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DE3036305C2 - - Google Patents

Info

Publication number
DE3036305C2
DE3036305C2 DE19803036305 DE3036305A DE3036305C2 DE 3036305 C2 DE3036305 C2 DE 3036305C2 DE 19803036305 DE19803036305 DE 19803036305 DE 3036305 A DE3036305 A DE 3036305A DE 3036305 C2 DE3036305 C2 DE 3036305C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ramp
swivel
plate
under
swivel ramp
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19803036305
Other languages
English (en)
Other versions
DE3036305A1 (de
Inventor
Gottfried Reymann
Axel Ing.(Grad.) 6200 Wiesbaden De Woerner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Trepel AG
Original Assignee
Trepel Hebe- und Foerdertechnik 6200 Wiesbaden De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19772728878 external-priority patent/DE2728878C2/de
Application filed by Trepel Hebe- und Foerdertechnik 6200 Wiesbaden De GmbH filed Critical Trepel Hebe- und Foerdertechnik 6200 Wiesbaden De GmbH
Priority to DE19803036305 priority Critical patent/DE3036305A1/de
Publication of DE3036305A1 publication Critical patent/DE3036305A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3036305C2 publication Critical patent/DE3036305C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G69/00Auxiliary measures taken, or devices used, in connection with loading or unloading
    • B65G69/28Loading ramps; Loading docks
    • B65G69/2805Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock
    • B65G69/2811Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock pivoting ramps
    • B65G69/2817Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock pivoting ramps with fluid-operated means
    • B65G69/2823Loading ramps; Loading docks permanently installed on the dock pivoting ramps with fluid-operated means extensible by pivoting parts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Forklifts And Lifting Vehicles (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbesserung der Schwenkrampe, wie sie in der DE-PS 27 28 878.4 beschrieben ist.
Im Hauptpatent ist eine Schwenkrampe beansprucht, die mit einem Ende an einer feststehenden Rampe schwenk­ bar gelagert ist und an deren anderem Ende ein Überfahrblech bei Nichtgebrauch in nach unten gerichteter Stellung und bei Gebrauch in etwa in die Ebene der Schwenkrampe schwenk­ bar angelenkt ist, wobei unter der Schwenkrampe ein Knie­ hebel mit einem Ende schwenkbar angelenkt ist, dessen anderes Ende unter dem Überfahrblech angelenkt ist, der, zweckmäßig an der Verbindungsstelle der beiden Arme mit dem einen Ende eines Seilzuges oder dgl. verbunden ist, der über eine unter der Schwenkrampe befestigten Rolle oder dgl. läuft, und dessen anderes Ende unterhalb der Schwenkrampe mit einem feststehenden Teil verbunden ist und die Verbindungsstelle der beiden Arme des Kniehebels bei nach unten geschwenktem Überfahrblech unter der Ver­ bindungslinie zwischen den Anlenkpunkten unter der Schwenk­ rampe und unter dem Überfahrblech liegt, bei völlig ange­ hobener Stellung der Schwenkrampe über dieser Verbindungs­ linie und in Gebrauchstellung bei Auflage des freien Endes des Überfahrbleches auf die zu be- bzw. entladende Plattform wiederum unter der Verbindungslinie.
Beim Betrieb der Schwenkrampe nach dem Hauptpatent wurde beobachtet, daß beim Ausfahren der Schwenkrampe in dem Fall, in dem die zu beladenen Fahrzeuge zu nahe an die Schwenkrampe heranfahren, das Überfahrblech der Schwenkrampe sich unter das Fahrzeug klemmen kann und beim Hochfahren der Schwenkrampe das Fahrzeug mit an­ hebt. Dabei kann es bei großen Fahrzeuggewichten auch vorkommen, daß der Seilzug, der sich zwischen dem fest­ stehenden Teil und der Verbindungsstelle der beiden Arme, die das Überfahrblech anheben, befindet, reißt.
Aufgabe der Zusatzerfindung ist es, diesen Mangel zu beseitigen und eine Schwenkrampe zu schaffen, die beim Ausfahren auch dann, wenn das zu beladene Fahrzeug zu dicht an die Schwenkrampe herangefahren ist, ein ein­ wandfreies Ausfahren der Schwenkrampe gewährleistet, wo­ bei ggf. das Überfahrblech nachgiebig ist und wobei ein Reißen des Seilzuges vermieden wird.
Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß der Seilzug zwischen dem feststehenden Teil der Rampe und der Verbindungsstelle der beiden Arme des Kniehebels ein federndes Zwischenstück aufweist.
Bei Nichtgebrauch liegt die Schwenkrampe im allgemeinen in ebener Stellung. Das an ihrem freien Ende angelenkte Überfahrblech ist nach unten gerichtet und liegt mit der freien Kante in einer Konsole oder dgl., so daß das Überfahrblech das freie Ende der Schwenkrampe ab­ stützt. Die Verbindungsstelle zwischen den beiden Armen des Kniehebels ist nach unten geknickt. Soll jetzt ein Fahrzeug beladen werden, wird das freie Ende der Schwenk­ rampe angehoben. Der Seilzug zieht die Verbindungsstelle der beiden Arme des Kniehebels nach oben über die Verbin­ dungslinie zwischen den Anlenkpunkten unter der Schwenk­ rampe und unter dem Überfahrblech hinweg. Dabei wird das Überfahrblech um seine vorne an der Schwenkrampe ange­ ordnete Schwenkachse mit dem freien Ende hochgeschwenkt. Wenn die beiden Arme des Kniehebels sich in einer Linie befinden, nimmt das freie Ende des Überfahrbleches seine höchste Stellung ein. Beim Überziehen des Kniehebels schwenkt das freie Ende dann um ein geringes Maß wieder nach unten. In dieser Stellung verbleibt das Überfahr­ blech, weil durch den überzogenen Kniehebel bedingt dessen Verbindungsstelle sich unter der Plattform oder auch unter einem hier angebrachten Anschlag anlegt, ein Zurückschwenken in die nach unten gerichtete Stellung also nicht möglich ist. Jetzt wird die Schwenkrampe ange­ senkt, bis das freie Ende des Überfahrbleches auf der zu be- bzw. entladenden Plattform zur Auflage kommt. Hierbei schwenkt das Überfahrblech mit dem freien Ende leicht nach oben, bis die Verbindungsstelle zwischen den beiden Armen des Kniehebels wieder unter der Ver­ bindungslinie zwischen den beiden Anlenkpunkten unter der Schwenkrampe und unter dem Überfahrblech liegt. Das der Schwenkrampe zugekehrte Ende des Überfahrble­ ches schlägt in dieser Stellung an das freie Ende der Schwenkrampe an, so daß ein weiteres Hochschwenken des Überfahrbleches nicht mehr möglich ist. In dieser Stel­ lung der Schwenkrampe und des Überfahrbleches kann die Plattform be- bzw. entladen werden. Nach Beendigung des Ladevorganges fährt das Fahrzeug mit der Ladeplattform ab, so daß das freie Ende des Überfahrbleches sich nicht mehr auf der Ladeplattform abstützen kann. Das Überfahrblech schwenkt mit seinem freien Ende jetzt wieder nach unten in die etwa senkrecht nach unten ge­ richtete Stellung. Hier sind Konsolen oder dgl. ange­ ordnet, auf die sich das freie Ende des Überfahrbleches und damit das freie Ende der Schwenkrampe abstützt. Betritt jemand ungewollt die Schwenkrampe, kann also das freie Ende der Schwenkrampe nicht nach unten schwen­ ken. Dabei ist es möglich, um zu vermeiden, daß das Überfahrblech plötzlich von der Gebrauchstellung in die Ruhestellung zurückfällt, noch Dämpfungsmittel, wie Gasfedern, vorzusehen, die mit dem einen Ende, zweckmäßig dem Zylinderboden, unter der Schwenkrampe angelenkt sind und mit dem anderen Ende, zweckmäßig mit dem freien Ende der Kolbenstange, unter dem Überfahrblech.
Der Seilzug weist zwischen dem feststehenden Teil der Rampe und der Verbindungsstelle der beiden Arme, die ein Zurückfallen des Überfahrbleches verhindern, ein federndes Zwischenstück auf. Vorzugsweise ist dieses federnde Zwischenstück in dem Teil des Seilzuges ange­ bracht, der sich zwischen dem feststehenden Teil der Schwenkrampe und der Rolle, über die das Seil läuft, befindet. Das federnde Zwischenstück kann ein beliebi­ ges federndes Teil sein, beispielsweise ein Zwischen­ stück aus einem federnden Material. Bevorzugt wird als federndes Zwischenstück eine Spiralfeder verwendet.
In den Fig. 1 bis 4 ist die Erfindung an einem Ausfüh­ rungsbeispiel dargestellt.
Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Schwenkrampe in Ruhestellung,
Fig. 2 die erfindungsgemäße Schwenkrampe in völlig angehobener Stellung mit überzogenem Knie­ hebel,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Schwenkrampe in Ge­ brauchstellung mit wieder nach unten ge­ knicktem Kniehebel und
Fig. 4 eine erfindungsgemäße Schwenkrampe mit einem Gegengewicht für das Überfahrblech.
Bei der Darstellung in Fig. 1 befindet sich die Schwenk­ rampe in Ruhestellung. An einem Ende ist die Schwenk­ rampe 1 um eine Achse 22 schwenkbar mit einer feststehen­ den Rampe 23 verbunden. Die Schwenkrampe 1 liegt etwa in der Ebene. Um die Vorfertigung in Fabrikräumen zu ermöglichen, besitzt sie einen hinteren Rahmen 24, der an der feststehenden Rampe 23 anliegt, und einen unteren Rahmen 25, der auf dem Boden aufliegt. Zwischen dem unte­ ren Rahmen 25 und der Schwenkrampe 1 ist eine Gasdruck­ feder 26 angeordnet, die mit ihrem oberen Ende von der feststehenden Rampe 23 weg geneigt ist, und mit ihrem unteren Ende, zweckmäßig dem Boden des Zylinders, am unteren Rahmen 25 angelenkt ist und mit ihrem oberen Ende, zweckmäßig dem freien Ende der Kolbenstange, unter der Schwenkrampe 1. Am der feststehenden Rampe 23 abge­ kehrten Ende besitzt die Schwenkrampe 1 ein um die Achse 27 schwenkbares Überfahrblech 3, welches in Ruhestellung der Rampe etwa senkrecht nach unten gerichtet ist und sich auf einer nicht dargestellten Konsole abstützt, wo­ durch das freie Ende der Schwenkrampe 1 abgestützt wird, so daß das freie Ende der Schwenkrampe 1 bei ungewolltem Betreten nicht nach unten wegschwenken kann. Unter der Schwenkrampe 1 ist ein nach unten gerichteter Flansch 11 angeordnet und unter dem Überfahrblech 3 ein nach un­ ten gerichteter Flansch 12, der in Ruhestellung auf die feststehende Rampe 23 gerichtet ist. An den Flansch 11 ist ein Kniehebel 2 mit einem Ende angelenkt und an den Flansch 12 mit dem anderen Ende. In Ruhestellung der Schwenkrampe 1 liegt die Verbindungsstelle 4 zwischen den beiden Armen 2 a und 2 b des Kniehebels 2 unterhalb der Verbindungslinie 8 zwischen dem Anlenkpunkt 9 des Kniehebels an dem Flansch 11 und dem Anlenkpunkt 10 des Kniehebels an dem Flansch 12. Die Verbindungsstelle 4 wird zweckmäßig durch einen durch die beiden Arme 2 a und 2 b geführten Bolzen gebildet. Der Kniehebel 2 ist, zweckmäßig an der Verbindungsstelle 4 zwischen den bei­ den Armen 2 a und 2 b mit einem Seilzug 5 verbunden, der nach oben führt und hier über eine unter der Schwenk­ rampe 1 befestigten Rolle 6 und von dieser weiter nach unten. Das der Verbindungsstelle 4 abgekehrte Ende des Seilzuges 5 ist mit einem feststehenden Teil 7 der Rampe verbunden, z. B. mit einer nicht dargestellten Tra­ verse im unteren Rahmen 25. Unter der Schwenkrampe 1 ist noch ein weiterer nach unten gerichteter Flansch 16 angeordnet, an dem am unteren Ende eine Gasdruckfeder 13, zweckmäßig mit dem Boden des Zylinders 14 angelenkt ist. Mit dem anderen Ende, zweckmäßig dem freien Ende der Kolbenstange 15, ist dieser Gasdruckzylinder am Flansch 12 unter dem Überfahrblech 3 angelenkt. Diese Gasdruckfeder 13, deren Kolbenstange 15 leicht auszieh­ bar, aber schwer einschiebbar ist, dient dem Zwecke, ein plätzliches Herabfallen des freien Endes des Über­ fahrbleches 3 zu vermeiden, wenn das Fahrzeug mit der zu be- bzw. entladenden Plattform 21 abfährt.
In Fig. 2 ist die erfindungsgemäße Schwenkrampe bei völlig angehobener Stellung dargestellt. Die Bezugszei­ chen sind die gleichen wie in Fig. 1. Die Schwenkrampe 1 ist mit dem freien Ende schräg nach oben gerichtet. Der Seilzug 5 ist angezogen und hat die Verbindungs­ stelle 4 zwischen den beiden Armen 2 a und 2 b des Knie­ hebels 2 über die Verbindungslinie 8 zwischen den An­ lenkpunkten 9 und 10 des Kniehebels an den Flanschen 11 und 12 gezogen. Das Überfahrblech 3 ist hochge­ schwenkt und mit dem freien Ende gegenüber der Ebene der Schwenkrampe 1 leicht nach unten gerichtet. In dieser Stellung verbleibt das Überfahrblech 3, weil die Verbin­ dungsstelle 4 zwischen den beiden Armen 2 a und 2 b in dieser Stellung oberhalb der Verbindungslinie 8 liegt und der Kniehebel nicht mehr weiter nach oben ausweichen kann, weil er am Anschlag 28, der unter der Schwenk­ rampe 1 angeordnet ist, anschlägt.
Bei der Darstellung nach Fig. 3 liegt das freie Ende des Überfahrbleches 3 auf einer Plattform 21 eines zu be- bzw. entladenden Fahrzeuges auf. Gegenüber der Ebene der Schwenkrampe 1 ist das Überfahrblech 3 mit dem freien Ende leicht nach oben gerichtet. Das der Schwenkrampe 1 zugekehrte Ende des Überfahr­ bleches 3 schlägt an das der feststehenden Rampe 23 abgekehrte Ende der Schwenkrampe 1 an, so daß in dieser Stellung das Überfahrblech 1 nicht mehr weiter nach oben kippen kann. Die Verbindungsstelle 4 zwischen den beiden Armen 2 a und 2 b des Kniehebels 2 liegt in dieser Stellung unterhalb der Verbindungslinie zwischen den Anlenkpunkten 9 bzw. 10 an den Flanschen 11 bzw. 12 unter der Schwenkrampe 1 bzw. dem Überfahrblech 3. Fährt jetzt das Fahrzeug mit der zu be- bzw. entladen­ den Plattform ab, schwenkt das freie Ende des Überfahr­ bleches 3 nach unten, wobei ein plötzliches Herabfallen durch die Gasfeder 13 gedämpft wird, die mit dem freien Ende ihrer Kolbenstange am Flansch 12 unter dem Überfahr­ blech 3 angelenkt ist und mit dem Boden des Zylinders am Flansch 16 unter der Schwenkrampe 1. Der Flansch 16 ist dabei zweckmäßig zwischen der Rolle 6 für den Seil­ zug 5 und der Achse 27 für das Überfahrblech 3 angeord­ net. Die Bezugszeichen in Fig. 3 entsprechend im übrigen den Bezugszeichen in Fig. 1.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist das Überfahr­ blech 3 noch mit einem Ausgleichsgewicht 17 versehen, um das Auf- und Abschwenken des Überfahrbleches 3 zu erleichtern. Das Gestänge 18 des Gegengewichtes 17 ist mit einem Ende am Flansch 12 unter dem Überfahrblech 3 angelenkt. Zwischen der Verbindungsstelle 19, die zweck­ mäßig durch einen durch beide Arme 18 a und 18 b geführten Bolzen gebildet wird, und dem Gegengewicht 17 ist der das Gegengewicht 17 tragende Arm 18 b an einem Flansch 20 angelenkt, der unter der Plattform 1 angeordnet ist.
Es ist möglich, die erfindungsgemäße Schwenkrampe auch als eine solche zu gestalten, deren Schwenkrampe 1 mittels eines Hydraulikzylinders gehoben und gesenkt wird. In diesem Falle entfällt die Gasfeder 26 und ist an deren Stelle ein Hydraulikzylinder vorgesehen, der vom Antriebsaggregat 29 betätigt, also gehoben und gesenkt wird.
Um das Überfahrblech 3 mit dem freien Ende auf die be- bzw. entladende Plattform 21 aufzulegen, wird die Schwenk­ rampe 1 mit dem freien Ende abgesenkt. Der Seilzug 5 ist also nicht mehr straff. Beim Auflegen knickt dadurch der Kniehebel 2 an der Verbindungsstelle 4 aufgrund seines Gewichtes nach unten.
Im Seilzug 5 ist zwischen dem feststehenden Teil 7 und der Verbindungsstelle 4 ein federndes Zwischenstück 30 in Form einer Spiralfeder angeordnet, das sich in dem Teil des Seilzuges 5 befindet, der beim Betrieb der Schwenkrampe zwischen dem feststehenden Teil 7 und der Rolle 6 läuft. Dadurch wird einerseits ein freies Hin- und Herlaufen des Seilzuges 5 gewährleistet, andererseits ist beim Ausfahren der Schwenkrampe in der oberen und nahe der oberen Stellung gewährleistet, daß auch bei einer Behinderung der freien Beweglichkeit des Überfahrbleches 3, beispielsweise durch ein zu nahe stehendes Fahrzeug, infolge der Nachgiebigkeit des federnden Zwischenstückes 30 ein Reißen des Seilzuges 5 oder ein Anheben des zu be­ ladenden Fahrzeuges vermieden wird.
Die Schwenkrampe kann zur Erleichterung des Hebens und Senkens Ausgleichgewichte aufweisen.

Claims (3)

1. Schwenkrampe, die mit einem Ende an einer feststehenden Rampe schwenkbar gelagert ist und an deren anderem Ende ein Überfahrblech bei Nichtgebrauch in nach unten gerichteter Stellung und bei Gebrauch in etwa in die Ebene der Schwenkrampe schwenkbar an­ gelenkt ist, wobei unter der Schwenkrampe ein Knie­ hebel mit einem Ende schwenkbar angelenkt ist, dessen anderes Ende unter dem Überfahrblech angelenkt ist, der, zweckmäßig an der Verbindungsstelle der beiden Arme mit dem einen Ende eines Seilzuges oder dgl. verbunden ist, der über eine unter der Schwenkrampe befestigten Rolle oder dgl. läuft, und dessen anderes Ende unterhalb der Schwenkrampe mit einem feststehenden Teil verbunden ist und die Verbindungsstelle der beiden Arme des Kniehebels bei nach unten geschwenktem Überfahrblech unter der Ver­ bindungslinie zwischen den Anlenkpunkten unter Schwenk­ rampe und unter dem Überfahrblech liegt, bei völlig an­ gehobener Stellung der Schwenkrampe über dieser Verbin­ dungslinie und in Gebrauchstellung bei Auflage des freien Endes des Überfahrbleches auf die zu be- bzw. entladene Plattform wiederum unter der Verbindungslinie, nach Pa­ tentanmeldung P 27 28 878.4, dadurch gekennzeichnet, daß der Seilzug (5) zwischen dem feststehenden Teil (7) und der Verbindungsstelle (4) ein federndes Zwischenstück (30) aufweist.
2. Schwenkrampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (30) sich in dem zwischen dem fest­ stehenden Teil (7) und der Rolle (6) laufenden Teil des des Seilzuges (5) befindet.
3. Schwenkrampe nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Zwischenstück (30) eine Spiralfeder ist.
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