-
Beschreibung
-
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum überprüfen
der Maß genauigkeit von unterseitigen Fahrzeugrahmen-Meßpunkten an einem auf Verzug
zu untersuchenden sowie gegebenenfalls zu richtenden Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug,
und zum Richten desselben unter Anwendung einer an der Fahrzeug-Unterseite anzubringenden
Meß-Richt-Vorrichtung mit an einem Untergestell längsverstellbaren Meßtraversen,
deren jeweils wenigstens zwei quer- sowie höhenverstellbare Meßköpfe mit den Meßpunkten
ausrichtbar sind.
-
In bekannter Weise werden ein Vermessen und eventuelles Richten von
Fahrzeugen unter Berücksichtigung vorgegebener, modellbezogener Rahmenmeßpläne durchgeführt,
in denen die genaue Lage bestimmter Rahmen-Meßpunkte in bezug auf bestimmte Bezugspunkte
festgelegt ist. Diese Bezugspunkte können beispielsweise die sogenannten Lackablauflöcher
sein, welche bei der Herstellung des Fahrzeugs als Hilfs- bzw. Bezugsbohrungen für
den Einsatz einer Rahmenlehre benutzt werden. Diese enthält für ein bestimmtes Modell
alle wesentlichen Meßpunkte in einer unveränderlichen Anordnung, so daß sich die
Rahmenlehre nur zum Überprüfen der Richtigkeit der Anordnung aller Meßpunkte bei
der erstellung sowie bei ausgebauten Fahrzeugaggregaten eignet.
-
Für spätere Prüf- sowie Richtvorgänge werden beispielsweise Richtbänke
bzw. -rahmen benutzt, an denen mit Hilfe eines modellbezogenen Richtsatzes modellspezifische
Festpunkte, die den Meßpunkten des jeweiligen Rahmenmeßplans entsprechen, über Traversen
befestigt
werden können. Zum Überprüfen und Richten werden Meßpunkte am Fahrzeug fest mit
den Festpunkten des jeweiligen Richtsatzes verbunden. Durch Aufbringen entsprechender
Richtkräfte wird dann versucht, alle verzogenen Meßpunkte am Fahrzeug mit den Festpunkten
des Richtsatzes in Übereinstimmung zu bringen. Eine solche Richtbank hat verschiedene
Nachteile. Beispielsweise müssen verschiedene Fahrzeugaggregate vor dem Aufbringen
des Fahrzeugs auf die Richtbank ausgebaut werden. Außerdem ist mit der Richtbank
sowie dem Richtsatz kein quantitatives Ausmessen der Rahmenverzugsgrößen möglich.
Und schließlich ist eine derartige Vorrichtung unhandlich sowie hinsichtlich des
Arbeits- und Materialaufwandes ausgesprochen kostenungünstig, da für jedes Fahrzeugmodell
ein besonderer Richtsatz erforderlich ist.
-
Demgegenüber wird bei einer modernen Meß-Richt-Einrichtung in Verbindung
mit einer Richtbank eine dieser zugeordnete Meßbrücke benutzt, an der einzelne Meßtraversen
längsverstellbar gehalten sind. Die Meßtraversen tragen quer- sowie höhenverstellbare
Meßköpfe, die mit den Fahrzeug-Meßpunkten ausrichtbar sind, um deren Maßgenauigkeit
oder Maßabweichung zu erfassen. Obwohl eine derartige Vorrichtung keine Richtsätze
benötigt und somit unabhängig von dem jeweiligen Fahrzeugmodell eingesetzt werden
kann, hat sie dennoch erhebliche Nachteile. Im Unterschied zu einer Richtbank mit
Richtsatz wird hierbei das Fahrzeug nicht über die Rahmen-Meßpunkte an der Vorrichtung
befestigt, sondern über seitliche Fahrzeug-Schweißfahnen an mit der Richtbank verbundenen
Spannbacken. Hierdurch können sich beim Vermessen und auch beim Richten erhebliche
Ungenauigkeiten ergeben, da nicht sichergestellt
werden kann, daß
das Fahrzeug in einer (horizontalen) Ebene mit der Richtbank ausgerichtet ist und
daß die Fahrzeug-Längsachse mit der Längsachse der Richtbank bzw. der Meßbrücke
zusammenfällt, also kein Seiten- oder Winkelversatz vorliegt. Die Position der Schweißfahnen
ist relativ ungenau und kann sich überdies im Laufe der Zeit oder auch beim Richten
verändern. Außerdem ist das Anwendungsprinzip der bekannten Vorrichtung relativ
unzweckmäßig sowie zeit- und kostenaufwendig, da für jeden Prüfvorgang am Fahrzeug
dieses auf die Vorrichtung aufzubringen ist. Somit werden relativ viele derartiger
kostspieliger sowie sperriger Einrichtungen benötigt.
-
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, zur Vermeidung
der geschilderten Nachteile ein Verfahren und eine Vorrichtung der im Oberbegriff
genannten Art so auszubilden, daß sich die jeweils erforderlichen Arbeitsvorgänge
bei geringerem Materialeinsatz unter stärkerer Berücksichtigung der jeweiligen Problemstellung
schneller und genauer durchführen lassen.
-
Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich ein Verfahren der
im Oberbegriff genannten Art erfindungsgemäß dadurch aus, daß wenigstens vier Meßköpfe
von zumindest zwei von dem Untergestellgelösten Meßtraversen bei in horizontalem
Zustand angehobenem Kraftfahrzeug an wenigstens vier gleichzeitig als einzige Fahrzeug-Befestigungspunkte
dienenden Hauptmeßpunkten im Rahmenkernbereich, wie an zwei hinteren Hauptmeßpunkten
an der Unterlenker-Aufhängung oder der Hinterachsbefestigung und an zwei vorderen
Hauptmeßpunkten an der Getriebebefestigung, bei eingebauten Fahrzeugaggregaten richtstabil
befestigt werden daß die Mitten der beiden Meßtraversen
gegenüber
ihren Meßköpfen durch Querverstellung derselben nach vorgegebenen Sollwerten, z.
B. mittig, ausgerichtet werden, daß die beiden Meßtraversen durch Höhenverstellung
ihrer Meßköpfe in sich und untereinander in einer horizontalen Ebene ausgerichtet
werden, daß anschließend im Rahmen eines vorgeschalteten Meßvo: eventuelle horizontale
Winkel- sowie seitliche Mittenabweichung zwischen den beiden Meßtraversen und/oder
eine eventuelle gegenseitige Höhenabweichung zwischen den Meßköpfen sowie der Seitenabstand
der Meßköpfe von den Mitten erfaßt werden und daß dann, wenn diese Werte innerhalb
vorgegebener Zulässigkeitsgrenzen liegen, für weitere Meß- sowie eventuelle Richtvorgänge
das Fahrzeug abgesenkt sowie die daran richtstabil festgelegten Meßtraversen unter
Ausrichtung ihrer Mitten mit der Längsachse der horizontal ausgerichteten Meß-Richt-Vorrichtung
an derem Untergestell richtstabil befestigt werden, Demgemäß wird dem eigentlichen
Meß- sowie Richtvorgang ein Meßzyklus am angehobenen Fahrzeug vorgeschaltet, bei
dem ohne Arbeitsblockierung der gesamten Meß-Richt-Vorrichtung unter Verwendung
nur von Teilen derselben festgestellt wird, wie groß sowie welcher Art ein eventueller
Verzug im Rahmenkernbereich ist und ob dieser Verzug innerhalb bestimmter Zulässigkeitsgrenzen
für eine sinnvolle Reparaturdurchführung liegt. Sofern sich dieser Verzug im Rahmenkernbereich
als irreparabel erweist, kann der Meßvorgang mit diesem vorgeschalteten Meßzyklus
abgeschlossen werden, so daß es nicht mehr erforderlich ist, das Fahrzeug in aufwendiger
Weise auf die Meß-Richt-Vorrichtung aufzubringen. Demnach können in bezug auf die
Anzahl der vorhandenen Meß-Richt-Vorrichtungen gleichzeitig mehr Fahrzeuge behandelt
werden, da alle zu untersu-X/insbesollri er-e
chenden Fahrzeuge
dem vorgeschalteten Meßzyklus unterworfen werden, jedoch im allgemeinen nur ein
Teil dieser Fahrzeuge weiter zu überprüfen und zu richten ist. Diese Vorgehensweise
führt zu einer erheblichen Zeit- sowie Kosteneinsparung. Außerdem führt das erfindungsgemäße
Verfahren zu wesentlich genaueren Meß- sowie Richtergebnissen, da die Hauptmeßpunkte
im Rahmenkernbereich gleichzeitig Befestigungspunkte sind und da ein exaktes horizontales
sowie seitliches Ausrichten in der Weise erfolgt, daß keine Schiefstellung des Fahrzeugs
möglich ist und seine Längsachse stets mit der Längsachse der Vorrichtung zusammenfällt.
Dadurch ist es möglich, alle Meßpunkte exakt von der Fahrzeugmittellinie aus zu
messen und mit dem Rahmenmeßplan zu vergleichen. Dadurch lassen sich sehr genaue
Meß- sowie Richtvorgänge relativ einfach und schnell durchführen.
-
Eine zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens dienende Meß-Richt-Vorrichtung
mit an einem Untergestell längsverstellbaren Meßtraversen, deren jeweils wenigstens
zwei quer- sowie höhenverstellbare Meßköpfe mit Fahrzeug-Meßpunkten ausrichtbar
sind, ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch an zumindest zwei Meßtraversen und
an dem Untergestell befindliche, gegenseitig lösbare, zentrierende Verbindungsmittel,
die so ausgebildet sind, daß die markierten Mitten der Meßtraversen in derem Befestigungszustand
am Untergestell stets mit dessen Längsachse zentrisch ausgerichtet sind, durch einen
zum richtstabilen Befestigen an einem Hauptmeßpunkt bestimmten Anschlußadapter am
freien Ende eines jeden Meßkopfes der zumindest zwei lösbaren Meßtraversen und durch
eine von der jeweiligen Winkeleinstellung der AnschluB-adapter
unabhängige
Höhenverstellbarkeit der Meßköpfe und damit der Anschlußadapter. Diese die Vorrichtung
betreffenden erfindungsgemäßen Maßnahmen sind äußerst einfach, preiswert und wirksam.
Die für den vorgeschalteten Meßvorgang benötigten lösbaren Meßtraversen mit den
zum Anschließen bestimmten Meßköpfen lassen sich ohne großen Mehraufwand in einer
größeren Anzahl bevorraten, so daß trotz Vorhandenseins nur einer gesamten Meß-Richt-Vorrichtung
gleichzeitig mehrere Fahrzeuge vorvermessen werden können.
-
Die von der jeweiligen Winkelstellung der Anschlußadapter unabhängige
Höhenverstellbarkeit der Meßköpfe ermöglicht ein sehr ein faches und genaues horizontales
Ausrichten der Meßtraversen, was für einwandfreie Meß- sowie Richtvorgänge äußerst
wichtig ist. Da die Verbindungsmittel zwischen den lösbaren Meßtraversen und dem
Untergestell zentrierend wirken, ist auch das mittige Anbringen der Meßtraversen
an dem Untergestell in äußerst einfacher und schneller Weise durchführbar.
-
Vorzugsweise ist ein drehbares Meßkopf-Höheneinstellglied über ein
Rechtsgewinde mit einem Gewindeteil und über ein zu dem Rechtsgewinde gleichachsiges
Linksgewinde mit einem anderen Gewindeteil eines mehrteiligen Meßkopfes höhenverstellbar
verschraubt. Diese Maßnahme zur Erzielung einer von der jeweiligen Winkelstellung
der Anschlußadapter unabhängigen Höhenverstellbarkeit der Meßköpfe ist relativ einfach
sowie preiswert. Grundsätzlich kann die unabhängige Höhenverstellbarkeit natürlich
auch durch andere Maßnahmen, wie durch eine hydraulische Verstellung oder dergleichen,
erzielt werden. Der Nachteil einer solchen Hydraulik besteht jedoch darin, daß jeder
Meßkopf einen gesonderten Hydraulikanschluß haben muß.
-
Ferner ist es bevorzugt, ein als Schraubhülse mit Innengewinden ausgebildetes
Höheneinstellglied zu verwenden. Gegenüber einem als Schraubbolzen ausgebildeten
Höheneinstellglied erlaubt eine Schraubhülse, die mit entsprechenden Gewindebolzen
zusammenarbeitet, wegen des dadurch größeren Durchmessers ein leichteres Verdrehen.
Außerdem können die übrigen Elemente des Meßkopfes wegen der bezüglich ihres Durchmessers
kleineren Gewindeteile kleiner ausgebildet werden Eine bevorzugte praktische Ausführungsform
besitzt ein sich mit dem Höheneinstellglied in Anzeigeeingriff befindliches Maßband
an wenigstens einem der mit dem Höheneinstellglied verschraubten Gewindeteile des
Meßkopfes. Hierdurch ist in einfacher Weise eine quantitative Anzeige des Höhen-Gesamtmaßes
des einzelnen Meßkopfes möglich, wozu grundsätzlich auch andere Mittel verwendet
werden können, wie beispielsweise ein von der Meßtraversenoberseite ausgehendes,
hieran befestigte-s oder hiermit ausrichtbares, Maßband.
-
Eine weitere Ausführungsform besitzt einen Meßkopf-Anschlußadapter
mit einem zur Längsachse des Meßkopfes gleichachsigen Anschlußmittel in Form einer
zentrischen Anschlußbohrung, wie einer Gewindebohrung, oder eines zentrischen Gewindebolzens.
Diese Mittel ermöglichen ein bezüglich des Meßkopfes stets zentrisches Befestigen
des Fahrzeug-Meßpunktes, wodurch die Vermessung des Fahrzeuges vereinfacht wird,
da keine diesbezüglichen, von der Winkelstellung des Anschlußadapters abhängigen
Maßvorgaben berücksichtigt werden müssen. Außerdem können natürlich auch weitere
außerachsige, wie auch schräg verlaufende, Anschlußmittel am
Meßkopf-Anschlußadapter
vorgesehen sein.
-
Es ist besonders bevorzugt, einen Meßkopf-Anschlußadapter in Form
einer Spannklammer auszubilden. Vorzugsweise besitzt diese einen am Höheneinstellglied
befestigten Halteblock, durch den sich quer zur Längsachse des Meßkopfes ein gegen
Verschieben in seiner Längsrichtung gesicherter oder sicherbarer, drehbarer Gewindebolzen
mit einem Rechtsgewinde an seinem einen vorstehenden Gewindeende und einem Links
gewinde an seinem anderen vorstehenden Gewindeende erstreckt, und zwei sich mit
den vorstehenden Gewindeenden in Gewindeeingriff befindliche gegensinnig verstellbare
Spannarme.
-
Durch Drehen des Gewindebolzens ist es somit möglich, die beiden Spannarme
jeweils gegensinnig zueinander zu verstellen und die zum Meßkopf zentrische Befestigung
des jeweiligen Meßpunktes unabhängig von dessen Einbaumaßen vorzusehen bzw. beizubehalten.
-
In weiterer Ausgestaltung befinden sich die Spannarme lagestabilisierend
führende und erst in ihrem Zustand maximalen Abstandes freigebende Führungen am
Halteblock. Diese Führungen sorgen für eine stabile Verbindung zwischen dem Meßkopf
und dem Fahrzeug Meßpunkt. Andererseits lassen die Führungen in dem Zustand maximalen
Abstandes ein beispielsweise nach unten erfolgendes Abschwenken der Spannarme zu,
was zweckmäßig sein kann, wenn diese für bestimmte Arbeitsgänge nicht erforderlich
sind. Dieses ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Befestigen an den Anschlußadaptern
mit anderen Mitteln als den Spannarmen erfolgen soll.
-
In weiterer Ausgestaltung ist es bevorzugt, eine zur Längsachse des
Meßkopfes gleichachsige, auch als Anschlußmittel verwendbare,
Gewindebohrung
am Halteblock und eine in diese einschraubbare sowie in eine mittige Umfangsnut
des den Halteblock durchsetzenden Gewindebolzens lagestabilisierend eingreifende
Schraube vorzusehen. Die Gewindebohrung ermöglicht beispielsweise bei abgeschwenkten
Spannarmen ein zentrisches Befestigen eines Fahrzeug-Meßpunktes an dem Anschlußadapter
immer dann, wenn ein diesbezügliches Einsetzen der Spannarme unzweckmäßig ist. Außerdem
hat die Gewindebohrung auch dann einen Sinn, wenn die Spannarme zum Befestigen benutzt
werden, da dann die in die mittige Umfangsnut eingreifende Schraube für ein seitliches
Halten des Gewindebolzens sorgt. Ohne eine derartige Halterungsmaßnahme wären andere
Haltemittel erforderlich, beispielsweise äußere, seitlich am Halteblock anliegende
Halteringe des Gewindebolzens.
-
Bei einer sehr zweckmäßigen Ausführungsform sind zwei an den Innenseiten
der Spannarme befindliche, aufeinander zuweisende und zum halternden Umfassen von
Schraubenköpfen und/oder Muttern dienende Anpreßhülsen vorhanden. Diese ermöglichen
ein Befestigen von Fahrzeug-Meßpunkten ohne ein vorheriges Entfernen von hieran
befindlichen Schraubenverbindungen, was zu erheblichen Zeiteinsparungen und einer
drastischen Vereinfachung der Handhabung führt.
-
In weiterer Ausgestaltung können die Meßköpfe mit den Meßtraversen
verstellbar sowie arretierbar verbindende, sich in Längsrichtung der Meßtraversen
erstreckende Schlitz-Bolzen-Anordnungen vorgesehen sein. Diese lassen sich einfach,
robust und preiswert ausbilden. Dabei greifen im einfachsten Falle mit Gewinde versehene
Befestigungsbolzen durch entsprechende Führungsschlitze.
-
Stattdessen ist es jedoch auch möglich, die Befestigungs- und Führungsfunktionen
voneinander unterschiedlichen Elementen zuzuordnen, wie Führungsschlitzen sowie
-bolzen einerseits und Befestigungsschlitzen sowie -schrauben andererseits. Wichtig
ist dabei, daß zwischen den Meßtraversen und den Meßköpfen richtstabile Verbindungen
hergestellt werden können.
-
Vorzugsweise weisen die zum zentrierten lösbaren Befestigen der Meßtraversen
an dem Untergestell dienenden Verbindungsmittel beidseitig am Untergestell in dessen
Längsrichtung verlaufende Führungsschlitze und in diese feststellbar einführbare
Bolzen an den Meßtraversen auf. Dadurch lassen sich die mit dem Fahrzeug verbundenen
Meßtraversen nur dann in einwandfreier Weise mit dem Untergestell verbinden, wenn
die Hauptmeßpunkte weitgehend maßhaltig sind, also beispielsweise keine zu starke
Winkelabweichung zwischen den lösbaren Meßtraversen vorliegt. Im übrigen gewährleisten
die Führungsschlitze, daß die lösbaren Meßtraversen bezüglich ihrer Mitten nur zentrisch
am Untergestell befestigt werden können und somit ein Vermessen der Meßpunkte stets
von der Fahrzeugmittellinie aus möglich ist.
-
Bei einer einfachen Ausführungsform sind die Bolzen als die Führungsschlitze
durchsetzende Gewindebolzen mit endseitigen Feststellmuttern ausgebildet. Somit
werden die Gewindebolzen einerseits zum zentrierten Aufsetzen der Meßtraversen auf
das Untergestell und andererseits zum festen Verbinden derselben mit dem Untergestell
benutzt. Wenn es erwünscht ist, können auch hierfür getrennte Führungs- sowie Befestigungsmittel
vorgesehen sein, die jedoch ebenfalls richtstabile Verbindungen gewährleisten müssen.
-
Um auch herkömmliche Richtbänke bzw. -rahmen in erfindungsgemäßem
Sinne einsetzen zu können, ist es ferner möglich, die Führungsschlitze in von dem
Untergestell unabhängigen, jedoch hieran festlegbaren Zusatzgliedern auszubilden.
Derartige Zusatzglieder können an jedem Richtrahmen beispielsweise angeschraubt
oder angeklemmt werden.
-
Um den Vermessungsvorgang möglichst einfach zu gestalten, ist es ferner
bevorzuqt, von den Mitten aller Meßtraversen ausgehende, beidseitig zu deren Enden
verlaufende Maßbänder vorzusehen. Hierdurch wird vermieden, getrennte Maßbänder
zu verwenden und an den Meßtraversen jeweils anzulegen. Außerdem können auf die
Mitten der Meßtraversen bezogene Umrechnungsvorgänqe vermieden werden, was die Handhabung
weiter vereinfacht.
-
In bevorzugter Weise läßt sich die Vermessung ferner durch zumindest
ein in Untergestell-Längsrichtung verlaufendes, vorzugsweise längsverstellbares,
Maßband am Untergestell vereinfachen. Hierdurch können stets die Abstände der Meßtraversen
von einem bestimmten Bezugspunkt in Fahrzeuglängsrichtung festgestellt werden.
-
Ein längsverstellbares Maß band ermöglicht ein besonders einfaches
Ablesen der jeweiligen Maße, da der Anfang des Maßbandes stets mit einem erwünschten
Bezugspunkt ausgerichtet werden kann.
-
Zur Vereinfachung des vorgeschalteten Meßvorgangs dient vorzugsweise
wenigstens eine rechtwinklig zu einer der lösbaren Meßtraversen verlaufende oder
ausrichtbare Meßschiene mit einem Maßband, dessen Länge größer als der gegenseitige
Normalabstand der beiden lösbaren Meßtraversen ist. Dabei ist es bevorzugt, eine
in Längsrichtung
der Meßtraverse verschiebbare Meßschiene vorzusehen,
die an der Meßtraverse seitlich oder in einem Führungsschlitz qeführt sein kann.
Eine solche Meßschiene ist ausgesprochen zweckmäßig und ermöglicht beispielsweise
ein Erfassen einer Winkel-oder Seitenabweichung zwischen den Meßtraversen. Eine
Winkelabweichung läßt sich zum Beispiel dadurch feststellen, daß die Seitenabstände
zwischen den Meßtraversen unterschiedlich groß sind.
-
Andererseits läßt sich eine Seitenabweichung zwischen den Meßtraversen
beispielsweise dadurch erfassen, daß die markierten Mitten der Meßtraversen nicht
miteinander fluchten. Somit ermöglicht die Meßschiene ein qualitatives und quantitatives
überprüfen der Maßgenauigkeit oder Erfassen von Verzugsgrößen. Da die Meßschiene
von einer der Meßtraversen ausgeht, kann sie einen Teil des in Untergestell-Längsrichtung
verlaufenden Maßbandes ersetzen, sofern sie bis zu einem Punkt des Maßbandes am
Untergestell, beispielsweise bis zum Anfang dieses Naßbandes, verläuft, sobald die
beiden lösbaren Meßtraversen auf das Untergestell aufgesetzt sind.
-
Dadurch ist es möglich, am Untergestell in einem nur kleineren Längenbereich
ein gesondertes Maßband vorzusehen.
-
In weiterer Ausgestaltung ist vorzugsweise mit der Meßschiene eine
Wasserwaage kombiniert. Diese ermöglicht es in einfacher Weise, daß die beiden Meßtraversen
beim Ausrichten in eine horizontale Ebene gebracht werden. Das Anwenden einer getrennten
Wasserwaage kann dadurch entfallen, was die Handhabung vereinfacht.
-
Außerdem ist es möglich, ein dem als Anzeigearm dienenden freien Ende
der Meßschiene zuzuordnendes, mit einer Winkelgradeinteilung ausgebildetes Winkelanzeigeglied
an einer der lösbaren Meßtraversen
vorzusehen. Dadurch kann eine
Winkelabweichung zwischen den am Fahrzeug befestigten lösbaren Meßtraversen unmittelbar
quantitativ als Winkelgröße abgelesen werden.
-
Da auch die einzelnen lösbaren Meßtraversen in sich horizontal ausgerichtet
werden müssen, ist es zur weiteren Vereinfachung ferner bevorzugt, diese lösbaren
Meßtraversen mit je einer Wasserwaage zu kombinieren. Das Anlegen einer getrennten
Wasserwaage kann somit vermieden werden.
-
Wenn bei dem vorgeschalteten Meßvorgang die lösbaren Meßtraversen
in einer horizontalen Ebene ausgerichtet werden, hat diese Ebene von den Befestigungs-
bzw. Meßpunkten einen im allgemeinen willkürlichen Abstand, der bei dem Vermessungsvorgang
als Höhenvorgabe berücksichtigt werden muß. Zum Vereinfachen der weiteren Meßvorgänge
ist es deshalb bevorzugt. daß die Meßköpfe der von den lösbaren Meßtraversen unabhängigen
Meßtraversen mit verstellbaren Höhen-Maßbändern zum Ausgleichen der an den Meßköpfen
der lösbaren Meßtraversen vorgenommenen Höhenvorgabe ausgebildet sind.
-
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform besitzt das Untergestell
einen alle Meßtraversen halternden einzigen, richtstabilen Meß- und Richtrahmen.
Alternativ ist es jedoch auch möglich, ein Untergestell mit einem die lösbaren Meßtraversen
direkt oder indirekt halternelen, richtstabilen Hauptrahmen zum Messen sowie Richten
und einem die weiteren Meßtraversen halternden, mit dem Hauptrahmen ausrichtbaren
Hilfsrahmen zum Messen zu verwenden.
-
Während die erstgenannte Ausführungsform wegen des geringeren Materialaufwandes
insbesondere für neu zu erstellende Meß-Richt-
Vorrichtungen dieser
Art zweckmäßig sein dürfte, hat die letztgenannte Ausführungsform den Vorteil, daß
sie ein nachträgliches Umrüsten vorhandener Meß-Richt-Vorrichtungen im erfindungsgemäßen
Sinne ermöglicht. In diesem Falle müssen zusätzliche lösbare Meßtraversen statt
mit dem Hilfsrahmen nunmehr mit dem Hauptrahmen verbunden werden. Sofern der Hilfsrahmen
selbst bereits ausreichend richtstabil ausgebildet und fest mit dem Hauptrahmen
verbunden ist, ist es grundsätzlich natürlich auch möglich, die lösbaren Meßtraversen
am Hilfsrahmen anzubringen. Diese Ausführungsform hat jedoch den Nachteil, daß stets
die Richtkräfte zwischen der Richtbank, das heißt dem Hauptrahmen, und den Meßpunkten
über den Hilfsrahmen übertragen werden.
-
Ferner ist es bevorzugt, an den Meßköpfen der lösbaren und/oder weiteren
Meßtraversen anbringbare Anschlußadapter zum zentriert ausrichtbaren Halten von
maß genau zu ersetzenden Fahrzeug-Austauschteilen vorzusehen. Somit kann die erfindungsgemäße
Meß-Richt-Vorrichtung nicht nur für Vermessungs- sowie Richtvorgänge, sondern auch
für Austauschvorgänge eingesetzt werden.
-
Die Erfindung wird nachfolgend an in schematischer Weise zeichnerisch
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Figur 1 - in einer
perspektivischen Ansicht zwei vom Untergestell der Vorrichtung gelöste Meßtraversen
mit jeweils zwei daran befindlichen eßköpfen und einer Meßschiene, Figur 2 - in
einer vereinfachten Draufsicht zwei lösbare Meßtraversen sowie eine deren Mitten
verbindende Meßschiene in einem Zustand ohne Winkel- sowie Seitenabweichung
zwischen
den Meßtraversen, Figur 3 - in einer Figur 2 ähnelnden vereinfachten Draufsicht
zwei lösbare Meßtraversen sowie eine deren Mitten verbindende Meßschiene in einem
Zustand mit einer Winkel-' abweichung zwischen den Meßtraversen1 Figur 4 - die gesamte
Meß-Richt-Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung in einer vereinfachten Draufsicht,
wobei zur Verdeutlichung ein auf die Vorrichtung aufgebrachter Teil eines Fahrzeugrahmens
geschnitten dargestellt ist, Figur 5 - die Meß-Richt-Vorrichtung aus Figur 4 in
einer schematischen, vereinfachten Seitenansicht, Figur 6 - in einer vergrößerten
Darstellung einen Meßkopf mit einem Anschlußadapter in Form einer Spannklammer und
Figur 7 - in einer vergrößerten Darstellung einen Meßkopf mit einem Anschlußadapter
in Form eines Gewindebolzens.
-
In den Figuren 1 bis 3 sind jeweils für den vorgeschalteten Meßvorgang
nach der vorliegenden Erfindung dienende Teile 10 der gesamten Meß-Richt-Vorrichtung
gemäß den Figuren 4 und 5 dargestellt. Bei der vorliegenden Ausführungsform gehören
zu dem Teil 10 zwei von einem rahmenförmigen Untergestell 52 lösbare Meßtraversen
12 und 14. Diese verlaufen in ihrem Befestigungszustand auf dem Untergestell 52
quer zu diesem und besitzen in ihren Längsrichtungen verlaufende Führungsschlitze
16. Diese dienen zum Führen und im vorliegenden Ausführungsbeispiel auch gleichzeitig
zum Befestigen von Meßköpfen 18, die in Längsrichtung der Meßtraversen 12, 14 bzw.
quer zum Untergestell 52 verstellbar festgelegt
werden können.
Diese Festlegung kann gemäß Figur 6 mittels Führungs- und Befestigungsbolzen 19
erfolgen, die vom Meßkopf 18 durch jeweils einen Führungsschlitz 16 greifen und
mittels nicht näher bezeichneter Sicherungsmuttern festlegbar sind. Um ein Verdrehen
des Meßkopfes 18 gegenüber der zugehörigen Meßtraverse 12, 14 zu vermeiden, sind
wenigstens zwei Führungs- sowie Befestigungselemente an jedem Meßkopf 18 bevorzugt.
-
In nicht näher dargestellter Weise können die einzelnen Meßtraversen
12, 14 jeweils aus zwei unter gegenseitigem Abstand parallelverlaufenden eßtraversenteilen
bestehen, die durch irgendwelche Verbindungsbrücken zusammengehalten werden. Der
Bereich zwischen den Meßtraversen kann dabei als Führungsschlitz für Führungsbolzen
an den Meßköpfen 18 benutzt werden. Das Befestigen der Meßköpfe 18 an den Meßtraversen
12, 14 kann durch gesonderte Mittel erfolgen, wie beispielsweise durch mit Muttern
zu sichernden Schrauben, die durch an den Meßtraversen verteilt angeordnete Befestigungslöcher
sowie durch Schlitze in den Fuß teilen der Meßköpfe 18 gesteckt werden können, so
daß sich diese in bezug auf jedes Befestigungsloch in einem bestimmten Ausmaß in
Querrichtung verstellen lassen. Auf diese Weise können die Meßköpfe an jeder Stelle
der Meßtraversen 12, 14 festgelegt werden. Diese Verbindungsart zwischen den Meßköpfen
18 und den Meßtraversen 12, 14 ist ausgesprochen richtstabil und genau einzustellen.
Sie stellt eine weitere mögliche Ausführungsvariante dar.
-
Die einzelnen Meßköpfe 18 sind, was noch näher erläutert wird, in
sich höhenverstellbar und an ihren freien Enden mit je einem Anschlußadapter versehen,
der ein richtstabiles Verbinden des Meßkopfes
18 mit einem Hauptmeßpunkt
im Rahmenkernbereich eines Fahrzeugs ermöglicht. Gemäß Figur 1 können die Meßköpfe
18 einer hinteren lösbaren Meßtraverse 12 mit Anschlußadaptern 20 in Form von Spannklammern
versehen sein, die im Zusammenhang mit Figur 6 noch näher erläutert werden. Solche
Spannklammern lassen sich in sehr zweckmäßiger Weise beispielsweise an einer Unterlenker-Aufhängung
oder einer Hinterachsbefestigung ohne Ausbau von Fahrzeugaggregaten schnell und
sicher festlegen. Gemäß Figur 1 können ferner die Meßköpfe 18 einer vorderen lösbaren
Meßtraverse 14 mit einem Anschlußadapter 22 in Form eines Gewindebolzens ausgerüstet
sein (vergleiche auch Figur 7), der beispielsweise an der Getriebebefestigung des
Fahrzeugs richtstabil angeschraubt werden kann.
-
Die Anschlußadapter 20, 22 stellen mögliche Ausführungsformen dar
und sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Befestigungsverhältnisse vielfältig
abwandelbar. Wichtig ist hierbei jedoch, daß die Anschlußadapter 20, 22 unabhängig
von ihren jeweiligen Drehwinkelstellungen mittels der-Meßköpfe 18 höhenverstellbar
sind.
-
Außerdem ist es äußerst vorteilhaft, wenn die an den Anschlußadaptern
20, 22 festzulegenden Hauptmeßpunkte zur Längsachse des jeweiligen Meßkopfes 18
stets zentrisch gehalten werden, damit komplizierte Umrechnungen vermieden werden
können.
-
Wie es ferner aus den Figuren 1 bis 3 ersichtlich ist, besitzen die
lösbaren Meßtraversen 12, 14 eine deutliche Mitten-Markierung 43, von der jeweils
nicht näher bezeichnete Maßbänder zu den beiden Enden der Meßtraversen 12, 14 verlaufen.
Außerdem sind die Meßtraversen 12, 14 im vorliegenden Fall an ihren Enden mit nach
unten vorstehenden Bolzen 24 versehen, die zum zentrierten Anbringen
der
lösbaren Meßtraversen 12, 14 an dem Untergestell 52 dienen, was noch näher erläutert
wird.
-
Zu dem vom Untergestell 52 lösbaren Teil 10 der Meß-Richt-Vorrichtung
gehört bei den Ausführungsformen gemäß den Figuren 1 bis 3 ferner eine Meßschiene
44, die im vorliegenden Fall mittels eines Anlegekopfes 45 an einer Seite der lösbaren
Meßtraverse 12 quer verstellbar so geführt werden kann, daß die Meßschiene 44 stets
rechtwinklig zur Meßtraverse 12 verläuft. Die Meßschiene kann auch in nicht dargestellter
Weise in einem Führungsschlitz der Meßtraverse 12 gehalten und geführt sein, beispielsweise
in einem auch zum Führen der Meßköpfe 18 dienenden durchgehenden Führungsschlitz.
Die Meßschiene 44 ist ebenfalls mit einem Maßband ausgebildet und in den Figuren
1 bis 3 mit der Mitten-Markierung 43 der Meßtraverse 12 ausgerichtet.
-
Gemäß der Darstellung in Figur 2 kann dem freien Ende der Meßschiene
44 ein an der Meßtraverse 14 befestigtes oder auch querverstellbares Winkelanzeigeglied
46 zugeordnet sein. Dieses ermöglicht ein quantitatives Ablesen einer eventuellen
Winkelabweichung zwischen den Meßtraversen 12 und 14, wie sie in Figur 3 dargestellt
ist. Außerdem können gemäß Figur 2 die Meßschiene 44 mit einer Wasserwaage 48 und
die lösbaren Meßtraversen 12, 14 mit je einer Wasserwaage 50 kombiniert sein, um
ein horizontales Ausrichten der Meßtraversen 12, 14 in einer Ebene zu erleichtern.
-
Gemäß den Figuren 6 und 7 besitzen die Meßköpfe 18 jeweils einen Meßkopf-Fuß
26, der beispielsweise über die erwähnten Führungs-und Befestigungsbolzen 19 (Figur
6) in querverstellbarer Weise an
dem Führungsschlitz 16 der Meßtraversen
12, 14 festgelegt werden kann. Von dem Meßkopf-Fuß 26 erstreckt sich ein beispielsweise
mit einem Rechtsgewinde versehenes Gewindeteil 28 aufwärts in eine Gewindebohrung
eines als Schraubhülse ausgebildeten Höheneinstellgliedes 32. Ein beispielsweise
mit einem Linksgewinde versehenes weiteres Gewindeteil 30 des Meßkopfes 18 erstreckt
sich von der entgegengesetzten Seite und gleichachsig zum Gewindeteil 28 ebenfalls
in eine entsprechende Gewindebohrung des Höheneinstellgliedes 32. Beim Drehen desselben
in der einen oder anderen Richtung werden somit die Gewindeteile 28, 30 des Meßkopfes
18 aufeinander zu oder voneinander weg bewegt. Hierbei kann die Dreh position des
Gewindeteils 30 fixiert sein, was wichtig ist, da das Gewindeteil 30 über den Anschlußadapter
20 oder 22 mit einem Hauptmeßpunkt des Fahrzeugs richtstabil zu verbinden ist.
-
Gemäß Figur 6 kann ein nach oben. vorstehender Teil des Meßkopfes
Fußes 26 mit einem nicht näher bezeichneten, in Längsrichtung des Meßkopfes 18 verlaufenden
Maßband versehen sein, das je nach Drehstellung des Höheneinstellgliedes 32 von
einer nicht näher bezeichneten, gestrichelt dargestellten sowie nach unten vorstehenden
Anzeigehülse mehr oder weniger weit abgedeckt wird. Hierbei handelt es sich um eine
mögliche Ausführungsform zum quantitativen Anzeigen der jeweiligen Höheneinstellung
des Meßkopfes 18. In Il'iAu.r 7 ist eille in dieser Beziehung gleiche Ausführungsforrn
dargestellt.
-
Der Anschlußadapter 20 aus Figur 1 ist in Figur 6 detaillierter
dargestellt.
Er besitzt einen mit dem Gewindeteil 30 fest verbundenen Halteblock 33, durch den
sich ein drehbarer, jedoch nicht längsverschiebbarer Gewindebolzen 34 erstreckt.
Dieser Gewindebolzen 34 verläuft rechtwinklig zur Längsachse des Meßkopfes 18 bzw.
-
des Gewindeteils 30 und besitzt ein beispielsweise mit einem Rechtsgewinde
ausgebildetes Gewindeende 35 sowie ein beispielsweise mit einem Linksgewinde ausgebildetes
Gewindeende 36. Diese Gewindeenden 35, 36 befinden sich in Gewindeeingriff mit Spannarmen
37 sowie 38, die im Arbeitsbereich der Spannklammer von unterseitigen Führungen
39 am Halteblock 33 geführt werden. Beim Verdrehen des Gewindebolzens 34 mittels
eines nicht näher bezeichneten Einstellgliedes werden somit die Spannarme 37, 38
in Längsrichtung der Führungen 39 gegensinnig aufeinander zu bzw. voneinander weg
bewegt. Dieses erfolgt vorzugsweise dergestalt, daß die Spannarme 37, 38 stets gleich
weit von der Längsachse des Meßkopfes 18 entfernt sind, so daß der einzuspannende
Hauptmeßpunkt am Fahrzeug stets mit der Längsachse des Meßkopfes 18 zusammenfällt.
-
Um ein einfaches Anklemmen der Spannarme 37, 38 beispielsweise an
einer Schraubenanlenkung eines Fahrzeug-Hauptmeßpunktes zu ermöglichen, ist es zweckmäßig,
an den einander zugekehrten Innenseiten der Spannarme 37, 38 gegebenenfalls auswechselbare
Anpreßhülsen 42 vorzusehen, die über Schraubenmuttern und -köpfe einer Schraubenanlenkung
greifen können. Ferner ist es möglich, die Längsarretierung des Gewindebolzens 34
im Halteblock 33 dadurch vorzusehen, daß eine Schraube 40 durch eine zur Längsachse
des Gewindeteils 30 zentrische Gewindebohrung im Halteblock 33 bis in eine mittige
Umfangsnut 41 des Gewindebolzens 34 halternd eingreift. Abgesehen
davon,
daß es auch andere Möglichkeiten einer Längsarretierung des Gewindebolzens 34 gibt,
hat diese Maßnahme folgenden Vorteil.
-
Wenn es erwünscht ist, statt der Spannarme 37, 38 eine zentrische
Gewindebohrung oder einen zentrischen Gewindebolzen zum Befestigen eines Hauptmeßpunktes
zu benutzen, können die Spannarme 37, 38 durch entsprechendes Drehen des Gewindebolzens
34 so weit gespreizt werden, daß sie von den Führungen 39 freigegeben werden und
sich nach unten abschwenken lassen. Nach Entfernen der Schraube 40 kann die Gewindebohrung
im Halteblock 33 zum Einschrauben eines Gewindebolzens am flauptmeßpunkt oder eines
mit dem Hauptmeßpunkt zu verschraubenden Gewindebolzens verwendet werden.
-
Der Anschlußadapter 22 aus Figur 7 weist lediglich einen in Längsrichtung
des Meßkopfes 18 zentrisch vorstehenden Gewindebolzen auf, der mit einem Hauptmeßpunkt
verschraubt werden kann.
-
Stattdessen kann auch eine zentrische Gewindebohrung vorgesehen sein.
Zusätzlich können ferner außerachsige, wie seitlich versetzte oder schräg verlaufende,
Anschlußmittel vorhanden sein.
-
Die Bolzen 24 an den lösbaren Meßtraversen 12, 14 können in beidseitige,
in Längsrichtung des Untergestells 52 verlaufende Führungsschlitze 58 gemäß Figur
4 eingeführt werden. Diese Führungsschlitze 58 befinden sich bei der vorliegenden
Ausführungsform in seitlich an dem Untergestell 52 angeflanschten Zusatzgliedern
56.
-
Somit bilden die Führungsschlitze 58 in Verbindung mit den Bolzen
24, die als Gewindebolzen ausgebildet sein können, ein Verbindungsmittel zum festen
zentrischen Anschließen der Meßtraversen 12, 14 an dem rahmenförmigen Untergestell
52. Die Anordnung der
Bolzen 24 sowie der Führungsschlitze 58 ist
dergestalt, daß in dem Verbindungszustand aus Figur 4 die Mitten-Markierungen 43
der lösbaren Meßtraversen 12, 14 mit der Mittellinie bzw. Längsachse A-A des Untergestells
52 zusammenfallen. Die Bolzen 24 können nur dann in die Führungsschlitze 58 eingeführt
und hiermit fest verbunden werden, wenn keine zu große Winkel- sowie Seitenabweichung
zwischen den Meßtraversen 12, 14 vorliegt, also wenn ein eventueller Rahmenverzug
im Rahmenkernbereich ausreichend klein ist.
-
In lediglich schematischer Weise ist in Figuren 4 und 5 dargestellt,
daß die Meß-Richt-Vorrichtung außer dem lösbaren Teil 10 mit den Meßtraversen 12,
14 weitere, im vorliegenden Fall zwei, Meßtraversen 60 aufweist, die am Untergestell
52 in Längsrichtung desselben verstellbar sind. Diese Meßtraversen 60 sind ebenfalls
mit quer- sowie höhenverstellbaren Meßköpfen 62 ausgerüstet, die jedoch keine befestigbaren
Anschluadapter aufweisen müssen und stattdessen mit einfachen Meßpinolen ausgerüstet
sein können. Diese Meßköpfe 62 sind vorzugsweise mit nicht dargestellten verstellbaren
Höhen-Maßbändern versehen, so daß die mittels der Meßköpfe 18 vorgenommene Höhenvorgabe
der Bezugsebene anzeigemäßig kompensiert werden kann. Gemäß Figur 5 befindet sich
am Untergestell 52 ein in Längsrichtung desselben verlaufendes, vorzugsweise längsverstellbares
und nicht näher bezeichnetes Maßband. Dieses ermöglicht ein Vermessen der Abstände
der einzelnen Meßtraversen gegenüber einem Bezugspunkt und untereinander. Unter
Berücksichtigung der Meßschiene 44 ist es nicht erforderlich, das Maßband unbedingt
über die gesamte Länge des Untergestells 52 verlaufen zu lassen. Vielmehr kann es
nur im Bereich der Meßtraversen 60 vorgesehen
sein, wobei die
Meßschiene 44 eine Verlängerung dieses Maßbandes darstellt. Außerdem muß das Maßband
am Untergestell 52 nicht unbedingt längenverstellbar sein.
-
In nicht näher dargestellter Weise kann ferner eine weitere Meßtraverse
vorgesehen sein, die am Untergestell 52 längsverstellbar ist und sich mit bestimmten
Fahrzeug-Bezugspunkten ausrichten läßt, wie mit den sogenannten Lackablauflöchern,
die üblicherweise in Rahmenmeßplänen als Bezugspunkte angegeben sind.
-
Im Unterschied zu der dargestellten Ausführungsform aus Figur 4 können
auch weitere oder alle Meßtraversen von dem Untergestell 52 lösbar und bezüglich
ihrer Meßköpfe mit entsprechenden Anschlußadaptern ausrüstbar sein. Hierdurch kann
die Meß-Richt-Vorrichtung vielseitiger gestaltet werden, da dann jeweils die erwünschte
Anzahl von Meßtraversen vom Untergestell gelöst und im Rahmen des vorgeschalteten
Meßvorgangs am Fahrzeug festgelegt werden kann.
-
Der den Meß- sowie Richtvorgängen auf dem Untergestell 52 vorgeschaltete
Meßvorgang wird nachfolgend unter Berücksichtigung zweier lösbarer Meßtraversen
12, 14 beschrieben. Ein zu überprüfendes und gegebenenfalls zu richtendes Fahrzeug
wird zunächst mittels einer Hebebühne in hoizontalem Zustand angehoben Dann werden
die Anschlußadapter 20, 22 an den Hauptmeßpunkten im Rahmenkernbereich richtstabil
befestigt. Unter Berücksichtigung der im jeweiligen Rahmenmeßplan angegebenen Daten
werden dann die Mitten-Blarkierungen 43 mit der Fahrzeugmittellinie bzw. -längsachse
ausgerichtet. Im allgemeinen erfolgt dieses dadurch, daß die Mitten-
Markierungen
43 der Meßtraversen 12, 14 in bezug auf die Positionen der Meßköpfe 18 mittig ausgerichtet
werden. Es gibt jedoch auch Anwendungsfälle, bei denen die paarweisen Meßpunkte
ungleiche Abstände von der Fahrzeuglängsachse haben, was bei der Querausrichtung
der Meßtraversen 12, 14 entsprechend berücksichtigt wird. Anschließend werden die
Meßtraversen 12, 14 durch Höhenverstellung der Meßköpfe 18 in sich und untereinander
in einer horizontalen Ebene ausgerichtet, was mit den mit der Meßschiene 44 und
den Meßtraversen 12, 14 kombinierten Wasserwaagen 48, 50 leicht durchgeführt werden
kann. Diese Vorarbeiten ermöglichen bereits ein Überprüfen der Frage, ob die Hauptmeßpunkte
im Rahmenkernbereich überhaupt einen Maßverzug aufweisen, wie groß dieser Verzug
ist und ob er noch innerhalb zulässiger Grenzen lieyt. Beispielsweise läßt sich
durch mittiges Anlegen der Meßschiene 44 feststellen, ob die Mitten-Markierungen
43 der beiden Meßtraversen 12, 14 eine gegenseitige Seitenabweichung haben und wie
groß diese ist. Eine solche Seitenabweichung, die in den Figuren 2 und 3 nicht dargestellt
ist, läßt sich beispielsweise am Maßband der Meßtraverse 14 ablesen. In Figur 2
ist dargestellt, daß die Meßtraversen 12, 14 einerseits keine gegenseitige Seitenabweichung
ihrer Mitten-Markierungen 43 haben und andererseits parallel zueinander verlaufen,
was beispielsweise an dem dem freien Ende der Meßschiene 44 zugeordneten Winkelanzeigeglied
46 der Meßtraverse 14 abgelesen werden kann. In Figur 3 ist eine Winkelabweichung
zwischen den Meßtraversen 12, 14 dargestellt. Diese kann entweder mit dem genannten
Winkelanzeigeglied 46 angezeigt oder auch dadurch qualitativ kenntlich gemacht werden,
daß die Mitten-Markierung 43 der Meßtraverse 14 nicht in Längsrichtung der Meßschiene
44
verläuft. Ein quantitatives Erfassen der Winkelabweichung kann beispielsweise dadurch
erfolgen, daß-die unterschiedlichen gegenseitigen Abstände der Meßtraversen 12,
14 an deren Enden oder dergleichen mittels der Meßschiene 44 abgelesen werden.
-
Abgesehen von den genannten Seiten- sowie Winkelabweichungen zwischen
den Meßtraversen 12, 14 kann ein Rahmenverzug im Rahmenkernbereich auch dergestalt
sein, daß die paarweisen Hauptmeßpunkte eine unzulässige Seitenabweichung von der
Fahrzeugmittellinie, also von der Mitten-Markierung 43 haben. Diese Abweichungen
können mit Hilfe der Maßbänder an den Meßtraversen 12, 14 unter Berücksichtigung
der entsprechenden Rahmenmeßpläne erfaßt werden. Eventuelle Maßabweichungen zwischen
den Meßpunkten in Längsrichtung des Fahrzeugs können an der Meßschiene 44 abgelesen
werden. Und schließlich können unzulässige Höhenabweichungen zwischen den einzelnen
Meßpunkten an den Maßbändern der Meßköpfe 18 festgestellt werden.
-
Wenn der vorgeschaltete Meßvorgang am angehobenen Fahrzeug erweist,
daß die gleichzeitig als Befestigungspunkte dienenden Hauptmeßpunkte im Rahmenkernbereich
nicht oder nur ausreichend gering verzogen sind, wird das Fahrzeug mit dem lösbaren
Teil 10 der Meß-Richt-Vorrichtung so abgesenkt, daß die Bolzen 24 der Meßtraversen
12, 14 in die Führungsschlitze 58 der Zusatzglieder 56 eingreifen. Die Meßtraversen
12, 14 werden dann fest mit dem Untergestell 52 verbunden, beispielsweise mittels
auf die Enden der Bolzen 24 aufzuschraubender Befestigungsmuttern. Danach werden
die weiteren Meßtraversen 60, die am Untergestell 52 oder an einem hiermit ausrichtbaren
gesonderten Hilfsrahmen der ledig-X/ {o)
lich ein Meßrahmen ist,
so in Längsrichtung A-A verstellt, daß die quer- sowie höhenverstellbaren Meßköpfe
62 mit weiteren Fahrzeug-Meßpunkten und gegebenenfalls Fahrzeug-Bezugspunkten, wie
den sogenannten Lackablauflöchern, ausgcriclite werden.
-
Danach lassen sich die weiteren Me- und Richtvorgänge auf dem Untergestell
52 sehr genau durchführen, da die Fahrzeugmittellinie stets mit der Längsachse A-A
der Meß-Richt-Vorrichtung ausgerichtet ist und somit die Vermessung aller Meßpunkte
von der Fahrzeugmittellinie aus erfolgt. Zu diesem Zweck sind auch die weiteren
Meßtraversen 60 in nicht näher dargestellter Weise mit von ihren Mitten bzw. der
Längsachse A-A ausgehenden seitlichen Maßbändern ausgebildet. Die Mittenausrichtung
des Fahrzeugs mit der Längsachse A-A der Meß-Richt-Vorrichtung bleibt wegen der
richtstabilen Verbindung zwischen den Hauptmeßpunkten und dem Untergestell 52 stets
erhalten. Eine während des Richtvorgangs auftretende Mittenabweichung, wie sie bei
an Schweißfahnen befestigten Fahrzeugen möglich ist, wird sicher vermieden.
-
Die Meß-Richt-Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung kann auch
zum maßgenauen Ersatz von Fahrzeug-Austauschteilen eingesetzt werden, wozu an den
jeweiligen Meßköpfen entsprechende Anschlußadapter zum maßgenauen Halten derartiger
Austauschteile anzubringen sind.
-
Sofern eine bestehende Meß-Richt-Vorrichtung mit längsverstellbaren
eßtraversen sowie quer- und höhenverstellbaren Meßköpfen im erfindungsgemäßen Sinne
nachträglich umgerüstet werden soll, ist dieses ohne weiteres dadurch möglich, daß
an ihrem Richtrahmen
beispielsweise die seitlichen Zusatzglieder
56 mit den Führunysschlitzen 58 angebracht werden. Es ist dann lediglich noch der
lösbare Teil 10 gemäß den Figuren 1 bis 3 für den vorgeschalteten Meßvorgang zur
Verfügung zu stellen. Bei dieser nachträglichen Umrüstung ist es gleichgültig, ob
die Meßtraversen der vorhandenen Meß-Richt-Vorrichtung am Richtrahmen selbst oder
an einem hiermit ausrichtbaren Meßrahmen längsverstellbar sind.
-
Die Detailgestaltung der zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens
dienenden Meß-Richt-Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung kann vielfältig
abgewandelt und den jeweiligen Betriebsverhältnissen angepaßt werden. Sie ermöglicht
sehr einfache sowie äußerst genaue Meß- sowie Richtvorgänge, da Hauptmeßpunkte im
Rahmenkernbereich des Fahrzeugs fest mit dem Richtrahmen bzw.
-
Untergestell verbunden werden, und zwar derart, daß die Fahrzeugmittellinie
stets mit der Längsachse der Vorrichtung zusammenfällt. Den eigentlichen Meß- sowie
Richtvorgängen wird ein weiterer Meßvorgang vorgeschaltet, bei dem die lösbaren
Meßtraversen entsprechend ausgerichtet und ein eventueller Verzug im Rahmenkernbereich
erfaßt werden. Das Fahrzeug ist nur dann auf das Untergestell der Vorrichtung aufzubringen,
wenn der Verzug im Rahmenkernbereich ausreichend klein ist. Somit können bei nicht
reparierbaren Unfallfahrzeugen wesentliche Arbeitsvorgänge entfallen, die unter
Zuhilfenahme bisheriger Meß-Richt-Vorrichtunen stets erforderlich waren. Die Meß-Richt-Vorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung ist somit bei leichtester Handhabung und größter
Genauigkeit ferner in stärkerem Maße auslastbar.