DE3037116A1 - Scherfolie fuer den scherkopf eines trockenrasiergeraetes sowie verfahren zu deren herstellung - Google Patents
Scherfolie fuer den scherkopf eines trockenrasiergeraetes sowie verfahren zu deren herstellungInfo
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Description
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Scherfolie für den Scherkopf eines Trockenrasiergerätes
sowie Verfahren zu deren Herstellung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Scherfolie für den Scherkopf eines Trockenrasiergerätes, welche durch Rippen voneinander
getrennte Haareinlaßöffnungen mit einem wellenförmigen Verlauf ihrer Scherkanten bezüglich der Schermesser eines
inneren Messerblocks bildenden und unter einem bestimmten Schnittwinkel ausgerichteten Seitenwände aufweist, wobei
Teillängen dieser Seitenwände in bezug im wesentlichen auf die Mitte jeder Haareinlaßöffnung in einem größeren Abstand
und andere Teillängen in einem kleineren Abstand ausgebildet sind.
Für die Rasur mit einem Trockenrasiergerät, das eine Scherfolie der vorgenannten Art aufweist, sind die wirksamen Abscherverhältnisse
bezüglich der Schermesser des entweder hin und her beweglichen oder bei anderen Geräteausführungen
auch drehenden Messerblocks besonders kritisch in bezug auf das Abscheren von Langhaaren, die entweder flach oder auch
gekräuselt an der Haut anliegen. Im Gegensatz zu kurzen Stoppelhaaren können solche Langhaare bei der Berührung der
Scherfolie mit der Haut nur relativ schwierig in die einzelnen Haareinlaßöffnungen eingeführt und gleichzeitig so weit aufgerichtet
werden, daß sie ähnlich den kurzen Stoppelhaaren möglichst nahe an der Haarwurzel abgeschert werden. Werden die
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Haareinlaßöffnungen entsprechend größer dimensioniert, um
sie damit leichter in die Öffnungen einführen zu können, dann besteht dabei auch die Gefahr, daß sie durch die Schermesser
des inneren Messerblocks wieder zurückgestoßen werden bzw. dann nur eine so teilweise Aufrichtung erfahren,
daß sie mit einer dann ermöglichten teilweisen Kürzung eine vergleichsweise festere Anlage an die Haut erhalten, die es
dann erst recht erschwert, die verbleibende Restlänge zum Eintritt in die Haareinlaßöffnungen zu bringen.
Um die bezüglich der Rasur solcher Langhaare maßgeblichen Abscherverhältnisse zu verdeutlichen, ist unter Hinweis auf
die Figuren 1 bis 5 der Zeichnung für eine bekannte Ausbildung einer Scherfolie der eingangs genannten Art von folgenden
Gegebenheiten auszugehen. Die Scherfolie 1' kann beispielsweise Haareinlaßöffnungen 2' in der Ausbildung von
jeweils zwei über eine Einschnürung 6' offen miteinander verbundenen Doppelkreislöchern 51 haben, deren Hauptachsen
schräg zu der Bewegungsrichtung der Schermesser 4' eines
hin und her beweglichen inneren Messerblocks ausgerichtet sind. Für zwei dieser Haareinlaßöffnungen 21 sind diese
Hauptachsen in der Darstellung gemäß Figur 1 längs der Schnittlinie A-A vorgegeben. Bei einer solchen Ausbildung
der Haareinlaßöffnungen 2' bewirken nun die Einschnürungen
6' eine Hinführung jedes Langhaares 9' zu einem der beiden
Doppelkreislöcher 5', damit in diesen Doppelkreislöchern das Abscheren an der maßgeblichen Scherkante 3' im Zusammenwirken
mit den Scherkanten der Schermesser 4" des inneren Messerblocks stattfindet. Indem bei allen bis jetzt bekannten Scherfolien
die gesamte Seitenwand jeder Haareinlaßöffnung 21 einen
gleichen Schnittwinkel aufweist, also der Schnittwinkel <©·..
über die Teillänge T längs der Doppelkreislöcher 51 gleich
dem Schnittwinkel -θ^ über die Teillänge 8' längs der Einschnürungen
6" ist, können die Langhaare 91 weder mit einer
spitzwinkligen noch mit einer rechtwinkligen Ausbildung die-
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— ο ~
ses Schnittwinkels so weit durch die Haareinlaßöffnungen 2'
eingefangen werden, daß sie eine optimal kurze Abscherung erfahren. Ist der Schnittwinkel<θ<
spitzwinklig, wie für die Darstellung in den Figuren 4A bis 4C vorausgesetzt, dann
erfahren die Langhaare 9' durch die nach außen schräge Ausrichtung
der entsprechenden Teillängen 7' und 8' der Seitenwände
der Doppelkreislöcher 5' und der Einschnürung 61 eine
entsprechend nach außen gerichtete Gleitbewegung weg von der Scherkante 3", bevor sie überhaupt eine Möglichkeit haben,
auch nur mit einer maßgeblichen Teillänge über den jeweiligen Öffnungsquerschnitt 5a1 bzw. 5b1 der Doppelkreislöcher 5'
in den Arbeitsbereich der Scherkanten der Schermesser 4' des inneren Messerblocks zu kommen. Auch wenn der Schnittwinkel
*&■ rechtwinklig ausgeführt ist, wie für die Darstellung
in den Figuren 5A bis 5C vorausgesetzt, kann von keinem wirksamen Abscheren der Langhaare 91 ausgegangen werden, weil
auch dabei jedes Langhaar 9' durch die entsprechenden Teillängen 7" und 8" der Seitenwände an den Doppelkreislöchern
5' und der Einschnürung 6' von der Scherkante 3' weggedrückt
wird. Die rechtwinklige Ausrichtung aller Seitenwände ist dabei im Vergleich zu der spitzwinkligen Ausbildung noch
im besonderen darin nachteilig, daß die Haut 10' weniger tief in die Haareinlaßöffnungen 21 eindringt, so daß die Langhaare
9' allenfalls an ihren Spitzen eine gewisse Aufrichtung erfahren,
die aber aufgrund der zur Haarwurzel hin größeren Festigkeit des Haares nicht für dessen für eine glatte Rasur
notwendigem vollständigen Aufrichten ausreicht. Wenn in diesem Fall für eine tiefere Eindringmöglichkeit der Haut 10'
die Teillängen 8" der Seitenwände, in welchen die Einschnürungen 61 ausgebildet sind, gegenüber den übrigen Teillängen
7" vergleichbar ebenso niedriger ausgeführt werden wie die Teillängen 6' bei der Ausführungsform der Scherfolie 11 mit
den übereinstimmend spitzwinklig ausgerichteten Seitenwänden, dann verschlechtert sich dadurch der an den Teillängen 7"
der Doppelkreislöcher 5' maßgebliche Haarhaltewinkel, weil
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darauf dann die Einschnürungen 6' im Zusammenwirken mit
den Scherkanten der Schermesser 41 des inneren Messerblocks
keinen maßgeblichen Einfluß mehr nehmen können. Sowohl eine übereinstimmend spitzwinklige als auch eine übereinstimmend
rechtwinklige Ausrichtung aller Seitenwände der einzelnen Haareinlaßöffnungen 2' ist daher gleichermaßen nachteilig
für eine befriedigend glatte Rasur beurteilt an dem Kriterium der Langhaare, die in aller Regel glatt oder gekräuselt
an der Haut 10" anliegen.
Was die Herstellung derartiger Scherfolien anbetrifft, so wird dafür im allgemeinen ein elektrochemisches Verfahren
angewandt, sofern die als Ausgangsmaterial verwendete Metallfolie aus einer Nickel enthaltenden Legierung besteht. Eine
solche Legierung hat jedoch meistens nur eine geringe Festigkeit und ist besonders verschleißanfällig, so daß die im
Zusammenwirken mit den Schermessern des inneren Messerblocks zu beurteilende Scherqualität der Scherfolie sehr rasch nachläßt.
Für weniger komplizierte Formgebungen der Haareinlaßöffnungen in insoweit materialunabhängigen Scherfolien, so
insbesondere für kreisrunde Öffnungen, sind daher andererseits mechanische Herstellungsverfahren unter Verwendung eines Ausbuchtwerkzeuges
bekannt, bei dem unter Hinweis auf die Figur 12 die Matrize RD mit abschleifbare Ausbauchungen in der
Metallfolie M erzeugenden Erhebungen an ihrer formgebenden Oberfläche versehen und die Patrize RR durch ein gummielastisches
Kissen gebildet ist. Wenn ein solches Ausbuchtwerkzeug für die Herstellung von Scherfolien der eingangs genannten
Art eingesetzt wird, bei denen die einzelnen Haareinlaßöffnungen 2' beispielsweise die in Figur 3 gezeigte, eher komplizierte
Formgebung zweier über eine Einschnürung 61 offen miteinander
verbundener Doppelkreislöcher 5' aufweisen, dann müssen dafür die Erhebungen an der formgebenden Oberfläche
der Matrize RD voraussetzungsgemäß eine entsprechend komplizierte Gestaltung erhalten, die es dann aber dem gummielastischen
Kissen der Patrize RR praktisch verunmöglichen, die
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im Zusammenwirken mit diesen Erhebungen zu erzeugenden Ausbauchungen so exakt zu formen, daß bei deren nachfolgendem
Abschleifen diesem komplizierten Umriß präzise folgende Scherkanten entstehen. Es ist damit auch nicht ohne weiteres
möglich, mit einem solchen Ausbuchtwerkzeug stärker spitzwinklig ausgerichtete Seitenwände der einzelnen Haareinlaßöffnungen
besonders dann zu erzeugen, wenn eine größere Flä- '
chendichte für die Haareinlaßöffnungen mit dann entsprechend schwächeren Rippen für die Scherfolie vorgesehen werden soll,
was jedoch andererseits ohne weiteres möglich ist, wenn die
Scherfolie beispielsweise nur Kreislöcher als maßgebliche Haareinlaßöffnungen aufweist. Hierbei können dann auch für
größere Materialdicken der Scherfolie Schnittwinkel in der günstigen Größenordnung von etwa 50 bis 70° eingehalten werden
.
Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, eine Scherfolie der eingangs genannten Art unter Einbeziehung eines
möglichen Verfahrens zu ihrer Herstellung so auszubilden, daß damit auch die für eine glatte Rasur besonders kritischen
Langhaare, die in aller Regel glatt oder gekräuselt an der Haut anliegen, vergleichbar ebenso optimal wie kürzere
Stoppelhaare rasiert werden können, wenn die Haareinlaßöffnungen auch solche komplizierteren Formgebungen, wie über
eine Einschnürung offen miteinander verbundene Doppelkreislöcher, als Voraussetzung zur Schaffung eines günstigen Haarerfassungswinkels
aufweisen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei
einer Scherfolie der eingangs genannten Art die in einem größeren Abstand von der Mitte jeder Haareinlaßöffnung verlaufenden
Teillängen der Seitenwände mindestens teilweise unter einem größeren Schnittwinkel ausgerichtet sind als
deren in einem kleineren Abstand verlaufenden Teillängen.
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Die Herstellung einer derartigen Scherfolie kann mittels eines Verfahrens, bei dem eine dünne Metallfolie zuerst
mit einer den Haareinlaßöffnungen entsprechenden Vielzahl von höckerartigen Ausbauchungen versehen wird, die zur Ausbildung
der Scherkanten nachfolgend abgeschliffen werden, erfindungsgemäß dadurch geschehen, daß in Ausbildung dieses
Verfahrens vorzugsweise zuerst den größeren Schnittwinkel aufweisenden Teillängen der Seitenwände der Haareinlaßöffnungen
einer solchen Scherfolie entsprechende Ausbauchungen getrennt von anderen Ausbauchungen ausgeführt
werden, welche den den kleineren Schnittwinkel aufweisenden Teillängen der Seitenwände entsprechen.
Weitere vorteilhafte und zweckmäßige Ausbildungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 5 und 8, 9 erfaßt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 und 3 Draufsichten auf einen Ausschnitt einer Scherfolie gemäß zweier bekannter Ausführungsformen,
die als Ausgangspunkt der Erfindung einleitend abgehandelt wurden,
Figur 2 eine Schnittansicht der Scherfolie gemäß Figur 1 nach der Linie A-A,
Fig. 4A - 4C eine Schnittansicht der Scherfolie gemäß
Figur 1 nach der Linie B-B zur Veranschaulichung der bereits abgehandelten Abscherverhältnisse
bei einem für eine glatte Rasur kritischen Langhaar,
Fig. 5A - 5C eine Schnittansicht der Scherfolie gemäß
Figur 3 nach der Linie C-C zur Veranschaulichung der ebenfalls bereits abgehandelten Abscher-
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Verhältnisse bei einem für eine glatte Rasur kritischen Langhaar,
Figur 6 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt einer Scherfolie gemäß Erfindung,
Figur 7 eine Schnittansicht der Scherfolie nach der Linie D-D in Figur 6,
Fig. 8A - 8C eine Schnittansicht der Scherfolie nach der
Linie E-E in Figur 6 zur Veranschaulichung der
maßgeblichen Abscherverhältnisse, die damit abweichend bei einem für eine glatte Rasur
kritischen Langhaar vorliegen,
Figur 9 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt einer Scherfolie gemäß einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung,
Figur 10 eine Schnittansicht der Scherfolie nach der
Linie F-F in Figur 9,
Figur 11 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt.einer
Scherfolie gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung,
Figur 12 eine Schemadarstellung eines bekannten Ausbuchtwerkzeuges,
das als Ausgangspunkt des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens einleitend ebenfalls
bereits abgehandelt wurde, und
Fig. 13-19 Schemadarstellungen zur Veranschaulichung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens einer
Scherfolie in der Ausführungsform gemäß den
Figuren 6 bis 8.
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Die Scherfolie 1 weist in der Ausführungsform gemäß den
Fig. 6 bis 8 Haareinlaßöffnungen 2 auf, bei denen die jeweilige Scherkante 3 im selben Umriß wie die Scherkante 3'
bei den Haareinlaßöffnungen 2' der bekannten Scherfolien 1'
in den Ausführungsformen gemäß den Figuren 1 und 3 folgt.
Dieser Umriß ist durch die mittels einer Einschnürung 6 offen miteinander verbundener Doppelkreislöcher 5 vorbestimmte
Formgebung jeder Haareinlaßöffnung 2 vorgegeben, deren Hauptachsen schräg zu der Bewegungsrichtung der Schermesser
4 ausgerichtet sind, wobei diese Hauptachse in der Darstellung gemäß Figur 6 für zwei dieser Haareinlaßöffnungen 2
längs der Schnittlinie D-D verläuft. Die Hauptachsen eines Teils der Haareinlaßöffnungen verlaufen alle parallel zu dieser
einen Ausrichtung, während die Hauptachsen des verbleibenden Teils der Haareinlaßöffnungen dazu rechtwinklig ausgerichtet
sind.
Wie insbesondere die Schnittansicht gemäß Figur 7 nach der Linie D-D in Figur 6 zeigt, sind die Seitenwände aller Haareinlaßöffnungen
2 in einzelnen Teillängen unter einem verschiedenen Schnittwinkel ausgerichtet. Die längs der Doppelkreislöcher
5 verlaufenden Teillängen 7 der Seitenwände sind unter einem Schnittwinkel Ό* ausgerichtet, der größer ist als
der Schnittwinkel »θ·-' unter welchem die längs der Einschnürungen
6 verlaufenden Teillängen 8 ausgerichtet sind. Mit diesen unterschiedlichen Schnittwinkeln sind folgende Wirkungen
erreichbar. Das Abscheren kurzer Stoppelhaare wird gleich optimal durch jede Teillänge der Scherkante 3 aller Haareinlaßöffnungen
2 bewirkt, Für das Abscheren der kritischen Langhaare 9, für das im übrigen im Zusammenwirken mit den Schermessern
eines inneren Messerblocks unabhängig davon von gleichen Verhältnissen auszugehen ist, ob der Messerblock hin und
her beweglich oder drehend angeordnet ist, gilt andererseits,
daß auch dabei die Einschnürungen 6 der einzelnen Haareinlaßöffnungen 2 dazu beitragen, die Langhaare in den Bereich
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eines der beiden Doppelkreislöcher 5 zu überführen. Indem
der Schnittwinkel "θ*., an den Teillängen 7 der Seitenwände
der Doppelkreislöcher 5 größer ist als der Schnittwinkel *&~ an den Teillängen 8 der Seitenwände der Einschnürungen
6/ wobei zwischen den beiden unterschiedlichen Schnittwinkeln
ein praktisch plötzlicher Übergang vorliegt, wird jedes an der Einschnürung 6 einer Haareinlaßöffnung 2 eingefangene
Langhaar ohne nennenswerte Verzögerung von den Teillängen 8 der Seitenwände an deren Teillängen 7 verlagert
, wobei die wegen des kleineren Schnittwinkels »θ--tiefer
als die Doppelkreislöcher 5 gelegene Hautberührungsfläche der Einschnürung 6 zu einem praktisch unbehinderten
Aufrichten des betreffenden Langhaares 9 führt, noch ehe es in Berührung mit den den größeren Schnittwinkel /θ1- aufweisenden
Teillängen 7 der Doppelkreislöcher 5 kommt. Das über die Einschnürung 6 eingefangene Langhaar hat mithin
eine vergleichbar längere Zeit für ein bezüglich seiner Wurzel ebenso geradliniges Ausrichten wie die kurzen Stoppelhaare,
die durch die Einschnürung 6 keine vergleichbare Auslenkung erfahren, so daß es in dem Augenblick, in welchem
es mit der Scherkante an den Teillängen 7 der Seitenwände der Doppelkreislöcher 5 in Berührung kommt, im Idealfall
genau so kurz wie diese kurzen Stoppelhaare abgeschert wird oder zumindest eine solche Restlänge beibehält, daß
es an dieser Restlänge beim wiederholten Überstreichen mit der Scherfolie ein mit den kurzen Stoppelhaaren gleiches
Abscheren erfährt. Für diese optimale Wirkung in bezug auf eine glatte Rasur ist dabei wichtig, daß die unter dem unterschiedlichen
Schnittwinkel· ausgerichteten Teillängen der Seitenwände über vergleichbar kürzere Übergangslängen aneinan
der angeschlossen sind, da nur dadurch die in bezug auf die Mitte der Haareinlaßöffnungen 2 unterschiedlich großen Abstände
der Tei^ängen 7 und 8 der Seitenwände iängs der
beiden Doppelkreislöcher 5 und der Einschnürung 6 in dieser optimalen Weise für das Abscheren eines an der Einschnürung
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jeder Haareinlaßöffnung 2 eingefangenen und nachfolgend an eines der beiden Doppelkreislöcher 5 verlagerten Langhaares
genutzt werden kann. In der Ausführungsform der Scherfolie
gemäß den Figuren 6 bis 8 ist für die Doppelkreislöcher 5 ein Schnittwinkel ^1 von im wesentlichen 90° vorgegeben,
während der demgegenüber kleinere Schnittwinkel /©2 der
Einschnürungen 6 einen Wert zwischen 50 und 70° annehmen kann.
In der abgewandelten Ausführungsform der Scherfolie 1 gemäß den Figuren 9 und 10 sind Haareinlaßöffnungen 2 vorgesehen,
deren Hauptachse parallel zu den Scherkanten der Schermesser 4 eines hin und her beweglichen inneren Messerblocks
ausgerichtet sind. Jede Haareinlaßöffnung 2 weist insgesamt vier Auswölbungen 5 auf, die paarweise symmetrisch zu dieser
Hauptachse liegen und in der zu der Hauptachse rechtwinklig ausgerichteten Nebenachse ebenfalls paarweise über je
eine Einschnürung 6 vergleichbar offen verbunden sind, wie die Doppelkreislöcher 5 mit der Einschnürung 6 bei der Scherfolie
1 gemäß den Fig. 6 bis 8. Die Auswölbungen 5 bilden damit ebenfalls Teillängen 7 der Seitenwände dieser Haareinlaßöffnungen
2, welche von deren Mitte einen größeren Abstand einhalten als die Teillängen 8 der Seitenwände an
den Orten der Einschnürungen 6, so daß diese Teillängen 7 unter einem größeren Schnittwinkel /Θ·., als die unter dem Schnittwinkel
!©u ausgerichteten Teillängen 8 ausgerichtet sind. Weiterhin
sind die Auswölbungen 5 auf der einen Seite der Hauptachse mit den paarweise zugeordneten Auswölbungen auf der
anderen Seite der Hauptachse über jeweils zwei geradlinig verlaufende Teilflächen 8a miteinander verbunden, wobei die
beiden Teilflächen jedes Paares eine in der Hauptachse der betreffenden Haareinlaßöffnung 2 liegende Spitze aufweisen,
bezüglich welcher die Teilflächen 8a unter einem stumpfen Winkel zu der einen und zu der anderen Auswölbung 5 verlaufen.
Die Spitzen weisen bezüglich der Mitte der betreffenden Haareinlaßöffnung 2 nach entgegengesetzten Richtungen, je-
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doch kann für eine alternative Ausführungsform auch vorgesehen
sein, daß wenigstens eine dieser beiden Spitzen auch auf die Mitte der betreffenden Haareinlaßöffnung 2 ausgerichtet
ist. Auch bei dieser Formgebung der Haareinlaßöffnungen 2 sind es primär die Einschnürungen 8, die ein
über sie eingefangenes Langhaar hin zu den Auswölbungen 5 verlagern, damit es dann durch die Teillänge der Scherkante
3 längs der betreffenden Teillänge 7 der Seitenwände dieser Auswölbungen 5, die unter dem größeren Schnittwinkel <©·., ausgerichtet
sind, ebenso optimal abgeschert werden kann wie die bezüglich des Abscherens problemlosen kurzen Stoppelhaare.
Für diese Wirkung ist dabei wiederum vorrangig wichtig, daß die beiden unterschiedlichen Schnittwinkel der
Teillängen 8 und 7 der Seitenwände längs der Einschnürungen 6 und der Auswölbungen 5 einen unmittelbaren Übergang erfahren,
um insoweit die Vorteile zu nutzen, die für die Scherfolie in der Ausführungsform gemäß den Figuren 6 bis 8
vorstehend beschrieben wurden. Die Teilflächen 8a üben demgegenüber nur einen sekundären Beitrag hinsichtlich des
optimalen Abscherens solcher Langhaare, weil sie wegen ihres größeren Abstandes zu der Mitte der Haareinlaßöffnungen die
Langhaare weniger beschleunigt hin zu den Auswölbungen 5 verlagern können. Da diese Wirkung aber dennoch auch von
diesen Teilflächen 8a ausgeht, sollten auch sie unter dem kleineren Schnittwinkel ^„ ausgerichtet und ebenfalls über
vergleichbar kurze Übergangslängen 11 an die Teillängen 7
der Seitenwände derjenigen Auswölbungen 5 angeschlossen sein, mit denen sie in einer im wesentlichen tangentialen offenen
Verbindung stehen. Die durch die Einschnürungen 6 primär ausgelöste Verlagerungswirkung auf jedes eingefangene Langhaar
hin zu den Auswölbungen 5 kann bei dieser Ausführungsform der Scherfolie 1 im übrigen noch dadurch begünstigt
werden, daß die unter dem kleineren Schnittwinkel <©*>
ausgerichteten Teillängen 8 der Seitenwände längs der Einschnürungen 6 mit einer konkaven Ausnehmung R versehen werden, je-
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doch ist diese primäre Verlagerungswirkung auch bereits dann vorgegeben, wenn diese Teillängen 8 wie bei der Ausführungsform
der Scherfolie gemäß den Figuren 6 bis 8 ebenflächig ausgebildet sind.
Auch bei den Haareinlaßöffnungen 2 der Scherfolie 1 in der
abgewandelten Ausfuhrungsform gemäß Figur 11 treten dieselben
positiven Abscherverhältnisse in bezug auf die kritischen Langhaare auf, indem auch hier entsprechende Einschnürungen
6 eine Verlagung jedes eingefangenen Langhaares hin zu einer benachbarten Auswölbung 5 bewirken. Die Haareinlaßöffnungen
2 dieser Scherfolie 1 weisen einen im wesentlichen sechseckigen Umriß auf, wobei in jeder Ecke eine
Auswölbung 5 ausgebildet ist und die Einschnürungen 6 abwechselnd zu geradlinig verlaufenden Teilflächen 8b angeordnet
sind, die wie die Teilflächen 8a mit den beiden jeweils benachbarten Auswölbungen 5 in einer im wesentlichen
tangentialen offenen Verbindung stehen. Auch diese geradlinig verlaufenden Teilflächen 8b der Seitenwände der Haareinlaßöffnungen
2 sind unter dem kleineren Schnittwinkel 'θ·- ausgerichtet,
um insoweit die Verlagerungswirkung der Teillängen 8 der Seitenwände längs der Einschnürungen 6 hin zu den Auswölbungen
5 zu ergänzen, wobei sowohl die Einschnürungen als auch die Teilflächen 8b wiederum einen unmittelbaren Übergang
an die Teillängen 7 der Seitenwände längs der Auswölbungen 5 . erhalten.
Zur Herstellung der vorbeschriebenen Scherfolien wird von einer entsprechend dünnen Metallfolie MF ausgegangen, bezüglich
deren Legierung keine Einschränkungen gelten. Die Metallfolie MF besteht vorzugsweise aus einem Material großer
Härte und großer Zug- und Verschleißfestigkeit, um damit für die Scherfolie einen für eine längere Dauer unbehinderten
Nutzeffekt zu erhalten. Für ein zweistufiges Verformen dieser Metallfolie MF wird zunächst ein erstes Ausbuchtwerkzeug
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verwendet, das eine aus einem biegesteifen Material, wie Metall oder einem Kunstharz einer entsprechend großen Härte,
bestehende Patrize 21 umfaßt, an deren formgebender Oberfläche Ausbauchungen 5c erzeugende höckerartige Erhebungen
23 ausgebildet sind. Die Erhebungen 23 sind dabei auf die Stellen begrenzt, an welchen in der Metallfolie MF nur den
Doppelkreislöchern 5 der Haareinlaßöffnungen 2 der Scherfüie
1 gemäß der Ausführungsform nach den Figuren 6 bis 8
entsprechende Ausbauchungen 5c erzeugt werden sollen, weshalb diese Erhebungen 23 der Patrize 21 auch einen entsprechend
kreisförmigen Querschnitt aufweisen und mithin als Zylinder mit einer ausgewölbten Stirnfläche und einem Mantel 22 ansprechbar
sind, der sich senkrecht über der Grundfläche der Patrize 21 erhebt. Die Patrize 21 des Ausbuchtwerkzeuges
wirkt mit einer ebenfalls aus einem biegesteifen Material bestehenden Matrize 24 zusammen, in welcher den Erhebungen 23
entsprechende Vertiefungen 25 ausgebildet sind, deren Durchmesser folglich gleich dem Durchmesser der Erhebungen 23
plus der doppelten Materialdicke der Metallfolie MF ist. Wenn die Metallfolie MF durch das Zusammenwirken der Patrize
21 und der Matrize 24 in einer ersten Stufe verformt ist, dann weist sie die in den Figuren 14 und 15 gezeigte Form auf,
wobei noch bezüglich der Ausbauchungen 5c dieser verformten Metallfolie MF1 darauf hingewiesen werden kann, daß das Ausbuchtwerkzeug
alternativ auch eine Ausbildung erhalten kann, bei der im Zusammenwirken der Patrize 21 und der Matrize 24
der Boden solcher Ausbauchungen 5c herausgestanzt wird, so daß die Ausbauchungen 5c dann nach unten offen sind. Ein solches
Herausstanzen des Bodens der Ausbauchungen 5c kann dabei ohne jede Gratbildung ausgeführt werden, so daß die Herausnahme
aus dem Ausbuchtwerkzeug der entsprechend nur teilweise verformten Metallfolie dann ebenso einfach ist wie die Herausnahme
der mit den Ausbauchungen 5c versehenen Metallfolie MF1.
Diese teilweise verformten Metallfolie MF1 wird dann in einem
zweiten Verfahrensschritt mittels eines zweiten Ausbucht-
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Werkzeuges weiter verformt, wobei hierfür eine durch ein guiranielastisches Kissen 27 gebildete Patrize 27 in Verbindung
mit einer ebenfalls aus einem biegesteifen Material bestehenden Matrize 28 verwendet wird, welch letztere mit
formgebenden Vertiefungen 29 versehen ist, deren Umriß dem fertigen Umriß der Haareinlaßöffnungen 2 entspricht. Jede
Vertiefung 29 weist folglich zwei Bereiche 30 auf, deren Form und deren Relativlage den Ausbauchungen 5c der Metallfolie
MF1 entspricht, sowie einen dazwischen ausgebildeten weiteren Bereich 31, der so ausgebildet und angeordnet ist,
daß nach dem Einsetzen der Ausbauchungen 5c der Metallfolie MF1 in die Bereiche 30 der Vertiefungen 29 im Zusammenwirken
mit dem gummielastischen Kissen der Patrize 27 die Einschnürungen 6 der Haareinlaßöffnungen 2 unter dem von den Doppelkreislöchern
5 abweichenden Schnittwinkel zur Ausbildung kommen. Wegen des Zusammenwirkens mit der Patrize 27 in der
Ausbildung eines gummielastischen Kissens kann für dieses zweite Ausbuchtwerkzeug alternativ auch eine Matrize eingesetzt
werden, bei der anstelle solcher formgebender Vertiefungen auch entsprechend formgebende Erhebungen vorgesehen
sind.
Bei diesem mithin zweistufigen Herstellungsverfahren der
Scherfolie werden deshalb die Ausbauchungen für die unter dem größeren Schnittwinkel ausgerichteten Teillängen der
Seitenwände der Haareinlaßöffnungen vorzugsweise zuerst erzeugt, weil es mittels des gummielastischen Kissens der
Patrize des zweiten Ausbuchtwerkzeuges viel leichter möglich ist, abgerundete Eintrittskanten zu erzeugen, die in einer
entsprechend verbesserten Gleitwirkung resultieren. Diese abgerundeten Eintrittskanten an den unter dem kleineren
Schnittwinkel ausgerichteten Teillängen der Seitenwände der Haareinlaßöffnungen können andererseits wieder verloren
gehen, wenn die unter dem größeren Schnittwinkel ausgerichteten Teillängen erst nachfolgend erzeugt werden. Daneben
ist grundsätzlich denkbar, daß auch die Ausbauchungen 5c
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unter Verwendung einer als gummielastisches Kissen ausgebildeten
Patrize erzeugt werden, jedoch ist diese Verfahrensweise darin weniger vorteilhaft, daß mit einem gummielastischen
Kissen nicht dieselben hohen Verformungskräfte, die mit einer aus einem biegesteifen Material bestehenden
Patrize aufbringbar sind und es daher entsprechend schwieriger ist, damit die einzelnen Schnittwinkel ebenso präzise
unterschiedlich auszuführen. Wenn für den zweiten Verfahrensschritt
anstelle eines gummielastischen Kissens eine aus einem biegesteifen Material bestehende Patrize verwendet
wird, dann bestehen ebenfalls höhere fertigungstechnische Schwierigkeiten für die· Verformung der Metallfolie,
weil dann die Ausbuchtwerkzeuge vergleichsweise viel komplizierter ausgeführt werden müssen, um die unterschiedlichen
Schnittwinkel ebenso präzise einhalten zu können. Dieselben fertigungstechnischen Schwierigkeiten liegen auch dann vor,
wenn das Verfahren unter Verwendung nur eines Ausbuchtwerkzeuges einstufig durchgeführt wird.
Für das nach der Erfindung folglich vorgesehene zweistufige Herstellungsverfahren derartiger Scherfolien mit unterschiedlich
ausgebildeten Schnittwinkeln kann beispielsweise von einer Metallfolie mit einer Dicke von 0,035 mm ausgegangen
werden, die in dem ersten Verfahrensschritt unter einem Preßdruck von 40 kg/mm2 und in dem zweiten Verfahrensschritt unter einem Preßdruck von 120 kg/mm2 verformt wird,
um für die Doppelkreislöcher respektive die Auswölbungen 5 eine Teilfläche von 0,003 mm2 und um für die Einschnürungen
6 eine Teilfläche von 0,3 mm2 unter einem jeweiligen Schnittwinkel von 70° bzw. 67,8° zu erhalten. Dieser Unterschied
der Schnittwinkel <&* und <Φ~ ^er hi-er erwähnten Größenordnung
von nur 2,2° ist selbstverständlich auch abhängig von anderen Einflußgrößen, so insbesondere von der speziellen Form-
130015/1018
gebung der Haareinlaßöffnungen 2, so daß darunter kein
absolutes Maß zu verstehen ist. Wenn die Haareinlaßöffnungen eine Öffnungsgröße von 0,3 mm2 aufweisen, dann reicht
aber dieser Winkelunterschied bereits aus, um die kritischen Langhaare für eine glatte Rasur ebenso optimal abscheren
zu können wie kurze Stoppelhaare.
Zur Fertigungstellung der zweistufig verformten Metallfolie MF" wird in aller Regel zuerst eine Wärmebehandlung durchgeführt
werden, um die Metallfolie vor dem abschließenden Abschleifen aller Ausbauchungen entsprechend spannungsfrei
zu machen. Das Abschleifen der Metallfolie MF" wird dann entlang der strichpunktierten Linie H-H vorgenommen, womit
die Haareinlaßöffnungen 2 mit den maßgeblichen Scherkanten 3 versehen werden. Bei der Herstellung der Scherfolie in der
Ausführungeform gemäß den Figuren 9 und 10 wird selbstverständlich
entsprechend vorgegangen, indem auch dabei zuerst Ausbauchungen erzeugt werden, welche den Auswölbungen 5
entsprechen, und diese Ausbauchungen erfahren dann in einem zweiten Verfahrensschritt die offene Verbindung mit den Teilflächen
8a, wofür wiederum vorzugsweise ein Ausbuchtwerkzeug mit einer durch ein gummielastisches Kissen gebildeten Patrize
verwendet wird. Auch für die Herstellung der Scherfolie in der Ausführungsform gemäß Figur 11 wird entsprechend vorgegangen.
Dabei soll abschließend nicht unerwähnt bleiben, daß es in Einzelfällen auch denkbar ist, diese unterteilte
Verformung bei noch komplizierteren Formgebungen der Haareinlaßöffnungen
auch noch mit einem weiteren Verfahrensschritt
zu ergänzen, sofern für solche komplizierteren Formgebungen unter dem Gesichtspunkt einer einfachen Gestaltung der betreffenden
Ausbuchtwerkzeuge zur Verwirklichung unterschiedlicher Schnittwinkel deren präzise Einhaltung angestrebt
wird.
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Claims (8)
- PatentansprücheScherfolie für den Scherkopf eines Trockenrasiergerätes, welche durch Rippen voneinander getrennte Haareinlaßöffnungen mit einem wellenförmigen Verlauf ihrer Scherkanten bezüglich der Schermesser eines inneren Messerblocks bildenden und unter einem bestimmten Schnittwinkel ausgerichteten Seitenwände aufweist, wobei Teillängen dieser Seitenwände in bezug im wesentlichen auf die Mitte jeder Haareinlaßöffnung in einem größeren Abstand und andere Teillängen in einem kleineren Abstand ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die in einem größeren Abstand von der Mitte jeder Haareinlaßöffnung (2) verlaufenden Teillängen (7) der Seitenwände mindestens teilweise unter einem größeren Schnittwinkel (■&. ) ausgerichtet sind als deren in einem kleineren Abstand verlaufenden Teillängen (8).130015/1018STAD TSPARKASSE MÖNCHEN. KTO. NR. 29 - I! 66 21 BLZ 70150000 POSTSCHECKKONTO MÜNCHEN NR. 2270 98 - 807 BLZ 700 100 80_2_ 303711a
- 2. Scherfolie nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die unter den unterschiedlichen Schnittwinkeln (-θ^,-θ^) ausgerichteten Teillängen (7, 8, 8a, 8b) der Seitenwände über vergleichbar kurze Übergangslängen (11) aneinander angeschlossen sind.
- 3. Scherfolie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die unter dem kleineren Schnittwinkel (-Θ*,) ausgerichteten Teillängen (8) der Seitenwände einen gegenüber deren unter dem größeren Schnittwinkel (Orr) ausgerichteten Teillängen (7) tiefer gelegene Hautberührungsfläche aufweisen.
- 4. Scherfolie nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die unter dem kleineren Schnittwinkel· («ΘΟ ausgerichteten Tei^ängen (8) der Seitenwände mit einer konkaven Ausnehmung (R) versehen und/oder ebenfiächig ausgebildet sind.
- 5. Scherfoiie nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die unter dem größeren Schnittwinkel· (•θ?.) ausgerichteten Tei^ängen (7) der Seitenwände als konkave Auswölbungen (5) und deren unter dem. kleineren Schnittwinkel· (^) ausgerichteten TeiMängen (8) al·s konvexe Einschnürungen (6) oder ais gegebenenfalls abwechse^d zu solchen Einschnürungen einzeln oder paarweise zwischen den Auswölbungen geradMnig verlaufende Teil^achen (8a, 8b) ausgebiidet sind.
- 6. Verfahren zur Herste^ung einer Scherfoiie nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem eine dünne Metallf o^e zuerst mit einer den Haareinlaßöffnungen entsprechenden Vielzahl· von höckerartigen Ausbauchungen versehen wird, die zur Ausbildung der Scherkanten nachfoigend abgeschiiffen werden, dadurch gekennzeichnet, daß den größeren Schnittwinkei aufweisenden Teillängen der Seitenwände entsprechende130015/10183P37116Ausbauchungen getrennt von anderen Ausbauchungen ausgeführt werden, welche den den kleineren Schnittwinkel aufweisenden Teillängen der Seitenwände entsprechen.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die den Teillängen der Seitenwände mit dem größeren Schnittwinkel entsprechenden einen Ausbauchungen zuerst ausgeführt werden.
- 8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, bei dem ein aus einer Patrize und einer Matrize bestehendes Ausbuchtwerkzeug verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, daß für die Ausführung der einen Ausbauchungen eine aus einem biegesteifen Material bestehende Patrize mit diesen Ausbauchungen entsprechenden Erhebungen an ihrer formgebenden Oberfläche und für die Ausführung der anderen Ausbauchungen eine durch ein gummielastisches Kissen gebildete Patrize in Verbindung jeweils mit einer Matrize verwendet wird, die nur den einen Ausbauchungen entsprechende Vertiefungen bzw. den beiden Ausbauchungen entsprechende formgebende Vertiefungen oder Erhebungen aufweist.ο Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die einen Ausbauchungen durch ein Herausdrücken ihres Bodens als Stanzlöcher ausgeführt werden.130015/1018
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| DE3037116C2 DE3037116C2 (de) | 1987-08-27 |
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