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DE3037482C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3037482C2
DE3037482C2 DE19803037482 DE3037482A DE3037482C2 DE 3037482 C2 DE3037482 C2 DE 3037482C2 DE 19803037482 DE19803037482 DE 19803037482 DE 3037482 A DE3037482 A DE 3037482A DE 3037482 C2 DE3037482 C2 DE 3037482C2
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DE
Germany
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head
shell
helmet
measuring devices
measuring
Prior art date
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Application number
DE19803037482
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English (en)
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DE3037482A1 (de
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Robert Jean Bry Sur Marne Fr Bonis
Roger Robert Viry Chatillon Fr Froment
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L'OPTIQUE SCIENTIFIQUE PARIS FR
Original Assignee
L'OPTIQUE SCIENTIFIQUE PARIS FR
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Publication date
Application filed by L'OPTIQUE SCIENTIFIQUE PARIS FR filed Critical L'OPTIQUE SCIENTIFIQUE PARIS FR
Publication of DE3037482A1 publication Critical patent/DE3037482A1/de
Application granted granted Critical
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    • A42HEADWEAR
    • A42CMANUFACTURING OR TRIMMING HEAD COVERINGS, e.g. HATS
    • A42C2/00Manufacturing helmets by processes not otherwise provided for
    • A42C2/007Manufacturing custom-sized helmets
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/103Measuring devices for testing the shape, pattern, colour, size or movement of the body or parts thereof, for diagnostic purposes
    • A61B5/107Measuring physical dimensions, e.g. size of the entire body or parts thereof
    • A61B5/1077Measuring of profiles
    • A61B5/1078Measuring of profiles by moulding

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Abnahme der morphologischen Kopfform einer Person, insbesondere zur Herstellung eines Helmes, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie auf ein Verfahren zum Herstellen eines Helmes unter Verwendung der Vorrichtung. Eine Vorrichtung der vorgenannten Art ist aus der US-PS 39 92 721 bekannt.
Als besonders problematisch hat sich die Herstellung von Helmen für Piloten von Jagdflugzeugen u. ä. gezeigt, da es hier unerläßlich ist, daß der Helm am Kopf des Piloten satt anliegt, ohne daß dieser das Tragen des Helmes als störend empfindet. Dies kann insbesondere dann erreicht werden, wenn der Helm mit einer Innenauskleidung versehen ist, die an die Kopfmaße des Trägers genau angepaßt ist.
Aus der vorgenannten US-PS 39 92 721 ist es hierzu bekannt, den Kopf des zukünftigen Helmträgers zunächst mit einer Kappe nach Art einer Badekappe zu bekleiden und über ihm dann eine mit mehreren Durchbrüchen versehene Schale unter Ausbildung eines Zwischenraums zwischen der Kappe und der Schale anzuordnen, wobei dieser Zwischenraum am unteren Rand über den Ohren jeweils von einem Damm aus einem weichplastischen Material abgeschlossen wird. Durch die Durchbrüche der Schale wird sodann eine halbfeste Masse unmittelbar auf die Kappe des Helmträgers aufgebracht, die an Ort und Stelle erstarren muß, bevor man die Gesamtanordnung vom Kopf des Helmträgers abnimmt. Es wird zwar auf diese Weise ein genauer Abdruck der Kopfform des Trägers erzeugt, jedoch nimmt diese Verfahrensweise sehr viel Zeit in Anspruch und ist für den Betroffenen höchst unangenehm und auch gesundheitsschädlich, da während des Erstarrungsvorgangs der Masse u. U. Wärme und schädliche Gase freigesetzt werden.
Nach einem anderen bekannten Verfahren werden die nur wichtigsten Maße des Helmträgers mit Hilfe eines Zirkels abgenommen, und man versucht dann anhand dieser wenigen Grundabmessungen, eine Innenauskleidung für einen Helm anzufertigen, die angenähert der Kopfform des zukünftigen Trägers entspricht. Auch diese Art des Maßnehmens ist zeitraubend und sie liefert zudem nur mangelhafte Ergebnisse.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Abnahme der Kopfform der eingangs genannten Art anzugeben, die die betroffene Person keinen unangenehmen Belästigungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen aussetzt und eine ausreichend genaue Abbildung der Kopfform zu liefern in der Lage ist. Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines morphologischen Kopfmaßen eines Helmträgers angepaßten Helmes unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung anzugeben.
Hinsichtlich der Vorrichtung wird die Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Das Verfahren, das unter Verwendung der Vorrichtung nach der Erfindung ausgeführt wird, ist Gegenstand des Anspruchs 3. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweils abhängigen Ansprüche.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden die morphologischen Kopfmaße der betroffenen Person in Form von Meßwerten ermittelt, die später bei der Herstellung des Helmes dazu verwendet werden, mit Hilfe verstellbarer Meßvorrichtungen die äußere Kontur des Kopfes nachzubilden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist demnach eine Meßvorrichtung, mit deren Hilfe es möglich ist, schnell und zuverlässig ausreichend viele Meßwerte am Kopf der betroffenen Person zu nehmen, die es gestatten, diese Kopfform ausreichend genau nachzubilden.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf ein in den Zeichnungen dargestelltes Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer Vorrichtung zur Ermittlung von Kopfmaßen in Form einer Haube,
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch die Mittelebene der Haube nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III aus Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV aus Fig. 2,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer in Fig. 4 gezeigten Meßvorrichtung,
Fig. 6 einen senkrechten Schnitt durch die Mittelebene einer Form zur Herstellung der Innenauskleidung einer Verbundhaube, ähnlich dem Schnitt nach Fig. 2,
Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII aus Fig. 6,
Fig. 8 einen Längsschnitt durch eine Meßvorrichtung, mit der die Form nach den Fig. 6 und 7 bestückt ist,
Fig. 9 eine Seitenansicht der Meßvorrichtung nach Fig. 8,
Fig. 10 einen senkrechten Schnitt durch die Mittelebene eines nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Helmes mit dem mit Hilfe der Erfindung vorgefertigten Helmauskleidungsteil.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Haube dient zum Abnehmen der Kopfmaße 1 für die Herstellung eines individuell anzufertigenden Helmes.
Diese Haube besteht aus einer starren äußeren Schale 2, die zum Maßnehmen auf den Kopf des zukünftigen Helmträgers aufgesetzt wird, und einer an der Innenwandung der Schale 2 anliegenden Auspolsterung, deren vorderster Abschnitt 3 an der Stirn 5 des Helmträgers anliegt, während der rückwärtige Abschnitt 4 im Nacken 6 anliegt.
An der Schale 2 sind ferner senkrecht zur Schale stehende Meßvorrichtungen 7, insgesamt fünfundzwanzig, gleichmäßig über deren Umfang verteilt angeordnet sowie - in der Schale 2 - zwei im Bereich der Ohren 9 liegende, Ausnehmungen 8 aufweisende Formteile 10, die allesamt in ihrem Abstand zur Schale 2 einstellbar sind.
Die Auspolsterung 3 und 4 besteht aus einem nicht oder nur in geringem Maße zusammenpreßbaren Material, beispielsweise aus Kunststoff. Aus dem gleichen Material bestehen die die Ausnehmungen 8 beinhaltenden Formteile 10; die Ausnehmungen 8 sind zur Aufnahme der Ohren 9 des Helmträgers bestimmt. Die Formteile 10 weisen Auflageflächen 11 auf, die im Schläfenbereich 12 am Kopf anliegen und außerdem jedes Ohr 9 umschließen. Die Formteile 10 weisen jeweils einen senkrecht zur Schale 2 in einer an der Schale 2 fest angeordneten Hülse 14 verschieblichen Stellstift 13 auf. Eine von außen aufschraubbare Kappe 15 umschließt das freie Ende der Hülse 14. Die Schraubkappe 15 weist ferner eine Führungsnut 18 und drei mit einem am Umfang der Hülse 14 angeordneten Arretierungsstift 19 zwecks Arretierung der Bewegung des Stellstiftes 13 zusammenwirkende Kerben 17 auf. Um die einmal eingenommene Winkelstellung der Formteile 10 beizubehalten, weist jedes Formteil 10 einen in einer Bohrung 21 in der Schale 2 verschieblichen Stellstift 20 auf. Die Formteile 10 sind, wie ersichtlich, an den Innenseiten der Schale 2 angeordnet, und sie können samt ihrer Ausnehmungen 8 in Richtung der Pfeile G nach innen verschoben werden.
Jede der Meßvorrichtungen 7 besteht aus einer mit Hilfe einer Mutter 23 senkrecht in der Schale 2 befestigten Hülse 22. In der Hülse 22 gleitet ein Stellstift 24, der an seinem der Schale 2 zugewandten Ende einen Meßfuß 25 aufweist und an seinem nach außen gewandten Ende ein Gewinde 26 zur Aufnahme einer Verschlußhülse 27. Der Stellstift 24 weist ferner achsparallel zu seiner Längsmittelachse 29 eine Nut 28 auf, die radial an seinem Umfang 30 mündet. Der Stellstift 24 ist in Achsrichtung federbelastet und die Feder 31 stützt sich einerseits am Boden 32 der Hülse 22 und andererseits an einer Eindrehung 33 des Stellstiftes 24 ab, so daß der Stellstift 24 unter der Kraft der Feder 31 in Richtung des Pfeiles F in den Innenraum der Schale 2 gedrückt wird.
In die Hülse 22 ist ferner über ein Gewinde 35 ein Raststift 34 quer eingeschraubt, dessen dem Stellstift 24 zugewandtes Ende in die Nut 28 eingreift. Über einen Hebel 36 kann der Raststift 34 mehr oder weniger weit in die Hülse 22 hineingeschraubt werden, und zwar so weit, bis er am Grund der Nut 28 anstößt, wodurch der Stellstift 24 in der Hülse 22 arretiert wird.
Am Umfang jeder Hülse 22 ist ferner eine Skala 38 angebracht, oberhalb derer die Kante 39 der Verschlußkappe 27 liegt, die einen Wert C 7 für die Verschiebung der tastenden Meßvorrichtung 7 angibt.
Zum Maßnehmen wird eine solche Schale 2 auf den Kopf 1 des zukünftigen Helmträgers aufgesetzt, wobei beispielsweise von drei gleich ausgestatteten Standardschalen unterschiedlicher Größe von vornherein diejenige ausgewählt wird, die der zu messenden Kopfgröße am nächsten kommt. Bei dieser Auswahl der Musterschale 2 ist ferner zu beachten, daß die Abschnitte 3 und 4 der Auspolsterung und die Formteile 10 an den zugehörigen Kopfteilen 5, 6 und 12 des zukünftigen Trägers anliegen, und daß eine der Meßvorrichtungen, nämlich 7 a, bereits am hinteren Teil des Kopfes anliegt. Nunmehr werden die Stellstifte 13 der Formteile 10 so eingestellt, daß die Auflageflächen 11 der Formteile 10 im Bereich der Schläfen 12 des Kopfes 1 anliegen, wobei die Ohren 9 gleichzeitig in den Aussparungen 8 liegen. Nun werden die Arretierungsstifte 19 in die ihnen zugeordneten Kerben 17 eingerastet.
Zwischem dem Kopf 1 und der Innenwandung 40 der Schale 2 besteht nunmehr ein Zwischenraum 41. Die Stellstifte 24 der Meßvorrichtungen 7, mit Ausnahme des Stellstiftes der bereits anliegenden Meßvorrichtung 7 a, sind vor Aufsetzen der Schale 2 auf den Kopf 1 entgegengesetzt zu den Pfeilen F herausgezogen und festgesetzt worden, und werden jetzt über den Hebel 36 gelöst, so daß jeder Stellstift 24 unter der Kraft der zugeordneten Feder 31 in Richtung der Pfeile F nach innen bewegt wird, bis die Meßfüße 25 jeweils am Kopf 1 anliegen. Die Stifte 24 werden nun mittels des Hebel 36 wieder festgesetzt und, nachdem man die Raststellung des Stiftes 19 in der Nut 17 notiert hat, wird der Stift 19 aus der Nut gelöst und die Formteile 10 werden vom Kopf 1 nach außen zu weggezogen, um die Ohren freizugeben, damit die Schale 2 vom Kopf abgenommen werden kann. Der Träger des Helmes hat beim Ermitteln der morphologischen Kopfmaße, was zudem sehr rasch geht, nicht Unangenehmes auszustehen, zumal hierbei keine lästigen Nebenwirkungen, wie zum Beispiel Gasentwicklungen, auftreten.
Es ist ferner vorteilhaft, daß am Ort des Maßnehmens lediglich die drei Standardgrößen der Schalen zur Verfügung zu stehen brauchen.
Nach dem Abnehmen der Schale 2, die mit den an ihr vorgesehenen Einrichtungen ein Meßmodell bildet, werden an allen Meßvorrichtungen die Werte von C 7 an den Skalen abgelesen und für jede einzelne Meßvorrichtung in einer entsprechenden Tabelle gemäß nachfolgendem Beispiel festgehalten, zum Beispiel
Nummer der Meßeinrichtung
Wert C 7 auf der Skala
7/1|C 7/1
7/2 C 7/2
7/3 C 7/3
usf. usf.
Die genannte Tabelle wird dem Hersteller des Helmes übermittelt. Der Hersteller verfügt über drei die Standardschalen identisch wiedergebende Einrichtungen zur Herstellung eines Gußmodells. Jede dieser Einrichtungen weist gemäß Fig. 6 in einem tragenden Gestell 42 eine Form 43 auf, deren Innenwand 44 der Innenwand 40 der Schale 2 nachgebildet ist. Die Einrichtung enthält ferner mit Hilfe von Schrauben 46 gehaltene Formenteile 45, die das Ausformen einer mindestens dem von den Formenteilen 10 in der Schale 2 eingenommenen Raum entsprechenden Aussparung ermöglichen. Die Formenteile 45 bestehen aus einem festen Kunststoff, der die Entnahme aus der Form 43 erleichtert.
Die Form 43 weist einstellbare Meßvorrichtungen 47 auf. Diese befinden sich jeweils an mit den Meßvorrichtungen 7 und 7 a in der Schale 2 korrespondierenden Stellen. Die Meßvorrichtungen 47 können im Innenraum der Form 43 gegenüber ihrer Innenwand 44 um die an den Meßvorrichtungen 7 und 7 a eingestellten Werte verstellt werden.
Jede Meßvorrichtung 47 besteht aus einer an der Form 43 mit einer Schraube 49 befestigten Hülse 48 und einem in der Hülse längsverschieblichen Stellstift 50. Jeder Stellstift 50 weist ein mit einem Innengewinde 52 der Hülse in Wirkverbindung stehendes Außengewinde 51 auf. Das außenliegende freie Ende des Stellstiftes 50 weist ebenfalls ein Außengewinde 54 zur Aufnahme einer Verschlußkappe 55 auf, die gegen Verdrehung gegenüber dem Stellstift 50 durch einen Sicherungsstift 56 gesichert ist.
Eine in Längsrichtung auf der Hülse 48 aufgebrachte Skala 57, deren Anfang mit dem Rand der Verschlußkappe 55 zusammenfällt, zeigt jeweils den Betrag D an, um den der Stellstift 50 über die Innenwand 44 der Form 43 hinausragt und der gleich dem Betrag C 7 auf der Skala der schalenfesten Meßvorrichtung 7 ist, deren Stellstift 24 jeweils mit dem Fuß 25 von der Innenwand 40 der Schale 2 vorsteht.
Die Form 43 weist ferner eine Haut 59 in Form einer Auskleidung aus einem nachgiebigen Material auf, so daß sie an die freien Enden der Meßvorrichtungen 47 angelegt werden kann, wobei die Auskleidung aber eine ausreichende Steifigkeit hat, die verhindert, daß die zwischen den einzelnen Meßvorrichtungen 47 liegenden Abschnitte sich durchbiegen.
Zu der Einrichtung gehört ferner eine aufblasbare Membran 61 mit einem Füllventil 62 sowie ein Formendeckel 63, der über Schrauben 64 beweglich an der Form 43 befestigt ist. Eine Materialeinfüllöffnung 65 ist im Deckel 63 vorgesehen, die in eine unterhalb des Formteils 45 liegende Formkammer übergeht.
Eine Gießeinrichtung, bestehend aus Formengestell 42 und Form 43, weist in einer realisierten Ausführung als Auskleidung 59 einen Zuschnitt einer 10 mm dicken Bahn des vorgenannten Kunststoffes auf. Durch diese Auskleidung 59 kann der Gasdruck in der Luftkammer 61 auf 1 kg/cm² gebracht werden, so daß die Fläche 60 der Auskleidung 59 gut an den freien Enden 53 der Meßeinrichtungen 47 zur Auflage kommt. Selbstverständlich eignen sich für den vorgesehenen Zweck auch andere Stoffe; Dicke und Druck können ferner vorzugsweise im Bereich zwischen 5 und 15 mm bzw. 0,5 bis 2 · 10⁵ Pa variieren.
Die verwendeten Stoffe sind meist Silikon-Kunststoffe, die bekanntlich eine leichte Entnahme aus der Form begünstigen.
Beim Hersteller des Helmes werden also mit Hilfe der aus der Tabelle entnehmbaren Werte C 7, die den jeweiligen Verschiebebetrag der Meßvorrichtungen 7 und 7 a angeben, die Beträge eingestellt, um die die Meßvorrichtungen 47 zu verstellen sind, damit sie den an den anderen Meßvorrichtungen 7 bzw. 7 a abgenommenen Werten entsprechen. Die Einstellung erfolgt durch Verdrehen der jeweiigen Stellstifte 50 in den zugeordneten Hülsen 48. Nunmehr werden die biegsame (oder halbstarre) Auskleidung 59 sowie die Membram 61 eingelegt. Der Deckel 63 wird an der Form 43 festgemacht und die Luftkammer 61 wird auf den vorgegebenen Druck aufgefüllt.
Über die Öffnung 65 wird nunmehr eine erstarrungsfähige Masse 66, die jedoch biegsam bleibt, beispielsweise expandiertes Polyurethan, eingefüllt (vgl. Fig. 6). Die Masse 66 füllt den gesamten zwischen der Fläche 60 und der Auskleidung 59 sowie der Innenwand 44 der Form 43 gebildeten Raum aus, so daß ein geformtes Teil 67 entsteht, das in seinen Abmessungen genau dem zwischen dem Kopf 1 und der Innenwand 40 der Schale 2 gebildeten Raum 41 entspricht, denn die Gestalten der Innenwände 40 und 44 von Schale 2 und Form 43 stimmen überein und die von der Fläche 68 der Haut 59 eingenommene Form entspricht der gemessenen Kopfform. Die im wesentlichen konvexe bzw. konkave Fläche 68 bzw. 69 des Teils 67 stimmt also jeweils genau mit der Innenwand 40 der Schale 2 und folglich mit dem Kopf 1 des zukünftigen Trägers überein, für den das Endprodukt bestimmt ist. Vermerkt sei noch, daß sich beim Gießvorgang entwickelnde Gase rein fertigungstechnisch bedingt sind; da aber die Herstellung nicht im Beisein des späteren Trägers erfolgt, können die Gase keinerlei abträgliche Wirkung haben.
Nach Entnahme aus der Form 43 behält das Teil 67 seine einmal eingenommene Gestalt sowie seine Abmessungen bei, weist jedoch überall dort, wo die Stifte der Meßeinrichtungen 47 hindurchgingen, Öffnungen auf, die jedoch für den angestrebten Zweck bedeutungslos sind.
Die Herstellung des Endproduktes, nämlich eines Helmes, erfolgt in an sich bekannter Weise, vgl. Fig. 10. Die äußere Schale 71 des Helmes, die im allgemeinen starr ist, weist eine Innenwand 72 auf, deren Ausbildung mit der Innenwand 40 der Schale 2 übereinstimmt. Ohne weitere Bearbeitung kann nunmehr das Teil 67 in die Schale 71 eingesetzt werden, wobei dessen konvexe Fläche 68 fest an der Innenwand 72 der Schale 71 anliegt. Auf der Innenwand des Helmes wird zusätzlich eine dünne Schaumstofflage 73 auf die konkave Fläche 69 des Teils 67 aufgebracht, und schließlich als dem Kopf zugewandter Abschluß ein Lederfutter 74.
Die konkave Fläche 76 des Lederfutters 74 schließt sich selbstverständlich ebenfalls der Kopfform an, wobei das geformte Teil 67, das zwar in seiner Gesamtgestalt fest ist, jedoch im Material etwas nachgeben kann, und die Schaumstoffschicht 73 leicht zusammengedrückt werden. Ein Stoßband 77 bildet den Abschluß des Helmes, das im Gegensatz zur Auspolsterung 3, 4 der Schale 2 sehr weich ist. Es dient ausschließlich zur Geräuschdämpfung des Helmes. In den Helm werden nunmehr die Ohrmuscheln 78 eingebracht sowie die Schirme 79, die sich in einer hierfür vorgesehenen Ausnehmung 80 im vorderen Kopfteil des Helmes befinden.
Klebstoff-Filme 81, 82 und 83 erhöhen die Festigkeit der Verbindung zwischen dem Teil 62 und der Schale 71, zwischen Schaumstoffeinlage 73 am Teil 67 und zwischen dem Lederfutter 74 und der Schaumstoffschicht.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, daß beide Arbeitsvorgänge, nämlich Maßnehmen und Herstellung des Endproduktes, an räumlich voneinander getrennten Orten stattfinden können, daß dies aber gemäß der Erfindung nicht zwingend ist.
Das geformte Teil 67 bildet beim beschriebenen Ausführungsbeispiel nur einen Teil der Innenausrüstung des Helmes, es ist jedoch durchaus möglich, für andere Anwendungszwecke das Teil 67 selbst als Helm auszubilden, wobei Schale 71 und Teil 67 einstückig hergestellt würden.
Die Meßvorrichtungen 7 und 7 a der "Lehre" und 47 der Gießvorrichtung werden durch mechanische Mittel verstellt. Die Bewegung der Stifte der Meßvorrichtungen elektrisch zu steuern wäre erfindungsgemäß ebenfalls möglich, wobei in diesem Fall die Aufzeichnung der Werte C 7 automatisch erfolgen könnte.

Claims (8)

1. Vorrichtung zur Abnahme der morphologischen Kopfform einer Person, insbesondere zur Herstellung eines Helmes, umfassend eine starre Schale und mindestens eine zur Anlage im Stirnbereich und im Nackenbereich des Kopfes bestimmte Einlage, die so dimensioniert ist, daß zwischen der Schale und dem Kopf ein Zwischenraum ausgebildet wird, dadurch gekennzeichnet, daß an der Schale (2) mehrere verteilt angeordnete Meßvorrichtungen (7 a, 7) angebracht sind, die im wesentlichen senkrecht zur Oberfläche der Schale (2) verschieblich und jeweils mit Mitteln (38) zum Ablesen des Verschiebeweges versehen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Seiten der Schale (2) innen je ein Formteil (10) mit einer nach dem Innenraum zu offenen Aussparung (8) zur Aufnahme eines Ohres (9) des Helmträgers vorgesehen ist, die durch eine zur Anlage am Kopf (1) des Helmträgers bestimmte Auflagefläche (11) begrenzt ist, welche Formteile (10) senkrecht zur Oberfläche der Schale (2) verschiebbar sind und in Bezug auf die Schale (2) im Maße der Abmessungen des jeweils zu umschließenden Ohres (9) bis zur Anlage des Formteils (10) an die das Ohr umgebenden Kopfpartien (12) verstellbar sind.
3. Verfahren zur Herstellung eines morphologischen Kopfmaßen eines Helmträgers angepaßten Helmes unter Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, umfassend die folgenden Schritte:
  • a) Zurückziehen aller Meßvorrichtungen außer einer nach außen,
  • b) Aufsetzen der (Meß-)Schale auf den Kopf des Helmträgers derart, daß die Einlage an den dazu vorgesehenen Kopfpartien des Helmträgers anliegt und ein Zwischenraum zwischen Schale und Kopf ausgebildet wird,
  • c) Vorschieben aller Meßvorrichtungen bis zur Anlage am Kopf und Notieren der Verschiebestellungen derselben, und
    Herstellen einer konturgetreuen Abbildung des Helmträgerkopfes in einer Einrichtung, die eine Form mit einer der Innenkontur der Schale des herzustellenden Helmes entsprechende Innenkontur und eine in Zahl und Lage entsprechende Anordnung von verstellbaren Meßvorrichtungen aufweist, durch
  • d) Einstellen der Meßvorrichtungen dieser Form entsprechend der notierten Verschiebestellungen der Meßvorrichtungen an der (Meß-)Schale,
  • e) Arretieren der Meßvorrichtungen in ihren eingestellten Stellungen,
  • f) Aufbringen einer die Meßvorrichtungen überspannenden biegsamen Haut auf die freien Enden der Meßvorrichtungen, so daß die Haut zusammen mit der Form einen Zwischenraum ausbildet,
  • g) Einspritzen einer fließ- und erstarrungsfähigen Masse in den genannten Zwischenraum,
  • h) nach Entfernen der Haut Entnehmen des aus der erstarrten Masse geformten Teils aus der Form, und
  • i) Auskleiden einer Helmschale mit dem geformten Teil.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich die Vorrichtung nach Anspruch 2 zur Anwendung kommt, und daß nach dem Aufsetzen der Meßschale auf den Kopf, jedoch vor Anlegen der Einlage bzw. aller Einlagen an den Kopf und vor Anlegen der nicht in ihre unwirksame Stellung überführten Meßvorrichtung die Schale am Kopf, insbesondere in bezug auf den Sitz der Aussparungen über den Ohren des Helmträgers exakt positioniert wird, und daß die jeweiligen Auflageflächen im Bereich der Ohren zur Anlage an den Kopf gebracht werden, sowie sämtliche übrigen zur Anlage zu bringenden Einlagen, und daß vor dem Einbringen der Gußmasse in die Form für die spätere Aufnahme von Kopfhörern entsprechende Formkörper in die Form eingelegt werden, deren Abmessungen und Einbauort mindestens mit denen der Formteile für die Aufnahme der Ohren in der Meßschale übereinstimmen.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 und 4, gekennzeichnet durch die Verwendung von expandierendem Polyurethan als Masse für die Herstellung des geformten Teils für die Auskleidung des Helmes.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflegen der biegsamen Haut auf die freien Enden der Meßvorrichtungen in der Herstellungsform durch Einbringen einer als Auflage dienenden aufblasbaren Membran auf der von den freien Enden der Meßvorrichtungen abgewandten Seite erfolgt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, gekennzeichnet durch die Verwendung einer Kunststoff-Folie aus Silikonkunststoff mit einer Dicke zwischen 5 und 15 mm als biegsame Haut.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit einem Gasdruck in der Membran (61) zwischen 0,5 und 2 · 10⁵ Pa gearbeitet wird.
DE19803037482 1979-10-03 1980-10-03 Vorrichtung zur ermittlung von kopfmassen und verfahren zur herstellung eines helmes unter verwendung der vorrichtung Granted DE3037482A1 (de)

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FR7924656A FR2466233A1 (fr) 1979-10-03 1979-10-03 Coiffe et procede de fabrication d'un casque faisant application d'une telle coiffe

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Publication Number Publication Date
DE3037482A1 DE3037482A1 (de) 1981-04-16
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DE19803037482 Granted DE3037482A1 (de) 1979-10-03 1980-10-03 Vorrichtung zur ermittlung von kopfmassen und verfahren zur herstellung eines helmes unter verwendung der vorrichtung

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