DE3037482C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Abnahme
der morphologischen Kopfform einer Person, insbesondere zur
Herstellung eines Helmes, nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 sowie auf ein Verfahren zum Herstellen eines Helmes unter
Verwendung der Vorrichtung. Eine Vorrichtung der vorgenannten
Art ist aus der US-PS 39 92 721 bekannt.
Als besonders problematisch hat sich die Herstellung von
Helmen für Piloten von Jagdflugzeugen u. ä. gezeigt, da es
hier unerläßlich ist, daß der Helm am Kopf des Piloten satt
anliegt, ohne daß dieser das Tragen des Helmes als störend
empfindet. Dies kann insbesondere dann erreicht werden,
wenn der Helm mit einer Innenauskleidung versehen ist, die
an die Kopfmaße des Trägers genau angepaßt ist.
Aus der vorgenannten US-PS 39 92 721 ist es hierzu bekannt,
den Kopf des zukünftigen Helmträgers zunächst mit einer
Kappe nach Art einer Badekappe zu bekleiden und über ihm
dann eine mit mehreren Durchbrüchen versehene Schale unter
Ausbildung eines Zwischenraums zwischen der Kappe und der
Schale anzuordnen, wobei dieser Zwischenraum am unteren
Rand über den Ohren jeweils von einem Damm aus einem weichplastischen
Material abgeschlossen wird. Durch die Durchbrüche
der Schale wird sodann eine halbfeste Masse unmittelbar
auf die Kappe des Helmträgers aufgebracht, die an Ort
und Stelle erstarren muß, bevor man die Gesamtanordnung vom
Kopf des Helmträgers abnimmt. Es wird zwar auf diese Weise
ein genauer Abdruck der Kopfform des Trägers erzeugt,
jedoch nimmt diese Verfahrensweise sehr viel Zeit in Anspruch
und ist für den Betroffenen höchst unangenehm und
auch gesundheitsschädlich, da während des Erstarrungsvorgangs
der Masse u. U. Wärme und schädliche Gase freigesetzt
werden.
Nach einem anderen bekannten Verfahren werden die nur wichtigsten
Maße des Helmträgers mit Hilfe eines Zirkels abgenommen,
und man versucht dann anhand dieser wenigen Grundabmessungen,
eine Innenauskleidung für einen Helm anzufertigen,
die angenähert der Kopfform des zukünftigen
Trägers entspricht. Auch diese Art des Maßnehmens ist zeitraubend
und sie liefert zudem nur mangelhafte Ergebnisse.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zur Abnahme der Kopfform der eingangs genannten Art anzugeben,
die die betroffene Person keinen unangenehmen
Belästigungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen aussetzt
und eine ausreichend genaue Abbildung der Kopfform zu
liefern in der Lage ist. Weiterhin liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines
morphologischen Kopfmaßen eines Helmträgers angepaßten
Helmes unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
anzugeben.
Hinsichtlich der Vorrichtung wird die Aufgabe durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Das Verfahren,
das unter Verwendung der Vorrichtung nach der Erfindung
ausgeführt wird, ist Gegenstand des Anspruchs 3.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweils
abhängigen Ansprüche.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden die
morphologischen Kopfmaße der betroffenen Person in Form von
Meßwerten ermittelt, die später bei der Herstellung des
Helmes dazu verwendet werden, mit Hilfe verstellbarer Meßvorrichtungen
die äußere Kontur des Kopfes nachzubilden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist demnach eine Meßvorrichtung,
mit deren Hilfe es möglich ist, schnell und zuverlässig
ausreichend viele Meßwerte am Kopf der betroffenen
Person zu nehmen, die es gestatten, diese Kopfform
ausreichend genau nachzubilden.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf ein in
den Zeichnungen dargestelltes Ausführungsbeispiel näher
erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer
Vorrichtung zur Ermittlung von Kopfmaßen in
Form einer Haube,
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch die Mittelebene
der Haube nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III aus Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV aus Fig. 2,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer in Fig. 4 gezeigten
Meßvorrichtung,
Fig. 6 einen senkrechten Schnitt durch die Mittelebene
einer Form zur Herstellung der Innenauskleidung
einer Verbundhaube, ähnlich dem Schnitt nach
Fig. 2,
Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII aus Fig. 6,
Fig. 8 einen Längsschnitt durch eine Meßvorrichtung,
mit der die Form nach den Fig. 6 und 7 bestückt
ist,
Fig. 9 eine Seitenansicht der Meßvorrichtung nach Fig. 8,
Fig. 10 einen senkrechten Schnitt durch die Mittelebene
eines nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Helmes mit dem mit Hilfe der Erfindung vorgefertigten
Helmauskleidungsteil.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Haube dient zum Abnehmen
der Kopfmaße 1 für die Herstellung eines individuell anzufertigenden
Helmes.
Diese Haube besteht aus einer starren äußeren Schale 2, die zum
Maßnehmen auf den Kopf des zukünftigen Helmträgers aufgesetzt wird,
und einer an der Innenwandung der Schale 2 anliegenden Auspolsterung,
deren vorderster Abschnitt 3 an der Stirn 5 des Helmträgers anliegt,
während der rückwärtige Abschnitt 4 im Nacken 6 anliegt.
An der Schale 2 sind ferner senkrecht zur Schale stehende Meßvorrichtungen
7, insgesamt fünfundzwanzig, gleichmäßig über deren Umfang
verteilt angeordnet sowie - in der Schale 2 - zwei im Bereich der Ohren 9 liegende,
Ausnehmungen 8 aufweisende Formteile 10, die allesamt in ihrem
Abstand zur Schale 2 einstellbar sind.
Die Auspolsterung 3 und 4 besteht aus einem nicht oder nur in geringem
Maße zusammenpreßbaren Material, beispielsweise aus Kunststoff.
Aus dem gleichen Material bestehen die die Ausnehmungen 8
beinhaltenden Formteile 10; die Ausnehmungen 8 sind zur Aufnahme
der Ohren 9 des Helmträgers bestimmt. Die Formteile 10 weisen Auflageflächen
11 auf, die im Schläfenbereich 12 am
Kopf anliegen und außerdem jedes Ohr 9 umschließen. Die Formteile
10 weisen jeweils einen senkrecht zur Schale 2 in einer an der
Schale 2 fest angeordneten Hülse 14 verschieblichen Stellstift 13 auf.
Eine von außen aufschraubbare Kappe 15 umschließt das freie Ende
der Hülse 14. Die Schraubkappe 15 weist ferner eine Führungsnut
18 und drei mit einem am Umfang der Hülse 14 angeordneten Arretierungsstift 19
zwecks Arretierung der Bewegung des Stellstiftes 13 zusammenwirkende
Kerben 17 auf. Um die einmal eingenommene Winkelstellung der Formteile
10 beizubehalten, weist jedes Formteil 10 einen in einer Bohrung
21 in der Schale 2 verschieblichen Stellstift 20 auf. Die Formteile
10 sind, wie ersichtlich, an den Innenseiten der Schale 2 angeordnet,
und sie können samt ihrer Ausnehmungen 8 in Richtung der
Pfeile G nach innen verschoben werden.
Jede der Meßvorrichtungen 7 besteht aus einer mit Hilfe einer
Mutter 23 senkrecht in der Schale 2 befestigten Hülse 22. In
der Hülse 22 gleitet ein Stellstift 24, der an seinem der Schale 2
zugewandten Ende einen Meßfuß 25 aufweist und an seinem nach
außen gewandten Ende ein Gewinde 26 zur Aufnahme einer Verschlußhülse
27. Der Stellstift 24 weist ferner achsparallel zu seiner Längsmittelachse
29 eine Nut 28 auf, die radial an seinem Umfang 30
mündet. Der Stellstift 24 ist in Achsrichtung federbelastet und die
Feder 31 stützt sich einerseits am Boden 32 der Hülse 22 und andererseits
an einer Eindrehung 33 des Stellstiftes 24 ab, so daß der Stellstift
24 unter der Kraft der Feder 31 in Richtung des Pfeiles F in
den Innenraum der Schale 2 gedrückt wird.
In die Hülse 22 ist ferner über ein Gewinde 35 ein Raststift 34 quer
eingeschraubt, dessen dem Stellstift 24 zugewandtes Ende in die Nut 28
eingreift. Über einen Hebel 36 kann der Raststift 34 mehr oder weniger
weit in die Hülse 22 hineingeschraubt werden, und zwar so
weit, bis er am Grund der Nut 28 anstößt, wodurch der Stellstift 24
in der Hülse 22 arretiert wird.
Am Umfang jeder Hülse 22 ist ferner eine Skala 38 angebracht,
oberhalb derer die Kante 39 der Verschlußkappe 27 liegt, die
einen Wert C 7 für die Verschiebung der tastenden Meßvorrichtung
7 angibt.
Zum Maßnehmen wird eine solche Schale 2 auf den Kopf 1 des zukünftigen
Helmträgers aufgesetzt, wobei beispielsweise von drei gleich
ausgestatteten Standardschalen unterschiedlicher Größe von vornherein
diejenige ausgewählt wird, die der zu messenden Kopfgröße am
nächsten kommt. Bei dieser Auswahl der Musterschale 2 ist ferner
zu beachten, daß die Abschnitte 3 und 4 der Auspolsterung und die
Formteile 10 an den zugehörigen Kopfteilen 5, 6 und 12 des zukünftigen
Trägers anliegen, und daß eine der Meßvorrichtungen, nämlich
7 a, bereits am hinteren Teil des Kopfes anliegt. Nunmehr werden
die Stellstifte 13 der Formteile 10 so eingestellt, daß die Auflageflächen 11 der Formteile
10 im Bereich der Schläfen 12 des Kopfes 1 anliegen, wobei die
Ohren 9 gleichzeitig in den Aussparungen 8 liegen. Nun werden die Arretierungsstifte
19 in die ihnen zugeordneten Kerben 17 eingerastet.
Zwischem dem Kopf 1 und der Innenwandung 40 der Schale 2 besteht
nunmehr ein Zwischenraum 41. Die Stellstifte 24 der Meßvorrichtungen
7, mit Ausnahme des Stellstiftes der bereits anliegenden Meßvorrichtung
7 a, sind vor Aufsetzen der Schale 2 auf den Kopf 1 entgegengesetzt
zu den Pfeilen F herausgezogen und festgesetzt worden, und
werden jetzt über den Hebel 36 gelöst, so daß jeder Stellstift 24 unter
der Kraft der zugeordneten Feder 31 in Richtung der Pfeile
F nach innen bewegt wird, bis die Meßfüße 25 jeweils am Kopf 1 anliegen.
Die Stifte 24 werden nun mittels des Hebel 36 wieder festgesetzt und, nachdem
man die Raststellung des Stiftes 19 in der Nut 17 notiert
hat, wird der Stift 19 aus der Nut gelöst und die Formteile
10 werden vom Kopf 1 nach außen zu weggezogen, um die Ohren
freizugeben, damit die Schale 2 vom Kopf abgenommen werden kann.
Der Träger des Helmes hat beim Ermitteln der morphologischen
Kopfmaße, was zudem sehr rasch geht, nicht Unangenehmes auszustehen, zumal
hierbei keine lästigen Nebenwirkungen, wie zum Beispiel Gasentwicklungen,
auftreten.
Es ist ferner vorteilhaft, daß am Ort des Maßnehmens lediglich die
drei Standardgrößen der Schalen zur Verfügung zu stehen brauchen.
Nach dem Abnehmen der Schale 2, die mit den an ihr vorgesehenen
Einrichtungen ein Meßmodell bildet, werden an allen Meßvorrichtungen
die Werte von C 7 an den Skalen abgelesen und für jede einzelne
Meßvorrichtung in einer entsprechenden Tabelle gemäß nachfolgendem
Beispiel festgehalten, zum Beispiel
| Nummer der Meßeinrichtung | |
| Wert C 7 auf der Skala | |
| 7/1|C 7/1 | |
| 7/2 | C 7/2 |
| 7/3 | C 7/3 |
| usf. | usf. |
Die genannte Tabelle wird dem Hersteller des Helmes übermittelt.
Der Hersteller verfügt über drei die Standardschalen identisch wiedergebende
Einrichtungen zur Herstellung eines Gußmodells.
Jede dieser Einrichtungen weist gemäß Fig. 6 in einem tragenden Gestell 42 eine Form 43 auf, deren Innenwand
44 der Innenwand 40 der Schale 2 nachgebildet ist. Die
Einrichtung enthält ferner mit Hilfe von Schrauben 46 gehaltene
Formenteile 45, die das Ausformen einer mindestens dem von den
Formenteilen 10 in der Schale 2 eingenommenen Raum entsprechenden
Aussparung ermöglichen. Die Formenteile 45 bestehen aus einem festen
Kunststoff, der die Entnahme aus der Form 43 erleichtert.
Die Form 43 weist einstellbare Meßvorrichtungen
47 auf. Diese befinden sich jeweils an mit den Meßvorrichtungen
7 und 7 a in der Schale 2 korrespondierenden Stellen. Die
Meßvorrichtungen 47 können im Innenraum der Form 43 gegenüber ihrer
Innenwand 44 um die an den Meßvorrichtungen 7 und
7 a eingestellten Werte verstellt werden.
Jede Meßvorrichtung 47 besteht aus einer an der Form 43 mit einer
Schraube 49 befestigten Hülse 48 und einem in der Hülse längsverschieblichen
Stellstift 50. Jeder Stellstift 50 weist ein mit einem Innengewinde
52 der Hülse in Wirkverbindung stehendes Außengewinde 51
auf. Das außenliegende freie Ende des Stellstiftes 50 weist ebenfalls
ein Außengewinde 54 zur Aufnahme einer Verschlußkappe 55 auf, die
gegen Verdrehung gegenüber dem Stellstift 50 durch einen Sicherungsstift
56 gesichert ist.
Eine in Längsrichtung auf der Hülse 48 aufgebrachte Skala 57, deren
Anfang mit dem Rand der Verschlußkappe 55 zusammenfällt, zeigt
jeweils den Betrag D an, um den der Stellstift 50 über die Innenwand
44 der Form 43 hinausragt und der gleich dem Betrag C 7 auf der Skala
der schalenfesten Meßvorrichtung 7 ist, deren Stellstift 24 jeweils mit
dem Fuß 25 von der Innenwand 40 der Schale 2 vorsteht.
Die Form 43 weist ferner eine Haut 59 in Form einer Auskleidung
aus einem nachgiebigen Material auf, so daß sie an die freien
Enden der Meßvorrichtungen 47 angelegt werden kann, wobei die
Auskleidung aber eine ausreichende Steifigkeit hat, die verhindert,
daß die zwischen den einzelnen Meßvorrichtungen 47 liegenden
Abschnitte sich durchbiegen.
Zu der Einrichtung gehört ferner eine aufblasbare Membran 61 mit einem
Füllventil 62 sowie ein Formendeckel 63, der über Schrauben 64
beweglich an der Form 43 befestigt ist. Eine Materialeinfüllöffnung
65 ist im Deckel 63 vorgesehen, die in eine unterhalb des Formteils
45 liegende Formkammer übergeht.
Eine Gießeinrichtung, bestehend aus Formengestell 42 und Form 43,
weist in einer realisierten Ausführung als Auskleidung 59 einen
Zuschnitt einer 10 mm dicken Bahn des vorgenannten Kunststoffes
auf. Durch diese Auskleidung 59 kann der Gasdruck in der Luftkammer
61 auf 1 kg/cm² gebracht werden, so daß die Fläche 60 der Auskleidung
59 gut an den freien Enden 53 der Meßeinrichtungen 47 zur
Auflage kommt. Selbstverständlich eignen sich für den vorgesehenen
Zweck auch andere Stoffe; Dicke und Druck können ferner vorzugsweise
im Bereich zwischen 5 und 15 mm bzw. 0,5 bis 2 · 10⁵ Pa
variieren.
Die verwendeten Stoffe sind meist Silikon-Kunststoffe, die bekanntlich
eine leichte Entnahme aus der Form begünstigen.
Beim Hersteller des Helmes werden also mit Hilfe der aus der Tabelle
entnehmbaren Werte C 7, die den jeweiligen Verschiebebetrag
der Meßvorrichtungen 7 und 7 a angeben, die Beträge eingestellt,
um die die Meßvorrichtungen 47 zu verstellen sind, damit sie den
an den anderen Meßvorrichtungen 7 bzw. 7 a abgenommenen Werten entsprechen.
Die Einstellung erfolgt durch Verdrehen der jeweiigen Stellstifte 50
in den zugeordneten Hülsen 48. Nunmehr werden die biegsame (oder
halbstarre) Auskleidung 59 sowie die Membram 61 eingelegt. Der
Deckel 63 wird an der Form 43 festgemacht und die Luftkammer 61 wird
auf den vorgegebenen Druck aufgefüllt.
Über die Öffnung 65 wird nunmehr eine erstarrungsfähige Masse 66,
die jedoch biegsam bleibt, beispielsweise expandiertes Polyurethan,
eingefüllt (vgl. Fig. 6). Die Masse 66 füllt den gesamten
zwischen der Fläche 60 und der Auskleidung 59 sowie der
Innenwand 44 der Form 43 gebildeten Raum aus, so daß ein geformtes
Teil 67 entsteht, das in seinen Abmessungen genau dem zwischen
dem Kopf 1 und der Innenwand 40 der Schale 2 gebildeten Raum
41 entspricht, denn die Gestalten der Innenwände 40 und 44 von Schale 2 und
Form 43 stimmen überein und die von der Fläche 68 der Haut
59 eingenommene Form entspricht der gemessenen Kopfform. Die im
wesentlichen konvexe bzw. konkave Fläche 68 bzw. 69 des Teils 67
stimmt also jeweils genau mit der Innenwand 40 der Schale 2
und folglich mit dem Kopf 1 des zukünftigen Trägers überein, für
den das Endprodukt bestimmt ist. Vermerkt sei noch, daß sich beim
Gießvorgang entwickelnde Gase rein fertigungstechnisch bedingt
sind; da aber die Herstellung nicht im Beisein des späteren Trägers
erfolgt, können die Gase keinerlei abträgliche Wirkung haben.
Nach Entnahme aus der Form 43 behält das Teil 67 seine einmal eingenommene
Gestalt sowie seine Abmessungen bei, weist jedoch überall
dort, wo die Stifte der Meßeinrichtungen 47 hindurchgingen, Öffnungen
auf, die jedoch für den angestrebten Zweck bedeutungslos
sind.
Die Herstellung des Endproduktes, nämlich eines Helmes, erfolgt
in an sich bekannter Weise, vgl. Fig. 10. Die äußere Schale 71
des Helmes, die im allgemeinen starr ist, weist eine Innenwand
72 auf, deren Ausbildung mit der Innenwand 40 der Schale 2 übereinstimmt.
Ohne weitere Bearbeitung kann nunmehr das Teil 67 in
die Schale 71 eingesetzt werden, wobei dessen konvexe Fläche 68
fest an der Innenwand 72 der Schale 71 anliegt. Auf der Innenwand
des Helmes wird zusätzlich eine dünne Schaumstofflage 73
auf die konkave Fläche 69 des Teils 67 aufgebracht, und
schließlich als dem Kopf zugewandter Abschluß ein Lederfutter 74.
Die konkave Fläche 76 des Lederfutters 74 schließt sich selbstverständlich ebenfalls der Kopfform an, wobei das geformte Teil 67,
das zwar in seiner Gesamtgestalt fest ist, jedoch im Material etwas
nachgeben kann, und die Schaumstoffschicht 73 leicht zusammengedrückt
werden. Ein Stoßband 77 bildet den Abschluß des Helmes,
das im Gegensatz zur Auspolsterung 3, 4 der Schale 2 sehr weich
ist. Es dient ausschließlich zur Geräuschdämpfung des Helmes. In
den Helm werden nunmehr die Ohrmuscheln 78 eingebracht sowie
die Schirme 79, die sich in einer hierfür vorgesehenen Ausnehmung
80 im vorderen Kopfteil des Helmes befinden.
Klebstoff-Filme 81, 82 und 83 erhöhen die Festigkeit der Verbindung
zwischen dem Teil 62 und der Schale 71, zwischen Schaumstoffeinlage
73 am Teil 67 und zwischen dem Lederfutter 74 und der
Schaumstoffschicht.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, daß beide Arbeitsvorgänge,
nämlich Maßnehmen und Herstellung des Endproduktes, an
räumlich voneinander getrennten Orten stattfinden können, daß
dies aber gemäß der Erfindung nicht zwingend ist.
Das geformte Teil 67 bildet beim beschriebenen Ausführungsbeispiel nur
einen Teil der Innenausrüstung des Helmes, es ist jedoch durchaus
möglich, für andere Anwendungszwecke das Teil 67 selbst als
Helm auszubilden, wobei Schale 71 und Teil 67 einstückig
hergestellt würden.
Die Meßvorrichtungen 7 und 7 a der "Lehre" und 47 der
Gießvorrichtung werden durch mechanische Mittel verstellt. Die
Bewegung der Stifte der Meßvorrichtungen elektrisch zu steuern
wäre erfindungsgemäß ebenfalls möglich, wobei in diesem Fall
die Aufzeichnung der Werte C 7 automatisch erfolgen könnte.
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Abnahme der morphologischen Kopfform
einer Person, insbesondere zur Herstellung eines Helmes,
umfassend eine starre Schale und mindestens eine zur Anlage
im Stirnbereich und im Nackenbereich des Kopfes bestimmte
Einlage, die so dimensioniert ist, daß zwischen der Schale
und dem Kopf ein Zwischenraum ausgebildet wird, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Schale (2) mehrere verteilt
angeordnete Meßvorrichtungen (7 a, 7) angebracht sind,
die im wesentlichen senkrecht zur Oberfläche der Schale (2)
verschieblich und jeweils mit Mitteln (38) zum Ablesen des
Verschiebeweges versehen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an beiden Seiten der Schale (2) innen je ein
Formteil (10) mit einer nach dem Innenraum zu offenen Aussparung
(8) zur Aufnahme eines Ohres (9) des Helmträgers
vorgesehen ist, die durch eine zur Anlage am Kopf (1) des
Helmträgers bestimmte Auflagefläche (11) begrenzt ist,
welche Formteile (10) senkrecht zur Oberfläche der Schale
(2) verschiebbar sind und in Bezug auf die Schale (2) im
Maße der Abmessungen des jeweils zu umschließenden Ohres
(9) bis zur Anlage des Formteils (10) an die das Ohr umgebenden
Kopfpartien (12) verstellbar sind.
3. Verfahren zur Herstellung eines morphologischen Kopfmaßen
eines Helmträgers angepaßten Helmes unter Verwendung der
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, umfassend die
folgenden Schritte:
- a) Zurückziehen aller Meßvorrichtungen außer einer nach außen,
- b) Aufsetzen der (Meß-)Schale auf den Kopf des Helmträgers derart, daß die Einlage an den dazu vorgesehenen Kopfpartien des Helmträgers anliegt und ein Zwischenraum zwischen Schale und Kopf ausgebildet wird,
- c) Vorschieben aller Meßvorrichtungen bis zur Anlage am
Kopf und Notieren der Verschiebestellungen derselben,
und
Herstellen einer konturgetreuen Abbildung des Helmträgerkopfes in einer Einrichtung, die eine Form mit einer der Innenkontur der Schale des herzustellenden Helmes entsprechende Innenkontur und eine in Zahl und Lage entsprechende Anordnung von verstellbaren Meßvorrichtungen aufweist, durch - d) Einstellen der Meßvorrichtungen dieser Form entsprechend der notierten Verschiebestellungen der Meßvorrichtungen an der (Meß-)Schale,
- e) Arretieren der Meßvorrichtungen in ihren eingestellten Stellungen,
- f) Aufbringen einer die Meßvorrichtungen überspannenden biegsamen Haut auf die freien Enden der Meßvorrichtungen, so daß die Haut zusammen mit der Form einen Zwischenraum ausbildet,
- g) Einspritzen einer fließ- und erstarrungsfähigen Masse in den genannten Zwischenraum,
- h) nach Entfernen der Haut Entnehmen des aus der erstarrten Masse geformten Teils aus der Form, und
- i) Auskleiden einer Helmschale mit dem geformten Teil.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zusätzlich die Vorrichtung nach
Anspruch 2 zur Anwendung kommt, und daß nach dem Aufsetzen
der Meßschale auf den Kopf, jedoch vor Anlegen der
Einlage bzw. aller Einlagen an den Kopf und vor Anlegen
der nicht in ihre unwirksame Stellung überführten Meßvorrichtung
die Schale am Kopf, insbesondere
in bezug auf den Sitz der Aussparungen über
den Ohren des Helmträgers exakt positioniert wird, und daß die jeweiligen
Auflageflächen im Bereich der Ohren zur Anlage an den
Kopf gebracht werden, sowie sämtliche übrigen zur Anlage zu
bringenden Einlagen, und daß vor dem Einbringen der Gußmasse
in die Form für die spätere Aufnahme von
Kopfhörern entsprechende Formkörper in die
Form eingelegt werden, deren Abmessungen und Einbauort mindestens
mit denen der Formteile für die Aufnahme der Ohren in der Meßschale
übereinstimmen.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 und 4, gekennzeichnet
durch die Verwendung von expandierendem
Polyurethan als Masse für die Herstellung des geformten
Teils für die Auskleidung des Helmes.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Auflegen der biegsamen
Haut auf die freien Enden der Meßvorrichtungen
in der Herstellungsform durch Einbringen einer als Auflage
dienenden aufblasbaren Membran auf der von den freien
Enden der Meßvorrichtungen abgewandten Seite erfolgt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, gekennzeichnet
durch die Verwendung einer Kunststoff-Folie
aus Silikonkunststoff mit einer Dicke zwischen 5 und
15 mm als biegsame Haut.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet,
daß mit einem Gasdruck in der
Membran (61) zwischen 0,5 und 2 · 10⁵ Pa gearbeitet wird.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| FR7924656A FR2466233A1 (fr) | 1979-10-03 | 1979-10-03 | Coiffe et procede de fabrication d'un casque faisant application d'une telle coiffe |
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| DE3037482C2 true DE3037482C2 (de) | 1989-10-12 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19803037482 Granted DE3037482A1 (de) | 1979-10-03 | 1980-10-03 | Vorrichtung zur ermittlung von kopfmassen und verfahren zur herstellung eines helmes unter verwendung der vorrichtung |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3037482A1 (de) |
| FR (1) | FR2466233A1 (de) |
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| WO2025015260A2 (en) * | 2023-07-12 | 2025-01-16 | Gentex Corporation | Head measurement device and method for creating custom helmet liners |
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-
1980
- 1980-10-03 DE DE19803037482 patent/DE3037482A1/de active Granted
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| FR2466233A1 (fr) | 1981-04-10 |
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