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Möglich
und bevorzugt ist es auch, dass die Behandlungseinrichtung in einer
Packmaschine eingesetzt wird, die aus einer kontinuierlichen Folienbahn
offene Säcke herstellt und diese offenen Säcke anschließend
mit dem Schüttgut befüllt, bevor sie mit der erfindungsgemäßen
Behandlungseinrichtung behandelt werden, woraufhin die offenen Säcke
beispielsweise durch ein Schweißverfahren verschlossen
werden.
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An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Behandlungseinrichtung
Teil einer Packmaschine sein kann, die vorkonfektionierte offene
Säcke mit einem Schüttgut befüllt und
anschließend verschließt.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung umfasst der Behandlungskörper
einen insbesondere langgestreckten und vorzugsweise etwa leistenförmigen
Grundkörper.
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Vorzugsweise
ist etwa mittig an dem insbesondere leistenförmigen Grundkörper
eine Eintaucheinheit zum Eintauchen in den Kopfraum eines offenen
Sacks vorgesehen. Die Eintaucheinheit kann beispielsweise als Eintauchschwert
ausgebildet sein und im bestimmungsgemäß eingesetzten
Zustand von dem leistenförmigen Grundkörper aus
nach unten ragen.
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Der
Behandlungskörper kann insbesondere aus dem leistenförmigen
Grundkörper und der Eintaucheinheit bestehen. Des Weiteren
kann an dem Behandlungskörper ein Führungsteil
oder dergleichen angeordnet sein, um den Behandlungskörper von
der Ruheposition in die Behandlungsposition und zurück
zu überführen.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Absaugeinrichtung an der
Eintaucheinheit ausgebildet und umfasst wenigstens einen Absaugkanal.
Insbesondere mündet wenigstens ein Absaugkanal in einem
Bereich der (unteren) Spitze der Eintaucheinheit, um so in der Behandlungsposition
an der untersten Position angeordnet zu sein.
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Vorzugsweise
weist die Eintaucheinheit einen langgestreckten und zu den Enden
hin spitz zulaufenden Querschnitt auf, sodass ein faltenfreies Anlegen
des Sacks um die Eintaucheinheit herum möglich ist. Zum
Absaugen der Luft aus dem Kopfraum des Sacks wird die Eintaucheinheit
in den Kopfraum eingeführt, wobei sich die obere Sackwandung an
die Außenseite der Eintaucheinheit anlegt und dort über
geeignete Mittel festgehalten wird. Dadurch wird nur die Eintaucheinheit
in den Sack eingeführt, an dessen unterem Ende der Absaugkanal
mündet.
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In
allen Ausgestaltungen umfasst die Reinigungseinrichtung vorzugsweise
eine Mehrzahl an Reinigungsdüsen. Insbesondere sind die
Reinigungsdüsen an dem langgestreckten und insbesondere
leistenförmigen Grundkörper vorgesehen und dienen
zum Reinigen der oberen inneren Sackwandung, um insbesondere ein
zuverlässiges Verschließen der Sacköffnung
zu ermöglichen. Einige der Reinigungsdüsen sind
insbesondere als insbesondere seitliche Reinigungsdüsen
und einige als untere Reinigungsdü sen vorgesehen, um Reinigungsluft
zur Seite bzw. nach unten zu blasen.
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Zur
Reinigung werden die Reinigungsdüsen mit Luft beaufschlagt
und blasen Luft auf den zu reinigenden Teil des Sacks, nämlich
insbesondere die obere innere Sackwandung im Bereich der Sacköffnung.
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Vorteilhafterweise
sind die Reinigungsdüsen zu den Seiten und nach unten ausgerichtet.
Dazu sind die Reinigungsdüsen vorzugsweise an dem langgestreckten
und insbesondere leistenförmigen Grundkörper nach
unten ausgerichtet, während sie an der Eintaucheinheit
nur am oberen Ende in der Nähe des leistenförmigen
Grundkörpers vorgesehen und dort zur Seite ausgerichtet
sind.
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In
der Behandlungsposition sind die seitlich ausgerichteten Reinigungsdüsen
nicht bis in den Kopfraum des Sacks eingetaucht, sondern können Luft
auf die obere innere Sackwandung der oberen Sacköffnung
blasen, um diese von Produktpartikeln zu reinigen und um so ein
zuverlässiges Verschließen der oberen Sacköffnung
im Anschluss an das Absaugen der Restluft zu erlauben.
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Die
Behandlungseinrichtung kann wenigstens eine Klemmeinrichtung zum
Ergreifen und Klemmen der oberen Sackwandung des offenen Sacks umfassen.
Weiterhin kann eine Verschließeinrichtung zum Verschließen
der Sacköffnung des Sacks vorgesehen sein, welche nach
dem Absaugen von Luft aus dem offenen Sack mittels einer Absaugeinrichtung
den Sack direkt verschließt. Das bietet erhebliche Vorteile,
da der Sack vor dem Verschließen weder weiter transportiert
noch erneut gegriffen werden muss, wodurch sichergestellt wird,
dass keine Luft mehr in den Sack eintritt und wodurch die Lage und
Form des Sacks erhalten bleiben. Eine Faltenbildung in der Sackwandung
bei der Übergabe wird vermieden.
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Mit
einer solchen Behandlungseinrichtung wird ein zuverlässiges
Absaugen der Restluft aus dem Kopfraum des mit einem Schüttgut
gefüllten Sacks ermöglicht, während gleichzeitig
die obere Sackwandung des Sacks von Produktpartikeln gereinigt wird,
um ein zuverlässiges Verschließen des Sacks zu
ermöglichen.
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Vorzugsweise
umfasst die Klemmeinrichtung wenigstens zwei Klemmleisten mit jeweils
zwei Klemmeinheiten. Dabei ist die Breite der Klemmeinheiten bzw.
ein Abstand der Klemmeinheiten jeder Klemmleisten vorzugsweise veränderbar.
Insbesondere sind die Klemmeinheiten einer Klemmleiste aufeinander
zu und voneinander weg bewegbar.
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Vorteilhafterweise
umfasst jede Klemmleiste wenigstens eine Saugereinheit, die in einem
zentralen Bereich der Klemmeinrichtung bzw. der Klemmleiste zwischen
den zwei Klemmeinheiten vorgesehen ist. Die Saugereinheit ermöglicht
das Ansaugen der Sackwandung, während die Sackwandung gleichzeitig
von dem Klemmeinheiten geklemmt bleibt.
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Vorzugsweise
sind insgesamt wenigstens vier Sauger vorgesehen, von denen jeweils
zwei gegenüberliegend angeordnet sind. Über die
Sauger wird ein definiertes Ansaugen der Sackwandung in einem zentralen
Bereich ermöglicht, während gleichzeitig die Klemmeinheiten
den Sack halten.
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Vorzugsweise
sind die zwei Klemmeinheiten einer bzw. jeder Klemmleiste und die
Saugereinheit der Klemmleiste miteinander bewegungsgekoppelt. Die
Kopplung der Bewegung kann z. B. über einen Schwenkhebel
erfolgen, so dass eine Umlenkung der Bewegung erfolgt.
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Wenn
z. B. die Saugereinheiten auf den Sack zu bewegt werden, bewegen
sich die zwei Klemmeinheiten einer Klemmleiste entlang ihrer Verbindungslinie
voneinander weg und wenn die Saugerein heiten von dem Sack weg bewegt
werden, bewegen sich die zwei Klemmeinheiten einer Klemmleiste entlang
ihrer Verbindungslinie aufeinander zu. Dadurch wird Sackmaterial
freigegeben, um eine Öffnung im Sack freizugeben, durch
die anschließend die Eintaucheinheit von oben in den Sack
eintauchen kann.
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Alternativ
dazu können die Klemmeinheiten gleichzeitig unabhängig
nach innen in Richtung auf die Saugereinheit zu bewegt werden, um
ein kontrolliertes öffnen des Sacks in einem zentralen
Bereich zu ermöglichen. In die definierte Öffnung
kann die gemeinsame Behandlungseinrichtung bzw. die Absaugeinrichtung
der Behandlungseinrichtung eingeführt werden. Die definierte Öffnung
und die Absaugeinrichtung sind vorzugsweise größenmäßig
aufeinander angepasst.
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Nach
dem Eintauchen der Eintaucheinheit werden bei beiden Klemmleisten
die Saugereinheiten wieder auf den Sack zu bewegt, womit gleichzeitig
die Klemmeinheiten jeder Klemmleiste wieder auseinander fahren.
Damit legt sich die Sackwandung an die Eintaucheinheit an und verschließt
die obere Sacköffnung dicht. Dadurch wird sichergestellt, dass
die Absaugeinrichtung nur Luft aus dem Kopfraum des Sacks absaugt
und nicht etwa Luft von außen, die über Undichtigkeiten
in das Sackinnere gerät.
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In
allen Ausgestaltungen ist vorzugsweise eine Stützeinrichtung
vorgesehen, welche den Sack wenigstens in der Behandlungspostion
stützt. Die Stützeinrichtung kann den Sack von
unten und/oder von der Seite stützen.
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Insbesondere
hebt die Stützeinrichtung den Sack bei dem Absaugen der
sich oberhalb des Produktspiegels befindenden Kopfluft an, um den
Absaugvorgang zu erleichtern und um den zum Absaugen nötigen
Unterdruck gering zu halten. Dadurch wird auch das Ansaugen von
Produktpartikeln wirksam vermieden.
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Die
Stützeinrichtung kann beispielsweise als insbesondere höhenverstellbarer
Rütteltisch oder dergleichen ausgebildet sein und den Sack
nicht nur stützen, sondern die Entlüftung des
Sacks auch durch eine Vibrationsbewegung fördern. Eine
durch ein Transportband gebildete Stützeinrichtung ist ebenfalls
bevorzugt, die nach dem Absaugen und einem gegebenenfalls erfolgtem
Verschließen des Sacks den Sack abtransportiert.
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In
allen Ausgestaltungen übernimmt die Behandlungseinrichtung
den gefüllten Sack von einer Übergabeeinrichtung,
die beispielsweise über Spreiz- und Ausrichtbacken verfügt,
welche den Sack ergreifen und die obere Sackwandung horizontal ausrichten,
um eine korrekte Weiterverarbeitung zu gewährleisten.
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Eine
erfindungsgemäße Verschließstation weist
insbesondere eine zuvor beschriebene Behandlungseinrichtung auf.
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Eine
erfindungsgemäße Verschließstation zum
Verschließen eines insbesondere mit einem Schüttgut
gefüllten offenen Sacks kann eine Klemmeinrichtung zum
Ergreifen und Klemmen der oberen Sackwandung eines offenen Sacks,
sowie eine Verschließeinrichtung zum Verschließen
der Sacköffnung des Sacks aufweisen. Es kann wenigstens
eine Absaugeinrichtung zum Absaugen von Luft aus dem offenen Sack
und wenigstens eine Reinigungseinrichtung zum Reinigen der oberen
Sackwandung im Bereich der Sacköffnung des Sacks vorgesehen sein.
Die Absaugeinrichtung und die Reinigungseinrichtung sind dabei an
einer gemeinsamen Behandlungseinrichtung vorgesehen, welche zwischen
einer Behandlungsposition und einer Ruheposition bewegbar ist, wobei
die Absaugeinrichtung in der Behandlungsposition in den Kopfraum
des Sacks eintaucht, um Luft aus dem Kopfraum abzusaugen, während die
Reinigungseinrichtung außerhalb verbleibt.
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Die
erfindungsgemäße Packmaschine umfasst wenigstens
ein Füllorgan zum Füllen von Schüttgütern
in offene Säcke, wobei wenigstens eine Behandlungseinrichtung
zum Behandeln eines mit einem Schüttgut gefüllten
offenen Sacks vorgesehen ist, welche wenigstens eine Absaugeinrichtung
zum Absaugen von Luft aus dem Kopfraum des offenen Sacks und wenigstens
eine Reinigungseinrichtung zum Reinigen der Sacköffnung
des gefüllten Sacks umfasst. Dabei sind die Absaugeinrichtung
und die Reinigungseinrichtung an einer gemeinsamen Behandlungseinheit
und insbesondere einem gemeinsamen Behandlungskörper angeordnet,
wobei die Behandlungseinheit bzw. der Behandlungskörper zwischen
einer Behandlungsposition und wenigstens einer Ruheposition bewegbar
ist. Die Absaugeinrichtung ist dafür vorgesehen in der
Behandlungsposition in das Sackinnere des gefüllten Sacks
einzutauchen, während die Reinigungseinrichtung wenigstens
im Wesentlichen außerhalb verbleibt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren dient zum Behandeln
eines mit einem Schüttgut gefüllten offenen Sacks.
Bei dem Verfahren wird die obere Sackwandung eines offenen Sacks
ergriffen und insbesondere mit einer Klemmeinrichtung geklemmt und es
wird eine Absaugeinrichtung einer Behandlungseinrichtung in den
Kopfraum des Sack eingeführt und es wird Luft aus dem Kopfraum
des Sacks abgesaugt während eine Reinigungseinrichtung
der Behandlungseinrichtung mittels Reinigungsdüsen Luft
auf die obere Sackwandung bläst, um die obere Sackwandung
vor dem Verschließen zu reinigen.
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Durch
das Absaugen der Luft nur aus dem Kopfraum des Sacks wird eine effektive
Absaugung ermöglicht, bei der kein oder nahezu kein Material abgesaugt
wird. Das erlaubt eine sehr effektive Abfüllung der Säcke,
während gleichzeitig durch das Absaugen der Restluft aus
dem Kopfraum des Sacks eine quaderförmige Gestalt der gefüllten
Säcke gewährleistet werden kann, ohne eine etwaige
Nachentlüftung bereitstellen zu müssen.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens wird die obere Sackwandung
durch zwei Klemmeinheiten ergriffen, die aufeinander zu bewegt werden,
während mittig zwischen den Klemmeinheiten Sauger eine
Einführöffnung in der oberen Sackwandung öffnen,
um die Absaugeinrichtung der Behandlungseinrichtung einzuführen
und die Sackreinigungseinrichtung an die obere Sackwandung heranzuführen,
sodass eine effektive Absaugung und eine effektive Reinigung der
oberen Sackwandung ermöglicht wird.
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Weitere
Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels,
das nun mit Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert wird.
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In
den Figuren zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Behandlungseinrichtung
in einer Ruheposition;
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2 eine
Vorderansicht der Behandlungseinrichtung nach 1;
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3 eine
Seitenansicht der Behandlungseinrichtung nach 1;
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4 eine
Seitenansicht der Behandlungseinrichtung nach 1 mit
der Behandlungseinrichtung in einer Behandlungsposition;
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5 eine
Aufsicht auf die Klemmeinrichtung der Behandlungseinrichtung nach 1 in
einer Schließposition;
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6 eine
Aufsicht auf die Klemmeinrichtung der Verschließstation
nach 1 in einer Entlüftungsposition;
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7 eine
schematische perspektivische Ansicht der Behandlungseinrichtung
bei der Übernahme eines gefüllten Sacks;
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8 eine
schematische perspektivische Ansicht der Behandlungseinrichtung
mit einem übernommenen Sack;
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9 eine
schematische perspektivische Ansicht der Behandlungseinrichtung
mit der Absaugeinrichtung in einer Ruheposition; und
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10 eine
schematische perspektivische Ansicht der Behandlungseinrichtung
mit der Absaugeinrichtung in einer Behandlungsposition.
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Mit
Bezug auf die 1–10 wird
im Folgenden ein Ausführungsbeispiel einer Verschließstation 1 mit
einer Behandlungseinrichtung 10 erläutert.
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In 1 ist
eine Verschließstation 1 mit einer Behandlungseinrichtung 10 in
einer Ruheposition 9 dargestellt. Der mit einem Schüttgut
gefüllte Sack 3 weist in seinem Kopfraum 2 einen
gewissen Luftanteil auf, der nach der Übernahme und vor
dem Verschließen des Sacks 3 wenigstens teilweise
entfernt werden soll.
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An
der Verschließstation 1 wird der Sack beispielsweise
von einer nicht dargestellten Füllstation übernommen,
um aus dem Kopfraum 2 des Sackinneren 11 oberhalb
des Produktspiegels 41 überschüssige
Luft abzusaugen, die obere Sackwandung 25 zu reinigen und
den Sack zu verschließen, was insbesondere durch ein Verschweißen
mit der Verschließeinrichtung 24 erfolgt. Nach
dem Absaugen der Luft aus dem Kopfraum ist vor dem Verschließen des
Sacks eine Übergabe nicht erforderlich, da eine Verschließeinrichtung 24 an
der Verschließstation 1 vorgesehen ist.
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Die
Behandlungseinrichtung 10 umfasst den in 2 in
einer Seitenansicht dargestellten Behandlungskörper 7,
der im Wesentlichen aus einem langgestreckten und hier etwa leistenförmigen
Grundkörper 12 und einer Eintaucheinheit 13 besteht,
wobei die Eintaucheinheit 13 sich in einem mittigen Bereich 14 von
dem Grundkörper 12 aus nach unten erstreckt und
von dem langgestreckten Grundkörper 12 aus absteht.
Der Behandlungskörper 7 wird mittels einer Verfahreinheit 19 zwischen
einer Behandlungsposition 8 und einer Ruheposition 9 verfahren.
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Der
Behandlungseinrichtung 10 umfasst eine Absaugeinrichtung 4 und
eine Reinigungseinrichtung 5 an einem gemeinsamen Behandlungskörper 7 bzw.
an einer gemeinsamen Behandlungseinheit. Der gemeinsame Behandlungskörper 7 kann einstückig
ausgebildet sein oder aber aus zwei oder mehr miteinander verbundenen
Teilen bestehen, die insgesamt eine gemeinsam bewegbare Einheit
bilden.
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An
dem Grundkörper 12 ist die Reinigungseinrichtung 5 vorgesehen,
die mit einer Vielzahl von Reinigungsdüsen 20 versehen
ist. Die Reinigungsdüsen 20 sind auf den Seiten 21 des
leistenförmigen Grundkörpers 12 als seitliche
Reinigungsdüsen 20a und auf der Unterseite 22 des
leistenförmigen Grundkörpers 12 als untere
Reinigungsdüsen 20b vorgesehen.
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Die
seitlichen Reinigungsdüsen 20a sind hier an einem
Reinigungsansatz 39 ausgebildet, der Teil des Grundkörpers 12 ist
und von dem aus sich die Eintaucheinheit aus weg erstreckt.
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Die
auf der Seite 21 vorgesehenen Reinigungsdüsen 20a dienen
zur Reinigung der oberen inneren Sackwandung 25 von der
Seite aus, während die Reinigungsdüsen 20b auf
der Unterseite 22 die obere Sackwandung 25 von
oben aus mit Luft anblasen, um diese zu reinigen.
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In
der Behandlungsposition 8 taucht die Eintaucheinheit 13 in
die Sacköffnung 6 ein. Der Reinigungsansatz 39 taucht
dabei zwar nicht in das Sackinnere 11 ein, tritt aber zwischen
die oberen Enden der oberen Sackwandung 25 ein, sodass
die seitlichen Reini gungsdüsen 20a die oberen
inneren Sackwandungen 25 von Produktstaub und dergleichen reinigen,
wenn sie aktiviert werden.
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Insbesondere
werden durch die auf der Unterseite 22 vorgesehenen Reinigungsdüsen 20b auch
die Seitenfaltenbereiche der Säcke 3 gereinigt.
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Durch
die Reinigung der oberen Sackwandung 25 wird die Verschlusszone 40 oder
Schweißzone der Säcke 3 von Produkt befreit,
sodass eine zuverlässige und dauerhafte Verschweißung
der oberen Sackwandung 25 möglich ist. Eine Beeinträchtigung
der Verschlussnaht durch Produktpartikel wird zuverlässig
vermieden.
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Weiterhin
dient die Behandlungseinrichtung 10 bzw. der Behandlungskörper 7 auch
der Absaugung von Luft aus dem Kopfraum 2 eines Sacks 3. Dazu
taucht der Behandlungskörper 7 mit der Eintaucheinheit 13 in
den Kopfraum 2 eines mit einem Schüttgut gefüllten
Sacks 3 ein und saugt über den Absaugkanal 16 an
der unteren Spitze 15 die im Kopfraum 2 vorhandene
Luft ab. Da der Absaugkanal 16 nicht in den Produktspiegel
eintaucht, sondern nur in den Kopfraum 2 des Sacks 3,
wird zuverlässig das Absaugen von Produkt aus dem Kopfraum 2 vermieden.
Eine Stützeinheit 38 unterstützt den
Sack 3 und hebt den Sack 3 während des
Absaugens an, sodass das zum Absaugen benötigte Vakuum
reduziert werden kann, da nicht das gesamte Sackgewicht von der Absaugeinrichtung
gehalten werden muss.
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Damit
sich die obere Sackwandung 25 beim Absaugen der Luft aus
dem Kopfraum 2 glatt an die Eintaucheinheit 13 anlegt,
ist die Eintaucheinheit 13 im Querschnitt so gestaltet,
dass die Enden 17 und 18 spitz zulaufen.
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In 3 ist
die Verschließstation 1 mit der Behandlungseinrichtung 10 in
der Ruheposition 9 dargestellt. Die Klemmleisten 26 und 27 haben
den Sack 3 ergriffen und öffnen den Sack 3 definiert,
sodass der Behandlungskörper 7 von der in 3 dargestellten
Ruheposition 9 in die in 4 dargestellte Behand lungsposition 8 überführt
werden kann, in der die Eintaucheinheit 13 des Behandlungskörpers 7 in den
Kopfraum 2 des Sacks 3 eingetaucht ist, um dort die
vorhandene Kopfluft abzusaugen, während die Reinigungseinrichtung 5 gleichzeitig
die oberen inneren Sackwandungen 25 von mittels der dazwischen eingetauchten
Reinigungsdüsen 20a reinigt, die insbesondere
Luft auf die oberen inneren Sackwandungen 25 blasen.
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Nach
dem Absaugen der Luft aus den Kopfraum 2 und dem Reinigen
der oberen Sackwandung 25 mit der Reinigungseinrichtung 5 wird
der Behandlungskörper 7 wieder von der Behandlungsposition 8 in
die Ruheposition 9 überführt und die
Eintaucheinheit 13 wird dabei aus dem Kopfraum 2 des
Sacks 3 herausgezogen. Im Anschluss daran wird mit der Verschließeinrichtung 24 die
obere Sackwandung 25 verschlossen und hier insbesondere
verschweißt.
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In
den 5 und 6 sind die Klemmleisten 26 und 27 in
der Schließposition 35 und in der Absaugposition 36 dargestellt.
In der Schließposition 35 liegen die Klemmleisten 26 und 27 der
Klemmeinrichtung 23 mit den jeweiligen Klemmeinheiten 28 und 29 aneinander
an, um den Sack 3 zu halten. Die Klemmeinheiten 28 und 29 weisen
einen äußeren Abstand 30 entlang ihrer
Verbindungslinie auf.
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Um
den Sack 3 zu öffnen, wird die obere Sackwandung 25 mittels
der Sauger 31 nach außen gezogen, damit die definierte
Einführöffnung 32 für die Eintaucheinheit 13 zur
Verfügung gestellt wird. Dabei ist der Querschnitt der
Einführöffnung 32 an den Querschnitt
der Eintaucheinheit 13 so angepasst, dass ein Einführen
der Eintaucheinheit 13 in den Kopfraum 2 des Sacks 3 möglich
ist.
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In
der Absaugposition 36 sind die Klemmeinheiten 28 und 29 der
Klemmleisten 26 und 27 durch den Antrieb 34 entlang
ihrer Verbindungslinie aufeinander zu gefahren worden, sodass ein
etwas reduzierter Abstand 33 vorliegt. Mit Bezug auf die 7–10 wird
im folgenden die Funktionsweise erläutert. In 7 ist
die Übernahme eines neuen mit Schüttgut gefüllten
offenen Sacks 3 dargestellt. Der Behandlungskörper 7 mit
der Absaugeinrichtung 4 und der Reinigungseinrichtung 5 befindet
sich in der Ruheposition 9. Die Klemmeinrichtung 23 mit
den Klemmleisten 26 und 27 ist noch geöffnet
und von der oberen Sackwandung beabstandet.
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In 8 sind
die Klemmleisten 26 und 27 der Klemmeinrichtung 23 geschlossen
und halten den Sack 3. Der Behandlungskörper 7 mit
der Absaugeinrichtung 4 und der Reinigungseinrichtung 5 befindet
sich noch in der Ruheposition 9.
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In 9 ist
der Zustand dargestellt, wenn die Sauger 31 die obere Sackwandung 25 angesaugt
haben und über den Antrieb 34 nach außen
gefahren wurden, um die Sacköffnung 6 zu bilden.
Dadurch wurden die mit den Saugern 31 zwangsgekoppelten Klemmeinheiten 28 und 29 der
Klemmleisten 26 und 27 gleichzeitig aufeinander
zu gefahren, sodass der äußere Abstand auf den
Abstand 33 reduziert wurde.
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Die
Einführöffnung 32 ist angepasst an den Querschnitt
der Eintaucheinheit 13, sodass nach der Überführung
des Behandlungskörpers 7 von der Ruheposition 9 in
die Behandlungsposition 8 die Eintaucheinheit 13 mit
der Spitze 15 in die Einführöffnung 32 eintaucht.
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Im
Anschluss daran werden mit dem Antrieb 34 die Sauger 31 aufeinander
zu nach innen gefahren und die zwangsgekoppelten Klemmeinheiten 28 und 29 der
Klemmleisten 26 und 27 fahren gleichzeitig nach
außen voneinander weg. Die Klemmeinheiten 28 und 29 legen
sich an die Eintaucheinheit 13 dicht an und verschließen
die obere Sacköffnung 6 dicht. Über den
Absaugkanal 16 der Eintaucheinheit 13 wird die überschüssige
Luft aus dem Kopfraum 2 des Sacks 3 oberhalb des
Produktspiegels 41 abgesaugt.
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Nach
dem Absaugen der Luft aus dem Kopfraum wird die Eintaucheinheit 13 über
die Verfahreinheit 19 wieder in die Ruheposition 9 verfahren
und der Sack 3 mittels der Verschließeinrichtung 24 verschlossen
oder verschweißt, ohne dass ein vorhergehender Weitertransport
erfolgt.
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In
allen Ausgestaltungen stützt die Stützeinrichtung 38 den
Sack 3 beim Absaugen der Luft aus dem Kopfraum 2 von
unten und hebt den Sack 3 insbesondere an, um das Absaugen
zu unterstützen und damit das Absaugvakuum gering bleiben
kann.
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- 1
- Verschließstation
- 2
- Kopfraum
- 3
- Sack
- 4
- Absaugeinrichtung
- 5
- Reinigungseinrichtung
- 6
- Sacköffnung
- 7
- Behandlungskörper
- 8
- Behandlungsposition
- 9
- Ruheposition
- 10
- Behandlungseinrichtung
- 11
- Sackinnere
- 12
- Grundkörper
- 13
- Eintaucheinheit
- 14
- Mittiger
Bereich
- 15
- Spitze
- 16
- Absaugkanal
- 17
- Ende
- 18
- Ende
- 19
- Verfahreinheit
- 20
- Reinigungsdüse
- 20a
- seitliche
Reinigungsdüse
- 20b
- untere
Reinigungsdüse
- 21
- Seite
- 22
- Unterseite
- 23
- Klemmeinrichtung
- 24
- Verschließeinrichtung
- 25
- Obere
Sackwandung
- 26
- Klemmleiste
- 27
- Klemmleiste
- 28
- Klemmeinheit
- 29
- Klemmeinheit
- 30
- Breite
- 31
- Saugereinheit
- 32
- Einführöffnung
- 33
- Breite
- 34
- Antrieb
- 35
- Schließposition
- 36
- Absaugposition
- 37
- zentraler
Bereich
- 38
- Stützeinrichtung
- 39
- Reinigungsansatz
- 40
- Verschlusszone
- 41
- Produktspiegel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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