DE3033885C2 - - Google Patents
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- C12—BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
- C12N—MICROORGANISMS OR ENZYMES; COMPOSITIONS THEREOF; PROPAGATING, PRESERVING, OR MAINTAINING MICROORGANISMS; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING; CULTURE MEDIA
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Züchten (= Kultivieren)
von Zellen in einem Kulturmedium, das teilchenförmige
Mikroträger enthält, wobei die Teilchen im mit Wasser gequollenen
Zustand eine Dichte im Bereich von 0,95 bis 1,20 g/ml,
vorzugsweise 1,00 bis 1,10 g/ml, und eine durchschnittliche
Teilchengröße im Bereich von 100 bis 500 µm haben.
In den letzten Jahren ist das Züchten von Zellen in vitro eine
unerläßliche Technik in der Forschung geworden. Durch ein
derartiges Züchten von Zellen werden Informationen
über die
Zellteilung, das Zellwachstum, die Differenzierung, die Struktur,
den Metabolismus und das Altern erhalten. Diese Methode
ist für Forschung, u. a. auf dem Gebiet der Pflanzenphysiologie,
der Zoophysiologie, der Biochemie, der Pathologie, der
Histologie, der Immunologie und der Krebsforschung von großer
Signifikanz geworden. Diese Methode stellt die Grundtechnik
der wissenschaftlichen Disziplin der Zellbiologie dar.
Weiterhin bringt das Züchten von Zellen in vitro den Durchbruch
bei der Verwendung im technischen Maßstab, wo die rein
technischen Schwierigkeiten des Erhalts einer genügenden Ausbeute
von Zellen oder von Zellen abgesonderten Produkten innerhalb
begrenzter Materialquellen ein begrenzter Faktor
war. Dies trifft beispielsweise auf die Herstellung von Biochemikalien,
Arzneimitteln, Hormonen und Virusimpfstoffen zu.
Bei Methoden zum Züchten von Zellen, die Produkte für den medizinischen
oder veterinärmedizinischen Gebrauch ergeben sollen,
ist man dem Gesetz nach gezwungen, mit normalen, diploiden
Zellen zu arbeiten. Die große Vielzahl von Säuretierzellen,
die in diesem Zusammenhang am besten untersucht worden
sind, erfordern ein festes Substrat, um zur Proliferation
imstande zu sein. Man sagt, daß diese Zellen verankerungsabhängig
sind. Säugetierzellen, die dazu imstande sind, in
freier Suspension zu wachsen (z. B. menschliche HeLa-Zellen
oder Hamster-Nierenzellen, BHK-Zellen) sind vom genetischen
Gesichtspunkt her gesehen nicht vollständig normal, und sie
können bei der Injektion Tumore bewirken.
Bei den klassischen Methoden zur Züchtung von verankerungsabhängigen
Zellen werden Glas- oder Kunststoffschalen oder
Rollflaschen oder Kolben verwendet, in denen es möglich ist,
eine Schicht (Monoschichten) der Zellen zu erhalten. Bei der
Durchführung einer solchen Technik in größerem Maßstab ist es
bislang notwendig gewesen, die Anzahl der Kulturgefäße zu erhöhen.
Die Zwischenstufen der Veränderung des Mediums, der
Subzüchtung, der Ernte der Zellen etc. haben eine sehr große
Anzahl von manuellen Maßnahmen unter sterilen Bedingungen erforderlich
gemacht.
Eine klare Verbesserung im Vergleich zu den oben genannten
Methoden ist durch Einführung der sog. Mikroträgerkultur
erzielt worden. Bei dieser Technik läßt man die Zellen
sich an kleinste Teilchen, die in dem Nährmedium durch langsames
Rühren suspendiert gehalten werden können, anheften
und darauf wachsen. Diese Teilchen bieten eine erheblich
größere Oberfläche pro Volumeneinheit des Kulturgefäßes und
sie ermöglichen daher die Züchtung von großen Mengen von Zellen
in einem einzigen Tank. Bezüglich des Raums, des Arbeitsaufwands
und der direkten Betriebskosten bringt diese Technik
erhebliche Vorteile sowohl beim Arbeiten im Laboratorium
als auch beim Arbeiten in größerem Maßstab mit sich.
Eine Methode unter Verwendung von solchen Mikroträger-Kulturtechniken
wird in dem Artikel "Mikrocarrier culture of
animal cells" von A. L. van Wezel in "Tissue Culture, Methods
and Applications, P. F. Kruse jr. und M. K.
Patterson jr., Academie Press (1973), Seiten
372-377, beschrieben.
Das in diesem Falle verwendete Trägermaterial besteht aus
unlöslichen Perlen aus Dextran, das mit Epichlorhydrin vernetzt
ist, welches mit Diethylaminoethyl-Gruppen substituiert
ist.
Teilchenförmige Mikroträger sollten die folgenden Eigenschaften
haben:
Die Dichte in Gegenwart von Wasser (d. h. im mit Wasser gequollenen
Zustand) sollte sich vorzugsweise nicht nennswert
von der Dichte der wäßrigen Umgebung unterscheiden, in
der das Trägermaterial eingesetzt wird, um eine homogene
Suspension von Teilchen unter sorgfältigem Rühren zu erhalten;
d. h. im allgemeinen sollte die Dichte im Bereich von
0,95-1,20 g/ml, vorzugsweise 1,00-1,10 g/ml und insbesondere
1,02-1,05 g/ml liegen.
Um eine gleichförmige wirksame Kapazität und eine gleichförmige
Adhäsion und ein Wachstum der Zellen zu erhalten, sollten
die Teilchen aus einer sehr engen Fraktion hinsichtlich
der Teilchengröße bestehen. Im allgemeinen wird eine durchschnittliche
Teilchengröße im mit Wasser gequollenen Zustand
verwendet, die im Bereich von 100-500 µm, vorzugsweise
im Bereich von 100-300 µm, z. B. im Bereich von 150-300 µm,
liegt.
Die Teilchen sollten glatt sein (und vorzugsweise eine kugelförmige
oder sphäroidale Form haben), um eine zufriedenstellende
Zelladhäsion und die geringste mögliche Chance der Zellen
zur Verschiebung, wenn die Teilchen miteinander zusammenstoßen,
haben. Die Teilchen sollten weiterhin dazu imstande
sein, mechanischen Zug- und Druckspannungen im suspendierten
Zustand zu widerstehen, so daß sie nicht in kleinere Teilchen
zerfallen.
Eine Transparenz erleichtert mikroskopische Untersuchungen
der wachsenden Kulturen.
Die Teilchen dürfen gegenüber primären Zellen, ausgebildeten
Zellinien und Stämmen von diploiden Zellen von Menschen und
Tieren nicht toxisch sein.
Die Fähigkeit der Teilchen aus dem Kultivierungsmedium, andere
Komponenten als diejenigen, die beim Mechanismus des Anhaftens
der Zellen an den Teilchen teilnehmen, zu absorbieren,
sollte vernachlässigbar sein.
Die bekannten Mikroträger sind jedoch bestimmten Begrenzungen
unterworfen. So hat es sich beispielsweise bei bestimmten
Umständen aus unbekannten Gründen als unmöglich erwiesen,
menschliche diploide Zellen auf diesen Trägern zu züchten.
Die Bindung zwischen der Zelle und dem Mikroträger mit ionisierbaren
Gruppen, welche Bindung am Anfang elektrovalent
ist, jedoch sekundär durch andere Typen von Bindungskräften
mechanischer und/oder chemischer Natur verstärkt wird, ist
nicht immer genügend stark. So kann beispielsweise erwähnt
werden, daß bestimmte Typen von Lymphoid-Zellen an diesen
Mikroträgern nicht befestigt werden. Weiterhin kann es sein,
daß die Zellen sich entweder während des Wachstums oder während
der Aufrechterhaltung der Kulturen ablösen. Dies
ist beispielsweise beim Züchten einer Anzahl von normalen
Fibroblasten beobachtet worden.
Bei anderen Zelltypen hat sich gezeigt, daß diese sich an
vorliegende Mikroträger mit einer solchen Festigkeit binden,
daß Probleme entstehen, wenn die Zellen zum Ernten davon
befreit werden sollen. Die herkömmliche Methode in diesem
Zusammenhang ist die Trypsinisierung, d. h. die Behandlung
der Kultur mit einem proteolytischen Enzym. Eine zu starke
Trypsinisierung führt aber zum Absterben oder zur Beschädigung
der Zellen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum Züchten
von Zellen in einem Kulturmedium zur Verfügung zu stellen,
das kugelförmige Mikroträger enthält, die den oben beschriebenen
Erfordernissen hinsichtlich der Mikroträger genügen
und die weiterhin nicht die oben erwähnten Nachteile
von bekannten Mikroträgern haben, die aber auch dazu verwendet
werden können, Zellen in solchen Systemen zu züchten,
wo bereits vorhandene Mikroträger technische Probleme
ergeben.
Die Erfindung baut sich auf der Anwendung der biospezifischen
Affinität auf, welche zwischen einerseits bestimmten Polypeptiden
und andererseits einem oder mehreren Proteinen, die
unter der Bezeichnung Fibronectine bekannt sind und im Serum
und in den Membranen des Hauptteils von Zelltypen vorliegen,
existiert. Indem man solche Polypeptide an einen
Mikroträger anheftet, werden Teilchen erhalten, die in Anwesenheit
von Fibronectin zu einer Bindung an Zellen imstande
sind.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikroträger kugelförmige Teilchen einer in Wasser unlöslich,
jedoch in Wasser quellbaren, vernetzten, organischen
makromolekularen Substanz sind und die Teilchen an ihren
Oberflächen kovalent gebundenes Kollagen oder ein Abbauprodukt
davon aufweisen.
Die makromolekulare Substanz kann beispielsweise ein Polysaccharid
oder ein Protein oder ein Derivat davon sein, das
vernetzt worden ist. Beispiele für geeignete Polysaccharide
sind Dextran und Agarose und Derivate davon. Beispiele für
geeignete Proteine sind Kollagen, Kollagenähnlichkeiten oder
Abbauprodukte davon, zum Beispiel Gelatine, wobei die makromolekulare
Substanz die gleiche Substanz wie das Kollagen
oder ein Abbauprodukt davon sein kann. Die makromolekulare
Substanz kann auch ein vernetztes, synthetisch hergestelltes
Polymeres sein, das in Wasser unlöslich, jedoch quellbar ist
und das gegenüber den Zellen nicht toxisch ist.
Die Vernetzung von makromolekularen Substanzen, die zum Beispiel
Aminogruppen oder Hydroxylgruppen enthalten (zum Beispiel
Proteine und Polysaccharide), mit mindestens einem bifunktionellen
Vernetzungsmittel ist bereits bekannt (vgl. GB-
PS 8 54 715, 9 74 054 und 10 13 585). Die makromolekulare
Substanz kann auch eine Kombination aus zwei oder mehreren
makromolekularen Substanzen sein. Teilchen mit kugelförmiger
Form können durch Perl-Polymerisations-Techniken hergestellt
werden. In diesem Falle wird das Reaktionsgemisch zu Tröpfchenform
in einer inerten Flüssigkeit, die damit nicht mischbar
ist, dispergiert.
Danach werden die durch die Reaktion in den Tröpfchen
gebildeten vernetzten unlöslichen Teilchen gewonnen
(vgl. z. B. GB-PS 9 74 054). Die gewünschte Teilchengröße
kann erhalten werden, indem man die Größe der Tröpfchen
einstellt und indem man die Teilchen fraktioniert, beispielsweise
durch Sieben. Das Vernetzungsmittel für makromolekulare
Substanzen, die Hydroxylgruppen und Aminogruppen enthalten,
kann z. B. eine Verbindung des Typs
sein, worin X, Y und Z jeweils ein Halogenatom, vorzugsweise
Chlor oder Brom sind, und A₁ und A₂ jeweils eine geradkettige
oder verzweigte aliphatische, gesättigte Kohlenwasserstoffkette,
die mit einer oder mehreren Hydroxylgruppen
(z. B. 1-3 Hydroxylgruppen) substituiert ist und die vorzugsweise
3-20 Kohlenstoffatome, z. B. 3-10 Kohlenstoffatome
enthält, und die gegebenenfalls durch ein oder mehrere Sauerstoffatome
(z. B. 1-3 Sauerstoffatome) unterbrochen ist, sind.
Als Vernetzungsmittel können auch entsprechende Epoxidverbindungen,
die aus der Verbindung (I) oder (II) durch Abspaltung
von Halogenwasserstoff erhalten werden, verwendet
werden. Beispiel für bifunktionelle Substanzen mit der
Formel X · A₁ · Z und entsprechende Epoxidverbindungen, die
aus X · A₁ · Z durch Abspaltung von Halogenwasserstoff erhältlich
sind, sind z. B. Dichlorhydrin, Epichlorhydrin und
1,4-Butandiol-Diglycid-Äther. Die Vernetzungen können somit
z. B. geradkettige oder verzweigte aliphatische gesättigte
Kohlenwasserstoffketten, die durch ein oder mehrere Hydroxylgruppen
(z. B. 1-3 Hydroxylgruppen) substituiert sein können
und die 3-20 Kohlenstoffatome, z. B. 3-10 Kohlenstoffatome
enthalten und die gegebenenfalls durch ein oder mehrere
Sauerstoffatome (z. B. 1-3 Sauerstoffatome) unterbrochen
sind, sein. Es sind viele weitere Typen von Vernetzungsmitteln
bekannt, zum Beispiel Diisocyanate und Diisothiocyanate.
Die Quellkapazität und die Dichte der Teilchen im mit
Wasser gequollenen Zustand können variiert werden, indem man
unterschiedliche makromolekulare Substanzen und Vernetzungsmittel
auswählt und indem man den Grad der Vernetzung variiert.
Erfindungsgemäß wird ein besonderer Vorteil erhalten, wenn
man Teilchen verwendet, die Poren haben, welche so klein
sind, daß das Kollagen oder ein Abbauprodukt davon zu einem
vorherrschenden Ausmaß auf der Oberfläche der Teilchen verbleibt
und nicht in die Poren eindringt und daß hochmolekulare
Substanzen, die beim Züchten der Zelle gebildet werden,
nicht in einem nennenswerten Ausmaß in die Poren eintreten.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird das Kollagen
oder ein Abbauprodukt davon in Form einer Oberflächenschicht
auf ein Teilchen aufgebracht, welches aus einem anderen makromolekularen
Material besteht als das Kollagen oder ein
Abbauprodukt davon. Erfindungsgemäß wird Kollagen oder seine
Abbauprodukte, zum Beispiel Gelatine, verwendet. Gemäß dieser
Ausführungsform wird das Kollagen oder ein Abbauprodukt davon
an das teilchenförmige Material mit kovalenten Bindungen
gebunden, die gegenüber den normalen Kultur- und Waschbedingungen
beständig sind. Eine große Anzahl von Methoden zur Erzeugung
von kovalenten Bindungen ist in der Literatur in Verbindung
mit dem Kuppeln von Polypeptiden an Träger auf einer
Polysaccharid- oder Proteinbasis beschrieben worden. Somit
ist das Ankuppeln mittels Cyanogenhalogeniden beispielsweise
in der US-PS 36 45 852, das Ankuppeln mittels Cyanaten beispielsweise
in der US-PS 37 88 948 und das Ankuppeln durch
Thiol-Disulfid-Austauschreaktionen beispielsweise in der DE-
OS 28 08 515 beschrieben worden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung werden
als Mikroträger Kollagen oder seine Abbauprodukte, die so
vernetzt worden sind, daß die gewünschte Unlöslichkeit in
Wasser erhalten wird, verwendet.
Die
Zellen werden zum gewünschten Zeitpunkt von dem Träger mit einem
proteolytischen Enzym (zum Beispiel Kollagenase, wenn Kollagen
oder Gelatine verwendet wird) nach beendigtem Wachstum
der Zellen freigesetzt. Insbesondere im Falle von Kollagenase
kann eine gute Ausbeute an lebensfähigen Zellen leicht
freigesetzt werden (Kollagenase steht mit den Zellen erheblich
besser in Einklang als Trypsin).
Die Teilchen können neutral sein, oder sie können zusätzlich
zu dem Kollagen oder einem Abbauprodukt davon Ionenaustauschergruppen
an der Oberflächenschicht haben. Die Ionenaustauschergruppen
können an sich bekannte Anionen oder Kationenaustauschergruppen
sein, zum Beispiel Aminogruppen oder
Carboxylgruppen.
Wie vorstehend erwähnt wurde, erscheint Fibronectin auf den
Zelloberflächen. Bei bestimmten Zelltypen, zum Beispiel bei
fransformierten Zellen, ist der Fibronectingehalt niedrig.
Wenn das erfindungsgemäße Verfahren auf diesen Zelltyp angewendet
wird, dann kann das Fibronectin in das System in einer
geeigneten Form eingegeben werden, beispielsweise indem
man Serum zusetzt oder indem man Mikroträger mit Fibronectin
verwendet, welches an das Kollagen oder ein Abbauprodukt davon
auf der Außenschicht des Mikroträgers gebunden worden
ist.
Die Erfindung wird in den Beispielen erläutert.
Im Autoklaven behandelte Mikroträger (z. B. B IV, vgl. unten)
in einer 30 mg Trockensubstanz entsprechenden Menge wurden
in einer Petrischale in 10 ml Dulbecco-Medium (Smith, J. D.,
Freemann, G., Vogt, M. and Dulbecco, R. (1960) Virology 12,
185-196), das 3 mM Glutamin und 10% fetales Kalbsserum enthielt,
mit einer Anfangszellkonzentration von 2 · 10⁵ Zellen/
ml suspendiert. Das Wachstum erfolgte in einem CO₂-
Inkubator bei 37°C über einen Zeitraum von 160 Stunden, und
es wurde dadurch gemessen, daß die Zellkerne mit 0,1% Kristallviolett
angefärbt wurden und indem im Mikroskop gezählt
wurde. Parallel zu diesem Versuch wurde die Züchtung
unter identischen Bedingungen mit Cytodex® 1 (Mikroträger
auf auf der Basis von vernetztem Dextran, das mit Diethylaminoethyl-
Gruppen derivatisiert worden ist, im Handel
erhältlich) bewirkt.
Bei beiden Züchtungstests haben sich ungefähr 2 · 10⁴ Zellen
/ml an die Mikroträger nach 18 Stunden angeheftet. Nach
160 Stunden war die Anzahl der Zellen in beiden Kulturen
auf wenig mehr als 10⁶/ml erhöht.
0,5 ml Suspension von Mikroträger (von Beispiel B V und Cytodex
® 1) des Beispiels 1 wurden in Zentrifugierröhrchen übertragen.
Der Überstand wurde durch leichtes Zentrifugieren
(Beschleunigung bis zu 200 × Schwerkraft und Verzögerung,
insgesamt 5 Minuten) abgetrennt. Die Mikroträger wurden
zweimal mit 1 ml von 0,03% EDTA in Puck-Kochsalzlösung
(Puck, T. T., Cieciura, S. J., and Robinson, A. (1958),
Journal of Experimental Medicine 108 945-956) und einmal
mit 1 ml Puck-Kochsalzlösung ohne EDTA gewaschen.
Nach der letzten Zentrifugierung wurden 1 ml Enzymlösung
in Puck-Kochsalzlösung, 0,05% Kollagenase
oder 0,05% Trypsin
zugefügt. Nach Inkubation
über einen Zeitraum von 5 bis 10 Minuten bei 37°C wurde
die Zahl der freigesetzten Zellen gezählt (vgl. Tabelle
1).
Somit wird bei Züchtung gemäß der vorliegenden Erfindung eine
erheblich höhere Ausbeute an freigesetzten Zellen, insbesondere
wenn bei der Freisetzung Kollagenase verwendet wird, erhalten.
0,0375 ml gepackte Mikroträger des Beispiels B II wurden in
einem Kolben suspendiert und es wurden 1×10⁵ Zellen/ml Züchtungsmedium
(Dulbeccos modifiziertes Eagle-Medium mit 10% fetalem
Kalbsserum, 3 mM Glutamin und 20 mM HEPES (4-(2-Hydroxyethyl)
-1-piperazinethan-sulfonsäure)-Puffer) zugegeben. Es
wurde bei 37°C in Gegenwart von mit Wasser gesättigter Luft
(5% CO₂) wachsen gelassen, und die Kultur wurde mit einem
Magnetrührer mit einer Geschwindigkeit von 60 U.p.m. gerührt.
Das Züchten der Zellen erfolgte auf Cytodex® 1
bei identischen Bedingungen. Das Wachstum, gemessen als Anzahl
von Zellen/ml Kulturmedium, ist in Tabelle 2 zusammengestellt.
Es ist von Interesse festzustellen, daß das Wachstum auf
Gelatin-Sephadex® G 50 am Beginn des Züchtungsprozesses
erheblich rascher war. Die Differenz zwischen den verschiedenen
Mikroträgern kann weiter erhöht werden, wenn
die Zellkulturen wiederholt nach zwei- bis viertägiger
Inkubation reproduziert werden.
Die in diesen Beispielen verwendeten Miktroträger wurden
auf folgende Weise hergestellt:
I. 10 g mit Epichlorhydrin vernetztes Dextran mit der Form
von kugelförmigen Teilchen (Sephadex® G 50)
wurden auf einem Glasfilter
mit Wasser gewaschen und in ein 500-ml-Gefäß mit Wasser
zu einem Gesamtvolumen von Wasser plus Teilchen von 300 ml
überführt. 12 g Natriumhydroxid gelöst in 15 ml Wasser und
0,1 g Natriumborhydrid wurden zugesetzt. Das Gemisch wurde
auf 60°C erhitzt. 38 ml Epichlorhydrin wurde zugefügt, und
das Gemisch wurde 2 Stunden lang umsetzen gelassen. Danach
wurden die Teilchen mit Wasser auf einem Glasfilter gewaschen,
und das Wasser wurde durch Absaugen entfernt.
II. 40 ml sedimentierte Teilchen von mit Epichlorhydrin vernetztem
Dextran (Sephadex® G 50)
oder Teilchen von vernetzter Agarose
(Sepharose® CL 4 B)
und 20 ml Wasser wurden in ein 250 ml Gefäß übertragen
und mit 60 ml einer Cyanogenbromidlösung (80 mg CNBr/
ml H₂O) vermischt. Das Gemisch wurde bei einem pH-Wert von
11,4 6 Minuten lang bei 4°C umsetzen gelassen. Die Teilchen
wurden sodann auf einem Glasfilter mit 1000 ml 0,1 M Natriumhydrogencarbonatlösung
gewaschen.
1 g Protein (Polypeptid) wurde in 50 ml 0,1 M NaHCO₃, das
0,5 M NaCl in Wasser enthielt (pH 8,0), erforderlichenfalls
unter Erhitzen, aufgelöst. Der pH-Wert wurde auf 9,5-10,5
eingestellt. Die Lösung wurde zu Mikroträgern gegeben, die,
wie oben unter A angegeben, aktiviert worden waren. Das Gemisch
wurde 24 Stunden bei Raumtemperatur gerührt, wonach
die Teilchen abwechselnd mit 0,2 M Na-Acetatpuffer mit 0,5 M
NaCl in Wasser (pH 4,5) und 0,2 NaHCO₃ mit 0,5 M NaCl in
Wasser (pH 8,0) auf einem Glasfilter gewaschen wurden. Die
Flüssigkeit wurde durch Absaugen entfernt.
I. Kollagen (Kollagen Typ I)
wurde auf aktiviertes Sephadex®
G 50 von A I auf die oben beschriebene Art und Weise gekuppelt.
Ausbeute: 11 mg Kollagen/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 160-200 µm, und die Dichte war 1,03 g/ml.
Ausbeute: 11 mg Kollagen/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 160-200 µm, und die Dichte war 1,03 g/ml.
II. Gelatine (Gelatine Typ III)
wurde auf die oben beschriebene
Art und Weise an aktiviertes Sephadex® G 50 von A I angekuppelt.
Ausbeute: 4 mg Gelatine/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 160-200 µm, und die Dichte war 1,03 g/ml.
Ausbeute: 4 mg Gelatine/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 160-200 µm, und die Dichte war 1,03 g/ml.
III. Kollagen (Gleiches Produkt wie oben unter I angegeben)
wurde auf die oben beschriebene Art und Weise an aktivierte
Sepharose® CL 4 B von A II angekuppelt.
Ausbeute: 80 mg Kollagen/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 100-150 µm, und die Dichte war 1,02 g/ml.
Ausbeute: 80 mg Kollagen/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 100-150 µm, und die Dichte war 1,02 g/ml.
IV. Gelatine (gleiches Produkt wie oben unter II angegeben)
wurde auf die oben beschriebene Art und Weise an aktivierte
Sepharose® CL 4 B von A II angekuppelt.
Ausbeute: 95 mg Gelatine/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 100-150 µm, und die Dichte war 1,02 g/ml.
Ausbeute: 95 mg Gelatine/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 100-150 µm, und die Dichte war 1,02 g/ml.
V. Kollagen (gleiches Produkt wie oben unter I angegeben)
wurde auf die oben beschriebene Art und Weise an aktiviertes
Sephadex® G 50 von A II angekuppelt.
Ausbeute: 19 mg Kollagen/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 130-150 µm, und die Dichte war 1,04 g/ml.
Ausbeute: 19 mg Kollagen/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 130-150 µm, und die Dichte war 1,04 g/ml.
VI. Gelatine (gleiches Produkt wie oben unter II angegeben)
wurde auf die oben beschriebene Art und Weise an Sephadex®
G 50 von A II angekuppelt.
Ausbeute: 12,5 mg Gelatine/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 130-180 µm, und die Dichte war 1,04 g/ml.
Ausbeute: 12,5 mg Gelatine/g Trockenprodukt. Die Teilchengröße war 130-180 µm, und die Dichte war 1,04 g/ml.
Die obigen Werte betreffend die Teilchengröße und die Dichte
beziehen sich auf Teilchen in mit Wasser gequollenem Zustand.
Claims (4)
1. Verfahren zum Züchten von Zellen in einem Kulturmedium,
das teilchenförmige Mikroträger enthält, wobei die
Teilchen im mit Wasser gequollenen Zustand eine Dichte im
Bereich von 0,95 bis 1,20 g/ml, vorzugsweise 1,00 bis 1,10
g/ml, und eine durchschnittliche Teilchengröße im Bereich
von 100 bis 500 µm haben, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikroträger kugelförmige Teilchen einer
in Wasser unlöslichen, jedoch in Wasser quellbaren, vernetzten,
organischen makromolekularen Substanz sind und die
Teilchen an ihren Oberflächen kovalent gebundenes Kollagen
oder ein Abbauprodukt davon aufweisen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die makromolekulare Substanz ein in
Wasser unlösliches, jedoch in Wasser quellbares Polymeres
ist, welches gegenüber den Zellen nicht toxisch ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kollagen oder das Abbauprodukt
davon einer anderen makromolekularen Substanz als das Kollagen
oder das Abbauprodukt davon aufgebracht ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die verwendeten Mikroträger aus vernetztem
Kollagen oder Abbauprodukten davon bestehen.
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
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|---|---|
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE (1) | DE3033885A1 (de) |
| FR (1) | FR2464994A1 (de) |
| GB (1) | GB2059991B (de) |
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