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Schwenkrampe
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbesserung der Schwenkrampe,
wie sie in der Patentanmeldung P 27 28 878.4 vom 27.6.1977 beschrieben ist.
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In der Stammanmeldung ist eine Schwenkrampe beansprucht, die mit einem
Ende an einer feststehenden Rampe schwenkan bar gelagert ist und deren anderem Ende
ein Uberfahrblech bei Nichtgebrauch in nach unten gerichteter Stellung und bei Gebrauch
in etwa in die Ebene der Schwenkrampe schwenkbar angelenkt ist, wobei unter der
Schwenkrampe ein Kniehebel mit einem Ende schwenkbar angelenkt ist, dessen anderes
Ende unter dem Uberfahrblech angelenkt ist, der, zweckmäßig an der Verbindungsstelle
der beiden Arme mit dem einen Ende eines Seilzuges oder dgl. verbunden ist, der
über eine unter der Schwenkrampe befestigten Rolle oder dgl. läuft, und dessen anderes
Ende unterhalb der Schwenkrampe mit einem feststehenden Teil verbunden ist und die
Verbindungsstelle der beiden Arme des Kniehebels bei nach unten geschwenktem Überfahrblech
unter der Verbindungslinie zwischen den Anlenkpunkten unter der Schwenkrampe und
unter dem Uberfahrblech liegt, bei völlig angehobener Stellung der Schwenkrampe
über dieser Verbinaungslinie und in Gebrauchstellung bei Auflage des freien Endes
des Uberfahrbleches auf die zu be- bzw. entladende
Plattform wiederum
unter der Verbindungslinie.
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Beim Betrieb der Schwenkrampe nach der Stammaneldung wurde beobachtet,
daß beim Ausfahren der Schwenkrampe in dem Fall, in dem die zu beladenden Fahrzeuge
zu nahe an die Schwenkrampe heranfahren, das Uberfahrblech der Schwenkrampe sich
unter das Fahrzeug klemmen kann und beim Hochfahren der Schwenkrampe das Fahrzeug
mit anhebt. Dabei kann es bei großen Fahrzeuggewichten auch vorkommen, daß der Seilzug,
der sich zwischen dem feststehenden Teil und der Verbindungsstelle der beiden Arme,
die das Überfahrblech anheben, befindet, reißt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, diesen Mangel zu beseitigen
und eine Schwenkrampe zu schaffen, die beim Ausfahren auch dann, wenn das zu beladende
Fahrzeug zu dicht an die Schwenkrampe herangefahren ist, ein einwandfreies Ausfahren
der Schwenkrampe gewährleistet, wobei ggf. das Uberfahrblech nachgiebig ist und
wobei ein.
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Reißen des Seilzuges vermieden wird.
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Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß der Seilzug zwischen dem feststehenden
Teil der Rampe und der Verbindungsstelle der beiden Arme des Kniehebels ein federndes
Zwischenstück aufweist.
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Bei Nichtgebrauch liegt die Schwenkrampe im allgemeinen in ebener
Stellung. Das an ihrem freien Ende angelenkte Uberfahrblech ist nach unten gerichtet
und liegt mit der freien Kante in einer Konsole oder dgl., so daß das Überfahrblech
das freie Ende d<ç:Schwenkrampe abstützt. Die Verbindungsstelle zwischen den
beiden Armen des Kniehebels ist nach unten geknickt. Soll jetzt ein Fahrzeug beladen
werden, wird das freie Ende dar Schwenkrampe angehoben. Der Seilzug zieht die Verbindungsstelle
der beiden Arme des Kniehebels nach oben über die Verbindungslinie zwischen den
Anlenkpunkten unter der Schwenkrampe
und unter dem Uberfahrblech
hinweg. Dabei wird das überfahrblech um seine vorne an der Schwenkrampe angeordnete
Schwenkachse mit dem freien Ende hochgeschwenkt.
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Wenn die beiden Arme des Kniehebels sich in einer Linie befinden,
nimmt das freie Ende des Uberfahrbleches seine höchste Stellung ein. Beim überziehen
des Kniehebels schwenkt das freie Ende dann um ein geringes Maß wieder nach unten.
In dieser Stellung verbleibt das Uberfahrblech, weil durch den überzogenen Kniehebel
bedingt dessen Verbindungsstelle sich unter der Plattform oder auch unter einem
hier angebrachten Anschlag anlegt, ein Zurückschwenken in die nach unten gerichtete
Stellung also nicht möglich ist. Jetzt wird die Schwenkrampe angesenkt, bis das
freie Ende des Uberfahrbleches auf der zu be- bzw. entladenden Plattform zur Auflage
kommt.
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Hierbei schwenkt das Uberfahrblech mit dem freien Ende leicht nach
oben, bis die Verbindungsstelle zwischen den beiden Armen des Kniehebels wieder
unter der Verbindungslinie zwischen den beiden Anlenkpunkten unter der Schwenkrampe
und unter dem Uberfahrblech liegt.
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Das der Schwenkrampe zugekehrte Ende des Uberfahrbleches schlägt in
dieser Stellung an das freie Ende der Schwenkrampe an, so daß ein weiteres Hochschwenken
des Uberfahrbleches nicht mehr möglich ist. In dieser Stellung der Schwenkrampe
und des Uberfahrbleches kann die Plattform be- bzw. entladen werden. Nach Beendigung
des Ladevorganges fährt das Fahrzeug mit der Ladeplattform ab, so daß das freie
Ende des Uberfahrbleches sich nicht mehr auf der Ladeplattform abstützen kann. Das
Uberfahrblech schwenkt mit seinem freien Ende jetzt wieder nach unten in die etwa
senkrecht nach unten gerichtete Stellung. Hier sind Konsolen oder dgl. angeordnet,
auf die sich das freie Ende des Uberfahrbleches und damit das freie Ende der Schwenkrampe
abstützt Betritt jemand ungewollt die Schwenkrampe, kann also das freie Ende der
Schwenkrampe nicht nach unten schwenken. Dabei ist es möglich, um zu vermeiden,
daß das
Uberfahrblech plötzlich von der Gebrauchstellung in die
Ruhestellung zurückfällt, noch Dämpfungsmittel, wie Gasfedern, vorzusehen, die mit
dem einen Ende, zweckmäßig dem Zylinderboden, unter der Schwenkrampe angelenkt sind
und mit dem anderen Ende, zweckmäßig mit dem freien Ende der Kolbenstange, unter
dem Uberfahrblech.
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Der Seilzug weist zwischen dem feststehenden Teil der Rampe und der
Verbindungsstelle der beiden Arme, die ein Zurückfallen des Uberfahrbleches verhindern,
ein federndes Zwischenstück auf. Vorzugsweise ist dieses federnde Zwischenstück
in dem Teil des Seilzuges angebracht, der sich zwischen dem feststehenden Teil der
Schwenkrampe und der Rolle, über die das Seil läuft, befindet. Das federnde Zwischenstück
kann ein beliebiges federndes Teil sein, beispielsweise ein Zwischenstück aus einem
federnden Material. Bevorzugt wird als federndes Zwischenstück eine Spiralfeder
verwendet.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der Figuren
und in den Unteransprüchen dargestellt, wobei bemerkt wird, daß alle Einzelmerkmale
und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
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In den Figuren 1 bis 4 ist die Erfindung an einer Ausführungsform
beispielsweise dargestellt, ohne auf diese Ausführungsform beschränkt zu sein.
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Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Schwenkrampe in Ruhestellung, Fig.
2 die erfindungsgemäße Schwenkrampe in völlig angehobener Stellung mit überzogenem
Kniehebel, Fig. 3 die erfindungsgemäße Schwenkrampe in Gebrauchstellung mit wieder
nach unten geknicktem Kniehebel und
Fig. 4 eine erfindungsgemäße
Schwenkrampe mit einem Gegengewicht für das Uberfahrblech.
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Bei der Darstellung in Fig. 1 befindet sich die Schwenkrampe in Ruhestellung.
An einem Ende ist die Schwenkrampe 1 um eine Achse 22 schwenkbar mit einer feststehenden
Rampe 23 verbunden. Die Schwenkrampe 1 liegt etwa in der Ebene. Um die Vorfertigung
in Fabrikräumen zu ermöglichen, besitzt sie einen hinteren Rahmen 24, der an der
feststehenden Rampe 23 anliegt, und einen unteren Rahmen 25, der auf dem Boden aufliegt.
Zwischen dem unteren Rahmen 25 und der Schwenkrampe 1 ist eine Gasdruckfeder 26
angeordnet, die mit ihrem oberen Ende von der feststehenden Rampe'23 weg geneigt
ist, und mit ihrem unteren Ende, zweckmäßig dem Boden des Zylinders, am unteren
Rahmen 25 angelenkt ist und mit ihrem oberen Ende, zweckmäßig dem freien Ende der
Kolbenstange, hunter der Schwenkrampe 1. Am der feststehenden Rampe 23 abgekehrten
Ende besitzt die Schwenkrampe 1 ein um die Achse 27 schwenkbares Uberfahrblech 3,
welches in Ruhestellung der Rampe etwa senkrecht nach unten gerichtet ist und sich
auf einer nicht dargestellten Konsole abstützt, wodurch das freie Ende der Schwenkrampe
1 abgestützt wird, so daß das freie Ende der Schwenkrampe 1 bei ungewolltem Betreten
nicht nach unten wegschwenken,kann. Unter der Schwenkrampe 1 ist ein nach unten
gerichteter Flansch 11 angeordnet und unter dem Uberfahrblech 3 ein nach unten gerichteter
Flansch 12, der in Ruhestellung auf die feststehende Rampe 23 gerichtet ist. An
den Flansch 11 ist ein Kniehebel 2 mit einem Ende angelenkt und an den Flansch 12
mit dem anderen Ende. In Ruhestellung der Schwenkrampe 1 liegt die Verbindungsstelle
4 zwischen den beiden Armen 2a und 2b des Kniehebels 2 unterhalb der Verbindungslinie
8 zwischen dem Anlenkpunkt 9 des Kniehebels an dem Flansch 11 und dem Anlenkpunkt
10 des Kniehebels an dem Flansch 12. Die Verbindungsstelle
4 wird
zweckmäßig durch einen durch die beiden Arme 2a und 2b geführten Bolzen gebildet.
Der Kniehebel 2 ist, zweckmäßig an der Verbindungsstelle 4 zwischen den beiden Armen
2a und 2b mit einem Seilzug 5 verbunden, der nach oben führt und hier über eine
unter der Schwenkrampe 1 befestigten Rolle 6 und von dieser weiter nach unten. Das
der Verbindungsstelle 4 abgekehrte Ende des Seilzuges 5 ist mit einem feststehenden
Teil 7 der Rampe verbunden, z.B. mit einer nicht dargestellten Traverse im unteren
Rahmen 25. Unter der Schwenkrampe 1 ist noch ein weiterer nach unten gerichteter
Flansch 16 angeordnet, an dem am unteren Ende eine Gasdruckfeder 13, zweckmäßig
mit dem Boden des Zylinders 14 angelenkt ist. Mit dem anderen Ende, zweckmäßig dem
freien Ende der Kolbenstange 15, ist dieser Gasdruckzylinder am Flansch 12 unter
dem Überfahrblech 3 angelenkt. Diese Gasdruckfeder 13, deren Kolbenstange 15 leicht
ausziehbar, aber schwer einschiebbar ist, dient dem Zwecke, ein plötzliches Herabfallen
des freien Endes des über fahrbleches 3 zu vermeiden, wenn das Fahrzeug mit der
zu be- bzw. entladenden Plattform 21 abfährt.
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In Fig. 2 ist die erfindungsgemäße Schwenkrampe bei völlig angehobener
Stellung dargestellt. Die Bezugzeichen sind die gleichen wie in Fig. 1. Die Schwenkrampe
1 ist mit dem freien Ende schräg nach oben gerichtet.
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Per Seilzug 5 ist angezogen und hat die Verbindungsstelle 4 zwischen
den beiden Armen 2a und 2b des Kniehebels 2 über die Verbindungslinie 8 zwischen
den Anlenkpunkten 9 und 10 des Kniehebels an den Flanschen 11 und 12 gezogen. Das
Uberfahrblech 3 ist hochgeschwenkt und mit dem freien Ende gegenüber der Ebene der
Schwenkrampe 1 leicht nach unten gerichtet. In dieser Stellung verbleibt das überfahrblech
3, weil die Verbin-.
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dungsstelle 4 zwischen den beiden Armen 2a und 2b in dieser Stellung
oberhalb der Verbindungslinie 8 liegt und der Kniehebel nicht mehr weiter nach oben
ausweichen
kann, weil er am Anschlag 28, der unter der Schwenkrampe
1 angeordnet ist, anschlägt.
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Bei der Darstellung nach Fig. 3 liegt das freie Ende des Überfahrbleches
3 auf einer Plattform 21 eines zu be- bzw. entladenden Fahrzeuges auf. Gegenüber
der Ebene der Schwenkrampe 1 ist das Uberfahrblech 3 mit dem freien Ende leicht
nach oben gerichtet.
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Das der Schwenkrampe 1 zugekehrte Ende des Uberfahrbleches 3 schlägt
an das der feststehenden Rampe 23 abgekehrte Ende der Schwenkrampe 1 an, so daß
in dieser Stellung das Uberfahrblech 1 nicht mehr weiter nach oben kippen kann.
Die Verbindungsstelle 4 zwischen den beiden Armen 2a und 2b des Kniehebels 2 liegt
in dieser Stellung unterhalb der Verbindungslinie zwischen den Anlenkpunkten 9 bzw.
10 an den Flanschen 11 bzw.
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12 unter der Schwenkrampe 1 bzw. dem Uberfahrblech 3.
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Fährt jetzt das Fahrzeug mit der zu be- bzw. entladenden Plattform
ab, schwenkt das freie Ende des Uberfahrbleches 3 nach unten, wobei ein plötzliches
Herabfallen durch die Gasfeder 13 gedämpft wird, die mit dem freien Ende ihrer Kolbenstange
am Flansch 12 unter dem tfberfahrblech 3 angelenkt ist und mit dem Boden des Zylinders
am Flansch 16 unter der Schwenkrampe 1. Der Flansch 16 ist dabei zweckmäßig zwischen
der Rolle 6 für den Seilzug 5 und der Achse 27 für das Überfahrblech 3 angeordnet.
Die Bezugzeichen in Fig. 3 entsprechend im übrigen den Bezugzeichen in Fig. 1.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist das Uberfahrblech 3 noch mit
einem Ausgleichsgewicht 17 versehen, um das Auf- und Abschwenken des Uberfahrbleches
3 zu erleichtern. Das Gestänge 18 des Gegengewichtes 17 ist mit einem Ende am Flansch
12 unter dem Überfahrbiech 3 angelenkt. Zwischen der Verbindungsstelle 19, die zweckmäßig
durch einen durch beide Arme 18a und 18b geführten Bolzen gebildet wird, und dem
Gegengewicht 17 ist der
das Gegengewicht 17 tragende Arm 18b an
einem Flansch 20 angelenkt, der unter der Plattform 1 angeordnet ist.
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Es ist möglich, die erfindungsgemäße Schwenkrampe auch als eine solche
zu gestalten, deren Schwenkrampe 1 mittels eines Hydraulikzylinders gehoben und
gesenkt wird. In diesem Falle entfällt die Gasfeder 26 und ist an deren Stelle ein
Hydraulikzylinder vorgesehen, der vom Antriebsaggregat 29 betätigt, also gehoben
und gesenkt wird.
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Um das Überfahrblech 3 mit dem freien Ende auf die be-bzw. entladende
Plattform 21 aufzulegen, wird die Schwenkrampe 1 mit dem freien Ende abgesenkt.
Der Seilzug 5 ist also nicht mehr straff. Beim Auflegen knickt dadurch der Kniehebel
2 an der Verbindungsstelle 4 aufgrund seines Gewichtes nach unten.
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Im Seilzug 5 ist zwischen dem feststehenden Teil 7 und der Verbindungsstelle
4 ein federndes Zwischenstück 30 in Form einer Spiralfeder angeordnet, das sich
in dem Teil des Seilzuges 5 befindet, der beim Betrieb der Schwenkrampe zwischen
dem feststehenden Teil 7 und der Rolle 6 läuft. Dadurch wird einerseits ein freies
Hin-und Herlaufen des Seilzuges 5 gewährleistet, andererseits ist beim Ausfahren
der Schwenkrampe in der oberen und nahe der oberen Stellung gewährleistet, daß auch
bei einer Behinderung der freien Beweglichkeit des Überfahrbleches 3, beispielsweise
durch ein zu nahe stehendes Fahrzeug, infolge der Nachgiebigkeit des federnden Zwischenstückes
30 ein Reißen des Seilzuges 5 oder ein Anheben des zu beladenden Fahrzeuges vermieden
wird.
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Die Schwenkrampe kann zur Erleichterung des Hebens und Senkens Ausgleichgewichte
aufweisen
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