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Sicherheit svornchtung für Kraftfahrzeuge Die Erfindung betrifft eine
Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge, mit wenigstens einem Sicherheitsgurt
zum Festhalten des Körpers des betreffenden Wageninsassen, wobei dieser Sicherheitsgurt
ein mit einer Hand zu bedienendes Steckschloß aufweist, dessen einer, unterer Schloßteil
vorzugsweise an der Spitze eines steifen Tragelementes, welches am Fahrzeugboden
befestigt ist, angebracht ist. Der Erfindung liegt folgende Aufgabenstellung zugrunde:
Sehr viele Kraftfahrzeughalter lassen sich in ihre Kraftfahrzeuge Sicherheitsgurte
anbringen, jedoch werden diese Gurte in vielen Fällen entweder überhaupt nicht angelegt
oder nur bei besonderen Gelegenheiten, z. B. bei Uberlandfahrten. Im Stadtverkehr
dagegen läßt es sich inmer wieder beobachten, daß die Siclilerheitsgurte nicht benutzt
werden, weil die Kraftfahrer glaubten, daß sich ein Anlegen der Gurte bei kurzen
Enbbrnungen und vergleichsweise niedrigeren Geschwindigkeiten erUbrige. Dieser verbreiteten
Auffassung liegt Jedoch eine
Fehleinschätzung der Gefahren zugrunde,
die für Leib und Leben auch bei den im Stadtverkehr vorgeschriebenen Geschwindigkeiten
auftreten können. Zur Sicherheit erscheint es daher zweckmäßig, die Kraftfahrer
auf irgendeine Weise grundsätzlich zum Anlegen der Gurte zu zwingen, wenn sie ihr
Kraftfahrzeug mit Motorkraft fortbewegen wollen, d. h.
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also auch bei ganz kurzen und langsamen Fahrten.
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Zur Lösung der Aufgabe wird erfindungsgeiiiß eine Vorrichtung der
eingangs genannten Gattung vorgeschlagen, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß
das Schloß einen elektrischen Kontaktgeber, beispielsweise Mikroschalter, enthält,
welcher beim Schließen des Schlosses, d. h. durch das Zusammenftigen der beiden
Schloßteile, in seinen kontaktgebenden Zustand versetzt wird, und daß die Zuleitung
zu den Kontaktgeber vom Schloß über das steife Tragelement zum Fahrzeugboden und
von dort zum Zündschloß am Armaturenbrett des Kraftfahrzeuges gefUhrt und dort mit
der elektrischen Schaltung flir den Anlasser des Motors so verbunden ist, daß der
Motor erst angelassen werden kann, wenn das Schloß des Sicherheitsgurtes geschlossen
worden ist.
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Auf diese Weise kann der FUhrer des Kraftwagens sein Fahrzeug nur
dann bewegen, wenn er das Schloß des Sicherheitsgurtes geschlossen hat, und dies
bedeutet praktisch, daß er den Gurt auch angelegt haben muß. Das Schließen des Gurtschlosses
und das richtige Platznehmen im Kraftwagen ist nämlich insbesondere auf den Vordersitzen
zufolge der Bau- und Anordnungsweise moderner Sicherheitsgurte nur dann möglich,
wenn der Ourt seinem vorgeschriebenen Verwendungszweck ordnungsgsiäß zugefUhrt worden
ist. Will der Fahrzeugfhhrer lit Hilfe des Zündschlüssels anlassen, so wird er aufgrund
der Erfindung
nur dann Erfolg haben, wenn er zuvor seinen Gurt richtig
angelegt hat. Ist dies nicht geschehen, läßt sich der Anlasser nicht in Bewegung
setzen. In ähnlicher Weise kann auch eine Verbindung mit der Zündung hergestellt
werden, wodurch sich jedoch nichts grundsätzliches im Erfindungsgedanken ändert,
Ein besonderer Effekt der Erfindung besteht noch darin, daß mit der Sicherheitsvorrichtung
auch günstige Auswirkungen auf die Diebstahlsicherheit des betreffenden Wagens ausgeübt
werden, denn es genügt nun nicht mehr, daß ein Dieb im Zündschloß eine Kurzschließung
vornimmt, um den Motor anlassen zu können, vielmehr muß er zusätzlich das Gurtschloß
betätigen, was zumindest eine Verzögerung und damit eine verbesserte Chance für
ein Unterlassen des Diebstahls mit sich bringt.
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Nach einer Ausfuhrungsforn der Erfindung ist vorgesehen, daß *der
Kontaktgeber im Schloß des Sicherheitsgurtes zusätzlich zu seiner Wirkung auf das
Zündschloß oder anstelle einer Wirkung auf das Zündschloß auf ein Signalmittel im
Innern des Kraftfahrzeuges wirkt, welches so lange Signal gibt, bis das Gurtschloß
geschlossen ist, indem die elektrische Leitung zwischen dem Kontaktgeber im Gurt
schloß und der Stromquelle im Fahrzeug über eine Blinklampe oder einen Summer geschaltet
wird. Hiermit lassen sich zusätzliche warnende Hinweise erzielen, wobei Vorsorge
getroffen sein muß, daß sich die Signalmittel nicht auf andere Weise abschalten
lassen.
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Eine andere Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß beim
Vorhandensein mehr als eines Sicherheitsgurtes die
elektrische Schaltung
so ausgefühit ist, daß das ZUndschloß erst dann betätigt werden kann bzw. die Signalmittel
erst dann ihr Signal einstellen, wenn sämtliche Gurtschlösser der Sicherheitsgurte
geschlossen worden sind. Diese Ausführungsform kommt vorwiegend dann in Betracht,
wenn es sich um ständig vollbesetzte Fahrzeuge, z. B. Schulbusse handelt.
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Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorschlag geht dahin, daß die elektrische
Leitung vom Gurt schloß zum Fahrzeugboden durch das Innere des steifen Tragelementes
verläuft. Hierdurch ergibt sich ein besonders guter Schutz für die elektrische Leitung,
zusätzlich eine erhöhte Sicherheit gegen Zerstören derselben, was wiederum günstige
Wirkungen mit sich bringt.
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Schließlich wird nach einer Ausführungsform der Erfindung noch vorgeschlagen,
daß sich im Innern des unteren Gurtschloßteiles in der Bahn für die Zunge des einzusteckenden
oberen Schloßteiles ein von der Zunge im eingesteckten Zustand beiseite gedrücktes
Bauteil des Kontaktgebers befindet, beispielsweise indem ein den Mikroschalter betätigender
Stift in den Schlitz für die Zunge hineinragt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung wiedergegeben, und zwar zeigen Fig. 1 in schematischer Darstellung das
Innere eines Kraftfahrzeuges mit einem Schaltbild für die erfindungsgetnäße Sicherheitsvorrichtung,
Fig. 2 ein Gurtschloß-Unterteil im senkrechten Längsschnitt mit einem eingebauten
Mikroschalter zur Betätigung durch die Zunge des Oberteils
Fig.
3 ein Schaltbild für die elektrische Schaltung im Falle der gleichzeitigen Binwirkung
des Mikroschalters auf das Zündschloß und eine Blinklampe.
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Gemäß Fig. 1 befindet sich in einem Kraftfahrzeug 1 ein Fahrersitz
2 mit Dreipunkt-Sicherheitegurt 3. An der in der Mitte des Fahrzeugs gelegenen Umlenkstelle
des Gurtes ist ein Gurtschloß angeordnet, welches aus Oberteil 4 und Unterteil 5
besteht. Das Unterteil 5 ist an der Spitze eines steifen Tragelementes 6 angeordnet,
welches beispielsweise aus einem Stück Drahtseil bestehen kann. das untere Ende
des Elementes 6 ist beispielsweise auf dem nicht dargestellten Kardantunnel befestigt.
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Im Schloßunterteil 5 (Fig. 2) befindet sich ein Mikroschalter 7, dessen
elektrische Zu- und Ableitungen durch das Element 6 zum Wagenboden verlaufen. Die
Durchführung der elektrischen Leitungen durch das Element 6 kann beispielsweise
derart geschehen, daß die Leitungen zwischen dem eigentlichen Tragelement und einer
dieses umhüllenden Kunststoffschicht angeordnet sind. Falls es sich um ein hohles
Element 6 handelt, z. B. um ein flexibles Rohr, können die Leitungen durch die Höhlung
des Elementes verlaufen.
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Bei dem in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsbeispiel handelt
es sich um ein solches, bei dem der Kontaktgeber - der Mikroschalter 7 - sowohl
auf das Zündschloß 8 am Armaturenbrett 9 des Fahrzeugs 1 als auch auf ein Signalmittel
in Gestalt einer Blinklampe 10 einwirkt. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug erst dann
gestartet werden kann und daß die Blinklampe 10 erst dann erlischt, wenn das Gurtschloß
4, 5
zusammengesteckt worden ist. Die elektrische Schaltung umfaßt
deshalb im Schloßunterteil 5 einen Mikroschalter 7 (Fig. 3), der zwei Kontakte hat,
denn für den Starterstromkreis muß der Schalter bei nicht geschlossenen Gurtschloß
geöffnet sein, während er für den Lampenstronkreis geachlossen sein muß. Die elektrischen
Zu- und Ableitungen entsprechen dieser Schaltungsweise, und aus Fig. 1 und 3 ergibt
sich, daß von dem Mikroschalter 7 im Schloßunterteil 5 folgende Leitungen ausgehen:
eine Leitung 11 zum Zündschloß 8, eine Leitung 12 zur Chassis-Masse, eine Leitung
13 zum Zündschloß 8 und von dort zur Lampe 10, eine Leitung 14, welche gleichzeitig
mit der ahassis-Masse verbunden ist, zum Zündschloß 8 und von dort zur Lampe 10.
Außerdem verlaufen vom Zündschloß 8 elektrische Leitungen 15 und 16 zu den Zündkerzen
17 bzw. zum Anlasser 18 des nicht dargestellten Fahrzeugmotors.
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Wird die Zunge des in Fig. 2 nicht dargestellten Schloßoberteiles
in den Schlitz 19 des Unterteiles 5 eingeführt und eingerastet, drückt sie einen
Stift 20 des Schalters 7 nach unten, wodurch die Stromkreise für das Zündschloß
8 geschlossen und für die Lampe 10 geöffnet, dadurch das Zündschloß wirksam gemacht
und die Leuchte ausgeschaltet werden. Auf diese Weise kann das Fahrzeug in Tätigkeit
gesetzt werden, nachdem sich der Pahrer angeschnallt hat. Ohne Anschnallen läßt
sich der Motor nicht anwerfen und die Pahrt wegen des grellen Blinklichtes 10 auch
nicht durchführen.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung und in den
nachfolgenden Patentansprüchen offenbarten 14erkmale
des Anmeldungsgegenstandes
können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die
Verwirklichung der Erfindung in ihren yerschiedenen Ausführungsformen wesentlich
sein.
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Patentansprüche