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DE3033707A1 - Fahrzeug zur befoerderung von guetern - Google Patents

Fahrzeug zur befoerderung von guetern

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DE3033707A1
DE3033707A1 DE19803033707 DE3033707A DE3033707A1 DE 3033707 A1 DE3033707 A1 DE 3033707A1 DE 19803033707 DE19803033707 DE 19803033707 DE 3033707 A DE3033707 A DE 3033707A DE 3033707 A1 DE3033707 A1 DE 3033707A1
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DE
Germany
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frame
vehicle
adapter
loading aid
goods
Prior art date
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DE19803033707
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English (en)
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DE3033707C2 (de
Inventor
Gerhard 3400 Göttingen Pollmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KAROSSERIEWERK HEINRICH MEYER
Original Assignee
KAROSSERIEWERK HEINRICH MEYER
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Publication date
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Publication of DE3033707A1 publication Critical patent/DE3033707A1/de
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    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D21/00Understructures, i.e. chassis frame on which a vehicle body may be mounted
    • B62D21/12Understructures, i.e. chassis frame on which a vehicle body may be mounted assembled from readily detachable parts
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B62D33/08Superstructures for load-carrying vehicles comprising adjustable means

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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

  • Fahrzeug zur Beförderung von Gütern
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug zur Beförderung von Gütern mit einem mindestens eine Achse tragenden Fahrzeugrahmen, einem Kofferaufbau mit deckrahmen und Kofferbodenrahmen sowie einer heckseitig angeordneten Ladehilfe.
  • Unter einem solchen Fahrzeug wird beispielsweise ein Lastkraftwagen, ein Anhänger oder auch ein Sattelauflieger verstanden. Bevorzugtes Einsatzgebiet des Fahrzeuges ist die Verteilung von Lebensmitteln, insbesondere im Rollbehälter-und/oder Palettentransport. Die Güter müssen dabei in den Kofferaufbau hineinverladen werden, wozu bei nichtvorhandener Laderampe die Ladehilfe eingesetzt wird, die aber auf jeden Fall zum Absenken der Güter aus dem Kofferaufbau heraus benutzt wird.
  • Fahrzeuge der eingangs beschriebenen Art sind üblich und bekannt. Der Kofferaufbau mit einem Heckrahmen und einem Kofferbodenrahmen wird auf dem Fahrzeugrahmen des Fahrzeuges montiert.
  • Da die Fahrzeugrahmen unterschiedlicher Hersteller oder unterschiedlicher Fahrzeugtypen differieren, ist jeweils eine mühevolle Anpassung und Verbindung zwischen Fahrzeugrahmen und Kofferaufbau durchzuführen. Ebenso verhält es sich mit der Anordnung einer Ladehilfe, die überwiegend als Ladebordwand heckseitig angeadnet ist und am Fahrzeugrahmen gelagert wird, wobei nicht selten der Fahrzeugrahmen abgeändert, ergänzt oder sonstwie umgestaltet werden muß, um die Montage der Ladebordwand überhaupt zu ermöglichen. Weiterhin muß die Anordnung der Lade hilfe so vorgenommen werden, daß sie zu dem Kofferaufbau paßt und insbesondere in der angehobenen Stellung ordnungsgemäß an den Kofferbodenrahmen anschließt. Die Vielzahl der Anpassungs-und Montagearbeiten verteuert die Herstellung eines mit einem Kofferaufbau und einer Ladehilfe versehenen Fahrzeuges erheblich, wobei noch hinzukommt, daß diese Anpassungs- und Montagearbeiten erst dann ausgeführt werden können, wenn sowohl das Fahrzeug mit seinem Fahrzeugrahmen, die Ladehilfe und auch der eigentliche Kofferaufbau, die jeweils von verschiedenen Herstellern angefertigt werden, bereitstehen. Die DE-AS 12 47 878 zeigt die typische Anordnung einer als Ladebordwand ausgebildeten Ladehilfe, heckseitig angesetzt an den Fahrzeugrahmen, unizwar in Zuordnung zu einem hier als Wagenkasten ausgebildeten Aufbau.
  • Andererseits sind beispielsweise aus der US-PS 2 521 727 Ladehilfen bekannt,-die als sich im wesentlichen in vertikaler Richtung bewegenden Lifte ausgebildet sind, die im Heckrahmen des Kofferaufbaus geführt sind. Dabei ist aber die Anordnung immer so getroffen, daß der Heckrahmen des Kofferaufbaus unmittelbar mit dem Fahrzeugrahmen des Fahrzeuges verbunden ist, so daß auch hier eine Anpassung zwischen Fahrzeugrahmen und Heckrahmen geschaffen werden muß. Da die Fahrzeugrahmen unterschiedlicher oder gleicher Typen der verschiedenen Hersteller unterschiedlich ausfallen, entsteht auch hier eine erhebliche Anpassungs- und Umrüstarbeit. Da die Ladehilfe am Heckrahmen integriert ist, muß sie auf diesen Heckrahmen und dessen Verschließmöglichkeiten, beispielsweise Doppelflügeltüren, Verschlußklappen u. dgl., abgestimmt sein.
  • Beispielsweise aus der DE-OS 24 20 603 sind sog. Wechselaufbauten für Kraftfahrzeuge bekannt, bei denen das komplette Fahrzeug drei verschiedene Rahmen, nämlich den Fahrzeugrahmen, einen Zentrierrahmen und den Kofferbodenrahmen aufweist. Der Kofferbodenrahmen muß dabei so ausgelegt und dimensioniert sein, daß er den Aufbau einschließlich der diesen belastenden Güter aufnehmen kann. Sinn und Zweck eines Wechselaufbaus ist es nämlich, den Aufbau allein, auf Stützen oder Beinen stehend, zu beladen und nur für die eigentliche Transportfahrt mit einem Fahrzeug zu verhinden. Dieses Fahrzeug trägt außer dem Fahrzeugrahmen einen gesonderten, auf diesen aufgesetzten Zentrierrahmen, der im wesentlichen nur die Aufgabe erfüllt, das Aufsetzen und Abnehmen des Wechselaufbaus relativ zum Fahrzeug zu gestatten. Da auch hier von unterschiedlichen Fahrzeugrahmen der einzelnen Fahrzeuge auszugehen ist, ergibt sich die Notwendigkeit, auch unterschiedliche Zentrierrahmen herzustellen. Zwischen dem Zentrierrahmen und dem Kofferbodenrahmen sind dabei mechanische Verriegelungseinrichtungen in Form von Riegelbolzen vorgesehen, die in ent-Srechende Eckbeschläge von Containern eingreifen. Der Container kann hier mit einem Kofferaufbau verglichen werden.
  • Es ist weiterhin ein sog. Brückenzug bekannt, der einem Sattelauflieger nicht unähnlich ist. Hier wird ein Hilfsrahmen mit dem Fahrzeugrahmen verbunden. Der Hilfsrahmen dient zur Aufnahme des einen Teils der Sattelkupplung. Eine angehängte Fahrzeugachse besitzt einen Fahrzeugrahmen, an welchem ein Brückenrahmen angeordnet wird, der bis in den Bereich des Zugfahrzeuges ragt und vorn auf seiner Unterseite den zweiten Teil der Sattelkupplung aufnimmt. Der Brückenrahmen kann mit Verriegelungen versehen werden, so daß er zur Aufnahme von Wechselaufbauten mit entsprechenden Eckbeschlägen dienen kann. Durch die Vielzahl der Rahmen und infolge der Notwendigkeit, den Bodenrahmen des Wechselaufbaus entsprechend stark zu dimensionieren, ergibt sich ein erheblicher Aufwand und ein entsprechend hohes Leergewicht.
  • Auf Wechselaufbauten dieser oder anderer Art bezieht sich die vorliegende Erfindung jedoch nicht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug der eingangs beschriebenen Art derart weiterzubilden, daß die Anpassungs- und Montagearbeiten bei der Zusammenfügung der verschiedenen Einzelteile reduziert werden. Es soll insbesondere möglich sein, den eigentlichen Kofferaufbau einschließlich der Ladehilfe bereits dann herstellen zu können, wenn das Fahrzeug mit seinem Fahrzeugrahmen noch nicht vorhanden oder noch nicht festgelegt ist.
  • Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß zwischen dem Fahrzeugrahmen und dem Kofferbodenrahmen ein Adapterrahmen vorgesehen ist, der einerseits mit an den jeweiligen Fahrzeugrahmen angepaßten Anschlußmitteln versehen ist und mechanische, an den Kofferbodenrahmen angepaßte Verriegelungseinrichtungen aufweist, daß die Ladehilfe in den Heckrahmen des Kofferaufbaus integriert angeordnet ist und daß der Kofferbodenrahmen zur Aufnahme der durch den Koffer-aufbau ohne Güter verursachten Belastung und Kofferbodenrahmen und Adaptcrrahmen gemeinsam zur Aufnahme der durch den Kofferaufbau mit Gütern und Ladehilfe verursachten Belastung dimensioniert sind. Obwohl der Adapterrahmen in m æ her Hinsicht Gemeinsamkeiten mit dem üblichen Zentrierrahmen bei Wechselaufbauten aufweist, handelt es sich insofern um ein neues Bauteil, als das vorliegende Fahrzeug mit einem Wechselaufbau nicht vergleichbar ist, sondern der Kofferaufbau mit dem Fahrzeugrahmen üblicherweise fest verbunden ist. Lediglich im Bedarfsfalle, also beispielsweise bei einem Motorschaden des Fahrzeuges, kann der leereKofferaufbau auf den Adapterrahmen eines anderen Fahrzeuges aufgesetzt werden, wobei selbstverständlich die entsprechenden Leitungsverbindungen hergestellt werden müssen. Es ist auch daran gedacht, den Kofferaufbau einschließlich der integrierten Ladehilfe auf ein zweites und/oder drittes Fahrzeug mit Fahrzeugrahmen und Adapterrahmen auzubringen und einzusetzen. Da die gegenseitige Lage der Verriegelungseinrichtungen des Adapterrahmens jedenff3ills bei Fahrzeugen bestimmter Größenordnung immer identisch ist, kann der, lediglich eine Hülle bildende Kofferaufbau mit Ladehilfe ohne weiteres übernommen oder umgesetzt werden. Durch die Integration der Ladehilfe in den Heckrahmen des Kofferaufbaus entfällt vorteilhaft umständliche Anpassungs- und Ergänzungsarbeit zwischen Fahrzeugrahmen und Ladehilfe. Die von der Ladehilfe ausgeübten Kräfte werden über den Heckrahmen in den Kofferaufbau übergeleitet, von dem sie über den Adapterrahmen in den Fahrzeugrahmen eingeleitet werden.
  • Damit ist es auch möglich, den Kofferbodenrahmen vergleichsweise schwächer dimensionieren zu können, da der-Kofferbodenrahmen allein nur zur Aufnahme der durch den Kofferaufbau ohne Güter verursachten Belastung dimensioniert sein muß. Kofferbodenrahmen und Adapterrahmen ergänzen einander jedoch in der Aufnahme der durch die Belastung verursachten Kräfte beim Gütertransport und beim Einsatz der Ladehilfe.
  • Der Kofferbodenrahmen und der Adapterrahmen sind festigkeitsmäßig so ausgebildet, daß sie einander ergänzen.
  • Selbstverständlich ist auch der gesamte übrige Aufbau in diese Abstimmung-mit einbezogen, insbesondere der Heckrahmen. Alle Teile außer dem Fahrzeugrahmen werden jedoch als zum Aufbau gehörig und damit als Einheit angesehen.
  • So kann der Kofferbodenrahmen und der Adapterrahmen durchaus sich deckende Längs- oder Querträger aufweisen, wobei diese Träger im wesentlichen nur aufeinander aufliegen und ansonsten durch die Verriegelungseinrichtungen miteinander verbunden sind. Am Kofferbodenrahmen sind mindestens 4 Eckbeschläge und am Adapterrahmen korrespondierend mindestens 4 Riegelbolzen vorgesehen. Es versteht sich, daß bei größeren Fahrzeugen mehr Verriegelungseinrichtungen verteilt angeordnet sind.
  • Der Heckrahmen ist zweckmäßig zur Abstützung der Ladehilfe über den Kofferbodenrahmen nach unten über stehend verlängert und weist Führungselemente für Vertikalstützen der Ladehilfen auf. Dabei ist es möglich, sämtliche Einzelteile, die den Antrieb und der Führung beim Heben und Senken dienen, in dem Heckrahmen bzw. in dessen Bereich unterzubringen. Beispielsweise ist nur ein einziger, vorzugsweise hydraulisch betätigbarer Zylinder erforderlich, der unter dem oberen waagerechten Hcim des Heckrahmens untergebracht werden kann, wobei in den Eckbereichen Umlenkeinrichtungen für Seile u. dgl. untergebracht sein können, mit deren Hilfe die Ladehilfe auf- und abbewegt wird.
  • Der Heckrahmen ist Bestandteil des dreidimensionalen Aufbaues des Koffers und bildet mit dem Kofferbodenrahmen und dem Adapterrahmen eine kraftmäßig belastbare Einheit.
  • Wichtig ist, daß hier in dem Aufbau die Kräfte aufgenommen werden, die durch die mit Gütern beladene Ladehilfe beim Heben und Senken auftreten.
  • Die Anschlußmittel für die Befestigung des Adapterrahmens am Fahrzeugrahmen sind je nach Fahrzeugtyp in ggfls.
  • unterschiedlicher Relativlage sowohl mit dem Adapterrahmen als auch mit dem Fahrzeugrahmen fest verbunden. Es empfiehlt sich, diese Anschlußmittel erst unmittelbar vor der Bereitstellung des Fahrzeuges mit dem Adapterrahmen und dem Fahrzeugrahmen zu verbinden, wobei hierin sämtliche Anpassungsarbeiten vorgenommen werden. Der Kofferaufbau mit der Ladehilfe und dem Kofferbodenrahmen sowie der Adapterrahmen selbst sind Bauteile, die ohne Anwesenheit des Fahrzeugrahmens gefertigt werden können, so daß sich letztlich eine sehr zeit- und kostensparende Konfektionierung ergibt.
  • Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen weiter verdeutlicht und beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische schematische Darstellung der wesentlichen Einzelteile des Fahrzeuges, Fig. 2 eine weitere Möglichkeit der Ausbildung des Adapterrahmens und Fig. 3 eine dritte Möglichkeit der Ausbildung des Adapterrahmens.
  • In Fig. 1 ist zunächst das vom Fahrzeughersteller gelieferte Fahrzeug in seiner Grundausstattung mit dem Fahrzeugrahmen 1 der Fahrzeugkabine 2 und den beiden Achsen 3 und 4 dargestellt. Der Fahrzeugrahmen 1 wird im wesentlichen aus zwei Längsträgern, die über Achsträgerkörper miteinander verbunden sind, gebildet. -Diese ~Ausbildung entspricht dem üblichen Stand der Technik.
  • Es ist ein Adapterrahmen 5 vorgesehen, der aus zwei Längsträgern 6 und zwei Querträgern 7 rahmenartig zusammengesetzt ist. Dieser Adapterrahmen 5 wird in seiner Größe und Aus- -bildung so gestaltet, daß er für verschiedene Fahrzeugtypen einer gewissen Größenordnung bzw. eines Größenordnungsbereiches bestimmt ist. Da er wahlweise mit unterschiedlich ausgefallenen und ausgestalteten Fahrzeugrahmen 1 fest verbunden werden muß, sind Anschlußmittel 9, bestehend aus Winkelstücken, Befestigungsblechen u. dgl. vorgesehen, die an der Unterseite des Adapterrahmens 5 einerseits und an dem Fahrzeugrahmen 1 angreifen. Auf der Oberseite des Adapterrahmens 5 sind Riegelbolzen 10, vorzugsweise in den Eckbereichen der Querträger 7, untergebracht.
  • Es ist ein Kofferbodenrahmen 11 vorgesehen, der aus mehreren Längsträgern 12 und Querträgern 13 zusammengesetzt ist1 WO-bei zumindest ein Teil der Träger mit den Trägern des Adapterrahmens 5 korrespondiert. So decken sich hier die beiden mittleren Längsträger 12 teilweise mit den Längsträgern 6 des Adapterrahmens. Ebenso befinden sich die Quertrtiger 13 über den Querträgern 7. An den entsprechenden Stellen sind Eckbeschläge 14 untergebracht, die zusammen mit den Riegelbolzen 1o Verriegelungselemente bilden. Bei diesen Verriegelungselementen handelt es sich um bekannte Elemente, wie sie u. a. auch bei Wechselpritschen-Fahrzeugen oder auch im Container-Verkehr bereits üblich sind. Verriegelungselemente können mechanisch verriegelbar und auch wieder lösbar sein, wobei es sinnvoll ist, eine Sicherung gegen selbsttätiges Lösen vorzusehen.
  • Der eigentliche Aufbau setzt sich aus den beiden Seitenwänden 15 und 16, einer Stirnwand 17 und dem Dach 18 zusammen. Weiterhin ist ein Heckrahmen 19 am hinteren Ende des kastenförmigen Aufbaues ausgebildet. Der Kofferbodenrahmen 11 ist Bestandteil dieses Aufbaues und wirkt insbesondere mit dem Heckrahmen 19 zusammen. Am Heckrahmen 19 ist eine Ladehilfe 20 heb- und senkbar vorgesehen.
  • Die Ladehilfe 20 bewegt sich in vertikaler Richtung und ist über ihre Vertikalstützen 21 an den senkrechten Holmen des Heckrahmens 19 geführt und gelagert. Im Bereich des oberen Holms des Heckrahmens 19 kann der Antrieb, sowie Führungs- und Umlenkelemente vorgesehen sein.
  • Die Ausbildung ist nun so getroffen, daß der Kofferbodenrahmen 11 mit dem Heckrahmen 19 und den übrigen Teilen des drei-dimensionalen Kofferaufbaues, also den Seitenwänden 15, 16, der Stirnwand 17 und dem Dach 18 zusammengebaut werden, wobei die Ladehilfe 20 am Heckrahmen 19 vorgesehen ist. Diese Einheiten lassen sich vormontieren, wobei es keine Anpassungsschwierigkeiten zwischen der Ladehilfe und dem Heckrahmen gibt, da diese beiden Teile unmittelbar an einander angepaßt und auf einander abgestimmt sind. Außer dieser beschriebenen Einheit wird ein Adapterrahmen 5 gefertigt, der fix und fertig mit den Riegelbolzen 10 ausgestattet ist, so daß er jederzeit mit dem Aufbau bzw. den Eckbeschlägen 14 verbindbar ist.
  • Auch der Adapterrahmen 5 läßt sich fertigen. Lediglich die Anschlußmittel 9 werden zweckmäßig erst dann mit dem Adapterrahmen 5 einerseits und mit dem Fahrgestellrahmen 1 verbunden, wenn das Fahrzeug festliegt und vorhanden ist. Durch die Anordnungsmöglichkeit der Anschlußmittel 9 können Toleranzen und Ungleichmäßigkeiten ausgeglichen werden. Es ist sogar möglich, ein und denselben Adapterrahmen für Fahrzeuguntersetzer unterschiedlicher Hersteller, aber etwa gleicher Größenordnung einzusetzen.
  • FürFahrzeugaufbauten unterschiedlicher Größenordnung ändert sich der Heckrahmen und die Ladehilfe 20 jedoch nicht, so daß dieses Bauteil universell einsetzbar ist.
  • Fig. 2 zeigt die Ausbildungsmöglichkeit des Adapterrahmens 5 in einer zweiten Ausführungsform. Neben den beiden Längsträgern 6 sind hier drei Querträger 7 verteilt vorgesehen, um bei einem langen Fahrzeug bzw.
  • einen Fahrzeug für entsprechende Belastung eine bessere Kraftaufnahme zu erzielen. Auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist ein zusätzlicher Abstützpunkt etwa in Aufbaumitte vorgesehen.
  • Es versteht sich, daß es sich vorliegend nicht um Wechselaufbauten handelt. Der Adapterrahmen 5 und der Kofferbodenrahmen 11 sowie die übrige Rahmenkonstruktion des drei-dimensionalen Aufbaues, insbesondere der Heckrahmen 19, bilden kraftmäßig eine Einheit und genügen den Festigkeitsbedingungen unter Belastung nur insgesamt. Immerhin bildet aber der Kofferbodenrahmen 11 zusammen mit dem Heckrahmen 19 bereits eine Einheit, die den Leerbelastungen Rechnung trägt, so daß der Aufbau in dieser Art und Weise gehandhabt werden kann. Es ist damit möglich, einen Aufbau auch auf ein neues Fahrgestell umzusetzen, wobei dieses Fahrzeug lediglich mit einem Adaperrahmen 5 ausgerüstet werden muß.
  • Die Verwendung einer Ladehilfe 20, die sich nur in vertikaler Richtung bewegt - im Gegensatz zu einer Ladebordwand hat darüber hinaus den besonderen Vorteil, daß die Einfügung eines Zwischenbodens zwecks Beladung in zwei Ebenen ohne besondere Maßnahmen möglich ist, weil über die Ladehilfe 20 auch dieser Zwischenboden ohne weiteres erreichbar ist, während dies ja bekanntlich bei bekannten Ladebordwänden, die eine kombinierte Dreh-Hebebewegung ausführen, nicht der Fall ist.
  • Leerseite

Claims (7)

  1. Fahrzeug zur Beförderung von Gütern Patentansprüche: 1+)Fahrzeug zur Beförderung von Gütern mit einem rindestens eine Achse tragenden Fahrzeugrahmen, einem Kofferaufbau mit Heckrahmen und Kofferbodenrahmen sowie einer heckseitig angeordneten Ladehilfe, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Fahrzeugrahmen (1) und Kofferbodenrahmen (11) ein Adapterrahmen (5) vorgesehen ist, der einerseits mit an den jeweiligen Fahrzeugrahmen angepaßten Anschlußmitteln (9) versehen ist und mechanische, an den. Kofferbodenrahmen (lot) angepaßte Verriegelungseinrichtungen (10, 14) aufweist, daß die Ladehilfe (20) in den Heckrahmen (19) des Kofferaufbaus integriert angeordnet ist und daß der Kofferbodenrahmen (11) zur Aufnahme der durch den Koffer aufbau ohne Güter verursachten Belastung und Kofferbodenrahmen (11) und Adapterrahmen (5) gemeinsam zur Aufnahme der durch den Kofferaufbau mit Gütern und Ladehilfe (20) verursachten Belastung dimensioniert sind.
  2. 2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kofferbodenrahmen (11)und der Adaperrahmen (5) festigkeitsmäßig so ausgebildet sind, daß sie einander ergänzen.
  3. 3. Fahreug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß Kofferbodenrahmen(11) und Adapterrahmen (5) sich deckende Längs- und/oder Querträger (6, 12 bzw. 7, 13) aufweisen.
  4. 4. Fahrzeug nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Kofferbodenrahmen (11) mindestens vier Eckbeschläge (14) und am Adapterrahmen (5) korrespondierend mindestens vier Riegelbolzen (1o) vorgesehen sind.
  5. 5. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Heckrahmen (19) zur Abstützung der Ladehilfe (20) über den Kofferbodenrahmen (11) nach unten überstehend verlängert ist und Führungselemente für Vertikalstützen (21) der Ladehilfe (20) aufweist.
  6. 6. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Heckrahmen (19) Bestandteil des drei-di-memsionalen Aufbaues ist und mit dem Kofferbodenrahmen (11) und dem Adapterrahmen (5) eine kraftmäßig belastbare Einheit bildet.
  7. 7. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußmittel (9) für die Befestigung des Adapterrahmens (5) am Fahrzeugrahmen (1) je nach Fahrzeugtyp in ggEls. unterschiedlicher Relativlage sowohl mit dem Adapterrahmen (5) als auch mit dem Fahrzeugrahmen (1) fest verbunden sind.
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