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DE3039079A1 - Zusammenlegbarer frachtgut-traeger - Google Patents

Zusammenlegbarer frachtgut-traeger

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DE3039079A1
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DE
Germany
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post
posts
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folded
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DE19803039079
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English (en)
Inventor
Peter St. Annes-on-Sea Lancashire Howe
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Individual
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G57/00Stacking of articles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D88/00Large containers
    • B65D88/52Large containers collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D88/00Large containers
    • B65D88/02Large containers rigid
    • B65D88/12Large containers rigid specially adapted for transport
    • B65D88/129Transporter frames for containers

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Auxiliary Methods And Devices For Loading And Unloading (AREA)

Description

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Beschrei b u η g
Die Erfindung betrifft faltbare Frachtgut-Träger oder -Behälter, die üblicherweise als Paletten bekannt sind, und sie bezieht sich insbesondere auf diejenigen Frachtgutträger, die in den britischen Patentschriften 1 252 000 sowie 1 266 689 und 1 432 542 sowie" in der DE-OS 2 821 862 (H 635) beschrieben sind.
Frachtgut-Träger dieser Art enthalten eine im wesentlichen ebene rechteckförmige Grundplatte, welche die Trägerplatte für das Frachtgut liefert und an jeder Ecke einen Eckpfosten aufweist, der schwenkbar an der Grundplatte angebracht ist und sich von einer zusammengeklappten Stellung, in welcher der Pfosten parallel und benachbart zur Gundplatte liegt, in eine aufgerichtete Stellung bewegen läßt, in welcher der Pfosten sich aufwärts von der Grundplatte erstreckt.
Wenn sich die Pfosten in der aufgerichteten Stellung befinden, lassen sich eine oder mehr Traversen zwischen dem Pfosten anbringen und stellen dann Seiten- und Endelemente der Träger dar, und bei gewissen Typen der Frachtgut-Träger sind die zwei Pfosten an den Enden der Grundplatte permanent durch eine oder mehrere Traversen verbunden und bilden eine zusammenhängende Struktur. Wenn die Pfosten aufgerichtet sind und die Seiten- und Endelemente angebracht sind, bilden die Träger eine umhüllung oder einen Behälter für Frachtgut oder Stückgut, welches auf die Grundplatte geladen wird, und normalerweise ist eine Anordnung zur Festsetzung der Pfosten in der aufgerichteten Stellung vorgesehen. Zwei
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alternative Arten einer Anordnung zum Festsetzen sind in der britischen Patentschrift 1 217 334 sowie der genannten DE-OS 2 821 862 beschrieben.
Wenn der Träger leer ist und die Pfosten in der zusammengeklappten Stellung liegen, lassen sich ein oder mehrere Träger auf einen Träger stapeln, um Platz zu sparen, wenn leere Träger transportiert werden, und es ist üblich, eine Verbindungseinrichtung an jedem Frachtgut—Träger vorzusehen und dem Träger mit einem ähnlichen darüber gestapelten Träger zu verbinden. Eine derartige Verbindungseinrichtung ist beispielsweise in der britischen Patentschrift 1 252 000 sowie"in der bereits erwähnten DE-OS 2 821 862 beschrieben.
Bei der Herstellung eines derartigen Stapels zusammengelegter Frachtgut-Träger ist es des weiteren notwendig, daß die Gesamthöhe des Stapels innerhalb der Höhe eines aufgerichteten Trägers bleibt, damit der normale Raum eingehalten werden kann, der in Schienen- oder Straßenfahrzeugen oder Schiffen für einen Frachtgut-Träger üblicherweise zur Verfügung steht.
Bei den oben erwähnten, bekannten zusammenlegbaren Frachtgut-Trägern ruhen die Eckpfosten oder die einteiligen Endelemente in ihrer zusammengelegten Stellung auf der Grundplatte. Wenn daher ein ähnlicher, beladener Frachtgut-Träger zur Bildung eines Stapels daraufgesetzt wird, ergibt sich der Nachteil, daß der von den Eckpfosten oder den einteiligen Endelementen beanspruchte Raum die zur Bildung eines Stapels mögliche Anzahl von ζusammengelegten Frachtgut-Trägern reduzieren kann, dessen Gesamthöhe innerhalb des Höhenmaßes eines aufgerichteten Frachtgut-Trägers bleibt.
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Weiter ist es oft erforderlich, zum Transportieren gewisser Arten von Frachtgut eine einfache lasttragende Plattform oder Pritsche vorzusehen. Bei den bekannten Arten der oben erwähnten zusammenlegbaren Frachgut-Trägern erschweren die Eckpfosten oder einteiligen Endelemente, die in ihren zusammengelegten Positionen auf der Frachtgut aufnehmenden Plattform ruhen, die Verwendung eines zusammengelegten Frachtgut-Trägers als Pritsche. Daher verfolgt die Erfindung das Ziel, einen zusammenlegbaren Frachtgut-Träger zu schaffen, bei dem der erwähnte Nachteil und die genannte Schwierigkeit gemildert und möglichst beseitigt ist.
Erfindungsgemäß weist daher ein zusammenlegbarer Frachtgutträger eine Basisstruktur oder Grundplatte, deren Oberfläche eine lasttragende Plattform bildet, sowie Pfosten an oder in der Nähe von jeder Ecke der Basisstruktur auf, die schwenkbar an der Basisstruktur so befestigt sind, daß sie nach Wahl von einer aufrechten Stellung in eine umgelegte Stellung verschwenkbar sind, in welcher jeder Pfosten parallel oder im wesentlichen parallel zur Basisstruktur liegt. Ferner steht jeder Pfosten in der umgelegten Position über die Oberfläche der Basisstruktur bzw. der Grundplatte nicht vor.
In Weiterbildung der Erfindung liegt jeder umgelegte Pfosten bündig in der Oberfläche der Grundplatte und bildet eine Fortsetzung der Oberfläche derselben, so daß eine durchgehende lasttragende Plattform gebildet ist. Außerdem ist es zweckmäßig, daß die Seiten der Grundplatte neben jeder Ecke eine Ausnehmung aufweisen, wobei in jeder der Ausnehmungen ein zugehöriger Pfosten in seiner umgelegten Position aufgenommen ist.
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Die beiden Pfosten an jedem Ende der Grundplatte sind zweckmäßig mit einer oder mehreren Traversen zur Bildung eines einteiligen Endelements verbunden und die Oberfläche der Grundplatte ist mit einer oder mehreren entsprechenden Ausnehmungen versehen, in welcher jeder zugehörige Pfosten liegt, wenn das Endelement umgelegt ist, so daß der oder die Pfosten nicht über die Oberfläche der Grundplatte vorstehen. .. .
Vorzugsweise ist das untere Ende jedes Pfostens mit einem Festleg- oder Eingreifmittel ausgerüstet, welches bei umgelegtem Pfosten mit einer Anhebvorrichtung verbunden werden kann, welche das Anheben und den Transport des zusammengelegten Trägers in belastetem oder unbelastetem Zustand erlaubt. Es empfiehlt sich weiter, daß die Schwenkachse jedes Pfostens neben seinem unteren Ende, jedoch von der Lage des Festleg- oder Eingreifmittels in einer Richtung auf das freie obere Ende des Pfosten beabstandet und/oder von der Längsachse des aufgerichteten Pfostens einwärts längs der Längsachse der Grundplatte versetzt vorgesehen ist, so daß dann, wenn der Träger mit umgelegten Pfosten mittels des Festleg- oder Eingriffsmittels an jedem Pfosten angehoben wird, die auf diese übertragene Anhebkraft die Pfosten in ihre umgelegte Stellung beaufschlagt.
An der Grundplatte sind zweckmäßig Stützen ausgeformt oder befestigt, welche die Pfosten an Punkten ergreifen, die von den Schwenkachsen der Pfosten Abstand haben, so daß die Pfosten in ihrer umgelegten Stellung unterstützt sind und die Pfosten oder das einteilige Endelement, von dem die Pfosten einen Teil bilden, Last tragen können.
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Eine bevorzugte Ausfuhrungsform der Erfindung wird nachstehend anhand des in den beigefügten Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels im einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines zusammenlegbaren Lastgut-Trägers in aufgerichteter Stellung;
Fig. 2 eine Seitenansicht des Lastgut-Trägers in zusammengelegtem Zustand;
Fig. 3 eine teilweise aufgeschnittene Draufsicht auf den Lastgutträger aus Fig. 2;
Fig. 4 die Ansicht eines Schnittes längs der Linie A-A aus Fig. 3; und
Fig. 5 eine Seitenansicht des Lastgut-Trägers aus Fig. 1.
Der in den Zeichnungen dargestellte zuammenlegbare Frachtgut-Träger oder -Behälter, bekannt auch als Palette, weist eine im wesentlichen ebene rechtwiklige Basisstruktur 10 auf, die im folgenden als Grundplatte bezeichnet wird. Die Grundplatte 10 ist aus zwei parallelen beabstandeten und sich in Längsrichtung erstreckenden Balken 12 gebildet, wobei jeweils ein Balken 12 neben jeder Seite der Grundplatte angeordnet ist. Zwei beabstandete parallele sich in"Längsrichtung erstrekkende Balken 14 sind zwischen den beiden Randbalken 12 ebenso vorgesehen wie eine Reihe von parallelen beabstandeten Querbalken 16 vorgesehen, die mit den Randbalken 12 und den inneren Balken 14 verschweißt sind. Die Oberfläche der Grundplatte 10 ist mit einer Abdekkung aus beispielsweise Hartholzplanken abgedeckt, welche eine lasttragende Plattform 18 bilden.
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An jeder Ecke der Grundplatte 10 ist ein Pfosten 20 mittels eines Gelenkzapfens 22 schwenkbar befestigt, und jeder Pfosten 20 kann von einer in Fig. 1 dargestellten aufrechten Stellung in eine umgelegte Stellung gemäß Fig. 2 bewegt werden. Die beiden an jedem Ende des Trägers befindlichen Pfosten 20 sind an einer Stelle zwischen ihren Enden mittels einer Traverse 24 und an einer Stelle in der Nähe ihrer freien Enden mit einer Kopfschiene 26 dauerhaft verbunden. Die an jedem Ende des Trägers vorhandenen beiden Pfosten 20 mit der verbindenden Traverse 24 und der verbindenen Kopfschiene 26 bilden somit eine einteilige Endstruktur als Stirn— element, die von ihrer erhabenen Stellung gemäß Fig. 1 und 5 in die zusammengelegte Stellung gemäß Fig. 2 und 3 verschwenkt werden kann.
Jede Seite der Grundplatte 10 ist in der Nähe ihrer Enden mit einer langgestreckten Ausnehmung 27 zur Aufnahme des zugehörigen Pfostens 20 einer Stirnwand versehen, wenn diese in die zusammengelgte Stellung bewegt ist. Stützen 29 sind an der Grundplatte 10 neben jeder Ausnehmung 27 befestigt und so angeordnet, daß sie die Pfosten 20 an einer von deren Schwenkachse entfernten Stelle kontaktieren und damit die Pfosten 20 in ihrer zusammengelegten Stellung in solcher Weise unterstützen, daß die umgelegten Pfosten 20 Last tragen können. Die lasttragende Plattform 18 der Grundplatte 10 ist in der Nähe jedes ihrer Enden außerdem mit sich quer erstreckenden Ausnehmungen 28 und 30 versehen, welche die Traverse 24 bzw. die Kopfschiene 26 aufnehmen, wenn die zugehörige Stirnwand umgelegt ist. Die Anordnung einer der Kopfschienen 26 in einer der zugehörigen Ausnehmungen 30 in der lasttragenden Plattform 18 ist im Querschnitt in Fig. 4 zu erkennen.
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Die Gelenkzapfen 22, welche die Pfosten 20 mit der Grundplatte 10 schwenkbar verbinden, sind hinreichend weit unter dem Niveau der Plattform 18 der Grundplatte angeordnet, so daß bei umgelegten Stirnwänden die Oberflächen der Pfosten 20, der Traversen 24 und der Kopfschienen 26, die jeweils zusammen eine "Stirnwand*bilden, im wesentlichen bündig mit der Oberfläche der Plattform 18 liegen und über diese nicht vorstehen. Man sieht daher, daß bei zusammengelegtem Träger die Stirnwände, die durch die Pfosten 20, die Traversen 24 und die Kopfschienen 20 gebildet werden, eine Erweiterung, Verlängerung oder Ergänzung der lasttragenden Plattform 18 bilden.
Die Gelenkzapfen 22 sind außerdem vom unteren Ende der zugehörigen Pfosten 20 beabstandet, und eine Spiralzugfeder 32 ist zwischen dem unteren Ende jedes Pfostens 20 und einem Ansatz 34 an der Grundplatte des Trägers befestigt. Jede Feder 32 ist so angeorndet, daß sie sich ausdehnt, wenn die zugehörigen Pfosten 20, Traversen 24 und Kopfschienen 26 aus der aufrechten Stellung nach unten verschwenkt werden. Die Federn 32 üben eine Kraft auf die Stirnwand aus, die diese in die aufrechte Stellung drückt und somit wenigstens ein Teil des Gewichts der genannten Teile ausgleicht. Das untere Ende jedes Pfostens 20 ist mit einer Platte 36 versehen, in der eine Öffnung 38 gelassen ist. Die Platte 36 ist auf dem zugehörigen Pfosten 20 so angeordnet, daß dann, wenn der Pfosten umgelegt ist, die Platte 36 an jeder Ecke des Trägers positioniert ist und die Öffnung 38 ein Befestigungs- oder Eingreifmittel zur Verbindung des Trägers mit einer Hebevorrichtung, wie etwa dem Spreizrahmen eines Kranes bildet, der zum Anheben und Transportieren des zusammengelegten Trägers entweder im
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unbelasteten oder belasteten Zustand verwendet werden kann.
Eine im Ganzen mit 40 bezeichnete Arretiervorrichtung ist an jeder Ecke der Grundplatte 10 vorgesehen. Diese Arretiervorrichtung ist etwa von der Art, wie sie in der DE-OS 2 821 862 beschrieben ist und die die zugehörigen Pfosten 20 und somit die Stirnwände in ihrer aufrechten Stellung wie auch in ihrer umgelegten Stellung arretieren kann, wobei die Arretiervorrichtung 40 so angeordnet ist, daß der zusammengelegte Träger mit einem ähnlichen, auf ihm angeordneten zusammengelegten Frachtgut-Träger verankert werden kann.
Man sieht, daß ein Stapel zusammengelegter Frachtgut-Träger gebildet werden kann, und man sieht auch, daß die Anordnung der Pfosten 20, Traversen 24 und Kopfschienen 26 in ihrer umgelegten Stellung, in der die einteilige Stirnstruktur mit der Oberfläche der lastaufnehmenden Plattform 18 bündig liegt und nicht über sie vorsteht, es ermöglicht, daß eine größere Anzahl zusammengelegter Frachtgut-Träger zu einem Stapel vorgegebener Höhe zusammengesetzt werden können, als dies möglich wäre, wenn die einteiligen Endstrukturen in ihrer umgelegten Stellung lediglich auf der frachttragenden Plattform 18 aufruhten.
In einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Traverse 24 und die Kopfschiene 26 von den zugehörigen Pfosten 20 abnehmbar, wobei dann die Ausnehmungen 28 und 30 in der lasttragenden Plattform 18 der Grundplatte nicht mehr erforderlich sind.
Außerdem können die Traversen und Kopfschienen, die mit
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den Pfosten 20 lösbar befestigt sind, vollständig entfallen, und die Grundplatte braucht lediglich an jedem ihrer Ecken mit freistehenden einschwenkbaren Pfosten versehen zu sein. Diese Art der Konstruktion'ermöglicht ungehinderten Zugang zu der lasttragenden Plattform 18 nicht nur von den Längsseiten sondern auch von den Stirnseiten.
Man sieht, daß der zusammenlegbare Träger gemäß der Erfindung zwei Funktionen erfüllt, indem er nicht nur ein Behälter ist, in welchem Frachtgut getragen, werden kann, sondern auch als reine lasttragende Plattform oder Pritsche benutzt werden kann, wenn die Pfosten 20 umgelegt sind, so daß zu transportierendes Frachtgut lediglich auf die Plattform 18 der Grundplatte 10 des Trägers abgesetzt zu werden braucht.
Insgesamt wurde ein zusammenlegbarer Lastgut-Träger beschrieben, der aus einer ebenen, rechteckförmigen Basisstruktur, deren Oberfläche eine belastbare lastguttragende Plattform bildet, und Pfosten besteht, welche an jeder Ecke der Basisstruktur von einer aufrechten Stellung, in welcher jeder Pfosten sich von der Basisstruktur aufwärts erstreckt, zu einer umgelegten Stellung verschwenkt werden können, in welcher jeder Pfosten parallel zur Basisstruktur liegt. Die Basisstruktur ist in der Nähe ihrer Ecken mit Ausnehmungen versehen, in welchen die Pfosten in ihrer .umgelegten Stellung aufgenommen sind, so daß die Pfosten in ihrer umgelegten Stellung nicht über die belastbare lastguttragende Plattform vorstehen und eine Fortsetzung der Plattform bilden.
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Claims (7)

Peter Howe, 24, Headroomgate Road, St. Annes-on-Sea, Lancashire, England Zusammenlegbarer Frachtgut-Träger Ansprüche
1. Zusammenlegbarer Träger für Frachtgut mit einer Basisstruktur (10), deren Oberfläche zu einer das Frachtgut tragenden belastbaren Plattform (18) ausgebildet ist, sowie mit an jeder Ecke der Basiststruktur vorgesehen Pfosten (20), die nach Wahl von einer aufrechten Stellung in eine umgelegte Stellung verschwenkt werden können, in welcher jeder Pfosten (20) im wesentlichen parallel zur Basisstruktur (10) liegt, und wobei jeder Pfosten (20) in der umgelegten Stellung über die Plattform (18) nicht vorsteht.
2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Pfosten (20) in der umgelegten Stellung im wesentlichen bündig mit der Oberfläche der Basisstruktur
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bleibt und eine Fortsetzung derselben zur Bildung der belastbaren lastguttragenden Plattform (18) bildet.
3. Träger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten der Basisstruktur (10) in der Nähe jeder ihrer Ecken eine Ausnehmung (27) aufweisen, wobei in jeder dieser Ausnehmungen ein zugehöriger Pfosten (20) in dessen umgelegter Stellung aufgenommen ist.
4. Träger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Pfosten (20) an jeder Stirnseite der Basisstruktur miteinander durch ein oder mehrere Traversen (24) zur Bildung einer einteiligen Endstruktur verbunden sind, und daß die Oberfläche der Basisstruktur mit einer oder mehreren entsprechenden Ausnehmungen (28, 30) versehen sind, in welchen die jeweils zugehörige Traverse aufgenommen ist, wenn die Endstruktur umgelegt ist, wobei dann keine Traverse über die Oberfläche der Basisstruktur vorsteht.
5. Träger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende jedes Pfostens mit einem Befestigungs- oder Eingreif mittel (38) versehen ist, wenn der Pfosten umgelegt ist, in welches eine Hebevorrichtung (40) eingreifen kann, welche den zusammengelegten Träger in belastetem oder unbelasteten Zustand anhebt und transportiert.
6. Träger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (22) jedes Pfostens (20) in der Nähe des unteren Endes des Pfostens, jedoch von der Stelle des Festleg- oder Eingreifmittels (38) in Richtung auf das freie obere Ende des Pfostens beabstandet und/oder
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von der Längsachse des aufrechtstehenden Pfostens einwärts in Richtung der Längsachse der Basisstruktur verschoben ist, so daß bei Anheben des Trägers mit umgelegten Pfosten mittels des Befestigungs- oder Eingreifmittels an jedem Pfosten die Hebekraft die Pfosten in ihre umgelegte Stellung drückt.
7. Träger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Basisstruktur Stützen (29) ausgebildet oder befestigt sind, welche die Pfosten (20) an von der Schwenkachse (22) entfernt liegenden Stellen unterstützt und die Pfosten und/oder die durch sie gebildete einteilige Stirnstruktur belastbar macht.
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DE19803039079 1979-10-16 1980-10-16 Zusammenlegbarer frachtgut-traeger Ceased DE3039079A1 (de)

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