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DE3038890A1 - Verfahren und vorrichtung zum ueberpruefen und richten von fahrzeugen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum ueberpruefen und richten von fahrzeugen

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Publication number
DE3038890A1
DE3038890A1 DE19803038890 DE3038890A DE3038890A1 DE 3038890 A1 DE3038890 A1 DE 3038890A1 DE 19803038890 DE19803038890 DE 19803038890 DE 3038890 A DE3038890 A DE 3038890A DE 3038890 A1 DE3038890 A1 DE 3038890A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
measuring
vehicle
heads
crossbeams
underframe
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19803038890
Other languages
English (en)
Inventor
Wilhelm 6450 Hanau Müller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19803038890 priority Critical patent/DE3038890A1/de
Publication of DE3038890A1 publication Critical patent/DE3038890A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B5/00Measuring arrangements characterised by the use of mechanical techniques
    • G01B5/20Measuring arrangements characterised by the use of mechanical techniques for measuring contours or curvatures

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • A Measuring Device Byusing Mechanical Method (AREA)

Description

  • Beschreibung
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum überprüfen der Maß genauigkeit von unterseitigen Fahrzeugrahmen-Meßpunkten an einem auf Verzug zu untersuchenden sowie gegebenenfalls zu richtenden Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, und zum Richten desselben unter Anwendung einer an der Fahrzeug-Unterseite anzubringenden Meß-Richt-Vorrichtung mit an einem Untergestell längsverstellbaren Meßtraversen, deren jeweils wenigstens zwei quer- sowie höhenverstellbare Meßköpfe mit den Meßpunkten ausrichtbar sind.
  • In bekannter Weise werden ein Vermessen und eventuelles Richten von Fahrzeugen unter Berücksichtigung vorgegebener, modellbezogener Rahmenmeßpläne durchgeführt, in denen die genaue Lage bestimmter Rahmen-Meßpunkte in bezug auf bestimmte Bezugspunkte festgelegt ist. Diese Bezugspunkte können beispielsweise die sogenannten Lackablauflöcher sein, welche bei der Herstellung des Fahrzeugs als Hilfs- bzw. Bezugsbohrungen für den Einsatz einer Rahmenlehre benutzt werden. Diese enthält für ein bestimmtes Modell alle wesentlichen Meßpunkte in einer unveränderlichen Anordnung, so daß sich die Rahmenlehre nur zum Überprüfen der Richtigkeit der Anordnung aller Meßpunkte bei der erstellung sowie bei ausgebauten Fahrzeugaggregaten eignet.
  • Für spätere Prüf- sowie Richtvorgänge werden beispielsweise Richtbänke bzw. -rahmen benutzt, an denen mit Hilfe eines modellbezogenen Richtsatzes modellspezifische Festpunkte, die den Meßpunkten des jeweiligen Rahmenmeßplans entsprechen, über Traversen befestigt werden können. Zum Überprüfen und Richten werden Meßpunkte am Fahrzeug fest mit den Festpunkten des jeweiligen Richtsatzes verbunden. Durch Aufbringen entsprechender Richtkräfte wird dann versucht, alle verzogenen Meßpunkte am Fahrzeug mit den Festpunkten des Richtsatzes in Übereinstimmung zu bringen. Eine solche Richtbank hat verschiedene Nachteile. Beispielsweise müssen verschiedene Fahrzeugaggregate vor dem Aufbringen des Fahrzeugs auf die Richtbank ausgebaut werden. Außerdem ist mit der Richtbank sowie dem Richtsatz kein quantitatives Ausmessen der Rahmenverzugsgrößen möglich. Und schließlich ist eine derartige Vorrichtung unhandlich sowie hinsichtlich des Arbeits- und Materialaufwandes ausgesprochen kostenungünstig, da für jedes Fahrzeugmodell ein besonderer Richtsatz erforderlich ist.
  • Demgegenüber wird bei einer modernen Meß-Richt-Einrichtung in Verbindung mit einer Richtbank eine dieser zugeordnete Meßbrücke benutzt, an der einzelne Meßtraversen längsverstellbar gehalten sind. Die Meßtraversen tragen quer- sowie höhenverstellbare Meßköpfe, die mit den Fahrzeug-Meßpunkten ausrichtbar sind, um deren Maßgenauigkeit oder Maßabweichung zu erfassen. Obwohl eine derartige Vorrichtung keine Richtsätze benötigt und somit unabhängig von dem jeweiligen Fahrzeugmodell eingesetzt werden kann, hat sie dennoch erhebliche Nachteile. Im Unterschied zu einer Richtbank mit Richtsatz wird hierbei das Fahrzeug nicht über die Rahmen-Meßpunkte an der Vorrichtung befestigt, sondern über seitliche Fahrzeug-Schweißfahnen an mit der Richtbank verbundenen Spannbacken. Hierdurch können sich beim Vermessen und auch beim Richten erhebliche Ungenauigkeiten ergeben, da nicht sichergestellt werden kann, daß das Fahrzeug in einer (horizontalen) Ebene mit der Richtbank ausgerichtet ist und daß die Fahrzeug-Längsachse mit der Längsachse der Richtbank bzw. der Meßbrücke zusammenfällt, also kein Seiten- oder Winkelversatz vorliegt. Die Position der Schweißfahnen ist relativ ungenau und kann sich überdies im Laufe der Zeit oder auch beim Richten verändern. Außerdem ist das Anwendungsprinzip der bekannten Vorrichtung relativ unzweckmäßig sowie zeit- und kostenaufwendig, da für jeden Prüfvorgang am Fahrzeug dieses auf die Vorrichtung aufzubringen ist. Somit werden relativ viele derartiger kostspieliger sowie sperriger Einrichtungen benötigt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, zur Vermeidung der geschilderten Nachteile ein Verfahren und eine Vorrichtung der im Oberbegriff genannten Art so auszubilden, daß sich die jeweils erforderlichen Arbeitsvorgänge bei geringerem Materialeinsatz unter stärkerer Berücksichtigung der jeweiligen Problemstellung schneller und genauer durchführen lassen.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich ein Verfahren der im Oberbegriff genannten Art erfindungsgemäß dadurch aus, daß wenigstens vier Meßköpfe von zumindest zwei von dem Untergestellgelösten Meßtraversen bei in horizontalem Zustand angehobenem Kraftfahrzeug an wenigstens vier gleichzeitig als einzige Fahrzeug-Befestigungspunkte dienenden Hauptmeßpunkten im Rahmenkernbereich, wie an zwei hinteren Hauptmeßpunkten an der Unterlenker-Aufhängung oder der Hinterachsbefestigung und an zwei vorderen Hauptmeßpunkten an der Getriebebefestigung, bei eingebauten Fahrzeugaggregaten richtstabil befestigt werden daß die Mitten der beiden Meßtraversen gegenüber ihren Meßköpfen durch Querverstellung derselben nach vorgegebenen Sollwerten, z. B. mittig, ausgerichtet werden, daß die beiden Meßtraversen durch Höhenverstellung ihrer Meßköpfe in sich und untereinander in einer horizontalen Ebene ausgerichtet werden, daß anschließend im Rahmen eines vorgeschalteten Meßvo: eventuelle horizontale Winkel- sowie seitliche Mittenabweichung zwischen den beiden Meßtraversen und/oder eine eventuelle gegenseitige Höhenabweichung zwischen den Meßköpfen sowie der Seitenabstand der Meßköpfe von den Mitten erfaßt werden und daß dann, wenn diese Werte innerhalb vorgegebener Zulässigkeitsgrenzen liegen, für weitere Meß- sowie eventuelle Richtvorgänge das Fahrzeug abgesenkt sowie die daran richtstabil festgelegten Meßtraversen unter Ausrichtung ihrer Mitten mit der Längsachse der horizontal ausgerichteten Meß-Richt-Vorrichtung an derem Untergestell richtstabil befestigt werden, Demgemäß wird dem eigentlichen Meß- sowie Richtvorgang ein Meßzyklus am angehobenen Fahrzeug vorgeschaltet, bei dem ohne Arbeitsblockierung der gesamten Meß-Richt-Vorrichtung unter Verwendung nur von Teilen derselben festgestellt wird, wie groß sowie welcher Art ein eventueller Verzug im Rahmenkernbereich ist und ob dieser Verzug innerhalb bestimmter Zulässigkeitsgrenzen für eine sinnvolle Reparaturdurchführung liegt. Sofern sich dieser Verzug im Rahmenkernbereich als irreparabel erweist, kann der Meßvorgang mit diesem vorgeschalteten Meßzyklus abgeschlossen werden, so daß es nicht mehr erforderlich ist, das Fahrzeug in aufwendiger Weise auf die Meß-Richt-Vorrichtung aufzubringen. Demnach können in bezug auf die Anzahl der vorhandenen Meß-Richt-Vorrichtungen gleichzeitig mehr Fahrzeuge behandelt werden, da alle zu untersu-X/insbesollri er-e chenden Fahrzeuge dem vorgeschalteten Meßzyklus unterworfen werden, jedoch im allgemeinen nur ein Teil dieser Fahrzeuge weiter zu überprüfen und zu richten ist. Diese Vorgehensweise führt zu einer erheblichen Zeit- sowie Kosteneinsparung. Außerdem führt das erfindungsgemäße Verfahren zu wesentlich genaueren Meß- sowie Richtergebnissen, da die Hauptmeßpunkte im Rahmenkernbereich gleichzeitig Befestigungspunkte sind und da ein exaktes horizontales sowie seitliches Ausrichten in der Weise erfolgt, daß keine Schiefstellung des Fahrzeugs möglich ist und seine Längsachse stets mit der Längsachse der Vorrichtung zusammenfällt. Dadurch ist es möglich, alle Meßpunkte exakt von der Fahrzeugmittellinie aus zu messen und mit dem Rahmenmeßplan zu vergleichen. Dadurch lassen sich sehr genaue Meß- sowie Richtvorgänge relativ einfach und schnell durchführen.
  • Eine zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens dienende Meß-Richt-Vorrichtung mit an einem Untergestell längsverstellbaren Meßtraversen, deren jeweils wenigstens zwei quer- sowie höhenverstellbare Meßköpfe mit Fahrzeug-Meßpunkten ausrichtbar sind, ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch an zumindest zwei Meßtraversen und an dem Untergestell befindliche, gegenseitig lösbare, zentrierende Verbindungsmittel, die so ausgebildet sind, daß die markierten Mitten der Meßtraversen in derem Befestigungszustand am Untergestell stets mit dessen Längsachse zentrisch ausgerichtet sind, durch einen zum richtstabilen Befestigen an einem Hauptmeßpunkt bestimmten Anschlußadapter am freien Ende eines jeden Meßkopfes der zumindest zwei lösbaren Meßtraversen und durch eine von der jeweiligen Winkeleinstellung der AnschluB-adapter unabhängige Höhenverstellbarkeit der Meßköpfe und damit der Anschlußadapter. Diese die Vorrichtung betreffenden erfindungsgemäßen Maßnahmen sind äußerst einfach, preiswert und wirksam. Die für den vorgeschalteten Meßvorgang benötigten lösbaren Meßtraversen mit den zum Anschließen bestimmten Meßköpfen lassen sich ohne großen Mehraufwand in einer größeren Anzahl bevorraten, so daß trotz Vorhandenseins nur einer gesamten Meß-Richt-Vorrichtung gleichzeitig mehrere Fahrzeuge vorvermessen werden können.
  • Die von der jeweiligen Winkelstellung der Anschlußadapter unabhängige Höhenverstellbarkeit der Meßköpfe ermöglicht ein sehr ein faches und genaues horizontales Ausrichten der Meßtraversen, was für einwandfreie Meß- sowie Richtvorgänge äußerst wichtig ist. Da die Verbindungsmittel zwischen den lösbaren Meßtraversen und dem Untergestell zentrierend wirken, ist auch das mittige Anbringen der Meßtraversen an dem Untergestell in äußerst einfacher und schneller Weise durchführbar.
  • Vorzugsweise ist ein drehbares Meßkopf-Höheneinstellglied über ein Rechtsgewinde mit einem Gewindeteil und über ein zu dem Rechtsgewinde gleichachsiges Linksgewinde mit einem anderen Gewindeteil eines mehrteiligen Meßkopfes höhenverstellbar verschraubt. Diese Maßnahme zur Erzielung einer von der jeweiligen Winkelstellung der Anschlußadapter unabhängigen Höhenverstellbarkeit der Meßköpfe ist relativ einfach sowie preiswert. Grundsätzlich kann die unabhängige Höhenverstellbarkeit natürlich auch durch andere Maßnahmen, wie durch eine hydraulische Verstellung oder dergleichen, erzielt werden. Der Nachteil einer solchen Hydraulik besteht jedoch darin, daß jeder Meßkopf einen gesonderten Hydraulikanschluß haben muß.
  • Ferner ist es bevorzugt, ein als Schraubhülse mit Innengewinden ausgebildetes Höheneinstellglied zu verwenden. Gegenüber einem als Schraubbolzen ausgebildeten Höheneinstellglied erlaubt eine Schraubhülse, die mit entsprechenden Gewindebolzen zusammenarbeitet, wegen des dadurch größeren Durchmessers ein leichteres Verdrehen. Außerdem können die übrigen Elemente des Meßkopfes wegen der bezüglich ihres Durchmessers kleineren Gewindeteile kleiner ausgebildet werden Eine bevorzugte praktische Ausführungsform besitzt ein sich mit dem Höheneinstellglied in Anzeigeeingriff befindliches Maßband an wenigstens einem der mit dem Höheneinstellglied verschraubten Gewindeteile des Meßkopfes. Hierdurch ist in einfacher Weise eine quantitative Anzeige des Höhen-Gesamtmaßes des einzelnen Meßkopfes möglich, wozu grundsätzlich auch andere Mittel verwendet werden können, wie beispielsweise ein von der Meßtraversenoberseite ausgehendes, hieran befestigte-s oder hiermit ausrichtbares, Maßband.
  • Eine weitere Ausführungsform besitzt einen Meßkopf-Anschlußadapter mit einem zur Längsachse des Meßkopfes gleichachsigen Anschlußmittel in Form einer zentrischen Anschlußbohrung, wie einer Gewindebohrung, oder eines zentrischen Gewindebolzens. Diese Mittel ermöglichen ein bezüglich des Meßkopfes stets zentrisches Befestigen des Fahrzeug-Meßpunktes, wodurch die Vermessung des Fahrzeuges vereinfacht wird, da keine diesbezüglichen, von der Winkelstellung des Anschlußadapters abhängigen Maßvorgaben berücksichtigt werden müssen. Außerdem können natürlich auch weitere außerachsige, wie auch schräg verlaufende, Anschlußmittel am Meßkopf-Anschlußadapter vorgesehen sein.
  • Es ist besonders bevorzugt, einen Meßkopf-Anschlußadapter in Form einer Spannklammer auszubilden. Vorzugsweise besitzt diese einen am Höheneinstellglied befestigten Halteblock, durch den sich quer zur Längsachse des Meßkopfes ein gegen Verschieben in seiner Längsrichtung gesicherter oder sicherbarer, drehbarer Gewindebolzen mit einem Rechtsgewinde an seinem einen vorstehenden Gewindeende und einem Links gewinde an seinem anderen vorstehenden Gewindeende erstreckt, und zwei sich mit den vorstehenden Gewindeenden in Gewindeeingriff befindliche gegensinnig verstellbare Spannarme.
  • Durch Drehen des Gewindebolzens ist es somit möglich, die beiden Spannarme jeweils gegensinnig zueinander zu verstellen und die zum Meßkopf zentrische Befestigung des jeweiligen Meßpunktes unabhängig von dessen Einbaumaßen vorzusehen bzw. beizubehalten.
  • In weiterer Ausgestaltung befinden sich die Spannarme lagestabilisierend führende und erst in ihrem Zustand maximalen Abstandes freigebende Führungen am Halteblock. Diese Führungen sorgen für eine stabile Verbindung zwischen dem Meßkopf und dem Fahrzeug Meßpunkt. Andererseits lassen die Führungen in dem Zustand maximalen Abstandes ein beispielsweise nach unten erfolgendes Abschwenken der Spannarme zu, was zweckmäßig sein kann, wenn diese für bestimmte Arbeitsgänge nicht erforderlich sind. Dieses ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Befestigen an den Anschlußadaptern mit anderen Mitteln als den Spannarmen erfolgen soll.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es bevorzugt, eine zur Längsachse des Meßkopfes gleichachsige, auch als Anschlußmittel verwendbare, Gewindebohrung am Halteblock und eine in diese einschraubbare sowie in eine mittige Umfangsnut des den Halteblock durchsetzenden Gewindebolzens lagestabilisierend eingreifende Schraube vorzusehen. Die Gewindebohrung ermöglicht beispielsweise bei abgeschwenkten Spannarmen ein zentrisches Befestigen eines Fahrzeug-Meßpunktes an dem Anschlußadapter immer dann, wenn ein diesbezügliches Einsetzen der Spannarme unzweckmäßig ist. Außerdem hat die Gewindebohrung auch dann einen Sinn, wenn die Spannarme zum Befestigen benutzt werden, da dann die in die mittige Umfangsnut eingreifende Schraube für ein seitliches Halten des Gewindebolzens sorgt. Ohne eine derartige Halterungsmaßnahme wären andere Haltemittel erforderlich, beispielsweise äußere, seitlich am Halteblock anliegende Halteringe des Gewindebolzens.
  • Bei einer sehr zweckmäßigen Ausführungsform sind zwei an den Innenseiten der Spannarme befindliche, aufeinander zuweisende und zum halternden Umfassen von Schraubenköpfen und/oder Muttern dienende Anpreßhülsen vorhanden. Diese ermöglichen ein Befestigen von Fahrzeug-Meßpunkten ohne ein vorheriges Entfernen von hieran befindlichen Schraubenverbindungen, was zu erheblichen Zeiteinsparungen und einer drastischen Vereinfachung der Handhabung führt.
  • In weiterer Ausgestaltung können die Meßköpfe mit den Meßtraversen verstellbar sowie arretierbar verbindende, sich in Längsrichtung der Meßtraversen erstreckende Schlitz-Bolzen-Anordnungen vorgesehen sein. Diese lassen sich einfach, robust und preiswert ausbilden. Dabei greifen im einfachsten Falle mit Gewinde versehene Befestigungsbolzen durch entsprechende Führungsschlitze.
  • Stattdessen ist es jedoch auch möglich, die Befestigungs- und Führungsfunktionen voneinander unterschiedlichen Elementen zuzuordnen, wie Führungsschlitzen sowie -bolzen einerseits und Befestigungsschlitzen sowie -schrauben andererseits. Wichtig ist dabei, daß zwischen den Meßtraversen und den Meßköpfen richtstabile Verbindungen hergestellt werden können.
  • Vorzugsweise weisen die zum zentrierten lösbaren Befestigen der Meßtraversen an dem Untergestell dienenden Verbindungsmittel beidseitig am Untergestell in dessen Längsrichtung verlaufende Führungsschlitze und in diese feststellbar einführbare Bolzen an den Meßtraversen auf. Dadurch lassen sich die mit dem Fahrzeug verbundenen Meßtraversen nur dann in einwandfreier Weise mit dem Untergestell verbinden, wenn die Hauptmeßpunkte weitgehend maßhaltig sind, also beispielsweise keine zu starke Winkelabweichung zwischen den lösbaren Meßtraversen vorliegt. Im übrigen gewährleisten die Führungsschlitze, daß die lösbaren Meßtraversen bezüglich ihrer Mitten nur zentrisch am Untergestell befestigt werden können und somit ein Vermessen der Meßpunkte stets von der Fahrzeugmittellinie aus möglich ist.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform sind die Bolzen als die Führungsschlitze durchsetzende Gewindebolzen mit endseitigen Feststellmuttern ausgebildet. Somit werden die Gewindebolzen einerseits zum zentrierten Aufsetzen der Meßtraversen auf das Untergestell und andererseits zum festen Verbinden derselben mit dem Untergestell benutzt. Wenn es erwünscht ist, können auch hierfür getrennte Führungs- sowie Befestigungsmittel vorgesehen sein, die jedoch ebenfalls richtstabile Verbindungen gewährleisten müssen.
  • Um auch herkömmliche Richtbänke bzw. -rahmen in erfindungsgemäßem Sinne einsetzen zu können, ist es ferner möglich, die Führungsschlitze in von dem Untergestell unabhängigen, jedoch hieran festlegbaren Zusatzgliedern auszubilden. Derartige Zusatzglieder können an jedem Richtrahmen beispielsweise angeschraubt oder angeklemmt werden.
  • Um den Vermessungsvorgang möglichst einfach zu gestalten, ist es ferner bevorzuqt, von den Mitten aller Meßtraversen ausgehende, beidseitig zu deren Enden verlaufende Maßbänder vorzusehen. Hierdurch wird vermieden, getrennte Maßbänder zu verwenden und an den Meßtraversen jeweils anzulegen. Außerdem können auf die Mitten der Meßtraversen bezogene Umrechnungsvorgänqe vermieden werden, was die Handhabung weiter vereinfacht.
  • In bevorzugter Weise läßt sich die Vermessung ferner durch zumindest ein in Untergestell-Längsrichtung verlaufendes, vorzugsweise längsverstellbares, Maßband am Untergestell vereinfachen. Hierdurch können stets die Abstände der Meßtraversen von einem bestimmten Bezugspunkt in Fahrzeuglängsrichtung festgestellt werden.
  • Ein längsverstellbares Maß band ermöglicht ein besonders einfaches Ablesen der jeweiligen Maße, da der Anfang des Maßbandes stets mit einem erwünschten Bezugspunkt ausgerichtet werden kann.
  • Zur Vereinfachung des vorgeschalteten Meßvorgangs dient vorzugsweise wenigstens eine rechtwinklig zu einer der lösbaren Meßtraversen verlaufende oder ausrichtbare Meßschiene mit einem Maßband, dessen Länge größer als der gegenseitige Normalabstand der beiden lösbaren Meßtraversen ist. Dabei ist es bevorzugt, eine in Längsrichtung der Meßtraverse verschiebbare Meßschiene vorzusehen, die an der Meßtraverse seitlich oder in einem Führungsschlitz qeführt sein kann. Eine solche Meßschiene ist ausgesprochen zweckmäßig und ermöglicht beispielsweise ein Erfassen einer Winkel-oder Seitenabweichung zwischen den Meßtraversen. Eine Winkelabweichung läßt sich zum Beispiel dadurch feststellen, daß die Seitenabstände zwischen den Meßtraversen unterschiedlich groß sind.
  • Andererseits läßt sich eine Seitenabweichung zwischen den Meßtraversen beispielsweise dadurch erfassen, daß die markierten Mitten der Meßtraversen nicht miteinander fluchten. Somit ermöglicht die Meßschiene ein qualitatives und quantitatives überprüfen der Maßgenauigkeit oder Erfassen von Verzugsgrößen. Da die Meßschiene von einer der Meßtraversen ausgeht, kann sie einen Teil des in Untergestell-Längsrichtung verlaufenden Maßbandes ersetzen, sofern sie bis zu einem Punkt des Maßbandes am Untergestell, beispielsweise bis zum Anfang dieses Naßbandes, verläuft, sobald die beiden lösbaren Meßtraversen auf das Untergestell aufgesetzt sind.
  • Dadurch ist es möglich, am Untergestell in einem nur kleineren Längenbereich ein gesondertes Maßband vorzusehen.
  • In weiterer Ausgestaltung ist vorzugsweise mit der Meßschiene eine Wasserwaage kombiniert. Diese ermöglicht es in einfacher Weise, daß die beiden Meßtraversen beim Ausrichten in eine horizontale Ebene gebracht werden. Das Anwenden einer getrennten Wasserwaage kann dadurch entfallen, was die Handhabung vereinfacht.
  • Außerdem ist es möglich, ein dem als Anzeigearm dienenden freien Ende der Meßschiene zuzuordnendes, mit einer Winkelgradeinteilung ausgebildetes Winkelanzeigeglied an einer der lösbaren Meßtraversen vorzusehen. Dadurch kann eine Winkelabweichung zwischen den am Fahrzeug befestigten lösbaren Meßtraversen unmittelbar quantitativ als Winkelgröße abgelesen werden.
  • Da auch die einzelnen lösbaren Meßtraversen in sich horizontal ausgerichtet werden müssen, ist es zur weiteren Vereinfachung ferner bevorzugt, diese lösbaren Meßtraversen mit je einer Wasserwaage zu kombinieren. Das Anlegen einer getrennten Wasserwaage kann somit vermieden werden.
  • Wenn bei dem vorgeschalteten Meßvorgang die lösbaren Meßtraversen in einer horizontalen Ebene ausgerichtet werden, hat diese Ebene von den Befestigungs- bzw. Meßpunkten einen im allgemeinen willkürlichen Abstand, der bei dem Vermessungsvorgang als Höhenvorgabe berücksichtigt werden muß. Zum Vereinfachen der weiteren Meßvorgänge ist es deshalb bevorzugt. daß die Meßköpfe der von den lösbaren Meßtraversen unabhängigen Meßtraversen mit verstellbaren Höhen-Maßbändern zum Ausgleichen der an den Meßköpfen der lösbaren Meßtraversen vorgenommenen Höhenvorgabe ausgebildet sind.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform besitzt das Untergestell einen alle Meßtraversen halternden einzigen, richtstabilen Meß- und Richtrahmen. Alternativ ist es jedoch auch möglich, ein Untergestell mit einem die lösbaren Meßtraversen direkt oder indirekt halternelen, richtstabilen Hauptrahmen zum Messen sowie Richten und einem die weiteren Meßtraversen halternden, mit dem Hauptrahmen ausrichtbaren Hilfsrahmen zum Messen zu verwenden.
  • Während die erstgenannte Ausführungsform wegen des geringeren Materialaufwandes insbesondere für neu zu erstellende Meß-Richt- Vorrichtungen dieser Art zweckmäßig sein dürfte, hat die letztgenannte Ausführungsform den Vorteil, daß sie ein nachträgliches Umrüsten vorhandener Meß-Richt-Vorrichtungen im erfindungsgemäßen Sinne ermöglicht. In diesem Falle müssen zusätzliche lösbare Meßtraversen statt mit dem Hilfsrahmen nunmehr mit dem Hauptrahmen verbunden werden. Sofern der Hilfsrahmen selbst bereits ausreichend richtstabil ausgebildet und fest mit dem Hauptrahmen verbunden ist, ist es grundsätzlich natürlich auch möglich, die lösbaren Meßtraversen am Hilfsrahmen anzubringen. Diese Ausführungsform hat jedoch den Nachteil, daß stets die Richtkräfte zwischen der Richtbank, das heißt dem Hauptrahmen, und den Meßpunkten über den Hilfsrahmen übertragen werden.
  • Ferner ist es bevorzugt, an den Meßköpfen der lösbaren und/oder weiteren Meßtraversen anbringbare Anschlußadapter zum zentriert ausrichtbaren Halten von maß genau zu ersetzenden Fahrzeug-Austauschteilen vorzusehen. Somit kann die erfindungsgemäße Meß-Richt-Vorrichtung nicht nur für Vermessungs- sowie Richtvorgänge, sondern auch für Austauschvorgänge eingesetzt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an in schematischer Weise zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Figur 1 - in einer perspektivischen Ansicht zwei vom Untergestell der Vorrichtung gelöste Meßtraversen mit jeweils zwei daran befindlichen eßköpfen und einer Meßschiene, Figur 2 - in einer vereinfachten Draufsicht zwei lösbare Meßtraversen sowie eine deren Mitten verbindende Meßschiene in einem Zustand ohne Winkel- sowie Seitenabweichung zwischen den Meßtraversen, Figur 3 - in einer Figur 2 ähnelnden vereinfachten Draufsicht zwei lösbare Meßtraversen sowie eine deren Mitten verbindende Meßschiene in einem Zustand mit einer Winkel-' abweichung zwischen den Meßtraversen1 Figur 4 - die gesamte Meß-Richt-Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung in einer vereinfachten Draufsicht, wobei zur Verdeutlichung ein auf die Vorrichtung aufgebrachter Teil eines Fahrzeugrahmens geschnitten dargestellt ist, Figur 5 - die Meß-Richt-Vorrichtung aus Figur 4 in einer schematischen, vereinfachten Seitenansicht, Figur 6 - in einer vergrößerten Darstellung einen Meßkopf mit einem Anschlußadapter in Form einer Spannklammer und Figur 7 - in einer vergrößerten Darstellung einen Meßkopf mit einem Anschlußadapter in Form eines Gewindebolzens.
  • In den Figuren 1 bis 3 sind jeweils für den vorgeschalteten Meßvorgang nach der vorliegenden Erfindung dienende Teile 10 der gesamten Meß-Richt-Vorrichtung gemäß den Figuren 4 und 5 dargestellt. Bei der vorliegenden Ausführungsform gehören zu dem Teil 10 zwei von einem rahmenförmigen Untergestell 52 lösbare Meßtraversen 12 und 14. Diese verlaufen in ihrem Befestigungszustand auf dem Untergestell 52 quer zu diesem und besitzen in ihren Längsrichtungen verlaufende Führungsschlitze 16. Diese dienen zum Führen und im vorliegenden Ausführungsbeispiel auch gleichzeitig zum Befestigen von Meßköpfen 18, die in Längsrichtung der Meßtraversen 12, 14 bzw. quer zum Untergestell 52 verstellbar festgelegt werden können. Diese Festlegung kann gemäß Figur 6 mittels Führungs- und Befestigungsbolzen 19 erfolgen, die vom Meßkopf 18 durch jeweils einen Führungsschlitz 16 greifen und mittels nicht näher bezeichneter Sicherungsmuttern festlegbar sind. Um ein Verdrehen des Meßkopfes 18 gegenüber der zugehörigen Meßtraverse 12, 14 zu vermeiden, sind wenigstens zwei Führungs- sowie Befestigungselemente an jedem Meßkopf 18 bevorzugt.
  • In nicht näher dargestellter Weise können die einzelnen Meßtraversen 12, 14 jeweils aus zwei unter gegenseitigem Abstand parallelverlaufenden eßtraversenteilen bestehen, die durch irgendwelche Verbindungsbrücken zusammengehalten werden. Der Bereich zwischen den Meßtraversen kann dabei als Führungsschlitz für Führungsbolzen an den Meßköpfen 18 benutzt werden. Das Befestigen der Meßköpfe 18 an den Meßtraversen 12, 14 kann durch gesonderte Mittel erfolgen, wie beispielsweise durch mit Muttern zu sichernden Schrauben, die durch an den Meßtraversen verteilt angeordnete Befestigungslöcher sowie durch Schlitze in den Fuß teilen der Meßköpfe 18 gesteckt werden können, so daß sich diese in bezug auf jedes Befestigungsloch in einem bestimmten Ausmaß in Querrichtung verstellen lassen. Auf diese Weise können die Meßköpfe an jeder Stelle der Meßtraversen 12, 14 festgelegt werden. Diese Verbindungsart zwischen den Meßköpfen 18 und den Meßtraversen 12, 14 ist ausgesprochen richtstabil und genau einzustellen. Sie stellt eine weitere mögliche Ausführungsvariante dar.
  • Die einzelnen Meßköpfe 18 sind, was noch näher erläutert wird, in sich höhenverstellbar und an ihren freien Enden mit je einem Anschlußadapter versehen, der ein richtstabiles Verbinden des Meßkopfes 18 mit einem Hauptmeßpunkt im Rahmenkernbereich eines Fahrzeugs ermöglicht. Gemäß Figur 1 können die Meßköpfe 18 einer hinteren lösbaren Meßtraverse 12 mit Anschlußadaptern 20 in Form von Spannklammern versehen sein, die im Zusammenhang mit Figur 6 noch näher erläutert werden. Solche Spannklammern lassen sich in sehr zweckmäßiger Weise beispielsweise an einer Unterlenker-Aufhängung oder einer Hinterachsbefestigung ohne Ausbau von Fahrzeugaggregaten schnell und sicher festlegen. Gemäß Figur 1 können ferner die Meßköpfe 18 einer vorderen lösbaren Meßtraverse 14 mit einem Anschlußadapter 22 in Form eines Gewindebolzens ausgerüstet sein (vergleiche auch Figur 7), der beispielsweise an der Getriebebefestigung des Fahrzeugs richtstabil angeschraubt werden kann.
  • Die Anschlußadapter 20, 22 stellen mögliche Ausführungsformen dar und sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Befestigungsverhältnisse vielfältig abwandelbar. Wichtig ist hierbei jedoch, daß die Anschlußadapter 20, 22 unabhängig von ihren jeweiligen Drehwinkelstellungen mittels der-Meßköpfe 18 höhenverstellbar sind.
  • Außerdem ist es äußerst vorteilhaft, wenn die an den Anschlußadaptern 20, 22 festzulegenden Hauptmeßpunkte zur Längsachse des jeweiligen Meßkopfes 18 stets zentrisch gehalten werden, damit komplizierte Umrechnungen vermieden werden können.
  • Wie es ferner aus den Figuren 1 bis 3 ersichtlich ist, besitzen die lösbaren Meßtraversen 12, 14 eine deutliche Mitten-Markierung 43, von der jeweils nicht näher bezeichnete Maßbänder zu den beiden Enden der Meßtraversen 12, 14 verlaufen. Außerdem sind die Meßtraversen 12, 14 im vorliegenden Fall an ihren Enden mit nach unten vorstehenden Bolzen 24 versehen, die zum zentrierten Anbringen der lösbaren Meßtraversen 12, 14 an dem Untergestell 52 dienen, was noch näher erläutert wird.
  • Zu dem vom Untergestell 52 lösbaren Teil 10 der Meß-Richt-Vorrichtung gehört bei den Ausführungsformen gemäß den Figuren 1 bis 3 ferner eine Meßschiene 44, die im vorliegenden Fall mittels eines Anlegekopfes 45 an einer Seite der lösbaren Meßtraverse 12 quer verstellbar so geführt werden kann, daß die Meßschiene 44 stets rechtwinklig zur Meßtraverse 12 verläuft. Die Meßschiene kann auch in nicht dargestellter Weise in einem Führungsschlitz der Meßtraverse 12 gehalten und geführt sein, beispielsweise in einem auch zum Führen der Meßköpfe 18 dienenden durchgehenden Führungsschlitz. Die Meßschiene 44 ist ebenfalls mit einem Maßband ausgebildet und in den Figuren 1 bis 3 mit der Mitten-Markierung 43 der Meßtraverse 12 ausgerichtet.
  • Gemäß der Darstellung in Figur 2 kann dem freien Ende der Meßschiene 44 ein an der Meßtraverse 14 befestigtes oder auch querverstellbares Winkelanzeigeglied 46 zugeordnet sein. Dieses ermöglicht ein quantitatives Ablesen einer eventuellen Winkelabweichung zwischen den Meßtraversen 12 und 14, wie sie in Figur 3 dargestellt ist. Außerdem können gemäß Figur 2 die Meßschiene 44 mit einer Wasserwaage 48 und die lösbaren Meßtraversen 12, 14 mit je einer Wasserwaage 50 kombiniert sein, um ein horizontales Ausrichten der Meßtraversen 12, 14 in einer Ebene zu erleichtern.
  • Gemäß den Figuren 6 und 7 besitzen die Meßköpfe 18 jeweils einen Meßkopf-Fuß 26, der beispielsweise über die erwähnten Führungs-und Befestigungsbolzen 19 (Figur 6) in querverstellbarer Weise an dem Führungsschlitz 16 der Meßtraversen 12, 14 festgelegt werden kann. Von dem Meßkopf-Fuß 26 erstreckt sich ein beispielsweise mit einem Rechtsgewinde versehenes Gewindeteil 28 aufwärts in eine Gewindebohrung eines als Schraubhülse ausgebildeten Höheneinstellgliedes 32. Ein beispielsweise mit einem Linksgewinde versehenes weiteres Gewindeteil 30 des Meßkopfes 18 erstreckt sich von der entgegengesetzten Seite und gleichachsig zum Gewindeteil 28 ebenfalls in eine entsprechende Gewindebohrung des Höheneinstellgliedes 32. Beim Drehen desselben in der einen oder anderen Richtung werden somit die Gewindeteile 28, 30 des Meßkopfes 18 aufeinander zu oder voneinander weg bewegt. Hierbei kann die Dreh position des Gewindeteils 30 fixiert sein, was wichtig ist, da das Gewindeteil 30 über den Anschlußadapter 20 oder 22 mit einem Hauptmeßpunkt des Fahrzeugs richtstabil zu verbinden ist.
  • Gemäß Figur 6 kann ein nach oben. vorstehender Teil des Meßkopfes Fußes 26 mit einem nicht näher bezeichneten, in Längsrichtung des Meßkopfes 18 verlaufenden Maßband versehen sein, das je nach Drehstellung des Höheneinstellgliedes 32 von einer nicht näher bezeichneten, gestrichelt dargestellten sowie nach unten vorstehenden Anzeigehülse mehr oder weniger weit abgedeckt wird. Hierbei handelt es sich um eine mögliche Ausführungsform zum quantitativen Anzeigen der jeweiligen Höheneinstellung des Meßkopfes 18. In Il'iAu.r 7 ist eille in dieser Beziehung gleiche Ausführungsforrn dargestellt.
  • Der Anschlußadapter 20 aus Figur 1 ist in Figur 6 detaillierter dargestellt. Er besitzt einen mit dem Gewindeteil 30 fest verbundenen Halteblock 33, durch den sich ein drehbarer, jedoch nicht längsverschiebbarer Gewindebolzen 34 erstreckt. Dieser Gewindebolzen 34 verläuft rechtwinklig zur Längsachse des Meßkopfes 18 bzw.
  • des Gewindeteils 30 und besitzt ein beispielsweise mit einem Rechtsgewinde ausgebildetes Gewindeende 35 sowie ein beispielsweise mit einem Linksgewinde ausgebildetes Gewindeende 36. Diese Gewindeenden 35, 36 befinden sich in Gewindeeingriff mit Spannarmen 37 sowie 38, die im Arbeitsbereich der Spannklammer von unterseitigen Führungen 39 am Halteblock 33 geführt werden. Beim Verdrehen des Gewindebolzens 34 mittels eines nicht näher bezeichneten Einstellgliedes werden somit die Spannarme 37, 38 in Längsrichtung der Führungen 39 gegensinnig aufeinander zu bzw. voneinander weg bewegt. Dieses erfolgt vorzugsweise dergestalt, daß die Spannarme 37, 38 stets gleich weit von der Längsachse des Meßkopfes 18 entfernt sind, so daß der einzuspannende Hauptmeßpunkt am Fahrzeug stets mit der Längsachse des Meßkopfes 18 zusammenfällt.
  • Um ein einfaches Anklemmen der Spannarme 37, 38 beispielsweise an einer Schraubenanlenkung eines Fahrzeug-Hauptmeßpunktes zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, an den einander zugekehrten Innenseiten der Spannarme 37, 38 gegebenenfalls auswechselbare Anpreßhülsen 42 vorzusehen, die über Schraubenmuttern und -köpfe einer Schraubenanlenkung greifen können. Ferner ist es möglich, die Längsarretierung des Gewindebolzens 34 im Halteblock 33 dadurch vorzusehen, daß eine Schraube 40 durch eine zur Längsachse des Gewindeteils 30 zentrische Gewindebohrung im Halteblock 33 bis in eine mittige Umfangsnut 41 des Gewindebolzens 34 halternd eingreift. Abgesehen davon, daß es auch andere Möglichkeiten einer Längsarretierung des Gewindebolzens 34 gibt, hat diese Maßnahme folgenden Vorteil.
  • Wenn es erwünscht ist, statt der Spannarme 37, 38 eine zentrische Gewindebohrung oder einen zentrischen Gewindebolzen zum Befestigen eines Hauptmeßpunktes zu benutzen, können die Spannarme 37, 38 durch entsprechendes Drehen des Gewindebolzens 34 so weit gespreizt werden, daß sie von den Führungen 39 freigegeben werden und sich nach unten abschwenken lassen. Nach Entfernen der Schraube 40 kann die Gewindebohrung im Halteblock 33 zum Einschrauben eines Gewindebolzens am flauptmeßpunkt oder eines mit dem Hauptmeßpunkt zu verschraubenden Gewindebolzens verwendet werden.
  • Der Anschlußadapter 22 aus Figur 7 weist lediglich einen in Längsrichtung des Meßkopfes 18 zentrisch vorstehenden Gewindebolzen auf, der mit einem Hauptmeßpunkt verschraubt werden kann.
  • Stattdessen kann auch eine zentrische Gewindebohrung vorgesehen sein. Zusätzlich können ferner außerachsige, wie seitlich versetzte oder schräg verlaufende, Anschlußmittel vorhanden sein.
  • Die Bolzen 24 an den lösbaren Meßtraversen 12, 14 können in beidseitige, in Längsrichtung des Untergestells 52 verlaufende Führungsschlitze 58 gemäß Figur 4 eingeführt werden. Diese Führungsschlitze 58 befinden sich bei der vorliegenden Ausführungsform in seitlich an dem Untergestell 52 angeflanschten Zusatzgliedern 56.
  • Somit bilden die Führungsschlitze 58 in Verbindung mit den Bolzen 24, die als Gewindebolzen ausgebildet sein können, ein Verbindungsmittel zum festen zentrischen Anschließen der Meßtraversen 12, 14 an dem rahmenförmigen Untergestell 52. Die Anordnung der Bolzen 24 sowie der Führungsschlitze 58 ist dergestalt, daß in dem Verbindungszustand aus Figur 4 die Mitten-Markierungen 43 der lösbaren Meßtraversen 12, 14 mit der Mittellinie bzw. Längsachse A-A des Untergestells 52 zusammenfallen. Die Bolzen 24 können nur dann in die Führungsschlitze 58 eingeführt und hiermit fest verbunden werden, wenn keine zu große Winkel- sowie Seitenabweichung zwischen den Meßtraversen 12, 14 vorliegt, also wenn ein eventueller Rahmenverzug im Rahmenkernbereich ausreichend klein ist.
  • In lediglich schematischer Weise ist in Figuren 4 und 5 dargestellt, daß die Meß-Richt-Vorrichtung außer dem lösbaren Teil 10 mit den Meßtraversen 12, 14 weitere, im vorliegenden Fall zwei, Meßtraversen 60 aufweist, die am Untergestell 52 in Längsrichtung desselben verstellbar sind. Diese Meßtraversen 60 sind ebenfalls mit quer- sowie höhenverstellbaren Meßköpfen 62 ausgerüstet, die jedoch keine befestigbaren Anschluadapter aufweisen müssen und stattdessen mit einfachen Meßpinolen ausgerüstet sein können. Diese Meßköpfe 62 sind vorzugsweise mit nicht dargestellten verstellbaren Höhen-Maßbändern versehen, so daß die mittels der Meßköpfe 18 vorgenommene Höhenvorgabe der Bezugsebene anzeigemäßig kompensiert werden kann. Gemäß Figur 5 befindet sich am Untergestell 52 ein in Längsrichtung desselben verlaufendes, vorzugsweise längsverstellbares und nicht näher bezeichnetes Maßband. Dieses ermöglicht ein Vermessen der Abstände der einzelnen Meßtraversen gegenüber einem Bezugspunkt und untereinander. Unter Berücksichtigung der Meßschiene 44 ist es nicht erforderlich, das Maßband unbedingt über die gesamte Länge des Untergestells 52 verlaufen zu lassen. Vielmehr kann es nur im Bereich der Meßtraversen 60 vorgesehen sein, wobei die Meßschiene 44 eine Verlängerung dieses Maßbandes darstellt. Außerdem muß das Maßband am Untergestell 52 nicht unbedingt längenverstellbar sein.
  • In nicht näher dargestellter Weise kann ferner eine weitere Meßtraverse vorgesehen sein, die am Untergestell 52 längsverstellbar ist und sich mit bestimmten Fahrzeug-Bezugspunkten ausrichten läßt, wie mit den sogenannten Lackablauflöchern, die üblicherweise in Rahmenmeßplänen als Bezugspunkte angegeben sind.
  • Im Unterschied zu der dargestellten Ausführungsform aus Figur 4 können auch weitere oder alle Meßtraversen von dem Untergestell 52 lösbar und bezüglich ihrer Meßköpfe mit entsprechenden Anschlußadaptern ausrüstbar sein. Hierdurch kann die Meß-Richt-Vorrichtung vielseitiger gestaltet werden, da dann jeweils die erwünschte Anzahl von Meßtraversen vom Untergestell gelöst und im Rahmen des vorgeschalteten Meßvorgangs am Fahrzeug festgelegt werden kann.
  • Der den Meß- sowie Richtvorgängen auf dem Untergestell 52 vorgeschaltete Meßvorgang wird nachfolgend unter Berücksichtigung zweier lösbarer Meßtraversen 12, 14 beschrieben. Ein zu überprüfendes und gegebenenfalls zu richtendes Fahrzeug wird zunächst mittels einer Hebebühne in hoizontalem Zustand angehoben Dann werden die Anschlußadapter 20, 22 an den Hauptmeßpunkten im Rahmenkernbereich richtstabil befestigt. Unter Berücksichtigung der im jeweiligen Rahmenmeßplan angegebenen Daten werden dann die Mitten-Blarkierungen 43 mit der Fahrzeugmittellinie bzw. -längsachse ausgerichtet. Im allgemeinen erfolgt dieses dadurch, daß die Mitten- Markierungen 43 der Meßtraversen 12, 14 in bezug auf die Positionen der Meßköpfe 18 mittig ausgerichtet werden. Es gibt jedoch auch Anwendungsfälle, bei denen die paarweisen Meßpunkte ungleiche Abstände von der Fahrzeuglängsachse haben, was bei der Querausrichtung der Meßtraversen 12, 14 entsprechend berücksichtigt wird. Anschließend werden die Meßtraversen 12, 14 durch Höhenverstellung der Meßköpfe 18 in sich und untereinander in einer horizontalen Ebene ausgerichtet, was mit den mit der Meßschiene 44 und den Meßtraversen 12, 14 kombinierten Wasserwaagen 48, 50 leicht durchgeführt werden kann. Diese Vorarbeiten ermöglichen bereits ein Überprüfen der Frage, ob die Hauptmeßpunkte im Rahmenkernbereich überhaupt einen Maßverzug aufweisen, wie groß dieser Verzug ist und ob er noch innerhalb zulässiger Grenzen lieyt. Beispielsweise läßt sich durch mittiges Anlegen der Meßschiene 44 feststellen, ob die Mitten-Markierungen 43 der beiden Meßtraversen 12, 14 eine gegenseitige Seitenabweichung haben und wie groß diese ist. Eine solche Seitenabweichung, die in den Figuren 2 und 3 nicht dargestellt ist, läßt sich beispielsweise am Maßband der Meßtraverse 14 ablesen. In Figur 2 ist dargestellt, daß die Meßtraversen 12, 14 einerseits keine gegenseitige Seitenabweichung ihrer Mitten-Markierungen 43 haben und andererseits parallel zueinander verlaufen, was beispielsweise an dem dem freien Ende der Meßschiene 44 zugeordneten Winkelanzeigeglied 46 der Meßtraverse 14 abgelesen werden kann. In Figur 3 ist eine Winkelabweichung zwischen den Meßtraversen 12, 14 dargestellt. Diese kann entweder mit dem genannten Winkelanzeigeglied 46 angezeigt oder auch dadurch qualitativ kenntlich gemacht werden, daß die Mitten-Markierung 43 der Meßtraverse 14 nicht in Längsrichtung der Meßschiene 44 verläuft. Ein quantitatives Erfassen der Winkelabweichung kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß-die unterschiedlichen gegenseitigen Abstände der Meßtraversen 12, 14 an deren Enden oder dergleichen mittels der Meßschiene 44 abgelesen werden.
  • Abgesehen von den genannten Seiten- sowie Winkelabweichungen zwischen den Meßtraversen 12, 14 kann ein Rahmenverzug im Rahmenkernbereich auch dergestalt sein, daß die paarweisen Hauptmeßpunkte eine unzulässige Seitenabweichung von der Fahrzeugmittellinie, also von der Mitten-Markierung 43 haben. Diese Abweichungen können mit Hilfe der Maßbänder an den Meßtraversen 12, 14 unter Berücksichtigung der entsprechenden Rahmenmeßpläne erfaßt werden. Eventuelle Maßabweichungen zwischen den Meßpunkten in Längsrichtung des Fahrzeugs können an der Meßschiene 44 abgelesen werden. Und schließlich können unzulässige Höhenabweichungen zwischen den einzelnen Meßpunkten an den Maßbändern der Meßköpfe 18 festgestellt werden.
  • Wenn der vorgeschaltete Meßvorgang am angehobenen Fahrzeug erweist, daß die gleichzeitig als Befestigungspunkte dienenden Hauptmeßpunkte im Rahmenkernbereich nicht oder nur ausreichend gering verzogen sind, wird das Fahrzeug mit dem lösbaren Teil 10 der Meß-Richt-Vorrichtung so abgesenkt, daß die Bolzen 24 der Meßtraversen 12, 14 in die Führungsschlitze 58 der Zusatzglieder 56 eingreifen. Die Meßtraversen 12, 14 werden dann fest mit dem Untergestell 52 verbunden, beispielsweise mittels auf die Enden der Bolzen 24 aufzuschraubender Befestigungsmuttern. Danach werden die weiteren Meßtraversen 60, die am Untergestell 52 oder an einem hiermit ausrichtbaren gesonderten Hilfsrahmen der ledig-X/ {o) lich ein Meßrahmen ist, so in Längsrichtung A-A verstellt, daß die quer- sowie höhenverstellbaren Meßköpfe 62 mit weiteren Fahrzeug-Meßpunkten und gegebenenfalls Fahrzeug-Bezugspunkten, wie den sogenannten Lackablauflöchern, ausgcriclite werden.
  • Danach lassen sich die weiteren Me- und Richtvorgänge auf dem Untergestell 52 sehr genau durchführen, da die Fahrzeugmittellinie stets mit der Längsachse A-A der Meß-Richt-Vorrichtung ausgerichtet ist und somit die Vermessung aller Meßpunkte von der Fahrzeugmittellinie aus erfolgt. Zu diesem Zweck sind auch die weiteren Meßtraversen 60 in nicht näher dargestellter Weise mit von ihren Mitten bzw. der Längsachse A-A ausgehenden seitlichen Maßbändern ausgebildet. Die Mittenausrichtung des Fahrzeugs mit der Längsachse A-A der Meß-Richt-Vorrichtung bleibt wegen der richtstabilen Verbindung zwischen den Hauptmeßpunkten und dem Untergestell 52 stets erhalten. Eine während des Richtvorgangs auftretende Mittenabweichung, wie sie bei an Schweißfahnen befestigten Fahrzeugen möglich ist, wird sicher vermieden.
  • Die Meß-Richt-Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung kann auch zum maßgenauen Ersatz von Fahrzeug-Austauschteilen eingesetzt werden, wozu an den jeweiligen Meßköpfen entsprechende Anschlußadapter zum maßgenauen Halten derartiger Austauschteile anzubringen sind.
  • Sofern eine bestehende Meß-Richt-Vorrichtung mit längsverstellbaren eßtraversen sowie quer- und höhenverstellbaren Meßköpfen im erfindungsgemäßen Sinne nachträglich umgerüstet werden soll, ist dieses ohne weiteres dadurch möglich, daß an ihrem Richtrahmen beispielsweise die seitlichen Zusatzglieder 56 mit den Führunysschlitzen 58 angebracht werden. Es ist dann lediglich noch der lösbare Teil 10 gemäß den Figuren 1 bis 3 für den vorgeschalteten Meßvorgang zur Verfügung zu stellen. Bei dieser nachträglichen Umrüstung ist es gleichgültig, ob die Meßtraversen der vorhandenen Meß-Richt-Vorrichtung am Richtrahmen selbst oder an einem hiermit ausrichtbaren Meßrahmen längsverstellbar sind.
  • Die Detailgestaltung der zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens dienenden Meß-Richt-Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung kann vielfältig abgewandelt und den jeweiligen Betriebsverhältnissen angepaßt werden. Sie ermöglicht sehr einfache sowie äußerst genaue Meß- sowie Richtvorgänge, da Hauptmeßpunkte im Rahmenkernbereich des Fahrzeugs fest mit dem Richtrahmen bzw.
  • Untergestell verbunden werden, und zwar derart, daß die Fahrzeugmittellinie stets mit der Längsachse der Vorrichtung zusammenfällt. Den eigentlichen Meß- sowie Richtvorgängen wird ein weiterer Meßvorgang vorgeschaltet, bei dem die lösbaren Meßtraversen entsprechend ausgerichtet und ein eventueller Verzug im Rahmenkernbereich erfaßt werden. Das Fahrzeug ist nur dann auf das Untergestell der Vorrichtung aufzubringen, wenn der Verzug im Rahmenkernbereich ausreichend klein ist. Somit können bei nicht reparierbaren Unfallfahrzeugen wesentliche Arbeitsvorgänge entfallen, die unter Zuhilfenahme bisheriger Meß-Richt-Vorrichtunen stets erforderlich waren. Die Meß-Richt-Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung ist somit bei leichtester Handhabung und größter Genauigkeit ferner in stärkerem Maße auslastbar.

Claims (27)

  1. Verfahren und Vorrichtung zum Überprüfen und Richten von Fahrzeugen Patentansprüche 1.1Verfahren zum überprüfen der Maß genauigkeit von unterseitigen Fahrzeugrahmen-Meßpunkten an einem auf Verzug zu untersuchenden sowie gegebenenfalls zu richtenden Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, und zum Richten desselben unter Anwendung einer an der Fahrzeug-Unterseite anzubringenden Meß-Richt-Vorrichtung mit an einem Untergestell längsverstellbaren Meßtraversen, deren jeweils wenigstens zwei quer- sowie höhenverstellbare Meßköpfe mit den Meßpunkten ausrichtbar sind, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß wenigstens vier Meßköpfe von zumindest zwei von dem Untergestell gelösten Meßtraversen bei in horizontalem Zustand angehobenem Kraftfahrzeug an wenigstens vier gleichzeitig als einzige Fahrzeug-Befestigungspunkte dienenden Hauptmeßpunkten im Rahmenkernbereich, wie an zwei hinteren Hauptmeßpunkten an der Unterlenker-Aufhängung oder der Hinterachsbefestigung und an zwei vorderen Hauptmeßpunkten an der Getriebebefestigung, bei eingebauten Fahrzeugaggregaten richtstabil befestigt werden, daß die Mitten der beiden Meßtraversen gegenüber ihren Meßköpfen durch Querverstellung derselben nach vorgegebenen Sollwerten, z. B. mittig, ausgerichtet werden, daß die beiden Meßtraversen durch Höhenverstellung ihrer Meßköpfe in sich und untereinander in einer horizontalen Ebene ausgerichtet werden, daß anschließend im Rahmen eines vorgeschalteten MeEvorgangsCeine eventuelle horizontale Winkel- sowie seitliche Mittenabweichung zwischen den beiden Meßtraversen und/Oder eine eventuelle gegenseitige Höhenabweichung zwischen den Meßköpfen sowie der Seitenabstand der Meßköpfe von den Mitten erfaßt werden und daß dann, wenn diese Werte innerhalb vorgegebener Zulässigkeitsgrenzen liegen, für weitere Meß- sowie eventuelle Richtvorgänge das Fahrzeug abgesenkt sowie die daran richtstabil festgelegten Meßtraversen unter Ausrichtung ihrer Mitten mit der Längsachse der horizontal ausgerichteten Meß-Richt-Vorrichtung an derem Untergestell richtstabil befestigt werden. X/insbesondere
  2. 2. Meß-Richt-Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1 mit an einem Untergestell längsverstellbaren Meßtraversen, deren jeweils wenigstens zwei quer- sowie höhenverstellbare Meßköpfe mit Fahrzeug-Meßpunkten ausrichtbar sind, g e k e n n z e i c h n e t durch an zumindest zwei Meßtraversen (12, 14) und an dem Untergestell (52) befindliche, gegenseitig lösbare, zentrierende Verbindungsmittel (24, 58), die so ausgebildet sind, daß die markierten Mitten (43) der Meßtraversen (12, 14) in derem Befestigungszustand am Untergestell (52) stets mit dessen Längsachse (A-A) zentrisch ausgerichtet sind, durch einen zum richtstabilen Befestigen an einem Hauptmeßpunkt bestimmten Anschlußadapter (20, 22) am freien Ende eines jeden Meßkopfes (18) der zumindest zwei lösbaren Meßtraversen (12, 14) und durch eine von der jeweiligen Winkelstellung der Anschlußadapter (20, 22) unabhängige Höhenverstellbarkeit der Meßköpfe (18) und damit der Anschlußadapter (20, 22).
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch ein drehbares Meßkopf-Höheneinstellglied (32), das über ein Rechtsgewinde mit einem Gewindeteil (28) und über ein zu dem Rechtsgewinde gleichachsiges Linksgewinde mit einem anderen Gewindeteil (30) eines mehrteiligen Meßkopfes (18) höhenverstellbar verschraubt ist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch ein als Schraubhülse mit Innengewinden ausgebildetes Höheneinstellglied (32).
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch ein sich mit dem Höheneinstellglied (32) in Anzeigeeingriff befindliches Maßband an wenigstens einem der mit dem Höheneinstellglied (32) verschraubten Gewindeteile (28, 30) des Meßkopfes (30).
  6. 6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 5, gekennzeichnet durch einen Meßkopf-Anschlußadapter (20, 22) mit einem zur Längsachse des Meßkopfes (18) gleichachsigen Anschlußmittel in Form einer zentrischen Anschlußbohrung, wie einer Gewindebohrung, oder eines zentrischen Gewindebolzens.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch weitere ausserachsige Anschlußmittel am Meßkopf-Anschlußadapter.
  8. 8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 7, gekennzeichnet durch einen Meßkopf-Anschlußadapter (20) in Form einer Spannklammer.
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine Spannklammer mit einem am Höheneinstellglied (32) befestigten Halteblock (33), durch den sich quer zur Längsachse des Meßkopfes (18) ein gegen Verschieben in seiner Längsrichtung gesicherter oder sicherbarer, drehbarer Gewindebolzen (34) mit einem Rechts gewinde an seinem einen vorstehenden Gewindeende (35) und einem Linksgewinde an seinem anderen vorstehenden Gewindeende (36) erstreckt, und mit zwei sich mit den vorstehenden Gewindeenden in Gewindeeingriff befindlichen gegensinnig verstellbaren Spannarmen (37, 38).
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch die Spannarme (37, 38) lagestabilisierend führende und erst in ihrem Zustand maximalen Abstandes freigebende Führungen (39) am Halteblock (33).
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, gekennzeichnet durch eine zur Längsachse des Meßkopfes (18) gleichachsige, auch als Anschlußmittel verwendbare, Gewindebohrung am Halteblock (33) und durch eine in diese einschraubbare sowie in eine mittige Umfangsnut (41) des den Halteblock (33) durchsetzenden Gewindebolzens (34) lagestabilisierend eingreifende Schraube (40).
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, gekennzeichnet durch zwei an den Innenseiten der Spannarme (37, 38) befindliche, aufeinander zuweisende und zum halternden Umfassen von Schraubenköpfen und/oder Muttern dienende Anpreßhülsen (42).
  13. 13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 12, gekennzeichnet durch die Meßköpfe (18) mit den Meßtraversen (12, 14) verstellbar sowie arretierbar verbindende, sich in Längsrichtung der Meßtraversen (18) erstreckende Schlitz-Bolzen-Anordnungen (16, 19).
  14. 14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zum zentrierten lösbaren Befestigen der Meßtraversen (12, 14) an dem Untergestell (52) dienenden Verbindungsmittel beidseitig am Untergestell (52) in dessen Längsrichtung verlaufende Führungsschlitze (58) und in diese feststellbar einführbare Bolzen (24) an den Meßtraversen (12, 14) aufweisen.
  15. 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bolzen (24) als die Führungsschlitze (58) durchsetzende Gewindebolzen mit endseitigen Feststellmuttern ausgebildet sind.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschlitze (58) in von dem Untergestell (52) unabhängigen, jedoch hieran festlegbaren Zusatzgliedern (56) ausgebildet sind.
  17. 17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 16, gekennzeichnet durch von den Mitten (43) aller Meßtraversen (12, 14) ausgehende, beidseitig zu deren Enden verlaufende Maßbänder.
  18. 18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 17, gekennzeichnet durch zumindest ein in Untergestell-Längsrichtung (A-A) verlaufendes, vorzugsweise längsverstellbares, Maßband am Untergestell (52).
  19. 19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 18, gekennzeichnet durch wenigstens eine rechtwinklig zu einer der lösbaren Meßtraversen (12, 14) verlaufende oder ausrichtbare Meßschiene (44) mit einem Maßband, dessen Länge größer als der gegenseitige Normalabstand der beiden lösbaren Meßtraversen (12, 14) ist.
  20. 20. Vorrichtung nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch eine in Längsrichtung der Meßtraverse (12, 14) verschiebbare Meßschiene (44).
  21. 21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, gekennzeichnet durch eine mit der Meßschiene (44) kombinierte Wasserwaage (48).
  22. 22. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, gekennzeichnet durch ein dem als Anzeigearm dienenden freien Ende der Meßschiene (44) zuzuordnendes, mit einer Winkelgradeinteilung ausgebildetes Winkelanzeigeglied (46) an einer der lösbaren Meßtraversen (12, 14).
  23. 23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 22, gekennzeichnet durch mit je einer Wasserwaage (50) kombinierte lösbare Meßtraversen (12, 14).
  24. 24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßköpfe (62) der von den lösbaren Meßtraversen (12, 14) unabhängigen Meßtraversen (60) mit verstellbaren Höhen-Maßbändern zum Ausgleichen der an den Meßköpfen (18) der lösbaren Meßtraversen (12, 14) vorgenommenen Höhenvorgabe ausgebildet sind.
  25. 25. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 24, gekennzeichnet durch ein Untergestell (52) mit einem alle Meßtraversen (12, 14, 60) halternden einzigen, richtstabilen Meß- und Richtrahmen.
  26. 26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 24, gekennzeichnet durch ein Untergestell (52) mit einem die lösbaren Meßtraversen (12, 14) direkt oder indirekt halternden, richtstabilen Hauptrahmen zum Messen sowie Richten und einem die weiteren Meßtraversen (60) halternden, mit dem Hauptrahmen ausrichtbaren Hilfsrahmen/zum Messen. / (70)
  27. 27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 26, gekennzeichnet durch an den Meßköpfen (18, 62) der lösbaren und/oder weiteren Meßtraversen (12, 14, 60) anbringbare Anschlußadapter (20, 22) zum zentriert ausrichtbaren Halten von maßgenau zu ersetzenden Fahrzeug-Austauschteilen.
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CN108645310A (zh) * 2018-05-15 2018-10-12 中铁四局集团电气化工程有限公司 一种地铁隧道内疏散平台钢梁的参数测量装置

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CN108645310B (zh) * 2018-05-15 2024-05-07 中铁四局集团电气化工程有限公司 一种地铁隧道内疏散平台钢梁的参数测量装置

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